SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Fonds de
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SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Fonds de
Prospectus d’émission et de cotation du 22 mai 2012 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Fonds de placement contractuel de droit suisse de type « fonds immobilier » Direction du fonds Swisscanto Asset Management SA, Berne Banque et entité dépositaire Banque Cantonale de Zurich, Zurich Émission Maximum 1'054'454 parts Type d’émission L’émission est réalisée en commissionnement (best effort basis) dans le cadre d’une offre de souscription publique en Suisse. Le nombre exact des parts émises est fonction du nombre de souscriptions reçues. Les parts non souscrites ne seront éventuellement pas émises, en conséquence de quoi le maximum indiqué des parts nouvellement émises sera réduit. La direction du fonds se réserve le droit de reprendre éventuellement les parts non souscrites après expiration du délai de souscription puis de les placer dans le marché en faisant preuve de la diligence requise, par l’entremise de la banque dépositaire ou de tiers. Une fois le délai de souscription échu, la direction du fonds communique le nombre de parts qui seront effectivement émises. Délai de souscription Du 5 juin 2012 au 15 juin 2012, 12:00 heures CET. Les droits de souscription qui ne sont pas exercés durant le délai de souscription deviennent caducs, sans valeur et ne font l’objet d’aucune indemnisation. Rapport de souscription 9 parts actuelles donnent le droit de souscrire 1 nouvelle part Prix de souscription CHF 94.86 net par nouvelle part Négoce des droits de souscription Un négoce officiel des droits de souscription aura lieu du 5 juin 2012 au 14 juin 2012 auprès de SIX Swiss Exchange SA. Droit au dividende Les nouvelles parts confèrent le droit de participer pleinement aux distributions de dividendes pour l’exercice 2012. Banque exécutrice Banque cantonale de Zurich, Zurich Libération Le 25 juin 2012 Restrictions de vente La distribution du fonds est prévue exclusivement en Suisse et au Liechtenstein. Les parts du fonds ne doivent être ni offertes ni vendues aux USA. Il est recommandé aux investisseurs assujettis aux impôts des États-Unis d’Amérique de consulter un conseiller fiscal avant d’acquérir des parts d’un compartiment. Un tel achat pourrait avoir des conséquences dommageables pour l’investisseur en droit fiscal américain. N° de valeur / ISIN / Ticker Part droit de souscription 3 743 094 / CH0037430946 / SIC 18 530 952 / CH0185309520 Le présent prospectus d’émission et de cotation, y inclus le prospectus de fonds avec contrat de fonds intégré constitue le fondement exclusif pour toutes les souscriptions de parts du SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA ainsi que pour la cotation de toutes les parts du fonds conformément au Standard applicable aux placements collectifs de capitaux à la SIX Swiss Exchange SA. Les investisseurs potentiels sont priés de lire avec une attention toute particulière les mises en garde figurant sous le titre « Risques » 1/59 Table des matières page Offre de souscription 3 Informations sur le SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA 6 Informations sur la direction du fonds 9 Informations sur la banque dépositaire 10 Informations sur les tiers 11 Risques 12 Informations complémentaires 14 Annexe 1 Prospectus de fonds avec contrat de fonds intégré 15 Annexe 2 Rapport annuel du fonds au 31 décembre 2011 41 2/59 Offre de souscription Base légale Le conseil d’administration de Swisscanto Asset Management SA a décidé le 20 mars 2012 de procéder à l'émission de maximum 1'054’454 parts du SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Le nombre de parts en circulation est ainsi porté de 9'490'082 à 10'544'536 au maximum. Les nouvelles parts sont offertes aux détenteurs actuels de parts du SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA et, dans la mesure où les investisseurs actuels n’exercent pas leur droit de souscription, offerts à de nouveaux investisseurs aux conditions suivantes. 1. Méthode d’émission Cette émission est réalisée en commissionnement (best effort basis), dans le cadre d’une offre de souscription publique en Suisse. Le nombre exact des parts émises est fonction du nombre de souscriptions reçues. Les parts non souscrites ne seront éventuellement pas émises, en conséquence de quoi le maximum indiqué des parts nouvellement émises sera réduit. La direction du fonds se réserve le droit de reprendre éventuellement les parts non souscrites après expiration du délai de souscription puis de les placer dans le marché en faisant preuve de la diligence requise, par l’entremise de la banque dépositaire ou de tiers. Une fois le délai de souscription échu, la direction du fonds communique le nombre de parts qui seront effectivement émises. 2. Délai de souscription Du 5 juin 2012 au 15 juin 2012, 12:00 heures CET Les droits de souscription qui ne sont pas exercés durant le délai de souscription deviennent caducs, sans valeur et ne font l’objet d’aucune indemnisation. L'exercice des droits de souscription est irrévocable. 3. Rapport de souscription 9 parts actuelles donnent le droit de souscrire 1 nouvelle part contre paiement du prix de souscription. 4. Prix de souscription CHF 94.86 net par nouvelle part Le prix de souscription des nouvelles parts a été fixé conformément au § 13 du contrat de fonds de placement. Il se base sur la valeur d’inventaire par part au 31 décembre 2011 (après distribution) et tient compte d’une participation aux bénéfices en cours pour la période du 1 janvier 2012 jusqu’à la libération, le 25 juin 2012, ainsi que de la commission d’émission de 3 %. Le prix de souscription a été arrondi au centime près et contrôlé par l’organe de révision de la direction du fonds. er La valeur des immeubles du fonds au 31 décembre 2011 a été évaluée par des experts indépendants. 5. Droit au dividende Les nouveaux certificats de parts confèrent le droit de participer pleinement aux distributions de dividendes pour l’exercice 2012. La distribution pour l’exercice 2012 aura vraisemblablement lieu en avril 2013. 6. Exercice du droit de souscription / Souscriptions Auprès de toutes les banques cantonales ainsi que des banques tierces. 7. Attribution des droits de souscription Le jour déterminant pour l’attribution des droits de souscription est le 4 juin 2012 (après la clôture du négoce) ; les parts seront négociées ex-droits de souscription dès le 5 juin 2012. 3/59 8. Exercice du droit de souscription Pour les investisseurs qui conservent leurs parts en dépôt ouvert auprès d’une banque, les droits de souscription seront automatiquement portés en compte par la banque dépositaire. Le droit de souscription devra être exercé conformément aux instructions de la banque dépositaire. Les investisseurs qui conservent leurs parts à leur domicile ou dans un coffre en banque exerceront leurs droits de souscription en remettant le coupon n 24 des parts actuelles à leur banque. Les droits de souscription qui ne sont pas exercés durant le délai de souscription deviennent caducs, sans valeur et ne font l’objet d’aucune indemnisation. La direction du fonds se réserve le droit de reprendre éventuellement les parts non souscrites après expiration du délai de souscription puis de les placer dans le marché en faisant preuve de la diligence requise, par l’entremise de la banque dépositaire ou de tiers. 9. Négoce des droits de souscription Un négoce officiel des droits de souscription aura lieu du 5 juin 2012 au 14 juin 2012 à la SIX Swiss Exchange. La valeur des droits de souscription négociés à la SIX Swiss Exchange connaît des fluctuations en raison de l’offre et de la demande. Rien ne garantit qu’il y aura durant cette période aussi effectivement un marché actif pour les droits de souscription. Le maintien de la valeur des droits de souscription ne peut être garanti. 10. Libération Le 25 juin 2012. 11. Titrisation / Livraison des titres Les nouvelles parts seront titrisées auprès de SIX SIS SA sous forme de certificat global. L’investisseur n’est pas en droit d’exiger la remise d’un certificat. Si des certificats ont été remis par le passé, ils doivent être restitués au plus tard lors de la reprise. En cas d’échange, les parts titrisées seront dématérialisées et tenues sous forme comptable à l’avenir. Les parts peuvent être livrées par l’intermédiaire de SIX SIS SA, Euroclear Bank S.A. et Clearstream Banking S.A. / N.V. 12. Cotation et négoce des parts La cotation des nouvelles parts selon le Standard applicable aux placements collectifs de capitaux de la SIX Swiss Exchange a été requise et autorisée le 25 juin 2012. Les parts actuelles du SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA sont cotées à la SIX Swiss Exchange conformément au Standard applicable aux placements collectifs de capitaux de la SIX Swiss Exchange. La monnaie de négoce est le franc suisse (CHF). Le nombre exact de nouvelles parts effectivement émises et cotées sera communiqué par la direction du fonds après expiration du délai de souscription. 13. Affectation du produit de l’émission Le produit de l’émission sera affecté au financement d’autres investissements dans le cadre de la politique de placement ainsi qu’au remboursement de capital étranger. 14. Restrictions de vente La distribution du fonds est prévue exclusivement en Suisse et au Liechtenstein. Les parts du fonds ne doivent être ni offertes ni vendues aux USA. Il est recommandé aux investisseurs assujettis aux impôts des États-Unis d’Amérique de consulter un conseiller fiscal avant d’acquérir des parts d’un compartiment. Un tel achat pourrait avoir des conséquences dommageables pour l’investisseur en droit fiscal américain. La direction du fonds ne fournit aux investisseur aucune information aux fins de « qualified electing fund election » au sens du § 1293 de l’US Internal Revenue Code. 15. N° de valeur / ISIN / Ticker Part SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA : 3 743 094 / CH0037430946 / SIC Droit de souscription SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA : 18 530 952 / CH0185309520 4/59 16. Banque et entité dépositaire Banque cantonale de Zurich, Zurich. 17. Banque exécutrice Banque cantonale de Zurich, Zurich. 18. Droit applicable / For Droit suisse, Berne. 19. Force Majeure La direction du fonds est en droit d’ajourner l’émission de nouvelles parts du fonds ou d’y renoncer, à tout moment précédent le jour de la libération, en cas d’événement d’importance majeure au niveau national ou international, ayant trait à la politique monétaire ou de nature financière, économique, politique, boursière, ou de tout autre incident grave. La décision correspondante est publiée par voie de communiqué de presse. 20. Échéancier Attribution droits de souscription (après clôture du négoce) Notation parts ex droit de souscription Début du délai de souscription Début du négoce des droits de souscription Fin du négoce des droits de souscription Fin du délai de souscription Communication du nombre exact de nouvelles parts Libération Cotation nouvelles parts 4 juin 2012 5 juin 2012 5 juin 2012 5 juin 2012 14 juin 2012 15 juin 2012 19 juin 2012 25 juin 2012 25 juin 2012 5/59 Informations sur le SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Informations d'ordre général sur le fonds SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA est un fonds de placement de droit suisse de type « fonds immobilier » au sens de la loi fédérale du 23 juin 2006 sur les placements collectifs de capitaux. Le contrat de fonds de placement a été rédigé par la direction du fonds, Swisscanto Asset Management SA. Avec l’accord de la banque dépositaire, la Banque Cantonale de Zurich, Zurich, il a été soumis à la Commission fédérale des banques, qui l’a approuvé pour la première fois en 1968. Le fonds immobilier se base sur un contrat de placement collectif (contrat de fonds) selon lequel la direction du fonds s’engage à faire participer l’investisseur au fonds immobilier, proportionnellement aux parts qu’il a acquises, et à gérer le fonds conformément aux normes légales et aux dispositions du contrat de fonds, de manière indépendante et en son propre nom. La banque dépositaire est partie au contrat de fonds conformément aux tâches qui lui sont dévolues par la loi et le contrat de fonds. Objectif et politique de placement L’objectif de placement du fonds immobilier consiste principalement à obtenir un rendement courant stable tout en préservant le capital à long terme. L’indice de référence du fonds immobilier est le SXI Real Estate Funds Index. Ce fonds immobilier investit principalement dans des immeubles en Suisse ainsi que dans d’autres placements admissibles selon le contrat de fonds. Des informations détaillées sur les principes de placement se trouvent aux §§ 7 à 11 du contrat de fonds. Volume du fonds Fortune nette du fonds au 31 décembre 2011 : CHF 882.59 millions Valeur vénale de l’immeuble Valeur vénale des immeubles au 31 décembre 2011 : CHF 1'230.18 millions Autres indices Valeur d’inventaire nette d’une part au 31 décembre 2011 : CHF 93.00 Nombre de parts en circulation au 31 décembre 2011 : 9'490'082 Charge hypothécaire au 31 décembre 2011 : CHF 269.97 millions Évolution de la valeur d’inventaire nette (VIN) et du cours de bourse en CHF par part VIN Cours de bourse 28.02.2002 229.47 273.00 28.02.2003 236.22 291.00 29.02.2004 252.76 304.00 28.02.2005 255.26 319.50 31.12.2005* 254.23 313.00 31.12.2006 261.42 303.00 30.12.2007 263.15 287.00 30.12.2008** 87.94 96.50 30.12.2009 88.66 114.30 30.12.2010 90.34 116.50 30.12.2011 93.00 114.40 * Exercice écourté (10 mois) en raison de l’adaptation de l’exercice comptable. ** Split des parts avec un rapport 1:3 au 21.04.2008 dans le cadre de la fusion avec le Swisscanto (CH) Real Estate Fund IMMO VALUE. 6/59 Activité d’investissement Le fonds est devenu durant l’exercice 2011 propriétaire des immeubles Naters, Grünpark (au 20.12.2011) et Moosseedorf, Stägmatt (au 10.6.2011), exécutant ainsi les obligations d’achat préexistantes. Durant l’exercice, il a été procédé à deux ventes partielles, dont en est résulté un gain en capital de CHF 0.43 millions. À la fin de l’exercice, il existait trois projets de construction, à Egerkingen, Moosseedorf et Schöftland. Un contrat de vente a été instrumenté pour le projet de construction Schöftland, Wasserschloss. La vente est subordonnée à l’obtention d’une autorisation de construire entrée en force par le cocontractant. Dans le cadre des projets de construction, il existe des obligations de paiement en souffrance (non indiquées au bilan) à hauteur de CHF 47.96 millions. Une partie considérable de l’objet immobilier est arrivée dans son cycle de vie à un point où des rénovations complètes sont à l’ordre du jour. Les réserves constituées par le passé en prévision de cette situation seront alors dissoutes dans le cadre des rénovations effectuées. La croissance du portefeuille restera à moyen terme principalement basée sur des projets immobiliers. La constance et la durabilité de l’évolution de la valeur sont prioritaires à une croissance rapide. Utilisation du résultat Le bénéfice net du fonds immobilier est distribué annuellement aux investisseurs, en francs suisses, dans les quatre mois suivant la clôture de l’exercice. La direction du fonds peut en outre effectuer des distributions de bénéfices intermédiaires. Jusqu’à 30 % du bénéfice net peut être reporté à compte nouveau. Si le bénéfice net d’un exercice comptable, bénéfices reportés d’exercices précédents compris, est inférieur à 0.60 % de la fortune nette du fonds, il peut être renoncé à toute distribution et la totalité du bénéfice net peut être reportée à compte nouveau. Les gains en capital résultant de l’aliénation de choses et de droits peuvent être distribués par la direction du fonds ou conservés pour être réinvestis. Distributions des dix dernières années en CHF par part Distribution 28.02.2002 10.50 28.02.2003 10.50 29.02.2004 10.50 28.02.2005 10.50 31.12.2005* 8.75 31.12.2006 10.50 30.12.2007 10.50 30.12.2008** 3.40 30.12.2009 3.65 30.12.2010 3.40 30.12.2011 3.65 * Exercice écourté (10 mois) en raison de l’adaptation de l’exercice comptable. ** Split des parts avec un rapport 1:3 au 21.04.2008 dans le cadre de la fusion avec le Swisscanto (CH) Real Estate Fund IMMO VALUE. Domicile du fonds Suisse Direction du fonds Swisscanto Asset Management SA, Berne Banque et entité dépositaire Banque cantonale de Zurich, Zurich Rémunération Les rémunérations ainsi que le défraiement de la direction du fonds et de la banque dépositaire sont régis par les §§ 14 et 15 du contrat de fonds. 7/59 Exercice comptable L’exercice comptable commence le 1 janvier et se termine le 31 décembre. er Négoce La direction du fonds assure par le biais de la banque dépositaire le négoce régulier des parts du fonds en bourse ou hors bourse. Le fonds immobilier est coté à la bourse suisse. Publications D’autres informations sur le fonds sont disponibles sur Internet à l’adresse www.swisscanto.ch. Le prospectus de fonds avec contrat de fonds intégré ainsi que les différents rapports annuels et semestriels peuvent être obtenus gratuitement auprès de la direction du fonds, de la banque dépositaire et de tous les distributeurs. Les communications relatives au fonds immobilier sont publiées dans la « Feuille officielle suisse du commerce » et sur la plateforme internet de Swiss Fund Data SA « www.swissfunddata.ch ». Informations supplémentaires sur le fonds Pour des informations supplémentaires et plus détaillées sur le SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA, se reporter au prospectus en vigueur avec contrat de fonds intégré de novembre 2011 (cf. annexe 1). 