Elternbegleitbuch
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Elternbegleitbuch
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Neukölln Elternbegleitbuch Von Anfang an gut informiert! Bezirksamt Neukölln von Berlin Abt. Jugend und Gesundheit Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Karl-Marx-Straße 83 12040 Berlin www.gesundheitsamt-neukoelln.de www.jugend-neukoelln.de NKL_1443-Elternbegleitbuch-Umschlag_RZ01.indd 1-2 06.12.2012 18:57:04 Uhr Liebe Eltern, ich beglückwünsche Sie herzlich zur Geburt Ihres Kindes und freue mich einen neuen kleinen Erdenbürger in Neukölln begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen im Leben, willkommen in Neukölln! Die Geburt Ihres Kindes hat Ihr Leben und Ihren Alltag sicherlich schon ein wenig „auf den Kopf gestellt“. Insbesondere die ersten gemeinsamen Monate mit Ihrem Kind sind aufregend und voller neuer Erfahrungen. Sie als Eltern haben mit der Erziehung Ihres Kindes eine großartige und verantwortungsvolle Aufgabe, die gleichzeitig sicher viele Fragen aufwirft. Ich möchte, dass Sie und Ihr Kind sich in Neukölln willkommen und unterstützt fühlen. Daher soll dieses Buch Sie zu Fragen „rund um’s Kind“ beraten und informieren, um Ihnen die ersten Schritte als Familie zu erleichtern. Es führt Sie durch den „Behörden-Dschungel“ von der Anmeldung des Kindes nach der Geburt über Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld bis hin zu praktischen Auskünften über wirtschaftliche und gesundheitliche Belange, Betreuungs- und Bildungsangeboten. Zu den zahlreichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zählen ganz besonders meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Neukölln, die sich ebenfalls freuen, Sie und Ihr Kind im Rahmen eines Neugeborenenbesuches persönlich kennen zu lernen. Bitte zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an sie zu wenden. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind eine gesunde und glückliche Zukunft. Ihr Falko Liecke Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit NKL_1443-Elternbegleitbuch-Umschlag_RZ01.indd 3-4 06.12.2012 18:57:05 Uhr Inhaltsverzeichnis Seite Geburtsurkunde ........................................................................................................... 1 Elternzeit ...................................................................................................................... 2 Mutterschaftsgeld......................................................................................................... 3 Elterngeld..................................................................................................................... 4 Kindergeld.................................................................................................................... 5 Wohngeld..................................................................................................................... 6 Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende.................................................................... 7 Sicherung des Lebensunterhaltes ............................................................................... 8 Bildungs- und Teilhabepaket ....................................................................................... 9 Beistandschaften, Amtsvormundschaften.................................................................. 10 Das Stillen.................................................................................................................. 11 Das Baby verwöhnen................................................................................................. 12 Sicherer Babyschlaf ................................................................................................... 13 Abwehrsystem des Kindes......................................................................................... 14 Kinder-Früherkennungs-Untersuchungen (U1 – U9, J1) ........................................... 15 Impfungen – ein freiwilliges „Muss“............................................................................ 16 Impfkalender .............................................................................................................. 17 Unfallverhütung.......................................................................................................... 18 Unfallverhütung (Fortsetzung) ................................................................................... 19 Was tun bei Krankheit des Kindes ............................................................................. 20 Freistellung von der Arbeit bei Erkrankung des Kindes ............................................. 20 Tagesbetreuung (Kita, Tagesmütter) ......................................................................... 21 Jugendhilfe................................................................................................................. 22 Kontakt- und Beratungsstellen für Familien ............................................................... 23 Weitere Kontakt- und Beratungsstellen für Familien.................................................. 24 Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung ............................................ 25 Bürgerbüros und Meldestellen ................................................................................... 