luftpolizeidienst - Informationsgruppe PRO

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luftpolizeidienst - Informationsgruppe PRO
LUFTPOLIZEIDIENST
Die Luftwaffe – essentieller Teil der Schweizerischen Sicherheitspolitik
Eine der wichtigsten Aufgaben, welche die Schweizer Armee im Zusammenhang mit der
Sicherheitspolitik unseres Landes zu übernehmen hat, ist die Unversehrtheit unseres
Staatsgebietes vor unerwünschter äusserer Einflussnahme zu garantieren. Dazu gehört die
Wahrung der Lufthoheit. Sie ist das Recht eines Staates, die Benützung des über seinem
Staatsgebiet liegenden Luftraumes bindend zu regeln und diese Regelung auch
durchzusetzen.1 Das im Völkerrecht verankerte Neutralitätsrecht ist aber im Gegenzug auch
eine Verpflichtung für die Schweiz, den eigenen Luftraum zu kontrollieren und allenfalls zu
intervenieren, falls die Sicherheit des Landes oder der allgemeinen Luftfahrt im Schweizer
Luftraum dies erfordert. Seit dem 11. September 2001 ist diese Kontrolle des Luftraumes in
Friedenszeiten zu einer unverzichtbaren Aufgabe eines Staates geworden.
Das sicherheitspolitische Umfeld
Seit dem Fall der Berliner Mauer hat sich das sicherheitspolitische Umfeld in Europa und
damit auch in der Schweiz grundlegend geändert. Unsere unmittelbare, territoriale
Nachbarschaft ist seit gut fünfzehn Jahren friedlich und stabil. Eine Änderung dieses
Zustands ist nicht erkennbar, ein Verteidigungsfall scheint auf absehbare Zeit als
unwahrscheinlich. Die unmittelbare Bedrohung geht im heutigen Umfeld vermehrt von nichtstaatlichen Akteuren und Einzelpersonen aus. Konflikte werden vielfach nicht mehr um
territoriale Eroberungen geführt, sondern um ideologische, ethnische und
fundamentalistisch-religiöse Ziele sowie wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Unsere
Umwelt ist global vernetzt und dynamisch geworden. Nicht-staatliche Akteure und
Einzelpersonen haben über Verkehrsmittel innerhalb von Stunden weltweiten Zugang, auch
zur Schweiz.
Immer mehr machen nicht-staatliche Akteure auch Gebrauch vom Luftraum. Der Einsatz von
unbemannten Flugobjekten zur Aufklärung durch die Hisbollah oder der Angriff der Tamil
Tigers auf Stützpunkte der Armee mit bewaffneten, zivilen Kleinflugzeugen sind Beispiele
dafür. Die aktuelle Bedrohungslage in der Schweiz wird geprägt von einer nicht-autorisierten
Benutzung unseres Luftraumes. Eine solche unerlaubte Benutzung kann aus nicht
bewilligten Überflügen mit bemannten oder unbemannten Luftfahrzeugen, aus sogenannten
„Renegade“-Flugzeugen2, der Bedrohung der Luftfahrt durch schultergestützte
Flablenkwaffen oder dem Einsatz einer Bogenschusswaffe bestehen. Ein "Renegade" kann
ein entführtes Grossflugzeug, aber auch ein zweckentfremdetes Kleinflugzeug sein.
Beispiele dafür sind die Ereignisse am 11. September 2001, aber auch ein Vorfall im Jahre
2002, als ein Schweizer Pilot mit seinem Kleinflugzeug in Mailand in das Pirelli-Hochhaus
flog.
1
Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit (VWL) vom 23. März 2005 (Stand am 19. April 2005), Art 2 lit a.
Ein Flugzeug wird als Renegade bezeichnet, wenn es sich nicht mehr unter Kontrolle des dafür ausgebildeten,
zugelassenen und autorisierten Piloten befindet.
