Marokko - St. Anna

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Marokko - St. Anna
Marokko
Länderinformationen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Reisende,
Mit diesem Schreiben erhalten Sie wichtige und hilfreiche allgemeine Informationen
zu Marokko, die wir für Sie zusammengestellt haben.
Allgemein
Das Königreich Marokko grenzt im Norden an das
Mittelmeer, im Osten an Algerien, im Süden an Mauretanien und im Westen an den
Atlantischen Ozean. Im Grenzgebiet zu Mauretanien (Linie Laayoune - Hausa)
befindet sich das von Marokko vereinnahmte, jedoch auch von der Polisario
beanspruchte Gebiet der alten Westsahara (Seguia el-Hamra und Rio de Oro).
Fläche: 458.730 km² (mit Westsahara 710.850 km²).
Einwohner: ca. 33,8 Millionen (Stand Juli 2007)
Städte: Rabat, ca. 700.000 Einwohner (mit Geschwisterstadt Salé ca. 1,6 Mio.),
Regionen Casablanca ca. 4 Millionen, Marrakesch ca. 1,5 Millionen, Fès ca.
1 Million, Tanger ca. 700.000, Tétouan ca. 600.000, Oujda ca. 680.000, Meknès ca.
530.000
Geschichte: Die Geschichte der Region wurde von den Beziehungen der Berber, der
ursprünglichen Bevölkerung in diesem Gebiet, zu verschiedenen fremden Völkern geprägt,
die im Laufe der Zeit in das Land eindrangen. Im siebten Jahrhundert eroberten die
muslimischen Araber Marokko und verdrängten die Berber in unzulängliche Regionen. Bis auf
die Anhänger des Judentums übernahm die Bevölkerung Marokkos schon bald die Religion
der arabischen Eroberer. Bei der darauf folgenden Unterwerfung Spaniens wurden
ausschließlich Berbertruppen eingesetzt. In den folgenden Jahrhunderten regierten
wechselnde islamische Dynastien das Land. Im 19. Jahrhundert führte Spanien Krieg gegen
Marokko und konnte sich Tétouan sichern. 1904 teilten Frankreich und Spanien Marokko
unter sich auf. 1912 wurde Marokko französisches Protektorat. Im November 1942 besetzten
amerikanische Truppen das Land, das im weiteren Verlauf des Zweiten Weltkrieges als
wichtige Versorgungsbasis für die alliierten Streitkräfte diente. 1956 wurde Marokko
1
unabhängig, 1957 wurde das Land zum Königreich proklamiert. Marokko ist heute eine
konstitutionelle Monarchie an deren Spitze seit Juli 1999 König Mohammed VI steht,
Nachfolger seines Vaters, Hassan II. Regierungschef ist seit Oktober 2007Abbas El Fassi.
Wirtschaft: Marokko ist ein Agrarland. Die wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte
sind Getreide, Kartoffeln, Melonen, Oliven, Trauben, Hülsenfrüchte, Datteln,
Zuckerrohr und Zuckerrüben. Der Viehbestand umfasst Schafe, Ziegen und Rinder.
Kork ist das wichtigste Produkt der marokkanischen Forstwirtschaft. In den Meeren
werden vor allem Sardinen, Thunfisch, Makrelen, Sardellen sowie Schalen- und
Krustentiere gefangen. Marokko gehört zu den führenden Produzenten von
Phosphatgestein. In der vorwiegend klein- und mittelbetrieblich organisierten
Industrie werden u.a. Baumaterialien erzeugt sowie Textilwaren, Schuhe,
Nahrungsmittel und Wein hergestellt. Handwerklich gefertigt werden Textilien,
Lederwaren, Keramik, Teppiche und Holzprodukte.
Flora und Fauna: Die Pflanzenwelt ist durch das Atlasgebirge zweigeteilt: Nordwestlich des
Gebirges überwiegt der mediterrane Bewuchs, südöstlich davon die Wüstensteppe.
Geschlossene Waldbestände mit Stein- und Korkeichen, Thujen, Atlaszedern und
Aleppokiefern finden sich noch in den regenreichen Gebirgszonen und den westlichen
Ebenen; sie bedecken nur etwa ein Zehntel der Landesfläche. Im südlichen Küstenbereich
wachsen
Arganien
und
Jujuben.