26 Geburtsurkunde Wenn ihr Kind in Neukölln geboren wird, erhalten Sie die Geburtsurkunde vom Standesamt Neukölln. Sollten Sie in Neukölln wohnen, jedoch in einem anderen Bezirk ihr Kind entbinden, müssen Sie sich mit dem dort zuständigen Standesamt in Verbindung setzen. Als besonderen Service bietet das Neuköllner Standesamt Ihnen Sprechzeiten im Mutter-Kind-Zentrum an. Diese finden in der Regel: Mo., Mi. und Fr. von 10.00 bis 12.30 Uhr im Raum für "standesamtliche Angelegenheiten" 2. Stock, Zimmer 2004, links neben der Kantine, statt. Sobald die Geburt Ihres Kindes beurkundet wurde, erhalten Sie 3 gebührenfreie Geburtsbescheinigungen für die Beantragung von Kindergeld Elterngeld und Mutterschaftshilfe (bei der Krankenkasse). Diese Bescheinigungen müssen im Original den jeweiligen Stellen vorgelegt werden. Weitere Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig. Geben Sie bitte deshalb auf dem Namenszettel unten an, wie viele zusätzliche Urkunden Sie benötigen. Das Standesamt Neukölln finden Sie in der: Blaschkoallee 32 12359 Berlin. Sprechzeiten: Mo. 8.30-13.00 Uhr Di. 11.00-15.00 Uhr Do. 14.00-18.00 Uhr Zimmer 212 im 1. OG. Bitte eine Wartenummer ziehen. Telefonnummer: 90239-3697/ 90239-2880 Nach Erhalt der Geburtsurkunde leitet das Standesamt eine Mitteilung mit den Daten des Kindes und deren Eltern an die Meldestelle weiter. Ihr Kind wird dann automatisch polizeilich angemeldet. Ihren Vermieter können Sie über die Geburt Ihres Kindes informieren, es besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung dazu. 1 Elternzeit Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil bis zu 12 Monaten der gesamten Elternzeit auch bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.* Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre für jedes Kind. Für die Betreuung der Kinder können Sorgeberechtigte, aber auch Väter ohne Sorgerecht mit Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter, die Voraussetzungen für die Elternzeit erfüllen. Für den Anspruch auf Elternzeit muss das Kind im gemeinsamen Haushalt leben und überwiegend selbst erzogen und betreut werden. Die Elternzeit muss 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn. Mit der Anmeldung der Elternzeit muss man sich gleichzeitig verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist in diesem Fall nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30+30) erwerbstätig sein. Sowohl Vater als auch Mutter sind nicht gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen und können die Betreuung ihres Kindes dennoch selbst übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit im Rahmen von 15 bis 30 Wochenstunden. Der Anspruch gilt in allen Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht jedoch nicht, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Nach der Elternzeit besteht das Recht auf Rückkehr zu der Arbeitszeit, die vor Beginn der Elternzeit galt. In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt die Pflichtmitgliedschaft während der Elternzeit bestehen, ohne dass aus dem Elterngeld Beiträge zu leisten sind. *Informieren Sie sich z. B. rechtzeitig bei der unten angegebenen Servicenummer und besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie ein Jahr Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchten. Link: http://www.bmfsfj.de/ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Kostenpflichtiges Servicetelefon: 0180 1907050 2 Mutterschaftsgeld Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht gegenüber der Krankenkasse für die Dauer der Mutterschutzfrist. Diese besteht im Regelfall 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Für diese Zeit wird Mutterschaftsgeld gewährt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich der Anspruch von 8 auf 12 Wochen nach der Geburt bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung. Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach dem Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate vor der Entbindung. Es beträgt höchstens 13,- € pro Tag. Lag das tatsächliche Arbeitsentgelt höher, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz bis zur Höhe des durchschnittlichen Nettolohnes als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Mit Erhalt des Mutterschaftsgeldes sind Sie beitragsfrei in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Sofern Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber ihrer Krankenkasse haben (z. B. Privatversicherte), können Sie sich an das Bundesversicherungsamt wenden, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen. Bundesversicherungsamt -MutterschaftsgeldstelleFriedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Telefonische Auskünfte erteilen auch die gesetzlichen Krankenkassen. Bei allen rechtlichen Mutterschutzfragen können Sie sich auch an das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit wenden. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://www.bmfsfj.de/ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 3 Elterngeld Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 12-14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Elterngeld gibt es für alle Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige etc.). Aber auch Eltern ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt ihres Kindes (etwa Hausfrauen, Arbeitssuchende, Studierende), die ihr Kind selbst betreuen und maximal 30 Wochenstunden arbeiten, bekommen den einkommensunabhängigen Mindestbetrag des Elterngeldes von 300,- Euro. Alle Eltern, die Arbeitslosengeld II (= “Hartz IV“) beziehen, müssen einen Antrag auf Elterngeld stellen. Bei Fragen zur Anrechnung des Elterngeldes bei Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag informiert Sie auch die Elterngeldkasse. Das Elterngeld ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils: Bei Beschäftigten wird aus jeder Lohn- und Gehaltsbescheinigung das steuerpflichtige Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage genommen. Daraus wird nach Abzug von Pauschalbeträgen für Sozialversicherung sowie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer das Elterngeld ermittelt. Abzugsmerkmale hierbei sind die Steuerklasse, Beitragsgruppen zur Sozialversicherung etc. Das Elterngeld beträgt absolut mindestens 300,- Euro und höchstens 1.800,- Euro. Elterngeldkasse Neukölln: Bezirksamt Neukölln Karl-Marx-Straße 83 12040 Berlin Sprechzeiten: Di. und Do. 9.00-13.00 Uhr www.Bezirksamt-Neukoelln.de (Elterngeldkasse Stichwörter von A-Z) http://www.bmfsfj.de/ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 4 Kindergeld Einen Anspruch auf Kindergeld haben die Erziehungsberechtigten, wenn sie mit dem Kind zusammen leben. Bei Eltern mit Migrationshintergrund ist ein Nachweis über einen Aufenthaltstitel (Pass) und die Anmeldung bei der Meldebehörde notwendig. Eltern, die Sozialhilfe erhalten, bekommen kein Kindergeld. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt entweder durch den Arbeitgeber oder durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das Kindergeld ist innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt des Kindes schriftlich bei der jeweiligen Stelle zu beantragen. Die Höhe des Kindergeldes beträgt: für das 1. bis 2. Kind jeweils für das 3. Kind jeweils für jedes weitere Kind 184,- € 190,- € 215,- € Für gering verdienende Eltern kann ergänzend ein Kinderzuschlag (siehe unter: www.kinderzuschlag.de) ebenfalls bei der Familienkasse beantragt werden. Fragen Sie hierzu die Familienkasse. Die Familienkasse der für Neukölln zuständigen Agentur für Arbeit befindet sich in der Sonnenallee 282 12053 Berlin. Ferner besteht ein kostenpflichtiger Öffnungszeiten: Telefonservice für Mitteilungen und Fragen: 0180 1546337 Mo.-Fr. 9.00-12.00 Uhr Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr Do. 9.00-18.00 Uhr E-Mail: [email protected] Link: www.familienkasse.de 5 Wohngeld Bei geringem Einkommen besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld. Es wird als Zuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers auf Antrag gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von: dem Familieneinkommen, der Zahl der Familienangehörigen und der Höhe der zuschussfähigen Kaltmiete. Bereits bewilligtes Wohngeld wird nach dem Wohnungswechsel auf Antrag neu berechnet. Es besteht kein Anspruch auf Wohngeld, wenn für die wirtschaftliche Sicherung andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden, z. B. Leistungen nach dem Bundesausbildungs-Förderungsgesetz (BAföG) oder Arbeitslosengeld II (= „Hartz IV“). Dagegen haben Familienangehörige, die im Haushalt von BAföG-Empfängern leben, einen eigenen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld wird erst ab Antragstellung gezahlt. Ihren Antrag stellen Sie bitte schriftlich beim: Bezirksamt Neukölln Wohngeldamt: Blaschkoallee 32 12359 Berlin Servicetelefon: 90239-3628 Sprechstunden: Mi 8.00 - 13.00 Uhr u. nach Vereinbarung www.Bezirksamt-Neukoelln.de (Wohngeld Stichwörter von A-Z) 6 Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende Zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern Kind) besteht eine Unterhaltspflicht. Kinder unter 12 Jahren, die bei einem alleinerziehenden Elternteil (ledig, verwitwet, geschieden, dauernd getrennt lebend) leben, erhalten auf Antrag Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz – sofern sie nicht vom Unterhaltspflichtigen Regelunterhalt beziehen oder Waisenbezüge erhalten. Der Unterhalt ist unabhängig vom Einkommen der Alleinerziehenden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn beide Eltern – ob verheiratet oder nicht – zusammen leben. Die Unterhaltsvorschuss-Stelle holt sich ggf. den voraus geleisteten Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. Bei Alg-II-Bezug (= “Hartz IV“-Bezug) ist eine Antragsstellung bei der Unterhaltsvorschusskasse unerlässlich, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet. Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes und höchstens für 72 Monate gewährt. Die Leistungen werden auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet. Über die Höhe des Unterhaltsvorschusses informiert Sie die Unterhaltsvorschusskasse. Es wird das Einkommen des Unterhaltspflichtigen geprüft und berücksichtigt. Die Unterhaltsvorschusskasse Neukölln finden Sie: Bezirksamt Neukölln Karl-Marx-Straße 83 12049 Berlin Sprechstunde: Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Telefon: 90239-2010 www.Bezirksamt-Neukoelln.de (Unterhaltsvorschuss Stichwörter von A-Z) 7 Sicherung des Lebensunterhaltes Vor der Geburt können Sie einen formlosen Antrag beim Jobcenter auf eine Erstausstattung für Ihr Kind stellen. Weitere Leistungen erhalten Sie ggf. zusätzlich über die „Stiftung Hilfe für die Familie - Stiftung des Landes Berlin“. Diese Stiftungsanträge erhalten Sie bei den Schwangerenberatungsstellen. Siehe Seite 26. Ist das Einkommen nicht durch einen Lebenspartner (Bedarfsgemeinschaft) oder eigenes Vermögen oder Einkommen gesichert, kann das Alg II (= „Hartz IV“) bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Regelsätze des Alg II betragen: Alleinstehende Alleinerziehende Haushaltsangehörige, die als Ehegatten oder Lebenspartner zusammen leben jeweils Erwachsene, die ohne Verwandtschaft oder eheähnlichen Gemeinschaften zusammenleben Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 382,- €, plus Miete* und evtl. Mehrbedarf 345,- €, plus Miete* 306,- € plus Miete* 219,- €, plus Miete* Kind ab 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr 251,-€, plus Miete* Kind ab 15. bis 18.Lebensjahr 287,-€, plus Miete* * Miete + Heizkosten Achtung: Aktuelle Regelsätze und Bruttowarmmieten immer beim Jobcenter erfragen! (Stand der Informationen: 01/2013) Unterhaltsvorschuss, Kinder- und ggf. Elterngeld werden auf das Alg II (= “Hartz IV“) angerechnet. Sie finden das Jobcenter in Neukölln: Mainzer Straße 27 (Kindl Boulevard) 12053 Berlin Sprechstunden: Mo, Di, Do. 8.00-13.00 Uhr Do. 12.30-18.00 Uhr; nur für Berufstätige Fr. 8.00-12.30 Uhr Servicecenter (Nummer): 5555-79 22 22 Fax: 5555-79 77 77 8 Bildungs- und Teilhabepaket Zum 01.01.2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aus