27. Juni – 9. Juli 2016
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27. Juni – 9. Juli 2016
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Kinder-, Jugend- u. Familienerholung gem. Bestimmungen der Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung Vom Antragsteller auszufüllen: Ort, Zeitraum und Veranstalter der Freizeit SJD- Die Falken KV Bremen, Bgm.-Deichmann-Str. 26, 28217 Bremen Sommerfreizeitreise Insel Ameland/ Niederlande 27. Juni – 9. Juli 2016 Es wird ein Zuschuss zur Teilnahme an einer Freizeit im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung beantragt für: Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Im Haushalt lebende Familienmitglieder Name, Vorname Stellung in der Familie Beruf Alter Familiennettoeinkommen monatlich aller Familienangehörigen im Monat vor der Antragsstellung (Die Angaben sind durch Vorlage von Belegen nachzuweisen) Euro Vater (einschl. Überstunden) Mutter (einschl. Überstunden) Euro Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz Euro Weitere Familienangehörige Berufsausbildungsbeihilfe Renten Vermietung und Verpachtung Wohngeld, Lastenzuschuss Unterhalt Sonstige Einkommen Gesamteinkommen Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Aufwendungen tatsächl. Zahlungen aufgrund gesetzl. Zahlungsverpflichtungen (Unterhalt) - Euro Bereinigtes Nettoeinkommen Euro - Euro Ich erkläre hiermit, dass die nachstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind und ich darauf hingewiesen wurde, dass bei falschen Angaben der Zuschuss an die Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung zurückzuzahlen ist – noch keinen Zuschuss von der Bremer Daniel-SchnakenbergStiftung in diesem Jahr erhalten habe. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/ Erziehungsberechtigten Nur für den Träger: Der Antragsteller wurde über die Voraussetzungen der Zuschussgewährung informiert. Die Nachweise entsprechend den Bestimmungen der Bremer-Daniel-Schnakenberg-Stiftung haben vorgelegen. Die Angaben wurden überprüft, und die Richtigkeit wird bestätigt. Ort, Datum Unterschrift des Trägers SJD- Die Falken Bremen Wer? Wo? Hinweise Zuschüsse Bremen-Pass Daniel-Schnakenberg-Stiftung Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben (Bremen-Pass) Stand 2016 Kinder bis 17 Jahre aus Haushalten, die folgende Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Jobcenter: Arbeitslosengeld II-Empfänger Sozialzentren (Amt für soziale Dienste): alle Weiteren Wie viel? Jobcenter: bis zu 60,- Euro im Bewilligungszeitraum Sozialzentren: bis zu 120,- Euro im Bewilligungszeitraum Das monatliche Budget von10 € pro Kind im Monat kann angespart werden: ABER: erst frühestens ab Beginn des Monats, wo die Leistung beantragt wurde! Antragsverfahren? A. Ohne Berechtigungskarte „Bremen-Pass“: 1. im Jobcenter/ Sozialzentrum den „Antrag auf Bildung und Teilhabe“ für das Kind stellen, sofort wird der Vordruck „Antrag auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ ausgehändigt. 2. im Falkenbüro den Antrag ausfüllen lassen 3. im Jobcenter/ Sozialzentrum den ausgefüllten Antrag vorlegen Mit Berechtigungskarte „Bremen-Pass“: 1. im Falkenbüro den „Bremen-Pass“ vorlegen, es wird der „Antrag auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ sofort ausgefüllt. 2. im Jobcenter/ Sozialzentrum den ausgefüllten Antrag vorlegen B. vom Jobcenter/ Sozialzentrum erhalten die Eltern einen Leistungsbescheid C. wenn im Falkenbüro der Leistungsbescheid vorgelegt wird, kann die bewilligte Leistung vom Teilnehmerbeitrag abgezogen werden. Wer? Wo? Reisezuschuss von der Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung Kinder bis 17 Jahre, die in der Stadt Bremen wohnen, und deren Familien ein geringes Einkommen haben. Büro der SJD- Die Falken in Bremen Wie oft? Ein mal im Jahr darf dieser Zuschuss beantragt werden Wie viel? maximal bis zu € 20,00 pro Reisetag, einkommensabhängig Achtung: dieser Topf der Zuschüsse ist immer sehr früh im Jahr erschöpft. Bitte schnell den Antrag stellen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Antragsverfahren? 1. den beigefügten „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses“ wahrheitsgemäß ausfüllen: zugrunde gelegt wird das FamilienNETTOeinkommen oder beim Arbeitslosengeld II der „Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft“ (eintragen in der Spalte “Sonstige Einkommen”) Alle Angaben müssen durch Belege nachgewiesen werden: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe Beleg: aktueller Leistungsbescheid 2. 3. Arbeitslosengeld I Beleg: aktueller Bescheid der Arbeitsagentur Arbeitnehmer Beleg: Verdienstbescheinigung des letzten Monats vor Beantragung Selbständige Beleg: Einkommensteuerbescheid des vorletzten Jahres Im Falkenbüro den Antrag und die Belege (Kopie) einreichen, wir prüfen sofort den Antrag Wenn ein Zuschuss gewährt werden kann, wird er von dem Teilnehmerbeitrag abgezogen. Die Falken in Bremen bekommen das Geld von der Stiftung überwiesen, aber nur bei Teilnahme an der Fahrt!