Gertrud-Bäumer-Berufskolleg Duisburg

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Gertrud-Bäumer-Berufskolleg Duisburg
Wegweiser für den
Fachbereich 14 (Sozialpädagogik)
www.gbbk.de
1
INHALTSVERZEICHNIS
1
Aufbau der Schule ............................................................................................. 3
1.1
Gebäude Klöcknerstraße ............................................................................. 3
1.1.1
1.1.2
1.2
Wichtige Räume im Gebäude Klöcknerstraße ............................................. 4
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.3
Raumbezeichnung ......................................................................................... 3
Lageplan ........................................................................................................ 3
Cafeteria und Mensa ...................................................................................... 4
Pharma Shop ................................................................................................. 4
Schwarzes Brett ............................................................................................. 4
Nähservice ..................................................................................................... 4
Junger Salon .................................................................................................. 5
Selbstlernzentrum .......................................................................................... 5
Aula ................................................................................................................ 5
Das Nebengebäude auf der Bismarckstraße ............................................... 5
2
Unsere Erwartungen an Sie .............................................................................. 6
3
Vorstellung des Bildungsganges Kinderpflege (KIP)..................................... 7
3.1
Klassenfahrt ................................................................................................. 7
3.2
Kosten in der Ausbildung ............................................................................. 7
3.3
Krankmeldung .............................................................................................. 7
3.4
Praktikum ..................................................................................................... 8
3.5
Fächer und Leistungsnachweise (Stand 02/2009) ....................................... 9
3.6
Prüfung....................................................................................................... 10
3.7
Abschlüsse im Bildungsgang Kinderpflege ................................................ 10
3.8
Portfolio ...................................................................................................... 10
3.9
Ausdrucktraining (KIP-Unterstufe) .............................................................. 10
4 Vorstellung des Bildungsganges Fachschule für Sozialwesen;
Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieher/in / FHR) .............................................. 12
4.1
Praktikum ................................................................................................... 12
4.2
Fächer und Bildungsbereiche ..................................................................... 13
4.3
Fachschulexamen und Fachhochschulreife ............................................... 13
4.4
Berufspraktikum ......................................................................................... 14
4.5
Kosten in der Ausbildung ........................................................................... 14
4.6
Krankmeldung ............................................................................................ 14
4.7
Kooperationen mit dem Kindergarten St. Ludger ....................................... 14
4.7.1
4.7.2
4.7.3
Bewegungsangebot.......................................................................................14
Musikangebot ................................................................................................15
Aktivitäten im Minilabor .................................................................................15
2
Wegweiser durch den Fachbereich 14
1 Aufbau der Schule
Das Gertrud-Bäumer-Berufskolleg besteht aus zwei Gebäuden. Das Hauptgebäude
befindet sich in der Klöcknerstraße 48 und das Nebengebäude ist auf der
Bismarckstraße 69.
1.1
Gebäude Klöcknerstraße
1.1.1 Raumbezeichnung
Für das Gebäude in der Klöcknerstraße gilt folgende Regelung:
Alle Räume der Schule sind nach einem logischen System benannt. Es ist ganz
einfach!
Der erste Teil der Raumbezeichnung ist ein Buchstabe, dieser gibt den
Gebäudeteil, das erste Zeichen (meist eine Zahl) nach dem Buchstaben gibt die
Etage an, die weiteren Zahlen bezeichnen die Raumnummern.
Beispiele:
Raumangabe
AK01
B206
CE05
DE01
EE01
G102
HE01
Gebäude
A = A-Trakt
B = B-Trakt
C = C-Trakt
D
=
Turnhalle
Hauptgebäude
E = Aula
G = Bismarckstr.
H = Turnhalle in der
Bismarckstr.
Etage
Kellergeschoss
2. Etage
Erdgeschoss
-
Raumnummer
01
06
05
-
1. Etage
-
02
-
1.1.2 Lageplan
Cafeteria
und Mensa
A - Trakt
Marktplatz
Schulhof
B-Trakt
Eingang
Innenhof
Turnhallen
C - Trakt
Aula
SVRaum
Lehrerparkplätze
3
Wegweiser durch den Fachbereich 14
1.2
Wichtige Räume im Gebäude Klöcknerstraße
1.2.1 Cafeteria und Mensa
Die Cafeteria liegt im B-Trakt, links der Rezeption. Sie ist
montags bis freitags zwischen 9.15 und 12.15 Uhr
geöffnet und bietet belegte Brötchen, Baguettes,
Getränke und vieles mehr zu günstige Preisen an. Die
Cafeteria wird von Schülerinnen und Schüler aus den
Klassen mit dem Schwerpunkt
Hauswirtschaft betrieben (unter
Aufsicht
der
Lehrkräfte).
