Fachschule der Luftwaffe Informationsbroschüre Jahrgang 2015

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Fachschule der Luftwaffe Informationsbroschüre Jahrgang 2015
Fachschule der Luftwaffe
Informationsbroschüre
Jahrgang 2015
Stand: März 2015
Inhaltsverzeichnis
1
Grußwort ....................................................................................................................... 1
2
Fachschule der Luftwaffe................................................................................................ 2
2.1
Ausbildungsauftrag ................................................................................................................................ 2
2.2
Aufbauorganisation ................................................................................................................................ 2
2.3
Ablauforganisation ................................................................................................................................. 3
3
Wichtige Hinweise ......................................................................................................... 7
3.1
Aufnahmevoraussetzungen ................................................................................................................... 7
3.2
Unterrichtsmaterial ................................................................................................................................ 7
3.3
Personalunterlagen ................................................................................................................................ 7
3.4
Bekleidung und persönliche Ausrüstung ................................................................................................ 8
3.5
Unterbringung ........................................................................................................................................ 8
3.6
IT-Ausstattung, Lotus Notes ................................................................................................................... 9
3.7
Kontakt, Anschriften ............................................................................................................................ 10
3.8
Umzugskostenvergütung ..................................................................................................................... 10
3.9
Wohnungsfürsorge............................................................................................................................... 11
3.10
Fliegerhorst Faßberg ............................................................................................................................ 11
3.11
Familien mit Kindern ............................................................................................................................ 11
3.12
Anreise ................................................................................................................................................. 11
-II-
Informationsbroschüre FSLw
1 Grußwort
Sehr geehrte Lehrgangteilnehmerin, sehr geehrter Lehrgangsteilnehmer,
ich beglückwünsche Sie zur Auswahl für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes und
heiße Sie herzlich willkommen im Namen des Stammpersonals, des Lehrkörpers, Ihres Hörsaalleiters,
Ihres Inspektionsfeldwebels und Ihres Inspektionschefs. Gemeinsam haben wir für Sie diese
Broschüre erstellt, um Ihnen Ortswechsel und Ausbildungsstart zu erleichtern. Ich bitte Sie, die
Hinweise zu beachten und alles Notwendige bereits jetzt zu veranlassen. Für weitergehende Fragen
und Anträge finden Sie im Dokument entsprechende Kontaktinformationen.
Dieser Lehrgang ist in der Regel erster, längster und notwendiger Bestandteil Ihres
Laufbahnwechsels. Damit sind für Sie Chancen und Erfolge, aber auch Entbehrungen verbunden.
Machen Sie sich früh genug mit diesen Aspekten vertraut und begegnen Sie dieser Herausforderung
selbstbewusst, verantwortungsvoll und im Team. Im Team heißt an unserer Schule: Marine, Heer,
Luftwaffe und Sanitätsdienst.
Unser gemeinsames Ziel ist Ihre erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang und Ihr staatlich anerkannter
Fachschulabschluss. Zuletzt ein persönlicher Rat von mir: Frischen Sie in der verbleibenden Zeit Ihr
Wissen in den Grundlagenfächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf. Es wird Ihnen die Rückkehr
in ein schulisches Umfeld erleichtern.
Ich freue mich, Sie in Kürze in Faßberg persönlich begrüßen zu dürfen und wünsche Ihnen bis dahin
eine gute Zeit.
Dipl.-Kfm. Andreas Schlaack
Oberstleutnant und Kommandeur FSLw
-1-
Informationsbroschüre FSLw
2 Fachschule der Luftwaffe
2.1 Ausbildungsauftrag
Die Fachschule der Luftwaffe (FSLw) in Faßberg ist eine militärische Schule mit zivil anerkanntem
Bildungsabschluss, geöffnet für alle Teilstreitkräfte und militärischen Organisationsbereiche. Sie
bereitet Offiziersanwärter im Rahmen der Laufbahnausbildung auf ihre spätere Tätigkeit als Offizier
des militärfachlichen Dienstes vor. Ziel der zweijährigen Ausbildung mit staatlich anerkanntem
Abschluss ist die Höherqualifizierung durch fundierte Grundlagenvermittlung und Vertiefung der
Allgemeinbildung.