2
Unter einem nicht bewilligten Überflug versteht man auch einen Überflug eines
ausländischen Staatsluftfahrzeuges ohne diplomatische Freigabe (Diplomatic Clearence)
oder mit nicht-bewilligter Fracht bzw. Zuladung (Bewaffnung). Eine solche Problematik
stellte sich in den letzten Jahren wiederholt, als die Schweiz während der Balkankonflikte
den Überflug nur für bestimmte ausländische Staatsluftfahrzeuge freigab. Ebenfalls in diese
Kategorie fallen die Überflüge der CIA-Gefangenentransporte.
(Foto: Luftwaffe)
Aufgaben der Luftwaffe
Die Hauptaufgaben der Luftwaffe sind:
•
•
•
Wahrung der Lufthoheit
Durchführung von Lufttransporten
Beschaffung und Verbreitung von Nachrichten für die politische und militärische
Führung
Die Aufgabe zur Wahrung der Lufthoheit kann aufgeteilt werden in Luftpolizeidienst und
Luftverteidigung. Man spricht von Luftpolizeidienst, weil die Aufgaben ähnlich sind wie die
Aufgaben der Autobahnpolizei. Diese überwacht den Verkehr, kontrolliert auffällige
Fahrzeuge und interveniert bei einem Vergehen. Die Schweizer Luftwaffe überwacht und
kontrolliert den Luftraum und ihre Benutzer und interveniert, falls nötig. Hat ein Flugzeug im
kontrollierten Luftraum über der Schweiz Navigations- oder Funkprobleme, was relativ oft
vorkommt, so eilt die Luftwaffe zu Hilfe und begleitet das Flugzeug bis zu einem Flughafen,
damit keine Gefahr für andere Flugzeuge entsteht. Die Luftwaffe stellt auch fest, ob
Benutzungseinschränkungen von Lufträumen eingehalten werden und setzt solche
Beschränkungen durch – dies geschieht beispielsweise bei Anlässen wie dem WEF oder der
Euro 08. Im schlimmsten denkbaren Fall eines bewaffneten Konflikts stellt die Luftwaffe mit
ihren Kampfflugzeugen die Luftverteidigung sicher.
Luftpolizeidienst
Im Rahmen des Luftpolizeidienstes überwacht die Luftwaffe mit ihren Radarstationen 24 Std
pro Tag und 365 Tage im Jahr den Luftraum über der Schweiz. Die Luftwaffe überprüft die
auf dem Flugplan gemachten Angaben über Flugweg und Flughöhe mit den tatsächlichen
Flugbewegungen. Im Gegensatz zu den meisten zivilen Radarstationen können militärische
Radars auch Flugzeuge ohne funktionierenden Transponder orten und verfolgen.3 Im Jahr
2007 zählte man in der Schweiz fast 1,1 Millionen Flugbewegungen nach
Instrumentenflugregeln (IFR), dazu kommen noch unzählige Bewegungen nach
Sichtflugregeln (VFR).4 Bei Bedarf interzeptieren Flugzeuge der Luftwaffe – in den meisten
Fällen Kampfflugzeuge – das fragliche Flugzeug um es visuell zu identifizieren. Ist eine
Intervention nötig, so führen/zwingen die Kampfflugzeuge das fehlbare Flugzeug auf eine
andere Route oder einen Flugplatz in der Schweiz zur weiteren Überprüfung durch die
Bundesbehörden. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei der Verletzung einer
Flugbeschränkungszone wird ein Warnschuss mittels Infrarot-Täuschkörpern, sogenannten
Flare abgegeben, im Extremfall erfolgt auf Befehl durch den autorisierten Entscheidträger
der Waffeneinsatz.