Familien, die Arbeitslosengeld II (= „Hartz IV“), Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Empfänger von BAföG erhalten in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket. Der Antrag muss bei der Stelle gestellt, bei der bisher schon Leistungen bezogen werden. Im Jobcenter können Sie folgende Leistungen beantragen: eintägige Schul- und Kitaausflüge mehrtägige Klassen- und Kitafahrten Mittagessen in Schulen und Kitas Lernförderung Schülerbeförderung Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf kulturelle, freizeitliche und sportliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Leistungsgewährung nur bis zum 18. Lebensjahr) Als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket dient der „berlinpass-BuT“, der für die berechtigten Kinder ausgestellt wird. (Quelle: http://www.berlin.de/jobcenter/treptow-koepenick/bildungs-undteilhabepaket/index.html) 9 Beistandschaften, Amtsvormundschaften Beistandschaft - Unterstützung vom Jugendamt Allein für ein Kind zu sorgen und dazu noch schwierige, vielleicht sogar mit Auseinandersetzungen verbundene Angelegenheiten zu regeln, kann oft sehr belastend sein. Häufig geht es hier um die Regelung von Unterhaltsansprüchen oder die Feststellung der Vaterschaft. Daher haben Mütter und Väter im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung und Unterstützung in Form einer Beistandschaft. Jeder Elternteil kann im Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen, wenn ihm die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder sich das Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge in seiner Obhut befindet. Das heißt, eine Beistandschaft kann auch beantragt werden, wenn die Eltern nach Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam behalten. Die Beistandschaft ist kostenlos. Sie kann jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt. Noch vor der Geburt können nicht verheiratete Eltern eine Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen bei der Amtsvormundschaft beurkunden lassen. Beratung bei Streit um das Sorgerecht/Umgangsrecht Seite 23. (Quelle: familien-wegweiser.de) Sie finden die Beistandschaft, Vormundschaften Neukölln: Hermannstraße 214-218, Kindl Boulevard 12049 Berlin Sprechzeiten: Di. 9.00 Uhr-13.00 Uhr Do. 15.00 Uhr-18.00 Uhr Fr. 9.00 Uhr-12.00 Uhr Gerne können Sie telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren. Telefonnummer: 90239-3321 www.Bezirksamt-Neukoelln.de (Beistandschaft, Vormundschaft Stichwörter A-Z) 10 Das Stillen In den ersten vier bis sechs Lebensmonaten eines Kindes ist für die Ernährung ausschließliches Stillen eine gute Wahl. Dabei wird z. B. die kindliche Immunabwehr gestärkt, und das Kind ist somit besser vor Krankheiten geschützt. Bei Fragen und Schwierigkeiten rund ums Stillen können Sie sich an Ihre Hebamme wenden. Vor und nach Geburt haben Sie einen Anspruch auf eine Hebamme. Sie können sich während ihrer Schwangerschaft bei einer niedergelassenen Hebamme melden. In den ersten zehn Tagen nach der Geburt kann die Hebamme Sie im Rahmen der Wochenbettbetreuung einmal, bei schwerwiegenden Störungen auch zweimal am Tag besuchen. Danach haben Sie bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt weiterhin Anspruch auf Hebammenhilfe, allerdings nicht mehr täglich. Anschließend übernehmen die Krankenkassen bis zum Ende der Stillzeit noch die Kosten für zwei telefonische Beratungen und zwei Hausbesuche durch eine Hebamme; mit ärztlichem Attest auch mehr. Manche Frauen entscheiden sich gegen das Stillen oder können nicht stillen. Keine Sorge, mit ihrer liebevollen Unterstützung und Aufmerksamkeit kann Ihr Baby natürlich auch mit Flaschennahrung gut gedeihen. Bei der richtigen Auswahl, Zubereitung, Menge oder beim Wechsel der Nahrung beraten Sie Ihre Hebamme oder Ihre Kinderärztin/Kinderarzt. Unsere Ernährungsberaterin, Frau Müller, ist in den Sprechstunden des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (siehe Seite 28) gerne für Sie da. Individuelle Termine können Sie auch gerne telefonisch mit Frau Müller unter der Nummer 90239-2151 vereinbaren. Stillberatungen bieten außerdem an: Vivantes Klinikum Neukölln Stillgruppenleitung: Elke Barkowski Rudower Straße 48 12351 Berlin Vivantes Klinikum Friedrichshain Landsberger Allee 49 10249 Berlin Stillcafé: Mi. und Do. 12.00-13.30 Uhr Anmeldung und Stillberatung Tel.: 0151-11341409 Stillhotline für alle Fragen ums Stillen: Tel.: 0151-11341409 Tel.: 0173 2175843 Berliner Hebammenverband e. V. Erkelenzdamm 33 10999 Berlin Tel.: 6946154 Weitere Infos rund ums Stillen: www.stillen-info.de 11 Das Baby verwöhnen Es ist nicht leicht, sich vorzustellen, was in einem sechs oder acht Wochen alten Baby vorgeht, wenn es schreit. Eins ist sicher: Wenn Sie es warten lassen, dann lernt es mit der Zeit: schreien ist sinnlos, es kommt ja doch niemand. Vielleicht übt es sich auch im Dauerschreien. Geduld lernt ein Baby auf diese Weise nicht. Wenn Sie auf das Weinen Ihres Babys gleich reagieren, helfen Sie ihm, Vertrauen zu entwickeln in die Welt – und mehr und mehr auch in sich selbst. Es spürt: „Ich kann mir Hilfe holen.“ Wenn es sicher sein kann, dass Sie kommen, kann es auch auf Sie warten. Bleiben Sie gelassen: Sie müssen Ihr weinendes Kind nicht mit der ganzen Fülle Ihrer mütterlichen oder väterlichen Gefühle überschütten. Babys wollen gar nicht ständig gestillt, gewickelt, geschaukelt oder herumgetragen werden. Vielleicht reicht es schon, wenn Sie sich neben das Bett setzen oder Ihrem Baby übers Köpfchen streichen. Wo fängt Verwöhnen an? Ein Kind, das bekommt, was es braucht, wird nicht verwöhnt. Babys brauchen mütter- und väterliche Aufmerksamkeit und auch viel Körperkontakt. Verwöhnen dagegen bedeutet, dass die Eltern für ihre Kinder Dinge tun, die diese schon längst allein tun könnten. (Quelle: Arbeitskreis Neue Erziehung e. V.) Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. Hasenheide 54 10967 Berlin Telefonische Erreichbarkeit: Mo.-Do. 9.00-15.00 Uhr Fr. 9.00-13.00 Uhr Telefonnummer: 259006-0 online: www.ane.de 12 Sicherer Babyschlaf Die Schlafumgebung des Säuglings ist wichtig für einen guten und gesunden Schlaf. So schläft Ihr Baby im ersten Lebensjahr gut und sicher: immer auf dem Rücken – so kann der Säugling am besten atmen in einem Schlafsack, ohne Kopfbedeckung auf einer festen Matratze rauchfrei – Nikotin ist schädlich für Säuglinge ohne Kuscheltiere, Kissen, Decken und Felle im Kinderbett Kleidung und Nuckel ohne Kordeln oder Bänder im eigenen Bett im Schlafzimmer der Eltern bei einer Zimmertemperatur zwischen 16 und 18 °C nicht neben einem Heizkörper oder in der prallen Sonne. Forschungen haben außerdem gezeigt, dass die richtige Schlafumgebung ein wesentlicher Faktor zur Vorbeugung des „Plötzlichen Säuglingstodes“ ist. Schlaf-Wach-Rhythmus Das Schlafbedürfnis ist altersabhängig und von Kind zu Kind unterschiedlich. Ein Säugling muss seinen eigenen Schlaf-Wach-Rhythmus in den ersten Lebensmonaten erst entwickeln. Säuglinge und Kleinkinder wachen nachts regelmäßig auf, oft sogar mehrmals. Das ist normal. Sie haben dann nicht immer Hunger; manchmal müssen sie sich nur orientieren und es hilft eine tröstende und beruhigende Reaktion der Eltern. Gewöhnen Sie sich regelmäßig wiederkehrende Abläufe und Rituale (Lieder, beruhigende Musik, Geschichten u. ä.) an. Ihr Baby erkennt dann, dass Schlafenszeit ist. Vermeiden Sie vor dem Schlafengehen aufregende Aktivitäten. Zubettgehen sollte Spaß machen und keine Strafe sein. (Angaben aus der Broschüre „Mein Kind schläft nicht!“ der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.) 13 Abwehrsystem des Kindes Einfache Infektionen sind im Kindesalter besonders häufig. Das ist normal. „Ein gesundes Abwehrsystem wächst und reift aus wie andere Organe des kindlichen Organismus. Alles braucht aber seine Zeit, und diese Zeit muss man auch dem Immunsystem lassen …“ Aber man kann das Abwehrsystem natürlich stärken. Die wichtigsten Präventionsmaßnahmen sind Impfungen (siehe auch Seite 16), die zuverlässig vor (vor allem gefährlichen) Infektionskrankheiten schützen. „Kinder haben ein Recht darauf, vor Erkrankungen geschützt zu werden, gegen die ein nebenwirkungsarmer Impfstoff in Deutschland zugelassen ist.“ So können Sie das Immunsystem Ihres Kindes unterstützen: in der Wohnung und im Auto nicht rauchen Wohnung regelmäßig ausreichend lüften auf Schimmelpilzbefall achten Temperatur im Schlafraum des Kindes bei ca. 18°C täglich mindestens 30-60 Minuten an die frische Luft gesunde und abwechslungsreiche Ernährung Vitamin D-gabe bis ins 2. Lebensjahr: ab dem Zeitpunkt mit der Ernährung. Hinweis: Vitamin D ist vorwiegend in Fisch enthalten Vorsicht bei so genannten Abwehr-stärkenden Mitteln! Nur wenige sind seriös geprüft oder weisen positive Prüfergebnisse auf, einige haben sogar schädigende Wirkungen. Fragen Sie immer den Kinderarzt! (Quelle: Broschüre „Mein Kind hat ständig Infekte“ der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.) Gern beantworten auch unsere Ärzte und Ärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Ihre Fragen. 14 Kinder-Früherkennungs-Untersuchungen (U1 – U9, J1) Eine Chance für jedes Kind Die Früherkennungs-Untersuchungen ab der 1. Lebenswoche bis zum Ende des 5. Lebensjahres bieten Ihrem Kind die Chance, dass mögliche Probleme oder Auffälligkeiten meist frühzeitig erkannt und behandelt werden können und das Kind – wenn erforderlich – gezielt unterstützt und gefördert werden kann. Die J1 wird im 13.-15. Lebensjahr des Kindes/Jugendlichen durchgeführt. Auch wenn Sie denken, dass Ihr Kind gesund ist, sollten Sie diese Termine wahrnehmen, denn viele Krankheiten sind nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Der Kinderarzt oder die Kinderärztin kann die Symptome richtig deuten. Für Sie als Eltern bedeuten die Früherkennungs-Untersuchungen somit einige Sicherheit. Denn die kindliche Entwicklung ist so vielfältig, wie Kinder verschieden sind. Und gerade in den ersten Lebensjahren kann diese Vielfalt der kindlichen Entwicklung Eltern häufig auch verunsichern. (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung [BZgA]) Link: www.kindergesundheit-info.de Damit alle Kinder einen guten Start ins Leben erhalten, hat der Senat die „Zentrale Stelle“ an der Charité geschaffen. Die Zentrale Stelle hat die Aufgabe, alle Eltern anzuschreiben, die mit ihren Kindern noch nicht bei der FrüherkennungsUntersuchung waren. Wie erfährt die Zentrale Stelle der Charité von Kindern, bei denen eine Früherkennungs-Untersuchung noch durchgeführt werden sollte? Seit 2010 erhält jedes Neugeborene eine Screening-ID. Mit Hilfe dieser Screening-ID übermittelt die Kinderärztin/der Kinderarzt nach jeder durchgeführten Früherkennungs-Untersuchung, dass Ihr Kind teilgenommen hat, der Zentralen Stelle der Charité. Eltern, die Untersuchungstermine ihrer Kinder versäumen oder spät wahrnehmen, werden von der Zentralen Stelle der Charité durch ein Schreiben daran erinnert, mit ihrem Kind die anstehenden Früherkennungs-Untersuchungen wahrzunehmen. Nach Ablauf einer bestimmten Frist informiert die Zentrale Stelle den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, welche Kinder trotz des Erinnerungsschreibens nicht untersucht wurden. Wir sind dann verpflichtet, den Eltern einen Hausbesuch und bei Bedarf Beratung und Unterstützung anzubieten. 