Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter

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Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter
Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter.
Private Krankheitskostenversicherung zur Ergänzung der Beihilfe.
(E I NZE LV E R S I CH E RU N G)
Klartext – wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu
reden. Die Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Leistungsmerkmale des BeihilfeMed Tarifsystems. Weitere Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), in denen die Leistungen nach Art
und Umfang geregelt sind. Die aufgeführten Leistungen erhalten Sie zu den vereinbarten Prozentsätzen. Soweit Beihilfeverordnungen einen Selbstbehalt vorsehen, gehört dieser nicht zu den verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen.
Leistungen beim Arzt
BeihilfeMed Kompakt Tarif
BKA
BeihilfeMed Zahn Tarif BZA
(sinnvoll für alle Bundesländer
außer Bayern und
Baden-Württemberg)
BeihilfeMed Extra Tarif BEX
Ärztliche Behandlung
Ja.
Nein.
Ja. Im Rahmen von Tarif BKA
100 % der Restkosten nach
Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed
Tarifen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für
Ärzte soweit die Aufwendungen
grundsätzlich beihilfefähig sind.
Arzneimittel
Ja.
Nein.
Nein.
Heilpraktiker
Ja. Zu einem Grundbetrag von
500 EUR pro Jahr. Versichert
sind alle Behandlungsmethoden, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt
sind.
Nein.
Ja. Im Rahmen von Tarif BKA
90 % der Restkosten nach
Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed
Tarifen.
Naturheilverfahren
Nein.
Nein.
Nein.
Sehhilfen
Ja. Zu einem Grundbetrag von
300 EUR innerhalb von
24 Monaten.
Nein.
Ja. Im Rahmen von Tarif BKA bis
zu 100 EUR der Restkosten nach
Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen
innerhalb von 24 Monaten.
Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen,
Logopädie, etc.)
Ja.
Nein.
Nein.
Hilfsmittel
Ja. 100 % der vereinbarten
Tarifstufe, wenn die Hilfsmittel
über die DKV bezogen werden,
80 % ohne Einschaltung des
DKV-Hilfsmittelservice.
Bestimmte Hilfsmittel können
auch direkt bezogen werden.
Diese sind in den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen
aufgeführt.
Nein.
Nein
Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter.
Private Krankheitskostenversicherung zur Ergänzung der Beihilfe.
(E I NZE LV E R S I CH E RU N G)
Leistungen beim Arzt
BeihilfeMed Kompakt Tarif
BKA
BeihilfeMed Zahn Tarif BZA
(sinnvoll für alle Bundesländer
außer Bayern und
Baden-Württemberg)
BeihilfeMed Extra Tarif BEX
Psychotherapie
Ja. Nach Zusage ist die Erstattung wie folgt:
– für die ersten 30 Sitzungen
100 %
– ab der 31. bis zur 60. Sitzung
80 %
– ab der 61. Sitzung 70 %
der vereinbarten Tarifstufe.
Nein.
Ja. Im Rahmen von BKA, nach
Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed
Tarifen
– für die ersten 30 Sitzungen
100 %
– ab der 31. bis zur 60. Sitzung
80 %
– ab der 61. Sitzung 70 %
der Restkosten, soweit die
Aufwendungen grundsätzlich
beihilfefähig sind.
Vorsorgeuntersuchungen
Ja. Nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Nein.
Ja. Im Rahmen von Tarif BKA
100 % der Restkosten nach
Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed
Tarifen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für
Ärzte soweit die Aufwendungen
grundsätzlich beihilfefähig sind.
Leistungen beim Zahnarzt
BeihilfeMed Kompakt Tarif
BKA
BeihilfeMed Zahn Tarif BZA
(sinnvoll für alle Bundesländer
außer Bayern und
Baden-Württemberg)
BeihilfeMed Extra Tarif BEX
Zahnbehandlung
Ja.
Ja.
Ja. Im Rahmen von Tarif BKA
90 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen
soweit die Aufwendungen
grundsätzlich beihilfefähig sind.
Zahnersatz, Einlagefüllungen Ja.
und Kronen
Ja. Soweit die Leistungen nicht
beihilfefähig sind, erhalten Sie
zusammen mit den Leistungen
aus Tarif BKA 70 %. Werden
Beihilfeleistungen (z. B. bei
Unfall) erbracht, werden diese
angerechnet.
Ja. Im Rahmen von Tarif BKA
90 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen
soweit die Aufwendungen
grundsätzlich beihilfefähig sind
bzw. Tarif BZA abgesichert ist.
Implantate
Ja.
Ja. Soweit die Leistungen nicht
beihilfefähig sind, erhalten Sie
zusammen mit den Leistungen
aus Tarif BKA 70 %. Werden
Beihilfeleistungen (z. B. bei
Unfall) erbracht, werden diese
angerechnet.
Ja. Im Rahmen von Tarif BKA
90 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen
soweit die Aufwendungen
grundsätzlich beihilfefähig sind
bzw. Tarif BZA abgesichert ist.
Kieferorthopädie
Ja. Bei Behandlungsbeginn bis
zum 19. Lebensjahr.
Nein.
