So berechnen Sie online kostenlos den Verzugszins für faule Zahler
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So berechnen Sie online kostenlos den Verzugszins für faule Zahler
So berechnen Sie online kostenlos den Verzugszins für faule Zahler Zum 1. Juli hat die Deutsche Bundesbank den neuen Basiszins in Höhe von 3,19 Prozent bekannt gegeben. Dieser ist jetzt bis zum 31.12.08 maßgebend für den Verzugszins, wenn Ihre Kunden in Verzug geraten (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Zinssatz liegt bei Geschäften mit Verbrauchern 5 Prozent und bei gewerblichen Kunden 8 Prozent über dem Basiszins. Maßgebend ist dabei der Zeitraum, in dem sich Ihr Schuldner in Verzug befand. Beispiel: Sie haben am 15. Mai die Rechnung verschickt. Laut Ihren Bedingungen ist die Fälligkeit am 15. Juni eingetreten. Aber erst am 1. August zahlt der Kunde. Dann müssen Sie verschiedene Sätze für diesen Zeitraum zugrunde legen. Die Berechnung erleichtert ein kostenloses Online-Modul unter www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php 1/1 05.08.2008 © Copyright IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH, Heiliggeiststr. 3, 80331 München, www.izw.info Haftungsausschluss: IZW ist zur Steuer- und Rechtsberatung nicht befugt. Bitte lassen Sie diese allgemeinen Auskünfte durch einen Steuerberater bzw. Anwalt überprüfen.