Dienstags,
mittwochs
und
donnerstags verwandelt sich die Cafeteria zur Mittagszeit in
eine Mensa, in der es warmes Mittagsessen zu günstigen
Preisen gibt. Hier essen die Lehrerkräfte und die
Schülerschaft.
1.2.2 Pharma Shop
Gemeinsam mit der PTA Lehranstalt gibt es in der
Eingangshalle den Lernort Pharma-Shop. Dort
lernen Schüler freiverkäufliche Produkte aus der
Apothekenbranche zu vertreiben. Dort können Sie
z.B.
Pflaster,
Sonnencremes
oder
Vitaminpräparate erwerben.
1.2.3 Schwarzes Brett
An einer mobilen Tafel im Erdgeschoss des B-Traktes finden die Schüler
Vertretungsplan, Nachschreibetermine, SV-Mitteilungen etc.
1.2.4 Nähservice
Der „Nähservice“, auch umgangssprachlich als „Änderungsschneiderei“ bezeichnet,
bietet folgende Leistungen an: Änderungen an Bekleidungsstücken und Aufträge
anderer Abteilungen im Hause wie z.B. Anfertigen von Kochschürzen für die
Fachpraxis der Hauswirtschaft oder Arbeitskittel und Umhänge für den Friseursalon.
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Wegweiser durch den Fachbereich 14
1.2.5 Junger Salon
Der „Junge Salon" bietet Frisurenberatung, Haarschnitte, Färben, Tönen etc. für
jeden an. Er befindet sich im Eingangsbereich der Schule, die Öffnungszeiten sind
an der Tür zum Salon vermerkt.
1.2.6 Selbstlernzentrum
In den Räumen C200 bis C202 befindet sich das Selbstlernzentrum, in dem die
Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen Lernen angeleitet werden. Die
Öffnungszeiten sind am Eingangsbereich des Selbstlernzentrums vermerkt.
1.2.7 Aula
In der Aula werden Klausuren, einmal im Jahr die
Prüfungen geschrieben. Es finden auch verschiedene
Veranstaltungen statt, wie z.B. Abschlussfeiern.
1.3
Das Nebengebäude auf der Bismarckstraße
In der Bismarckstr. befindet sich die Dependance der Schule, in der in erster Linie
die Schüler und Schülerinnen der AHR und FOS unterrichtet werden. Dort befindet
sich das Lehrerzimmer im Erdgeschoss, nebenan ist das Büro von Frau Peschel, der
Hausmeisterin. Zur Dependance gehört auch eine Turnhalle.
5
Wegweiser durch den Fachbereich 14
2 Unsere Erwartungen an Sie
Die Erwartungen an Sie stehen fest: Sie wollen Ihre Ausbildung erfolgreich meistern!
Um dies zu schaffen, sollten Sie aber wissen, dass auch wir Erwartungen an Sie
haben. Neben der Einhaltung der Hausordnung sollten Sie z. B. immer Ihr
Arbeitsmaterial dabei haben.
Arbeitsmaterial sind Stifte, Buntstifte, Textmarker in verschiedenen Farben, Edding
(schwarz und eine weitere Farbe), OHP-Stift non-permanent (schwarz und eine
weitere Farbe), Schere, Kleber, Lineal, einen Ordner mit ausreichend Papier sowie
die erforderlichen Bücher für den Fachunterricht des Tages. Für den Sportunterricht
bringen Sie bitte Hallenturnschuhe und Sportkleidung mit.
Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit und die Bereitschaft konzentriert und
aktiv lernen zu wollen, erwarten wir ebenso.
Des Weiteren erwarten wir, dass Sie sich teamfähig verhalten. Als KinderpflegerIn
oder ErzieherIn arbeiten Sie immer in Teams, entsprechend nimmt die Teamarbeit
auch in der Ausbildung bereits einen großen Raum ein. Im Unterricht, bei
Hausaufgaben, Projekten und in den Lernsituationen arbeiten Sie in Gruppen
zusammen. Dies kann nur gelingen, wenn Sie sich auf die Gruppenmitglieder
einlassen und diese akzeptieren, einander freundlich und respektvoll begegnen. Alle
Gruppenmitglieder müssen sich aufeinander verlassen können. Sie sollten Probleme
offen ansprechen und auch offen annehmen können. Konflikte sollten Sie in der
Gruppe klären und ggf. den FachlehrerIn bzw. KlassenlehrerIn hinzuziehen.