Ja. Bei Behandlungsbeginn bis
zum 19. Lebensjahr Im Rahmen von Tarif BKA 90 % der
Restkosten nach Anrechnung
von Beihilfean-sprüchen und
BeihilfeMed Tarifen soweit die
Aufwendungen grundsätzlich
beihilfefähig sind.
Professionelle
Zahnreinigung (PZR)
Ja.
Nein.
Nein.
Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter.
Private Krankheitskostenversicherung zur Ergänzung der Beihilfe.
(E I NZE LV E R S I CH E RU N G)
Leistungen beim Zahnarzt
BeihilfeMed Kompakt Tarif
BKA
BeihilfeMed Zahn Tarif BZA
(sinnvoll für alle Bundesländer
außer Bayern und
Baden-Württemberg)
BeihilfeMed Extra Tarif BEX
Leistungshöhe (die so
genannte Zahnstaffel) bzw.
Höchstleistung. Gilt nicht
für Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und PZR
Ja. Sie erhalten die Leistungen
ausgehend von einen Grundbetrag
– von 1.000 EUR im 1. Jahr
– von 2.000 EUR in den ersten
2 Jahren
– von 3.000 EUR in den ersten
3 Jahren
– von 4.000 EUR in den ersten
4 Jahren
– von 5.000 EUR in den ersten
5 Jahren
Die Staffel entfällt immer bei
Unfall.
Ja. Im Rahmen von Tarif BKA.
Ja. Im Rahmen von Tarif BKA
und soweit die Aufwendungen
grundsätzlich beihilfefähig sind.
Leistungen im Krankenhaus
BeihilfeMed Kompakt Tarif
BKA
BeihilfeMed Zahn Tarif BZA
(sinnvoll für alle Bundesländer
außer Bayern und
Baden-Württemberg)
BeihilfeMed Extra Tarif BEX
Freie Krankenhauswahl
Ja.
Nein.
Belegarztbehandlung
Ja.
Nein.
Ja. Im Rahmen von Tarif BKA/
BKH2A 100 % der Restkosten
nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed
Tarifen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für
Ärzte.
Chefarztbehandlung
Nein. Über die Aufbaustufe
Krankenhaus Tarif BKH2 kann
jedoch der Chefarzt hinzu versichert werden.
Nein.
Ja. Im Rahmen von Tarif BKA/
BKH2A 100 % der Restkosten
nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed
Tarifen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für
Ärzte.
Übernahme der Kosten für
Unterbringung im 2-BettZimmer
Nein.
Nein. Über die Aufbaustufe
Krankenhaus Tarif BKH2 kann
jedoch das 2-Bett-Zimmer hinzu
versichert werden.
Nein.
Übernahme der Mehraufwendungen für Unterbringung im 1-Bett-Zimmer
Nein. Über die Kombination
der Krankenhaus Tarife BKH2
+ BKH1 kann jedoch das
1-Bett-Zimmer hinzu versichert
werden.
Nein.
Nein.
Krankenhaustagegeld
Nein.
Nein.
Ja. 15 EUR pro Tag.
Bitte beachten: Es gilt das
Versicherungsjahr.
Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter.
Private Krankheitskostenversicherung zur Ergänzung der Beihilfe.
(E I NZE LV E R S I CH E RU N G)
BeihilfeMed Zahn Tarif BZA
(sinnvoll für alle Bundesländer
außer Bayern und
Baden-Württemberg)
BeihilfeMed Extra Tarif BEX
Leistungen im Ausland
BeihilfeMed Kompakt Tarif
BKA
Vorübergehender Auslandsaufenthalt
Ja. Im europäischen Ausland besteht ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Die Behandlungskosten werden bis zu der Höhe übernommen, wie sie im jeweiligen Land üblich sind.
Im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz bis zu 6 Monate. Die Behandlungskosten werden bis zur doppelten Höhe übernommen, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland
anfallen würden.
Allgemeine Leistungen und
Besonderheiten
BeihilfeMed Kompakt Tarif
BKA
BeihilfeMed Zahn Tarif BZA
(sinnvoll für alle Bundesländer
außer Bayern und
Baden-Württemberg)
BeihilfeMed Extra Tarif BEX
Selbstbehalt
Nein.
Nein.
Nein.
Umstellungsmöglichkeiten
bei Änderung des Beihilfeanspruches
Ja. Sie können Ihren Versicherungsschutz, den geänderten Bedingungen entsprechend (z. B. neuer
Beihilfesatz), umstellen. Soweit Sie den Antrag hierauf innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung stellen, wird der Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten angepasst.
Prüfung des Gesundheitszustandes bei Vertragsabschluss
Ja. Je nach Ergebnis kann der Vertrag nicht zustande kommen oder eventuell ein Zuschlag bzw. der
Ausschluss von Krankheiten vereinbart werden.
Anpassung der Versicherungsbeiträge
Ja, ist möglich. Die Notwendigkeit einer Anpassung wird jedes Jahr überprüft und kann zu einer
Erhöhung oder Verminderung der Versicherungsbeiträge führen. Auf jeden Fall muss die Anpassung
von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt werden.
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
50594 Köln
Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei)*
Telefax 0 18 05 / 78 60 00 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen)
*oder aus dem Ausland + 49 / 221 / 57 89 40 05 (Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters)
[email protected], www.dkv.com
50064921 VF 572 (1.13)
0178116457 1301
841912850 1301