Gegenwärtig überprüft die Luftwaffe täglich die Einhaltung der erteilten Diplomatic
Clearance, insbesondere, ob der Flugzeugtyp, die Immatrikulation und die vermutete
Zuladung den auf der Anfrage gemachten Angaben entspricht. Im Schnitt stellt die Luftwaffe
wöchentlich mindestens eine Luftraumverletzung fest, beispielsweise einen unbewilligten
Einflug in einen kontrollierten oder eingeschränkten Luftraum oder eine unbegründete
Abweichung vom eingereichten Flugplan. Fast monatlich muss die Luftwaffe intervenieren,
um bei Navigations- oder Funkproblemen Hilfestellung zu leisten.
Ablauf des Luftpolizeidienstes
Die Prozessschritte des Luftpolizeidienstes können anhand der unten dargestellten Grafik
nachvollzogen werden. Zuerst wird ein Radarecho festgestellt. In einer ersten Phase wird
versucht, dieses Echo mittels Vergleich der vom Sekundärradar, auch IFF-Transponder
genannt, ausgesandten Daten und den im Flugplan gemachten Angaben zweifelsfrei zu
identifizieren. Dies geschieht durch den Identifikationsoffizier (IDO) und mit passiven Mitteln.
Kann das Flugzeug nicht zweifelsfrei identifiziert werden oder besteht eine Diskrepanz
zwischen den gemachten Angaben und den tatsächlichen Daten, informiert der IDO den
Chief Air Defense (CAD). Je nach Situation ordnet dieser eine Interzeption an. Als
Interzeption bezeichnet man die Phase zwischen der Zielzuweisung und der Positionierung
des Abfangjägers zwecks weiterem Vorgehen. Sie wird meist durch einen Jägerleitoffizier,
dem Tactical Fighter Controller (TFC) unterstützt. Das weitere Vorgehen hängt wiederum
von der Situation ab. Entweder wird das interzeptierte Flugzeug auf Distanz weiter
überwacht oder es findet eine visuelle Identifikation statt, bei der Flugzeugtyp, die
Immatrikulation und offensichtliche Hinweise über die Zuladung festgestellt und allenfalls mit
Foto dokumentiert werden. Unter Umständen wird versucht ein Funkkontakt mit dem
Flugzeug herzustellen. Weiteres Vorgehen ist eine Begleitung ohne zusätzliche
Massnahmen, auch Escort genannt, oder eine Intervention. Im Falle einer Intervention wird
das identifizierte Flugzeug auf eine andere Route oder zur Landung auf einem Schweizer
Flugplatz geführt/gezwungen. Im Ausnahmefall wird den Anordnungen mit dem Ausstoss
3
Flugsicherung funktioniert hauptsächlich per Radarüberwachung. Radar steht für Radio Detection and Ranging.
Eine Radarantenne generiert einen elektromagnetischen Impuls, der auf ein Flugzeug stösst und reflektiert wird.
Man unterscheidet zwischen Primär- und Sekundärradar. Primär-Radar bedeutet, dass man nur die reflektierten
Impulse zur Luftlagedarstellung nutzt. Für die Flugsicherung von entscheidender Bedeutung ist das SekundärRadar (Secondary Surveillance Radar). Dabei strahlt die Bodenanlage Abfrageimpulse aus, die ein Gerät im
Flugzeug (genannt Transponder) beantwortet. Ein entscheidender Vorteil des Sekundär-Radars: Die auf dem
Bildschirm dargestellten Ziele sind verlässlicher zu identifizieren, weil Daten wie zum Beispiel die Flughöhe
übermittelt werden (Quelle: DFS-News-Letter Okt. 2004).
4
EUROCONTROL, Medium-Term Forecast: IFR Flight Movements 2007-2013, S 33.
von Infrarot-Täuschkörpern, sogenannten Flare im Sinne eines Warnschusses Nachdruck
verliehen. Im Extremfall kann ein autorisierter Entscheidträger den Waffeneinsatz auch auf
ein ziviles Flugzeug befehlen. Alle geschilderten Prozessschritte des Luftpolizeidienstes
findet nach international standardisierten Verfahren statt.
Prozessschritte im
Luftpolizeidienst
Radarecho
Identifikation
unbekannt
• Feststellen der Flz Daten durch
Vergleich des Flugplanes mit
Sekundärradar (electronic ID)
Interzeption
Überwachung
• Phase zwischen Zielzuweisung und Positionierung zwecks
- Überwachung
- Identifikation
- Intervention
• Definiertes Standadverfahren nach ICAO
Identifikation
• Radarüberwachung (monitoring)
• Diskretes Folgen (shadowing)
• Feststellen Flz Typ & Immatrikulation
(VID numbers)
• Photodokumentation (photo evidence)
• Funkkontakt herstellen (radio interrogation)
• Begleitung ohne weitere Massnahmen (escort)
Intervention
• Flz auf andere Route führen/zwingen (deviation)
• Flz zur Landung führen/ zwingen (diversion to land)
• Warnung durch Abfeuern von Infrarot-Täuschkörpern
(warning shots with flare)
• Zerstören des Flz, befohlen durch autorisierten Kommandanten
(destruction)
Waffeneinsatz in allen Phasen möglich bei Notwehr/Notstand
(Grafik: Luftwaffe)
Da die Schweiz ein kleines Land ist und bei Feststellung von Unregelmässigkeiten wenig
Zeit für eine Interzeption zur Verfügung steht, ist sie auf Kooperation mit den benachbarten
Staaten angewiesen. Aus diesem Grund hat die Schweiz im November 2004 mit Frankreich
einen Vertrag über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beiden Staaten im
Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
abgeschlossen. Ähnliche Abkommen wurden mit Italien (2006), mit Deutschland (2007) und
mit Österreich (2008) abgeschlossen. Im Rahmen von luftpolizeilichen Massnahmen zu
Gunsten des World Economic Forum (WEF), des G8-Gipfels in Evian 2003, der
Olympischen Winterspiele 2006 in Turin und der EURO 08 wurden alle diese Abkommen
bereits erfolgreich umgesetzt.
Alarm-Bereitschaft am Boden / Quick Reaction Alert (QRA)
Die Schweiz wird von modernen Militärflugzeugen oder einem Linienflugzeug innert 10 – 15
Minuten überflogen. Ein Flugzeug auf dem Weg über die Schweiz zu interzeptieren,
identifizieren und über weitere Massnahmen zu entscheiden ist also im wahrsten Sinne des
Wortes ein Sekundengeschäft. Um möglichst schnell Kampfflugzeuge in der Luft zu haben,
müssen diese in Alarm-Bereitschaft stehen. International spricht man in diesem
Zusammenhang allgemein von Quick Reaction Alert (QRA).
Man unterscheidet verschiedene Varianten von Alarm-Bereitschaft. Die extremste Form von
Alarm-Bereitschaft, welche die kürzeste Reaktionszeit garantiert, ist die sogenannte
Combat Air Patrol (CAP) bei welcher sich zwei oder mehrere Flugzeuge in der Luft in einem
Warteraum befinden und sofort vom Jägerleitoffizier abgerufen werden können. Sie ist
jedoch sehr aufwendig und nutzt die eingesetzten Mittel rasch ab; die dabei resultierende,
hohe Flugstundenzahl bedingt intensive Wartungszyklen. Mit nur 33 F/A-18 könnte die
Luftwaffe diese Form von Alarm-Bereitschaft maximal 2-5 Wochen aufrecht erhalten. Eine
weniger wartungsintensive Variante ist, die Flugzeuge auf Alarm-Bereitschaft am Boden, auf
QRA, bereitzuhalten. Hier unterscheidet man, ob sich der Pilot bereits angeschnallt im
Flugzeug befindet, oder ob er sich in der Nähe des Flugzeuges aufhält. Sitzt der Pilot
angeschnallt im Flugzeug, ist er innert 3-4 Minuten in der Luft. Diese Variante erlaubt somit
eine schnelle Reaktionszeit; sie ist weniger wartungs- aber sehr personalintensiv. Hält sich
der Pilot in der Nähe des Flugzeuges auf, verlängert sich die Reaktionszeit auf ca. 15 - 30
Minuten. Dies setzt aber voraus, dass die Luftwaffe über eine ständige Lagebeurteilung
verfügt und der Datenaustausch mit den angrenzenden Ländern verlässlich funktioniert. In
aussergewöhnlichen Lagen kann eine raschere Bereitschaftszeit notwendig sein. Wenn das
zu schützende Gebiet sich nahe der Landesgrenze befindet, wie dies beim World Economic
Forum (WEF) in Davos der Fall ist, müssen die Flugzeuge in der Nähe in einem Warteraum
in der Luft abrufbereit sein.