Der jahrhundertelange Raubbau hat die
Mittelmeervegetation – soweit sie nicht Kulturflächen weichen musste – auf Baumheiden,
Erdbeerbäume, Pistazien, Wacholderarten und Zwergpalmen reduziert. Oberhalb der
Waldgrenze (bei 3.100 m) gibt es eine Stufe von Polsterpflanzen. Jenseits des
Atlasgebirges ist Trockensteppenvegetation mit Büschelgräsern und Dornsträuchern
vorherrschend; in der nordöstlichen Hochsteppe wächst das widerstandsfähige Halfagras.
In den wenigen Oasen werden Dattelpalmen kultiviert.
Die wildlebenden Tiere haben sich in die dünnbesiedelten Gebiete Marokkos zurückgezogen;
einige Arten, wie etwa der Wüstenluchs, sind vom Aussterben bedroht. Noch relativ häufig
sind Berberaffen (Magots), Gazellen, Hyänen, Schakale und Wüstenfüchse (Feneks);
auch Reptilien (Eidechsen, Chamäleons, Schildkröten, Schlangen) kommen zahlreich
vor. An Vogelarten gibt es Störche, Zwergadler, Geier, Bussarde und Milane. Das
Gebiet um den Jabal Toubkal im Hohen Atlas wurde 1942 zum Nationalpark erklärt.
Baden
Abhängig von Hotel, Region und Jahreszeit besteht evtl. die Möglichkeit zu baden.
Nehmen Sie also ggf. Badekleidung mit. Für das Baden in offenen Gewässern sind
auch Badeschuhe empfehlenswert. Bitte beachten Sie beim Baden in offenen
Gewässern die Warnungen und Informationen der Reiseleitung bzw. der Hotels.
Einkäufe
Schmuck, Teppiche, Stoffe und Lederwaren, Flechtwaren und andere
Kunsthandwerkartikel sowie Gewürze sind schöne Souvenirs aus Marokko. Rabat ist
wegen seiner Stickereien und Teppiche, Casablanca wegen seiner Lederwaren und
Teppiche von Mediouna, Marrakesch wegen der Kunst des Lederhandwerks und
Safi wegen seinen Töpferwaren in feinen Farben bekannt. In jeder Stadt finden sich
Kunsthandwerkszentren in denen schöne Stücke erstanden werden können.
Handeln gehört in Marokko zum Einkauf dazu.
Wir möchten Sie um Verständnis bitten, wenn das Tagesprogramm unserer
Rundreisen keine Zeit für größere persönliche Einkäufe vorsieht. Sicherlich ergeben
sich aber Möglichkeiten das eine oder andere Andenken zu erwerben. Bitte
beachten Sie dabei:
•
die Ausfuhrbestimmungen Ihres Gastlandes
2
•
die EU-Einfuhrbestimmungen (siehe auch Abschnitt "Zoll")
Besonders möchten wir Sie darum bitten, keinen Schmuck oder Souvenirs in Läden,
auf Märkten oder von fliegenden Händlern zu kaufen, die aus Tierteilen (Elfenbein,
Koralle, Krokodil-/Schlangenleder, Schildpatt etc.) und/oder geschützten Pflanzen
gefertigt sind. Möglicherweise steht das von Ihnen ausgewählte Mitbringsel unter
dem Schutz des "Washingtoner Artenschutzabkommens". Die Einfuhr nach
Deutschland wäre damit verboten und unterliegt zusätzlich empfindlichen
Geldstrafen. Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie vom World
Wildlife Fund in Deutschland:
WWF Deutschland
Rebstöcker Straße 55
60326 Frankfurt
Tel.: 069/791440
Fax: 069/617221
Email: [email protected]
Internet-Seiten: www.wwf.de
Einreisebestimmungen
Einreisedokumente
Visum
Notwendig sind: ein bei Ankunft
mindestens noch 6 Monate gültiger
Reisepass,
maschinenlesbaren Kinderreisepass oder
Kinderausweis (MIT Lichtbild (!),
außerdem muss als Nationalität
"DEUTSCH" vermerkt sein) der
Bundesrepublik Deutschland sowie Rückoder Weiterreisetickets sowie
ausreichende Geldmittel.