8/59 Informations sur la direction du fonds Informations générales sur la direction du fonds La direction du fonds est assumée par Swisscanto Asset Management SA. Il s’agit d’une société anonyme de droit suisse, sise à Berne et active dans le domaine des fonds de placement depuis sa fondation en 1960. Le montant du capital-actions souscrit de la direction du fonds s’élevait à CHF 5 millions le 30.06.2011. Composé d’actions nominatives, il est libéré à 100 %. L’actionnaire unique de la direction du fonds est Swisscanto Holding SA, Berne, dont toutes les banques cantonales détiennent des parts. Conseil d’administration Le conseil d’administration de la direction du fonds est composé comme suit : Président – Dr. G. Fischer, CEO de Swisscanto Holding SA, Berne Membres – O. Simeon, directeur de Swisscanto Prévoyance SA, Zurich – H. Frey, président de la direction de Swisscanto Asset Management SA, Berne, et directeur de Swisscanto Asset Management International S.A., Luxembourg Dirigent la direction du fonds : – H. Frey, président, responsable du domaine « Corporate Services », – P. Bänziger, responsable du domaine « Asset Management », – R. Tarreghetta, responsable du domaine « Marché Suisse ». Au 30 juin 2011, la direction du fonds gérait en Suisse au total 58 placements collectifs de capitaux, pour une fortune gérée totale de CHF 23.2 milliards. Au 30 juin 2011, le groupe Swisscanto gérait en outre 59 placements collectifs de capitaux domiciliés au Luxembourg, représentant une fortune totale de CHF 22.2 milliards. er Depuis le 1 janvier 2008, la direction du fonds fournit de plus en particulier la prestation suivante : gestion de fortune. L’adresse et le site internet de la direction du fonds sont : Nordring 4, Case postale 730, CH-3000 Berne 25, www.swisscanto.ch. Informations sur les organes Aucune affaire ni aucun prêt n'est conclu avec les organes. Procédures judiciaires, arbitrales et administratives À la mise sous presse du présent prospectus, aucune procédure judiciaire, arbitrale ou administrative susceptible d’avoir une influence significative sur la fortune et les bénéfices du SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA n’est en cours. Informations supplémentaires sur la direction du fonds Pour des informations supplémentaires et plus détaillées sur la direction du fonds, se reporter au prospectus de fonds en vigueur avec contrat de fonds intégré de novembre 2011 (cf. annexe 1). 9/59 Informations sur la banque dépositaire Forme juridique et lieu de l'administration principale La banque dépositaire est Banque Cantonale de Zurich Bahnhofstrasse 9 8001 Zurich Il s’agit d’un établissement autonome du droit cantonal public, sis à Zurich et fondé le 15 février 1870. Activité principale La Banque Cantonale de Zurich exerce les activités d’une banque universelle. Elle ne conclut aucune affaire pour son propre compte impliquant une prise de risque disproportionnée. Le domaine d’activité recouvre, du point de vue géographique, en premier lieu le bassin économique zurichois. Les activités dans le reste de la Suisse et à l’étranger sont admissibles, pour autant qu’elles n’entraînent pas de risques disproportionnés. Les activités commerciales sont réglées en détail dans le règlement interne. 10/59 Informations sur les tiers Domiciles de paiement Les domiciles de paiement du fonds immobilier en Suisse sont toutes les banques cantonales sises dans une capitale cantonale ainsi que la Banque Coop SA, Bâle. Au Liechtenstein, le domicile de paiement est assuré par Valartis Bank (Liechtenstein) SA, Gamprin-Bendern. Distributeurs La distribution du fonds immobilier est confiée à toutes les banques cantonales sises dans une capitale cantonale ainsi qu’à la Banque Coop SA, Bâle. Société d’audit La société d’audit responsable est KPMG SA, sise à Zurich. Commission de placement Le conseil d’administration de la direction du fonds est soutenu par la commission de placement, qui se compose actuellement des personnes suivantes : – Ch. Stettler, président, ancien membre de la direction générale de la Banque cantonale de Zurich, Zurich – P. Godet, vice- président, ancien membre de la direction générale de la Banque Cantonale Neuchâteloise, Neuchâtel – Dr. S. Kloess, directeur de KloessRealEstate, Wollerau – E. Schneider, membre de la direction de la Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne – G. R. Lazzarini, directeur de CMI Partner AG, Altendorf. Experts chargés des estimations La direction du fonds a mandaté avec l’approbation de l’autorité de surveillance les experts indépendants suivants pour les estimations : – Nicolaus Beglinger, Zurich – Dr. David Hersberger, ing.-architecte dipl. SIA, MRICS, Allschwil – Daniel Lehmann, architecte dipl. HES, Berne – Barbara Weber Oertli, architecte dipl. EPF / SIA, Küsnacht Les experts chargés des estimations se distinguent par leur longue expérience dans les domaines de l’achat, de la vente et de l’estimation d’immeubles. Ils exercent tous depuis au moins cinq ans en tant qu’experts en estimation d’objets immobiliers en Suisse. Les modalités exactes de l’exécution du mandat sont fixées dans un mandat conclu entre Swisscanto Asset Management SA et Swiss Valuation Group SA, Zurich. 11/59 Risques Risques d’investissement Les investisseurs qui envisagent d’acquérir, dans le cadre de cette émission, des parts du fonds de placement SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA doivent prendre en considération les facteurs de risque spécifiques, non exhaustifs, ci-dessous. De tels risques peuvent, seuls ou combinés, influer négativement sur les bénéfices ainsi que sur l’évaluation de la fortune du fonds et entraîner une diminution de la valeur des parts. En tant que fonds immobilier, SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA est soumis aux dispositions de protection des investisseurs de la loi fédérale du 23 juin 2006 sur les placements collectifs de capitaux (LPCC). Ces dispositions permettent éventuellement de réduire les risques évoqués, mais ne peuvent les exclure. Dépendance liée à l’évolution conjoncturelle Le fonds SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA investit principalement dans des valeurs immobilières en Suisse, de sorte que ses résultats dépendent de l’évolution conjoncturelle ainsi que des conditions économiques générales. Une mauvaise évolution conjoncturelle peut par exemple entraîner des taux de vacance supérieurs des immeubles. Les conditions économiques générales comprennent notamment les variations des taux du renchérissement en Suisse ou de l’attrait, en comparaison internationale, des facteurs relatifs au site des principales régions économiques de la Suisse. Des évolutions négatives à l’étranger peuvent également entraîner un environnement de marché négatif, susceptible de se répercuter sur les cours des parts dans le négoce à la SIX Swiss Exchange. Fluctuations du marché suisse de l’immobilier Par le passé, le marché immobilier se caractérisait par une évolution cyclique. Des variations cycliques de l’offre et de la demande peuvent également apparaître à l’avenir tant sur le marché des propriétaires que sur celui des locataires, sans être nécessairement parallèles à l’évolution conjoncturelle générale. Une suroffre entraîne une baisse des revenus locatifs ainsi que des prix de l’immobilier alors qu’une diminution de l’offre se traduit en revanche par une hausse de ceux-ci. On ne peut toutefois émettre de prévisions fiables quant à l'évolution future du marché suisse de l'immobilier. Il n’est en outre pas à exclure que l’évolution de la valeur des immeubles diffère fortement selon le lieu de situation de ceux-ci. Certains signes laissent à penser que le marché immobilier pourrait être « surchauffé » dans certaines villes et régions de Suisse. L’Autorité fédérale des marchés financiers FINMA, le Conseil fédéral et la Banque nationale suisse ont examiné une première série de contre-mesures. Liquidité restreinte Le marché de l’immobilier en Suisse peut présenter une liquidité restreinte pour certains objets, ce qui peut avoir des effets négatifs sur la structure des prix. Selon l’état du marché, il existe un risque que les ventes et achats à court terme d’objets immobiliers de grande envergure ne puissent dans certains cas être réalisés, ou alors seulement en faisant des concessions sur les prix. Évolution des taux d’intérêts Les variations de taux, en particulier du taux d’intérêt hypothécaire, peuvent avoir des effets négatifs sur les frais de financement, sur l’estimation des immeubles détenus ainsi que sur l'évolution des revenus locatifs. Selon le contrat de fonds, la charge maximale de la dette moyenne sur l’ensemble des immeubles ne doit toutefois pas excéder la moitié de leur valeur vénale. Estimation des immeubles L’estimation des immeubles dépend de nombreux facteurs et résulte notamment d’une certaine appréciation subjective de ceux-ci. Les valeurs des immeubles fixées par le fonds peuvent par conséquent différer de la valeur vénale future. Malgré la diversification du portefeuille immobilier stipulée dans le contrat de fonds, les variations des risques de solvabilité des locataires, des risques de vacance ainsi que de l’évolution des loyers et d’autres facteurs peuvent avoir une influence significative sur l’évaluation de la fortune du fonds et des parts. 12/59 Réalisation de constructions Conformément au contrat de fonds, la direction du fonds peut faire réaliser des constructions, au titre d’investissement immobilier pour le compte du fonds. Jusqu’à l’achèvement de celles-ci, les investissements peuvent nécessiter des moyens financiers considérables sur une longue période et un temps relativement long peut également s’écouler avant que ces constructions génèrent un rendement. En outre, la réalisation de constructions, en particulier dans le cadre de projets de grande envergure, comporte tous les risques inhérents à la planification et la réalisation de constructions. Sites pollués et risques environnementaux La possibilité que des pollutions de sites ou de nuisances environnementales inconnues (par exemple des émissions sonores) apparaissent ultérieurement ne peut être exclue de manière générale. Celles-ci peuvent générer des frais d’assainissement considérables. Concurrence Les modifications qui se dessinent dans l’exploitation d’immeubles (mots-clés : location au lieu de vente, subdivision d’immeubles et / ou de la gérance d’immeubles), pourraient faire naître une concurrence accrue et donner lieu à un processus de concentration déjà perceptible. Une ouverture de la Suisse aux investisseurs étrangers (par exemple en cas d’abrogation de la lex Koller) pourrait entraîner un accroissement considérable de la demande. Du point de vue actuel, les répercussions potentielles d’une ouverture du marché immobilier sur la valeur des immeubles situés en Suisse doivent être qualifiées d'incertaines. Modifications législatives De potentiels modifications législatives futures, en particulier dans le domaine du droit du bail, du droit de l’aménagement du territoire ou de la construction, du droit fiscal, du droit de la protection de l’environnement et de la loi fédérale sur l’acquisition de biens immobiliers par des personnes à l’étranger (lex Koller), pourraient avoir une incidence sur les prix de l’immobilier, sur les charges et les produits et donc sur l’évaluation de la fortune du fonds et des parts. Conflits d’intérêt potentiels Les personnes responsables au sein de la direction du fonds sont également impliquées dans des décisions concernant un autre fonds immobilier suisse ou un / des autre(s) véhicule(s) de placement au sein du groupe Swisscanto, qui investissent aussi dans des immeubles. Le mécanisme de décision relatif aux investissements ou désinvestissements pour les différents véhicules de placement ainsi que la prévention des potentiels conflits d’intérêts y relatifs sont réglés à l’interne pour la commission d’investissement du groupe Swisscanto. Fixation du prix Bien que les parts du SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA soient cotées à la SIX Swiss Exchange, il n’y a aucune certitude qu’un marché suffisamment liquide existera toujours pour les parts. Une liquidité insuffisante peut influer négativement sur la négociabilité et le cours des parts. Elle peut aussi engendrer une volatilité accrue des cours. Il ne peut être garanti que les parts soient négociées à un prix égal ou supérieur au prix d’exercice ou à la valeur d’inventaire ; une prime ou un escompte sur la valeur d’inventaire est aussi possible pour un fonds immobilier tel que le SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA. La direction du fonds a toutefois l’obligation de reprendre les parts, en respectant un délai de résiliation de 12 mois pour la fin d’un exercice comptable, aux conditions fixées dans le contrat de fonds. Contrats avec des personnes proches La direction du fonds confirme qu’aucun transfert de valeurs immobilières en faveur de proches n’a été effectué et que les autres affaires avec des personnes proches sont conclues à des conditions conformes au marché (ch. 18 de la Directive pour les fonds immobiliers du 2 avril 2008 de la Swiss Funds Association SFA). Évolution passée de la valeur Une augmentation passée du cours des parts ne constitue pas un indice d’évolution future similaire. 13/59 Informations complémentaires Confirmation négative Aucun changement significatif ne s’est produit dans la situation patrimoniale et financière ni dans les bénéfices du fonds depuis la date de la clôture de l’exercice au 31 décembre 2011. Responsabilité pour le contenu du prospectus Swisscanto Asset Management SA assume la responsabilité du contenu du présent prospectus d’émission et de cotation et déclare par les présentes qu’à sa connaissance, les informations qu’il contient sont exactes et qu’aucun fait essentiel n’a été omis. Documents Le présent prospectus d’émission et de cotation, le prospectus de fonds avec contrat de fonds intégré, ainsi que les derniers rapports annuels et semestriels du fonds sont disponibles sous forme électronique sur le site www.swisscanto.ch. Berne, le 22 mai 2012 La direction du fonds Swisscanto Asset Management SA Hans Frey Dirk Steiner 14/59 Annexe 1 Prospectus de fonds avec contrat de fonds intégré (en allemand) 15/59 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «Immobilienfonds» (im Folgenden als «Immobilienfonds» bezeichnet) Prospekt mit integriertem Fondsvertrag November 2011 Für den Vertrieb der Fondsanteile in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein Teil 1: Prospekt Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, der vereinfachte Prospekt und der letzte Jahresbzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen des Immobilienfonds. Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, im vereinfachten Prospekt oder im Fondsvertrag enthalten sind. Zusammenstellung Beteiligte Fondsleitung: Depotbank: Prüfgesellschaft: Zahlstellen: - in der Schweiz: - im Fürstentum Liechtenstein: 1. Swisscanto Asset Management AG, Bern Zürcher Kantonalbank, Zürich KPMG AG, Zürich Alle Kantonalbanken und die Bank Coop AG, Basel Valartis Bank (Liechtenstein) AG, Gamprin-Bendern Informationen über den Immobilienfonds 1.1. Allgemeine Angaben zum Immobilienfonds Der SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «Immobilienfonds» gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006. Der Fondsvertrag wurde von der Swisscanto Asset Management AG als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung der Zürcher Kantonalbank, Zürich als Depotbank der Eidgenössischen Bankenkommission unterbreitet und von dieser erstmals 1968 genehmigt. Der Immobilienfonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger 1 nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Immobilienfonds zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbstständig und in eigenem Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit weitere Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Der Immobilienfonds ist nicht in Anteilsklassen unterteilt. 1.2. Anlageziel und Anlagepolitik sowie Derivateinsatz des Immobilienfonds Das Anlageziel des Immobilienfonds besteht hauptsächlich darin, einen stabilen laufenden Ertrag verbunden mit langfristiger Erhaltung des Kapitals zu erzielen. Benchmark des Immobilienfonds ist der SXI Real Estate Funds Index. Dieser Immobilienfonds investiert in erster Linie in Grundstücke in der Schweiz und andere, gemäss Fondsvertrag zulässige Anlagen. Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds bestehen darin, dass der Inventarwert sowie der Ertrag des Immobilienfonds je nach der Entwicklung der Mieten und der Immobilienpreise schwanken können. Der Wert der Anteile kann sowohl steigen als auch fallen, der Anleger kann möglicherweise sogar weniger als seinen ursprünglichen Zeichnungsbetrag zurück erhalten, weil sich der Wert der Anteile eines Immobilienfonds nach dem jeweiligen Marktwert der Anlagen richtet. Je nach der generellen Wirtschaftslage, dem Trend und der Entwicklung der Immobilienmärkte im allgemeinen und der im Fondsportefeuille gehaltenen Anlagen im speziellen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wert über eine längere Zeitperiode hinweg fällt. Es besteht keine Gewähr, dass der Anleger einen bestimmten Ertrag erzielt oder die Anteile zu einem bestimmten Preis an die Fondsleitung zurückgeben kann. Die Fondsleitung setzt keine Derivate ein. 1.3. Profil des typischen Anlegers Der Immobilienfonds eignet sich für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont, die in erster Linie einen laufenden Ertrag suchen. Die Anleger können zeitweilig Schwankungen des Inventarwertes der Fondsanteile in Kauf nehmen und sind nicht auf einen bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der Anlage angewiesen. 1 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z.B. Anlegerinnen und Anleger, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für beide Geschlechter. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag -2- 1.4. Für den Immobilienfonds relevante Steuervorschriften Der Immobilienfonds (offene kollektive Kapitalanlage) besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt grundsätzlich weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Eine Ausnahme bilden Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz. Die Erträge aus direktem Grundbesitz unterliegen gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer der Besteuerung beim Immobilienfonds selbst und sind dafür beim Anteilinhaber steuerfrei. Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz sind ebenfalls nur beim Immobilienfonds steuerbar. Die im Immobilienfonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für den Immobilienfonds vollumfänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Die Ertragsausschüttungen des Immobilienfonds (an in der Schweiz und im Ausland domizilierte Anleger) unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Die je mit separatem Coupon ausgeschütteten Erträge und Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz und Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen und übrigen Vermögenswerten unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und ihrem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Die ausgeschütteten Erträge unterliegen in der Schweiz nicht der europäischen Zinsbesteuerung. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus Änderungen von Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlassen und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuerlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag -3- 2. Informationen über die Fondsleitung 2.1. Allgemeine Angaben zur Fondsleitung Für die Fondsleitung zeichnet die Swisscanto Asset Management AG verantwortlich. Seit der Gründung im Jahre 1960 als Aktiengesellschaft ist die Fondsleitung mit Sitz in Bern im Fondsgeschäft tätig. Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fondsleitung betrug am 30.06.2011 CHF 5 Mio. Das Aktienkapital ist in Namenaktien eingeteilt und zu 100% einbezahlt. Alleinaktionärin der Fondsleitung ist die Swisscanto Holding AG, Bern, an welcher alle Kantonalbanken beteiligt sind. Der Verwaltungsrat der Fondsleitung setzt sich wie folgt zusammen: Präsident: - Dr. G. Fischer, CEO der Swisscanto Holding AG, Bern Mitglieder: - O. Simeon, Geschäftsführer der Swisscanto Vorsorge AG, Zürich - H. Frey, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Swisscanto Asset Management AG, Bern, und Direktor der Swisscanto Asset Management International SA, Luxemburg. Die Geschäftsführung der Fondsleitung obliegt: - H. Frey, Vorsitzender, Leiter des Bereiches «Corporate Services», - P. Bänziger, Leiter des Bereiches «Asset Management», - R. Tarreghetta, Leiter des Bereiches «Markt Schweiz». Per 30. Juni 2011 verwaltete die Fondsleitung in der Schweiz insgesamt 58 kollektive Kapitalanlagen, wobei sich die Summe der verwalteten Vermögen auf CHF 23.2 Mia. belief. Per 30. Juni 2011 verwaltete die Swisscanto Gruppe zudem 59 in Luxemburg domizilierte kollektive Kapitalanlagen mit einem Gesamtvermögen von CHF 22.2 Mia. Weiter erbringt die Fondsleitung ab dem 01. Januar 2008 insbesondere die folgende Dienstleistung: Vermögensverwaltung. Adresse und Internet-Seite der Fondsleitung sind: Nordring 4, Postfach 730, CH-3000 Bern 25, www.swisscanto.ch. 2.2. Delegation von Teilaufgaben Folgende Teilaufgaben sind an die Huwiler Treuhand AG, Ostermundigen, delegiert: Die Buchführung und Abschlussarbeiten der Immobiliengesellschaften und des Immobilienfonds. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt eine zwischen der Swisscanto Asset Management AG und der Huwiler Treuhand AG abgeschlossene Vereinbarung. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag -4- Mit der Verwaltung der Liegenschaften in den einzelnen Kantonen sind verschiedene spezialisierte Unternehmen beauftragt, nämlich: AG: Die Liegenschafter AG, Brüttisellen; Privera AG, Niederlassung Baden; TPM AG, Emmenbrücke BE: Berimag AG, Bern; Privera AG, Bern; graf riedi ag, Bern; BS: Privera AG, Niederlassung Oberwil; BL: Privera AG, Niederlassung Oberwil; FR: Weck, Aeby & Cie SA, Fribourg; Sallin Immobilier SA, Fribourg;Privera AG, Bern GE: Naef Immobilier Genève SA, Genf; LU: Luzerner Kantonalbank, Luzern; NE: Fidimmobil SA, Neuenburg; SG: Privera AG, Niederlassung St. Gallen; Cristuzzi Immobilien-Treuhand AG, Niederlassung Sargans SO: Berimag AG, Bern; Livit AG, Solothurn; SZ: TPM AG Property Management, Hergiswil; Cristuzzi Immobilien-Treuhand AG, Niederlassung Sargans; TG: Privera AG, St. Gallen; Verit Immobilien AG, St. Gallen; TI: Assofide SA, Locarno; VD: Bernard Nicod SA, Lausanne; Naef Immobilier Lausanne SA, Lausanne; VS: Dr. Viktor Kämpfen Treuhand AG, Brig; Privera SA, Niederlassung Sitten; ZH: CSL Immobilien AG, Zürich; Die Liegenschafter AG, Brüttisellen. 2.3. Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen des verwalteten Immobilienfonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschaftsund Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder an Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Transaktionen, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahe stehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Manager, der Gesellschaft oder Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag -5- 3. Informationen über die Depotbank Als Depotbank fungiert die Zürcher Kantonalbank. Sie ist eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Zürich und wurde am 15. Februar 1870 gegründet. Sie ist als Universalbank tätig und verfügt seit 1994 über das begehrte «AAA» der RatingAgentur Standard & Poors. Die Zürcher Kantonalbank hatte am 31. Dezember 2010 Eigenmittel in der Höhe von CHF 8.180 Mia. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen. Sie haftet dabei für die gehörige Sorgfalt bei deren Wahl und Instruktion sowie bei der Überwachung der dauernden Einhaltung der Auswahlkriterien. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. 4. Informationen über Dritte 4.1. Zahlstellen Zahlstellen in der Schweiz sind: sämtliche Kantonalbanken mit Sitz jeweils im Kantonshauptort und die Bank Coop AG, Basel. 4.2. Vertriebsträger Mit dem Vertrieb des Immobilienfonds sind folgende Institute beauftragt worden: sämtliche Kantonalbanken mit Sitz jeweils im Kantonshauptort und die Bank Coop AG, Basel. 4.3. Prüfgesellschaft Als Prüfgesellschaft amtet KPMG AG, mit Sitz in Zürich. 4.4. Anlagekommission Der Verwaltungsrat der Fondsleitung wird unterstützt durch die Anlagekommission, welche sich zurzeit aus folgenden Personen zusammensetzt: - Ch. Stettler, Präsident Mitglied der Generaldirektion der Zürcher Kantonalbank, Zürich P. Godet, Vizepräsident ehem. Mitglied der Generaldirektion der Banque Cantonale Neuchâteloise, Neuchâtel Dr. S. Kloess Geschäftsführer der KloessRealEstate, Wollerau E. Schneider Mitglied der Direktion der Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne G. R. Lazzarini Geschäftsführer der CMI Partner AG, Altendorf SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag -6- 4.5. Schätzungsexperten Die Fondsleitung hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde folgende unabhängige Schätzungsexperten beauftragt: - Nicolaus Beglinger, Zürich Dr. David Hersberger, Dipl.-Ing. Arch. SIA, MRICS, Allschwil Daniel Lehmann, dipl. Architekt FH, Bern Barbara Weber Oertli, dipl. Architektin ETH/SIA, Küsnacht Die Schätzungsexperten zeichnen sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in den Bereichen Kauf und Verkauf sowie Bewertung von Liegenschaften; sie sind alle seit mindestens fünf Jahren als Immobileinschätzer in der Schweiz tätig. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen Swisscanto Asset Management AG und der Swiss Valuation Group AG, Zürich, abgeschlossener Auftrag. 4.6. Rechnungswesen und Datenadministration der Immobiliengesellschaften Die Immobiliengesellschaften des Immobilienfonds haben Huwiler Services AG, Ostermundigen, mit der Bewirtschaftung eines zentralen Rechnungswesens und Nimasa AG, Emmenbrücke, mit der Bewirtschaftung eines zentralen Datenmanagements beauftragt. Die genaue Ausführung dieses Auftrages regelt jeweils eine Vereinbarung, welche Swisscanto Asset Management AG in direkter Stellvertretung für die Immobiliengesellschaften des Immobilienfonds mit Huwiler Services AG, resp. mit Nimasa AG abgeschlossen hat. 5. Weitere Informationen 5.1. Nützliche Hinweise Valoren-Nummer: ISIN-Nummer: Kotierung: Rechnungsjahr: Laufzeit: Rechnungseinheit: Benchmark: Anteile: Verwendung der Erträge: 3 743 094 CH0037430946 SIX Swiss Exchange 1. Januar bis 31. Dezember unbegrenzt Schweizer Franken (CHF) SXI Real Estate Funds Index Die Anteile werden buchmässig geführt. Ausschüttung der Erträge in der Regel im April, spätestens jedoch vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres. 5.2. Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen sowie Handel Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen. Die Fondsleitung bestimmt die Anzahl der neu auszugebenden Anteile, das Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emissionsmethode für das Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen in einem separaten Emissionsprospekt. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag -7- Der Anleger kann seinen Anteil jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten kündigen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Bedingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen (vgl. § 13 Ziff. 2 Fondsvertrag). Falls der Anleger die vorzeitige Rückzahlung wünscht, so hat er dies bei der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres (vgl. § 5 Ziff. 4 Fondsvertrag). Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungsjahres und bei jeder Ausgabe von Anteilen berechnet. Der Nettoinventarwert eines Anteils ergibt sich aus dem Verkehrswert des Fondsvermögens, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds sowie um die bei einer allfälligen Liquidation des Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuern, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile. Er wird auf 0.01 gerundet. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Ausgabe berechneten Nettoinventarwert, zuzüglich der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.3 ersichtlich. Die Nebenkosten für den Ankauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskosten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Abgaben usw.), die dem Immobilienfonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages erwachsen, werden dem Fondsvermögen belastet. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Rücknahme berechneten Nettoinventarwert, abzüglich der Nebenkosten, die dem Immobilienfonds im Durchschnitt aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, und abzüglich der Rücknahmekommission. Die Höhe der Nebenkosten und der Rücknahmekommission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.3 ersichtlich. Ausgabe- und Rücknahmepreis werden auf 0.01 CHF gerundet. Die Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt jeweils spätestens vier Monate nach dem Bewertungstag (Valuta 120 Tage). Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Bereits ausgegebene physische Anteile behalten ihre Gültigkeit. Sie sind spätestens mit dem Rücknahmeantrag zurückzugeben. Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung oder Umtausch von Anteilen zurückweisen. Die Fondsleitung stellt einen regelmässigen börslichen oder ausserbörslichen Handel der Immobilienfondsanteile über die Depotbank sicher. Der Immobilienfonds ist an der Schweizer Börse kotiert. Die Fondsleitung veröffentlicht den Verkehrswert des Fondsvermögens und den sich daraus ergebenden Inventarwert der Fondsanteile gleichzeitig mit der Bekanntgabe an die mit dem regelmässigen börslichen Handel der Anteile betraute Depotbank in den Publikationsorganen. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag -8- 5.3. Vergütungen und Nebenkosten Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus § 14 des Fondsvertrags): Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertriebsträgern im In- und Ausland: höchstens 5% (Die Ausgabekommission darf jedoch mindestens CHF 80.-- betragen.) Rücknahmekommission zugunsten der Fondsleitung: höchstens 2% Nebenkosten zugunsten des Fondsvermögens, die dem Fonds im Durchschnitt aus dem Verkauf von Anlagen erwachsen (§ 13 Ziff. 4 des Fondsvertrages): zurzeit 2.8% Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens (Auszug aus § 15 des Fondsvertrags): Pauschale Verwaltungskommission Gesamtfondsvermögens. der Fondsleitung: jährlich max. 0.6% des Diese wird verwendet für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb des Immobilienfonds sowie zur Deckung der anfallenden Kosten. Eine detaillierte Aufstellung der in der pauschalen Verwaltungskommission enthaltenen Vergütungen und Nebenkosten ist aus § 15 des Fondsvertrages ersichtlich. Der effektiv angewandte Satz der pauschalen Verwaltungskommission ist jeweils aus dem Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich. Depotbank und Fondsleitung haben Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für ausserordentliche Dispositionen, die sie im Interesse der Anleger treffen, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Rechten und Forderungen, welche dem Immobilienfonds zustehen. Darüber hinaus ist die Fondsleitung berechtigt, die Kommissionen und Kosten zu belasten, die im Zusammenhang mit dem Kauf und dem Verkauf sowie der Verwaltung der Liegenschaften anfallen, nämlich: - Für die Verwaltung der Immobilienwerte: 6% p. a. der Netto-Mietzinseinnahmen. Diese wird pro rata temporis jeweils am Ende eines Geschäftsquartals dem Immobilienfonds belastet. - Für den Aufwand im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf von Immobilienwerten: 1% der Kauf- oder Verkaufspreise, sofern nicht ein Dritter beauftragt wird. - Für die Überwachung der Bauausführung, Kontrolle der Garantiearbeiten und Schlusskontrolle im Zusammenhang mit Neubauten und Umbauten, umfassenden Renovationen und Sanierungen, insbesondere zum Zweck der Energieeinsparung: 3% der Bau- und Umbaukosten. Branchenübliche, an Dritte bezahlte Kommissionen beim Kauf und Verkauf von Immobilienwerten sowie für die Erstvermietung. Löhne, Sozialleistungen und öffentlich-rechtliche Abgaben für die Hauswarte und Heizer. - SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag -9- Die Fondsleitung kann an die folgenden institutionellen Anleger, welche bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Fondsanteile für Dritte halten, Rückvergütungen bezahlen: - Lebensversicherungsgesellschaften - Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen - Anlagestiftungen - Schweizerische Fondsleitungen - Ausländische Fondsleitungen und -gesellschaften - Investmentgesellschaften. Sodann kann die Fondsleitung an die nachstehend bezeichneten Vertriebsträger und -partner Vertriebsentschädigungen bezahlen: - bewilligte Vertriebsträger - Fondsleitungen, Banken, Effektenhändler, die Schweizerische Post sowie Versicherungsgesellschaften - Vertriebspartner, die Fondsanteile ausschliesslich bei institutionellen Anlegern platzieren - Vermögensverwalter. Total Expense RatioREF Der Koeffizient der gesamten, laufend dem Fondsvermögen belasteten Kosten (Total Expense Ratio, TER REF) betrug: 2008 2 2009 3 2010 4 TER REF 0.97% 0.98% 0.97% (ohne Titeltransaktionskosten) Anlagen in verbundene kollektive Kapitalanlagen Bei Anlagen in kollektive Kapitalanlagen, welche die Fondsleitung unmittelbar oder mittelbar selbst verwaltet, oder die von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Fondsleitung durch eine gemeinsame Verwaltung, Beherrschung oder durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% des Kapitals oder der Stimmen verbunden ist, wird keine Ausgabe- und Rücknahmekommission und nur eine reduzierte Verwaltungskommission gemäss § 15 Ziff. 3 des Fondsvertrages belastet. Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile («soft commissions») Die Fondsleitung hat keine Gebührenteilungsvereinbarungen geschlossen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich so genannten «soft commissions» geschlossen. 5.4. Publikationen des Immobilienfonds Weitere Informationen über den Immobilienfonds sind im letzten Jahres- bzw. Halbjahresbericht enthalten. Zudem können aktuelle Informationen im Internet unter www.swisscanto.ch abgerufen werden. 2 Für das Fondsgeschäftsjahr 01.01.2008 bis 31.12.2008. Für das Fondsgeschäftsjahr 01.01.2009 bis 31.12.2009. 4 Für das Fondsgeschäftsjahr 01.01.2010 bis 31.12.2010. 3 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag - 10 - Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, der vereinfachte Prospekt und die Jahres- bzw. Halbjahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden. Bei einer Fondsvertragsänderung, einem Wechsel der Fondsleitung oder der Depotbank sowie der Auflösung des Immobilienfonds erfolgt die Veröffentlichung durch die Fondsleitung im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie unter www.swissfunddata.ch. Die Preisveröffentlichungen (NAV) erfolgen bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen, mindestens aber am letzten Arbeitstag jeden Monats auf der InternetPlattform der Swiss Fund Data AG unter www.swissfunddata.ch. 5.5. Versicherungen der Immobilien Die sich im Eigentum dieses Immobilienfonds befindlichen Immobilien sind grundsätzlich gegen Feuer- und Wasserschäden sowie Schäden infolge haftpflichtrechtlich relevanter Ursachen versichert. Mietertragsausfälle als Folgekosten von Feuer- und Wasserschäden sind in diesem Versicherungsschutz eingeschlossen. Erdbebenschäden sowie Schäden als Folge von Terrorismus und deren Folgen sind zum Teil durch eine Versicherung gedeckt. 5.6. Verkaufsrestriktionen Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Immobilienfonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. a) Für folgendes Land liegt eine Vertriebsbewilligung vor: Fürstentum Liechtenstein. b) Anteile dieses Immobilienfonds dürfen innerhalb den USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Anteilen untersagen oder beschränken. 5.7. Ausführliche Bestimmungen Alle weiteren Angaben zum Immobilienfonds wie zum Beispiel die Bewertung des Fondsvermögens, die Aufführung sämtlicher dem Anleger und dem Immobilienfonds belasteten Vergütungen und Nebenkosten sowie die Verwendung des Erfolges gehen im Detail aus dem Fondsvertrag hervor. 5.8. Spezifische Bestimmungen für den Vertrieb der Anteile im Fürstentum Liechtenstein Vertreter und Zahlstelle im Fürstentum Liechtenstein: Valartis Bank (Liechtenstein) AG, Gamprin-Bendern. Prospekte mit integriertem Fondsvertrag, vereinfachte Prospekte sowie Jahres- und Halbjahresberichte in deutscher Sprache sind kostenlos bei der Zahlstelle in Liechtenstein erhältlich. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag - 11 - Mitteilungen sowie Änderungen des Fondsvertrages werden jeweils im «Liechtensteiner Volksblatt» publiziert. Die Nettovermögenswerte werden mindestens zweimal pro Monat im «Liechtensteiner Volksblatt» publiziert. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vaduz. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag - 12 - Teil 2: Fondsvertrag I Grundlagen §1 Bezeichnung; Firma und Sitz von Fondsleitung und Depotbank 1. Unter der Bezeichnung SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA (im Folgenden als „Immobilienfonds„ bezeichnet) besteht ein Immobilienfonds im Sinne von Art. 25 ff i. V.m. Art. 58 ff. des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG). 2. Fondsleitung ist die Swisscanto Asset Management AG, Bern. 3. Depotbank ist die Zürcher Kantonalbank, Zürich. II Rechte und Pflichten der Vertragsparteien §2 Der Fondsvertrag Die Rechtsbeziehungen zwischen Anleger 1 einerseits und Fondsleitung sowie Depotbank andererseits werden durch den vorliegenden Fondsvertrag und die einschlägigen Bestimmungen der Kollektivanlagengesetzgebung geordnet. §3 Die Fondsleitung 1. Die Fondsleitung verwaltet den Immobilienfonds für Rechnung der Anleger selbständig und in eigenem Namen. Sie entscheidet insbesondere über die Ausgabe von Anteilen, die Anlagen und deren Bewertung. Sie berechnet den Nettoinventarwert und setzt Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie Gewinnausschüttungen fest. Die Fondsleitung macht alle zum Immobilienfonds gehörenden Rechte geltend. 2. Die Fondsleitung und ihre Beauftragten unterliegen der Treue-, Sorgfalts- und Informationspflicht. Sie handeln unabhängig und wahren ausschliesslich die Interessen der Anleger. Sie treffen die organisatorischen Massnahmen, die für eine einwandfreie Geschäftsführung erforderlich sind. Sie gewährleisten eine transparente Rechenschaftsablage und informieren angemessen über diesen Fonds. 3. Die Fondsleitung kann die Anlageentscheide sowie weitere Teilaufgaben delegieren, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwaltung liegt. Sie beauftragt ausschliesslich Personen, die für die einwandfreie Ausführung der Aufgabe qualifiziert sind, und stellt die Instruktion sowie Überwachung und Kontrolle der Durchführung des Auftrages sicher. Für Handlungen der Beauftragten haftet sie wie für eigenes Handeln. 4. Die Fondsleitung kann mit Zustimmung der Depotbank eine Änderung dieses Fondsvertrages bei der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einreichen (siehe § 22). 5. Die Fondsleitung kann den Immobilienfonds mit anderen Immobilienfonds gemäss der Bestimmung von § 20 vereinigen oder gemäss der Bestimmung von § 21 auflösen. 1 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z.B. Anlegerin und Anleger, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für beide Geschlechter. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 13 6. Die Fondsleitung hat Anspruch auf die in den §§ 14 und 15 vorgesehenen Vergütungen, auf Befreiung von den Verbindlichkeiten, die sie in richtiger Erfüllung des Kollektivanlagevertrages eingegangen ist, und auf Ersatz der Aufwendungen, die sie zur Erfüllung dieser Verbindlichkeiten getätigt hat. 7. Die Fondsleitung haftet dem Anleger dafür, dass die Immobiliengesellschaften, die zum Immobilienfonds gehören, die Vorschriften des KAG und des Fondsvertrages einhalten. 8. Die Fondsleitung sowie deren Beauftragte und die ihnen nahe stehenden natürlichen und juristischen Personen dürfen vom Immobilienfonds keine Immobilienwerte übernehmen oder ihm abtreten. §4 Die Depotbank 1. Die Depotbank bewahrt das Fondsvermögen auf, insbesondere die unbelehnten Schuldbriefe sowie die Aktien der Immobiliengesellschaften. Sie besorgt die Ausgabe und Rücknahme der Fondsanteile sowie den Zahlungsverkehr für den Immobilienfonds. Für die laufende Verwaltung von Immobilienwerten kann sie Konten von Dritten führen lassen. 2. Die Depotbank und ihre Beauftragten unterliegen der Treue-, Sorgfalts- und Informationspflicht. Sie handeln unabhängig und wahren ausschliesslich die Interessen der Anleger. Sie treffen die organisatorischen Massnahmen, die für eine einwandfreie Geschäftsführung erforderlich sind. Sie gewährleisten eine transparente Rechenschaftsablage und informieren angemessen über diesen Fonds. 3. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- oder Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen. Sie haftet für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion der Dritten sowie bei der Überwachung der dauernden Einhaltung der Auswahlkriterien. Der Prospekt enthält Ausführungen zu den damit verbundenen Risiken. 4. Die Depotbank sorgt dafür, dass die Fondsleitung das Gesetz und den Fondsvertrag beachtet. Sie prüft, ob die Berechnung des Nettoinventarwertes und der Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile sowie die Anlageentscheide Gesetz und Fondsvertrag entsprechen und ob der Erfolg entsprechend dem Fondsvertrag verwendet wird. Für die Auswahl der Anlagen, welche die Fondsleitung im Rahmen der Anlagevorschriften trifft, ist die Depotbank nicht verantwortlich. 5. Die Depotbank hat Anspruch auf die in den §§ 14 und 15 vorgesehenen Vergütungen, auf Befreiung von den Verbindlichkeiten, die sie in richtiger Erfüllung ihrer Aufgaben eingegangen ist, und auf Ersatz der Aufwendungen, die sie zur Erfüllung dieser Verbindlichkeiten getätigt hat. 6. Die Depotbank sowie deren Beauftragte und die ihnen nahe stehenden natürlichen und juristischen Personen dürfen vom Immobilienfonds keine Immobilienwerte übernehmen oder ihm abtreten. §5 Die Anleger 1. Die Anleger erwerben mit Vertragsabschluss und der Einzahlung in bar eine Forderung gegen die Fondsleitung auf Beteiligung am Vermögen und am Ertrag des Fonds. Die Forderung der Anleger ist in Anteilen begründet. 2. Die Anleger sind nur zur Einzahlung des Ausgabepreises der von ihnen gezeichneten Anteile in den Immobilienfonds verpflichtet. Ihre persönliche Haftung für Verbindlichkeiten des Immobilienfonds ist ausgeschlossen. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 14 3. Die Anleger erhalten bei der Fondsleitung jederzeit die erforderlichen Auskünfte über die Grundlagen für die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Machen die Anleger ein Interesse an näheren Angaben über einzelne Geschäfte der Fondsleitung wie die Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten geltend, so erteilt ihnen die Fondsleitung auch darüber jederzeit Auskunft. Die Anleger können beim Gericht am Sitz der Fondsleitung verlangen, dass die Prüfgesellschaft oder eine andere sachverständige Person den abklärungsbedürftigen Sachverhalt untersucht und ihnen darüber Bericht erstattet. 4. Der Anleger kann den Fondsvertrag jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten kündigen und die Auszahlung seines Anteils am Immobilienfonds in bar verlangen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Bedingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile, nach Abschluss desselben, vorzeitig zurückzahlen (vgl. § 13 Ziffer 2). Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgt innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres. 5. Die Anleger sind verpflichtet, der Fondsleitung, der Depotbank und ihren Beauftragten gegenüber auf Verlangen nachzuweisen, dass sie die gesetzlichen oder fondsvertraglichen Voraussetzungen für die Beteiligung am Immobilienfonds erfüllen bzw. nach wie vor erfüllen. Überdies sind sie verpflichtet, die Fondsleitung, die Depotbank und deren Beauftragte umgehend zu informieren, sobald sie diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. 6. Die Anteile eines Anlegers müssen durch die Fondsleitung in Zusammenarbeit mit der Depotbank zum jeweiligen Rücknahmepreis zwangsweise zurückgenommen werden, wenn: 7. §6 a) dies zur Wahrung des Rufes des Finanzplatzes, namentlich zur Bekämpfung der Geldwäscherei, erforderlich ist; b) der Anleger die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen zur Teilnahme an diesem Immobilienfonds nicht mehr erfüllt. Zusätzlich können die Anteile eines Anlegers durch die Fondsleitung in Zusammenarbeit mit der Depotbank zum jeweiligen Rücknahmepreis zwangsweise zurückgenommen werden, wenn: a) die Beteiligung des Anlegers am Immobilienfonds geeignet ist, die wirtschaftlichen Interessen der übrigen Anleger massgeblich zu beeinträchtigen, insbesondere wenn die Beteiligung steuerliche Nachteile für den Immobilienfonds im In- oder Ausland zeitigen kann; b) Anleger ihre Anteile in Verletzung von Bestimmungen eines auf sie anwendbaren inoder ausländischen Gesetzes, dieses Fondsvertrags oder des Prospekts erworben haben oder halten. Anteile und Anteilsklassen 1. Die Fondsleitung kann mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit verschiedene Anteilsklassen schaffen, aufheben oder vereinigen. Alle Anteilsklassen berechtigen zur Beteiligung am ungeteilten Fondsvermögen, welches seinerseits nicht segmentiert ist. Diese Beteiligung kann aufgrund klassenspezifischer Kostenbelastungen oder Ausschüttungen oder aufgrund klassenspezifischer Erträge unterschiedlich ausfallen und die verschiedenen Anteilsklassen können deshalb einen unterschiedlichen Nettoinventarwert pro Anteil aufweisen. Für klassenspezifische Kostenbelastungen haftet das Vermögen des Immobilienfonds als Ganzes. 2. Die Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung von Anteilsklassen wird in den Publikationsorganen bekannt gemacht. Nur die Vereinigung von Anteilsklassen gilt als Änderung des SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 15 Fondsvertrages im Sinne von § 22. 3. Die verschiedenen Anteilsklassen können sich namentlich hinsichtlich Kostenstruktur, Referenzwährung, Währungsabsicherung, Ausschüttung oder Thesaurierung der Erträge, Mindestanlage sowie Anlegerkreis unterscheiden. Vergütungen und Kosten werden nur derjenigen Anteilsklasse belastet, der eine bestimmte Leistung zukommt. Vergütungen und Kosten, die nicht eindeutig einer Anteilsklasse zugeordnet werden können, werden den einzelnen Anteilsklassen im Verhältnis zum Fondsvermögen belastet. 4. Der Immobilienfonds ist nicht in Anteilsklassen unterteilt. Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Der Anleger ist nicht berechtigt, die Aushändigung eines Anteilscheins zu verlangen. Vor Inkrafttreten dieses Fondsvertrags ausgegebene physische Anteile behalten ihre Gültigkeit. Sie sind spätestens mit dem Rücknahmeantrag zurückzugeben. 5. Anteilsbruchteile, die durch einen Split oder eine Vereinigung im Interesse der Anleger entstehen, können nachträglich durch die Fondsleitung zum anteiligen Nettoinventarwert gemäss § 14 zurückgenommen werden. Der Tag für die Rücknahme von Anteilsbruchteilen wird durch die Fondsleitung festgelegt und mindestens eine Woche im Voraus in den Publikationsorganen des Immobilienfonds gemäss § 19 publiziert. Bei dieser Rücknahme werden den Anlegern weder Kommissionen noch Kosten belastet. Die Fondsleitung informiert im Voraus überdies sowohl die Aufsichtsbehörde als auch die Prüfgesellschaft. 6. Die Fondsleitung ist verpflichtet, Anleger, welche die Voraussetzungen zum Halten einer Anteilsklasse nicht mehr erfüllen, aufzufordern, ihre Anteile innert 30 Kalendertagen im Sinne von § 13 zurückzugeben oder an eine Person zu übertragen, die die genannten Voraussetzungen erfüllt. Leistet der Anleger dieser Aufforderung nicht Folge, kann die Fondsleitung in Zusammenarbeit mit der Depotbank eine zwangsweise Rücknahme im Sinne von § 5 Ziff. 6 b) der betreffenden Anteile vornehmen. III Richtlinien der Anlagepolitik A Anlagegrundsätze §7 Einhaltung der Anlagevorschriften 1. Bei der Auswahl der einzelnen Anlagen und zur Umsetzung der Anlagepolitik gemäss § 8 beachtet die Fondsleitung im Sinne einer ausgewogenen Risikoverteilung die nachfolgend aufgeführten Grundsätze und prozentualen Beschränkungen. Diese beziehen sich auf das Fondsvermögen zu Verkehrswerten und sind ständig einzuhalten. 2. Werden die Beschränkungen durch Marktveränderungen überschritten, müssen die Anlagen unter Wahrung der Interessen der Anleger innerhalb einer angemessenen Frist auf das zulässige Mass zurückgeführt werden. §8 Zulässige Anlagen 1. Die Fondsleitung investiert das Vermögen dieses Immobilienfonds direkt oder indirekt in Immobilienwerten in der Schweiz. 2. Als Anlagen sind zugelassen: 2.1 - Grundstücke einschliesslich Zugehör: Als solche gelten: Wohnbauten SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 16 - Kommerziell genutzte Liegenschaften; Anlagen in Hotels mit Saisonbetrieben und Fabrikliegenschaften sind jedoch nicht zulässig; - Bauten mit gemischter Nutzung; - Stockwerkeigentum; - Bauland (inkl. Abbruchobjekte) und angefangene Bauten; unbebaute Grundstücke müssen erschlossen und für eine umgehende Überbauung geeignet sein; - Baurechtsgrundstücke. Gewöhnliches Miteigentum an Grundstücken ist zulässig, sofern die Fondsleitung einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, d.h. wenn sie über die Mehrheit der Miteigentumsanteile und Stimmen verfügt. 2.2 Beteiligungen an und Forderungen gegen Immobiliengesellschaften, deren Zweck einzig der Erwerb und Verkauf oder die Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke ist, sofern mindestens zwei Drittel ihres Kapitals und der Stimmen im Immobilienfonds vereinigt sind. 2.3 Anteile an anderen Immobilienfonds (einschliesslich Real Estate Investment Trusts) sowie Immobilieninvestmentgesellschaften und -zertifikate, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. 2.4 Schuldbriefe oder andere vertragliche Grundpfandrechte. 3. Die Fondsleitung darf für Rechnung des Immobilienfonds Bauten erstellen lassen. Sie darf in diesem Fall für die Zeit der Vorbereitung, des Baus oder der Gebäudesanierung der Ertragsrechnung des Immobilienfonds für Bauland und angefangene Bauten einen Bauzins zum marktüblichen Satz gutschreiben, sofern dadurch die Kosten den geschätzten Verkehrswert nicht übersteigen. 4. Die Fondsleitung darf unter Vorbehalt von § 15 Ziff. 4 Anteile an Zielfonds erwerben, die unmittelbar oder mittelbar von ihr selbst oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der sie durch gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% des Kapitals oder der Stimmen verbunden ist. §9 Sicherstellung der Verbindlichkeiten und kurzfristig verfügbare Mittel 1. Die Fondsleitung muss zur Sicherstellung ihrer Verbindlichkeiten einen angemessenen Teil des Fondsvermögens in kurzfristigen festverzinslichen Effekten oder in kurzfristig verfügbaren Mitteln halten. Sie darf diese Effekten und Mittel in der Rechnungseinheit des Immobilienfonds sowie in anderen Währungen, auf welche die Verbindlichkeiten lauten, halten. 2. Als Verbindlichkeiten gelten aufgenommene Kredite, Verpflichtungen aus dem Geschäftsgang sowie sämtliche Verpflichtungen aus gekündigten Anteilen. 3. Als kurzfristig festverzinsliche Effekten gelten Forderungsrechte mit einer Laufzeit oder Restlaufzeit bis zu 12 Monaten. 4. Als kurzfristig verfügbare Mittel gelten Kasse, Post- und Bankguthaben auf Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten sowie fest zugesagte Kreditlimiten einer Bank bis zu 10 Prozent des Nettofondsvermögens. Die Kreditlimiten sind der Höchstgrenze der zulässigen Verpfändung nach § 10 Ziffer 7 anzurechnen. 5. Zur Sicherstellung von bevorstehenden Bauvorhaben können festverzinsliche Effekten mit einer Laufzeit oder einer Restlaufzeit von bis zu 24 Monaten gehalten werden. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 17 § 10 Anlagetechniken und –instrumente, Aufnahme und Gewährung von Krediten 1. Die Fondsleitung tätigt keine Effektenleihe-Geschäfte. 2. Die Fondsleitung tätigt keine Pensionsgeschäfte. 3. Die Fondsleitung setzt keine Derivate ein. 4. Die Fondsleitung darf für Rechnung des Immobilienfonds keine Kredite gewähren, mit Ausnahme von Forderungen gegen die Immobiliengesellschaften des Fonds, Schuldbriefe oder andere vertragliche Grundpfandrechte. 5. Die Fondsleitung darf für Rechnung des Immobilienfonds Kredite aufnehmen. 6. Die Fondsleitung darf Grundstücke verpfänden und die Pfandrechte zur Sicherung übereignen. 7. Die Belastung aller Grundstücke darf im Durchschnitt die Hälfte des Verkehrswertes nicht übersteigen. § 11 Risikoverteilung und deren Beschränkungen 1. Die Anlagen sind nach Objekten, deren Nutzungsart, Alter, Bausubstanz und Lage zu verteilen. 2. Die Anlagen sind auf mindestens 10 Grundstücke zu verteilen. Siedlungen, die nach den gleichen baulichen Grundsätzen erstellt worden sind, sowie aneinander grenzende Parzellen gelten als ein einziges Grundstück. 3. Der Verkehrswert eines Grundstücks darf nicht mehr als 25% des Fondsvermögens betragen. 4. Im Weiteren beachtet die Fondsleitung bei der Verfolgung der Anlagepolitik gemäss § 8 folgende Anlagebeschränkungen, bezogen auf das Fondsvermögen: IV 4.1 Bauland, einschliesslich Abbruchobjekte, und angefangene Bauten bis höchstens 30%; 4.2 Baurechtsgrundstücke bis höchstens 20%; 4.3 Schuldbriefe und andere vertragliche Grundpfandrechte bis höchstens 10%; 4.4 Anteile an anderen Immobilienfonds und Immobilieninvestmentgesellschaften bis höchstens 10%; 4.5 Die Anlagen nach 4.1 und 4.2 vorstehend zusammen bis höchstens 30%. Berechnung des Nettoinventarwertes sowie Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und Schätzungsexperten § 12 Berechnung des Nettoinventarwertes und Beizug von Schätzungsexperten 1. Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungsjahres sowie bei jeder Ausgabe von Anteilen in Schweizerfranken berechnet. 2. Die Fondsleitung lässt auf den Abschluss jedes Rechnungsjahres sowie bei der Ausgabe von Anteilen den Verkehrswert der zum Immobilienfonds gehörenden Grundstücke durch unabhängige Schätzungsexperten überprüfen. Dazu beauftragt die Fondsleitung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde mindestens zwei natürliche Personen als unabhängige Schätzungsexperten. Die Besichtigung der Grundstücke durch die Schätzungsexperten ist mindestens alle drei Jahre zu wiederholen. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 18 3. An einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelte Anlagen sind mit den am Hauptmarkt bezahlten aktuellen Kursen zu bewerten. Andere Anlagen oder Anlagen, für die keine aktuellen Kurse verfügbar sind, sind mit dem Preis zu bewerten, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Die Fondsleitung wendet in diesem Fall zur Ermittlung des Verkehrswertes angemessene und in der Praxis anerkannte Bewertungsmodelle und -grundsätze an. 4. Offene kollektive Kapitalanlagen werden mit ihrem Rücknahmepreis bzw. Nettoinventarwert bewertet. Werden sie regelmässig an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt, so kann die Fondsleitung diese gemäss Ziff. 3 bewerten. 