Spanien

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Spanien
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Spanien
Vorwahl
von Spanien nach Österreich 0043
von Österreich nach Spanien 0034
In Kooperation mit
Vertretungsbehörden
Spanische Botschaft / Wien
1040 Wien, Argentinierstraße 34
Telefon (01) 505 57 88-0
Österreichische Botschaft / Madrid
E-28046 Madrid, Paseo de la Castellana 91
Telefon +34 91 556 53 15
E-Mail: [email protected]
Österreichisches Honorarkonsulat / Barcelona
E-09006 Barcelona, Spain Marie Buce 7, 1e, 2a
Telefon +34 93 368 60 03
Österreichisches Honorarkonsulat / Malaga
E-29001 Malaga, Alameda de Colon, 26, Piso 2., Esc. izq.
Telefon +34 95 260 02 67
Österreichisches Honorarkonsulat / Las Palmas
Parteienverkehr: Hotel Eugenia Victoria
E-35300 Playa del Inglés, Avenida de Gran Canaria 26
Telefon +34 646 06 09 72
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Sicherheits-Pass
Europaweiter Schutz für Ihre Familie,
Ihr Fahrzeug und Sie
✔ Hubschrauberrettung
✔ Fahrzeugrücktransport
✔ Krankenversicherung im Ausland
✔ Notfallservice
✔ Wildschadenvergütung
Infos ✆ 050-123-123 und auf
www.arboe.at/sicherheitspass
Weitere Konsulate in Bilbao, Sevilla und Valencia.
Spanisches Fremdenverkehrsamt / Wien
1010 Wien, Walfischgasse 8/14
Telefon (01) 512 95 80 · www.spain.info
Angaben für öster­reichische Staatsbürger. Informationen wurden mit g
­ rößter Sorgfalt zu­
sammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr.
0400818 • ID 02-2016
Medieninhaber/Verleger:
ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs,
Bundesorganisation, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1,
Telefon 050-123-123, E-Mail: [email protected],
ZVR-Zahl: 611523907, DVR 0047171
Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/Informationsdienst
Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst
Auf der sicheren Seite
✆ 1-2-3 Pannen-Notruf · www.arboe.at
Spanien
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Spanien
Allgemeines
Treibstoff
Tempolimits (in km/h)
Staatsgebiet: 504.645 km2 · Einwohner: 46.405.000 ·
Hauptstadt: Madrid
Kraftstoffe: Bleifrei 95 ROZ, Super 98 ROZ, Diesel
Bleifrei-Bezeichnung: gasolina sin plomo
Personaldokumente
Gesetzliche Bestimmungen
Reisepass (kann bis zu 5 Jahre abgelaufen sein) oder ­gültiger
Personalausweis. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass.
Spanien ist Vollmitglied des Schengen-Abkommens.
Der Reise­pass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich,
jedoch für den Nachweis der Identität und Nationalität mit­
zuführen.
Alkohol: 0,5 Promille; 0,3 Promille für Personen, die den
Führer­schein noch keine zwei Jahre besitzen oder die Fahr­
zeuge mit mehr als 8 Sitzen und Personen lenken
Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht!
Spikes: Verboten!
OrtsgebietFreiland Autobahn
Motorrad
50 90/100*120
Kraftfahrzeug
50 90/100*120
Kfz mit Anhänger
50
70/80* 90
Wohnmobil über 3,5 t 50
80/80
90
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein
Versicherung
e-card wird anerkannt.
Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
Tiere
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie
einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim
Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein.
Boote
Boote können formlos eingeführt werden. Fahrtgenehmigung ist
beim zuständigen Hafenamt einzuholen. Haftpflichtver­sicherung
für Boote ist in Spanien obligat.
Feiertage
1. Jänner, 6. Jänner, Karfreitag, 1. Mai, ­Maria Himmel­fahrt,
12. Oktober (National­feiertag), 1. November, 6. Dezember (Tag
der Ver­fassung), 8. Dezember, 25. Dezember sowie zahlreiche
­regionale Feiertage
ARBÖ-Reise-Notruf ✆ +43 1 895 60 60
Zubehör: Pannendreieck, Reservereifen bzw. Reparaturset
oder -spray, Verbandkasten, Warnweste. Für einen Anhän­
ger ist ein zweites Pannendreieck vorgeschrieben. Ersatz­
lampenset wird empfohlen.
Für in Spanien registrierte Fahrzeuge sind eine Diebstahl­
sicherung und zwei Pannendreiecke vorgeschrieben.
Hinweise
Einspurige Kfz müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
In Tunneln müssen alle Fahrzeuge mit Licht fahren.
Privates Abschleppen ist verboten.
Die Warnblinkanlage ist bei Nichteinhaltung der vor­gesehenen
Mindestgeschwindigkeit einzuschalten
(z B. 60 km/h auf Autobahnen).
Überholverbot 100 m vor Bergkuppen und auf Straßen,
die nicht mindestens 200 m überblickbar sind.
Bei Gespanne mit über 12 Meter Länge müssen am Heck ein
großes und zwei kleine gelbe Hinweisschilder mit rotem Rand
angebracht werden.
Alle Einsatzfahrzeuge sind mit Gelblicht ausgestattet.
Telefonieren im Auto ist nur mit einer im Fahrzeug ein­gebauten
Freisprecheinrichtung erlaubt. Kabelverbindungen mit Kopfhörer
sind verboten.
Radarwarngeräte sind verboten.
Für Radfahrer besteht außerhalb des Ortsgebietes Helmpflicht.
Straßengebühren
Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren in Europa“.
* Auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
Zoll
Die Einfuhr von Waren aus einem anderen EU-Land, die
dort regulär versteuert wurden und die für den Eigen­bedarf
bestimmt sind, ist zollfrei möglich.
Für einige Waren gibt es Richt­mengen (ab 17 Jahren):
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauch­
tabak, 10 Liter Spirituosen über 22 % Vol. oder 20 Liter Spiri­
tuosen bis 22 % Vol., 90 Liter Wein, 110 Liter Bier.
Achtung: Bei Reisen auf die Kanarischen Inseln ist darauf
zu achten, dass diese nicht zum Zollgebiet der Euro­päischen
Union g
­ ehören. Bei der Einreise nach Österreich gelten
die Einfuhrbestimmungen für Drittstaaten (gilt auch für die
­spanischen Enklaven).
Wichtige Kontaktstellen
Notrufnummern
Euro-Notruf: 112
Feuerwehr 080, Polizei 091, Rettung 061
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird in
­Kooperation mit einer Assistance­gesellschaft organisiert.
Kosten­übernahme für Inhaber eines ARBÖ-SicherheitsPasses für Pannenhilfe bis € 180,–.
Weitere Informationen ✆ 050-123-123

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