Die innerdeutschen Beziehungen 1970-1989

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Die innerdeutschen Beziehungen 1970-1989
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Die innerdeutschen Beziehungen 1970-1989
Vor dem Hintergrund wachsender Ost-West-Spannungen erfolgte im besetzten Nachkriegsdeutschland
1949 die „doppelte Staatsgründung“ der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Die Bundesrepublik nahm bald einen festen Platz im westlichen Bündnis ein, während
die DDR ins sozialistische Staatensystem eingegliedert wurde. Seitdem verlief die Trennlinie, die Europa
und die Welt in zwei feindliche Blöcke teilte, quer durch Deutschland. Das Ziel der deutschen Wiedervereinigung war in weite Ferne gerückt. Erst als es in den 1960er Jahren – nach der Kuba-Krise – zu einer
Annäherung zwischen den USA und der UdSSR kam, konnte die Bundesrepublik in ihrer Deutschlandund Außenpolitik einen beweglicheren Kurs einschlagen und zur Entspannung in Europa beitragen. In der
Phase der „neuen Ostpolitik“ (1969-1974) entschied sich die Bundesregierung unter Willy Brandt für
eine Politik des Ausgleichs unter Anerkennung der bestehenden territorialen und staatlichen Verhältnisse
in Mittel- und Osteuropa.
Als weiteres wichtiges Element fügte sich die Verbesserung der innerdeutschen Beziehungen in den
Rahmen der Ost-West-Entspannung ein. Im „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“, der am 21.12.1972 unterzeichnet wurde und am 21.6.1973 in Kraft trat, erklärten die beiden deutschen Staaten ihre Bereitschaft,
auf der Basis der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Gewaltverzichts, der Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen und der Beschränkung der Hoheitsgewalt auf das jeweilige Staatsgebiet ein normales
gutnachbarliches Verhältnis zueinander zu entwickeln.
Standpunkte, über die sich kein Einvernehmen herbeiführen ließ, wurden zum Teil in Briefen und Erklärungen zum Vertragswerk niedergelegt. So stellte die Bundesregierung in einem Schreiben an die DDRRegierung fest, dass der Grundlagenvertrag „nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche
Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“.
Auf der durch diesen Vertrag geschaffenen Basis wurden weitere Verträge und Vereinbarungen zwischen beiden Seiten geschlossen, bis die friedliche Revolution in der DDR 1989 den Weg zur deutschen
Einheit ebnete. Sie hatten u.a. die Verbesserung des Transit- und Grenzverkehrs, das Post- und Fernmeldewesen, Umweltfragen und die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zum Gegenstand. Daneben wurde die seit 1951/1960 geregelte Sonderbeziehung im innerdeutschen Handel fortentwickelt.
Die innerdeutschen Beziehungen
1972
Transitabkommen
Verkehrsvertrag
Rechtssicherheit und zügige Abfertigung von Reisenden
und Gütern im Transitverkehr mit Berlin (West)
1973
1972
Regelung des gegenseitigen
Wechsel- und Transitverkehrs
Grundlagenvertrag Gegenseitiger Gewaltverzicht . Unverletzlichkeit der Grenzen .
Beschränkung der Hoheitsgewalt auf das jeweils eigene Staatsgebiet
Austausch ständiger Vertretungen . Regelung praktischer und humanitärer Fragen .
Entwicklung des innerdeutschen Handels . Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft
und der Technik, des Gesundheits- und des Verkehrswesens
1973
UNO -Beitritt beider
1974
Ständige Vertretungen eingerichtet
1974
deutscher Staaten
Gesundheitsabkommen
1978
Grenzprotokoll
1979
Kleiner Grenzverkehr erweitert
1987
Umweltvereinbarung
Berlin
DDR
Bonn
Bundesrepublik
Deutschland
Zone des
Kleinen
Grenzverkehrs
Postabkommen
1976
Verkehrsvereinbarungen
1975
Aus- und Neubau
der Transitwege
zwischen dem
Bundesgebiet
und Berlin
Transitpauschale
1978
1980
1985
1988
Kulturabkommen
1986
Wissenschaftsabkommen
1987
ZAHLENBILDER
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