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Wasserschaden - wer zahlt? Sachlage: Ich habe vor einem Jahr das Erdgeschoss eines Einfamilienhauses erworben. Bei Kauf wurde leider nur mündlich vereinbart, dass die RechtsauskunftOberösterreich Fertigstellung der Terrasse über meiner Garage (die nicht in meinem Besitz ist) von der Verkäuferseite gemacht wird. Problem: Mittlerweile ist ein Jahr vergangen, und durch die nicht erfolgte Fertigstellung ist in meiner Garage ein Wasserschaden entstanden und der schon zum Teil angebrachte Vollwärmeschutz ist beschädigt. Jetzt habe ich nach mehrmaligen Gesprächen die Befürchtung, dass die Fertigstellung, wenn sie denn gemacht wird, nicht Fachgerecht erfolgt und somit weiterhin Wasser in das Mauerwerk eindringen kann. Die Verkäuferin und Besitzerin des 1. Stockes wird nach jetzigem Wissensstand eine billige Baulösung anstreben bei der das Wasserproblem nach Einschätzung eines befreundeten Bauleiters nicht behoben wird. Wie soll ich mich verhalten? Antwort Welzl - Schuster - Schenk Rechtsanwälte GmbH Die Durchsetzbarkeit der Verpflichtung zur Fertigstellung der Terrasse durch den Verkäufer stellt eine Beweisfrage dar. Wir empfehlen in einem ersten Schritt, die mündlich getroffene Vereinbarung schriftlich sowie die eingetretenen Schäden durch Lichtbilder zu dokumentieren. Gegebenenfalls wäre die Verkäuferseite schriftlich aufzufordern, den vereinbarten Zustand herzustellen und die entstandenen Schäden durch einen befugten Gewerbetreibenden fachgerecht zu beheben. Je nach Inhalt des abgeschlossenen Kaufvertrages sind ebenfalls Gewährleistungsansprüche denkbar. WELZL SCHUSTER SCHENK Rechtsanwälte GmbH Fabrikstraße 3 4020 Linz Tel.: +43 (0) 732 / 77 33 33 eMail: office@welzlschuster -schenk.at Internet: www.welzl-schusterschenk.at FN 308370k, LG Linz Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer