Elternbegleitbuch

Transcription

Elternbegleitbuch
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Neukölln
Elternbegleitbuch
Von Anfang an gut informiert!
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Abt. Jugend und Gesundheit
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Karl-Marx-Straße 83
12040 Berlin
www.gesundheitsamt-neukoelln.de
www.jugend-neukoelln.de
NKL_1443-Elternbegleitbuch-Umschlag_RZ01.indd 1-2
06.12.2012 18:57:04 Uhr
Liebe Eltern,
ich beglückwünsche Sie herzlich zur Geburt Ihres
Kindes und freue mich einen neuen kleinen Erdenbürger in Neukölln begrüßen zu dürfen. Herzlich
willkommen im Leben, willkommen in Neukölln!
Die Geburt Ihres Kindes hat Ihr Leben und Ihren Alltag sicherlich schon ein
wenig „auf den Kopf gestellt“. Insbesondere die ersten gemeinsamen Monate
mit Ihrem Kind sind aufregend und voller neuer Erfahrungen. Sie als Eltern
haben mit der Erziehung Ihres Kindes eine großartige und verantwortungsvolle
Aufgabe, die gleichzeitig sicher viele Fragen aufwirft.
Ich möchte, dass Sie und Ihr Kind sich in Neukölln willkommen und unterstützt
fühlen. Daher soll dieses Buch Sie zu Fragen „rund um’s Kind“ beraten und
informieren, um Ihnen die ersten Schritte als Familie zu erleichtern. Es führt
Sie durch den „Behörden-Dschungel“ von der Anmeldung des Kindes nach der
Geburt über Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld bis hin zu praktischen
Auskünften über wirtschaftliche und gesundheitliche Belange, Betreuungs- und
Bildungsangeboten.
Zu den zahlreichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zählen ganz
besonders meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst Neukölln, die sich ebenfalls freuen, Sie und Ihr Kind
im Rahmen eines Neugeborenenbesuches persönlich kennen zu lernen. Bitte
zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an sie zu wenden.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind eine gesunde und glückliche Zukunft.
Ihr
Falko Liecke
Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit
NKL_1443-Elternbegleitbuch-Umschlag_RZ01.indd 3-4
06.12.2012 18:57:05 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Seite
Geburtsurkunde ........................................................................................................... 1
Elternzeit ...................................................................................................................... 2
Mutterschaftsgeld......................................................................................................... 3
Elterngeld..................................................................................................................... 4
Kindergeld.................................................................................................................... 5
Wohngeld..................................................................................................................... 6
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende.................................................................... 7
Sicherung des Lebensunterhaltes ............................................................................... 8
Bildungs- und Teilhabepaket ....................................................................................... 9
Beistandschaften, Amtsvormundschaften.................................................................. 10
Das Stillen.................................................................................................................. 11
Das Baby verwöhnen................................................................................................. 12
Sicherer Babyschlaf ................................................................................................... 13
Abwehrsystem des Kindes......................................................................................... 14
Kinder-Früherkennungs-Untersuchungen (U1 – U9, J1) ........................................... 15
Impfungen – ein freiwilliges „Muss“............................................................................ 16
Impfkalender .............................................................................................................. 17
Unfallverhütung.......................................................................................................... 18
Unfallverhütung (Fortsetzung) ................................................................................... 19
Was tun bei Krankheit des Kindes ............................................................................. 20
Freistellung von der Arbeit bei Erkrankung des Kindes ............................................. 20
Tagesbetreuung (Kita, Tagesmütter) ......................................................................... 21
Jugendhilfe................................................................................................................. 22
Kontakt- und Beratungsstellen für Familien ............................................................... 23
Weitere Kontakt- und Beratungsstellen für Familien.................................................. 24
Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung ............................................ 25
Bürgerbüros und Meldestellen ................................................................................... 26
Geburtsurkunde
Wenn ihr Kind in Neukölln geboren wird, erhalten Sie die Geburtsurkunde vom
Standesamt Neukölln. Sollten Sie in Neukölln wohnen, jedoch in einem anderen
Bezirk ihr Kind entbinden, müssen Sie sich mit dem dort zuständigen Standesamt in
Verbindung setzen.
Als besonderen Service bietet das Neuköllner Standesamt Ihnen Sprechzeiten im
Mutter-Kind-Zentrum an.
Diese finden in der Regel:
Mo., Mi. und Fr. von 10.00 bis 12.30 Uhr
im Raum für "standesamtliche Angelegenheiten"
2. Stock, Zimmer 2004, links neben der Kantine, statt.
Sobald die Geburt Ihres Kindes beurkundet wurde, erhalten Sie 3 gebührenfreie
Geburtsbescheinigungen für die Beantragung von
 Kindergeld