Die Ausbildung an der FSLw befindet sich auf Niveau 6 des deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Mit dem zu erwerbenden Abschluss als staatlich geprüfter Betriebswirt oder staatlich geprüfter
Techniker ist die Zuerkennung der Fachhochschulreife verbunden. Ausbildungsverlauf und
Lehrinhalte richten sich nach den Vorgaben für berufsbildende Schulen des Niedersächsischen
Kultusministeriums. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventen einen staatlich
anerkannten Abschluss. Wo immer möglich und die Vorgaben im Lehrplan des Kultusministers es
zulassen, werden verwendungsbezogene militärische Anteile integriert.
Die Erhaltung und möglichst Steigerung der militärischen individuellen Grundfertigkeiten ebenso wie
das Allgemeine Militärische Ausdauertraining (AMilA) sind Bestandteil der ergänzenden Ausbildung
an der FSLw. 1
2.2 Aufbauorganisation
Fachschulen in den Streitkräften blicken auf eine mehr als 30-jährige Tradition zurück, die FSLw
wurde in ihrer jetzigen Form im September 1999 durch Zusammenführung der damaligen Fachschule
der Luftwaffe für Maschinentechnik und der Fachschule der Luftwaffe für Wirtschaft aus Faßberg,
der Fachschule der Luftwaffe für Datenverarbeitung aus Lechfeld sowie der Fachschule des Heeres
für Wirtschaft aus Darmstadt aufgestellt.
Die FSLw ist in zwei Inspektionen gegliedert und dem Technischen Ausbildungszentrum der Luftwaffe
(TAusbZLw) unterstellt.
Die Ausbildung findet in zwei unterschiedlichen Fachrichtungen statt. Der überwiegende Teil der
Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer (LehrgTln) besucht die Fachrichtung
Betriebswirtschaft mit den Zentralfächern Logistik, Personalwirtschaft, Controlling und
Wirtschaftsinformatik.
Der andere Ausbildungszweig ist Maschinentechnik – Schwerpunkt Luftfahrzeugtechnik
Es stehen grundsätzlich 9 Hörsäle pro Ausbildungsjahrgang bereit, die je nach Fachrichtung und
Schwerpunkt bis zu 24 (LehrgTln) stark sein können.
Die Zuordnung zu den Fachrichtungen findet bedarfsorientiert und mit Blick auf die geplanten
Verwendungen der künftigen Offiziere durch die zentralen personalführenden Dienststellen statt.
1
gemäß Weisung IGF/KLF des GenInsp.
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Informationsbroschüre FSLw
Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die für das Zentralfach Wirtschaftsinformatik
eingeplant sind, erhalten weiterführende Informationen zu Ihrer Ausbildung nach Kontaktaufnahme
unter [email protected], alternativ:
[email protected].
2.3 Ablauforganisation
2.3.1 Fachschulausbildung allgemein
Die Fachschulausbildung ist eine zweijährige Vollzeitausbildung. Sie beginnt in der Regel im August
und geht bis zum Sommer des übernächsten Jahres. Unterbrochen wird sie durch unterrichtsfreie
Zeiten (siehe Abschnitt 2.3.3 und folgende), in etwa parallel zu den niedersächsischen Schulferien. In
der Sommerpause ist ein mehrwöchiges Truppenpraktikum abzuleisten. Bei hinreichender
Begründung und direktem Bezug zur Fachschulausbildung kann dieses Praktikum auch in
öffentlichen- oder Industriebetrieben abgeleistet werden. Näheres hierzu, auf den Einzelfall bezogen,
erfahren Sie von Ihrem Hörsaalleiter.
Der Unterricht findet im Hörsaalrahmen statt und umfasst 31 Wochenstunden. Dabei werden von
Montag bis Donnerstag bis zu 8 Stunden, am Freitag in der Regel nicht mehr als 5 Stunden erteilt. Die
Nachmittage werden sowohl zum Selbststudium, für Förderunterrichte, Projekt- oder
Seminararbeiten als auch für die allgemein militärischen Ausbildungsanteile (Sport, Märsche,
Schießen, politische Bildung etc.) genutzt.
Die Unterrichtsinhalte richten sich nach den Vorgaben der Landesschulbehörde Niedersachsen und
können sich von Jahrgang zu Jahrgang durchaus unterscheiden (die für Sie gültigen Stundentafeln
entnehmen Sie dem Abschnitt 2.3.2). Der jeweilige Ausbildungsgang beinhaltet allgemeinbildende
und fachspezifische Anteile. Mit dem erfolgreichen Abschluss als „Staatlich geprüfter Betriebswirt“
oder „Staatlich geprüfter Techniker“ wird die Fachhochschulreife erteilt.
Dabei baut die Fachschulausbildung auf die „Mittlere Reife“ als so genannten Abholpunkt auf.
Insbesondere in den Fächern Mathematik und Englisch ist ein entsprechender Wissensstand
zwingend erforderlich. Bereits mit der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Militärfachlichen
Dienstes nach § 40 SLV wurden Sie darauf hingewiesen, dass für die Laufbahnausbildung OffzMilFD
zumindest Grundkenntnisse der englischen Sprache vorausgesetzt werden. Zielsetzung des
Sprachunterrichts ist die schulfachliche Ausbildung nach BbS-VO2.
Andererseits bietet sich die Gelegenheit zum Erwerb eines SLP der Stufen 2221 und 3332. Hierzu
wird in der Oberstufe die Sprachvorprüfung (200-Punkte-Test) von allen LehrgTln abgelegt (wird im
Rahmen des Englischunterrichts vorbereitet und geht als bewerteter Leistungsnachweis in die Note
ein).
Bei entsprechender Qualifikation (Punktezahl) wird die Sprachprüfung von LehrgTln der Luftwaffe
(2223 oder 3332) und LehrgTln des Heeres (3332) abgelegt, sofern kein gültiges SLP vorliegt. LehrgTln
der Marine nehmen nur an der Vorprüfung teil und absolvieren ihre SLP-Ausbildung und -Prüfung an
der Marineschule in Mürwik.
2
Verordnung über berufsbildende Schulen, Schulverordnungsblatt Niedersachsen 7-2009
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Informationsbroschüre FSLw
2.3.2 Stundentafeln
Zu Ihrer Information finden Sie folgend zur Übersicht der unterrichteten Fächer die Stundentafeln in
Bezug auf Ihre Fachrichtung gem. BbS-VO:
Stundentafel Fachrichtung Betriebswirtschaft:
Fach
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch / Kommunikation
Englisch / Kommunikation
Mathematik / Naturwissenschaften
Politik
Betriebswirtschaftliche Fachaufgaben
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
mit Wirtschaftsrecht
Rechnungswesen / Controlling
Wirtschaftsinformatik
Betriebswirtschaftliche Führungsaufgaben
Personal- und Ausbildungswesen
mit Arbeits- und Sozialrecht
Mitarbeiterführung, Berufs- und Arbeitspädagogik
3
Zentralfach
Optionale Lernangebote
Gesamtstunden
Gesamt
Wo-Std
Gesamt
Std
15
600
4
6
3
2
160
240
120
80
23
920
11
440
8
4
320
160
22
880
2
80
2
10
8
80
400
320
60
2400
Stundentafel Fachrichtung Betriebswirtschaft (Schwerpunkt „Projektmanagement und
Softwareentwicklung“):
Fach
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch / Kommunikation
Englisch / Kommunikation
Mathematik / Naturwissenschaften
Politik
Betriebswirtschaftliche Fachaufgaben
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
mit Wirtschaftsrecht
Rechnungswesen / Controlling
Wirtschaftsinformatik
Betriebswirtschaftliche Führungsaufgaben
Personal- und Ausbildungswesen
mit Arbeits- und Sozialrecht
Mitarbeiterführung, Berufs- und Arbeitspädagogik
Zentralfach Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt
Optionale Lernangebote
Gesamtstunden
3
Gesamt
Wo-Std
Gesamt
Std
15
600
4
6
3
2
160
240
120
80
23
920
8
320
6
9
240
360
22
880
1
40
1
10
10
40
400
400
60
2400
Zentralfächer: Controlling oder Logistik oder Personalwirtschaft oder Wirtschaftsinformatik ohne Schwerpunkt
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Informationsbroschüre FSLw
Stundentafel Fachrichtung Maschinentechnik (Schwerpunkt „Luftfahrzeugtechnik“):
Fach
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch / Kommunikation
Englisch / Kommunikation
Mathematik
Physik
Politik
Betriebswirtschaft
Mitarbeiterführung, Berufs- und Arbeitspädagogik
Berufsbezogener Lernbereich – Kernbereich
Mathematik II
Technische Mechanik
Informationstechnik / Technische Kommunikation
mit Übungen
Produktionstechnologie
Produktionslogistik
Entwicklung und Konstruktion
Berufsbezogener Lernbereich – Schwerpunkt
Qualitätsmanagement
Steuerungs- und Regelungstechnik
Luftfahrzeugsystemtechnik
Überwachungs- und Sicherheitstechnik
Luftfahrzeugantriebstechnik
Flugtechnik
Projektarbeit
Gesamtstunden
Gesamt
Wo-Std
Gesamt
Std
15
600
4
2
1
2
2
2
2
160
80
40
80
80
80
80
24
960
3,5
2,75
140
110
5
200
4,75
3
5
190
120
200
21
840
2
3
2,5
3
3,5
3
4
80
120
100
120
140
120
160
60
2400
2.3.3 Dienstzeitregelung
Die Rahmendienstzeit beträgt 46 Stunden wöchentlich. Für alle (LehrgTln) besteht in der Zeit von
Montag bis Donnerstag 07:00 – 16:15 Uhr sowie Freitag 07:00 – 11:30 Uhr grundsätzlich
Präsenzpflicht. Ausnahmen – beispielsweise während des dienstplanmäßigen Selbststudiums sich in
seiner eigenen Wohnung außerhalb der Kaserne im Standortbereich Faßberg aufzuhalten – bedürfen
der ausdrücklichen Genehmigung durch den Disziplinarvorgesetzten.
Die auf Basis der Stundentafeln erstellten Jahresstundenpläne bilden den Rahmen für den Lehr- und
Ausbildungsbetrieb. Die Stundenpläne werden wöchentlich erstellt und berücksichtigen
Tagesgegebenheiten.
Unterrichtsfreie Zeiten sind durch Urlaub oder an der FSLw erworbenen Anspruch auf Freistellung
vom Dienst abzudecken. Familienheimfahrten werden nach Maßgabe des Inspektionschefs gewährt.
2.3.4 Urlaubsregelung
Erholungsurlaub wird grundsätzlich nur in der unterrichtsfreien Zeit gewährt. Beachten Sie dazu den
Hinweis auf Ihrer Versetzungsverfügung.
-5-
Informationsbroschüre FSLw
Um unterrichtsfreie Zeiten mit Erholungsurlaub abdecken zu können ist ein Anspruch von
mindestens noch 8 Tagen im Jahr 2015 notwendig. Freistellung vom Dienst oder andere Ansprüche
für Freistellung sind grundsätzlich im Stammverband abzubauen.
Im Zweifelsfall nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer zukünftigen Inspektion auf (siehe hierfür
Abschnitt 3.7).
2.3.5 Eckdaten des Ausbildungsjahres 2015/2016
Für das kommende Schuljahr gelten folgende Termine:
Anreisetag
18.08.2015
Administrativer Vorlauf
19.-21.08. 2015
Unterrichtsbeginn
24.08.2015
Unterrichtsfreie Zeiten
Herbst
Weihnachten
Ostern
Christi Himmelfahrt
Urlaub / FHF
19.10.2015
23.10.2015
21.12.2015
30.12.2015
21.03.2016
29.03.2016
0505.2016
06.05.2016
Ende 1. Schuljahr
24.06.2016
Sommerpause
Praktikumszeit
27.06.2016
12.08.2016
Beginn 2. Schuljahr
22.08.2016
Unterrichtsfreie Zeiten
Herbst
Weihnachten
5
6
8
1
Praktikum
Urlaub
FHF
Urlaub / FHF
04.10.2016
07.10.2016
23.12.2016
30.12.2016
-6-
4
5
Informationsbroschüre FSLw
3 Wichtige Hinweise
3.1 Aufnahmevoraussetzungen
Die Zulassung zur Fachschulausbildung unterliegt Voraussetzungen, die sich aus der BbS-VO
herleiten. Die Nachweise, die zur Teilnahme an der Ausbildung an der FSLw berechtigen, von den
Lehrgangsteilnehmern bereitgehalten werden.