5. Der Wert von kurzfristigen festverzinslichen Effekten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, wird wie folgt bestimmt: Der Bewertungspreis solcher Anlagen wird, ausgehend vom Nettoerwerbspreis, unter Konstanthaltung der daraus berechneten Anlagerendite, sukzessiv dem Rückzahlungspreis angeglichen. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen wird die Bewertungsgrundlage der einzelnen Anlagen der neuen Marktrendite angepasst. Dabei wird bei fehlendem aktuellem Marktpreis in der Regel auf die Bewertung von Geldmarktinstrumenten mit gleichen Merkmalen (Qualität und Sitz des Emittenten, Ausgabewährung, Laufzeit) abgestellt. 6. Post- und Bankguthaben werden mit ihrem Forderungsbetrag plus aufgelaufene Zinsen bewertet. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen oder der Bonität wird die Bewertungsgrundlage für Bankguthaben auf Zeit den neuen Verhältnissen angepasst. 7. Der Nettoinventarwert eines Anteils ergibt sich aus dem Verkehrswert des Fondsvermögens, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds und die bei der Liquidation des Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuern, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile. Er wird mathematisch auf CHF 0.01 gerundet. § 13 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen sowie Handel 1. Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich, darf jedoch nur tranchenweise erfolgen. Die Fondsleitung bietet neue Anteile zuerst den bisherigen Anlegern an. 2. Die Rücknahme von Anteilen erfolgt in Übereinstimmung mit § 5 Ziff. 4. Die Fondsleitung kann die während eines Rechnungsjahrs gekündigten Anteile nach Abschluss desselben vorzeitig zurückzahlen, wenn der Anleger dies bei der Kündigung schriftlich verlangt und sämtliche Anleger, die eine vorzeitige Rückzahlung gewünscht haben, befriedigt werden können. Ferner stellt die Fondsleitung über eine Bank oder einen Effektenhändler einen regelmässigen börslichen oder ausserbörslichen Handel der Fondsanteile sicher. Der Prospekt regelt die Einzelheiten. 3. Der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile basiert auf dem gemäss § 12 berechneten Nettoinventarwert je Anteil. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann zum Nettoinventarwert eine Ausgabekommission gemäss § 14 resp. eine Rücknahmekommission gemäss § 14 vom Nettoinventarwert abgezogen werden. 4. Die Nebenkosten für den Ankauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskosten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Abgaben usw.), die dem Immobilienfonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages erwachsen, werden dem Fondsvermögen belastet. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 19 Die Nebenkosten für den Verkauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskosten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Abgaben usw.), die dem Immobilienfonds im Durchschnitt aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden bei der Rücknahme von Anteilen vom Nettoinventarwert abgezogen. Der jeweils angewandte Satz ist aus dem Prospekt und vereinfachten Prospekt ersichtlich. 5. Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung von Anteilen zurückweisen. 6. Die Ausgabepreise und Rücknahmepreise werden auf CHF 0.01 gerundet. 7. Die Fondsleitung kann im Interesse der Gesamtheit der Anleger die Rückzahlung der Anteile vorübergehend und ausnahmsweise aufschieben, wenn: 7.1 ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Fondsvermögens bildet, geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist; 7.2 ein politischer, wirtschaftlicher, militärischer, monetärer oder anderer Notfall vorliegt; 7.3 wegen Beschränkungen des Devisenverkehrs oder Beschränkungen sonstiger Übertragungen von Vermögenswerten Geschäfte für den Immobilienfonds undurchführbar werden; 7.4 zahlreiche Anteile gekündigt werden und dadurch die Interessen der übrigen Anleger wesentlich beeinträchtigt werden können. 8. Die Fondsleitung teilt den Entscheid über den Aufschub unverzüglich der Prüfgesellschaft, der Aufsichtsbehörde sowie in angemessener Weise den Anlegern mit. 9. Solange die Rückzahlung der Anteile aus den unter Ziff. 7.1 bis 7.3 genannten Gründen aufgeschoben ist, findet keine Ausgabe von Anteilen statt. V Vergütungen und Nebenkosten § 14 Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger 1. Bei der Ausgabe von Anteilen kann dem Anleger eine Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder von Vertriebsträgern im In- und Ausland belastet werden. Diese beträgt zusammen höchstens 5% des Nettoinventarwertes der Anteile, darf in jedem Fall jedoch mind. CHF 80.— betragen. Der zur Zeit massgebliche Höchstsatz ist aus dem Prospekt und dem vereinfachten Prospekt ersichtlich. 2. Bei der Rücknahme von Anteilen kann dem Anleger eine Rücknahmekommission zugunsten der Fondsleitung von höchstens 2% des Nettoinventarwertes der Anteile belastet werden. Der zur Zeit massgebliche Höchstsatz ist aus dem Prospekt und dem vereinfachten Prospekt ersichtlich. 3. Bei der Rücknahme von Anteilen erhebt die Fondsleitung zudem zugunsten des Fondsvermögens die Nebenkosten, die dem Immobilienfonds im Durchschnitt aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen (§ 13 Ziff. 4 Abs. 2). Der jeweils angewandte Satz ist aus dem Prospekt und dem vereinfachten Prospekt ersichtlich. 4. Für die Auszahlung des Liquidationsbetreffnisses im Fall der Auflösung des Immobilienfonds belastet die Fondsleitung dem Anleger eine Kommission von 0.5% des ausbezahlten Betrages. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 20 § 15 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens 1. Für die Leitung des Immobilienfonds und der Immobiliengesellschaften, das Asset Management, sowie den Vertrieb des Immobilienfonds und zur Deckung der anfallenden Kosten stellt die Fondsleitung zulasten des Immobilienfonds eine Pauschalkommission von jährlich maximal 0.6% des Gesamtfondsvermögens in Rechnung, die am Ende jedes Geschäftsquartals pro rata temporis dem Immobilienfonds belastet und jeweils jährlich ausbezahlt wird (pauschale Verwaltungskommission). Die Fondsleitung legt im Prospekt und vereinfachten Prospekt offen, wenn sie Rückvergütungen an institutionelle Anleger und/oder Vertriebsentschädigungen gewährt. Der effektiv angewandte Satz der pauschalen Verwaltungskommission ist jeweils aus dem Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich. Die Fondsleitung trägt dafür sämtliche im Zusammenhang mit der Leitung, dem Asset Management und dem Vertrieb des Immobilienfonds anfallenden Kosten, sowie: - jährliche Gebühren und Kosten für Bewilligungen und die Aufsicht über den Immobilienfonds in der Schweiz und im Ausland; - andere Gebühren der Aufsichtsbehörden; - Druck der Fondsverträge und Prospekte sowie der Jahres- und Halbjahresberichte; - Preispublikationen und Veröffentlichungen von Mitteilungen an die Anleger; - Gebühren, die im Zusammenhang mit einer allfälligen Kotierung des Immobilienfonds und mit dem Vertrieb im In- und Ausland anfallen; - Kommissionen und Kosten der Depotbank für die Verwahrung des Fondsvermögens, die Besorgung des Zahlungsverkehrs und die sonstigen, in § 4 aufgeführten Aufgaben; - Kosten der Auszahlung des Jahresertrages an die Anleger; - Honorare der Prüfgesellschaft; - Honorare der unabhängigen Schätzungsexperten; Werbekosten. Die Leistungen der Immobiliengesellschaften an die Mitglieder ihrer Verwaltung, die Geschäftsführung und das Personal sind auf die Vergütungen anzurechnen, auf welche die Fondsleitung nach § 15 Anspruch hat. 2. Depotbank und Fondsleitung haben Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für ausserordentliche Dispositionen, die sie im Interesse der Anleger treffen, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Rechten und Forderungen, welche dem Immobilienfonds zustehen. Darüber hinaus ist die Fondsleitung berechtigt, die Kommissionen und Kosten zu belasten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaften anfallen, dazu gehören: - Für die Verwaltung der Immobilienwerte: 6% p. a. der Netto-Mietzinseinnahmen. Diese wird pro rata temporis jeweils am Ende eines Geschäftsquartals dem Immobilienfonds belastet. - Für den Aufwand im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf von Immobilienwerten: 1% der Kauf- oder Verkaufspreise, sofern nicht ein Dritter beauftragt wird. - Für die Überwachung der Bauausführung, Kontrolle der Garantiearbeiten und Schlusskontrolle im Zusammenhang mit Neubauten und Umbauten, umfassenden SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 21 Renovationen und Sanierungen, insbesondere zum Zweck der Energieeinsparung: 3% der Bau- und Umbaukosten. - Branchenübliche, an Dritte bezahlte Kommissionen beim Kauf und Verkauf von Immobilienwerten sowie für die Erstvermietung. - Löhne, Sozialleistungen und öffentlich-rechtliche Abgaben für die Hauswarte und Heizer. 3. Zusätzlich trägt der Immobilienfonds sämtliche, aus der Verwaltung des Fondsvermögens erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskosten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Abgaben usw.). Diese Kosten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert betreffenden Anlagen verrechnet. 4. Erwirbt die Fondsleitung Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die unmittelbar oder mittelbar von ihr selbst oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der sie durch gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% des Kapitals oder der Stimmen verbunden ist ("verbundene Zielfonds"), so darf im Umfang von solchen Anlagen dem Fondsvermögen nur eine reduzierte pauschale Verwaltungskommission von jährlich maximal 0.25% belastet werden. Die Fondsleitung darf überdies allfällige Ausgabe- oder Rücknahmekommissionen der verbundenen Zielfonds nicht dem Immobilienfonds belasten. 5. Legt die Fondsleitung in Anteile eines verbundenen Zielfonds gemäss obigem Absatz an, welcher eine tiefere effektive (pauschale) Verwaltungskommission aufweist als die effektive pauschale Verwaltungskommission gemäss Ziff. 1, so darf die Fondsleitung anstelle der vorerwähnten reduzierten pauschalen Verwaltungskommission auf dem in diesen verbundenen Zielfonds investierten Vermögen die Differenz zwischen der effektiven pauschalen Verwaltungskommission des investierenden Fonds einerseits und der effektiven (pauschalen) Verwaltungskommission des verbundenen Zielfonds anderseits belasten. VI Rechenschaftsablage und Prüfung § 16 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist der Schweizer Franken (CHF). 2. Das Rechnungsjahr dauert jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. 3. Innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Fonds. 4. Innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht. 5. Das Auskunftsrecht der Anleger gemäss § 5 Ziff. 3 bleibt vorbehalten. § 17 Prüfung Die Prüfgesellschaft prüft alljährlich, ob die Fondsleitung und die Depotbank die Vorschriften des Fondsvertrags, des KAG und der Standesregeln der Swiss Funds Association SFA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht. § 18 Verwendung des Erfolges 1. Der Nettoertrag des Immobilienfonds wird jährlich innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in CHF an die Anleger ausgeschüttet. Die Fondsleitung kann zusätzlich Zwischenausschüttungen aus den Erträgen vornehmen. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 22 2. Bis zu 30% des Nettoertrages können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Beträgt der Nettoertrag eines Rechnungsjahres inklusive vorgetragene Erträge aus früheren Rechnungsjahren weniger als 0.60% des Nettofondsvermögens, so kann auf eine Ausschüttung verzichtet und der gesamte Nettoertrag auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. § 19 Publikation des Immobilienfonds 1. Publikationsorgane des Immobilienfonds sind die im Prospekt genannten Printmedien oder elektronische Medien. Der Wechsel eines Publikationsorgans ist in den Publikationsorganen anzuzeigen. 2. Publiziert werden insbesondere Zusammenfassungen wesentlicher Änderungen des Fondsvertrages unter Hinweis auf die Stellen, bei denen die Änderungen im Wortlaut kostenlos bezogen werden können, der Wechsel der Fondsleitung und/oder der Depotbank, die Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung von Anteilsklassen sowie die Liquidation des Fonds. Änderungen, die von Gesetzes wegen erforderlich sind, welche die Rechte der Anleger nicht berühren oder die ausschliesslich formeller Natur sind, können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde von der Publikationspflicht ausgenommen werden. 3. Die Fondsleitung publiziert die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. den Nettoinventarwert mit dem Hinweis „exklusive Kommissionen“ bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen in den im Prospekt genannten Print- oder elektronischen Medien. Die Preise werden mindestens einmal im Monat publiziert. Die Wochen und Wochentage, an denen die Publikation stattfindet, gehen aus dem Prospekt hervor. 4. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, der vereinfachte Prospekt und die jeweiligen Jahres- und Halbjahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und bei allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden. VII Umstrukturierung und Auflösung § 20 Vereinigung 1. Die Fondsleitung kann mit Zustimmung der Depotbank Immobilienfonds vereinigen, indem sie auf den Zeitpunkt der Vereinigung die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des bzw. der zu übertragenden Immobilienfonds auf den übernehmenden Immobilienfonds überträgt. Die Anleger des übertragenden Immobilienfonds erhalten Anteile am übernehmenden Immobilienfonds in entsprechender Höhe. Auf den Zeitpunkt der Vereinigung wird der übertragende Immobilienfonds ohne Liquidation aufgelöst und der Fondsvertrag des übernehmenden Immobilienfonds gilt auch für den übertragenden Immobilienfonds. 2. Immobilienfonds können nur vereinigt werden, sofern 2.1 die entsprechenden Fondsverträge dies vorsehen; 2.2 sie von der gleichen Fondsleitung verwaltet werden; 2.3 die entsprechenden Fondsverträge bezüglich folgender Bestimmungen grundsätzlich übereinstimmen: 2.3.1 die Anlagepolitik, die Risikoverteilung sowie die mit der Anlage verbundenen Risiken; 2.3.2 die Verwendung des Nettoertrages und der Kapitalgewinne; SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 23 2.3.3 die Art, die Höhe und die Berechnung aller Vergütungen, die Ausgabe- und Rücknahmekommissionen sowie die Nebenkosten für den An- und Verkauf von Anlagen (Courtagen, Gebühren, Abgaben), die dem Fondsvermögen oder den Anlegern belastet werden dürfen; 2.3.4. die Rücknahmebedingungen; 2.3.5. die Laufzeit des Vertrages und die Voraussetzungen der Auflösung; 2.4 am gleichen Tag die Vermögen der beteiligten Immobilienfonds bewertet, das Umtauschverhältnis berechnet und die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übernommen werden; 2.5 weder den Immobilienfonds noch den Anlegern daraus Kosten erwachsen. 3. Wenn die Vereinigung voraussichtlich mehr als einen Tag in Anspruch nimmt, kann die Aufsichtsbehörde einen befristeten Aufschub der Rückzahlung der Anteile der beteiligten Immobilienfonds bewilligen. 4. Die Fondsleitung legt mindestens einen Monat vor der geplanten Veröffentlichung die beabsichtigten Änderungen des Fondsvertrages sowie die beabsichtigte Vereinigung zusammen mit dem Vereinigungsplan der Aufsichtsbehörde zur Überprüfung vor. Der Vereinigungsplan enthält Angaben zu den Gründen der Vereinigung, zur Anlagepolitik der beteiligten Immobilienfonds und den allfälligen Unterschieden zwischen dem übernehmenden und dem übertragenden Fonds, zu den Bewertungsmethoden, zur Berechnung des Umtauschverhältnisses, zu allfälligen Unterschieden in den Vergütungen, zu allfälligen Steuerfolgen für die Immobilienfonds sowie die Stellungnahme der zuständigen Prüfgesellschaft gemäss KAG. 5. Die Fondsleitung publiziert die beabsichtigten Änderungen des Fondsvertrages nach § 19 Ziffer 2 sowie die beabsichtigte Vereinigung und deren Zeitpunkt zusammen mit dem Vereinigungsplan mindestens zwei Monate vor dem von ihr festgelegten Stichtag in den Publikationsorganen der beteiligten Immobilienfonds. Dabei weist sie die Anleger darauf hin, dass diese bei der Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit der letzten Publikation Einwendungen gegen die beabsichtigten Änderungen des Fondsvertrages erheben oder die Rückzahlung ihrer Anteile verlangen können. 6. Die Prüfgesellschaft überprüft unmittelbar die ordnungsgemässe Durchführung der Vereinigung und äussert sich dazu in einem Bericht zuhanden der Fondsleitung und der Aufsichtsbehörde. 7. Die Fondsleitung meldet der Aufsichtsbehörde den Abschluss der Vereinigung und publiziert den Vollzug der Vereinigung, die Bestätigung der Prüfgesellschaft zur ordnungsgemässen Durchführung sowie das Umtauschverhältnis ohne Verzug in den Publikationsorganen der beteiligten Immobilenfonds. 8. Die Fondsleitung erwähnt die Vereinigung im nächsten Jahresbericht des übernehmenden Immobilienfonds und im allfällig vorher zu erstellenden Halbjahresbericht. Für den übertragenden Immobilienfonds ist ein geprüfter Abschlussbericht zu erstellen, falls die Vereinigung nicht auf den ordentlichen Jahresabschluss fällt. § 21 Laufzeit des Immobilienfonds und Auflösung 1. Der Immobilienfonds besteht auf unbestimmte Zeit. 2. Die Fondsleitung oder die Depotbank können die Auflösung des Immobilienfonds durch Kündigung des Fondsvertrages herbeiführen, wobei die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 24 3. Der Immobilienfonds kann durch Verfügung der Aufsichtsbehörde aufgelöst werden, insbesondere wenn er spätestens ein Jahr nach Ablauf der Zeichnungsfrist (Lancierung) oder einer längeren, durch die Aufsichtsbehörde auf Antrag der Depotbank und der Fondsleitung erstreckten Frist nicht über ein Nettovermögen von mindestens 5 Millionen Schweizer Franken (oder Gegenwert) verfügt. 4. Die Fondsleitung gibt der Aufsichtsbehörde die Kündigung unverzüglich bekannt und veröffentlicht sie in den Publikationsorganen. 