lieb Vaterland magst ruhig sein

Transcription

lieb Vaterland magst ruhig sein
BRD,
Deutschland
oder
Deutsches
Reich?
–
lieb
Vaterland magst ruhig sein
„Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder WestDeutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten“.
Das waren die Worte von Carlo Schmidt, dem Vorsitzenden des
Parlamentarischen
Grundgesetzes.
Rates
vor
der
Niederschrift
des
Wie das? Sind wir nach dem Ende des 2. Weltkrieges nicht alle
davon überzeugt worden, dass die Bundesrepublik Deutschland
unser neuer Staat ist? Was hat denn die Aussage: “Wir haben
keinen Staat zu errichten“ zu bedeuten, und was stellt die
Bundesrepublik Deutschland dar, wenn sie kein Staat ist? Die
Antwort auf diese Fragen scheint im Grunde einfach. Es wurde
kein Staat errichtet, weil der eigentliche Staat der Deutschen
noch existiert hat, und dies auch heute noch so ist. Es mag
den ein oder anderen schockieren, aber es ändert nichts daran,
dass das Deutsche Reich nach wie vor existiert, dies wurde
zuletzt vom sogenannten Bundesverfassungsgericht 1973
bestätigt. Es hieß damals: Es wird daran festgehalten, mit der
Kapitulation der deutschen Wehrmacht ist das Deutsche Reich
nicht untergegangen. Das Deutsche Reich besteht fort, es ist
allerdings mangels staatlicher Stellen handlungsunfähig. Ganz
wichtig die Bemerkung: Die Bundesrepublik Deutschland ist
nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs. Das muss man
erst verdauen.
Da kommen manchen Mitmenschen Gedanken wie Hitler, Krieg,
Drittes Reich, Judenverfolgung und andere Gräueltaten der
Machthaber des Dritten Reichs in den Kopf, ein Effekt, den man
den Nachkriegsgenerationen anerzogen hat. Zugegeben, das
Dritte Reich war die dunkelste Zeit in der deutschen
Geschichte, und diese Zeit sollte uns allen eine Warnung sein.
Da gab es aber noch die Zeit vor dem Dritten Reich, das war
die Weimarer Republik, die von 1918 bis 1933 Bestand hatte.
Die Weimarer Republik war eine demokratischverfasste,
parlamentarische Republik und ist unser aller Heimatstaat.
Fast alle Gesetze und Verordnungen des Dritten Reichs, also
Hitlers Deutschland, wurden durch die Alliierten liquidiert
und verboten. Folglich hat ein Bekenntnis zu seinem
eigentlichen Heimatstaat, dem Deutschen Reich, nichts mit dem
Dritten Reich zu tun, auch wenn es Leute gibt, die einen
„Reichsdeutschen“ gern in die „braune Ecke“ schieben. Diese
Leute sollten sich bewusst machen, dass sie selbst Bürger des
Deutschen Reichs sind, ob ihnen das passt oder nicht.
Aber was ist denn nun die Bundesrepublik Deutschland? Die
Antwort darauf findet man im Grundgesetz Artikel 133: „Der
Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des
Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein“. Da steht es klar und
deutlich, die Bundesrepublik ist eine Verwaltung eines
Wirtschaftsgebietes. Eigentlich sollte es heißen, der Bund
tritt in die Rechte und Pflichten des deutschen Volkes ein,
auch das wäre klar und deutlich. Manche Zeitgenossen
bestreiten aufgrund der vorgenannten Tatsachen sogar die
Existenz der Bundesrepublik Deutschland, was natürlich
unsinnig ist. Die Bundesrepublik ist eine real existierende
Verwaltung mit staatlichen Strukturen, aber sie ist kein
Staat, wir erinnern uns an die Worte von Carlo Schmidt: “Wir
haben keinen Staat zu errichten“. Natürlich nicht, wie sollte
das auch gehen auf einem Staatsgebiet, wo schon ein Staat
existiert?
Die Bezeichnung Staat setzt drei Dinge voraus: 1.ein
Staatsgebiet, 2. ein Staatsvolk und 3. eine Staatsmacht. Die
Bundesrepublik Deutschland erfüllt keine dieser Forderungen.
Die Bundesrepublik besitzt kein Staatsgebiet, weil das
Deutsche Reich nach wie vor Bestand hat.
Ebenso
wenig
hat
die
Bundesrepublik
Deutschland
kein
Staatsvolk, weil wir alle Bürger des noch existierenden
Deutschen Reichs sind. Als Verwaltung verfügt die
Bundesrepublik auch nicht über eine Staatsmacht und somit über
keines der geforderten drei Elemente.
Aber es werden doch Gesetze gemacht, auch durchgesetzt, und
Gerichte gibt es ebenso. Stimmt alles, aber wenn wir das Wort
Gesetz durch das Wort AGB (allgemeine Geschäfts- Bedingung)
ersetzen, wird es klarer. Wer es nicht glauben kann oder will,
sollte sich einmal die Mühe machen und sich die
Staatsangehörigkeit
der
Bundesrepublik
Deutschland
bescheinigen lassen, die gibt es nämlich nicht. Wir alle
kennen die Staatsangehörigkeit aus unseren Personalausweisen
und Pässen, hier steht das nichtssagende Wort „DEUTSCH“ unter
dem Aufdruck Staatsangehörigkeit. Eigentlich sollte hier der
Staat eingetragen sein, dem wir alle angehören, so wie es in
anderen Ländern auch der Fall ist. Die Bezeichnung „DEUTSCH“
ist bestenfalls unsere Nationalität, nicht aber die
Bezeichnung unseres Staates. In der Weimarer Republik war
immer der Name des Staates eingetragen, dem man angehörte, wie
z.B. Preußen, Bayern, Sachsen usw. und zusätzlich Deutsches
Reich. Die Eindeutschung, wie wir sie heute kennen, stammt aus
dem Jahr 1934(!), richtig, das Staatsangehörigkeitsrecht ist
NS-Recht, was doch eigentlich verboten ist.
Wir alle besitzen einen Personalausweis, wieso eigentlich
Personalausweis? Personenausweis wäre die richtige
Bezeichnung, es sei denn, wir sind Personal, genau so ist es.
Wir haben festgestellt, dass die Bundesrepublik kein Staat ist
und die Gesetze eigentlich AGBs sind. Die Schlussfolgerung
kann also nur sein: Die Bundesrepublik Deutschland agiert nach
Handelsrecht und nicht nach Staats- und Völkerrecht. Mit der
Beantragung des Personalausweises erklären wir unser
Einverständnis, uns dem Handelsrecht der Bundesrepublik
Deutschland
und
gleichzeitig
der
Gerichtsbarkeit
unterzuordnen, daher Personalausweis.
Welche Konsequenzen hat das alles, und wie lange will man
dieses Lügengebäude noch aufrecht erhalten, nur um der Macht
Willen das eigene Volk zu verraten? Die Konsequenz ist z.B.,
dass jeder, der keinen deutschen Ausweis besitzt, nicht den
deutschen Gerichten unterworfen ist, vorausgesetzt, derjenige
kennt das deutsche Rechtssystem. Deutsche Gerichte sind nur
dann zuständig, wenn eine Art Handelsvertrag zwischen den
Kontrahenten vorliegt. Wen wundert es da noch, dass
ausländische Straftäter oft nicht verurteilt werden. Auch für
Personen, die sich in die Selbstverwaltung begeben haben,
unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte. Es gibt in der
Bundesrepublik Deutschland keine Staatsgerichte, der§15 GVG,
wo dies festgelegt war, fiel inzwischen weg. Demnach sind alle
Gerichte Schiedsgerichte oder Sondergerichte, denen man sich
nur freiwillig unterwerfen kann, ähnlich einem Fußballspiel,
wo sich die Spieler für die Dauer des Spiels dem
Schiedsrichter unterwerfen.
Fortsetzung folgt
Ihr
Horst Wüsten

Documents pareils