Deutsche
Staatsangehörige
können für touristische
Zwecke bis zu 3
Monaten visumfrei nach
Marokko einreisen.
WICHTIGER HINWEIS:
Die marokkanischen Behörden können
Reisenden, die ihrer äußeren
Aufmachung nach Anstoß erregen, die
Einreise verweigern (zu saloppe Kleidung,
ungepflegte Haare usw.).
Gesundheitsbestimmun
gen
Im internationalen
Reiseverkehr werden von
Marokko keine Impfungen
gefordert.
Bitte
besprechen
Sie
unabhängig
von
Impfvorschriften spätesten
6
Wochen
vor
Reisebeginn mit Ihrem
Hausarzt oder dem für Sie
zuständigen
Gesundheitsamt
Ihren
individuellen
Impf-/Prophylaxeplan.
Fragen Sie dabei ggf.
auch nach vorbeugenden
Maßnahmen
gegen
Thromboserisiken
auf
Reisen.
Bitte beachten Sie, dass die marokkanischen Behörden auf völlige Übereinstimmung
des Namens
im Pass und auf dem Flugschein bestehen. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass
bei Einreise der
Pass mit einem Stempelaufdruck versehen wird. Fehlt dieser, so kann es u.U. zu
Schwierigkeiten bei
der Ausreise kommen.
Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer
Eltern/Erziehungsberechtigten reisen, müssen zusätzlich zu den erforderlichen
Einreisedokumenten eine vom Vater/Erziehungsberechtigten unterschriebene
Einverständniserklärung vorweisen. Sie muss von einem Übersetzer ins
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Französische übersetzt, vom zuständigen Amtsgericht beglaubigt und von einem
marokkanischen Generalkonsulat oder der Botschaft legalisiert werden.
Für Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil
haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das
Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.B. eine Geburtsurkunde),
mitgeführt werden.
Bei Minderjährigen handelt es sich in der Regel um Kinder und Jugendliche, die das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesem Zeitpunkt beginnt in den
meisten Ländern die gesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auch zahlreiche
Länder, in denen die Volljährigkeit später oder auch früher beginnt.
Diese Angaben gelten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die für
Angehörige anderer Staaten geltenden Einreisebestimmungen können Sie entweder
bei uns oder direkt bei dem für Sie zuständigen Konsulat erfragen.
Feiertage
An den folgenden Feiertagen muss mit eingeschränkten ÖffnungsBesichtigungszeiten gerechnet werden (das Programm wird ggf. angepasst):
Öffentliche Feiertage:
1. Januar Neujahr
11. Januar Unabhängigkeitstag
1. Mai Tag der Arbeit
21. Juli Thronfest Mohammed VI
14. August Westsahara Gedenktag
und
20. August Gedenktag des Exils von
Mohammed V
21. August Geburtstag des Königs Mohammed
VI
6. November Jahrestag des Grünen Marschs
18. November Unabhängigkeitstag
Der islamische Festkalender ist, wie der jüdische, am Mondzyklus orientiert. Da es
hier allerdings keinen Ausgleich durch Schaltzeiten gibt, verschieben sich die
Festtage jährlich um 11 Tage nach vorne. Hier die Daten einiger hoher Feste für die
kommenden Jahre:
Feiertag
1. Ramadan:
2013
09.07.2013
2014
28.06.2014
2015
17.06.2015
Fastenbrechenfest
08.08.2013
28.-30.07.2014
17.-19.07.2015
Opferfest
15.10.2013
04.-07.10.2014
23.-26.09.2015
Mevlid (Geburtstag des
Propheten
Muhammad)
Islamisches Neujahr
23.-24.01.2013
12.-13.01.2014
02./03.01.2015 und
22./23.12.2015
04.11.2013
25.10.2014
14.10.2015
Ashura-Fest (Fastenund Rettungstag des
Propheten Moses)
13.11.2013
03.11.2014
23.10.2015
Fotografieren
Sie sollten sich in Marokko beim fotografieren von Personen zurückhalten.
Insbesondere Betende, das Landvolk und verschleierte Frauen reagieren oft
ablehnend gegen Zudringlichkeit mit der Kamera. Hingegen bieten sich
Wasserverkäufer und die Gaukler auf der4 Djemaa-el-Fna in Marrakech für ein Foto
an. Allerdings wird anschließend ein Honorar erwartet.
