Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter
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Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter
Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter. Private Krankheitskostenversicherung zur Ergänzung der Beihilfe. (E I NZE LV E R S I CH E RU N G) Klartext – wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu reden. Die Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Leistungsmerkmale des BeihilfeMed Tarifsystems. Weitere Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), in denen die Leistungen nach Art und Umfang geregelt sind. Die aufgeführten Leistungen erhalten Sie zu den vereinbarten Prozentsätzen. Soweit Beihilfeverordnungen einen Selbstbehalt vorsehen, gehört dieser nicht zu den verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen. Leistungen beim Arzt BeihilfeMed Kompakt Tarif BKA BeihilfeMed Zahn Tarif BZA (sinnvoll für alle Bundesländer außer Bayern und Baden-Württemberg) BeihilfeMed Extra Tarif BEX Ärztliche Behandlung Ja. Nein. Ja. Im Rahmen von Tarif BKA 100 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte soweit die Aufwendungen grundsätzlich beihilfefähig sind. Arzneimittel Ja. Nein. Nein. Heilpraktiker Ja. Zu einem Grundbetrag von 500 EUR pro Jahr. Versichert sind alle Behandlungsmethoden, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind. Nein. Ja. Im Rahmen von Tarif BKA 90 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen. Naturheilverfahren Nein. Nein. Nein. Sehhilfen Ja. Zu einem Grundbetrag von 300 EUR innerhalb von 24 Monaten. Nein. Ja. Im Rahmen von Tarif BKA bis zu 100 EUR der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen innerhalb von 24 Monaten. Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen, Logopädie, etc.) Ja. Nein. Nein. Hilfsmittel Ja. 100 % der vereinbarten Tarifstufe, wenn die Hilfsmittel über die DKV bezogen werden, 80 % ohne Einschaltung des DKV-Hilfsmittelservice. Bestimmte Hilfsmittel können auch direkt bezogen werden. Diese sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Nein. Nein Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter. Private Krankheitskostenversicherung zur Ergänzung der Beihilfe. (E I NZE LV E R S I CH E RU N G) Leistungen beim Arzt BeihilfeMed Kompakt Tarif BKA BeihilfeMed Zahn Tarif BZA (sinnvoll für alle Bundesländer außer Bayern und Baden-Württemberg) BeihilfeMed Extra Tarif BEX Psychotherapie Ja. Nach Zusage ist die Erstattung wie folgt: – für die ersten 30 Sitzungen 100 % – ab der 31. bis zur 60. Sitzung 80 % – ab der 61. Sitzung 70 % der vereinbarten Tarifstufe. Nein. Ja. Im Rahmen von BKA, nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen – für die ersten 30 Sitzungen 100 % – ab der 31. bis zur 60. Sitzung 80 % – ab der 61. Sitzung 70 % der Restkosten, soweit die Aufwendungen grundsätzlich beihilfefähig sind. Vorsorgeuntersuchungen Ja. Nach gesetzlich eingeführten Programmen. Nein. Ja. Im Rahmen von Tarif BKA 100 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte soweit die Aufwendungen grundsätzlich beihilfefähig sind. Leistungen beim Zahnarzt BeihilfeMed Kompakt Tarif BKA BeihilfeMed Zahn Tarif BZA (sinnvoll für alle Bundesländer außer Bayern und Baden-Württemberg) BeihilfeMed Extra Tarif BEX Zahnbehandlung Ja. Ja. Ja. Im Rahmen von Tarif BKA 90 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen soweit die Aufwendungen grundsätzlich beihilfefähig sind. Zahnersatz, Einlagefüllungen Ja. und Kronen Ja. Soweit die Leistungen nicht beihilfefähig sind, erhalten Sie zusammen mit den Leistungen aus Tarif BKA 70 %. Werden Beihilfeleistungen (z. B. bei Unfall) erbracht, werden diese angerechnet. Ja. Im Rahmen von Tarif BKA 90 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen soweit die Aufwendungen grundsätzlich beihilfefähig sind bzw. Tarif BZA abgesichert ist. Implantate Ja. Ja. Soweit die Leistungen nicht beihilfefähig sind, erhalten Sie zusammen mit den Leistungen aus Tarif BKA 70 %. Werden Beihilfeleistungen (z. B. bei Unfall) erbracht, werden diese angerechnet. Ja. Im Rahmen von Tarif BKA 90 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen soweit die Aufwendungen grundsätzlich beihilfefähig sind bzw. Tarif BZA abgesichert ist. Kieferorthopädie Ja. Bei Behandlungsbeginn bis zum 19. Lebensjahr. Nein. Ja. Bei Behandlungsbeginn bis zum 19. Lebensjahr Im Rahmen von Tarif BKA 90 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfean-sprüchen und BeihilfeMed Tarifen soweit die Aufwendungen grundsätzlich beihilfefähig sind. Professionelle Zahnreinigung (PZR) Ja. Nein. Nein. Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter. Private Krankheitskostenversicherung zur Ergänzung der Beihilfe. (E I NZE LV E R S I CH E RU N G) Leistungen beim Zahnarzt BeihilfeMed Kompakt Tarif BKA BeihilfeMed Zahn Tarif BZA (sinnvoll für alle Bundesländer außer Bayern und Baden-Württemberg) BeihilfeMed Extra Tarif BEX Leistungshöhe (die so genannte Zahnstaffel) bzw. Höchstleistung. Gilt nicht für Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und PZR Ja. Sie erhalten die Leistungen ausgehend von einen Grundbetrag – von 1.000 EUR im 1. Jahr – von 2.000 EUR in den ersten 2 Jahren – von 3.000 EUR in den ersten 3 Jahren – von 4.000 EUR in den ersten 4 Jahren – von 5.000 EUR in den ersten 5 Jahren Die Staffel entfällt immer bei Unfall. Ja. Im Rahmen von Tarif BKA. Ja. Im Rahmen von Tarif BKA und soweit die Aufwendungen grundsätzlich beihilfefähig sind. Leistungen im Krankenhaus BeihilfeMed Kompakt Tarif BKA BeihilfeMed Zahn Tarif BZA (sinnvoll für alle Bundesländer außer Bayern und Baden-Württemberg) BeihilfeMed Extra Tarif BEX Freie Krankenhauswahl Ja. Nein. Belegarztbehandlung Ja. Nein. Ja. Im Rahmen von Tarif BKA/ BKH2A 100 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Chefarztbehandlung Nein. Über die Aufbaustufe Krankenhaus Tarif BKH2 kann jedoch der Chefarzt hinzu versichert werden. Nein. Ja. Im Rahmen von Tarif BKA/ BKH2A 100 % der Restkosten nach Anrechnung von Beihilfeansprüchen und BeihilfeMed Tarifen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Übernahme der Kosten für Unterbringung im 2-BettZimmer Nein. Nein. Über die Aufbaustufe Krankenhaus Tarif BKH2 kann jedoch das 2-Bett-Zimmer hinzu versichert werden. Nein. Übernahme der Mehraufwendungen für Unterbringung im 1-Bett-Zimmer Nein. Über die Kombination der Krankenhaus Tarife BKH2 + BKH1 kann jedoch das 1-Bett-Zimmer hinzu versichert werden. Nein. Nein. Krankenhaustagegeld Nein. Nein. Ja. 15 EUR pro Tag. Bitte beachten: Es gilt das Versicherungsjahr. Leistungsmerkmale der BeihilfeMed Tarife für Beamtenanwärter. Private Krankheitskostenversicherung zur Ergänzung der Beihilfe. (E I NZE LV E R S I CH E RU N G) BeihilfeMed Zahn Tarif BZA (sinnvoll für alle Bundesländer außer Bayern und Baden-Württemberg) BeihilfeMed Extra Tarif BEX Leistungen im Ausland BeihilfeMed Kompakt Tarif BKA Vorübergehender Auslandsaufenthalt Ja. Im europäischen Ausland besteht ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Die Behandlungskosten werden bis zu der Höhe übernommen, wie sie im jeweiligen Land üblich sind. Im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz bis zu 6 Monate. Die Behandlungskosten werden bis zur doppelten Höhe übernommen, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland anfallen würden. Allgemeine Leistungen und Besonderheiten BeihilfeMed Kompakt Tarif BKA BeihilfeMed Zahn Tarif BZA (sinnvoll für alle Bundesländer außer Bayern und Baden-Württemberg) BeihilfeMed Extra Tarif BEX Selbstbehalt Nein. Nein. Nein. Umstellungsmöglichkeiten bei Änderung des Beihilfeanspruches Ja. Sie können Ihren Versicherungsschutz, den geänderten Bedingungen entsprechend (z. B. neuer Beihilfesatz), umstellen. Soweit Sie den Antrag hierauf innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung stellen, wird der Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten angepasst. Prüfung des Gesundheitszustandes bei Vertragsabschluss Ja. Je nach Ergebnis kann der Vertrag nicht zustande kommen oder eventuell ein Zuschlag bzw. der Ausschluss von Krankheiten vereinbart werden. Anpassung der Versicherungsbeiträge Ja, ist möglich. Die Notwendigkeit einer Anpassung wird jedes Jahr überprüft und kann zu einer Erhöhung oder Verminderung der Versicherungsbeiträge führen. Auf jeden Fall muss die Anpassung von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt werden. DKV Deutsche Krankenversicherung AG 50594 Köln Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei)* Telefax 0 18 05 / 78 60 00 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen) *oder aus dem Ausland + 49 / 221 / 57 89 40 05 (Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters) [email protected], www.dkv.com 50064921 VF 572 (1.13) 0178116457 1301 841912850 1301