Elterngeld und

Mutterschaftshilfe (bei der Krankenkasse).
Diese Bescheinigungen müssen im Original den jeweiligen Stellen vorgelegt werden.
Weitere Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig. Geben Sie bitte deshalb auf
dem Namenszettel unten an, wie viele zusätzliche Urkunden Sie benötigen.
Das Standesamt Neukölln finden Sie in der:
Blaschkoallee 32
12359 Berlin.
Sprechzeiten:
Mo.
8.30-13.00 Uhr
Di.
11.00-15.00 Uhr
Do. 14.00-18.00 Uhr
Zimmer 212 im 1. OG. Bitte eine Wartenummer ziehen.
Telefonnummer: 90239-3697/ 90239-2880
Nach Erhalt der Geburtsurkunde leitet das Standesamt eine Mitteilung mit den Daten
des Kindes und deren Eltern an die Meldestelle weiter. Ihr Kind wird dann
automatisch polizeilich angemeldet.
Ihren Vermieter können Sie über die Geburt Ihres Kindes informieren, es besteht
jedoch keine rechtliche Verpflichtung dazu.
1
Elternzeit
Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3.
Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil bis zu
12 Monaten der gesamten Elternzeit auch bis zum 8. Geburtstag des Kindes
genommen werden.* Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre für jedes Kind.
Für die Betreuung der Kinder können Sorgeberechtigte, aber auch Väter ohne
Sorgerecht mit Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter, die Voraussetzungen für
die Elternzeit erfüllen.
Für den Anspruch auf Elternzeit muss das Kind im gemeinsamen Haushalt leben und
überwiegend selbst erzogen und betreut werden.
Die Elternzeit muss 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber
angemeldet werden.
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Anmeldung
der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn. Mit der Anmeldung
der Elternzeit muss man sich gleichzeitig verbindlich festlegen, für welche
Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll.
Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres
des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr
verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist in
diesem Fall nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich.
Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60
Wochenstunden (30+30) erwerbstätig sein. Sowohl Vater als auch Mutter sind nicht
gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen und können die Betreuung ihres
Kindes dennoch selbst übernehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Verringerung der
Arbeitszeit in der Elternzeit im Rahmen von 15 bis 30 Wochenstunden. Der Anspruch
gilt in allen Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Ein Anspruch auf Verringerung
der Arbeitszeit besteht jedoch nicht, wenn dringende betriebliche Gründe dem
entgegenstehen.
Nach der Elternzeit besteht das Recht auf Rückkehr zu der Arbeitszeit, die vor
Beginn der Elternzeit galt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt die Pflichtmitgliedschaft während der
Elternzeit bestehen, ohne dass aus dem Elterngeld Beiträge zu leisten sind.
*Informieren Sie sich z. B. rechtzeitig bei der unten angegebenen Servicenummer und besprechen Sie
mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie ein Jahr Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchten.
Link: http://www.bmfsfj.de/ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Kostenpflichtiges Servicetelefon: 0180 1907050
2
Mutterschaftsgeld
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht gegenüber der Krankenkasse für die
Dauer der Mutterschutzfrist. Diese besteht im Regelfall 6 Wochen vor und 8
Wochen nach der Entbindung. Für diese Zeit wird Mutterschaftsgeld gewährt.
Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich der Anspruch von 8 auf 12 Wochen
nach der Geburt bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung.
Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach dem Nettoarbeitsentgelt der letzten drei
Kalendermonate vor der Entbindung. Es beträgt höchstens 13,- € pro Tag. Lag das
tatsächliche Arbeitsentgelt höher, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz bis zur
Höhe des durchschnittlichen Nettolohnes als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu
zahlen.
Mit Erhalt des Mutterschaftsgeldes sind Sie beitragsfrei in der Renten-, Kranken-,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert.
Sofern Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber ihrer Krankenkasse
haben (z. B. Privatversicherte), können Sie sich an das Bundesversicherungsamt
wenden, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen.
Bundesversicherungsamt
-MutterschaftsgeldstelleFriedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefonische Auskünfte erteilen auch die gesetzlichen Krankenkassen.
Bei allen rechtlichen Mutterschutzfragen können Sie sich auch an das Landesamt
für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit wenden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter dem folgenden Link:
http://www.bmfsfj.de/ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
3
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten
12-14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll
erwerbstätig sind. Elterngeld gibt es für alle Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes
erwerbstätig waren (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte,
Selbstständige etc.).
Aber auch Eltern ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt ihres Kindes (etwa
Hausfrauen, Arbeitssuchende, Studierende), die ihr Kind selbst betreuen und
maximal 30 Wochenstunden arbeiten, bekommen den einkommensunabhängigen
Mindestbetrag des Elterngeldes von 300,- Euro. Alle Eltern, die Arbeitslosengeld II
(= “Hartz IV“) beziehen, müssen einen Antrag auf Elterngeld stellen. Bei Fragen zur
Anrechnung des Elterngeldes bei Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim
Kinderzuschlag informiert Sie auch die Elterngeldkasse.
Das Elterngeld ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden
Elternteils: Bei Beschäftigten wird aus jeder Lohn- und Gehaltsbescheinigung das
steuerpflichtige Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage genommen. Daraus
wird nach Abzug von Pauschalbeträgen für Sozialversicherung sowie Lohnsteuer,
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer das Elterngeld ermittelt. Abzugsmerkmale hierbei sind die Steuerklasse, Beitragsgruppen zur Sozialversicherung etc.
Das Elterngeld beträgt absolut mindestens 300,- Euro und höchstens 1.800,- Euro.
Elterngeldkasse Neukölln:
Bezirksamt Neukölln
Karl-Marx-Straße 83
12040 Berlin
Sprechzeiten:
Di. und Do. 9.00-13.00 Uhr
www.Bezirksamt-Neukoelln.de (Elterngeldkasse  Stichwörter von A-Z)
http://www.bmfsfj.de/ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
4
Kindergeld
Einen Anspruch auf Kindergeld haben die Erziehungsberechtigten, wenn sie
mit dem Kind zusammen leben.
 Bei Eltern mit Migrationshintergrund ist ein Nachweis über einen Aufenthaltstitel (Pass) und die Anmeldung bei der Meldebehörde notwendig.
 Eltern, die Sozialhilfe erhalten, bekommen kein Kindergeld.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt entweder durch den Arbeitgeber oder
durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Das Kindergeld ist innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt des Kindes
schriftlich bei der jeweiligen Stelle zu beantragen.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt:
für das 1. bis 2. Kind jeweils
 für das 3. Kind jeweils
 für jedes weitere Kind

184,- €
190,- €
215,- €
Für gering verdienende Eltern kann ergänzend ein Kinderzuschlag (siehe unter:
www.kinderzuschlag.de) ebenfalls bei der Familienkasse beantragt werden. Fragen
Sie hierzu die Familienkasse.
Die Familienkasse der für Neukölln zuständigen Agentur für Arbeit befindet sich in
der
Sonnenallee 282
12053 Berlin.
Ferner besteht ein kostenpflichtiger
Öffnungszeiten:
Telefonservice für Mitteilungen und Fragen:
0180 1546337
Mo.-Fr. 9.00-12.00 Uhr
Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr
Do.
9.00-18.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Link: www.familienkasse.de
5
Wohngeld
Bei geringem Einkommen besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld. Es wird als
Zuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers auf Antrag gezahlt.
Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von:
 dem Familieneinkommen,
 der Zahl der Familienangehörigen und
 der Höhe der zuschussfähigen Kaltmiete.
Bereits bewilligtes Wohngeld wird nach dem Wohnungswechsel auf Antrag neu
berechnet.
Es besteht kein Anspruch auf Wohngeld, wenn für die wirtschaftliche Sicherung
andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden, z. B. Leistungen nach
dem Bundesausbildungs-Förderungsgesetz (BAföG) oder Arbeitslosengeld II
(= „Hartz IV“).
Dagegen haben Familienangehörige, die im Haushalt von BAföG-Empfängern leben,
einen eigenen Anspruch auf Wohngeld.
Wohngeld wird erst ab Antragstellung gezahlt. Ihren Antrag stellen Sie bitte
schriftlich beim:
Bezirksamt Neukölln
Wohngeldamt:
Blaschkoallee 32
12359 Berlin
Servicetelefon: 90239-3628
Sprechstunden: Mi 8.00 - 13.00 Uhr u. nach Vereinbarung
www.Bezirksamt-Neukoelln.de (Wohngeld  Stichwörter von A-Z)
6
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern  Kind) besteht eine Unterhaltspflicht.
Kinder unter 12 Jahren, die bei einem alleinerziehenden Elternteil (ledig, verwitwet,
geschieden, dauernd getrennt lebend) leben, erhalten auf Antrag Leistungen nach
dem Unterhaltsvorschussgesetz – sofern sie nicht vom Unterhaltspflichtigen
Regelunterhalt beziehen oder Waisenbezüge erhalten.
Der Unterhalt ist unabhängig vom Einkommen der Alleinerziehenden.
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn beide Eltern – ob verheiratet oder nicht –
zusammen leben.
Die Unterhaltsvorschuss-Stelle holt sich ggf. den voraus geleisteten Unterhalt vom
unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.
Bei Alg-II-Bezug (= “Hartz IV“-Bezug) ist eine Antragsstellung bei der Unterhaltsvorschusskasse unerlässlich, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet.
Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes und
höchstens für 72 Monate gewährt. Die Leistungen werden auf die Hilfe zum
Lebensunterhalt angerechnet. Über die Höhe des Unterhaltsvorschusses informiert
Sie die Unterhaltsvorschusskasse. Es wird das Einkommen des Unterhaltspflichtigen
geprüft und berücksichtigt.
Die Unterhaltsvorschusskasse Neukölln finden Sie:
Bezirksamt Neukölln
Karl-Marx-Straße 83
12049 Berlin
Sprechstunde: Dienstag
9.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr
Telefon: 90239-2010
www.Bezirksamt-Neukoelln.de (Unterhaltsvorschuss  Stichwörter von A-Z)
7
Sicherung des Lebensunterhaltes
Vor der Geburt können Sie einen formlosen Antrag beim Jobcenter auf eine
Erstausstattung für Ihr Kind stellen. Weitere Leistungen erhalten Sie ggf. zusätzlich
über die „Stiftung Hilfe für die Familie - Stiftung des Landes Berlin“. Diese Stiftungsanträge erhalten Sie bei den Schwangerenberatungsstellen. Siehe Seite 26.
Ist das Einkommen nicht durch einen Lebenspartner (Bedarfsgemeinschaft) oder
eigenes Vermögen oder Einkommen gesichert, kann das Alg II (= „Hartz IV“) bei der
zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Die Regelsätze des Alg II betragen:
Alleinstehende
Alleinerziehende
Haushaltsangehörige, die als Ehegatten oder
Lebenspartner zusammen leben jeweils
Erwachsene, die ohne Verwandtschaft oder
eheähnlichen Gemeinschaften zusammenleben
Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
382,- €, plus Miete*
und evtl. Mehrbedarf
345,- €, plus Miete*
306,- € plus Miete*
219,- €, plus Miete*
Kind ab 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr
251,-€, plus Miete*
Kind ab 15. bis 18.Lebensjahr
287,-€, plus Miete*
* Miete + Heizkosten
Achtung:
Aktuelle Regelsätze und Bruttowarmmieten immer beim Jobcenter erfragen!
(Stand der Informationen: 01/2013)
Unterhaltsvorschuss, Kinder- und ggf. Elterngeld werden auf das Alg II (= “Hartz IV“)
angerechnet.
Sie finden das Jobcenter in Neukölln:
Mainzer Straße 27 (Kindl Boulevard)
12053 Berlin
Sprechstunden:
Mo, Di, Do. 8.00-13.00 Uhr
Do.
12.30-18.00 Uhr; nur für Berufstätige
Fr.
8.00-12.30 Uhr
Servicecenter (Nummer): 5555-79 22 22
Fax:
5555-79 77 77
8
Bildungs- und Teilhabepaket
Zum 01.01.2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres aus Familien, die Arbeitslosengeld II (= „Hartz IV“), Sozialgeld,
Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Empfänger von BAföG erhalten in der Regel keine
Leistungen aus dem Bildungspaket.
Der Antrag muss bei der Stelle gestellt, bei der bisher schon Leistungen bezogen
werden.
Im Jobcenter können Sie folgende Leistungen beantragen:

eintägige Schul- und Kitaausflüge

mehrtägige Klassen- und Kitafahrten

Mittagessen in Schulen und Kitas

Lernförderung

Schülerbeförderung

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

kulturelle, freizeitliche und sportliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
(Leistungsgewährung nur bis zum 18. Lebensjahr)
Als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket dient der
„berlinpass-BuT“, der für die berechtigten Kinder ausgestellt wird.
(Quelle: http://www.berlin.de/jobcenter/treptow-koepenick/bildungs-undteilhabepaket/index.html)
9
Beistandschaften, Amtsvormundschaften
Beistandschaft - Unterstützung vom Jugendamt
Allein für ein Kind zu sorgen und dazu noch schwierige, vielleicht sogar mit
Auseinandersetzungen verbundene Angelegenheiten zu regeln, kann oft sehr
belastend sein.
Häufig geht es hier um die
 Regelung von Unterhaltsansprüchen oder die
 Feststellung der Vaterschaft.
Daher haben Mütter und Väter im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung
und Unterstützung in Form einer Beistandschaft.
Jeder Elternteil kann im Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen, wenn
 ihm die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder
 sich das Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge in seiner Obhut befindet.
Das heißt, eine Beistandschaft kann auch beantragt werden, wenn die Eltern nach
Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam behalten.
Die Beistandschaft ist kostenlos. Sie kann jederzeit ganz oder teilweise beendet
werden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.
Noch vor der Geburt können nicht verheiratete Eltern eine Vaterschaftsanerkennung,
Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen bei der Amtsvormundschaft
beurkunden lassen.
Beratung bei Streit um das Sorgerecht/Umgangsrecht Seite 23.
(Quelle: familien-wegweiser.de)
Sie finden die Beistandschaft, Vormundschaften Neukölln:
Hermannstraße 214-218, Kindl Boulevard
12049 Berlin
Sprechzeiten:
Di. 9.00 Uhr-13.00 Uhr
Do. 15.00 Uhr-18.00 Uhr
Fr. 9.00 Uhr-12.00 Uhr
Gerne können Sie telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren.
Telefonnummer: 90239-3321
www.Bezirksamt-Neukoelln.de (Beistandschaft, Vormundschaft  Stichwörter A-Z)
10
Das Stillen
In den ersten vier bis sechs Lebensmonaten eines Kindes ist für die Ernährung
ausschließliches Stillen eine gute Wahl.
Dabei wird z. B. die kindliche Immunabwehr gestärkt, und das Kind ist somit
besser vor Krankheiten geschützt.
Bei Fragen und Schwierigkeiten rund ums Stillen können Sie sich an Ihre
Hebamme wenden. Vor und nach Geburt haben Sie einen Anspruch auf eine
Hebamme. Sie können sich während ihrer Schwangerschaft bei einer
niedergelassenen Hebamme melden. In den ersten zehn Tagen nach der Geburt
kann die Hebamme Sie im Rahmen der Wochenbettbetreuung einmal, bei
schwerwiegenden Störungen auch zweimal am Tag besuchen. Danach haben Sie
bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt weiterhin Anspruch auf
Hebammenhilfe, allerdings nicht mehr täglich.
Anschließend übernehmen die Krankenkassen bis zum Ende der Stillzeit noch die
Kosten für zwei telefonische Beratungen und zwei Hausbesuche durch eine
Hebamme; mit ärztlichem Attest auch mehr.
Manche Frauen entscheiden sich gegen das Stillen oder können nicht stillen. Keine
Sorge, mit ihrer liebevollen Unterstützung und Aufmerksamkeit kann Ihr Baby
natürlich auch mit Flaschennahrung gut gedeihen. Bei der richtigen Auswahl,
Zubereitung, Menge oder beim Wechsel der Nahrung beraten Sie Ihre Hebamme
oder Ihre Kinderärztin/Kinderarzt. Unsere Ernährungsberaterin, Frau Müller, ist in den
Sprechstunden des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (siehe Seite 28) gerne
für Sie da. Individuelle Termine können Sie auch gerne telefonisch mit Frau Müller
unter der Nummer 90239-2151 vereinbaren.
Stillberatungen bieten außerdem an:
Vivantes Klinikum Neukölln
Stillgruppenleitung: Elke Barkowski
Rudower Straße 48
12351 Berlin
Vivantes Klinikum Friedrichshain
Landsberger Allee 49
10249 Berlin
Stillcafé: Mi. und Do. 12.00-13.30 Uhr
Anmeldung und Stillberatung
Tel.: 0151-11341409
Stillhotline für alle Fragen ums Stillen:
Tel.: 0151-11341409
Tel.: 0173 2175843
Berliner Hebammenverband e. V.
Erkelenzdamm 33
10999 Berlin
Tel.: 6946154
Weitere Infos rund ums Stillen:
www.stillen-info.de
11
Das Baby verwöhnen
Es ist nicht leicht, sich vorzustellen, was in einem sechs oder acht Wochen alten
Baby vorgeht, wenn es schreit. Eins ist sicher: Wenn Sie es warten lassen, dann lernt
es mit der Zeit: schreien ist sinnlos, es kommt ja doch niemand. Vielleicht übt es sich
auch im Dauerschreien. Geduld lernt ein Baby auf diese Weise nicht.
Wenn Sie auf das Weinen Ihres Babys gleich reagieren, helfen Sie ihm, Vertrauen
zu entwickeln in die Welt – und mehr und mehr auch in sich selbst. Es spürt: „Ich
kann mir Hilfe holen.“ Wenn es sicher sein kann, dass Sie kommen, kann es auch
auf Sie warten.
Bleiben Sie gelassen: Sie müssen Ihr weinendes Kind nicht mit der ganzen Fülle
Ihrer mütterlichen oder väterlichen Gefühle überschütten. Babys wollen gar nicht
ständig gestillt, gewickelt, geschaukelt oder herumgetragen werden. Vielleicht reicht
es schon, wenn Sie sich neben das Bett setzen oder Ihrem Baby übers Köpfchen
streichen.
Wo fängt Verwöhnen an? Ein Kind, das bekommt, was es braucht, wird nicht
verwöhnt. Babys brauchen mütter- und väterliche Aufmerksamkeit und auch viel
Körperkontakt. Verwöhnen dagegen bedeutet, dass die Eltern für ihre Kinder Dinge
tun, die diese schon längst allein tun könnten.
(Quelle: Arbeitskreis Neue Erziehung e. V.)
Arbeitskreis Neue Erziehung e. V.
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo.-Do.
9.00-15.00 Uhr
Fr.
9.00-13.00 Uhr
Telefonnummer: 259006-0
online:
www.ane.de
12
Sicherer Babyschlaf
Die Schlafumgebung des Säuglings ist wichtig für einen guten und gesunden Schlaf.
So schläft Ihr Baby im ersten Lebensjahr gut und sicher:


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





immer auf dem Rücken – so kann der Säugling am besten atmen
in einem Schlafsack, ohne Kopfbedeckung
auf einer festen Matratze
rauchfrei – Nikotin ist schädlich für Säuglinge
ohne Kuscheltiere, Kissen, Decken und Felle im Kinderbett
Kleidung und Nuckel ohne Kordeln oder Bänder
im eigenen Bett im Schlafzimmer der Eltern
bei einer Zimmertemperatur zwischen 16 und 18 °C
nicht neben einem Heizkörper oder in der prallen Sonne.
Forschungen haben außerdem gezeigt, dass die richtige Schlafumgebung ein
wesentlicher Faktor zur Vorbeugung des „Plötzlichen Säuglingstodes“ ist.
Schlaf-Wach-Rhythmus
Das Schlafbedürfnis ist altersabhängig und von Kind zu Kind unterschiedlich.
Ein Säugling muss seinen eigenen Schlaf-Wach-Rhythmus in den ersten
Lebensmonaten erst entwickeln.
Säuglinge und Kleinkinder wachen nachts regelmäßig auf, oft sogar mehrmals.
Das ist normal. Sie haben dann nicht immer Hunger; manchmal müssen sie sich nur
orientieren und es hilft eine tröstende und beruhigende Reaktion der Eltern.
Gewöhnen Sie sich regelmäßig wiederkehrende Abläufe und Rituale (Lieder,
beruhigende Musik, Geschichten u. ä.) an. Ihr Baby erkennt dann, dass
Schlafenszeit ist.
Vermeiden Sie vor dem Schlafengehen aufregende Aktivitäten. Zubettgehen sollte
Spaß machen und keine Strafe sein.
(Angaben aus der Broschüre „Mein Kind schläft nicht!“ der Deutschen Gesellschaft
für Kinder- und Jugendmedizin e. V.)
13
Abwehrsystem des Kindes
Einfache Infektionen sind im Kindesalter besonders häufig. Das ist normal.
„Ein gesundes Abwehrsystem wächst und reift aus wie andere Organe des kindlichen
Organismus. Alles braucht aber seine Zeit, und diese Zeit muss man auch dem
Immunsystem lassen …“
Aber man kann das Abwehrsystem natürlich stärken.
Die wichtigsten Präventionsmaßnahmen sind Impfungen (siehe auch Seite 16), die
zuverlässig vor (vor allem gefährlichen) Infektionskrankheiten schützen.
„Kinder haben ein Recht darauf, vor Erkrankungen geschützt zu werden, gegen die
ein nebenwirkungsarmer Impfstoff in Deutschland zugelassen ist.“
So können Sie das Immunsystem Ihres Kindes unterstützen:







in der Wohnung und im Auto nicht rauchen
Wohnung regelmäßig ausreichend lüften
auf Schimmelpilzbefall achten
Temperatur im Schlafraum des Kindes bei ca. 18°C
täglich mindestens 30-60 Minuten an die frische Luft
gesunde und abwechslungsreiche Ernährung
Vitamin D-gabe bis ins 2. Lebensjahr: ab dem Zeitpunkt mit der Ernährung.
Hinweis: Vitamin D ist vorwiegend in Fisch enthalten
Vorsicht bei so genannten Abwehr-stärkenden Mitteln!
Nur wenige sind seriös geprüft oder weisen positive Prüfergebnisse auf, einige
haben sogar schädigende Wirkungen.
Fragen Sie immer den Kinderarzt!
(Quelle: Broschüre „Mein Kind hat ständig Infekte“ der Deutschen Gesellschaft für
Kinder- und Jugendmedizin e. V.)
Gern beantworten auch unsere Ärzte und Ärztinnen des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes Ihre Fragen.
14
Kinder-Früherkennungs-Untersuchungen (U1 – U9, J1)
Eine Chance für jedes Kind
Die Früherkennungs-Untersuchungen ab der 1. Lebenswoche bis zum Ende des 5.
Lebensjahres bieten Ihrem Kind die Chance, dass mögliche Probleme oder
Auffälligkeiten meist frühzeitig erkannt und behandelt werden können und das Kind –
wenn erforderlich – gezielt unterstützt und gefördert werden kann.
Die J1 wird im 13.-15. Lebensjahr des Kindes/Jugendlichen durchgeführt.
Auch wenn Sie denken, dass Ihr Kind gesund ist, sollten Sie diese Termine wahrnehmen, denn viele Krankheiten sind nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Der
Kinderarzt oder die Kinderärztin kann die Symptome richtig deuten.
Für Sie als Eltern bedeuten die Früherkennungs-Untersuchungen somit einige
Sicherheit. Denn die kindliche Entwicklung ist so vielfältig, wie Kinder verschieden
sind. Und gerade in den ersten Lebensjahren kann diese Vielfalt der kindlichen
Entwicklung Eltern häufig auch verunsichern.
(Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung [BZgA])
Link: www.kindergesundheit-info.de
Damit alle Kinder einen guten Start ins Leben erhalten, hat der Senat die „Zentrale
Stelle“ an der Charité geschaffen. Die Zentrale Stelle hat die Aufgabe, alle Eltern
anzuschreiben, die mit ihren Kindern noch nicht bei der FrüherkennungsUntersuchung waren.
Wie erfährt die Zentrale Stelle der Charité von Kindern, bei denen eine
Früherkennungs-Untersuchung noch durchgeführt werden sollte?
Seit 2010 erhält jedes Neugeborene eine Screening-ID. Mit Hilfe dieser Screening-ID
übermittelt die Kinderärztin/der Kinderarzt nach jeder durchgeführten
Früherkennungs-Untersuchung, dass Ihr Kind teilgenommen hat, der Zentralen
Stelle der Charité.
Eltern, die Untersuchungstermine ihrer Kinder versäumen oder spät wahrnehmen,
werden von der Zentralen Stelle der Charité durch ein Schreiben daran erinnert, mit
ihrem Kind die anstehenden Früherkennungs-Untersuchungen wahrzunehmen.
Nach Ablauf einer bestimmten Frist informiert die Zentrale Stelle den Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst, welche Kinder trotz des Erinnerungsschreibens nicht
untersucht wurden.
Wir sind dann verpflichtet, den Eltern einen Hausbesuch und bei Bedarf Beratung
und Unterstützung anzubieten.
15
Impfungen – ein freiwilliges „Muss“
Impfungen gehören zu den größten Errungenschaften der modernen Medizin. Noch
im vergangenen Jahrhundert waren Infektionskrankheiten weit verbreitet und viele
erkrankte Kinder starben oder hatten ein Leben lang unter Folgeerkrankungen zu
leiden. Heute können viele dieser Krankheiten schon vor ihrer Entstehung verhindert
und so Folgeschäden vermieden werden. Viele dieser Erkrankungen sind in
Vergessenheit geraten. Manche Eltern können sich daher nicht vorstellen, wie
gefährlich die Infektionskrankheiten für ihr Kind sein können und wollen es deshalb
nicht mehr dagegen impfen lassen. Diese „Impfmüdigkeit“ kann schlimme Folgen für
das eigene Kind und die Allgemeinheit haben.
Dank moderner Impfstoffe können Eltern zudem sicher sein, dass problematische
Nebenwirkungen praktisch nicht mehr vorkommen. Das Impfprogramm für Kinder
beruht auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die als
unabhängiges Expertengremium nach sorgfältiger und genauer Prüfung ihre
Impfempfehlungen für einen umfassenden Impfschutz ausspricht.
Die empfohlenen Impfungen sind für Eltern kostenlos und können größtenteils
gleichzeitig mit den Früherkennungs-Untersuchungen durchgeführt werden.
Haben Sie Bedenken, Ihr Kind impfen zu lassen?
Sie wünschen sich für Ihr Kind eine natürliche Entwicklung, zu der auch das
Durchleiden von Krankheiten gehört? Dabei ist zu bedenken, dass Kleinkinder erst
ein Immunsystem aufbauen müssen, welches u. a. auch durch Impfungen trainiert
wird.
Die Kinder sollten nicht zusätzliche Krankheiten wie Masern oder Keuchhusten
erleben, die schwere, nicht behandelbare Folgeerkrankungen nach sich ziehen
können.
Wenn Sie Fragen zu den Impfungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre
Kinderärztin/Ihren Kinderarzt oder an unsere Ärztinnen/Ärzte im Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst. Unsere Sprechzeiten und Telefonnummern finden Sie auf
Seite 28.
(Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung [BZgA])
16
Impfkalender
Für Säuglinge und Kleinkinder
Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO),
Stand August 2008
Kombinationsimpfung gegen:






Diphtherie
Tetanus
Pertussis (= Keuchhusten)
Hib (= Haemophilus influenzae Typ-b)
Polio (= Kinderlähmung)
Hepatitis (= ansteckende Leberentzündung)
im 1. Lebensjahr
 und Pneumokokken
Impfung gegen:





Masern
Mumps
Röteln
Windpocken
und Meningokokken C
ab Ende des ersten
Lebensjahres
Hinweis: Falls eine von Ihnen gewünschte Impfung nicht von der STIKO
empfohlenen wird, fragen Sie bitte die Krankenkasse nach der Finanzierung. Der
Kinderarzt ist verpflichtet, die Eltern auf die finanzielle Eigenleistung hinzuweisen
Aktuelle Informationen:
Link: www.stiko.com
17
Unfallverhütung
Ihr Kind soll sich gesund und frei entwickeln. Dazu gehört es auch, dass es sich
bewegen kann. Gestalten Sie Ihr Verhalten und die Umgebung des Kindes sicher.
Ein Kind soll nicht in Watte gepackt werden, aber einige Grundregeln müssen
beachtet werden:
Stürze
 Baby nie unbeaufsichtigt auf dem Sofa, Wickeltisch, Bett oder im Hochstuhl
lassen
 Tragetaschen, Wippen, Autositze u. ä. immer auf den Boden stellen
 kindersichere Möbel
 im Kinderwagen anschnallen
 Fenster, Balkone, Treppen usw. sichern; keine Stühle u. ä. vor Fenster,
Balkonbrüstungen usw. stellen
Bei Stürzen auf den Kopf können auch nach 24 Stunden bis zu 3 Wochen noch
Folgen eintreten (eine Gehirnerschütterung kann sich u. a. durch Erbrechen
bemerkbar machen). Zur Sicherheit lassen Sie Ihr Kind im Krankenhaus
beobachten.
Ersticken
 Kordeln und Bänder an Kleidung des Kindes entfernen
 keine Ketten, Schnüre, Bänder u. ä. – auch nicht für Nuckel (!) – um den
Hals legen oder in Reichweite des Kindes lassen
 keine Plastiktüten, Kabel, Schnüre u. ä. in Reichweite des Kindes
 keine kleinen Gegenstände in Reichweite des Kindes (Verschluckgefahr)
Verbrühungen, Verbrennungen
 heiße Gegenstände und Flüssigkeiten weit weg vom Kind und nicht am Rand
von Tischen, auf Tischdecken, Schränken u. ä. abstellen, nicht in der Hand
halten, wenn Sie das Kind auf dem Schoß, an der Hand usw. haben
 Herd sichern, möglichst hintere Herdplatten benutzen, Pfannenstiele nicht
über den Herdrand ragen lassen …
 vor dem Baden des Kindes die Wassertemperatur prüfen
 Gläschen und Flaschen nicht in der Mikrowelle erhitzen, abgekochtes
Wasser abkühlen lassen; Gläschen immer erst umrühren, stets Temperatur
prüfen
Erste Hilfe: mit kaltem Wasser kühlen!
18
Unfallverhütung (Fortsetzung)
Vergiftungen, Verätzungen
 Haushaltschemikalien (Reiniger, Geschirrspülreiniger, Lampenöl, Essig
usw.) hoch stellen, am besten wegschließen
 gleiches gilt für Medikamente, Zigaretten, Aschenbecher usw.
 giftige Pflanzen in Haus oder Garten entfernen oder vor Zugriff schützen
Strom
 Steckdosen sichern (auch Verteilerdosen, Verlängerungsschnüre usw.)
Ertrinken
 Nie beim Baden unbeaufsichtigt lassen! Im Garten Teiche etc. sichern.
Straßenverkehr
 Kinder immer im Auge, am besten an der Hand behalten; im Auto immer in
altersgerechten Kindersitzen sichern
Sollte doch einmal etwas passieren – stets Ruhe bewahren!
Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl von Sicherheit.
Erste Hilfe leisten, Notarzt rufen:
 Wo ist es passiert?
 Was ist passiert?
 Wann ist es passiert?
 Wer ruft an?
Notrufnummern:
Feuerwehr:
Polizei:
Gift-Notruf-Zentrale:
112
110
19 240 (rund um die Uhr!)
Krankenhäuser siehe Seite 20
Diese Vorsichtsmaßnahmen stellen eine grobe Übersicht dar und erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem gelten sie natürlich auch für Haushalte und
Personen, in/bei denen sich das Kind auch nur vorübergehend aufhält (bei den
Großeltern, bei Freunden, den Nachbarn usw.).
Wichtig:
Egal, wie verzweifelt Sie sind – das Kind niemals schütteln!!!
Ihr Kind könnte schwerste, lebensbedrohliche Hirnverletzungen davontragen!
19
Was tun bei Krankheit des Kindes
Bewahren Sie Ruhe, beobachten Sie Ihr Kind genau. Gehen Sie mit Ihrem Kind
zum Kinderarzt. Im Notfall, vor allem nachts oder am Wochenende, gehen Sie mit
Ihrem Kind ins Krankenhaus.
Fieber
Von Fieber spricht man, wenn die Temperatur 38,5 °C oder mehr beträgt. Bei
einzelnen Kindern weisen aber schon Temperaturen zwischen 38,0 und 38,5 °C auf
eine Erkrankung hin. Morgens ist die Temperatur meist niedriger als abends.
Fieber messen:
Am besten „rektal“, also im Po. Nicht unter der Achsel. Es gibt auch die Möglichkeit,
mit einem besonderen Thermometer im Ohr zu messen, jedoch gibt es hier Fehlermöglichkeiten bei Ohrenschmalz oder Zugluft.
Linderung:
Es gibt die Möglichkeit von Bauch- oder Wadenwickeln und von Medikamentengabe.
Befragen Sie jedoch davor immer den Kinderarzt!
Bei uns können Sie eine Liste der Kinderärzte Neuköllns erhalten.
Kinderklinik des Krankenhauses Neukölln:
Vivantes Klinikum Neukölln
Rudower Straße 48, 12352 Berlin
Telefon: 130143102
Sankt-Joseph-Krankenhaus:
Wüsthofstraße 15, 12101 Berlin
Telefon: 7882-0
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst
Telefon: 310031
Freistellung von der Arbeit bei Erkrankung des Kindes
Sind Sie gesetzlich versichert, gelten folgende Regelungen:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für jedes Kind bis zur Vollendung
des 12. Lebensjahres Kranken-Pflegetage erhalten.
Berufstätige Eltern können pro Kind und Elternteil bis zu 10 Tage, maximal jedoch
25 Tage im Jahr freigestellt werden (Alleinerziehende 20 Tage pro Kind, maximal 50
Tage im Jahr). Den Verdienstausfall erhalten Sie für diese Zeit von Ihrer
Krankenkasse.
Auch für Beamte und Beamtinnen gibt es eine entsprechende Regelung.
Weitere Infos und Beratung hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
20
Tagesbetreuung (Kita, Tagesmütter)
Wenn Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, besteht bis zur Einschulung ein
Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung.
Für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann ein Bedarf
festgestellt werden.
Berücksichtigung finden dabei pädagogische, soziale und familiäre Gründe.
Für das Kind wird auf Antrag ein Gutschein für die Betreuung in einer
entsprechenden Einrichtung ausgestellt. Dieser Gutschein kann bezirksübergreifend
bei jeder Kindertagesstätte, Tagesmutter usw. eingelöst werden, sofern dort ein Platz
für den benötigten Betreuungsumfang vorhanden ist.
Für den Gutschein wird nicht nur der Betreuungsumfang, sondern auch der
einkommensabhängige Elternbeitrag ermittelt.
Der Gutschein kann maximal sechs Monate und minimal zwei Monate vor dem
gewünschten Betreuungsbeginn beim Bezirksamt, Kitakostenstelle, beantragt
werden. Er gilt für fünf Wochen. Sollte in den fünf Wochen ein Vertrag mit der
Betreuungsstätte zustande kommen, kann der Aufnahmetermin bis zu drei Monate
später sein.
Der Antrag auf den Kita-Gutschein kann bei folgender Dienststelle gestellt werden:
Bezirksamt Neukölln
Karl-Marx-Straße 83
12049 Berlin
Kindertagesbetreuung