Grundsätzliches Fotografierverbot besteht in der Nähe von Militäranlagen, Brücken,
Häfen und Flughäfen.
Sie bekommen zwar überall Filme und allgemeinen Fotobedarf, sollten aber
spezielles Zubehör (z. B. Batterien etc.) im Gepäck haben.
Geld
Währungseinheit: Dirham (MAD). 1 Dirham = 100 Centimes.
Derzeitiger Devisenkurs (Stand September 2011): 1 EUR = 1,98 MAD
10 MAD = 0,86 EUR
Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt
Einfuhr Landeswährung: verboten
Deklaration: Ja - Bei der Einfuhr von Devisen muss eine Deklaration ab dem Gegenwert von
100.000 Dirham vorgenommen werden. Die bei der Einreise ausgestellte Bescheinigung ist
aufzubewahren und nach dem Aufenthalt in Marokko bei der Ausreise vorzuzeigen (dabei ist
zu beachten, dass die Bescheinigung nur für diese eine Ausfuhr gültig ist; sie darf also nicht
nochmals bei einer späteren Ausreise verwendet werden) und nicht älter als 6 Monate ist.
Ausfuhr Fremdwährung: maximal bis zur Höhe der deklarierten Einfuhr
Ausfuhr Landeswährung: verboten
Umtausch: Grundsätzlich sollte nur in Banken oder in zugelassenen Wechselstuben
(goldene Plakette) getauscht werden. Alle Umtauschbelege bis zur Ausreise aufbewahren.
Beim Umtausch unbedingt auch kleine Scheine geben lassen, Wechselgeld ist knapp.
Internationale Kreditkarten: Ja - sie werden zunehmend in großen Hotels, Restaurants, von
Autovermietern, an Tankstellen und manchmal sogar auf Märkten akzeptiert. Bargeldabheben
bei Banken ist möglich.
Geldautomat: Ja - sie sind in großen Stadtzentren vorhanden, jedoch nicht immer
verlässlich. An den meisten Bankautomaten kann mit der Maestro-Karte Bargeld bis
max. 4.000 Dirham abgehoben werden. Da die Kartenunternehmen unterschiedliche
Sicherheitsstandards verwenden, sprechen Sie bitte mit Ihrer Bank, ob Ihre Karte im
Ausland akzeptiert wird.
Reiseschecks: Ja - sie werden nur gelegentlich akzeptiert.
Rücktausch: Er ist bis zu maximal 50 Prozent des getauschten Betrages gegen Vorlage der
Umtauschquittung (Bordereau de Change) bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden
möglich (bis zu 100 Prozent, wenn die Aufenthaltsdauer unter 48 Stunden lag). Da
Wechselstuben an den Flughäfen dies manchmal ablehnen, sollte der Rücktausch nicht
verbrauchter Dirham bereits bei den Banken in den Stadtzentren erfolgen.
Geschäftszeiten
Banken Montag – Freitag
Sommer
Winter Montag – Freitag
Montag – Freitag
Geschäfte:
Samstag
Montag – Freitag
Post:
8.00 bis 14.30 Uhr
8.00 bis 11.00 Uhr
9.00 bis 12.00 Uhr
9.00 bis 12.00 Uhr
8.30 bis 12.00 Uhr
14.15 bis 16.30 Uhr
15.00 bis 19.00 Uhr
15.00 bis 18.00 Uhr
Während des Ramadan (Fastenmonat) sind die Öffnungszeiten erheblich
eingeschränkt.
Gesundheit
Für die Einreise nach Marokko sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Empfehlenswert ist eine Impfung gegen Hepatitis A. Zwar existieren saisonal einige
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Malariagebiete in Marokko, allerdings wird allgemein nicht zu einer medikamentösen
Prophylaxe geraten, wenn kein längerer Aufenthalt in diesen Gebieten vorgesehen
ist. Unsere Routen berühren diese Regionen lediglich im Transit. Sprechen sie bitte
Ihren Arzt darauf an, wie er das Risiko einschätzt.
Im Hinblick auf ein durchaus auch in Deutschland bestehendes Infektionsrisiko für
Tetanus, Diphtherie und Polio ist es empfehlenswert, die Vorbereitung auf die Reise
zu nutzen, um den Impfschutz überprüfen und ggf. auffrischen zu lassen. Bitte
besprechen Sie spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn mit Ihrem Hausarzt oder
dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt Ihren individuellen Impf-/Prophylaxeplan.
Fragen Sie dabei ggf. auch nach vorbeugenden Maßnahmen gegen
Thromboserisiken auf Reisen.
Die medizinische Versorgung in Marokko ist ausreichend. Wir empfehlen Ihnen, Ihre
Reiseapotheke mit einem Mittel gegen Magen-Darm-Erkrankungen auszustatten.
Sollte unterwegs die Vermittlung eines Arztes erforderlich werden ist Ihnen die
Reiseleitung behilflich.
Bitte lassen Sie sich bei einer erforderlichen Behandlung einen Beleg über die
Kosten geben, damit Sie den Betrag ggf. erstattet bekommen. In diesem
Zusammenhang empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiseversicherung,
die einen Schutz bei Erkrankungen im Ausland inkl. Rücktransport einschließt.
Um sich zu schützen, sollten Sie nur abgefülltes Mineralwasser aus versiegelten
Flaschen trinken. Baden in stehenden Gewässern (Teiche, Bewässerungskanäle in
Oasen) birgt die Gefahr, sich Bilharziose zuzuziehen.
Informationsstellen
Wenn Sie weitergehende Informationen über Marokko wünschen, wenden Sie sich
bitte an das marokkanische Fremdenverkehrsamt:
Staatliches Marokkanisches
Fremdenverkehrsamt
Graf-Adolf-Str. 59
40210 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 37 05 51,
Fax: 02 11 / 37 40 48,
E-Mail [email protected]
Homepage: www.marokko.com
Kleidung
Wir empfehlen die Mitnahme strapazierfähiger Reisekleidung. In den Hotels wird
beim Abendessen korrekte Kleidung erwartet. Elegante Garderobe und Schmuck
lassen Sie aber bitte zuhause.
In den Sommermonaten sollte die Kleidung dem heißen Klima angepasst sein,
jedoch auch Schutz vor der Sonne bieten. Sonnenbrille und Kopfbedeckung sind
unentbehrlich. Für die Sommertage ist sehr leichte, atmungsaktive
Sommerbekleidung ratsam. Wegen der starken Temperaturunterschiede zwischen
Tag und Nacht sollte auch eine wärmende Jacke oder ein Pullover in Ihrem Gepäck
Platz finden. Während des Winters sollten neben Regenschutz typische
Herbstkleidung mitgenommen werden.
Die Straßen- und Wegverhältnisse erfordern festes und bequemes Schuhwerk.
Daneben sollten Sie ein paar leichtere Schuhe mitnehmen.
Auch die Kleidung drückt Respekt vor dem religiösen Empfinden anderer Menschen
aus. Bei der Kleiderauswahl sollten Sie unbedingt auf die Moralvorstellungen der
islamischen Bevölkerung Rücksicht nehmen. Viele religiöse Stätten dürfen von
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Frauen nur betreten werden, wenn Ausschnitt, Arme und Knie bedeckt sind. Kurze
Hosen, Shorts und schulterfreie Kleidung sind unangebracht.
Klima
Die Küstengebiete haben das ganze Jahr über subtropisches Klima mit nur leicht
abweichenden Durchschnittstemperaturen. Im Winter, der von November bis März
dauert und sehr regnerisch sein kann, beträgt die Durchschnittstemperatur etwa 16°
Celsius, im Sommer etwa 25° Celsius. Das Binnenhochland hat kontinentales Klima
mit sehr heißen, trockenen Sommern.
In der folgenden Tabelle nennen wir Ihnen Durchschnittstemperaturen* in °C für
einige Städte:
Stadt/Mona Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
t
14
15
17 17 19 20 22 22
22
20
18
15
Agadir
12
13
14 16 18 20 22 23
22
20
16
13
Casblanca
9
11
13 15 19 23 26 26
23
18
14
10
Fes
11
13
16 18 21 24 28 28
25
21
16
12
Marrakech
12
15 18 22 26 30 29
25
20
14
9
Ouarzazate 9
* Die Durchschnittstemperatur errechnet sich aus der im jeweiligen Monat stündlich (Tag und Nacht) gemessenen
Temperatur.
Post
Briefe und Postkarten nach Deutschland sind zwischen 5 bis 10 tagen unterwegs,
wenn sie per Luftpost aufgegeben werden. Briefmarken erhalten Sie in den
Postämtern und in Tabak- und Schreibwarenläden, sowie in den größeren Hotels.
Der Einwurf in die gelben Briefkästen ist nicht ratsam, da die Leerungen
unregelmäßig sind. Besser ist die Abgabe an der Hotelrezeption oder direkt bei
einem Postamt. Ihr Reisleiter informiert Sie über das derzeit erforderliche Porto.
Religion
Der Islam ist die Staatsreligion des Landes, vorwiegend in der sunnitischen
Glaubensausprägung. Oberste muslimische Autorität des Landes ist der König. Der
Anteil von Christen an der Bevölkerung liegt bei ca. 1,1%, der von Juden bei ca.
0,2%.
Sprache
Die Amtssprache ist Arabisch; Französisch und Spanisch (im Nordteil des Landes)
dienen als Geschäftssprache. Daneben gibt es noch Berbersprachen.
Strom
110 und 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Die Mitnahme eines Universaladapters
wird empfohlen.
Taxi
In den Städten gibt es für den Individualverkehr die so genannten Petits Taxis, die
bis zu 3 Passagiere befördern dürfen. Entweder können Sie sich vom Hotel oder
Restaurant ein Taxi bestellen lassen oder Sie machen sich am Straßenrand durch
Winken bemerkbar. Die aktuellen Tarife für Taxis erfahren Sie von Ihrer
Reiseleitung.
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Telefon
Öffentliche Telefonzellen (Publiphones) finden Sie in den Bahnhöfen, an und in
Postämtern, vor vielen Cafés. Sie funktionieren nach dem Einwurf von 1 DH plus
50 Centimes, auch mit einer 5-DH-Münze, Publiphones à carte sind für
Telefonkarten ausgerüstet, die in den Postämtern erhältlich sind. Private
Téléboutiques/Télékiosques sind meistens Münztelefone.
Telefonieren im T-Mobile, E-Plus, O2 und Vodafone zum Roamingpreis ist möglich.
.
Die Vorwahl von Marokko nach Deutschland lautet 0049, von Deutschland nach
Marokko 00212. Bitte lassen Sie bei der Weiterwahl jeweils die Null der nationalen
Vorwahl weg.
Trinkgelder
Bitte beachten sie die Hinweise in den „Reiseinformationen“ bezüglich der
Trinkgelder für das Hotelpersonal, die örtlichen Reiseführer/innen (Guides) und den
Busfahrer.
Für andere Dienstleistungen sind bei zufrieden stellender Erledigung folgende
Trinkgelder üblich:
Gepäckträger (pro Gepäckstück)
bis zu 15 MAD
Taxi und Restaurant
Betrag aufrunden (ca. 10%)
Bitte beachten Sie immer, dass Trinkgelder eine Anerkennung für gut erbrachte
Leistungen sein sollen. Wir möchten allerdings zu bedenken geben, dass in vielen
Reiseländern die Trinkgelder ein wichtiger Bestandteil des Einkommens der im
Tourismus tätigen Menschen sind.
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
Bei schwierigen Problemen (z.B. Passverlust, schwere Erkrankung) helfen Ihnen die
deutsche Botschaft bzw. deren Außenstellen:
Ambassade de la République fédérale d'Allemagne
B.P. 235, 10001 Rabat, Marokko
Tel. : (00212 37) 68 91 00
E-Mail: [email protected]
Fax: (00212 37) 70 68 51
Website: http://www.rabat.diplo.de
Behördensprachen: Französisch, Arabisch
Zeit
In Marokko gilt die Weltzeit, also die Universal Time Coordinated (UTC), auch
Westeuropäische Zeit genannt. Sie geht gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit
(MEZ) um eine Stunde zurück. Marokko hat keine Sommerzeit.
Das bedeutet während der europäischen Winterzeit: wenn es in Deutschland
12.00 Uhr ist, ist es in Marokko 11.00 Uhr. Wenn in Europa die Sommerzeit gilt, ist
es um 12.00 Uhr deutscher Zeit in Marokko 10.00 Uhr.
