Ausschreibung - Münchner Yacht Club eV

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Ausschreibung - Münchner Yacht Club eV
Veranstalter:
Wertung:
Münchner Yacht-Club e.V.
Die Boote werden durch den Veranstalter in Startgruppen
eingeteilt und nach der aktuellen „DSV-Yardstickliste“ berechnet. (Einsehbar unter DSV-Yardstickliste )
Meldebestimmungen:
Zur Meldung muss der vollständig ausgefüllte Meldebogen
oder die Online-Meldung bei der Meldestelle MYC, Possenhofener Str. 65/67 in 82319 Starnberg bis zum Meldeschluss vorliegen.
Bahnen:
Meldegeld:
Die Wettfahrten sind offen alle reviergeeigneten Boote mit
einer Yardstickzahl von 120 oder weniger.
Die Boote müssen den Vermessungsvorschriften ihrer spezifischen Klassenvereinigung entsprechen. Bei Booten, die
keiner oder keiner aktiven Klasse zuzuordnen sind, entscheidet der Veranstalter über die Annahme der Meldung.
Ein Protest hiergegen ist ausgeschlossen.
€ 30,- je Teilnehmerin
bis 22.05.2015 per Überweisung auf das Konto
Kreissparkasse München/Starnberg
Kto-Nr. 430 141 663, BLZ 702 501 50
IBAN: DE 02 7025 0150 0430 141663
Swift-BIC: BYLADEM1KMS
oder durch Zahlung vor dem Start im Wettfahrtbüro. Zahlungen im MYC -Büro werden ausschließlich unbar per
Debit-Karten (EC-Karten) akzeptiert; Die Annahme von
Bargeld ist ausgeschlossen.
Gemeldete Boote, die nicht starten, sind von der Zahlung
des Meldegeldes nicht befreit.
Gemeldete Boote müssen haftpflichtversichert sein.
Yardstickzahlen:
Jede Steuerfrau ist für die Eintragung der richtigen Yardstickzahl in der Meldung selbst verantwortlich. Die gültigen
Yardstickzahlen sind einsehbar im Internet (Link:DSVYardstickzahlen), ebenso im Wettfahrtbüro des MYC. Die
Wettfahrtleitung vergibt ihrerseits keine Yardstickzahlen
bzw. weicht nicht von bestehenden Yardstickzahlen DSV
(bzw. ersatzweise STA) ab. Eine Meldung ohne Angabe der
Yardstickzahl gilt als nicht abgegeben. Für nicht eingestufte
Boote ist rechtzeitig eine Schnelleinstufung zu beantragen.
Nach den Känguru-Kursen, die an die alten Yacht- und
Schwertbootkurse von 1920 angelehnt sind.
Zulassung:
Vorschriften:
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind. Es gilt weiterhin die
Bayerische Schifffahrtsordnung, die jeweiligen Klassenbestimmungen sowie die Segelanweisungen des MYC. Es
besteht keine Mannschaftsbeschränkung; die Zahl der Besatzungsmitglieder ist in der Meldung anzugeben.
Werbung/Medien:
Es gilt ISAF Regulation 20, sofern Klassenbestimmungen
oder die Ausschreibung keine weitergehenden Einschränkungen machen.
Die Teilnehmerin überlässt dem Veranstalter, seinen Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von diesen Regatten und seinen Sportlern für die sportliche und
kommerzielle Auswertung.
Proteste:
In Abänderung von WR 61.(a) müssen auch Boote unter 6
m Rumpflänge eine Protestflagge zeigen. Die Protestfrist ist
60 Minuten nach Zieleinlauf des protestierenden Bootes.
Meldeschluss:
Sicherheit:
Sonntag, 22. Mai 2015 (Eingang bei der Meldestelle)
Für jedes Mannschaftsmitglied muss eine geeignete
Schwimmweste an Bord sein und bei Vorsichtsmeldung
oder Sturmwarnung oder Zeigen von Flagge "Y" durch die
WL getragen werden. Außerdem ist auf allen Booten ein
dem Schiffstyp entsprechender Anker und eine Leine von
mindestens 20m Länge mitzuführen, die als Ankerleine und
Schleppleine auch für mehrere Schiffe geeignet ist.
Jede aufgebende Yacht muss unverzüglich die Wettfahrtleitung benachrichtigen - Telefon 0171 – 31 41 410.
Eine Liste der gemeldeten Boote hängt ab Freitag, 03. Juni
2016, 18:00 Uhr am „Schwarzen Brett“ im MYC aus. Abholung der Regattaunterlagen kann am Freitag bei der Abendveranstaltung sowie am Samstag, 04.06.2015 von 09.00
Uhr bis 10.30 Uhr erfolgen.
Liegeplätze:
Münchner Yacht-Club
Skippersmeeting/Start:
Samstag, 04.06. um 10.30 Uhr Skippersmeeting. Ab 12.00
Uhr Auslaufbereitschaft. Die Wettfahrt wird als „KänguruStart“ durchgeführt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede
Steuerfrau den Wetterverhältnissen entsprechend über
ihre Teilnahme entscheiden muss.
Bei Sturmwarnung (90 Blitze pro Minute) ist die Wettfahrt
automatisch abgebrochen. Eine wegen Sturmwarnung
abgebrochene Wettfahrt wird in die Wertung genommen,
wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs 30% oder mehr der
teilnehmenden Boote das Ziel bereits durchfahren haben.
Alle Boote danach werden als DNF gewertet.
Veranstaltungen:
Freitag, 03. Juni:
•
19.00 Uhr – gemeinsames Abendessen für Teilnehmerinnen; anschließend für Damen und Herren gemütliches Zusammensitzen im MYC
Samstag, 04. Juni:
•
10.30 Uhr - Skippers-Meeting für alle Teilnehmerinnen
auf der Terrasse des MYC
•
Siegerehrung mit Kuchenbuffet direkt im Anschluss an
die Wettfahrt und eventueller Protestverhandlungen.
Preise:
•
•
•
T-Shirt für jede Teilnehmerin
Punktpreise für die ersten 10 Boote
Wanderpreis für die beste Steuerfrau
Haftungsausschluss: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei
ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft.
Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des
gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund
behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für
die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sachund Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer
während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung
durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen
oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht
Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des
Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer
von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen
oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen,
denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die
Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und
werden ausdrücklich anerkannt.
Den Haftungsausschluss erkenne ich an. Mit meiner Unterschrift versichere ich, dass auch meine Crewmitglieder den Haftungsaus-schluss
kennen und anerkennen.
Meldung
für
Ladies - Cup 2016
Meldeschluss: 22. Mai 2016
Meldeadresse:
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Klasse
Münchner Yacht-Club e.V.
Possenhofener Str. 65/67
82319 Starnberg
(Bootsbezeichnung wie Yardstickliste. DSV)
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Segelnummer
Weitere weibliche Crewmitglieder:
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Nachname, Vorname, Verein
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Steuerfrau
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Münchner
YachtClub
RegattaAusschreibung
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Anschrift
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Telefon
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Email
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Club
Bitte T-shirtgröße und Anzahl angeben:
S
M
L
XL
XXL
04. Juni
Starnberger See
Jede Änderung der Besatzung ist der Wettfahrtleitung unverzüglich mitzuteilen.
Yardstickzahl:_____________________
Eine Anmeldung ohne Angabe der Yardstickzahl
gilt als nicht abgegeben.
Ladies - Cup
2016
Yardstick
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Datum
Unterschrift

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