Spanien
Transcription
Spanien
Spanien Spanien Vorwahl von Spanien nach Österreich 0043 von Österreich nach Spanien 0034 In Kooperation mit Vertretungsbehörden Spanische Botschaft / Wien 1040 Wien, Argentinierstraße 34 Telefon (01) 505 57 88-0 Österreichische Botschaft / Madrid E-28046 Madrid, Paseo de la Castellana 91 Telefon +34 91 556 53 15 E-Mail: [email protected] Österreichisches Honorarkonsulat / Barcelona E-09006 Barcelona, Spain Marie Buce 7, 1e, 2a Telefon +34 93 368 60 03 Österreichisches Honorarkonsulat / Malaga E-29001 Malaga, Alameda de Colon, 26, Piso 2., Esc. izq. Telefon +34 95 260 02 67 Österreichisches Honorarkonsulat / Las Palmas Parteienverkehr: Hotel Eugenia Victoria E-35300 Playa del Inglés, Avenida de Gran Canaria 26 Telefon +34 646 06 09 72 E x kl us iv Mi tgli f ür eder Sicherheits-Pass Europaweiter Schutz für Ihre Familie, Ihr Fahrzeug und Sie ✔ Hubschrauberrettung ✔ Fahrzeugrücktransport ✔ Krankenversicherung im Ausland ✔ Notfallservice ✔ Wildschadenvergütung Infos ✆ 050-123-123 und auf www.arboe.at/sicherheitspass Weitere Konsulate in Bilbao, Sevilla und Valencia. Spanisches Fremdenverkehrsamt / Wien 1010 Wien, Walfischgasse 8/14 Telefon (01) 512 95 80 · www.spain.info Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit g rößter Sorgfalt zu sammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. 0400818 • ID 02-2016 Medieninhaber/Verleger: ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, Bundesorganisation, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Telefon 050-123-123, E-Mail: [email protected], ZVR-Zahl: 611523907, DVR 0047171 Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/Informationsdienst Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst Auf der sicheren Seite ✆ 1-2-3 Pannen-Notruf · www.arboe.at Spanien Spanien Spanien Allgemeines Treibstoff Tempolimits (in km/h) Staatsgebiet: 504.645 km2 · Einwohner: 46.405.000 · Hauptstadt: Madrid Kraftstoffe: Bleifrei 95 ROZ, Super 98 ROZ, Diesel Bleifrei-Bezeichnung: gasolina sin plomo Personaldokumente Gesetzliche Bestimmungen Reisepass (kann bis zu 5 Jahre abgelaufen sein) oder gültiger Personalausweis. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass. Spanien ist Vollmitglied des Schengen-Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis der Identität und Nationalität mit zuführen. Alkohol: 0,5 Promille; 0,3 Promille für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen oder die Fahr zeuge mit mehr als 8 Sitzen und Personen lenken Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht! Spikes: Verboten! OrtsgebietFreiland Autobahn Motorrad 50 90/100*120 Kraftfahrzeug 50 90/100*120 Kfz mit Anhänger 50 70/80* 90 Wohnmobil über 3,5 t 50 80/80 90 Kfz-Papiere Führerschein, Zulassungsschein Versicherung e-card wird anerkannt. Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. Tiere Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein. Boote Boote können formlos eingeführt werden. Fahrtgenehmigung ist beim zuständigen Hafenamt einzuholen. Haftpflichtversicherung für Boote ist in Spanien obligat. Feiertage 1. Jänner, 6. Jänner, Karfreitag, 1. Mai, Maria Himmelfahrt, 12. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November, 6. Dezember (Tag der Verfassung), 8. Dezember, 25. Dezember sowie zahlreiche regionale Feiertage ARBÖ-Reise-Notruf ✆ +43 1 895 60 60 Zubehör: Pannendreieck, Reservereifen bzw. Reparaturset oder -spray, Verbandkasten, Warnweste. Für einen Anhän ger ist ein zweites Pannendreieck vorgeschrieben. Ersatz lampenset wird empfohlen. Für in Spanien registrierte Fahrzeuge sind eine Diebstahl sicherung und zwei Pannendreiecke vorgeschrieben. Hinweise Einspurige Kfz müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. In Tunneln müssen alle Fahrzeuge mit Licht fahren. Privates Abschleppen ist verboten. Die Warnblinkanlage ist bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Mindestgeschwindigkeit einzuschalten (z B. 60 km/h auf Autobahnen). Überholverbot 100 m vor Bergkuppen und auf Straßen, die nicht mindestens 200 m überblickbar sind. Bei Gespanne mit über 12 Meter Länge müssen am Heck ein großes und zwei kleine gelbe Hinweisschilder mit rotem Rand angebracht werden. Alle Einsatzfahrzeuge sind mit Gelblicht ausgestattet. Telefonieren im Auto ist nur mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung erlaubt. Kabelverbindungen mit Kopfhörer sind verboten. Radarwarngeräte sind verboten. Für Radfahrer besteht außerhalb des Ortsgebietes Helmpflicht. Straßengebühren Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren in Europa“. * Auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung. Zoll Die Einfuhr von Waren aus einem anderen EU-Land, die dort regulär versteuert wurden und die für den Eigenbedarf bestimmt sind, ist zollfrei möglich. Für einige Waren gibt es Richtmengen (ab 17 Jahren): 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauch tabak, 10 Liter Spirituosen über 22 % Vol. oder 20 Liter Spiri tuosen bis 22 % Vol., 90 Liter Wein, 110 Liter Bier. Achtung: Bei Reisen auf die Kanarischen Inseln ist darauf zu achten, dass diese nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union g ehören. Bei der Einreise nach Österreich gelten die Einfuhrbestimmungen für Drittstaaten (gilt auch für die spanischen Enklaven). Wichtige Kontaktstellen Notrufnummern Euro-Notruf: 112 Feuerwehr 080, Polizei 091, Rettung 061 Pannendienst Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird in Kooperation mit einer Assistancegesellschaft organisiert. Kostenübernahme für Inhaber eines ARBÖ-SicherheitsPasses für Pannenhilfe bis € 180,–. Weitere Informationen ✆ 050-123-123