Zoll
Ausländische Touristen können die für ihren persönlichen Bedarf bestimmten
Gegenstände zollfrei bei der Einreise mitführen. Dazu zählen auch unter der
Maßgabe der Wiederausfuhr folgende Gegenstände: 1 Fotoapparat mit Filmen, 1
Schmalfilmkamera mit Filmen oder 1 Videokamera (Deklaration erforderlich, wird im
Reisepass eingetragen, manchmal wird eine Kaution verlangt) mit Leerkassetten, 1
Laptop oder Reiseschreibmaschine, 1 tragbares Fernsehgerät (Deklaration
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erforderlich, wird im Reisepass eingetragen, manchmal wird eine Kaution verlangt),
1 Kofferradio, 1 tragbares Musikinstrument oder Walkman, 1 tragbarer CD-Spieler
mit 10 CDs, 1 tragbares Tonbandgerät, 1 Fernglas, Sportausrüstung und kleineres
Campinggerät. Bei Mitnahme einer umfangreichen Campingausrüstung sowie bei
Mitnahme von Gegenständen von großem Wert sind alle Gegenstände in einer Liste
(zweifach) aufzuführen, die unter Umständen mit einem besonderen marokkanischen Zollvermerkpapier
verbunden wird und die Wiederausfuhr sicherstellen soll. Windsurfbretter sind deklarationspflichtig. Für
professionelle bzw. umfangreiche Foto- oder Filmausrüstung muss eine Bewilligung beantragt werden:
Centre Cinématographique Marocain, 97 Bd. Mohamed V, Casablanca, Homepage: www.ccm.ma. Reisende
über 21 Jahre dürfen außerdem noch zollfrei mitführen:
200 Zigaretten oder Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak,
1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein;
eine geringe Menge (ca. 5 g) Parfüm;
Nahrungsmittel, Kaffee und Tee nur als Reiseproviant;
• Geschenke im Wert von bis zu 2.000 Dirham.
•
•
Autotelefone und Handys mit GPS- und GSM-Norm dürfen eingeführt werden. Andere Funkgeräte
•
•
•
•
•
•
dürfen nur mit einer Genehmigung aus Marokko mitgeführt werden (Näheres über die Botschaft von
Marokko).
VERBOTEN ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln und Rauschgiften sowie pornografischem
Material. Die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten (selbst für den persönlichen
Gebrauch) ist nur mit ärztlichem Attest und Kopie des Rezeptes erlaubt.
AUSFUHR: Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten dürfen nur mit Genehmigung
ausgeführt werden.
Für die Wiedereinreise in Länder der EU gelten folgende Bestimmungen:
Bei der Einreise aus anderen als EU-Ländern (Drittländern) sind die zum persönlichen Gebrauch während
der Reise benötigte und zur Wiederausfuhr bestimmte Reiseausrüstung sowie der Reiseproviant von
Eingangsabgaben befreit.
Ferner sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder
für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Reisegepäck einführen, im Rahmen folgender
Mengen und Wertgrenzen abgabenfrei:
•
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g) oder 50
Zigarren oder 250 g Rauchtabak;
•
- 16 Liter Bier;
•
- 4 Liter nicht schäumende Weine;
•
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen,
Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Getränke, mit einem Alkoholgehalt von 22
Volumenprozent oder weniger, oder Schaumwein oder Likörwein;
•
- eine dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge an Arzneimitteln;
•
- andere Waren bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro, bei
Einreise auf anderen Verkehrswegen bis zu einem Gesamtwert 300 Euro; für Reisende unter 15 Jahren
gilt grundsätzlich die Freimenge von 175 Euro.
•
DIE ABGABENBEFREIUNG WIRD NICHT GEWÄHRT
- Reisenden unter 17 Jahren für Tabakwaren, Spirituosen, Wein, Schaumwein, Likörwein, Aperitifs und
ähnliche alkoholische Getränke;
- Reisenden unter 15 Jahren für Kaffee und Kaffee-Extrakte oder -Essenzen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Vorbereitung Ihrer Reise. Gleichzeitig bitten
wir um Beachtung eventueller weiterer beigefügter oder auch nachfolgender
Unterlagen und Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
9
Ihr Team der
Biblische Reisen GmbH
Änderungen vorbehalten, Stand Dezember 2012
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