Betriebsprüfung und Steuerfahndung - dobler
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Betriebsprüfung und Steuerfahndung - dobler
Betriebsprüfung und Steuerfahndung -Verhaltensempfehlungen- DobleR & PARTNER Dr. jur. Ernst Ulrich Dobler Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater & Rechtsreferendar Till Bendschneider www.dobler-partner.de Vortragsgliederung Betriebsprüfung • Vorfragen • Prüfungsanordnung • Prüfungsvorbereitung • Verhalten während der Betriebsprüfung • Schlussbesprechung • Prüfungsbericht Steuerfahndung • Grundlegendes • Auslöser • Befugnisse der Steuerfahndung • Rechte des Beschuldigten • Empfohlenes Verhalten Betriebliche Größenklassen: Betriebsart Merkmal (Euro*) Großbetriebe HandelsUmsatz > 6,08 Mio. betriebe Gewinn > 237.751 Fertigungs- Umsatz > 3,48 Mio. betriebe Gewinn > 212.186 Freie Berufe Umsatz > 3,53 Mio. Gewinn > 460.163 Andere Umsatz > 4,42 Mio. LeistungsGewinn > 247.977 betriebe KreditAktivvermögen > 103 Mio. institute Gewinn > 414.146 * Letzte Stelle stets Kaufmännisch gerundet Mittelbetriebe 741.373 46.528 426.929 46.528 659.567 105.326 593.099 48.061 Kleinbetriebe 135.492 25.565 135.492 25.565 135.492 25.565 135.492 25.565 26,1 Mio. 143.162 8,18 Mio. 32.723 Wann ist mit einer BP zu rechnen? Durchschnittlicher Prüfungsturnus: Großbetriebe 3-4 Jahre Mittelbetriebe 9-10 Jahre Kleinbetriebe 15-20 Jahre Vorsicht: Einhaltung kann nicht verlangt werden! (BFH, BStBl 1992 II S.220) Konkrete Anhaltspunkte für das Bevorstehen einer BP: Plötzliche Vorbehaltsbescheide (bei Mittel-und Kleinbetrieben) Gehäufte Medienberichte über Fahndungserfolge innerhalb derselben Branche www.dobler-partner.de Welche Zeiträume werden geprüft? Grundsatz: Großbetriebe Anschlussprüfung (§4 II,1 BpO) Mittel- und Kleinbetriebe 3 Veranlagungszeiträume (§4 III BpO) Praxistipp: Droht Prüfung und soll 01 nicht geprüft werden, alsbald Steuererklärung für 04 einreichen! Erweiterung nur zulässig wenn: zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erforderlich erhebliche Nachforderungen/Erstattungen wahrscheinlich Verdacht einer Steuerhinterziehung besteht Wichtig: Erweiterung trotz scheinbarer Verjährung möglich! www.dobler-partner.de Digitaler Datenzugriff (Neuregelungen 2002) I Unmittelbarer Datenzugriff (§ 147 VI,1 AO): Lesen, Filtern, Sortieren und Auswerten von Daten im DVSystem des Steuerpflichtigen durch den Prüfer (Nur-Lesezugriff) Praxistipp: Protokollprogramme installieren! Mittelbarer Datenzugriff (§ 147 VI, 2 Alt.1 AO): Auswertung von Daten im DV-System des Steuerpflichtigen nach Vorgaben des Prüfers Wichtig: Es kann nicht mehr verlangt werden, als das benutzte Programm leisten kann! www.dobler-partner.de Digitaler Datenzugriff (Neuregelungen 2002) II Datenträgerüberlassung (§147 VI, 2 Alt.2 AO): Überlassung von Daten Überlassung der zur Auswertung nötigen Informationen (Formatangaben,Dateistruktur,Verknüpfungen) Bisher problemlos auswertbare Datenformate: ASCII feste Länge EBCDIC feste Länge Excel dBASE Druckdateien FDF Dateien ASCII Delimited EBCDIC variable Länge Access Lotus 123 SAP/AIS Dateien OBDC Importe Digitaler Datenzugriff (Neuregelungen 2002) III Umfang des Datenzugriffs: Finanzbuchhaltung Anlagenbuchhaltung Lohnbuchhaltung Andere DV-Bereiche, soweit steuerlich relevant Praxistipp: Datentrennung veranlassen! Möglichkeiten der Datentrennung: Verwendung von Zugriffsschutzprogrammen Herausfiltern und separates speichern relevanter Daten www.dobler-partner.de Vortragsgliederung Betriebsprüfung • Vorfragen • Prüfungsanordnung • Prüfungsvorbereitung • Verhalten während der Betriebsprüfung • Schlussbesprechung • Prüfungsbericht Steuerfahndung • Grundlegendes • Auslöser • Befugnisse • Rechte des Beschuldigten • Empfohlenes Verhalten Bedeutung der Prüfungsanordnung Steckt Grenzen der Prüfung ab (sachlich und zeitlich) Wichtig: Sperrwirkung der Prüfungsanordnung (§ 173 II AO)! Selbständiger VA Wichtig: Prüfungsanordnung direkt angreifbar! (Einspruch) Hemmung der Festsetzungsverjährung (§ 171 IV AO) Praxistipp: Kurz vor Verjährungsablauf keine Terminverschiebung beantragen! (Einredeverzicht) „Galgenfrist“ für strafbefreiende Selbstanzeigen www.dobler-partner.de Checkliste: Zulässigkeit der Prüfungsanordnung Adressierung und Bekanntgabe (§§ 124,125 AO) Bekanntgabefrist (§ 197 I, 1 AO i.V.m. § 5 IV BpO) Begründung (§ 4 III BpO) Doppelprüfung (§ 173 II AO) Erweiterung des Prüfungszeitraumes (§ 4 III,2 BpO) Einbeziehungsprüfung (§ 194 II AO) Praxistipp: Prüfungsanordnung nur angreifen bei a) drohender Festsetzungsverjährung b) Doppelprüfung c) unzweckmäßiger Einbeziehungsprüfung d) sonst unzweckmäßigem Prüfungsgegenstand www.dobler-partner.de Vortragsgliederung Betriebsprüfung • Vorfragen • Prüfungsanordnung • Prüfungsvorbereitung • Verhalten während der Betriebsprüfung • Schlussbesprechung • Prüfungsbericht Steuerfahndung • Grundlegendes • Auslöser • Befugnisse • Rechte des Beschuldigten • Empfohlenes Verhalten Checkliste: Prüfungsvorbereitung Passt der Termin ? (Verschiebung möglich) Arbeitsplatz für Prüfer bereitstellen Auskunftsperson auswählen und instruieren Restliches Personal instruieren (Merkblatt) Unterlagen und Daten bereitstellen Gespräch mit dem Steuerberater Strafbefreiende Selbstanzeige www.dobler-partner.de Gespräch mit dem Steuerberater Ziel des Gesprächs: Gedankliche Vorwegnahme der BP Mögliche Vorgehensweisen: Kontrolle der üblichen Prüfungsschwerpunkte in Abhängigkeit von • Betriebsgröße • Unternehmensform • Branche Überprüfung der relevanten Jahresabschlüsse auf markante Abweichungen vom langjährigen Durchschnitt; anschließend gegebenenfalls Ursachenforschung. (besonders empfehlenswert bei Richtsatzbetrieben!) www.dobler-partner.de Strafbefreiende Selbstanzeige I Wirksam nur bei: Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung Erschleichung von Zulagen/Prämien (nicht Subventionsbetrug) Verfehlungen gegen das Investitionshilfegesetz Voraussetzungen: Umfassende Berichtigung/Ergänzung der bisherigen Angaben Fristgerechte Nachzahlung Wichtig: Bei Mittätern Selbstanzeige aller Beteiligten nötig! Form: Nicht vorgeschrieben (auch mündlich möglich) Nachzahlung alleine reicht aber nicht Praxistipp: Das Wort „Selbstanzeige“ vermeiden! www.dobler-partner.de Strafbefreiende Selbstanzeige II Strafbefreiung ausgeschlossen,wenn: Tat entdeckt ist (Konkreter Verdacht) Wichtig: Bei Steuerverkürzung Selbstanzeige noch während der BP möglich (Bußgeldbefreiung)! Prüfer zur BP erschienen ist Wichtig: Ausschluss nur soweit der Prüfungsauftrag reicht! Bei Zeitdruck: Selbstanzeige dem Grunde nach Nachholungsfrist beantragen Praxistipp: Wird Nachholungsfrist abgelehnt, Besteuerungsgrundlagen selbst großzügig schätzen! www.dobler-partner.de Vortragsgliederung Betriebsprüfung • Vorfragen • Prüfungsanordnung • Prüfungsvorbereitung • Verhalten während der Betriebsprüfung • Schlussbesprechung • Prüfungsbericht Steuerfahndung • Grundlegendes • Auslöser • Befugnisse • Rechte des Beschuldigten • Empfohlenes Verhalten Allgemeines Zeit für den Prüfer haben! Angeforderte Unterlagen ohne Verzögerung vorlegen! Fragen niemals bewusst falsch beantworten! Bei schwierigen Fragen um Bedenkzeit bitten! Streit über Kleinigkeiten vermeiden! Keine übertriebenen Aufmerksamkeiten! Streitfragen der Schlussbesprechung überlassen! www.dobler-partner.de Einführungsgespräch Zweck: Schaffung eines konstruktiven Prüfungsklimas Ablauf: Vorstellung der Teilnehmer Einleitende Worte Kurze Darstellung der aktuellen Unternehmenslage Fragen an den Prüfer: • Welche voraussichtlichen Prüfungsschwerpunkte? • Irgendwelche Auffälligkeiten? • Welche voraussichtliche Prüfungsdauer? • Gegebenenfalls: Warum länger als üblich? durchschnittliche Prüfungsdauer: Großbetriebe Mittelbetriebe 2-4 Wochen 7-10 Tage www.dobler-partner.de Kleinbetriebe 3-5 Tage Einführungsgespräch und Betriebsbegehung Sonstiges zum Einführungsgespräch: Zeigen Sie sich kooperativ! Bitten sie im Gegenzug um regelmäßige Information! Bitten sie um Konzentration auf das Wesentliche! (Rationalisierungsgrundsätze) Betriebsbegehung: Von sich aus anbieten! Wenn möglich selbst übernehmen! Auskunftsperson sollte dabei sein! Für den Prüfer stets interessant: • Zustand der Gebäude und Maschinen • Schornsteine, Klimaanlagen, Aufzüge etc. • Erzeugnis und Warenbestände Praxistipp: Wenn im Prüfungszeitraum investiert wurde auf die damit verbundene Risiken hinweisen! www.dobler-partner.de Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen Arten: Auskunftserteilung Urkundenvorlage Sonstige (siehe Merkblatt) Wichtig: Aufforderung zur Mitwirkung ist meist kein VA und daher nicht selbständig angreifbar! (BFH in BStBl.II 1999,199) Folgen der Verletzung von Mitwirkungspflichten: Zwangsmittel Steuerfahndung Schätzung Wichtig: Ungünstige Sachverhaltsunterstellung nicht erlaubt! (Ausnahme: „Schmiergeldparagraph“= § 160 AO) Praxistipp: Bei vergiftetem Prüfungsklima um schriftliche Auskunftsersuchen des Prüfers bitten! www.dobler-partner.de Rechte des Steuerpflichtigen Auskunftsanspruch (§ 199 II AO) über: Verlauf der Prüfung allgemein Beginn einer Steuerfahndung Kein Anspruch auf: Schnellstmögliche Unterrichtung Unterrichtung über Kontrollmitteilungen Praxistipp: Bei gutem Prüfungsklima nach Kontrollmitteilungen fragen; u.U. Geschäftspartner diskret unterrichten! Erstbefragungsrecht für Banken und Geschäftspartner Wichtig: Es gibt Kein Bankgeheimnis! www.dobler-partner.de Mitwirkungsverweigerungsrecht Kein Verweigerungsrecht in eigenen Angelegenheiten Wichtig: Auskunft über alleinige Angelegenheiten des Ehegatten kann verweigert werden! Zwangsmittelverbot mit gleicher Wirkung (§ 398 I AO): Voraussetzung: Gefahr der Strafverfolgung Folge: Mitwirkung nicht mehr erzwingbar Praxistipp: Sofort nachhaken wenn begründeter Verdacht besteht, dass die Steuerfahndung unangemeldet im Haus ist. Es besteht Kein Verwertungsverbot! www.dobler-partner.de Vortragsgliederung Betriebsprüfung • Vorfragen • Prüfungsanordnung • Prüfungsvorbereitung • Verhalten während der Betriebsprüfung • Schlussbesprechung • Prüfungsbericht Steuerfahndung • Grundlegendes • Auslöser • Befugnisse • Rechte des Beschuldigten • Empfohlenes Verhalten Die „Orientalische Phase“ der BP Zweck der Schlussbesprechung: Meinungsaustausch mit dem Ziel einer Einigung Verhandlungsgegenstand: Nur Sachverhaltsfragen (weder Steuerhöhe noch Rechtsfragen) Anspruch auf Schlussbesprechung (§ 201 I AO) außer: Aufgrund der BP ergeben sich keine Änderungen Es handelt sich um eine abgekürzte BP (Antrag möglich) Zeitpunkt der Schlussbesprechung: Angemessene Zeit vorher bekanntzugeben (§ 11 I BpO) Bei Kleinbetrieben oft direkt anschließend an die Prüfung Praxistipp: Bei Kleinbetrieben auf laufende Information (§199 II AO) besonderen Wert legen! www.dobler-partner.de Vorbereitung der Schlussbesprechung Verhalten im Vorfeld: Nur wesentliche Streitfragen der Schlussbesprechung überlassen Unwesentliches nach Möglichkeit vorher erledigen Praxistipp: Verhandelbares Kompensationsgut bewahren! Teilnehmerkreis: Finanzverwaltung: Prüfer(team) und Sachgebietsleiter Steuerpflichtiger: Betriebsinhaber, Auskunftspersonen, Steuerberater Praxistipps: -Bei gutem Prüfungsklima Kreis kleinhalten! (Einigungsmöglichkeiten signalisieren) -Bei schwierigen Verhandlungen Kreis erweitern, eventuell Hinzuziehung eines bestimmten Beamten erbitten! www.dobler-partner.de Ausarbeitung einer Besprechungsstrategie Welche Rollenverteilung? Wo Kompromisse möglich? Was unverzichtbar? Kompensationsgut wie einsetzen ? Bilanzänderungsanträge möglich? Aufrechnungsmöglichkeiten? www.dobler-partner.de Verhandlungstaktik Gut zuhören! Auf schwache Argumentation verzichten! Keine Scheinzugeständnisse! Empfängerhorizont beachten! Direkte Konfrontation vermeiden! („ja, aber“ Taktik) Sachlich bleiben! (nicht persönlich werden) Nicht drohen! Augenmaß behalten! (Kein Streit über Kleinigkeiten) Rollenverteilung der Mitarbeiter kontrollieren! Unvereinbare Standpunkte zuletzt ansprechen Unverzichtbare Punkte gegebenenfalls ausklammern! www.dobler-partner.de Bindungswirkung der Besprechungsergebnisse Tatsächliche Verständigung: Gültiger Vertrag, wenn: Zuständigkeiten gewahrt sind Die Sachverhaltsermittlung schwierig ist Kein offensichtlich falsches Ergebnis vorliegt Wichtig: keine Wirkung für die Zukunft! (Abschnittsbesteuerung) Verbindliche Zusagen (§204 AO): Wirkung: Bindung für einen vereinbarten Zeitraum Voraussetzungen: • Bei BP festgestellter Sachverhalt der Vergangenheit • Dauersachverhalt/Wiederholungssachverhalt • Zusageinteresse • Antrag an das veranlagende/prüfende Finanzamt Praxistipp: Antrag während der BP ankündigen! www.dobler-partner.de Vortragsgliederung Betriebsprüfung • Vorfragen • Prüfungsanordnung • Prüfungsvorbereitung • Verhalten während der Betriebsprüfung • Schlussbesprechung • Prüfungsbericht Steuerfahndung • Grundlegendes • Auslöser • Befugnisse • Rechte des Beschuldigten • Empfohlenes Verhalten Der Prüfungsbericht Funktion: Mitteilung an die Veranlagungsstelle (kein VA) Praxistipp: Beantragen, den Bericht zuerst zu bekommen! (Korrekturmöglichkeit) Kontrolle: Sachverhaltsdarstellung • Vollständigkeit • Rahmen der Prüfungsanordnung • Formulierungen (strafrechtliche Konsequenzen) Rechtliche Würdigung Fehler im Zahlenwerk Einwendungen: Frist: 4 Wochen Wirkung: Gegenvorstellung (Kein Rechtsbehelf) Praxistipp: Diskussion von Rechtsansichten dem Einspruchsverfahren überlassen! www.dobler-partner.de Vortragsgliederung Betriebsprüfung • Vorfragen • Prüfungsanordnung • Prüfungsvorbereitung • Verhalten während der Betriebsprüfung • Schlussbesprechung • Prüfungsbericht Steuerfahndung • Grundlegendes • Auslöser • Befugnisse der Steuerfahndung • Rechte des Beschuldigten • Empfohlenes Verhalten Grundlegendes zur Steuerfahndung Aufgaben: Erforschung von Steuerstraftaten- und Ordnungswidrigkeiten (§ 208 I Nr.1 AO) Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen bei Steuerdelikten (§ 208 I Nr.2 AO) Vorfeldermittlungen (§ 208 I Nr.3 AO) Organisation: Unselbständige Dienststelle eines FA (in BW) Steuerfahndung ermittelt / Zust. FA entscheidet Funktionen: Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft/Strabu-Stelle (Steuerpolizei) Hilfsorgan der Veranlagungsstelle www.dobler-partner.de Zuständigkeitsschema Finanzamt (Strabu): Steuerstraftaten (§386 II AO) Analogstraftaten Kann Fall abgeben § 386 IV AO Staatsanwaltschaft §386 II AO §386 III AO Kann Fall an sich ziehen Weisungsbefugnis Weisungsbefugnis Hilfsorgane: Steuerfahndung (§ 404 AO) Polizei (§ 161 StPO) Hilfsorgane: Steuerfahndung (§ 404 AO) Polizei (§ 161 StPO) Finanzamt (§ 402 I AO) www.dobler-partner.de Auslöser einer Steuerfahndung Laufende BP (§§ 9,10 BpO) Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter Wichtig: Oft im Zusammenhang mit Mitteilungen der Banken an das Erbschaftsteuer-Finanzamt (§ 33 ErbStG)! Mitteilungen anderer Behörden (§ 116 AO) Anzeigen (offen oder anonym) Eigene Aufgriffe (Z.B. bei anderen Ermittlungen) www.dobler-partner.de Befugnisse der Steuerfahndung und Rechte des Beschuldigten I Durchsuchungen (§§ 102 f. StPO): Richterliche Anordnung (§ 105 StPO) Bei Dritten (§ 103 StPO) Anwesenheitsrecht (§ 106 StPO) Wichtig: Telefonieren grundsätzlich erlaubt! Beschlagnahmen (§§ 94 ff. StPO) : Richterliche Anordnung (§ 98 StPO) Bei Dritten (§ 94 StPO) Beschlagnahmeprivileg (§ 97 StPO) • umfasst:Mitteilungen, Aufzeichnungen, sonst „vertrauliche“ Gegenstände • Strittig: Buchhaltungsunterlagen Praxistipp: Herstellung von Fotokopien wichtiger Unterlagen förmlich beantragen! www.dobler-partner.de Befugnisse der Steuerfahndung und Rechte des Beschuldigten II Sonstige Befugnisse der Steuerfahndung: Vorläufige Festnahmen (§§ 127 ff. StPO) Herstellung von Lichtbildern (§ 100c I Nr.1a,b StPO) Sonstige Rechte des Beschuldigten: Beschwerde (§ 304 StPO) Wichtig: Keine gerichtliche Kontrolle von beendeten Ermittlungsmaßnahmen! (Dienstaufsichtsbeschwerde) Zeugnisverweigerungsrecht Wichtig: Im Einzelfall kann Mitwirkung sinnvoll sein! (Abkürzung des Verfahrens, Strafmilderung) Verteidigungsrecht Recht auf faire Behandlung (u.U. Verwertungsverbot gem. § 136a StPO) www.dobler-partner.de Verhaltensregeln Widerstand sinnlos und strafbar (§ 113 StGB)! Unterlagen nicht von selbst herausgeben! Anwalt oder Steuerberater sofort kontaktieren! Anwesend bleiben! Keine vorschnellen Einlassungen! Auf Belehrung der Angehörigen Wert legen! Inventar der sichergestellten Unterlagen verlangen! Wichtige Unterlagen fotokopieren (Antrag)! U.U. Banken und Geschäftspartner informieren! www.dobler-partner.de