5. Nach erfolgter Kündigung des Fondsvertrages darf die Fondsleitung den Immobilienfonds unverzüglich liquidieren. Hat die Aufsichtsbehörde die Auflösung des Immobilienfonds verfügt, so muss dieser unverzüglich liquidiert werden Die Auszahlung des Liquidationserlöses an die Anleger ist der Depotbank übertragen. Sollte die Liquidation längere Zeit beanspruchen, kann der Erlös in Teilbeträgen ausbezahlt werden. Vor der Schlusszahlung muss die Fondsleitung die Bewilligung der Aufsichtsbehörde einholen. § 22 Änderungen des Fondsvertrages Soll der vorliegende Fondsvertrag geändert werden, oder besteht die Absicht, die Fondsleitung oder die Depotbank zu wechseln, so hat der Anleger die Möglichkeit, bei der Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit der letzten entsprechenden Publikation Einwendungen zu erheben. Bei einer Änderung des Fondsvertrages können die Anleger überdies unter Beachtung der vertraglichen Frist die Auszahlung ihrer Anteile in bar verlangen. Vorbehalten bleiben die Fälle gemäss § 19 Ziff. 2, welche mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde von der Publikationspflicht ausgenommen sind. § 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 1. Der Immobilienfonds untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 22. November 2006 sowie der Verordnung der FINMA über die kollektiven Kapitalanlagen vom 21. Dezember 2006. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Fondsleitung. 2. Für die Auslegung des Fondsvertrags ist die deutschsprachige Fassung massgebend. 3. Der vorliegende Fondsvertrag tritt am 15. Februar 2010 in Kraft. 4. Der vorliegende Fondsvertrag ersetzt den Fondsvertrag vom 19. Oktober 2009. 5. Der vorliegende Fondsvertrag wurde am 12. Februar 2010 durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. Die Fondsleitung: Swisscanto Asset Management AG, Bern Die Depotbank: Zürcher Kantonalbank, Zürich SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Prospekt mit integriertem Fondsvertrag 25 Annexe 2 Rapport annuel du fonds au 31 décembre 2011 (en allemand) 16/59 41/59 Swisscanto SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Immobilienfonds schweizerischen Rechts Jahresbericht per 31. Dezember 2011 Inhaltsverzeichnis Seite Organisation und Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Vertriebsorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Bericht des Portfoliomanagers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Abschlusszahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Inventar der Liegenschaften am Ende der Rechnungsperiode ................................ 10 Verzeichnis der Immobiliengesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Hypotheken 14 .................................................................. Zusätzliche Informationen an die Anleger ............................................. 15 ..................................................... 15 Erklärung der Fussnoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kommentar zur Jahresrechnung .................................................... 16 Berechnung des Nettoinventarwertes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Bericht der Prüfgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Ausschüttung des Nettoertrags Weitere Informationen stehen im Internet unter www.swisscanto.ch zur Verfügung. Swisscanto Asset Management AG Bern, 17. April 2012 Die in diesem Bericht enthaltenen Zahlen und Angaben sind vergangenheitsbezogen. Diese dürfen nicht als Garantie für die zukünftige Entwicklung verstanden werden. Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : 3 743 094 CHF 2 Organisation und Verwaltung Fondsleitung Swisscanto Asset Management AG Nordring 4, CH-3000 Bern 25 Verwaltungsrat Dr. G. Fischer, Präsident CEO der Swisscanto Holding AG, Bern H. Frey, Mitglied Vorsitzender der Geschäftsleitung der Swisscanto Asset Management AG, Bern und Direktor der Swisscanto Asset Management International SA, Luxemburg O. Simeon, Mitglied Geschäftsführer der Swisscanto Vorsorge AG, Zürich Geschäftsführung H. Frey, Vorsitzender Leiter des Bereiches « Corporate Services » P. Bänziger, Leiter des Bereiches « Asset Management » R. Tarreghetta, Leiter des Bereiches « Markt Schweiz » Anlagekommission Ch. Stettler, Präsident ehem. Zürcher Kantonalbank, Zürich P. Godet, Mitglied ehem. Banque Cantonale Neuchâteloise, Neuchâtel E. Schneider, Mitglied Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne St. Kloess, Mitglied Kloess Real Estate, 8832 Wollerau G.R. Lazzarini, Mitglied CMI Partner AG, 8852 Altendorf Administration Die Fondsleitung hat im Sinne von Art. 31 KAG die Fondsadministration wie folgt delegiert : • Buchführung und Abschlussarbeiten der Immobiliengesellschaften und des Immobilienfonds an Huwiler Treuhand AG, Ostermundigen Geschäftsführung : Alexander Schneider, dipl. Wirtschaftsprüfer Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : Liegenschaftsverwaltungen Assofide SA, Locarno (technische Bewirtschaftung) Berimag AG, Bern (technische Bewirtschaftung) Bernard Nicod SA, Lausanne (technische Bewirtschaftung) CSL Immobilien AG, Zürich (technische Bewirtschaftung) CSL Immobilien AG, Winterthur (technische Bewirtschaftung) Cristuzzi Immobilien Treuhand AG, Sargans (technische Bewirtschaftung) Die Liegenschafter AG, Brüttisellen (technische Bewirtschaftung) Dr. V. Kämpfen AG, Brig-Glis (technische Bewirtschaftung) Fidimmobil SA, Neuchâtel (technische Bewirtschaftung) Privera AG / Graf Riedi AG, Gümligen (technische Bewirtschaftung) Graf Riedi AG, Solothurn (technische Bewirtschaftung) Huwiler Services AG, Ostermundigen (zentrales Rechnungswesen) Livit AG, Solothurn (technische Bewirtschaftung) Luzerner Kantonalbank, Luzern (technische Bewirtschaftung) Naef Immobilier Genève SA, Genève (technische Bewirtschaftung) Naef Immobilier Lausanne SA, Lausanne (technische Bewirtschaftung) Nimasa AG, Emmenbrücke (zentrale Administration) Privera AG, Baden (technische Bewirtschaftung) Privera AG, Jona (technische Bewirtschaftung) Privera AG, Oberwil BL (technische Bewirtschaftung) Privera SA, Sion (technische Bewirtschaftung) Privera AG, St. Gallen (technische Bewirtschaftung) Sallin Immobilier SA, Fribourg (technische Bewirtschaftung) TPM AG, Hergiswil (technische Bewirtschaftung) VERIT Immobilien AG, St. Gallen (technische Bewirtschaftung) Weck, Aeby & Cie, Fribourg (technische Bewirtschaftung) Schätzungsexperten Swiss Valuation Group AG namentlich: N. Beglinger, Zürich Dr. D. Hersberger, Dipl.-Ing. Arch. SIA, MRICS, Allschwil D. Lehmann, dipl. Architekt FH, Bern B. Weber Oertli, dipl. Architektin ETH/SIA, Küsnacht ZH Depotbank Zürcher Kantonalbank, Zürich Prüfgesellschaft KPMG AG, Zürich 3 743 094 CHF 3 Vertriebsorganisation Vertrieb Schweiz Zahl- und Vertriebsstellen alle Kantonalbanken und die Bank Coop AG, Basel Liechtenstein Zahl- und Vertriebsstelle Valartis Bank (Liechtenstein) AG Schaaner Strasse 27 FL-9487 Gamprin-Bendern Verkaufsrestriktion Anteile dieses Fonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Vertrieb Ausland Die in diesem Bericht enthaltenen Zahlen und Angaben sind vergangenheitsbezogen. Diese dürfen nicht als Garantie für die zukünftige Entwicklung verstanden werden. Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : 3 743 094 CHF 4 Bericht des Portfoliomanagers (ungeprüft) Immobilienmarkt Schweiz 2011 Der Schweizer Immobilienmarkt präsentierte sich im Jahr 2011 insgesamt sehr positiv. Die Verunsicherung an den weltweiten Finanz- und Kapitalmärkten sorgte für eine anhaltend hohe Nachfrage nach Schweizer Rendite-Immobilien. In der Folge sind die Immobilienpreise weiter gestiegen, was das bereits sehr angespannte Renditegefüge weiter unter Druck setzte. An guten Lagen wurden Transaktionen zu historisch tiefen Nettorenditen von unter 4 % durchgeführt. Die grosse Unsicherheit bezüglich alternativer Anlagemöglichkeiten und das ausgeprägte Risikobewusstsein der Anleger haben das Ihre dazu beigetragen. Der Anlagenotstand im Immobilienmarkt hat dazu geführt, dass auch für Immobilien an peripheren Lagen sehr hohe Preise erzielt wurden. In Anbetracht der damit verbundenen Leerstandsrisiken erscheinen diese Investitionen nicht in jedem Fall nachhaltig. Die Nachfrage nach Wohnliegenschaften (Eigennutzung und Renditeliegenschaften) profitierte 2011 wie bereits in den Vorjahren von den günstigen Finanzierungskosten, der starken Zuwanderung und der positiven Realeinkommensentwicklung. Das Angebot konnte trotz sehr starker Wohnbauproduktion nicht mit der Nachfrage mithalten. In einigen Regionen werden aktuell derart hohe Preise bezahlt, dass sich die Schweizerische Nationalbank wiederholt dazu veranlasst sah, die Marktteilnehmer zur Zurückhaltung aufzurufen. Gleichzeitig haben die ausserordentlich tiefen Hypothekarzinssätze gekoppelt mit der neuen Rundungsregel dazu geführt, dass der Referenzzinssatz per 1. Dezember 2011 von 2.75 % auf 2.50 % gesenkt wurde. Mieter können aufgrund dessen einen Senkungsanspruch von 2.91% geltend machen, wobei der Immobilieneigentümer die Teuerung sowie gestiegene Betriebs- und Unterhaltskosten gegenrechnen kann. Im kommerziellen Immobilienmarkt profitierte der Büroflächenmarkt vor allem im ersten Halbjahr 2011 von der soliden Beschäftigungssituation und positiven Flächennachfrage. Die Leerstände waren relativ gering. Auch der Verkaufsflächenmarkt hat ein insgesamt zufriedenstellendes Jahr hinter sich. Für kommerziell genutzte Immobilien werden als Folge des Anlagenotstandes sehr hohe Preise bezahlt. Ab dem dritten Quartal 2011 trübte sich das Marktumfeld tendenziell ein. Die Marktteilnehmer beurteilten ihre wirtschaftlichen Aussichten zusehends pessimistischer. Die BIP-Prognosen wurden nach unten korrigiert und auch die Konsumentenstimmung hat sich verschlechtert. Obwohl die Arbeitslosenquote per Ende 2011 immer noch bei lediglich 3.3 % lag, ist die allgemeine Verunsicherung in der Bevölkerung gross. Der als Folge der Eurokrise sehr starke Schweizer Franken sowie der in der Folge florierende Einkaufstourismus drücken auf die Margen der Detailhändler. Unternehmungen sind mit Investitionen zunehmend zurückhaltend, wobei exportorientierte Firmen besonders betroffen sind. Die Bereitschaft, langfristige Mietverträge abzuschliessen, hat tendenziell abgenommen. Mietinteressenten können vermehrt mit Zugeständnissen seitens des Vermieters rechnen. Performance und Agio Die Anteilsscheine des SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA (SWC REF IFCA) notierten per Ende 2011 bei CHF 114.40, verglichen mit CHF 116.50 per Ende 2010. Der Jahreshöchstkurs lag bei CHF 121.00, der tiefste Kurs bei CHF 112.20 (Tagesschlusskurse). Unter Berücksichtigung der Ausschüttung von CHF 3.40 resultiert für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Total Return für die Fondsanteile von 1.12 %, womit der Fonds hinter dem SXI Real Estate Funds Index (+ 6.83 %) zurückliegt. Zurückzuführen ist diese negative relative Performance primär auf die relativen Agioveränderungen (das Agio bezeichnet die Differenz zwischen dem Börsenkurs und dem Inventarwert eines Fondsanteils). Das Agio des SWC REF IFCA lag 2010 zwischenzeitlich mehr als 10 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der Schweizer Immobilienfonds. Gegen Ende 2011 schrumpfte diese Differenz auf rund 5 Pro- Performance 2011 (indexiert) 108 106 104 102 100 98 96 Dez 2010 Mrz 2011 Jun 2011 Sep 2011 Dez 2011 Swisscanto (CH) Real Estate Fund Ifca SXI Real Estate Funds zentpunkte. Nichtsdestotrotz ist das Agio des SWC REF IFCA immer noch überdurchschnittlich hoch. Per Ende 2011 betrug es 23.01%. Ausschüttung und Inventarwertentwicklung Der Inventarwert pro Anteil konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2.94 % von CHF 90.34 auf CHF 93.00 gesteigert werden. Dieses Wachstum ist primär auf die Zunahme der Verkehrswerte der Bestandesliegenschaften und fertig gestellten Neubauprojekte zurückzuführen. Inventarwert pro Anteil in CHF 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 87.72 87.94 88.66 90.34 2007* 2008 2009 2010 93.00 2011 * 2007 Split im Verhältnis 3 :1 (Inventarwert pro Anteil betrug CHF 263.15) Die Mietzinseinnahmen konnten gegenüber dem Vorjahr von CHF 69.68 Mio. auf CHF 71.74 Mio. erhöht werden. Aufgrund des vorliegenden Resultates hat die Fondsleitung beschlossen, die Ausschüttung auf CHF 3.65 festzulegen. Daraus ergibt sich – basierend auf dem Börsenkurs von CHF 114.40 per Geschäftsjahresende – eine Ausschüttungsrendite von 3.19 %. Aus der Ausschüttung des letzten Jahres CHF 3.40 und der Entwicklung des Inventarwertes resultiert eine Anlagerendite von 6.97 %. Liegenschaftsportfolio Das Immobilienportfolio ist 2011 um rund 10 % gewachsen. Zum Wachstum haben massgeblich die drei fertiggestellten Bauprojekte in IllnauEffretikon, Naters und Merenschwand beigetragen. Das Liegenschaftsportfolio des SWC REF IFCA ist geographisch breit diversifiziert, sodass sich keine Klumpenrisiken ergeben. Der Verkehrswertanteil des grössten operativen Objektes am Total der fertigen Bauten beträgt 3.44 %. Rund ein Viertel des Portfoliowertes entfällt auf die besonders wachstumsstarke Region Zürich. Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : Geographische Diversifikation nach Verkehrswert Bilanz und Erfolgsrechnung Das Nettofondsvermögen nach geschätzten Liquidationssteuern beläuft sich per Geschäftsjahresabschluss auf CHF 882.59 Mio. (Vorjahr CHF 857.36 Mio., + 2.94 %). Westschweiz 7.0% Genfersee Per 31.12.2011 beträgt die hypothekarische Verschuldung CHF 269.97 Mio., was einer Fremdfinanzierungsquote von 21.95 % entspricht (Vorjahr 17.61%). Per 31.12.2011 beträgt der durchschnittlichen Hypothekarzinssatz 1.72 % bei einem Anteil der variablen Hypotheken von 35.83 %. Zürich 25.0% 12.4% Südschweiz 7.3% Fälligkeiten der Hypotheken in Mio. CHF Ostschweiz 10.3% Bern 20.1% 3 743 094 CHF 5 120 100 Innerschweiz 5.4% Nordwestschweiz 12.5% 80 60 40 20 Im Geschäftsjahr wurden zwei Teilverkäufe durchgeführt (Details siehe Seite 12). Daraus resultierte ein realisierter Kapitalgewinn von CHF 0.43 Mio. Laufende Bauprojekte Per Geschäftsjahrsende existieren drei Bauprojekte in Egerkingen, Moosseedorf und Schöftland. Für das Bauprojekt Schöftland, Wasserschloss wurde ein Verkaufsvertrag beurkundet. Der Verkauf ist abhängig vom Erhalt einer rechtskräftigen Baubewilligung durch die Gegenpartei. Im Rahmen der Bauprojekte bestehen offene (nicht bilanzierte) Zahlungsverpflichtungen im Umfang von CHF 47.96 Mio. Wertentwicklung des Immobilienportfolios Der Bilanzwert aller Grundstücke beträgt per Ende 2011 CHF 1’230.18 Mio., wobei CHF 41.41 Mio. auf Liegenschaften im Bau und CHF 1’188.77 Mio. auf fertige Bauten entfallen. Die Aufwertungen der fertigen Bauten führten zu einer inneren Wertänderung von 2.46 % im Vergleich zum 31.12.2010. Gesamtportfolio Betrag in CHF Mio. Total Immobilien 31.12.2010 Käufe Bestandsliegenschaften Neubauinvestitionen Aktivierte Instandsetzungen Bewertungsdifferenzen Verkäufe 1’118.82 0.00 75.57 0.53 35.43 – 0.17 Total Immobilien 31.12.2011 1’230.18 Der durchschnittlich gewichtete Diskontierungszinssatz liegt bei nominal 4.87 % (Vorjahr 4.97 %). variabel 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 0 2012 Der Fonds wurde Eigentümer der Liegenschaften Naters, Grünpark (per 20.12.2011) und Moosseedorf, Stägmatt (per 10.6.2011). Damit wurden die zuvor bestehenden Kaufverpflichtungen erfüllt. 2011 Veränderungen im Liegenschaftsbestand fix Die geschätzten Liquidationssteuern betragen CHF 66.35 Mio. Der Anstieg von CHF 9.58 Mio. im Vergleich zum Vorjahr ist hauptsächlich auf die Zunahme der Verkehrswerte der Liegenschaften respektive auf das fortlaufende Wachstum des Immobilienfonds zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2011 wurden keine Emissionen von Anteilen durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2011 betrugen die Mietzinseinnahmen CHF 71.74 Mio. (Vorjahr CHF 69.68 Mio.). Die Mietzinsausfallquote beträgt 3.93% (Vorjahr 3.20 %) und wurde stark dadurch beeinflusst, dass 2011 drei Bauprojekte fertiggestellt wurden und sich in der Erstvermietungsphase befinden. Diese drei Liegenschaften weisen daher noch hohe Leerstände auf. Der Aufwand für Unterhalt und Reparaturen betrug CHF 12.24 Mio. bzw. 17.07 % der Mietzinseinnahmen, der Liegenschaftsaufwand CHF 4.63 Mio. bzw. 6.46 % der Mietzinseinnahmen. Im Geschäftsjahr 2011 wurden CHF 3.61 Mio. Rückstellungen für künftige Reparaturen aufgelöst. Ein wesentlicher Teil des Immobilienbestandes ist in seinem Lebenszyklus an einem Punkt angelangt, an dem umfassende Sanierungen anstehen. Die in der Vergangenheit für diesen Fall gebildeten Rückstellungen werden nun im Zuge der erfolgten Sanierungen zweckgemäss wieder aufgehoben. Die Auflösung der Rückstellung führt zu einer Ausschüttungsquote von 109.46 %. Die Position Steuern und Abgaben erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr nur leicht von CHF 7.75 Mio. auf CHF 7.87 Mio. Infolge des Verkaufs eines Landstücks in Pullly (VD) und eines Miteigentumsanteils in Kriens (LU) ergab sich ein realisierter Kapitalgewinn von CHF 0.43 Mio. Mit CHF 61.11 Mio. liegt der Gesamterfolg deutlich über dem Vorjahresniveau (CHF 51.25 Mio.), was vor allem auf die höhere Portfolioaufwertung und die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen ist. Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : 3 743 094 CHF 6 Informationen an die Anleger Übersicht / Kennzahlen Liegenschaften zu Verkehrswerten in Mio. Nettovermögen zu Verkehrswerten in Mio. Inventarwert pro Anteil Abzüglich Nebenkosten Abzüglich 2 % Kommission Rücknahmepreis pro Anteil Geldkurs Steuerwert (per 31.12.) 