Ansprechpartnerin Kita: Frau Zeller
Telefon: 90239-4187
Telefax: 90239-3041
Sprechstunde:
Di.
9.00 bis 13.00 Uhr
Do. 15.00 bis 18.00 Uhr
Bei der Suche nach einer Tageseinzel- oder
Tagesgroßpflegestelle wenden Sie sich bitte an:
Frau Durzynski, Rathaus Neukölln,
Karl-Marx-Str.83, Zimmer A263a
Tel.: 90239-3933
Oder (Falls Sie Frau Durzynski nicht erreichen):
Herr Aehle, Tel.: 90239-2722
Frau Unger, Tel.: 90239-3486
Antragsformulare sowie die Adressen von den Tagesbetreuungseinrichtungen finden
Sie auf der Homepage: www.kitafinder-neukoelln.de
Gerne können Sie auch von uns aktuelle Kitalisten und Antragsformulare erhalten.
Sprechzeiten und Telefonnummern des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
finden Sie auf Seite 28.
Achtung: Zurzeit stehen Kita-Plätze nicht ausreichend zur Verfügung. Bei Bedarf ist
es empfehlenswert, sich frühzeitig (u. U. ein Jahr vor Beginn) um eine Betreuung des
Kindes zu kümmern.
21
Jugendhilfe
Wenn Sie
 Beratung und Unterstützung bei der Erziehung Ihres Kindes suchen,
 Fragen in kritischen Lebenssituationen haben,
 sich bei Trennung von Ihrer/m Partnerin/Partner hinsichtlich des Sorgerechtes
und Umgang nicht einigen können oder
 Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) benötigen,
wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter im:
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Abt. Jugend und Gesundheit
Regionale Dienste
Ansprechpartner: Herr Wernicke
Telefon: 90239-2832
Telefon: 90236-2750 (Geschäftsstelle)
Telefax: 90239-3047
E-Mail: [email protected]
Herr Wernicke gibt auch Auskunft darüber, welcher der Regionalen Dienste für Sie
zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrer Meldeadresse.
Persönliche Sprechzeiten der Regionalen Dienste:
Di.
9.00-13.00 Uhr
Do. 16.00-18.00 Uhr
Adressen der Regionalen Dienste:
Region Nord-Ost
Dienststelle:
Planetenstraße 60
12057 Berlin
Tagesdienst: 90239-2056/-2074/-2079
Region Nord-West
Dienststelle:
Hermannstraße 214-218
12049 Berlin
Tagesdienst: 90239-2540
-4015
Zentrales Krisentelefon für Kinder in Not
Mo.-Fr. 8.00-18.00 Uhr, Tel.: 90 239-55555
90239-55555
Region Süd
Dienststellen:
Britzer Damm 93/Rudower Str. 8
12351 Berlin
Tagesdienst: 90239-2601
-1553
Kindernotdienst
Mo.-Fr. 8.00 - 18.00 Uhr
Wochenende und Feiertage: „rund um
die Uhr“ erreichbar: Tel.: 61 00 61
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
-KinderschutzkoordinationTel.: 263965915
22
Kontakt- und Beratungsstellen für Familien
An eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle können Sie sich wenden,
 bei Erziehungsfragen,
 bei auffälligem Verhalten
 bei Ängstlichkeit Ihres Kindes oder bei Schlaf- und Essstörungen,
Konzentrationsschwierigkeiten u. v. m.,
 bei Pubertätsfragen und
 im Falle einer Trennung/Scheidung von der Partnerin/dem Partner.
Das Bezirksamt Neukölln, Abteilung Jugend und Gesundheit, bietet zwei
Beratungsstellen an:
Erziehungs- und Familienberatung für den Ortsteil Nord-Neukölln
Beratungsstelle Nord
Böhmische Str. 39
12055 Berlin
Telefon: 6887-480
Telefax: 6887-4850
Beratungsstelle Süd
Britzer Damm 93
12347 Berlin
Telefon: 90239-1242
Telefax: 90239-1355
Sprechzeiten:
Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben; die Telefone sind
wochentags von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt.
Weitere Erziehungs- und Familienberatungsstellen anderer Träger
AWO Jugend- und Familienberatung
Werbellinstraße 69
12053 Berlin
Telefonische Terminvereinbarung
unter: 84855686
www.awo-suedost.de
Kinderschutz-Zentrum Berlin e. V.
Juliusstraße 41
12051 Berlin
Telefon: 6839110
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.
9.00-20.00 Uhr
www.kinderschutz-zentrum-berlin.de
Arbeitskreis Neue Erziehung e. V.
Hasenheide 54
10967 Berlin
Tel.: 259006-0
www.aktiv-fuer-kinder.de
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Weitere Kontakt- und Beratungsstellen für Familien
Nachbarschaftsheim
Schierker Straße 53
12051 Berlin
Telefon: 84855686
Angebote und Öffnungszeiten
www.nbh-neukoelln.de
SchreiBabyAmbulanz
Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum
In der ufaFabrik e. V.
Viktoriastraße 10-18
12105 Berlin
Telefon: 75503122
Familienpunkt
Familienzentrum
Jahnstraße 26
12347 Berlin
Telefon: 6808593-26
Öffnungszeiten:
Di.
9.30-13.00 Uhr
14.00-18.00 Uhr
Do. 14.00-18.00 Uhr
Fr.
9.30-13.00 Uhr
www.familienpunkt.de
„Am Tower“
Interkulturelles Kinder- und
Elternzentrum
Oderstraße 174
12051 Berlin
Öffnungszeiten:
Mo.
12.00-18.30 Uhr
Di – Do
13.00-18.30 Uhr
Fr.
12.00-19.00 Uhr
www.am-tower.de
Eltern-Kleinkind-Gruppen
(auch für das besondere Kind, wie Frühchen, Schreibabys etc.)
Kindergesundheitshaus e. V. im Vivantes Klinikum für Kinder- und Jugendmedizin
Neukölln
Rudower Straße 48
12351 Berlin
Telefon: 13014-8435
Weitere aktuelle und umfassende Informationen über das Berliner Angebot für Eltern
(z. B. Eltern-Kind-Frühstück, Rückbildungsgymnastik, PEKiP-Gruppen [PragerEltern-Kind-Programm], Schrei-Ambulanzen u. v. a.) erhalten Sie von Ihrem
zuständigen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Unsere Sprechzeiten und
Telefonnummern finden Sie auf der Seite 28
Weitere Beratungsstellen in Neukölln:
www.neukoelln-jugend.de
www.Kiezatlas-neukoelln.de
24
Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
Kostenlose Beratung durch Ärztinnen, Sozialarbeiterinnen und Psychologinnen:
 Psychologische Beratung bei Partnerschaftsproblemen
 Familienplanung
 Beratung und bei Anwendung von Verhütungsmitteln (Kostenübernahme für
Verhütungsmittel bei geringem Einkommen)
 Beratung im Schwangerschaftskonflikt
 Schwangerschaftsberatung zu psychosozialen, wirtschaftlichen und
rechtlichen Fragen
 Ärztliche Betreuung für nicht krankenversicherte schwangere Frauen
 Für Schwangere in wirtschaftlicher Not: Stiftung Hilfe für die Familie
Sie finden das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung in der
Urbanstraße 24
10967 Berlin.
Sprechzeiten:
Mo.
13.00 bis 16.00 Uhr
Di. und Fr.
9.00 bis 12.00 Uhr
Do.
13.30 bis 17.30 Uhr
Telefonnummer: 90298-8888
-8363
Schwangerenberatungsstellen in Neukölln
Beratungsstellen der Freien Träger
Sozialdienst Katholischer Frauen e. V.
Beratungsstelle Lydia
Selchower Str. 11
12049 Berlin
Diakoniewerk Simeon gGmbH
Fachbereich Soziales und Integration
Morusstr. 18 A
12053 Berlin
Tel.: 2814185
Fax: 44678899
Tel.: 6824770
Fax: 68247712
Diakoniewerk Simeon gGmbH
Fachbereich Soziales und Integration
Schwangerenberatung & Familienplanung
im Gesundheitszentrum Gropiusstadt
Lipschitzallee 20-22
12351 Berlin
weitere Informationen:
Tel.: 6023158
Fax: 6031099
www.gesundheitsamt-neukoelln.de
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Bürgerbüros und Meldestellen
Bürgerämter in Neukölln
Aufgaben der Bürgerämter u. a.:













Änderung der Meldeadresse
Aufenthaltserlaubnis - Erteilung - für im Bundesgebiet geborene Kinder
Beglaubigung von Kopien oder Abschriften und Unterschriften
Berlinpass -Antrag und AusstellungFamilienpass (Verkauf)
Freizügigkeitsbescheinigung
Führungszeugnis
Kinderreisepass beantragen/verlängern/aktualisieren
Meldebescheinigung beantragen
Niederlassungserlaubnis - Übertragung
Personalausweis beantragen
Reisepass beantragen
Super-Ferienpass (Verkauf)
Donaustraße 29 (Rathaus Neukölln)
Sonnenallee 107
(Bürgeramt 1)
(Bürgeramt 2)
12040 Berlin
Information und Terminvereinbarung: 90239-3331
12045 Berlin
Fax: 4664-508815/16
Blaschkoallee 32
Zwickauer Damm 52
(Bürgeramt 3)
(Bürgeramt 4)
12359 Berlin
Fax: 90239-1369
Information und Terminvereinbarung: 90239-1370
12353 Berlin
Fax: 90239-4392
Behördennummer: 115
Sprechzeiten der Neuköllner Bürgerämter:
Mo.
Di.
Mi.
Do.
Fr.
8.00-15.00 Uhr
11.00-18.00 Uhr
8.00-13.00 Uhr
11.00-18.00 Uhr
8.00-13.00 Uhr
Link: www.bezirksamt-neukoelln.de (Bürgeramt  Stichwörter von A – Z)
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Liebe Eltern,
Ihre zuständige Beratungsstelle im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst finden
Sie in:
Campus Rütli
Rütlistraße 7
12045 Berlin
Telefon: 2639 659 - 0
Sprechstunde: Mo. 13.00-16.00 Uhr
Kindl-Boulevard
Hermannstraße 214-216
12049 Berlin
Telefon: 90239-3088
Sprechstunde: Do. 13.00-16.00 Uhr
Britz
Blaschkoallee 32
12359 Berlin
Telefon: 90239-3422
Sprechstunde: Di. 13.00-16.00 Uhr
Rudow
Neuköllner Straße 333
12355 Berlin
Telefon: 66621110
Sprechstunde: Mo. 13.00-16.00 Uhr
Therapeutischer Dienst
Gutschmidtstraße 31
12359 Berlin
Telefon: 90239-1293
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Information und Terminvereinbarung: 90239-4277
[email protected]
Liebe Eltern,
genießen Sie die Zeit mit Ihrem Kind, staunen Sie gemeinsam mit ihm über alles
Neue, was Ihr Kind (und bestimmt auch Sie) lernt und lassen Sie sich die Augen
öffnen für die Welt aus Kindersicht.
Wir wünschen Ihnen viel Freude dabei!
Und wenn etwas nicht so gelingt, wie Sie es sich vorstellen, Sie Fragen haben oder
Unterstützung benötigen, scheuen Sie sich nicht, sich an uns oder eine der in diesem
Heft angegebenen Adressen zu wenden.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.
Ihr Team des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Neukölln
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