Grundlinien der Philosophie des Rechts

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Grundlinien der Philosophie des Rechts
Grundlinien der Philosophie des Rechts
Die Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse sind
ein im Oktober 1820 erschienenes[1] Werk des deutschen
Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Es sollte
ursprünglich als begleitendes Lehrbuch zu Hegels Vorlesungen zur Rechtsphilosophie an der Berliner Universität
dienen. Es gilt als zentrale Darstellung von Hegels Philosophie des objektiven Geistes neben dem entsprechenden
Abschnitt seiner Enzyklopädie und diversen Vorlesungsmitschriften.
weil es das Beständige im Dasein ist. Umgekehrt ist nicht
alles, was besteht, auch vernünftig. Es gibt im Bestehenden vieles, was dem Zufall oder der menschlichen Willkür unterliegt. Das Zufällige und Willkürliche aber entspricht nicht dem Begriff.
1.2 Die Eule der Minerva
In der Vorrede äußert Hegel sich auch zum Verhältnis der
Philosophen zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und gibt
Was Hegel unter „Rechtsphilosophie“ fasst, entspricht damit eine weitere Erläuterung des obigen Zitats:
dem Inhalt dessen, was er als „objektiven Geist“ bezeichnet, also der Verwirklichung des freien Willens im Be„Wenn die Philosophie ihr Grau in Grau
reich des Sozialen. Der Ausdruck „Recht“ ist dabei sehr
malt, dann ist eine Gestalt des Lebens alt geweit gefasst und umfasst alles, was als System allgemeiner
worden, und mit Grau in Grau läßt sie sich
Normen das Zusammenleben sich gegenseitig anerkennicht verjüngen, sondern nur erkennen; die Eunender Individuen ermöglicht und dadurch nach Hegels
le der Minerva beginnt erst mit der einbrechenAuffassung erst die Verwirklichung der Freiheit des Wilden Dämmerung ihren Flug.“
lens ermöglicht. Dementsprechend ist der Grundbegriff
der Grundlinien der des „Daseins des freien Willens“, des– Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Franksen begriffliche Entwicklung innerhalb des hegelschen
furt am Main 1986, S. 28
Systems am Ende der Philosophie des subjektiven Geistes steht. Dieses Dasein weist drei Momente auf: das
„abstrakte Recht“ (entspricht dem, was allgemein unter Die römische Göttin Minerva wie auch die griechische
[2]
Naturrecht gefasst wird), die „Moralität“ (also des ver- Athene waren die Hüterinnen der Klugheit und hatten
meintlich autonomen Handelns) und die „Sittlichkeit“, al- als mythologisches Attribut den Vogel der Weisheit, die
so soziale Ordnungen, in denen dem Menschen die richti- nachtaktive Eule. Eine Erkenntnis gesellschaftlicher Vergen Handlungsoptionen konkret gegeben sind. Zentral ist hältnisse ist dieser Metapher nach also erst dann mögdabei die Darstellung einer politischen Ordnung, in der lich, nachdem ihre Wirklichkeit sich entfaltet hat. Die
Erkenntnis schließt also eine Epoche ab und begründet
für Hegel die Freiheit vollkommen verwirklicht ist.
sie nicht etwa.
1
Viele Interpretationen sehen deshalb in dem Alterswerk
Hegels, zu dem auch die Rechtsphilosophie gehört, eine
Abkehr von der früheren Position, dass die Philosophie
eine neue Epoche begründen solle.
Vorrede
Die Vorrede gehört zu den bekannten Hegel-Texten, was
v. a. folgendem Epigramm zu verdanken ist.
2 Inhaltlicher Aufbau des Werkes
1.1
Umstrittenes Epigramm
Hegels Rechtsphilosophie hat einen dreigliedrigen Aufbau, der für viele seiner Werke typisch ist.
„Was vernünftig ist, das ist wirklich; und
was wirklich ist, das ist vernünftig.“
3 Literatur
– Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt am Main 1972, S. 11
• G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des
Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft, herausgegeben und eingeleitet von Helmut Reichelt, Ullstein,
Frankfurt am Main (1972), ISBN 3-548-02929-9.
Vernunft und Wirklichkeit werden ausdrücklich gleichgesetzt. Das Wirkliche ist vernünftig, weil es aus seinem
Begriff hervorgegangen ist. Das Vernünftige ist wirklich,
1
2
5
• Karl Marx: Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, 1843-1844
• Shlomo Avineri: Hegel’s theory of the modern state,
Cambridge University Press, London (1972), ISBN
0-521-08513-6.
• deutsch: Hegels Theorie des modernen Staates,
aus dem Englischen von R. u. R. Wiggershaus,
Suhrkamp, Frankfurt am Main (1976), ISBN
3-518-07746-5.
• Dieter Wolf: Hegels Theorie der bürgerlichen Gesellschaft Hamburg, 1980, ISBN 3-87975-182-x
• Eugène Fleischmann: La philosophie politique de
Hegel sous forme d'un commentaire des Fondements
de la philosophie du droit, Plon, Paris (1964).
4
Weblinks
• Grundlinien der Philosophie des Rechts im Volltext
bei Zeno.org
• Interaktive schematische Darstellung der Rechtsphilosophie Hegels
5
Einzelnachweise
[1] Das Originaltitelblatt trägt die Jahreszahl 1821, weil Hegel befürchtete, die Veröffentlichung würde sich aufgrund
der Zensur verzögern. Vgl. Christian Topp, Philosophie als
Wissenschaft, Berlin 1983, S. XX.
[2] Im Deutschen war 1821 der lateinische Namen „Minerva“
üblicher.
Normdaten (Werk): GND: 4122466-8
EINZELNACHWEISE
3
6
Text- und Bildquellen, Autoren und Lizenzen
6.1
Text
• Grundlinien der Philosophie des Rechts Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundlinien%20der%20Philosophie%20des%20Rechts?
oldid=130316281 Autoren: Aka, Sebastian Wallroth, Frank-m, Larus1, Webkid~dewiki, Ioannes.baptista, AndreasPraefcke, Hajo Keffer,
Achim Raschka, Jazzman, Kolja21, Markus Mueller, Luha, €pa, HerbertErwin, Michael Mühlenhardt, Kai-Hendrik, Erdbeermaeulchen,
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discere cessa!, Ὁ οἶστρος, Berichtbestatter, MerlIwBot, KLBot2 und Anonyme: 19
6.2
Bilder
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6.3
Inhaltslizenz
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