15 Impfungen – ein freiwilliges „Muss“ Impfungen gehören zu den größten Errungenschaften der modernen Medizin. Noch im vergangenen Jahrhundert waren Infektionskrankheiten weit verbreitet und viele erkrankte Kinder starben oder hatten ein Leben lang unter Folgeerkrankungen zu leiden. Heute können viele dieser Krankheiten schon vor ihrer Entstehung verhindert und so Folgeschäden vermieden werden. Viele dieser Erkrankungen sind in Vergessenheit geraten. Manche Eltern können sich daher nicht vorstellen, wie gefährlich die Infektionskrankheiten für ihr Kind sein können und wollen es deshalb nicht mehr dagegen impfen lassen. Diese „Impfmüdigkeit“ kann schlimme Folgen für das eigene Kind und die Allgemeinheit haben. Dank moderner Impfstoffe können Eltern zudem sicher sein, dass problematische Nebenwirkungen praktisch nicht mehr vorkommen. Das Impfprogramm für Kinder beruht auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die als unabhängiges Expertengremium nach sorgfältiger und genauer Prüfung ihre Impfempfehlungen für einen umfassenden Impfschutz ausspricht. Die empfohlenen Impfungen sind für Eltern kostenlos und können größtenteils gleichzeitig mit den Früherkennungs-Untersuchungen durchgeführt werden. Haben Sie Bedenken, Ihr Kind impfen zu lassen? Sie wünschen sich für Ihr Kind eine natürliche Entwicklung, zu der auch das Durchleiden von Krankheiten gehört? Dabei ist zu bedenken, dass Kleinkinder erst ein Immunsystem aufbauen müssen, welches u. a. auch durch Impfungen trainiert wird. Die Kinder sollten nicht zusätzliche Krankheiten wie Masern oder Keuchhusten erleben, die schwere, nicht behandelbare Folgeerkrankungen nach sich ziehen können. Wenn Sie Fragen zu den Impfungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kinderärztin/Ihren Kinderarzt oder an unsere Ärztinnen/Ärzte im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Unsere Sprechzeiten und Telefonnummern finden Sie auf Seite 28. (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung [BZgA]) 16 Impfkalender Für Säuglinge und Kleinkinder Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), Stand August 2008 Kombinationsimpfung gegen: Diphtherie Tetanus Pertussis (= Keuchhusten) Hib (= Haemophilus influenzae Typ-b) Polio (= Kinderlähmung) Hepatitis (= ansteckende Leberentzündung) im 1. Lebensjahr und Pneumokokken Impfung gegen: Masern Mumps Röteln Windpocken und Meningokokken C ab Ende des ersten Lebensjahres Hinweis: Falls eine von Ihnen gewünschte Impfung nicht von der STIKO empfohlenen wird, fragen Sie bitte die Krankenkasse nach der Finanzierung. Der Kinderarzt ist verpflichtet, die Eltern auf die finanzielle Eigenleistung hinzuweisen Aktuelle Informationen: Link: www.stiko.com 17 Unfallverhütung Ihr Kind soll sich gesund und frei entwickeln. Dazu gehört es auch, dass es sich bewegen kann. Gestalten Sie Ihr Verhalten und die Umgebung des Kindes sicher. Ein Kind soll nicht in Watte gepackt werden, aber einige Grundregeln müssen beachtet werden: Stürze Baby nie unbeaufsichtigt auf dem Sofa, Wickeltisch, Bett oder im Hochstuhl lassen Tragetaschen, Wippen, Autositze u. ä. immer auf den Boden stellen kindersichere Möbel im Kinderwagen anschnallen Fenster, Balkone, Treppen usw. sichern; keine Stühle u. ä. vor Fenster, Balkonbrüstungen usw. stellen Bei Stürzen auf den Kopf können auch nach 24 Stunden bis zu 3 Wochen noch Folgen eintreten (eine Gehirnerschütterung kann sich u. a. durch Erbrechen bemerkbar machen). Zur Sicherheit lassen Sie Ihr Kind im Krankenhaus beobachten. Ersticken Kordeln und Bänder an Kleidung des Kindes entfernen keine Ketten, Schnüre, Bänder u. ä. – auch nicht für Nuckel (!) – um den Hals legen oder in Reichweite des Kindes lassen keine Plastiktüten, Kabel, Schnüre u. ä. in Reichweite des Kindes keine kleinen Gegenstände in Reichweite des Kindes (Verschluckgefahr) Verbrühungen, Verbrennungen heiße Gegenstände und Flüssigkeiten weit weg vom Kind und nicht am Rand von Tischen, auf Tischdecken, Schränken u. ä. abstellen, nicht in der Hand halten, wenn Sie das Kind auf dem Schoß, an der Hand usw. haben Herd sichern, möglichst hintere Herdplatten benutzen, Pfannenstiele nicht über den Herdrand ragen lassen … vor dem Baden des Kindes die Wassertemperatur prüfen Gläschen und Flaschen nicht in der Mikrowelle erhitzen, abgekochtes Wasser abkühlen lassen; Gläschen immer erst umrühren, stets Temperatur prüfen Erste Hilfe: mit kaltem Wasser kühlen! 18 Unfallverhütung (Fortsetzung) Vergiftungen, Verätzungen Haushaltschemikalien (Reiniger, Geschirrspülreiniger, Lampenöl, Essig usw.) hoch stellen, am besten wegschließen gleiches gilt für Medikamente, Zigaretten, Aschenbecher usw. giftige Pflanzen in Haus oder Garten entfernen oder vor Zugriff schützen Strom Steckdosen sichern (auch Verteilerdosen, Verlängerungsschnüre usw.) Ertrinken Nie beim Baden unbeaufsichtigt lassen! Im Garten Teiche etc. sichern. Straßenverkehr Kinder immer im Auge, am besten an der Hand behalten; im Auto immer in altersgerechten Kindersitzen sichern Sollte doch einmal etwas passieren – stets Ruhe bewahren! Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl von Sicherheit. Erste Hilfe leisten, Notarzt rufen: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wann ist es passiert? Wer ruft an? Notrufnummern: Feuerwehr: Polizei: Gift-Notruf-Zentrale: 112 110 19 240 (rund um die Uhr!) Krankenhäuser siehe Seite 20 Diese Vorsichtsmaßnahmen stellen eine grobe Übersicht dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem gelten sie natürlich auch für Haushalte und Personen, in/bei denen sich das Kind auch nur vorübergehend aufhält (bei den Großeltern, bei Freunden, den Nachbarn usw.). Wichtig: Egal, wie verzweifelt Sie sind – das Kind niemals schütteln!!! Ihr Kind könnte schwerste, lebensbedrohliche Hirnverletzungen davontragen! 