Die Schweizer Luftwaffe kann mit den gegenwärtig zur Verfügung gestellten Mitteln den
Schweizer Luftraum permanent passiv (RADAR) überwachen, sie kann jedoch nicht 24
Stunden pro Tag intervenieren. In Anbetracht der knappen Ressourcenlage und des
sicherheitspolitischen Umfeldes erachtet es der Bundesrat als vertretbar, zurzeit auf eine
höhere Bereitschaft und auf die permanente Luftraumüberwachung mit
Interventionsmöglichkeit zu verzichten.5 Eine QRA-Organisation hätte einen Mehrbedarf an
Personal und Material zur Folge und würde zu jährlich wiederkehrenden Kosten in der Höhe
von 15 Millionen Franken und zusätzlichen 75 Stellen (Bodenpersonal, Skyguide-Mitarbeiter,
Fachspezialisten) führen.
>>> QRA (Quick Reaction Alert) – Luftraumorganisation der Luftwaffe
(http://www.pro-kampfflugzeuge.ch/d/qra-2011-03-14.pdf)
5
Siehe Antwort des Bundesrates auf Interpellation 08.3106 von Nationalrat Christian Waber (EDU).
Fazit: Hoffnung ist keine Methode!
Die Luftwaffe schafft Ordnung und Sicherheit im Luftraum über der Schweiz. Entscheidend
für die zu treffenden Massnahmen und die dafür benötigten Mittel ist die sicherheitspolitische
Lage. Für friedliche Zeiten, in denen nur Kontrolle zu Bürozeiten gefordert wird, mögen 33
Kampfflugzeuge ausreichen, sobald wir uns aber über längere Zeit in Zeiten erhöhter
Spannung befinden bräuchte die Schweiz 40 – 50 moderne Kampfflugzeuge um in ihrem
Luftraum rund um die Uhr intervenieren zu können. Im Falle eines Konfliktes würde der
Bedarf an modernen Kampfflugzeugen auf 60 – 70 ansteigen.
- Teile Schweizer Luftraum
- 24h/14 Tage schützen, sperren
z.B. Balkankrieg, Irakkrieg
Euro, G8, WEF+
40–50 Kampf-Flz
Schutz
Kontrolle
Wirkung
(Grafik: Luftwaffe)
Damit die Luftwaffe im Rahmen des Luftpolizeidienstes ihre Aufgabe auch in Zeiten erhöhter
Spannung und bei Bedarf auch über längere Zeit, während 24 Stunden/Tag und Nacht, mit
der gewohnten Zuverlässigkeit ausführen kann ist die Beschaffung eines modernen
Mehrrollen-fähigen Kampfflugzeuges als Tiger Teilersatz unabdingbar. Bei einem Verzicht
auf diese Beschaffung könnte die Luftwaffe ihre Leistung zur Wahrung der Lufthoheit nur
noch in Friedenszeiten erbringen.
„Hoffnung ist keine Methode“!6
6
Gordon R Sullivan & Michael V. Harper, Hope is not a Method, 1997, New York Broadway Books, S 225.

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