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Wegweiser durch den Fachbereich 14
3 Vorstellung des Bildungsganges Kinderpflege
(KIP)
Allgemeine Informationen zum Bildungsgang Zweijährige Berufsfachschule im
Berufsfeld Sozialwesen in der Fachrichtung staatlich geprüfte Kinderpflegerin /
staatlich geprüfter Kinderpfleger mit FOR. Hier bekommen Sie erste Informationen
über die zweijährige Ausbildung.
Herzlich willkommen in der Berufsfachschule Kinderpflege am
Gertrud-Bäumer-Berufskolleg.
Wir, die Fachlehrer des Bildungsgangs Kinderpflege, freuen uns sehr Sie in der
Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger begrüßen zu dürfen. Anbei
finden Sie ein paar Informationen um sich einen ersten Einblick in die Ausbildung
und einen ersten Überblick über den Verlauf der Ausbildung zu machen.
Ihr wichtigster Ansprechpartner bei Fragen ist immer die Klassenleitung Ihrer Klasse.
3.1
Klassenfahrt
Zu Beginn der Unterstufe (Oktober/November) findet eine dreitägige Klassenfahrt
statt. Diese Klassenfahrt wird im Jugendbildungszentrum des DGB in Hattingen
(http://www.streber-online.de/info) durchgeführt. Dort besuchen die Klassen der
Unterstufe ein Kooperationsseminar. Die Teilnahme an der Klassenfahrt ist für alle
Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Unkosten betragen in der Regel max.
90,00€ (Unterkunft + VP). Anreise am ersten Tag ist gegen 10:00Uhr und am letzten
Tag ist die Abreise am Vormittag. Weitere Informationen zur Klassenfahrt gibt es
durch die Klassenleitung.
3.2
Kosten in der Ausbildung
Wie Sie schon in der Infoveranstaltung erfahren haben, wird im Bildungsgang
Kinderpflege in den Fächern „Praxis hauswirtschaftliche Versorgung“ und
„Kunst/Werken“ praktisch (d.h mit Lebensmitteln bzw. Material) gearbeitet und somit
fallen in diesen Fächern regelmäßig Unkosten an. Die Fachlehrerinnen bzw.
Fachlehrer sind bemüht die Unkosten möglichst niedrig zu halten und werden Sie zu
Beginn des Schuljahres über die aktuellen Beiträge informieren.
3.3
Krankmeldung
Die Schülerinnen und Schüler sind nach dem Schulgesetz in NRW verpflichtet sich
bei Krankheit unverzüglich in der Schule krank zu melden (am ersten Krankheitstag
bis 8:00Uhr im Sekretariat unter 0203-317331202). Bei längerer Krankheit (mehr als
zwei Tage) muss spätestens am dritten Krankheitstag ein schriftliches Attest von
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Wegweiser durch den Fachbereich 14
einem Arzt in der Schule vorgelegt werden (bitte „zu Händen“ der jeweiligen
Klassenleitung). Sollten Sie an einem Tag fehlen, an dem Sie in einem Fach eine
Klausur schreiben, so haben Sie das Recht zum Nachschreiben dieser Klausur
(Nachschreibetermine liegen immer an einem Samstag) nur gegen Vorlage eines
ärztlichen Attestes für diesen Tag! Fehlstunden und unentschuldigte Fehlstunden
werden auf dem Zeugnis vermerkt. Sie sind verpflichtet Unterrichtsstoff, den Sie
durch Krankheit versäumen, selbstständig nachzuarbeiten. Das gilt ebenso für
Hausaufgaben im versäumten Fachunterricht.
3.4
Praktikum
Die Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum staatlich geprüften
Kinderpfleger findet zwei Jahre vollzeitschulisch (5 Tage die Woche Unterricht am
Berufskolleg) statt und beinhaltet 4 Praxisblöcke je 4 Wochen Praktikum (insgesamt
in 2 Jahren - also 16 Wochen Praktikum). Die Praxisstellen, in denen Sie ihr
Praktikum absolvieren müssen, Sie sich selber suchen, d.h. immer zwei
SchülerInnen suchen sich zusammen eine Praxisstelle (eine Einrichtung, aber Sie
arbeiten in zwei verschiedenen Gruppen!).
Im ersten Praktikum geht es in der Regel in einen Kindergarten oder Kindertagestätte
und es werden Kinder im Alter von 2-6 Jahren betreut (nach dem
Kinderbildungsgesetz KiBiz die Gruppenform 1). Diese Einrichtungsform wird auch
für das dritte und vierte Praktikum gewählt, dass Sie in ein und der selben
Einrichtung durchführen (Sie suchen sich also eine Einrichtung für das dritte und
vierte Praktikum). Im zweiten Praktikum können Sie sich auch in anderen
Betreuungseinrichtungen ausprobieren: neben Kiga und Kita z.B. offene
Ganztagsschulen, kurzfristige Betreuungsangebot wie z.B. Familienservice,
familienersetzenden Betreuungseinrichtungen wie z.B. Pflegefamilien oder Heime.
Im Praktikum werden Sie von einem Lehrer des Praxisteams betreut, der in der
Regel auch Fachunterricht in Ihrer Klasse hat (z. B. das Fach Praxis
Sozialpädagogik). Das Praxisteam besteht aus drei LehrerInnen.
Wichtig!
Krankheit im Praktikum: Die Schülerin/der Schüler informiert umgehend
(morgens, in der Regel bis 7:30Uhr, am ersten Krankheitstag) die Einrichtung.
Anschließend wird die Schule informiert (bis 8:00Uhr am ersten
Krankheitstag). Die Schülerin hat bei anstehenden Besuchen am
Krankheitstag den Lehrer rechtzeitig zu informieren, um unnötige Anfahrten zu
verhindern
(Die
LehrerInnen
geben
für
das
Praktikum
ihre
Handynummer/Festnetznummer an die SchülerInnen weiter). Das Attest muss
spätestens am dritten Krankheitstag der Einrichtung und der Schule, in Kopie,
vorliegen. Unentschuldigtes Fehlen an einem Besuchstag wird mit
ungenügend beurteilt (Berücksichtigung in der Gesamtnote liegt im Ermessen
der Praxislehrerin bzw. des Praxislehrers). Mehr als zwei Fehltage im
Praktikum pro Schuljahr (auch entschuldigt!) werden komplett nachgeholt,
also bei drei Fehltagen alle drei Fehltage.
Die schriftlichen und praktischen Aufgaben für die einzelnen Praktika werden von
den Praxisteams besprochen und vorbereitet. Die Praxisaufgaben werden im Fach
Praxis Sozialpädagogik rechtzeitig vor dem Praktikum besprochen. Die
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Wegweiser durch den Fachbereich 14
Nachbereitung der Blockpraktika (Reflektionstag, erster Tag nach dem Praktikum)
wird ebenfalls durch die Praxisteams geplant.
3.5
Fächer und Leistungsnachweise (Stand 02/20091)
In den Methodentagen und in den ersten Stunden des Fachunterrichts lernen Sie das
Fach und deren Inhalte genauer kennen. Anbei eine Liste der zu erbringenden
Leistungsnachweise in den einzelnen Fächern.
Sozialpädagogik2:
2 Klausuren pro Halbjahr; Oberstufe 2. Halbjahr
eine Klausur (als Alternative wählbar:1Klausur + 1
schriftl. Hausarbeit pro Halbjahr)
Die Zeugnisnote für das Fach Sozialpädagogik
setzt sich aus den Fächern Sozialpädagogik und
Spiel zusammen. Beide Fächer fließen zu 50% in
die Zeugnisnote ein.
Spiel:
Eine Planung und Durchführung von einem Spiel
pro Halbjahr
Praxis Sozialpädagogik:
Eine Beurteilung der Anleitung über die Leistung im
Praktikum, eine Beurteilung der Praxisbetreuung
der Schule über die Leistung im Praktikum und
Beurteilung der schriftlichen Praktikumsaufgaben
(pro Halbjahr)
Ernährung & Hauswirtschaft:
1-2 Klausuren pro Halbjahr; Oberstufe 2. Halbjahr
eine Klausur
Theorie Gesundheitsförderung: 1-2 Klausuren pro Halbjahr; Oberstufe 2. Halbjahr
eine Klausur
Praxis Gesundheitsförderung:
0-2 Test pro Schulhalbjahr; ein praktisches Angebot
Mathematik:
2 Klausuren pro Halbjahr; Oberstufe 2. Halbjahr
eine Klausur
Englisch:
2 Klausuren pro Halbjahr; Oberstufe 2. Halbjahr
eine Klausur
Deutsch/Kommunikation:
2 Klausuren pro Halbjahr; Oberstufe 2. Halbjahr
eine Klausur(als Alternative wählbar:1Klausur + 1
schriftl. Hausarbeit pro Halbjahr)
Sport/Gesundheitsförderung:
Planung zweier Bewegungsangebote pro Halbjahr,
davon mind. eins mit einer ausführlichen
schriftlichen Planung pro Schuljahr
1
Beschlossen auf der Bildungsgangkonferenz vom 10.02.2009, siehe Protokolle
Sozialpädagogik und Spiel werden auf dem Zeugnis zu einer Fachnote Sozialpädagogik
zusammengefasst, Gewichtung 1:1 (beschlossen auf der BG Konferenz vom 23.04.2008)
2
9
Wegweiser durch den Fachbereich 14
Kunst:
Mehrere praktische
Schuljahr
Musik/Rhythmik:
Eine Klausur und ein weiterer
Leistungsnachweis pro Schuljahr
3.6
Leistungsnachweise
pro
schriftlicher
Prüfung
In der Prüfung, die in der Regel Ende Mai bzw. Anfang Juni in der Oberstufe (zweites
Jahr bzw.
12’ten
Klasse) stattfindet,
werden
zwei
Klausuren
mit
fächerübergreifenden Themen geschrieben. Meistens bestehen die Klausuren (max.
120 Minuten lang) aus einem Fallbeispiel und entsprechenden fachlichen Fragen zu
diesem Beispiel. Innerhalb dieses Beispieles können Inhalte aus verschiedenen
Fächern
abgefragt
werden
(z.B.
in
der
Prüfungsklausur
1
aus
Deutsch/Kommunikation und Sozialpädagogik). Diese beiden Prüfungsklausuren
müssen zum Bestehen der Prüfung mit mind. ausreichend (4,0!) bestanden werden.
Die Note ausreichend minus (4,3) würde nicht ausreichen, um die Abschlussprüfung
zu bestehen. Die Fachlehrer werden Sie allerdings intensiv auf diese Prüfung
vorbereiten und Sie haben nach der Zulassungskonferenz (Mitte Mai) unterrichtsfrei
und können sich auf die Klausuren vorbereiten. Wenn die Prüfung nicht bestanden
wird, können Sie sich schriftlich zu einer mündlichen Nachprüfung anmelden.
3.7
Abschlüsse im Bildungsgang Kinderpflege
In der Berufsfachschule können Sie den Berufsabschluss staatlich geprüfter
Kinderpfleger erreichen und zusätzlich die Fachoberschulreife (FOR) mit oder ohne
Qualifikation erreichen. Der Schulabschluss (also die FOR) wird mit der Zulassung
zur Abschlussprüfung vergeben.
3.8
Portfolio
Für die Portfolio-Stunde wird die Klasse geteilt. Jede Gruppe hat eine PortfolioStunde von 45 Minuten in der Woche. Jede/r Schüler/in erhält einen eigenen Ordner.
In diesem befinden sich zahlreiche Übungen zu den Themen Rechtschreibung,
Grammatik, Texte verstehen und Texte verfassen. Die Inhalte und Texte beziehen
sich dabei auf Erlerntes und Zu-Erlernendes aller Fächer.
In den Portfolio-Stunden können Sie selbstständig und selbstbestimmt an von
Ihnen ausgewählten Übungen und Texten arbeiten. In regelmäßigen Abständen und
nach Absprache überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Lehrerin die durchgeführten
Arbeiten und entscheiden, welche Themen Sie noch weiter vertiefen möchten.
3.9
Ausdrucktraining (KIP-Unterstufe)
Ein Bestandteil der Kinderpflegeausbildung ist das Ausdruckstraining.
Für angehende KinderpflegerInnen sind das Verständnis, die Deutung und die
Beherrschung einer angemessenen Kommunikation durch Verbal- und
Körpersprache von elementarer Bedeutung im Hinblick auf den späteren beruflichen
Umgang mit Kindern und Erwachsenen.
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Wegweiser durch den Fachbereich 14
Dieses wird spielerisch und improvisatorisch durch vielfältige Übungen erprobt und
gefestigt. Die Ausdrucksmittel ergeben sich aus den Bereichen des Sprechtheaters
und der Körpersprache. So wird die Präsenz auf der Bühne genauso geschult wie
der Ausdruck von Gefühlen durch Sprache und Pantomime.
Neben der Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung der SchülerInnen bietet der
Unterricht die Möglichkeit, sich selbst als Spielende(r) auf einer Bühne zu erleben
und so Erfahrungen und erworbene Kompetenzen in das spätere Berufsfeld
einfließen zu lassen.
Die/der KinderpflegerIn kann das Ausdrucks- und Darstellungsbedürfnis der Kinder
fördern, indem Raum und Möglichkeiten dafür, z. B. in Form des Theaterspielens,
geschaffen und unterstützt werden.
Bei entsprechendem Verlauf des Unterrichts kann eine Theateraufführung für Kinder
einstudiert und präsentiert werden.
11
Wegweiser durch den Fachbereich 14
4 Vorstellung des Bildungsganges Fachschule für
Sozialwesen; Fachrichtung Sozialpädagogik
(Erzieher/in / FHR)
Liebe Studierende der Fachschule für Sozialpädagogik.
Der Bildungsgangs Erzieher/in / FHR ist ein Bildungsgang der Fachschule, d.h., dass
wir auf beruflichen Vorerfahrungen, bzw. Erstausbildungen aufbauen.
Erzieher/innen sind anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte, die in
Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, in der Offenen Kinderund Jugendarbeit, in Diensten und Einrichtungen der ambulanten und stationären
erzieherischen Jugendhilfe, in Feldern der Jugendsozialarbeit, in der
Jugendkulturarbeit und in Felder der Freizeitpädagogik arbeiten.
Somit werden Sie in der Fachschule qualifiziert, weitere Verantwortung im späteren
Berufsfeld zu übernehmen, sich an aktuellen Qualitätsanforderungen zu orientieren
und beruflich selbstständig arbeiten zu können. Die Studierfähigkeit wird in Form der
Fachhochschulreife, bzw. der Hochschulzugangsberechtigung erreicht. Gesetzlich
gibt den Auftrag zur Erziehung das SBG VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG)).
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und
Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen
als Erzieherin und Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.
Die Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre, wovon zwei Jahre vollzeitschulisch
organisiert sind, an die sich das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) anschließt.
Hier, am Gertrud-Bäumer-Berufskolleg, werden Sie sich im ersten Ausbildungsjahr
mit dem Elementarbereich, mit Kindern im Alter von null bis sechs beschäftigen. In
der Oberstufe geht es um Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren.
4.1
Praktikum
In beiden Jahren machen Sie in entsprechenden Einrichtungen ein jeweils
achtwöchiges Praktikum. Dabei werden Sie von Ihrem Praxisteam auf die Praktika
vorbereitet und während des Praktikums begleitet.
In der Unterstufe wird das Praktikum in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter
von null bis sechs Jahren gemacht. Entsprechende Aufgaben und drei Besuche Ihrer
praxisbetreuenden Lehrkraft strukturieren das Praktikum und Ihren Lernfortschritt.
In der Oberstufe können Sie das Praktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen für
Kinder ab sechs Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene machen. Das heißt z.B.
in der stationären Jugendhilfe (Heim), ambulante Hilfe, in Jugendfreizeitzentren und
begrenzt in der Offenen Ganztags(grund)schule
4.1.2 Fehlzeiten im Praktikum
Fehlzeiten, bzw. Krankmeldungen sind der Schule und der Praxisstelle umgehend
mitzuteilen. Da Sie insgesamt 16 Wochen Praxis nachweisen müssen, sind ab dem
dritten Fehltag alle Fehltag nachzuarbeiten. Diese Zeiten werden individuell mit der
Einrichtung und der Schule abgesprochen.
12
Wegweiser durch den Fachbereich 14
4.2
Fächer und Bildungsbereiche
Folgende Fächer und Lernfelder werden unterrichtet:
-
Deutsch / Kommunikation
-
Englisch (in der Oberstufe)
-
Politik / Gesellschaftslehre
-
Naturwissenschaften
-
Mathematik (optional bei Doppelqualifizierung)
-
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
-
Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
-
Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
-
Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell
gestalten
-
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen
gestalten sowie Übergänge unterstützen
-
Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
-
Praxis in den Einrichtungen
-
Projektarbeit
Leistungsnachweise werden in den einzelnen Fächern und Bereichen in
unterschiedlichen Formen erbracht: z.B. in Form von Klausuren, Präsentationen,
Ausarbeitungen, Praxisaufgaben, etc... Die einzelne Lehrkraft wird Sie zu Beginn des
Schuljahres darüber informieren.
Weitere Informationen
Leistungsbewertung
4.3
hierzu
finden
Sie
in
den
Informationen
zur
Fachschulexamen und Fachhochschulreife
Am Ende der zwei Schuljahre steht das Fachschulexamen, welches aus drei
Examensklausuren besteht, die die Gesamtqualifikation des Bildungsganges
abprüfen. Im Falle der Doppelqualifikation steht eine vierte Klausur an, die
Fachhochschulreife-Klausur.
Die drei Klausuren müssen zum Bestehen einen Durchschnitt von ausreichend
ergeben. Ergeben die drei schriftlichen Ergebnisse kein ausreichend im Schnitt,
können Sie sich zur Mündlichen Prüfung melden. Hier können Sie Ihr Ergebnis zu
einer schriftlichen Leistung um eine Note verbessern, soweit die mündliche Prüfung
entsprechend ausfällt. Maximal zwei Prüfungen sind möglich.
In der FHR-Klausur muss ebenfalls eine ausreichende Leistung erreicht werden, um
die FHR-Prüfung zu bestehen, Auch hier besteht die Möglichkeit zur Mündlichen
Prüfung.
13
Wegweiser durch den Fachbereich 14
4.4
Berufspraktikum
Nach dem Fachschulexamen gehen Sie in das Berufspraktikum, für das Sie sich auf
ausgeschriebene Stellen in sozialpädagogischen Einrichtungen bewerben. Während
des Anerkennungsjahres werden Sie verschiedene Workshops in der Schule
besuchen, die Sie thematisch und fachlich in Ihrer praktischen Arbeit unterstützen
und die Lernfeldarbeit erweitern und vertiefen.. Von einer Lehrkraft der Schule
werden Sie in der Praxis betreut. Das Berufspraktikum schließt mit einer
Fachpraktischen Prüfung (Kolloquium) ab. Mit diesem Abschluss sind Sie Staatlich
anerkannte Erzieher/in.
4.5
Kosten in der Ausbildung
Zu Beginn der Oberstufe werden wir eine erlebnispädagogische Studienfahrt
machen, die ca. 150 Euro kosten wird. Zu Beginn jedes Schuljahres wird ebenfalls
ein Beitrag von 20 Euro fällig.
4.6
Krankmeldung
Die Schülerinnen und Schüler sind nach dem Schulgesetz in NRW verpflichtet sich
bei Krankheit unverzüglich in der Schule krank zu melden (am ersten Krankheitstag
bis 8:00Uhr im Sekretariat unter 0203-317331202). Bei längerer Krankheit (mehr als
zwei Tage) muss spätestens am dritten Krankheitstag ein schriftliches Attest von
einem Arzt in der Schule vorgelegt werden (bitte „zu Händen“ der jeweiligen
Klassenleitung). Sollten Sie an einem Tag fehlen, an dem Sie in einem Fach eine
Klausur schreiben, so haben Sie das Recht zum Nachschreiben dieser Klausur nur
gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes für diesen Tag! Fehlstunden und
unentschuldigte Fehlstunden werden auf dem Zeugnis vermerkt. Sie sind verpflichtet
Unterrichtsstoff, den Sie durch Krankheit versäumen, selbstständig nachzuarbeiten.
Das gilt ebenso für Hausaufgaben im versäumten Fachunterricht.
Mehr dazu finden Sie in den Informationen zu Leistungsnachweisen
4.7
Kooperationen
In unserer Schule arbeiten wir mit mehreren Kooperationspartnern zusammen, wie
z.B. dem Familienzentrum St. Ludger und dem Kindergarten und Familienzentrum
Neudorf West.
Konkret wird im Bildungsbereich Bewegung, im Bildungsbereich
Naturwissenschaften und Technik und im Bildungsbereich Musik / Ästhetik
kooperiert, indem Sie in Kleingruppen für die Kinder nach Beobachtungen bedürfnisund ressourcenorientiert pädagogische Vorhaben vorbereiten und diese mit den
Kindern in unserer Schule durchführen.
Beispiel Bewegung_
Sie planen in Gruppen nach thematischen Schwerpunkten (z.B. Wahrnehmung,
Bewegungsgrundformen, Gleichgewicht, Sozialverhalten) selbst entwickelte
Bewegungsangebote mit einer Kindergruppe (8-10 Vorschulkinder) aus dem St.
Ludger Kindergarten. Die Bewegungsangebote dauern in der Regel 45 Minuten.
14
Wegweiser durch den Fachbereich 14
Es geht vor allem darum, offene Bewegungsangebote zu entwickeln, die den
kindlichen
Bedürfnissen
und
Interessen
nach
möglichst
vielfältigen
Bewegungserfahrungen gerecht werden
Erlebnisorientierung, Freiwilligkeit, Offenheit und Ganzheitlichkeit sind dabei die
leitenden didaktischen Prinzipien. Zudem sollen verschiedene methodische
Großformen, wie z.B. Bewegungslandschaften oder Bewegungsgeschichten
berücksichtigt werden.
Die Kindergruppe wird ca. 15 Minuten vor Beginn des Angebotes von einer
Studierendengruppe abgeholt und nach dem Bewegungsangebot wieder zum
Kindergarten zurück gebracht. Dabei ist auch immer eine Erzieherin als Begleitung
dabei.
Das Vorhaben wird unter Beteiligung des Fachlehrers, der Erzieherin und der Klasse
durchgeführt. Während des Vorhabens beobachten Studierendengruppen nach
vorher festgelegten Kriterien das Angebot, anschließend wird diese gemeinsam
reflektiert.
Die Kooperation ist schon seit Jahren ein fester Bestandteil der Fachschulausbildung
der ErzieherInnen und erfreut sich großer Beliebtheit bei den Studierenden und
Lehrern.
4.7.1 Beispiel Musik
In der Unterstufe bereiten Sie im Wahlbereich Musik / Ästhetik Themen wie
Liedvermittlung, Liedauswahl und die Möglichkeiten weiterer musikalischer Angebote
mit Kindergruppen vor.
Im zweiten Halbjahr haben Sie die Gelegenheit, aktiv mit den Kindern der
Kindertageseinrichtung St. Ludger zu musizieren – zu singen, zu tanzen, Instrumente
zu spielen, herzustellen und diese anschließend einzusetzen, Geschichten zu
verklanglichen und vieles mehr. In Gruppen bereiten Sie jeweils eine Stunde
Musikerziehung / Rhythmik mit der Kindergruppe vor, wobei in diesen Stunden
vielfältige musikalische Aktionen, vom Begrüßungslied bis zum Abschlusstanz,
sinnvoll miteinander verknüpft werden.
Welche Inhalte angeboten werden, hängt natürlich ab von der Kindergruppe, dem
Durchschnittsalter, besonderen Interessen dieser Gruppe, den im Kindergarten
behandelten Themen, anstehenden Festen. Voraussetzung für die Kooperation sind
hier intensive Absprachen zwischen den Mitgliedern der einzelnen Arbeitsgruppen
und den beteiligten Erzieherinnen.
Auf diese Weise haben die Studierenden zum Abschluss des ersten Jahres nicht nur
ein großes Repertoire an musikalischen Aktionen erworben, sondern auch
planerische Kompetenzen, die für den Beruf wichtig sind.
4.7.2
Beispiel Naturwissenschaft / Technik
Nicht erst seit PISA ist klar, dass Kindergärten und
Kindertagesstätten Bildungseinrichtungen sind. Die
Frage, wie Kinder umfassend gefördert und auf das
Leben vorbereitet werden sollten, beschäftigt
weiterhin die Forschung. Bisher stellte man sich die
Entwicklung des kindlichen Denkens in genau beschriebenen Stufen vor. Neuere
15
Wegweiser durch den Fachbereich 14
Forschungen haben ergeben, dass die die Entwicklung sehr viel individueller verläuft
und jedes Kind sich die Welt in seinem eigenen Tempo erobert. Man geht heute eher
davon aus, dass ein Kind sich die Wirklichkeit auf eigene Weise aneignet, sich seine
Wissenswelt selbst aufbaut. Das bedeutet, dass Kinder für die unterschiedlichsten
Inhalte und Erfahrungen zugänglich sind, dabei aber auf die Unterstützung der
Erwachsenen angewiesen sind. Das Gertrud-Bäumer-Berufskolleg hat es sich zum
Ziel gesetzt, das natürliche Interesse der Kinder an naturwissenschaftlichen Themen
zu fördern.
Dieses Ziel wird in Kooperation mit dem Kindergarten umgesetzt. Sie
experimentieren regelmäßig mit Kindern des Kindergartens. Dafür hat die Schule
einen Fachraum eingerichtet, das sogenannte Minilabor.
Im Minilabor können die Kinder unter Anleitung der zukünftigen Erzieher und
Erzieherinnen ihrem Forscherdrang nachgehen und nach Herzenslust
experimentieren, erforschen und untersuchen.
Die Experimente
-
haben Alltagsbezug
-
sind ungefährlich
-
greifen die natürliche Neugierde und den Forscherdrang der Kinder auf
-
nehmen Grunderfahrungen zu Themen wie Wasser, Luft, Feuer, Temperatur,
Licht, Farben etc. auf.
Mit dem Projekt ist die Idee verbunden, dass die zukünftigen Erzieherinnen als
Multiplikatoren in ihren Beruf gehen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dem Reader eine Orientierung ermöglichen!
Über Anregungen und Ergänzungen würden wir uns freuen,
Ihr FB 14
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