19 Was tun bei Krankheit des Kindes Bewahren Sie Ruhe, beobachten Sie Ihr Kind genau. Gehen Sie mit Ihrem Kind zum Kinderarzt. Im Notfall, vor allem nachts oder am Wochenende, gehen Sie mit Ihrem Kind ins Krankenhaus. Fieber Von Fieber spricht man, wenn die Temperatur 38,5 °C oder mehr beträgt. Bei einzelnen Kindern weisen aber schon Temperaturen zwischen 38,0 und 38,5 °C auf eine Erkrankung hin. Morgens ist die Temperatur meist niedriger als abends. Fieber messen: Am besten „rektal“, also im Po. Nicht unter der Achsel. Es gibt auch die Möglichkeit, mit einem besonderen Thermometer im Ohr zu messen, jedoch gibt es hier Fehlermöglichkeiten bei Ohrenschmalz oder Zugluft. Linderung: Es gibt die Möglichkeit von Bauch- oder Wadenwickeln und von Medikamentengabe. Befragen Sie jedoch davor immer den Kinderarzt! Bei uns können Sie eine Liste der Kinderärzte Neuköllns erhalten. Kinderklinik des Krankenhauses Neukölln: Vivantes Klinikum Neukölln Rudower Straße 48, 12352 Berlin Telefon: 130143102 Sankt-Joseph-Krankenhaus: Wüsthofstraße 15, 12101 Berlin Telefon: 7882-0 Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon: 310031 Freistellung von der Arbeit bei Erkrankung des Kindes Sind Sie gesetzlich versichert, gelten folgende Regelungen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für jedes Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Kranken-Pflegetage erhalten. Berufstätige Eltern können pro Kind und Elternteil bis zu 10 Tage, maximal jedoch 25 Tage im Jahr freigestellt werden (Alleinerziehende 20 Tage pro Kind, maximal 50 Tage im Jahr). Den Verdienstausfall erhalten Sie für diese Zeit von Ihrer Krankenkasse. Auch für Beamte und Beamtinnen gibt es eine entsprechende Regelung. Weitere Infos und Beratung hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. 20 Tagesbetreuung (Kita, Tagesmütter) Wenn Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, besteht bis zur Einschulung ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung. Für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann ein Bedarf festgestellt werden. Berücksichtigung finden dabei pädagogische, soziale und familiäre Gründe. Für das Kind wird auf Antrag ein Gutschein für die Betreuung in einer entsprechenden Einrichtung ausgestellt. Dieser Gutschein kann bezirksübergreifend bei jeder Kindertagesstätte, Tagesmutter usw. eingelöst werden, sofern dort ein Platz für den benötigten Betreuungsumfang vorhanden ist. Für den Gutschein wird nicht nur der Betreuungsumfang, sondern auch der einkommensabhängige Elternbeitrag ermittelt. Der Gutschein kann maximal sechs Monate und minimal zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Bezirksamt, Kitakostenstelle, beantragt werden. Er gilt für fünf Wochen. Sollte in den fünf Wochen ein Vertrag mit der Betreuungsstätte zustande kommen, kann der Aufnahmetermin bis zu drei Monate später sein. Der Antrag auf den Kita-Gutschein kann bei folgender Dienststelle gestellt werden: Bezirksamt Neukölln Karl-Marx-Straße 83 12049 Berlin Kindertagesbetreuung Ansprechpartnerin Kita: Frau Zeller Telefon: 90239-4187 Telefax: 90239-3041 Sprechstunde: Di. 9.00 bis 13.00 Uhr Do. 15.00 bis 18.00 Uhr Bei der Suche nach einer Tageseinzel- oder Tagesgroßpflegestelle wenden Sie sich bitte an: Frau Durzynski, Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str.83, Zimmer A263a Tel.: 90239-3933 Oder (Falls Sie Frau Durzynski nicht erreichen): Herr Aehle, Tel.: 90239-2722 Frau Unger, Tel.: 90239-3486 Antragsformulare sowie die Adressen von den Tagesbetreuungseinrichtungen finden Sie auf der Homepage: www.kitafinder-neukoelln.de Gerne können Sie auch von uns aktuelle Kitalisten und Antragsformulare erhalten. Sprechzeiten und Telefonnummern des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes finden Sie auf Seite 28. Achtung: Zurzeit stehen Kita-Plätze nicht ausreichend zur Verfügung. Bei Bedarf ist es empfehlenswert, sich frühzeitig (u. U. ein Jahr vor Beginn) um eine Betreuung des Kindes zu kümmern. 21 Jugendhilfe Wenn Sie Beratung und Unterstützung bei der Erziehung Ihres Kindes suchen, Fragen in kritischen Lebenssituationen haben, sich bei Trennung von Ihrer/m Partnerin/Partner hinsichtlich des Sorgerechtes und Umgang nicht einigen können oder Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter im: Bezirksamt Neukölln von Berlin Abt. Jugend und Gesundheit Regionale Dienste Ansprechpartner: Herr Wernicke Telefon: 90239-2832 Telefon: 90236-2750 (Geschäftsstelle) Telefax: 90239-3047 E-Mail: [email protected] Herr Wernicke gibt auch Auskunft darüber, welcher der Regionalen Dienste für Sie zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrer Meldeadresse. Persönliche Sprechzeiten der Regionalen Dienste: Di. 9.00-13.00 Uhr Do. 16.00-18.00 Uhr Adressen der Regionalen Dienste: Region Nord-Ost Dienststelle: Planetenstraße 60 12057 Berlin Tagesdienst: 90239-2056/-2074/-2079 Region Nord-West Dienststelle: Hermannstraße 214-218 12049 Berlin Tagesdienst: 90239-2540 -4015 Zentrales Krisentelefon für Kinder in Not Mo.-Fr. 8.00-18.00 Uhr, Tel.: 90 239-55555 90239-55555 Region Süd Dienststellen: Britzer Damm 93/Rudower Str. 8 12351 Berlin Tagesdienst: 90239-2601 -1553 Kindernotdienst Mo.-Fr. 8.00 - 18.00 Uhr Wochenende und Feiertage: „rund um die Uhr“ erreichbar: Tel.: 61 00 61 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst -KinderschutzkoordinationTel.: 263965915 22 Kontakt- und Beratungsstellen für Familien An eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle können Sie sich wenden, bei Erziehungsfragen, bei auffälligem Verhalten bei Ängstlichkeit Ihres Kindes oder bei Schlaf- und Essstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten u. v. m., bei Pubertätsfragen und im Falle einer Trennung/Scheidung von der Partnerin/dem Partner. Das Bezirksamt Neukölln, Abteilung Jugend und Gesundheit, bietet zwei Beratungsstellen an: Erziehungs- und Familienberatung für den Ortsteil Nord-Neukölln Beratungsstelle Nord Böhmische Str. 39 12055 Berlin Telefon: 6887-480 Telefax: 6887-4850 Beratungsstelle Süd Britzer Damm 93 12347 Berlin Telefon: 90239-1242 Telefax: 90239-1355 