AGB GEI GmbH Verkauf
Transcription
AGB GEI GmbH Verkauf
Gernot Ewert Immobilien GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil 1 (Kaufobjekt) Exposèangebote Die Exposèangebote der Gernot Ewert Immobilien GmbH sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Unsere Exposès beruhen auf Angaben der Verkäufer, so daß eine Haftung von uns nicht übernommen werden kann. Vorkenntnis Sofern dem Empfänger das durch uns nachgewiesene Kaufobjekt bereits bekannt ist, hat er dies unverzüglich mitzuteilen und auf ausdrückliches Verlangen auch nachzuweisen. Die Vorkenntnis eines von uns angebotenen Objektes schließt die Provisionspflicht des Empfängers nicht aus, wenn durch unsere Tätigkeit ein Vertragsabschluß zu diesem Objekt zustande kommt. Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung unserer Firma ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Empfänger ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zu einem von uns angebotenem Objekt zustande gekommen ist. Der Anspruch entsteht auch, wenn - der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Exposèangebot abweichen, - der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, - vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen. Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn - der zustande gekommene Vertag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt und - der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Fälligkeit der Provision Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß wird unser Provisionsanspruch fällig. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für den vollen Rechnungsbetrag. Provisionssatz Die Höhe der Provision bei An- und Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken beträgt jeweils 6 % vom Kaufpreis laut Vertrag und ist zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Käufer zu zahlen. Alleinauftrag Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich ausgehandelt. Teilunwirksamkeitsklausel Sollten unsere Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Strausberg.