LÄNDERINFORMATIONEN GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND
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LÄNDERINFORMATIONEN GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND Themenauswahl Duty Free Dossier anpassen Zollfrei einkaufen Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Großbritannien und Nordirland eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein; 4 l Tafelwein; 16 l Bier; Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 390 £ / 430 € bzw. 270 £ / 300 € (Reisen mit dem privaten Flugzeug/Boot); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €. Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden. Einfuhrverbot Drogen und pornographische Erzeugnisse. Anmerkung Für Waffen (einschließlich Jagdwaffen, Schreckschusspistolen, Selbstverteidigungssprays, Messer sowie Schnappmesser mit Klingen von mehr als 7 cm Länge) und Munition wird eine Sondergenehmigung benötigt. Diese kann u. U. über einen Sponsor, der seinen Wohnsitz in Großbritannien hat, beim Polizeiamt beantragt werden. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz). Einfuhrbestimmungen Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen. Duty-free-Verkauf in der EU Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern. Warenverkehr innerhalb der EU Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen: 800 Zigaretten (Personen ab 17 J.); 400 Zigarillos (Personen ab 17 J.); 200 Zigarren (Personen ab 17 J.); 1 kg Tabak (Personen ab 17 J.); 10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.); 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.); 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.); 110 Liter Bier (Personen ab 17 J.); Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist. Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge. Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EGMitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 13.01.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen. LÄNDERINFORMATIONEN GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet. Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe. Anmerkung Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.) Nützliche Links Eidgenössische Zollverwaltung - Grenzübertritt (CH) Diese Seite des Bundes liefert umfassende Informationen zu allen Fragen des Grenzübertritts in der Schweiz, u.a. zu den Einfuhrbestimmungen von Alkohol, Nahrungsmitteln oder Heimtieren. http://www.zoll.admin.ch/d/private/rv/reisen_einkaufen.php Information Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten Informationen nicht haftbar gemacht werden. Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 13.01.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.