3.2 Unterrichtsmaterial
Für die Fachschulausbildung werden Unterrichtshilfsmittel teilweise durch den Dienstherren gestellt.
Notwendige Schul- und Fachbücher werden durch die Fachbibliothek leihweise ausgegeben. Schreibund Zeichenmaterial sind grundsätzlich selbst zu beschaffen.
Für Ihre Ausbildung ist ein eigener PC zwar nicht Voraussetzung, vielfach jedoch sehr nützlich. Sofern
Sie bislang über keinen Computer mit entsprechender Software verfügen, aber einen solchen
beschaffen wollen, empfiehlt es sich damit ggf. noch zu warten, da Sie an der FSLw eine
Bescheinigung zur dienstlichen Notwendigkeit der Nutzung erhalten können.4
3.3 Personalunterlagen
Sie werden zur FSLw versetzt, das bedeutet, dass Ihre bisherige Stammeinheit die Personalakte zu
komplettieren und abzuschließen hat. Hier empfiehlt sich für die Sicherstellung Ihr persönliches
Engagement.
An dieser Stelle einige Hinweise zur besonderen Beachtung:
 Aberkennung von Zulagen muss noch im alten Verband passieren (Überzahlung!)
 Vorsorgeunterlagen/-Karteien der betriebsärztlichen Untersuchungen
 Veränderungen im persönlichen Bereich (Geburt, Heirat, Umzug usw.) vor Versetzung klären
 ggf. Hausstand anerkennen lassen (siehe Abschnitt 3.8)
 Vollständigkeit der Sportunterlagen (Ausbildungspassdatenbank, Schießbuch) evtl.
Abnahmeberechtigungen, Prüferausweise usw. sind aktuell mitzubringen
 Vollständigkeit der G- u. Z-Akten
 Führerscheinverlängerungen, BA 90/5 usw. sollten termingerecht abgeschlossen sein
 alle zu aktualisierenden Scheine oder Berechtigungen sind noch im Stammverband zu
bearbeiten
 sämtliche Nachweise über die San-Ausbildung sind mitzuführen
 Beachtung der Zusage / Nichtzusage der UKV auf Versetzungsverfügung (siehe Abschnitt 3.8)
 ggf. rechtzeitig Abmeldungen / Ummeldungen beantragen bei:
o Intranet/LoNo (siehe hierfür auch Abschnitt 3.6)
o Bundeswehrverband
o Telefon/Internetanschluss in der bisherigen Kaserne
o Mitgliedschaft bei UHG
o Gemeinde, Sportverein
 zum Reisetag in der alten Einheit an die Vergleichsmitteilung denken und Angaben prüfen.
4
Steuerliche Anrechenbarkeit könnte somit ggf. geltend gemacht werden
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Informationsbroschüre FSLw
Zur besonderen Beachtung: Die Nebenakten, die nicht den
 Bestimmungen des Schnellbriefes BMVg PSZ IV 7 vom 08.08.2001
 sowie der Personalfachlichen Information mil. zur DV-Unterstützung des Personalwesens der
Bundeswehr Nr. 06 / 2012
entsprechen, werden umgehend der entsendenden Einheit a.d.D. zurückgesandt. Die
Personalunterlagen sind bei Anreise zu übergeben. Bei der Dienstantrittsreise handelt es sich um
eine Dienstreise.5
Die bereits im laufenden Jahr erbrachten sportlichen und militärischen Leistungen sind in der
Ausbildungspassdatenbank zu dokumentieren. Der Datensatz ist unbedingt sowohl elektronisch im
Vorwege der Versetzung zu übersenden, als auch ausgedruckt und durch den zuständigen
Vorgesetzten unterschrieben bei Anreise gemeinsam mit den Personalunterlagen abzugeben. Sollte
ausnahmsweise die befohlene Ausbildungspassdatenbank nicht geführt worden sein, so ist ein
ausgefülltes Sportleistungsblatt mitzubringen.
3.4 Bekleidung und persönliche Ausrüstung
Bekleidung und persönliche Ausrüstung ist vollständig an den Standort Faßberg mitzuführen. Durch
die entsendende Einheit ist zuvor der bei Versetzungen obligatorische Vollzähligkeitsappell
durchzuführen und zu bestätigen. Das Ausstattungssoll für persönliche Bekleidung ist zeitgerecht vor
der Versetzung an die Fachschulausbildung („überwiegend Dienst im Innendienst“) anzupassen.
Hier ist besonders zu beachten:
 der Unterricht findet zum großen Teil im Dienstanzug statt.
 beantragen Sie im Stammverband rechtzeitig einen 2. Dienstanzug.
 lassen Sie eine Dienstanzugjacke bereits im Stammverband auf Oberfähnrich bzw.
Oberfähnrich zur See umarbeiten.
 Namensschilder für den Dienstanzug sowie für den Pullover sind mitzuführen.
 Antrag auf Teilselbsteinkleider schon vor Versetzung stellen.
 Ihre Bekleidungsstammkarte sollte auf BAN umgestellt sein.
 Besonderheit Marine: Auf jeden Fall zweiten Dienstanzug aus Stammverband mitbringen,
Beschaffung gestaltet sich für LHBw SVS Faßberg als schwierig und langwierig.
 Besonderheit Heer: Ein zweites Verbandsabzeichen sollte aus dem Stammverband für den
zweiten Dienstanzug mitgebracht werden, da die Schneiderei nicht alle Verbandsabzeichen
vorrätig hat.
 Feldanzug: beantragen Sie rechtzeitig einen 3. Feldanzug.
3.5 Unterbringung
Die Unterbringung der LehrgTln erfolgt regelmäßig in Einzelzimmern, die mit Waschgelegenheit,
überwiegend Antennendosen für TV und Radio sowie Anschlussmöglichkeiten für Telefon
ausgestattet sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines privaten
Internetanschlusses in den Unterkünften. Durch den
noch andauernden Übergang des
Liegenschaftsnetzes an die BWI kann es hier allerdings Einschränkungen geben.
5
Anzugsordnung gem. ZDv 37/10.
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Informationsbroschüre FSLw
Teilen Sie Ihrem zukünftigen Inspektionsfeldwebel sobald wie möglich mit, wenn Sie keine
dienstliche Unterkunft benötigen. Mit einem Anruf können Sie entscheidend zu einem zügigen
Ablauf am Anreisetag beitragen (siehe Abschnitt 3.7).
Bei Bedarf können Ihnen ebenfalls Ansprechpartner für Wohnungs- oder Haussuche genannt werden
(siehe hierzu auch Abschnitt 3.9).
Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung kann in der Truppenküche eingenommen werden. Die
grüne Verpflegungschipkarte sollte, sofern noch nicht vorhanden, über die Verwaltung in der
Stammeinheit im Vorfeld empfangen werden. Obligatorisch begründet ein Verzicht darauf keine
höheren Trennungsgeldzahlungen.
3.6 IT-Ausstattung, Lotus Notes
Die FSLw betreibt am Standort Faßberg ein selbständiges, vom Netz der BWI unabhängiges
Ausbildungsnetz. Für die Dauer Ihrer Ausbildung erhalten Sie daher eine personenbezogene E-MailAdresse, welche unter ähnlichen Voraussetzungen nutzbar ist wie die Lotus-Notes-Adresse der
Bundeswehr. Aufgrund verschiedener Umstände6 ist es allerdings nicht möglich, dass Sie an der FSLw
weiterhin Ihre Lotus-Notes-Adresse der Bundeswehr nutzen können. Der Zugang zum Intranet
Bundeswehr ist darüber hinaus nur eingeschränkt möglich.
6
Der Standort Faßberg wurde Ende 2011 auf den Zielbetrieb BWI-Herkules umgestellt.
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Informationsbroschüre FSLw
3.7 Kontakt, Anschriften
Ihre zukünftige Inspektion erreichen Sie wie folgt:
InFw
1./FSLw
2./FSLw
HptFw Martin Rudolf
StFw Reinhard Riedel
Telefon
05055 / 17 -
Bw
90 - 2256 -
Apparat
22101
22201
GeZi
22102
22202
LoNo
Anschrift7
TAusbZLwFSLw1.Inspektion
@bundeswehr.org
Fachschule der Luftwaffe
1./ Inspektion
Postfach: 920/1
Große Horststraße
Flugplatz Faßberg
29328 Faßberg
TAusbZLwFSLw2.Inspektion
@bundeswehr.org
Fachschule der Luftwaffe
2./ Inspektion
Postfach: 920/2
Große Horststraße
Flugplatz Faßberg
29328 Faßberg
3.8 Umzugskostenvergütung
Die Versetzung an die Fachschule der Luftwaffe erfolgt grundsätzlich ohne Zusage der UKV.
