Fachschule der Luftwaffe Informationsbroschüre Jahrgang 2015
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Fachschule der Luftwaffe Informationsbroschüre Jahrgang 2015
Fachschule der Luftwaffe Informationsbroschüre Jahrgang 2015 Stand: März 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Grußwort ....................................................................................................................... 1 2 Fachschule der Luftwaffe................................................................................................ 2 2.1 Ausbildungsauftrag ................................................................................................................................ 2 2.2 Aufbauorganisation ................................................................................................................................ 2 2.3 Ablauforganisation ................................................................................................................................. 3 3 Wichtige Hinweise ......................................................................................................... 7 3.1 Aufnahmevoraussetzungen ................................................................................................................... 7 3.2 Unterrichtsmaterial ................................................................................................................................ 7 3.3 Personalunterlagen ................................................................................................................................ 7 3.4 Bekleidung und persönliche Ausrüstung ................................................................................................ 8 3.5 Unterbringung ........................................................................................................................................ 8 3.6 IT-Ausstattung, Lotus Notes ................................................................................................................... 9 3.7 Kontakt, Anschriften ............................................................................................................................ 10 3.8 Umzugskostenvergütung ..................................................................................................................... 10 3.9 Wohnungsfürsorge............................................................................................................................... 11 3.10 Fliegerhorst Faßberg ............................................................................................................................ 11 3.11 Familien mit Kindern ............................................................................................................................ 11 3.12 Anreise ................................................................................................................................................. 11 -II- Informationsbroschüre FSLw 1 Grußwort Sehr geehrte Lehrgangteilnehmerin, sehr geehrter Lehrgangsteilnehmer, ich beglückwünsche Sie zur Auswahl für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes und heiße Sie herzlich willkommen im Namen des Stammpersonals, des Lehrkörpers, Ihres Hörsaalleiters, Ihres Inspektionsfeldwebels und Ihres Inspektionschefs. Gemeinsam haben wir für Sie diese Broschüre erstellt, um Ihnen Ortswechsel und Ausbildungsstart zu erleichtern. Ich bitte Sie, die Hinweise zu beachten und alles Notwendige bereits jetzt zu veranlassen. Für weitergehende Fragen und Anträge finden Sie im Dokument entsprechende Kontaktinformationen. Dieser Lehrgang ist in der Regel erster, längster und notwendiger Bestandteil Ihres Laufbahnwechsels. Damit sind für Sie Chancen und Erfolge, aber auch Entbehrungen verbunden. Machen Sie sich früh genug mit diesen Aspekten vertraut und begegnen Sie dieser Herausforderung selbstbewusst, verantwortungsvoll und im Team. Im Team heißt an unserer Schule: Marine, Heer, Luftwaffe und Sanitätsdienst. Unser gemeinsames Ziel ist Ihre erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang und Ihr staatlich anerkannter Fachschulabschluss. Zuletzt ein persönlicher Rat von mir: Frischen Sie in der verbleibenden Zeit Ihr Wissen in den Grundlagenfächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf. Es wird Ihnen die Rückkehr in ein schulisches Umfeld erleichtern. Ich freue mich, Sie in Kürze in Faßberg persönlich begrüßen zu dürfen und wünsche Ihnen bis dahin eine gute Zeit. Dipl.-Kfm. Andreas Schlaack Oberstleutnant und Kommandeur FSLw -1- Informationsbroschüre FSLw 2 Fachschule der Luftwaffe 2.1 Ausbildungsauftrag Die Fachschule der Luftwaffe (FSLw) in Faßberg ist eine militärische Schule mit zivil anerkanntem Bildungsabschluss, geöffnet für alle Teilstreitkräfte und militärischen Organisationsbereiche. Sie bereitet Offiziersanwärter im Rahmen der Laufbahnausbildung auf ihre spätere Tätigkeit als Offizier des militärfachlichen Dienstes vor. Ziel der zweijährigen Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss ist die Höherqualifizierung durch fundierte Grundlagenvermittlung und Vertiefung der Allgemeinbildung. Die Ausbildung an der FSLw befindet sich auf Niveau 6 des deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Mit dem zu erwerbenden Abschluss als staatlich geprüfter Betriebswirt oder staatlich geprüfter Techniker ist die Zuerkennung der Fachhochschulreife verbunden. Ausbildungsverlauf und Lehrinhalte richten sich nach den Vorgaben für berufsbildende Schulen des Niedersächsischen Kultusministeriums. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventen einen staatlich anerkannten Abschluss. Wo immer möglich und die Vorgaben im Lehrplan des Kultusministers es zulassen, werden verwendungsbezogene militärische Anteile integriert. Die Erhaltung und möglichst Steigerung der militärischen individuellen Grundfertigkeiten ebenso wie das Allgemeine Militärische Ausdauertraining (AMilA) sind Bestandteil der ergänzenden Ausbildung an der FSLw. 1 2.2 Aufbauorganisation Fachschulen in den Streitkräften blicken auf eine mehr als 30-jährige Tradition zurück, die FSLw wurde in ihrer jetzigen Form im September 1999 durch Zusammenführung der damaligen Fachschule der Luftwaffe für Maschinentechnik und der Fachschule der Luftwaffe für Wirtschaft aus Faßberg, der Fachschule der Luftwaffe für Datenverarbeitung aus Lechfeld sowie der Fachschule des Heeres für Wirtschaft aus Darmstadt aufgestellt. Die FSLw ist in zwei Inspektionen gegliedert und dem Technischen Ausbildungszentrum der Luftwaffe (TAusbZLw) unterstellt. Die Ausbildung findet in zwei unterschiedlichen Fachrichtungen statt. Der überwiegende Teil der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer (LehrgTln) besucht die Fachrichtung Betriebswirtschaft mit den Zentralfächern Logistik, Personalwirtschaft, Controlling und Wirtschaftsinformatik. Der andere Ausbildungszweig ist Maschinentechnik – Schwerpunkt Luftfahrzeugtechnik Es stehen grundsätzlich 9 Hörsäle pro Ausbildungsjahrgang bereit, die je nach Fachrichtung und Schwerpunkt bis zu 24 (LehrgTln) stark sein können. Die Zuordnung zu den Fachrichtungen findet bedarfsorientiert und mit Blick auf die geplanten Verwendungen der künftigen Offiziere durch die zentralen personalführenden Dienststellen statt. 1 gemäß Weisung IGF/KLF des GenInsp. -2- Informationsbroschüre FSLw Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die für das Zentralfach Wirtschaftsinformatik eingeplant sind, erhalten weiterführende Informationen zu Ihrer Ausbildung nach Kontaktaufnahme unter [email protected], alternativ: [email protected]. 2.3 Ablauforganisation 2.3.1 Fachschulausbildung allgemein Die Fachschulausbildung ist eine zweijährige Vollzeitausbildung. Sie beginnt in der Regel im August und geht bis zum Sommer des übernächsten Jahres. Unterbrochen wird sie durch unterrichtsfreie Zeiten (siehe Abschnitt 2.3.3 und folgende), in etwa parallel zu den niedersächsischen Schulferien. In der Sommerpause ist ein mehrwöchiges Truppenpraktikum abzuleisten. Bei hinreichender Begründung und direktem Bezug zur Fachschulausbildung kann dieses Praktikum auch in öffentlichen- oder Industriebetrieben abgeleistet werden. Näheres hierzu, auf den Einzelfall bezogen, erfahren Sie von Ihrem Hörsaalleiter. Der Unterricht findet im Hörsaalrahmen statt und umfasst 31 Wochenstunden. Dabei werden von Montag bis Donnerstag bis zu 8 Stunden, am Freitag in der Regel nicht mehr als 5 Stunden erteilt. Die Nachmittage werden sowohl zum Selbststudium, für Förderunterrichte, Projekt- oder Seminararbeiten als auch für die allgemein militärischen Ausbildungsanteile (Sport, Märsche, Schießen, politische Bildung etc.) genutzt. Die Unterrichtsinhalte richten sich nach den Vorgaben der Landesschulbehörde Niedersachsen und können sich von Jahrgang zu Jahrgang durchaus unterscheiden (die für Sie gültigen Stundentafeln entnehmen Sie dem Abschnitt 2.3.2). Der jeweilige Ausbildungsgang beinhaltet allgemeinbildende und fachspezifische Anteile. Mit dem erfolgreichen Abschluss als „Staatlich geprüfter Betriebswirt“ oder „Staatlich geprüfter Techniker“ wird die Fachhochschulreife erteilt. Dabei baut die Fachschulausbildung auf die „Mittlere Reife“ als so genannten Abholpunkt auf. Insbesondere in den Fächern Mathematik und Englisch ist ein entsprechender Wissensstand zwingend erforderlich. Bereits mit der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Militärfachlichen Dienstes nach § 40 SLV wurden Sie darauf hingewiesen, dass für die Laufbahnausbildung OffzMilFD zumindest Grundkenntnisse der englischen Sprache vorausgesetzt werden. Zielsetzung des Sprachunterrichts ist die schulfachliche Ausbildung nach BbS-VO2. Andererseits bietet sich die Gelegenheit zum Erwerb eines SLP der Stufen 2221 und 3332. Hierzu wird in der Oberstufe die Sprachvorprüfung (200-Punkte-Test) von allen LehrgTln abgelegt (wird im Rahmen des Englischunterrichts vorbereitet und geht als bewerteter Leistungsnachweis in die Note ein). Bei entsprechender Qualifikation (Punktezahl) wird die Sprachprüfung von LehrgTln der Luftwaffe (2223 oder 3332) und LehrgTln des Heeres (3332) abgelegt, sofern kein gültiges SLP vorliegt. LehrgTln der Marine nehmen nur an der Vorprüfung teil und absolvieren ihre SLP-Ausbildung und -Prüfung an der Marineschule in Mürwik. 2 Verordnung über berufsbildende Schulen, Schulverordnungsblatt Niedersachsen 7-2009 -3- Informationsbroschüre FSLw 2.3.2 Stundentafeln Zu Ihrer Information finden Sie folgend zur Übersicht der unterrichteten Fächer die Stundentafeln in Bezug auf Ihre Fachrichtung gem. BbS-VO: Stundentafel Fachrichtung Betriebswirtschaft: Fach Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch / Kommunikation Englisch / Kommunikation Mathematik / Naturwissenschaften Politik Betriebswirtschaftliche Fachaufgaben Betriebs- und Volkswirtschaftslehre mit Wirtschaftsrecht Rechnungswesen / Controlling Wirtschaftsinformatik Betriebswirtschaftliche Führungsaufgaben Personal- und Ausbildungswesen mit Arbeits- und Sozialrecht Mitarbeiterführung, Berufs- und Arbeitspädagogik 3 Zentralfach Optionale Lernangebote Gesamtstunden Gesamt Wo-Std Gesamt Std 15 600 4 6 3 2 160 240 120 80 23 920 11 440 8 4 320 160 22 880 2 80 2 10 8 80 400 320 60 2400 Stundentafel Fachrichtung Betriebswirtschaft (Schwerpunkt „Projektmanagement und Softwareentwicklung“): Fach Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch / Kommunikation Englisch / Kommunikation Mathematik / Naturwissenschaften Politik Betriebswirtschaftliche Fachaufgaben Betriebs- und Volkswirtschaftslehre mit Wirtschaftsrecht Rechnungswesen / Controlling Wirtschaftsinformatik Betriebswirtschaftliche Führungsaufgaben Personal- und Ausbildungswesen mit Arbeits- und Sozialrecht Mitarbeiterführung, Berufs- und Arbeitspädagogik Zentralfach Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Optionale Lernangebote Gesamtstunden 3 Gesamt Wo-Std Gesamt Std 15 600 4 6 3 2 160 240 120 80 23 920 8 320 6 9 240 360 22 880 1 40 1 10 10 40 400 400 60 2400 Zentralfächer: Controlling oder Logistik oder Personalwirtschaft oder Wirtschaftsinformatik ohne Schwerpunkt -4- Informationsbroschüre FSLw Stundentafel Fachrichtung Maschinentechnik (Schwerpunkt „Luftfahrzeugtechnik“): Fach Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch / Kommunikation Englisch / Kommunikation Mathematik Physik Politik Betriebswirtschaft Mitarbeiterführung, Berufs- und Arbeitspädagogik Berufsbezogener Lernbereich – Kernbereich Mathematik II Technische Mechanik Informationstechnik / Technische Kommunikation mit Übungen Produktionstechnologie Produktionslogistik Entwicklung und Konstruktion Berufsbezogener Lernbereich – Schwerpunkt Qualitätsmanagement Steuerungs- und Regelungstechnik Luftfahrzeugsystemtechnik Überwachungs- und Sicherheitstechnik Luftfahrzeugantriebstechnik Flugtechnik Projektarbeit Gesamtstunden Gesamt Wo-Std Gesamt Std 15 600 4 2 1 2 2 2 2 160 80 40 80 80 80 80 24 960 3,5 2,75 140 110 5 200 4,75 3 5 190 120 200 21 840 2 3 2,5 3 3,5 3 4 80 120 100 120 140 120 160 60 2400 2.3.3 Dienstzeitregelung Die Rahmendienstzeit beträgt 46 Stunden wöchentlich. Für alle (LehrgTln) besteht in der Zeit von Montag bis Donnerstag 07:00 – 16:15 Uhr sowie Freitag 07:00 – 11:30 Uhr grundsätzlich Präsenzpflicht. Ausnahmen – beispielsweise während des dienstplanmäßigen Selbststudiums sich in seiner eigenen Wohnung außerhalb der Kaserne im Standortbereich Faßberg aufzuhalten – bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Disziplinarvorgesetzten. Die auf Basis der Stundentafeln erstellten Jahresstundenpläne bilden den Rahmen für den Lehr- und Ausbildungsbetrieb. Die Stundenpläne werden wöchentlich erstellt und berücksichtigen Tagesgegebenheiten. Unterrichtsfreie Zeiten sind durch Urlaub oder an der FSLw erworbenen Anspruch auf Freistellung vom Dienst abzudecken. Familienheimfahrten werden nach Maßgabe des Inspektionschefs gewährt. 2.3.4 Urlaubsregelung Erholungsurlaub wird grundsätzlich nur in der unterrichtsfreien Zeit gewährt. Beachten Sie dazu den Hinweis auf Ihrer Versetzungsverfügung. -5- Informationsbroschüre FSLw Um unterrichtsfreie Zeiten mit Erholungsurlaub abdecken zu können ist ein Anspruch von mindestens noch 8 Tagen im Jahr 2015 notwendig. Freistellung vom Dienst oder andere Ansprüche für Freistellung sind grundsätzlich im Stammverband abzubauen. Im Zweifelsfall nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer zukünftigen Inspektion auf (siehe hierfür Abschnitt 3.7). 2.3.5 Eckdaten des Ausbildungsjahres 2015/2016 Für das kommende Schuljahr gelten folgende Termine: Anreisetag 18.08.2015 Administrativer Vorlauf 19.-21.08. 2015 Unterrichtsbeginn 24.08.2015 Unterrichtsfreie Zeiten Herbst Weihnachten Ostern Christi Himmelfahrt Urlaub / FHF 19.10.2015 23.10.2015 21.12.2015 30.12.2015 21.03.2016 29.03.2016 0505.2016 06.05.2016 Ende 1. Schuljahr 24.06.2016 Sommerpause Praktikumszeit 27.06.2016 12.08.2016 Beginn 2. Schuljahr 22.08.2016 Unterrichtsfreie Zeiten Herbst Weihnachten 5 6 8 1 Praktikum Urlaub FHF Urlaub / FHF 04.10.2016 07.10.2016 23.12.2016 30.12.2016 -6- 4 5 Informationsbroschüre FSLw 3 Wichtige Hinweise 3.1 Aufnahmevoraussetzungen Die Zulassung zur Fachschulausbildung unterliegt Voraussetzungen, die sich aus der BbS-VO herleiten. Die Nachweise, die zur Teilnahme an der Ausbildung an der FSLw berechtigen, von den Lehrgangsteilnehmern bereitgehalten werden. 3.2 Unterrichtsmaterial Für die Fachschulausbildung werden Unterrichtshilfsmittel teilweise durch den Dienstherren gestellt. Notwendige Schul- und Fachbücher werden durch die Fachbibliothek leihweise ausgegeben. Schreibund Zeichenmaterial sind grundsätzlich selbst zu beschaffen. Für Ihre Ausbildung ist ein eigener PC zwar nicht Voraussetzung, vielfach jedoch sehr nützlich. Sofern Sie bislang über keinen Computer mit entsprechender Software verfügen, aber einen solchen beschaffen wollen, empfiehlt es sich damit ggf. noch zu warten, da Sie an der FSLw eine Bescheinigung zur dienstlichen Notwendigkeit der Nutzung erhalten können.4 3.3 Personalunterlagen Sie werden zur FSLw versetzt, das bedeutet, dass Ihre bisherige Stammeinheit die Personalakte zu komplettieren und abzuschließen hat. Hier empfiehlt sich für die Sicherstellung Ihr persönliches Engagement. An dieser Stelle einige Hinweise zur besonderen Beachtung: Aberkennung von Zulagen muss noch im alten Verband passieren (Überzahlung!) Vorsorgeunterlagen/-Karteien der betriebsärztlichen Untersuchungen Veränderungen im persönlichen Bereich (Geburt, Heirat, Umzug usw.) vor Versetzung klären ggf. Hausstand anerkennen lassen (siehe Abschnitt 3.8) Vollständigkeit der Sportunterlagen (Ausbildungspassdatenbank, Schießbuch) evtl. Abnahmeberechtigungen, Prüferausweise usw. sind aktuell mitzubringen Vollständigkeit der G- u. Z-Akten Führerscheinverlängerungen, BA 90/5 usw. sollten termingerecht abgeschlossen sein alle zu aktualisierenden Scheine oder Berechtigungen sind noch im Stammverband zu bearbeiten sämtliche Nachweise über die San-Ausbildung sind mitzuführen Beachtung der Zusage / Nichtzusage der UKV auf Versetzungsverfügung (siehe Abschnitt 3.8) ggf. rechtzeitig Abmeldungen / Ummeldungen beantragen bei: o Intranet/LoNo (siehe hierfür auch Abschnitt 3.6) o Bundeswehrverband o Telefon/Internetanschluss in der bisherigen Kaserne o Mitgliedschaft bei UHG o Gemeinde, Sportverein zum Reisetag in der alten Einheit an die Vergleichsmitteilung denken und Angaben prüfen. 4 Steuerliche Anrechenbarkeit könnte somit ggf. geltend gemacht werden -7- Informationsbroschüre FSLw Zur besonderen Beachtung: Die Nebenakten, die nicht den Bestimmungen des Schnellbriefes BMVg PSZ IV 7 vom 08.08.2001 sowie der Personalfachlichen Information mil. zur DV-Unterstützung des Personalwesens der Bundeswehr Nr. 06 / 2012 entsprechen, werden umgehend der entsendenden Einheit a.d.D. zurückgesandt. Die Personalunterlagen sind bei Anreise zu übergeben. Bei der Dienstantrittsreise handelt es sich um eine Dienstreise.5 Die bereits im laufenden Jahr erbrachten sportlichen und militärischen Leistungen sind in der Ausbildungspassdatenbank zu dokumentieren. Der Datensatz ist unbedingt sowohl elektronisch im Vorwege der Versetzung zu übersenden, als auch ausgedruckt und durch den zuständigen Vorgesetzten unterschrieben bei Anreise gemeinsam mit den Personalunterlagen abzugeben. Sollte ausnahmsweise die befohlene Ausbildungspassdatenbank nicht geführt worden sein, so ist ein ausgefülltes Sportleistungsblatt mitzubringen. 3.4 Bekleidung und persönliche Ausrüstung Bekleidung und persönliche Ausrüstung ist vollständig an den Standort Faßberg mitzuführen. Durch die entsendende Einheit ist zuvor der bei Versetzungen obligatorische Vollzähligkeitsappell durchzuführen und zu bestätigen. Das Ausstattungssoll für persönliche Bekleidung ist zeitgerecht vor der Versetzung an die Fachschulausbildung („überwiegend Dienst im Innendienst“) anzupassen. Hier ist besonders zu beachten: der Unterricht findet zum großen Teil im Dienstanzug statt. beantragen Sie im Stammverband rechtzeitig einen 2. Dienstanzug. lassen Sie eine Dienstanzugjacke bereits im Stammverband auf Oberfähnrich bzw. Oberfähnrich zur See umarbeiten. Namensschilder für den Dienstanzug sowie für den Pullover sind mitzuführen. Antrag auf Teilselbsteinkleider schon vor Versetzung stellen. Ihre Bekleidungsstammkarte sollte auf BAN umgestellt sein. Besonderheit Marine: Auf jeden Fall zweiten Dienstanzug aus Stammverband mitbringen, Beschaffung gestaltet sich für LHBw SVS Faßberg als schwierig und langwierig. Besonderheit Heer: Ein zweites Verbandsabzeichen sollte aus dem Stammverband für den zweiten Dienstanzug mitgebracht werden, da die Schneiderei nicht alle Verbandsabzeichen vorrätig hat. Feldanzug: beantragen Sie rechtzeitig einen 3. Feldanzug. 3.5 Unterbringung Die Unterbringung der LehrgTln erfolgt regelmäßig in Einzelzimmern, die mit Waschgelegenheit, überwiegend Antennendosen für TV und Radio sowie Anschlussmöglichkeiten für Telefon ausgestattet sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines privaten Internetanschlusses in den Unterkünften. Durch den noch andauernden Übergang des Liegenschaftsnetzes an die BWI kann es hier allerdings Einschränkungen geben. 5 Anzugsordnung gem. ZDv 37/10. -8- Informationsbroschüre FSLw Teilen Sie Ihrem zukünftigen Inspektionsfeldwebel sobald wie möglich mit, wenn Sie keine dienstliche Unterkunft benötigen. Mit einem Anruf können Sie entscheidend zu einem zügigen Ablauf am Anreisetag beitragen (siehe Abschnitt 3.7). Bei Bedarf können Ihnen ebenfalls Ansprechpartner für Wohnungs- oder Haussuche genannt werden (siehe hierzu auch Abschnitt 3.9). Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung kann in der Truppenküche eingenommen werden. Die grüne Verpflegungschipkarte sollte, sofern noch nicht vorhanden, über die Verwaltung in der Stammeinheit im Vorfeld empfangen werden. Obligatorisch begründet ein Verzicht darauf keine höheren Trennungsgeldzahlungen. 3.6 IT-Ausstattung, Lotus Notes Die FSLw betreibt am Standort Faßberg ein selbständiges, vom Netz der BWI unabhängiges Ausbildungsnetz. Für die Dauer Ihrer Ausbildung erhalten Sie daher eine personenbezogene E-MailAdresse, welche unter ähnlichen Voraussetzungen nutzbar ist wie die Lotus-Notes-Adresse der Bundeswehr. Aufgrund verschiedener Umstände6 ist es allerdings nicht möglich, dass Sie an der FSLw weiterhin Ihre Lotus-Notes-Adresse der Bundeswehr nutzen können. Der Zugang zum Intranet Bundeswehr ist darüber hinaus nur eingeschränkt möglich. 6 Der Standort Faßberg wurde Ende 2011 auf den Zielbetrieb BWI-Herkules umgestellt. -9- Informationsbroschüre FSLw 3.7 Kontakt, Anschriften Ihre zukünftige Inspektion erreichen Sie wie folgt: InFw 1./FSLw 2./FSLw HptFw Martin Rudolf StFw Reinhard Riedel Telefon 05055 / 17 - Bw 90 - 2256 - Apparat 22101 22201 GeZi 22102 22202 LoNo Anschrift7 TAusbZLwFSLw1.Inspektion @bundeswehr.org Fachschule der Luftwaffe 1./ Inspektion Postfach: 920/1 Große Horststraße Flugplatz Faßberg 29328 Faßberg TAusbZLwFSLw2.Inspektion @bundeswehr.org Fachschule der Luftwaffe 2./ Inspektion Postfach: 920/2 Große Horststraße Flugplatz Faßberg 29328 Faßberg 3.8 Umzugskostenvergütung Die Versetzung an die Fachschule der Luftwaffe erfolgt grundsätzlich ohne Zusage der UKV. Verheiratete Soldatinnen und Soldaten sowie unverheiratete mit berücksichtigungsfähiger Wohnung im Sinne des § 10 (3) erhalten die Zusage auf Antrag vor Dienstantritt, wenn der Umzug in den Einzugsbereich des Standorts Faßberg tatsächlich beabsichtigt ist. Ledige Soldatinnen und Soldaten mit anerkanntem Hausstand sollten bei einem Wohnungswechsel vor Dienstantritt unbedingt Verbindung mit ihrem zuständigen Standortservice aufnehmen! Hinweis: Das Niedersächsische Meldegesetz verlangt, dass Sie sich unverzüglich bei der für den Ort Ihrer Wohnungsnahme zuständigen Behörde zu melden haben. Das gilt auch bei Unterkunft in der Kaserne. Der Wohnungsgeber hat sich nach § 12 eben dieses Gesetzes durch Einsicht in die amtliche Meldebestätigung binnen zwei Wochen nach Einzug davon zu überzeugen. Damit haben alle in der Kaserne untergebrachten Soldatinnen und Soldaten jeweils ihrem Inspektionsfeldwebel diese Bescheinigung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.8 7 Mit dem Zusatz Ihres Namens ist dies zugleich Ihre persönliche Postanschrift. Bei ledigen Soldatinnen und Soldaten gehen die Behörden grundsätzlich vom Erstwohnsitz im Einzugsbereich des Stationierungsortes aus. In einigen Gemeinden führt die Zweitwohnsitznahme zu einer entsprechenden Steuerveranlagung. 8 -10- Informationsbroschüre FSLw 3.9 Wohnungsfürsorge Die Wohnungsfürsorge in Faßberg erreichen sie wie folgt: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bergen -Wohnungsfürsorge Bergen-Hohne, MB 22 29303 Lohheide Bearbeiterin Ingrid Kohl Telefon 05051 / 475 - 3364 Telefax 05051 / 475 - 3544 Bw 90-2247-3364 Sprechzeiten 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr Di und Do 3.10 Fliegerhorst Faßberg Informationen zum Fliegerhorst entnehmen Sie bitte der Homepage des Standortes Faßberg.9 3.11 Familien mit Kindern Die Bundeswehr in Faßberg ist mit der Garnisonsgemeinde ein sogenanntes lokales Bündnis eingegangen. Das bedeutet, dass man zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst die enge Zusammenarbeit auf dem sozialen Sektor sucht. So entstand ein besonderer Service für Soldatinnen und Soldaten mit Kindern und Familien, das Familienbüro (FASS). Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Soziales sind regelmäßig ansprechbar. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Familienbüros.10 Hinweise über Schulen und Kindergärten sind dem Internetauftritt der Gemeinde Faßberg zu entnehmen.11 Hier finden Sie im Bereich Bürger den Link Kultur und Bildung, um sich über Schulen zu informieren, sowie den Link Unsere Jugend für die Unterstützung bei der Kindergarten-Suche. Bei einem geplanten Umzug an den Dienstort empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Kinder so früh wie möglich bei den Schulen oder Kindergärten anmelden; in jedem Falle vor Beginn der Sommerferien. Damit können die Schulen ihre Klassenstärken sinnvoll planen, gegebenenfalls Teilungen vornehmen oder Ihre Kinder bei der Vergabe der Kindergärtenplätze Berücksichtigung finden. 3.12 Anreise Nähere Informationen über die Anreise entnehmen Sie bitte den weiterführenden Links auf den genannten Webseiten. 9 http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/team/stan/nied/fass http://www.fassberg.de/buerger/unsere-jugend/familienbuero-fass.html 11 http://www.fassberg.de/ 10 -11-