Sprechzeiten: Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben; die Telefone sind wochentags von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt. Weitere Erziehungs- und Familienberatungsstellen anderer Träger AWO Jugend- und Familienberatung Werbellinstraße 69 12053 Berlin Telefonische Terminvereinbarung unter: 84855686 www.awo-suedost.de Kinderschutz-Zentrum Berlin e. V. Juliusstraße 41 12051 Berlin Telefon: 6839110 Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9.00-20.00 Uhr www.kinderschutz-zentrum-berlin.de Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. Hasenheide 54 10967 Berlin Tel.: 259006-0 www.aktiv-fuer-kinder.de 23 Weitere Kontakt- und Beratungsstellen für Familien Nachbarschaftsheim Schierker Straße 53 12051 Berlin Telefon: 84855686 Angebote und Öffnungszeiten www.nbh-neukoelln.de SchreiBabyAmbulanz Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum In der ufaFabrik e. V. Viktoriastraße 10-18 12105 Berlin Telefon: 75503122 Familienpunkt Familienzentrum Jahnstraße 26 12347 Berlin Telefon: 6808593-26 Öffnungszeiten: Di. 9.30-13.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr Do. 14.00-18.00 Uhr Fr. 9.30-13.00 Uhr www.familienpunkt.de „Am Tower“ Interkulturelles Kinder- und Elternzentrum Oderstraße 174 12051 Berlin Öffnungszeiten: Mo. 12.00-18.30 Uhr Di – Do 13.00-18.30 Uhr Fr. 12.00-19.00 Uhr www.am-tower.de Eltern-Kleinkind-Gruppen (auch für das besondere Kind, wie Frühchen, Schreibabys etc.) Kindergesundheitshaus e. V. im Vivantes Klinikum für Kinder- und Jugendmedizin Neukölln Rudower Straße 48 12351 Berlin Telefon: 13014-8435 Weitere aktuelle und umfassende Informationen über das Berliner Angebot für Eltern (z. B. Eltern-Kind-Frühstück, Rückbildungsgymnastik, PEKiP-Gruppen [PragerEltern-Kind-Programm], Schrei-Ambulanzen u. v. a.) erhalten Sie von Ihrem zuständigen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Unsere Sprechzeiten und Telefonnummern finden Sie auf der Seite 28 Weitere Beratungsstellen in Neukölln: www.neukoelln-jugend.de www.Kiezatlas-neukoelln.de 24 Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Kostenlose Beratung durch Ärztinnen, Sozialarbeiterinnen und Psychologinnen: Psychologische Beratung bei Partnerschaftsproblemen Familienplanung Beratung und bei Anwendung von Verhütungsmitteln (Kostenübernahme für Verhütungsmittel bei geringem Einkommen) Beratung im Schwangerschaftskonflikt Schwangerschaftsberatung zu psychosozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen Ärztliche Betreuung für nicht krankenversicherte schwangere Frauen Für Schwangere in wirtschaftlicher Not: Stiftung Hilfe für die Familie Sie finden das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung in der Urbanstraße 24 10967 Berlin. Sprechzeiten: Mo. 13.00 bis 16.00 Uhr Di. und Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr Do. 13.30 bis 17.30 Uhr Telefonnummer: 90298-8888 -8363 Schwangerenberatungsstellen in Neukölln Beratungsstellen der Freien Träger Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Beratungsstelle Lydia Selchower Str. 11 12049 Berlin Diakoniewerk Simeon gGmbH Fachbereich Soziales und Integration Morusstr. 18 A 12053 Berlin Tel.: 2814185 Fax: 44678899 Tel.: 6824770 Fax: 68247712 Diakoniewerk Simeon gGmbH Fachbereich Soziales und Integration Schwangerenberatung & Familienplanung im Gesundheitszentrum Gropiusstadt Lipschitzallee 20-22 12351 Berlin weitere Informationen: Tel.: 6023158 Fax: 6031099 www.gesundheitsamt-neukoelln.de 25 Bürgerbüros und Meldestellen Bürgerämter in Neukölln Aufgaben der Bürgerämter u. a.: Änderung der Meldeadresse Aufenthaltserlaubnis - Erteilung - für im Bundesgebiet geborene Kinder Beglaubigung von Kopien oder Abschriften und Unterschriften Berlinpass -Antrag und AusstellungFamilienpass (Verkauf) Freizügigkeitsbescheinigung Führungszeugnis Kinderreisepass beantragen/verlängern/aktualisieren Meldebescheinigung beantragen Niederlassungserlaubnis - Übertragung Personalausweis beantragen Reisepass beantragen Super-Ferienpass (Verkauf) Donaustraße 29 (Rathaus Neukölln) Sonnenallee 107 (Bürgeramt 1) (Bürgeramt 2) 12040 Berlin Information und Terminvereinbarung: 90239-3331 12045 Berlin Fax: 4664-508815/16 Blaschkoallee 32 Zwickauer Damm 52 (Bürgeramt 3) (Bürgeramt 4) 12359 Berlin Fax: 90239-1369 Information und Terminvereinbarung: 90239-1370 12353 Berlin Fax: 90239-4392 Behördennummer: 115 Sprechzeiten der Neuköllner Bürgerämter: Mo. Di. Mi. Do. Fr. 8.00-15.00 Uhr 11.00-18.00 Uhr 8.00-13.00 Uhr 11.00-18.00 Uhr 8.00-13.00 Uhr Link: www.bezirksamt-neukoelln.de (Bürgeramt Stichwörter von A – Z) 26 Liebe Eltern, Ihre zuständige Beratungsstelle im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst finden Sie in: Campus Rütli Rütlistraße 7 12045 Berlin Telefon: 2639 659 - 0 Sprechstunde: Mo. 13.00-16.00 Uhr Kindl-Boulevard Hermannstraße 214-216 12049 Berlin Telefon: 90239-3088 Sprechstunde: Do. 13.00-16.00 Uhr Britz Blaschkoallee 32 12359 Berlin Telefon: 90239-3422 Sprechstunde: Di. 13.00-16.00 Uhr Rudow Neuköllner Straße 333 12355 Berlin Telefon: 66621110 Sprechstunde: Mo. 13.00-16.00 Uhr Therapeutischer Dienst Gutschmidtstraße 31 12359 Berlin Telefon: 90239-1293 Sprechstunde: nach Vereinbarung Information und Terminvereinbarung: 90239-4277 [email protected] Liebe Eltern, genießen Sie die Zeit mit Ihrem Kind, staunen Sie gemeinsam mit ihm über alles Neue, was Ihr Kind (und bestimmt auch Sie) lernt und lassen Sie sich die Augen öffnen für die Welt aus Kindersicht. Wir wünschen Ihnen viel Freude dabei! Und wenn etwas nicht so gelingt, wie Sie es sich vorstellen, Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, scheuen Sie sich nicht, sich an uns oder eine der in diesem Heft angegebenen Adressen zu wenden. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute. Ihr Team des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Neukölln 27