27. Juni – 9. Juli 2016

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27. Juni – 9. Juli 2016
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Kinder-, Jugend- u. Familienerholung
gem. Bestimmungen der Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung
Vom Antragsteller auszufüllen:
Ort, Zeitraum und Veranstalter der Freizeit
SJD- Die Falken KV Bremen, Bgm.-Deichmann-Str. 26, 28217 Bremen
Sommerfreizeitreise
Insel Ameland/ Niederlande
27. Juni – 9. Juli 2016
Es wird ein Zuschuss zur Teilnahme an einer Freizeit im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung
beantragt für:
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Im Haushalt lebende Familienmitglieder
Name, Vorname
Stellung in der Familie
Beruf
Alter
Familiennettoeinkommen monatlich
aller Familienangehörigen im Monat vor der Antragsstellung
(Die Angaben sind durch Vorlage von Belegen nachzuweisen)
Euro
Vater (einschl. Überstunden)
Mutter (einschl. Überstunden)
Euro
Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz
Euro
Weitere Familienangehörige
Berufsausbildungsbeihilfe
Renten
Vermietung und Verpachtung
Wohngeld, Lastenzuschuss
Unterhalt
Sonstige Einkommen
Gesamteinkommen
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Aufwendungen
tatsächl. Zahlungen aufgrund gesetzl.
Zahlungsverpflichtungen (Unterhalt)
- Euro
Bereinigtes Nettoeinkommen
Euro
- Euro
Ich erkläre hiermit,
dass die nachstehenden Angaben vollständig
und wahrheitsgemäß sind und ich darauf
hingewiesen wurde, dass bei falschen
Angaben der Zuschuss an die Bremer
Daniel-Schnakenberg-Stiftung
zurückzuzahlen ist – noch keinen Zuschuss
von der Bremer Daniel-SchnakenbergStiftung in diesem Jahr erhalten habe.
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers/
Erziehungsberechtigten
Nur für den Träger: Der Antragsteller wurde über die Voraussetzungen der Zuschussgewährung informiert.
Die Nachweise entsprechend den Bestimmungen der Bremer-Daniel-Schnakenberg-Stiftung haben vorgelegen.
Die Angaben wurden überprüft, und die Richtigkeit wird bestätigt.
Ort, Datum
Unterschrift des Trägers
SJD- Die Falken Bremen
Wer?
Wo?
Hinweise Zuschüsse
Bremen-Pass
Daniel-Schnakenberg-Stiftung
Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben (Bremen-Pass)
Stand 2016
Kinder bis 17 Jahre aus Haushalten, die folgende Leistungen beziehen:
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
Jobcenter:
Arbeitslosengeld II-Empfänger
Sozialzentren (Amt für soziale Dienste): alle Weiteren
Wie viel?
Jobcenter: bis zu 60,- Euro im Bewilligungszeitraum
Sozialzentren: bis zu 120,- Euro im Bewilligungszeitraum
Das monatliche Budget von10 € pro Kind im Monat kann angespart werden:
ABER: erst frühestens ab Beginn des Monats, wo die Leistung beantragt wurde!
Antragsverfahren?
A. Ohne Berechtigungskarte „Bremen-Pass“:
1.
im Jobcenter/ Sozialzentrum den „Antrag auf Bildung und Teilhabe“ für das Kind stellen, sofort wird der Vordruck „Antrag
auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ ausgehändigt.
2.
im Falkenbüro den Antrag ausfüllen lassen
3.
im Jobcenter/ Sozialzentrum den ausgefüllten Antrag vorlegen
Mit Berechtigungskarte „Bremen-Pass“:
1.
im Falkenbüro den „Bremen-Pass“ vorlegen, es wird der „Antrag auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ sofort
ausgefüllt.
2.
im Jobcenter/ Sozialzentrum den ausgefüllten Antrag vorlegen
B. vom Jobcenter/ Sozialzentrum erhalten die Eltern einen Leistungsbescheid
C. wenn im Falkenbüro der Leistungsbescheid vorgelegt wird, kann die bewilligte Leistung vom Teilnehmerbeitrag abgezogen
werden.
Wer?
Wo?
Reisezuschuss von der Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung
Kinder bis 17 Jahre, die in der Stadt Bremen wohnen, und deren Familien ein geringes Einkommen haben.
Büro der SJD- Die Falken in Bremen
Wie oft?
Ein mal im Jahr darf dieser Zuschuss beantragt werden
Wie viel?
maximal bis zu € 20,00 pro Reisetag, einkommensabhängig
Achtung: dieser Topf der Zuschüsse ist immer sehr früh im Jahr erschöpft.
Bitte schnell den Antrag stellen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Antragsverfahren?
1.
den beigefügten „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses“ wahrheitsgemäß ausfüllen:

zugrunde gelegt wird das FamilienNETTOeinkommen
oder beim Arbeitslosengeld II der „Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft“
(eintragen in der Spalte “Sonstige Einkommen”)
Alle Angaben müssen durch Belege nachgewiesen werden:
 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe
Beleg: aktueller Leistungsbescheid



2.
3.
Arbeitslosengeld I
Beleg: aktueller Bescheid der Arbeitsagentur
Arbeitnehmer
Beleg: Verdienstbescheinigung des letzten Monats vor Beantragung
Selbständige
Beleg: Einkommensteuerbescheid des vorletzten Jahres
Im Falkenbüro den Antrag und die Belege (Kopie) einreichen, wir prüfen sofort den Antrag
Wenn ein Zuschuss gewährt werden kann, wird er von dem Teilnehmerbeitrag abgezogen. Die Falken in Bremen bekommen
das Geld von der Stiftung überwiesen, aber nur bei Teilnahme an der Fahrt!

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