II - Schiller-Gymnasium

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II - Schiller-Gymnasium
Schiller-Gymnasium Bautzen
Festlegungen der Schule für die Sekundarstufe II
 Jeder Schüler der Oberstufe ist verpflichtet, versäumten Unterricht (aufgrund von
Erkrankung, Teilnahme an einer sonstigen Schulveranstaltung oder Beurlaubung)
zu entschuldigen. Regelmäßiger Unterrichtsbesuch laut Stundenplan ist Pflicht.
 Zu Beginn eines jeden Kurshalbjahres erhalten alle Schüler ein Fehlzeitenformular, auf dem sie ihre persönlichen Daten und die eigenen Kurse eintragen. Auf diesem Formular werden alle Unterrichtsversäumnisse vermerkt und vom entsprechenden Kurslehrer gegengezeichnet. Es dient am Quartalsende als Nachweis für
entschuldigtes oder unentschuldigtes Fehlen.
 Ein Freistellungsantrag ist mindestens 3 Werktage vor der Freistellung beim Tutor
einzureichen.
 Dem Antrag ist die schriftliche Kenntnisnahme dieses Antrages durch die betroffenen Fachlehrer beizufügen.
 Arzttermine sind grundsätzlich nach dem Unterricht zu planen.
 Wichtige Facharzttermine werden nur noch mit dem entsprechenden Freistellungsantrag (s. o.) genehmigt.
 Ein Krankenschein ist ab dem zweiten Krankheitstag beim Tutor vorzulegen. In
Ausnahmefällen gilt für einen Krankheitstag die schriftliche Entschuldigung der Eltern.
 Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtstages, so hat er sich vor dem Verlassen des Schulgebäudes beim Tutor oder, falls dieser nicht erreichbar ist, beim
Fachlehrer der folgenden Stunde und im Sekretariat abzumelden. Die Entlassung
wird auf dem Fehlzeitenformular vermerkt. Bei einer Erkrankung während der
Freistunden oder der Mittagspause kann die Abmeldung auch telefonisch über das
Sekretariat der Schule erfolgen. Die schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.
Bei längerer Erkrankung tritt Absatz 7 in Kraft.
 Versäumt ein Schüler den planmäßigen Unterricht aufgrund der Teilnahme an einer anderen Schulveranstaltung (z.B. Exkursionen, Schüleraustausch, Tätigkeit
als Klassenpate usw.), so gilt das als Unterrichtsersatz. Der Schüler informiert den
entsprechenden Fachlehrer im Voraus. Auf dem Fehlzeitenformular wird das Fehlen hier mit einem „S“ vermerkt.
 Bei vorübergehender Sportunfähigkeit nimmt der Schüler Kontakt mit dem Sportlehrer auf. Dieser entscheidet über Art und Umfang der Teilnahme am weiteren
Sportunterricht.
 Aus besonderen Gründen kann eine Beurlaubung vom Schulbesuch beantragt
werden. Ein Anspruch auf Beurlaubung besteht grundsätzlich nicht.
 Beurlaubungen sind so frühzeitig wie möglich – in der Regel beim Tutor – zu beantragen. Dazu gehören alle Anlässe, bei denen man bereits im Voraus weiß,
dass man nicht am Unterricht teilnehmen kann, z.B. Vorstellungsgespräche, Eignungstests, Termine bei Behörden, Fahrprüfung usw. Der versäumte Unterrichtsstoff, einschließlich aller Hausaufgaben, ist unaufgefordert nachzuholen.
 Jeder Schüler ist verpflichtet, die festgesetzten Klausurtermine zu beachten und
an den Klausuren teilzunehmen.
 Fehlt ein Schüler am Klausurtag, so hat er oder - bei noch nicht volljährigen Schülern - ein Erziehungsberechtigter am Klausurtag vor Klausurbeginn das Sekretariat
der Schule zu informieren. Dies gilt auch, wenn man bereits am Vortag die Schule
nicht besucht hat.
 Für Klausuren laut Klausurplan ist immer ein Krankenschein erforderlich.
 Einen Anspruch darauf, eine Klausur nachschreiben zu können, haben Schüler
nur, wenn das beschriebene Verfahren eingehalten wird. Andernfalls gilt das Versäumnis als selbst zu vertreten. Die versäumte Klausur kann dann nicht mehr
nachgeschrieben werden. Sie wird in diesem Fall gemäß SOGYA mit 0 Punkten
bewertet.
 Nachschreibtermine werden von der Schule bekannt gegeben; sie finden in der
Regel am Freitag um 13.30 Uhr statt.
 Alle Termine und Regelungen, die im Zusammenhang mit der Organisation der
gymnasialen Oberstufe stehen, sind unbedingt einzuhalten. Aushänge dazu sind
gewissenhaft zu studieren.
Kenntnisnahme:
Datum: ________________
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Eltern
Schülerin/Schüler
Schiller-Gymnasium Bautzen - August 2015

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