Verheiratete Soldatinnen und Soldaten sowie unverheiratete mit berücksichtigungsfähiger Wohnung
im Sinne des § 10 (3) erhalten die Zusage auf Antrag vor Dienstantritt, wenn der Umzug in den
Einzugsbereich des Standorts Faßberg tatsächlich beabsichtigt ist.
Ledige Soldatinnen und Soldaten mit anerkanntem Hausstand sollten bei einem Wohnungswechsel
vor Dienstantritt unbedingt Verbindung mit ihrem zuständigen Standortservice aufnehmen!
Hinweis: Das Niedersächsische Meldegesetz verlangt, dass Sie sich unverzüglich bei der für den Ort
Ihrer Wohnungsnahme zuständigen Behörde zu melden haben. Das gilt auch bei Unterkunft in der
Kaserne. Der Wohnungsgeber hat sich nach § 12 eben dieses Gesetzes durch Einsicht in die amtliche
Meldebestätigung binnen zwei Wochen nach Einzug davon zu überzeugen. Damit haben alle in der
Kaserne untergebrachten Soldatinnen und Soldaten jeweils ihrem Inspektionsfeldwebel diese
Bescheinigung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.8
7
Mit dem Zusatz Ihres Namens ist dies zugleich Ihre persönliche Postanschrift.
Bei ledigen Soldatinnen und Soldaten gehen die Behörden grundsätzlich vom Erstwohnsitz im Einzugsbereich
des Stationierungsortes aus. In einigen Gemeinden führt die Zweitwohnsitznahme zu einer entsprechenden
Steuerveranlagung.
8
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Informationsbroschüre FSLw
3.9 Wohnungsfürsorge
Die Wohnungsfürsorge in Faßberg erreichen sie wie folgt:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bergen
-Wohnungsfürsorge Bergen-Hohne, MB 22
29303 Lohheide
Bearbeiterin
Ingrid Kohl
Telefon
05051 / 475 - 3364
Telefax
05051 / 475 - 3544
Bw
90-2247-3364
Sprechzeiten
9:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr
Di und Do
3.10 Fliegerhorst Faßberg
Informationen zum Fliegerhorst entnehmen Sie bitte der Homepage des Standortes Faßberg.9
3.11 Familien mit Kindern
Die Bundeswehr in Faßberg ist mit der Garnisonsgemeinde ein sogenanntes lokales Bündnis
eingegangen. Das bedeutet, dass man zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst die enge
Zusammenarbeit auf dem sozialen Sektor sucht. So entstand ein besonderer Service für Soldatinnen
und Soldaten mit Kindern und Familien, das Familienbüro (FASS). Mitarbeiter des Amtes für Jugend
und Soziales sind regelmäßig ansprechbar. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der
Webseite des Familienbüros.10
Hinweise über Schulen und Kindergärten sind dem Internetauftritt der Gemeinde Faßberg zu
entnehmen.11 Hier finden Sie im Bereich Bürger den Link Kultur und Bildung, um sich über Schulen zu
informieren, sowie den Link Unsere Jugend für die Unterstützung bei der Kindergarten-Suche.
Bei einem geplanten Umzug an den Dienstort empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Kinder so früh wie
möglich bei den Schulen oder Kindergärten anmelden; in jedem Falle vor Beginn der Sommerferien.
Damit können die Schulen ihre Klassenstärken sinnvoll planen, gegebenenfalls Teilungen vornehmen
oder Ihre Kinder bei der Vergabe der Kindergärtenplätze Berücksichtigung finden.
3.12 Anreise
Nähere Informationen über die Anreise entnehmen Sie bitte den weiterführenden Links auf den
genannten Webseiten.
9
http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/team/stan/nied/fass
http://www.fassberg.de/buerger/unsere-jugend/familienbuero-fass.html
11
http://www.fassberg.de/
10
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Documents pareils