1) Anteile im Umlauf Gekündigte Anteile Agio Ausschüttung je Anteil Ausschüttungsrendite Ausschüttungsquote (Pay-out ratio) Performance Fremdfinanzierungsquote Mietzinsausfall- (Ertragsausfall-)quote Mieter-5 %-Grenze bei Mieteinnahmen Betriebsgewinnmarge (EBIT-Marge) Eigenkapitalrendite (ROE) Anlagerendite Fondsbetriebsaufwandquote (TERREF) Gründungsjahr Erklärung der Fussnoten / Kommentare am Ende des Berichts 01.01.11 31.12.11 01.01.10 31.12.10 01.01.09 31.12.09 CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF 1’230.2 882.6 93.00 – 2.60 – 1.86 88.54 114.40 114.40 1’118.8 857.4 90.34 – 2.53 – 1.81 86.00 116.50 116.50 1’084.7 841.4 88.66 – 2.49 – 1.77 84.40 114.30 114.30 CHF 9’490’082 0 23.01 % 3.65 3.19 % 110.98 % 1.12 % 9’490’082 0 28.96 % 3.40 2.92 % 100.61 % 5.15 % 9’490’082 0 28.92 % 3.65 3.19 % 84.23 % 21.97 % 21.95 % 17.61 % 16.67 % 3.93 % nein 3.20 % nein 2.89 % nein 71.87 % 6.92 % 6.97 % 0.96 % 67.44 % 5.98 % 6.27 % 0.97 % 68.74 % 4.85 % 4.72 % 0.98 % 1961 Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : Vermögensrechnung (Verkehrswerte) 3 743 094 CHF 7 31.12.11 31.12.10 Kassa, PC, Bankguthaben auf Sicht, einschliesslich Treuhandanlagen bei Drittbanken 5’205’953.12 Bankguthaben auf Zeit, einschliesslich Treuhandanlagen bei Drittbanken 0.00 Kurzfristige festverzinsliche Effekten 0.00 Grundstücke Wohnbauten 1’087’620’000.00 davon im Baurecht 37’530’000.00 Kommerziell genutzte Liegenschaften 37’470’000.00 davon im Baurecht 0.00 Gemischte Bauten 63’680’000.00 davon im Baurecht 0.00 Stockwerkeigentum 0.00 davon im Baurecht 0.00 Bauland einschliesslich Abbruchobjekte und angefangene Bauten 41’409’000.00 davon im Baurecht abgegeben 0.00 Hypotheken und andere hypothekarisch sichergestellte Darlehen 0.00 Anteile an anderen Immobilienfonds und Immobilieninvestmentgesellschaften 0.00 6’118’457.95 0.00 0.00 Aktiven Total Grundstücke Derivative Finanzinstrumente Sonstige Vermögenswerte 983’120’000.00 41’480’000.00 35’380’000.00 0.00 61’280’000.00 0.00 0.00 0.00 39’041’000.00 0.00 0.00 0.00 1’230’179’000.00 0.00 13’189’094.17 1’118’821’000.00 0.00 9’943’924.57 1’248’574’047.29 1’134’883’382.52 Hypotheken und andere hypothekarisch sichergestellte Verbindlichkeiten [2] Darlehen und Kredite Sonstige Verbindlichkeiten [3] Anteile der Minderheitsaktionäre an Immobiliengesellschaften 269’973’230.45 0.00 29’660’813.58 0.00 196’983’230.45 0.00 23’772’153.99 0.00 Nettofondsvermögen vor geschätzten Liquidationssteuern 948’940’003.26 914’127’998.08 66’350’000.00 56’770’000.00 882’590’003.26 857’357’998.08 [1] Gesamtfondsvermögen Passiven Geschätzte Liquidationssteuern Nettofondsvermögen Erklärung der Fussnoten / Kommentare am Ende des Berichts [4] Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : Entwicklung der Anzahl Anteile Rechnungsperiode 3 743 094 CHF 8 01.01.11 31.12.11 01.01.10 31.12.10 Bestand zu Beginn der Rechnungsperiode Ausgaben Zurückgenommene Anteile 9’490’082 0 0 9’490’082 0 0 Bestand am Ende der Rechnungsperiode 9’490’082 9’490’082 keine keine 93.00 90.34 Abschreibungskonti Rückstellungskonti Zur Wiederanlage zurückbehaltene Erträge 29’855’893.67 18’772’669.68 0.00 29’855’893.67 22’381’568.58 0.00 Total Abschreibungs- und Rückstellungskonti 48’628’563.35 52’237’462.25 Nettofondsvermögen zu Beginn der Rechnungsperiode Ausschüttung Saldo aus dem Anteilsverkehr Gesamterfolg Pro Saldo Einlage / Entnahme Rückstellungskonti Pro Saldo Einlage / Entnahme Amortisationsfonds Immobilien 857’357’998.08 – 32’266’278.80 0.00 61’107’182.88 – 3’608’898.90 0.00 841’363’755.18 – 34’638’799.30 0.00 51’254’620.20 – 209’100.00 – 412’478.00 Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 882’590’003.26 857’357’998.08 Anzahl gekündigte Anteile Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode Zusammensetzung der Abschreibungs- und Rückstellungskonti Veränderung des Nettofondsvermögens Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : Erfolgsrechnung Rechnungsperiode 3 743 094 CHF 9 01.01.11 31.12.11 01.01.10 31.12.10 Ertrag Erträge der Bank- und Postguthaben Erträge der kurzfristigen festverzinslichen Effekten Mietzinseinnahmen [5] Aktivierte Bauzinsen Sonstige Erträge [6] Einkauf in laufende Nettoerträge bei der Ausgabe von Anteilen 9’567.20 0.00 71’743’874.98 961’582.05 193’402.61 0.00 12’479.91 0.00 69’678’765.31 1’175’720.00 269’243.63 0.00 Total Erträge 72’908’426.84 71’136’208.85 4’857’396.12 433’164.45 12’243’763.47 0.00 4’631’658.63 7’868’493.30 0.00 0.00 0.00 – 3’608’898.90 4’328’044.78 433’246.30 11’188’647.57 0.00 4’290’361.55 7’754’333.10 0.00 0.00 0.00 0.00 11’464’640.99 0.00 0.00 0.00 0.00 198’356.25 0.00 0.00 10’893’821.85 0.00 0.00 0.00 0.00 175’792.16 0.00 0.00 Total Aufwand 38’088’574.31 39’064’247.31 Nettoertrag 34’819’852.53 32’071’961.54 434’920.65 6’348’213.76 35’254’773.18 38’420’175.30 25’852’409.70 12’834’444.90 61’107’182.88 51’254’620.20 Nettoertrag des Rechnungsjahres zur Ausschüttung bestimmte Kapitalgewinne des Rechnungsjahres zur Ausschüttung bestimmte Kapitalgewinne früherer Rechnungsjahre Vortrag des Vorjahres 34’819’852.53 0.00 0.00 16’702.82 32’071’961.54 0.00 0.00 211’020.08 zur Verteilung verfügbarer Erfolg 34’836’555.35 32’282’981.62 zur Ausschüttung an die Anleger vorgesehener Erfolg zur Wiederanlage zurückbehaltener Erfolg Pro Saldo Einlage / Entnahme gesetzlicher Reserven Immobiliengesellschaften 34’638’799.30 0.00 0.00 32’266’278.80 0.00 0.00 197’756.05 16’702.82 Aufwand Hypothekarzinsen und Zinsen aus hypothekarisch gesicherten Verbindlichkeiten Sonstige Passivzinsen [7] Unterhalt und Reparaturen [8] Liegenschaftsverwaltung Liegenschaftsaufwand Steuern und Abgaben Verwaltungsaufwand [9] Schätzungs- und Revisionsaufwand Abschreibungen auf Grundstücken Rückstellungen für künftige Reparaturen Reglementarische Vergütungen an: die Fondsleitung [9] die Unternehmeraktionärinnen und Unternehmeraktionäre die Depotbank die Immobilienverwalterin beziehungsweise den -verwalter weitere Dritte Sonstige Aufwendungen [10] Ausrichtung laufender Nettoerträge bei der Rücknahme von Anteilen Anteile der Minderheitsaktionärinnen und -aktionären an Immobiliengesellschaften Realisierte Kapitalgewinne/-verluste Realisierter Erfolg Nicht realisierte Kapitalgewinne/-verluste [11] Gesamterfolg Verwendung des Erfolges Vortrag auf neue Rechnung Erklärung der Fussnoten / Kommentare am Ende des Berichts Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : 3 743 094 CHF 10 Inventar der Liegenschaften am Ende der Rechnungsperiode Adresse Wohnbauten Grossmatt 2 Wiesenstrasse 2/4/6/8 Jurastrasse 9/11/13/15 Binningerstrasse 11/13 / Spitzgartenweg 2 Kleine Zelg 1/3/7 Via al Pascolo 3/5 Pizolstrasse 13/13a/13b Christoph-Merian-Platz 2/4/6/8 Solothurnstrasse 44 Auenring 15/17/19/21 Holligenstrasse 107/109/121 Wabernstrasse 92 Kastanienweg 18/20/22 Cholholz 36-38 Krähstelstrasse 17 / Baumackerstrasse 6/8/10 Tiergarten 39/41 Ch. de Champ-Pamont 123 Av. Mayor-Vautier 32 Hofackerstrasse 15/17/19/26/28/30/32 Luberzenstrasse 10/12 Grüzenstrasse 23/27 Brugerastrasse 42/44/46 Landskronweg 17-29 Le Frêne 1-3/5-7 Rückimattweg 3 Oststrasse 1-7 Route de Beaumont 5 Route de Bertigny 16/18/20 / Sentier Daler 2/4 Route Joseph-Chaley 27-35 Wichelackerstrasse 27-35 St. Gallerstrasse 91/91a/93 Neuchlenstrasse 11 Bächelackerstrasse 1/3/5/7/9/11 Drusbergstrasse 24/25/26/27/28/29/30 Rougemontweg 1-5 Zedtwitzweg 2-6 Am Dorfbach 15-21/23-27 Hummelbergstrasse 42/44 Eichweg 5 Eichweg 7/9 Blinzernfeldweg 10/12/14/16 Romanshornerstrasse 24/26 Wichlernweg 7/9/11 Av. Charles-Naine 7 Hintere Bahnhofstrasse 10 Aufhabenweg 9/11 Napfstrasse 2/2a/4/6 Oberstrasse 74-78 Av. de la Chablière 21b/21c Av. d’Echallens 120 Av. Eugène-Rambert 3 Avenue Druey 12 Avenue Virgile-Rossel 12 Chemin des Clochetons 4bis / Avenue d’Echallens 35 Chemin des Sauges 10/10bis Chemin Isabelle de Montolieu 131 Via Varenna 34/36 Chemin du Grand-Clos 35 Breitfeldstrasse 15-19 / Sandgrubenstrasse 4 Av. Ste-Cécile 1-3 Av. de l’Europe 4a / b + 4c / d Av. de l’Industrie 27 Av. de l’Industrie 45 Rives de la Morges 4/5 Furkastrasse 71/73a/73b/75 Austrasse 91-99 Lyss-Strasse 51/53/55/57/59 PLZ / Ort 8910 8910 3422 4123 9320 6612 7310 4052 4053 8303 3008 3007 4562 3178 8107 3400 1033 1815 8953 8953 8600 3186 4107 1072 3312 8500 1700 1700 1700 3144 9403 9202 8128 8810 3626 3626 8307 8645 5742 5742 3098 8280 6010 2300 8853 4900 3550 3550 1004 1004 1005 1018 1005 1004 1018 1010 6601 1869 5634 1217 1870 1870 1870 1110 3904 3176 2560 Kanton Gestehungskosten Versicherungswert Verkehrswert Affoltern ZH Affoltern ZH Alchenflüh BE Allschwil BL Arbon TG Ascona TI Bad-Ragaz SG Basel BS Basel BS Bassersdorf ZH Bern BE Bern BE Biberist SO Bösingen FR Buchs ZH Burgdorf BE Cheseaux VD Clarens VD Dietikon ZH Dietikon ZH Dübendorf ZH Düdingen FR Ettingen BL Forel VD Fraubrunnen BE Frauenfeld TG Freiburg FR Freiburg FR Freiburg FR Gasel BE Goldach SG Gossau SG Hinteregg ZH Horgen ZH Hünibach BE Hünibach BE Illnau-Effretikon ZH Jona SG Kölliken AG Kölliken AG Köniz BE Kreuzlingen TG Kriens LU La Chaux-de-Fonds NE Lachen SZ Langenthal BE Langnau i.E. BE Langnau i.E. BE Lausanne VD Lausanne VD Lausanne VD Lausanne VD Lausanne VD Lausanne VD Lausanne VD Lausanne VD Locarno TI Massongex VS Merenschwand AG Meyrin GE Monthey VS Monthey VS Monthey VS Morges VD Naters VS Neuenegg BE Nidau BE 1’400’014.75 4’220’000.00 3’713’735.40 8’095’373.00 3’089’999.50 15’719’637.10 2’284’289.10 4’410’903.15 3’695’996.70 8’997’684.00 15’691’580.00 1’832’200.00 8’567’950.00 3’064’427.70 4’674’552.20 6’437’991.00 2’886’825.35 2’571’686.60 5’188’912.90 3’584’085.65 7’222’728.15 11’233’821.55 10’384’914.10 6’101’550.00 3’453’364.45 11’245’415.45 7’464’218.30 5’534’432.00 6’121’486.85 6’933’392.65 4’620’004.85 3’132’774.00 6’314’214.10 7’683’122.00 3’148’100.00 3’509’400.00 35’034’005.95 14’219’243.30 1’703’710.00 3’000’750.00 4’531’900.00 5’231’659.45 8’422’094.00 1’958’122.75 6’929’000.00 2’170’000.00 2’380’000.35 3’515’439.85 6’223’877.10 1’021’594.15 5’965’690.85 2’932’000.00 4’842’570.85 8’479’786.15 2’594’452.50 9’390’451.50 9’167’105.75 3’995’052.50 18’567’759.95 4’440’126.35 7’721’372.99 4’302’361.80 4’814’000.00 6’514’499.75 20’012’624.90 13’466’759.75 7’199’945.40 1’705’900.00 7’645’600.00 6’372’200.00 5’378’000.00 5’645’000.00 13’491’377.00 4’098’000.00 9’416’000.00 3’994’000.00 19’373’500.00 29’467’000.00 1’917’500.00 9’195’390.00 3’372’319.00 7’788’400.00 5’314’972.00 2’616’750.00 4’449’800.00 11’762’000.00 5’480’000.00 8’109’100.00 10’123’000.00 10’011’000.00 7’512’746.00 4’624’400.00 11’039’000.00 15’038’219.00 11’609’600.00 14’859’300.00 9’772’400.00 6’684’000.00 3’616’639.00 10’251’100.00 13’499’887.00 5’263’200.00 5’336’600.00 27’986’000.00 10’695’500.00 1’930’243.00 3’612’865.00 7’854’700.00 5’081’000.00 10’792’000.00 2’693’053.00 11’014’105.00 3’895’200.00 4’634’200.00 7’722’400.00 6’791’652.00 1’990’950.00 3’329’343.00 3’405’281.00 3’675’732.00 9’339’946.00 2’533’525.00 19’416’480.00 7’450’498.00 5’678’140.00 15’746’000.00 12’069’050.00 10’864’000.00 6’484’621.00 7’073’562.00 7’808’765.00 17’671’000.00 11’880’000.00 14’796’300.00 2’090’000.00 8’310’000.00 4’970’000.00 7’360’000.00 4’340’000.00 16’440’000.00 3’880’000.00 6’910’000.00 4’040’000.00 13’860’000.00 24’200’000.00 1’970’000.00 9’590’000.00 3’270’000.00 8’170’000.00 4’690’000.00 2’940’000.00 3’680’000.00 10’010’000.00 5’830’000.00 7’030’000.00 11’630’000.00 8’100’000.00 6’590’000.00 3’300’000.00 12’620’000.00 11’170’000.00 11’900’000.00 9’840’000.00 8’170’000.00 6’030’000.00 4’240’000.00 11’470’000.00 14’550’000.00 5’640’000.00 5’700’000.00 40’880’000.00 15’980’000.00 1’690’000.00 2’950’000.00 7’550’000.00 5’510’000.00 13’690’000.00 1’840’000.00 9’060’000.00 3’180’000.00 3’990’000.00 5’870’000.00 8’230’000.00 1’350’000.00 5’210’000.00 3’830’000.00 6’120’000.00 10’740’000.00 2’970’000.00 14’590’000.00 10’100’000.00 3’950’000.00 19’070’000.00 6’960’000.00 8’100’000.00 4’630’000.00 5’920’000.00 8’430’000.00 21’910’000.00 12’410’000.00 9’940’000.00 Bruttoertrag Eigentumsform * 129’272.00 491’058.45 335’045.65 413’060.75 297’413.65 980’455.35 236’470.00 572’493.60 263’313.00 944’721.45 1’569’402.05 117’305.00 542’670.75 195’980.95 519’349.15 280’120.10 204’400.60 278’701.00 734’269.25 355’929.05 462’351.50 690’454.60 654’771.65 515’689.75 206’793.00 727’786.35 740’516.35 854’710.30 734’373.35 489’707.30 372’637.45 259’141.75 631’613.40 877’344.35 365’930.35 367’354.05 726’537.50 857’982.70 117’055.60 176’807.00 445’621.80 341’179.45 767’879.10 170’936.45 571’686.55 184’257.00 260’975.40 402’522.15 575’026.70 106’120.85 310’449.05 269’836.15 388’780.90 837’800.10 206’464.15 1’063’473.90 597’860.70 259’041.97 295’926.95 520’505.30 592’093.95 315’754.15 410’554.70 605’281.30 23’813.95 691’089.90 665’922.80 AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG BR + AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : Adresse PLZ / Ort 3 743 094 CHF 11 Kanton Gestehungskosten Versicherungswert Verkehrswert Bruttoertrag Eigentumsform * Lyss-Strasse 65/67/73 Weyermattstrasse 38/40 Zürcherstrasse 9/11 Buchenwies 1 Wegmühlegässli 59-63 Hinwilerstrasse 202-208 Schärackerstrasse 7 Chemin de la Rapille 5 Chemin de la Rapille 7 Avenue de Lavaux 4 Kantonsstrasse 60 Buchenstrasse 1-11 / Tannenstrasse 2-6 Gotenstrasse 7-25 / Helvetierstrasse 10-28 Sonnenring 1-13A Chilestieg 7/9/11/13/15 Postmatte 1/3/5 Zellburg 2/3/4 Schönenwerdstrasse 3/5 Solothurnstrasse 9/11 Adlerstrasse 1 Avenue de Tourbillon 68/70 Untere Sternengasse 15/15a/15b / 17/17a/17b Rotzenbühlstrasse 20 Burenbüchelstrasse18/18a/18b Haggenhaldenstrasse 9-15 Rue du Rafour 3 Im Schwäbis 1. Etappe Mittelstr 10/12, Merkurstr. 4/6/8, Schwäbisstr. 19/21 Im Schwäbis 2. Etappe Mittelstr 6/8, Merkurstr. 10/12/22 Streumattweg 14-18 Mattenweg 1/3 Im Lingg 3/5 Länggasse 90/92 Neufeldstrasse 8-10e Pestalozzistrasse 85a/85b Siedlungsstrasse 3/5/7 Von May-Strasse 15-21 Gschwaderstrasse 40 / Ifangweg 2-8 Chemin de Pont Céard 1-3 Rte de St-Légier 12-12A Rte de St-Légier 8-8A Chemin de Beaulieu 4-7 Bondelistrasse 66 Melchrütistrasse 31-39 Sonnenriedstrasse 3 Neugrubenstrasse 21-29 Strahleggstrasse 64-68 Unterwiesenstrasse 2/4/6/8 Chemin de Sous-Bois 3 Herrligstrasse 26/28/30 Schwandenholzstrasse 234-240 Caspar-Wüst-Strasse 64/66 / Rümlangstrasse 86/88 Stiglenstrasse 59 Engweg 1/3 2560 2560 8102 9242 3072 8626 8330 1008 1008 1009 8864 4533 4125 8590 8153 6214 6214 8952 3322 8854 1950 4500 8957 9016 9014 2024 Nidau BE Nidau BE Oberengstringen ZH Oberuzwil SG Ostermundigen BE Ottikon ZH Pfäffikon ZH Prilly VD Prilly VD Pully VD Reichenburg SZ Riedholz SO Riehen BS Romanshorn TG Rümlang ZH Schenkon LU Schenkon LU Schlieren ZH Schönbühl BE Siebnen SZ Sion VS Solothurn SO Spreitenbach AG St. Gallen SG St. Gallen SG St-Aubin NE 5’830’156.45 2’678’000.00 2’220’397.25 2’706’977.35 2’990’700.00 9’020’996.25 3’007’318.85 5’427’000.10 4’901’000.20 5’250’880.35 16’036’319.35 13’274’510.20 11’909’353.80 32’227’406.30 6’365’851.65 7’758’756.50 8’657’199.53 6’655’329.15 4’637’416.60 4’840’500.00 3’545’000.00 22’260’501.80 4’696’999.80 1’838’854.55 10’253’926.05 1’690’999.50 8’625’800.00 4’004’100.00 2’980’500.00 2’816’900.00 6’338’800.00 8’763’900.00 4’728’700.00 6’468’887.00 6’439’021.00 7’435’786.00 16’110’961.00 16’838’415.00 25’071’000.00 30’087’000.00 8’834’300.00 6’916’000.00 8’380’000.00 7’329’000.00 4’520’622.00 7’438’284.00 5’425’946.00 17’411’895.00 8’701’000.00 3’194’000.00 7’714’400.00 3’471’353.00 5’590’000.00 3’300’000.00 3’110’000.00 2’940’000.00 6’490’000.00 10’030’000.00 5’070’000.00 7’010’000.00 6’060’000.00 6’350’000.00 16’650’000.00 14’310’000.00 21’110’000.00 33’030’000.00 10’260’000.00 8’030’000.00 8’840’000.00 8’310’000.00 3’870’000.00 8’020’000.00 3’550’000.00 23’010’000.00 8’970’000.00 3’490’000.00 10’700’000.00 2’600’000.00 386’046.65 204’710.00 223’186.20 171’479.70 385’949.50 562’730.70 341’382.60 517’817.50 452’683.50 482’250.55 883’231.85 902’239.05 1’533’191.80 1’795’855.55 628’368.15 459’324.20 479’112.00 506’322.20 238’650.00 458’952.00 262’396.40 1’231’999.95 592’640.10 203’741.75 582’797.80 180’256.95 AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG BR + AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG 3612 3612 4802 2557 8800 3600 3604 3600 3603 3601 8610 1290 1800 1800 1752 3084 8304 8855 9500 8400 8408 1400 8048 8046 8052 8052 8006 Steffisburg Steffisburg Strengelbach Studen Thalwil Thun Thun Thun Thun Thun Uster Versoix Vevey Vevey Villars-sur-Glâne Wabern Wallisellen Wangen Wil Winterthur Winterthur Yverdon Zürich Zürich-Affoltern Zürich-Seebach Zürich-Seebach Zürich-Unterstrass BE BE AG BE ZH BE BE BE BE BE ZH GE VD VD FR BE ZH SZ SG ZH ZH VD ZH ZH ZH ZH ZH 11’227’600.00 8’888’000.00 3’106’159.65 2’274’700.00 2’925’000.00 5’737’135.80 9’474’800.00 1’722’700.20 18’063’215.25 14’084’383.30 7’968’555.80 10’829’500.00 3’869’148.35 3’846’861.00 10’356’547.00 14’850’701.20 20’141’981.60 1’729’224.00 21’388’158.25 6’128’175.35 4’806’510.00 4’416’477.35 10’790’053.15 8’624’250.80 4’701’374.20 6’398’783.25 10’656’166.90 21’015’700.00 15’572’400.00 4’461’000.00 3’900’000.00 4’988’300.00 5’900’000.00 12’889’100.00 4’055’000.00 14’190’000.00 10’480’000.00 14’326’900.00 12’350’240.00 4’033’263.00 4’166’405.00 12’663’150.00 18’779’700.00 13’646’200.00 2’692’618.00 13’285’700.00 8’098’700.00 8’375’900.00 2’993’233.00 9’455’000.00 11’510’679.00 9’630’400.00 7’936’000.00 9’414’200.00 19’420’000.00 15’120’000.00 3’710’000.00 3’230’000.00 5’320’000.00 6’980’000.00 9’810’000.00 3’920’000.00 20’050’000.00 15’100’000.00 14’880’000.00 12’440’000.00 4’460’000.00 4’680’000.00 10’190’000.00 14’970’000.00 22’320’000.00 2’460’000.00 23’310’000.00 9’700’000.00 7’730’000.00 4’230’000.00 11’140’000.00 9’510’000.00 8’560’000.00 8’130’000.00 14’370’000.00 1’223’684.75 953’617.75 254’408.55 204’811.45 284’507.95 411’010.35 690’778.75 254’211.30 1’061’534.40 859’894.75 903’470.30 958’101.00 298’293.60 298’246.15 670’798.45 979’212.60 1’219’020.75 156’032.75 1’237’722.25 578’120.00 438’132.30 286’360.55 746’868.56 685’896.00 559’079.65 526’113.25 839’220.70 AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG BR + AEG AEG AEG AEG kommerziell genutzte Liegenschaften Räffelstrasse 25 Josefstrasse 92 8045 Zürich 3 8005 Zürich 5 ZH ZH 13’851’860.75 8’493’658.15 34’910’400.00 13’033’700.00 22’640’000.00 14’830’000.00 1’798’988.50 902’314.65 AEG AEG gemischte Bauten Allschwilerstrasse 38 / Birkenstrasse 43 Poststrasse 17/17a/17b Viktoriastrasse 16 Route de Florissant 86a Av. Charles-Naine 1/3/5 Av. de Morges 161 / Rue de Genève 98 Avenue de La Sallaz 29/31 4055 2504 3900 1206 2300 1004 1010 BS BE VS GE NE VD VD 5’115’382.50 9’229’132.70 13’052’001.50 4’799’999.08 7’820’907.40 7’744’605.75 7’644’514.15 3’838’000.00 15’205’500.00 11’044’691.00 16’909’434.00 10’435’579.00 13’166’542.00 8’375’610.00 3’950’000.00 7’960’000.00 14’630’000.00 10’850’000.00 6’860’000.00 10’580’000.00 8’850’000.00 272’444.40 569’998.30 856’555.90 676’220.00 612’070.40 886’714.40 708’934.70 AEG AEG AEG AEG AEG AEG AEG 0.00 0.00 0.00 0.00 Stockwerkeigentum Basel Biel-Mett Brig Genf La Chaux-de-Fonds