So berechnen Sie online kostenlos den Verzugszins für faule Zahler

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So berechnen Sie online kostenlos den Verzugszins für faule Zahler
So berechnen Sie online kostenlos den Verzugszins für faule
Zahler
Zum 1. Juli hat die Deutsche Bundesbank den neuen Basiszins in Höhe von 3,19 Prozent bekannt
gegeben. Dieser ist jetzt bis zum 31.12.08 maßgebend für den Verzugszins, wenn Ihre Kunden in
Verzug geraten (§ 288
Abs. 1 BGB).
Der Zinssatz liegt bei Geschäften mit Verbrauchern 5 Prozent und bei gewerblichen Kunden 8
Prozent über dem Basiszins. Maßgebend ist dabei der Zeitraum, in dem sich Ihr Schuldner in
Verzug befand.
Beispiel: Sie haben am 15. Mai die Rechnung verschickt. Laut Ihren Bedingungen ist die Fälligkeit
am 15. Juni eingetreten. Aber erst am 1. August zahlt der Kunde. Dann müssen Sie verschiedene
Sätze für diesen Zeitraum zugrunde legen. Die Berechnung erleichtert ein kostenloses Online-Modul
unter www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php
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05.08.2008
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