Lausanne Lausanne Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : PLZ / Ort 3 743 094 CHF 12 Kanton Gestehungskosten Versicherungswert Verkehrswert SO BE AG 16’200’300.05 22’063’665.85 3’146’764.10 12’930’000.00 13’305’000.00 0.00 16’200’000.00 22’063’000.00 3’146’000.00 0.00 0.00 0.00 verkaufte Liegenschaften 2011 0.00 0.00 0.00 0.00 verkaufte Liegenschaften 2010 0.00 0.00 0.00 41’322.75 im Baurecht abgegebenes Bauland 0.00 0.00 0.00 0.00 Anteile an Immobilienfonds und Immobilieninvestmentgesellschaften 0.00 0.00 0.00 0.00 Hypotheken und andere hypothekarisch sichergestellte Darlehen 0.00 0.00 0.00 0.00 Adresse Bruttoertrag Eigentumsform * Bauland einschliesslich Abbruchobjekte und angefangene Bauten Neubau « Jurapark » Neubau « Stägmatt » Neubau « Wasserschloss » 4622 Egerkingen 3302 Moosseedorf 5040 Schöftland Total * Legende : AEG AEG AEG 993’830’046.40 1’221’760’824.00 1’230’179’000.00 71’743’874.98 AEG : Alleineigentum MEG : Miteigentum BR : Baurecht Veränderungen im Liegenschaftsbestand (Eigentumsübertragung) Liegenschaftsbezeichnung Art Datum Käufe Stägmatt, Moosseedorf BE Furkastrasse 71/73a/73b/75, Naters VS Landkauf mit Werkvertrag Kauf schlüsselfertig 10.06.11 20.12.11 Teilverkauf mit Abtretung von Waldfläche Teilverkauf mit Abtretung von Miteigentumsanteilen an Landparzelle 15.06.11 31.10.11 Verkäufe Avenue de Lavaux 4, Pully VD Wichlernweg 7/9/11, Kriens LU Zusammenfassung Liegenschaftsinventar Gestehungskosten CHF Wohnbauten davon im Baurecht erstellte Bauten kommerziell genutzte Liegenschaften gemischte Bauten Stockwerkeigentum Bauland einschliesslich Abbruchobjekte und angefangene Bauten verkaufte Liegenschaften im Baurecht abgegebenes Bauland Anteile an Immobilienfonds und Immobilieninvestmentgesellschaften Hypotheken und andere hypothekarisch sichergestellte Darlehen Total 874’667’254.42 24’944’507.75 22’345’518.90 55’406’543.08 0.00 % Versicherungswert CHF 88.00 1’068’606’368.00 2.51 45’997’679.00 2.25 47’944’100.00 5.58 78’975’356.00 0.00 0.00 Verkehrswert CHF % Bruttoertrag CHF % 87.47 1’087’620’000.00 3.76 37’530’000.00 3.92 37’470’000.00 6.46 63’680’000.00 0.00 0.00 88.40 3.05 3.05 5.18 0.00 64’418’310.98 2’791’581.40 2’701’303.15 4’582’938.10 0.00 89.78 3.89 3.77 6.39 0.00 % 41’410’730.00 0.00 0.00 4.17 0.00 0.00 26’235’000.00 0.00 0.00 2.15 0.00 0.00 41’409’000.00 0.00 0.00 3.37 0.00 0.00 0.00 41’322.75 0.00 0.00 0.06 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 993’830’046.40 100.00 1’221’760’824.00 100.00 1’230’179’000.00 100.00 71’743’874.98 100.00 Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : Verzeichnis der Immobiliengesellschaften Immobiliengesellschaft Domizil 2) BASKIM AG Ostermundigen Berval AG Ostermundigen 3) Gallifca Immobilien AG Ostermundigen IMAR Immobiliengesellschaft AG Ostermundigen Luzifca-Immobilien AG Ostermundigen Maloban S.A. Ostermundigen Mythen-Immobilien AG Ostermundigen Ostermundigen Revag Immobilien AG Ostermundigen S.I. Richemont S.A. Ostermundigen Ostermundigen Scolaro 2300 Immobilien AG Ostermundigen Société immobilière Cité-Beaumont « C » S.A. Ostermundigen Société Immobilière Florissant-Pelouse SA Ostermundigen Solsano 1000 Immobilien AG Ostermundigen Solsano 1217 Immobilien AG Ostermundigen Solsano 1815 Immobilien AG Ostermundigen Solsano 2300 Immobilien AG Ostermundigen Solsano 2555 Immobilien AG Ostermundigen Solsano 2560 Immobilien AG Ostermundigen Solsano 4000 Immobilien AG Ostermundigen Solsano 4142 Immobilien AG Ostermundigen Solsano 4552 Immobilien AG Ostermundigen Solsano 4665 Immobilien AG Ostermundigen Solsano 8000 Immobilien AG Ostermundigen Solsano 8500 Immobilien AG Ostermundigen Thurifca AG Ostermundigen Ticifca SA Ostermundigen VALIFCA SA Ostermundigen Vaudifca SA Ostermundigen Zürcher Immobilien-Aktiengesellschaft in Ostermundigen Ostermundigen Das Aktienkapital sämtlicher Immobiliengesellschaften gehört ausnahmslos zu 100 % dem Immobilienfonds. Erklärung der Fussnoten / Kommentare am Ende des Berichts 3 743 094 CHF 13 Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : 3 743 094 CHF 14 Hypotheken Angaben in CHF Laufzeit von Laufzeit bis Zinssatz Betrag Zurückbezahlte Hypotheken keine Hypotheken am Ende der Rechnungsperiode 30.09.2011 30.09.2011 30.09.2011 17.10.2011 18.10.2011 01.11.2011 01.11.2011 01.11.2011 01.11.2011 01.11.2011 01.11.2011 04.11.2011 01.12.2011 01.12.2011 01.12.2011 01.12.2011 01.12.2011 14.12.2011 31.03.2005 31.03.2005 30.12.2011 30.12.2011 30.12.2011 30.12.2011 16.04.2008 31.10.2011 31.10.2011 31.10.2011 31.10.2011 21.04.2006 27.11.2006 31.12.2007 31.12.2011 31.12.2011 31.12.2011 17.01.2012 18.01.2012 31.01.2012 31.01.2012 31.01.2012 31.01.2012 31.01.2012 31.01.2012 06.02.2012 29.02.2012 29.02.2012 29.02.2012 29.02.2012 29.02.2012 13.03.2012 30.03.2012 30.03.2012 31.03.2012 31.03.2012 31.03.2012 31.03.2012 16.04.2012 30.04.2012 30.04.2012 30.04.2012 30.04.2012 30.04.2012 27.11.2012 31.12.2012 0.415 % 0.450 % 0.357 % 0.440 % 0.440 % 0.393 % 0.393 % 0.393 % 0.393 % 0.393 % 0.393 % 0.450 % 0.400 % 0.400 % 0.400 % 0.400 % 0.402 % 0.402 % 2.920 % 2.920 % 0.402 % 0.402 % 0.402 % 0.402 % 3.450 % 0.490 % 0.490 % 0.490 % 0.490 % 3.250 % 2.990 % 3.610 % 3’000’000.00 5’400’000.00 11’000’000.00 4’750’000.00 3’350’000.00 1’700’000.00 1’100’000.00 2’000’000.00 2’500’000.00 1’820’000.00 3’860’000.00 3’000’000.00 2’450’000.00 2’200’000.00 3’000’000.00 6’000’000.00 4’500’000.00 15’000’000.00 4’950’000.00 5’050’000.00 2’200’000.00 3’343’000.00 2’000’000.00 1’000’000.00 9’600’000.00 850’000.00 1’575’000.00 800’000.00 2’775’000.00 6’100’000.00 6’685’000.00 5’500’000.00 Laufzeit von Laufzeit bis Zinssatz Betrag 27.01.2006 22.02.2010 22.02.2010 22.02.2010 16.04.2008 27.11.2006 28.06.2006 01.04.2010 01.04.2010 01.04.2010 22.10.2010 22.10.2010 30.09.2010 30.09.2010 30.09.2010 30.09.2010 30.10.2010 01.11.2010 01.11.2010 20.05.2011 20.05.2011 30.09.2010 30.09.2010 30.09.2010 11.11.2010 17.09.2010 30.09.2010 30.09.2010 30.09.2010 11.11.2010 01.03.2011 18.04.2011 18.04.2011 18.04.2011 18.04.2011 27.01.2013 22.02.2013 22.02.2013 22.02.2013 16.04.2013 28.06.2013 28.06.2013 31.03.2014 31.03.2014 31.03.2014 31.10.2014 31.10.2014 30.09.2015 30.09.2015 30.09.2015 30.09.2015 30.10.2015 31.10.2015 31.10.2015 31.05.2016 31.05.2016 30.09.2016 30.09.2016 30.09.2016 30.11.2016 17.09.2017 30.09.2017 30.09.2017 30.09.2017 30.11.2017 28.02.2018 30.04.2021 30.04.2021 30.04.2021 30.04.2021 2.900 % 1.750 % 2.220 % 1.450 % 3.470 % 2.980 % 2.980 % 1.850 % 1.850 % 1.850 % 1.380 % 1.380 % 1.395 % 1.395 % 1.395 % 1.560 % 1.618 % 1.618 % 1.618 % 1.950 % 1.950 % 1.828 % 1.828 % 1.820 % 1.790 % 1.850 % 1.890 % 1.890 % 1.890 % 1.950 % 2.360 % 2.900 % 2.900 % 2.900 % 2.900 % 12’900’000.00 3’562’230.45 1’000’000.00 1’000’000.00 12’000’000.00 3’610’000.00 2’890’000.00 1’750’000.00 1’160’000.00 1’800’000.00 9’500’000.00 2’564’000.00 1’000’000.00 3’950’000.00 3’865’000.00 5’000’000.00 575’000.00 3’000’000.00 5’000’000.00 4’200’000.00 750’000.00 4’400’000.00 4’400’000.00 6’000’000.00 4’904’000.00 8’900’000.00 1’383’000.00 2’526’000.00 1’900’000.00 3’600’000.00 10’166’000.00 500’000.00 4’350’000.00 2’950’000.00 3’860’000.00 Total 269’973’230.45 Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : 3 743 094 CHF 15 Zusätzliche Informationen Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens verhaltens mutmasslich erzielbaren Preis dar. Im Einzelfall werden, insbesondere beim Kauf und Verkauf von Fondsliegenschaften, eventuelle Opportunitäten im Interesse des Fonds bestmöglich genutzt. Dies kann zu Abweichungen gegenüber den Bewertungen führen. Verwaltungskommission In der Berichtsperiode wurde für Leitung und Vertrieb des Fonds eine Verwaltungskommission von 0.60 % p.a. belastet. Die Berechnung erfolgte auf Basis des durchschnittlichen Gesamtfondsvermögens. Liegenschaftsverwaltungskommission In der Berichtsperiode wurde dem Fonds für die Verwaltung der einzelnen Liegenschaften eine Liegenschaftsverwaltungskommission von 6.0 % der jährlichen Netto-Mietzinseinnahmen belastet. Baukommission Für die Bemühungen bei der Erstellung von Bauten wurde dem Fonds eine Baukommission von 3 % belastet. Die Belastung erfolgt auf Basis des aktuellen Baufortschritts. Kauf- / Verkaufskommission Für die Bemühungen beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken wurde dem Fonds eine Kauf- / Verkaufskommission von 1% belastet. Die Belastung erfolgt auf Basis des Kauf- / Verkaufspreises. Depotbankkommission Für die Aufbewahrung des Fondsvermögens, die Besorgung des Zahlungsverkehrs sowie für die Auszahlung des Jahresertrages an die Anleger wurden dem Fonds keine Kosten belastet. Verkehrswertschätzungen Gemäss Art. 88 Abs. 2 KAG, Art. 92 und 93 KKV sowie den SFA-Richtlinien für die Immobilienfonds werden die Immobilien des Fonds regelmässig von unabhängigen, bei der Aufsichtsbehörde akkreditierten Schätzungsexperten anhand einer dynamischen Ertragswertmethode geschätzt. Die Bewertung erfolgt zum Preis, der bei einem sorgfältigen Verkauf im Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Bei Erwerb oder Veräusserung von Grundstücken im Fondsvermögen sowie auf den Abschluss jedes Rechnungsjahres muss der Verkehrswert der Grundstücke im Fondsvermögen durch die Schätzungsexperten überprüft werden. Der Verkehrswert der einzelnen Immobilien stellt einen bei gewöhnlichem Geschäftsverkehr und unter Annahme eines sorgfältigen Kauf- und Verkaufs- Ausschüttung für das Geschäftsjahr Ordentliche Rechnung – Coupon Nr. Ex-Datum Zahlbar-Datum 23 17.04.12 20.04.12 Brutto je Anteil ./. 35 % Eidg. Verrechnungssteuer CHF 3.6500 CHF 1.2775 Netto je Anteil CHF 2.3725 Die Liegenschaften des SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA wurden per 31. Dezember 2011 einzeln bewertet, wobei für die Liegenschaften jeweils nach drei Jahren seit der letzten Besichtigung oder im Falle einer erstmaligen Bewertung eine Besichtigung vor Ort erfolgte. Die von der Fondsleitung beauftragten akkreditierten Schätzungsexperten sind zuständig für die Bewertung und Besichtigung der jeweiligen Liegenschaften. Die Swisscanto Asset Management AG ist verantwortlich für die Beschaffung der Unterlagen. Die Schätzungsexperten bestätigen, dass die Bewertungen nach den gesetzlichen Vorschriften und Standards erfolgten. Die Bewertungen wurden einheitlich nach der Discounted-Cashflow-Methode (DCF) durchgeführt. Dabei wird der Marktwert einer Immobilie durch die Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den Stichtag diskontierten Nettoerträge bestimmt. Die Einschätzung und Modellierung des zukünftigen Cashflows und damit der wertbestimmenden Faktoren liegt in der Zuständigkeit der Schätzungsexperten. Die Diskontierung erfolgte pro Liegenschaft marktgerecht und risikoadjustiert, d.h. unter Berücksichtigung ihrer individuellen Chancen und Risiken. Der durchschnittliche Diskontierungssatz beträgt 4.87 %. Der Marktwert wurde im Sinne eines « fair value » definiert, d.h. des unter normalen Verhältnissen im aktuellen Marktumfeld wahrscheinlichen Verkaufspreises, wie er in der Schweiz auch unter dem Begriff « Verkehrswert » verstanden wird. Liegenschaften im Bau wurden « at cost » bewertet, soweit der tatsächliche Marktwert damit nicht übertroffen wird. Die akkreditierten Schätzungsexperten bestätigen ihre Unabhängigkeit und garantieren die vertrauliche Behandlung von Informationen im Zusammenhang mit diesen Bewertungen. Geschäfte mit Nahestehenden Die Fondsleitung bestätigt, dass alle Verträge mit nahe stehenden Personen zu marktkonformen Bedingungen abgeschlossen und alle Richtlinien des Gesetzgebers eingehalten wurden. Geschäfte zwischen kollektiven Kapitalanlagen gemäss Art. 74 Abs. 3 KKV-FINMA keine Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : 3 743 094 CHF 16 Erklärung der Fussnoten 1) Inkl. angefangene Bauten 2) Sitzverlegung von Bern nach Ostermundigen per 1.1.2011 3) Fusion rückwirkend per 1.1.2011 zwischen Berval AG und Solsano 3600 Immobilien AG Kommentar zur Jahresrechnung Vermögensrechnung [1] Die sonstigen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Guthaben aus Nebenkosten-Abrechnungen (CHF 8.00 Mio.) sowie den Gegenwert der Heizölvorräte (CHF 1.30 Mio.). [2] Siehe Hypothekenverzeichnis auf S. 14. [3] Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten zur Hauptsache transitorische Passiven (CHF 10.08 Mio.) sowie Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Nebenkostenabrechnungen (CHF 8.48 Mio.). [4] Die geschätzten Liquidationssteuern sind insbesondere bedingt durch die Wertentwicklung der Liegenschaften um CHF 9.58 Mio. angestiegen. Davon ist ein Anteil von CHF 3.00 Mio. auf die Erstbewertung von drei ursprünglichen Neubauprojekten zurückzuführen. Erfolgsrechnung [5] Die Mietzinseinnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 3.0 % verändert. Diese Zunahme ist insbesondere auf die Inbetriebnahme der abgeschlossenen Neubauprojekte zurückzuführen. Die « like-for-like »-Veränderung der Mieterträge (Einkommenswachstum des Bestandesportfolios) betrug im Berichtsjahr 0.1%. [6] Innerhalb der sonstigen Erträge stellen die Erträge aus Nutzung der Waschküche mit CHF 0.07 Mio. die grösste Position dar. [7] Die sonstigen Passivzinsen entsprechen vorwiegend den Baurechtszinsen. [8] Die Ausgaben für Unterhalt und Reparaturen von insgesamt CHF 12.24 Mio. teilen sich auf in CHF 7.45 Mio. für Instandhaltungen sowie CHF 4.79 Mio. für Instandsetzungen. Darüber hinaus wurden Sanierungskosten im Umfang von CHF 0.53 Mio. aktiviert, die allerdings nicht in dieser Position enthalten sind. [9] Die reglementarische Vergütung an die Fondsleitung umfassen zum einen die pauschale Verwaltungskommission von effektiv 0.6 % des Gesamtfondsvermögens und zum anderen eine Kommission von 6 % der Mietzinseinnahmen für die Verwaltung der Immobilienwerte. [10] Die sonstigen Aufwendungen beinhalten ausserordentliche Aufwände von CHF 0.08 Mio., Bankspesen von CHF 0.03 Mio. sowie diverse weitere Aufwendungen. [11] Zum nichtrealisierten Kapitalgewinn von CHF 25.85 Mio. haben die Wiederbewertungseffekte CHF 17.61 Mio. und die Erstbewertungseffekte CHF 8.24 Mio. beigetragen. Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : 3 743 094 CHF 17 Berechnung des Nettoinventarwertes 1. Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungsjahres sowie bei jeder Ausgabe von Anteilen in Schweizerfranken berechnet. 2. Die Fondsleitung lässt auf den Abschluss jedes Rechnungsjahres sowie bei der Ausgabe von Anteilen den Verkehrswert der zum Immobilienfonds gehörenden Grundstücke durch unabhängige Schätzungsexperten überprüfen. Dazu beauftragt die Fondsleitung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde mindestens zwei natürliche Personen als unabhängige Schätzungsexperten. Die Besichtigung der Grundstücke durch die Schätzungsexperten ist mindestens alle drei Jahre zu wiederholen. 3. An einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelte Anlagen sind mit den am Hauptmarkt bezahlten aktuellen Kursen zu bewerten. Andere Anlagen oder Anlagen, für die keine aktuellen Kurse verfügbar sind, sind mit dem Preis zu bewerten, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Die Fondsleitung wendet in diesem Fall zur Ermittlung des Verkehrswertes angemessene und in der Praxis anerkannte Bewertungsmodelle und -grundsätze an. 4. Offene kollektive Kapitalanlagen werden mit ihrem Rücknahmepreis bzw. Nettoinventarwert bewertet. Werden sie regelmässig an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt, so kann die Fondsleitung diese gemäss Ziff. 3 bewerten. 5. Der Wert von kurzfristigen festverzinslichen Effekten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, wird wie folgt bestimmt: Der Bewertungspreis solcher Anlagen wird, ausgehend vom Nettoerwerbspreis, unter Konstanthaltung der daraus berechneten Anlagerendite, sukzessiv dem Rückzahlungspreis angeglichen. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen wird die Bewertungsgrundlage der einzelnen Anlagen der neuen Marktrendite angepasst. Dabei wird bei fehlendem aktuellem Marktpreis in der Regel auf die Bewertung von Geldmarktinstrumenten mit gleichen Merkmalen (Qualität und Sitz des Emittenten, Ausgabewährung, Laufzeit) abgestellt. 6. Post- und Bankguthaben werden mit ihrem Forderungsbetrag plus aufgelaufene Zinsen bewertet. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen oder der Bonität wird die Bewertungsgrundlage für Bankguthaben auf Zeit den neuen Verhältnissen angepasst. 7. Der Nettoinventarwert eines Anteils ergibt sich aus dem Verkehrswert des Fondsvermögens, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds und die bei der Liquidation des Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuern, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile. Er wird mathematisch auf CHF 0.01 gerundet. Jahresbericht per 31.12.11 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Valorennummer : Rechnungswährung des Fonds : 3 743 094 CHF 18 Kurzbericht der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft an den Verwaltungsrat der Fondsleitung zum Jahresrechnung des SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA Als kollektivanlagengesetzliche Prüfgesellschaft haben wir die beiliegende Jahresrechnung (Seiten 2-3 und 6-15) des Immobilienanlagefonds SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA bestehend aus der Vermögensrechnung und der Erfolgsrechnung, den Angaben über die Verwendung des Erfolges und die Offenlegung der Kosten sowie den weiteren Angaben gemäss Art. 89 Abs. 1 Bst. b-h und Art. 90 des schweizerischen Kollektivanlagengesetzes (KAG) für das am 31. Dezember 2011 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates der Fondsleitung Der Verwaltungsrat der Fondsleitung ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörenden Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern sind. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat der Fondsleitung für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. KPMG AG Markus Schunk Zugelassener Revisionsexperte Leitender Prüfer Zürich, 19. April 2012 Carl Hollenstein Zugelassener Revisionsexperte Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Existenz und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2011 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und Art. 127 KAG sowie an die Unabhängigkeit (Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen.