Diese Angaben im Internet-Impressum unterlassen Sie lieber

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Diese Angaben im Internet-Impressum unterlassen Sie lieber
Diese Angaben im Internet-Impressum unterlassen Sie lieber
Immer wieder stößt man im Internet auf Unternehmen, die unnötige An-gaben im
Internet-Impressum machen und sich dadurch Sicherheitsrisiken aussetzen.
Geben Sie keine Steuernummer an: Offenkundig bringen manche Web-master die Vorschriften zu
Pflichtangaben auf Rechnungen (§ 14 UStG) mit denen zu den Pflichtangaben im Internet (nach § 5
Telemediengesetz) durcheinander. Fürs Internet gilt: Wer eine USt.-ID-Nr. hat, muss diese im
Impressum angeben. Ebenso die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c Abgabenordnung,
die allerdings nur sehr wenige Unternehmen haben. So weit, so gut.
Sie haben keine USt.-ID-Nummer? Dann müssen Sie gar keine Nummer angeben, auch nicht die
Steuernummer vom Finanzamt. Das wäre gefährlich und unnötig. Denn die Steuernummer ist so
eine Art "Pin-Code" zu Ihrer Steuerakte im Finanzamt. Wenn ein unbefugter Fremder weiß, wie man
beim Finanzamt geschickt fragt, kann er dort mit Hilfe der Steuernummer Vertrauliches über Sie
ausspionieren.
Geben Sie auch keine Bankverbindung an: Denn das ist weder vorgeschrieben, noch
empfehlenswert. Es muss doch nicht jeder in der ganzen Welt Ihre Bankverbindung kennen.
Raffinierte Betrüger könnten sich ansonsten mit unberechtigten Lastschriftabbuchungen an Ihrem
Konto vergreifen.
Auch die Privatadresse der Geschäftsführer bei Kapitalgesellschaften geht niemanden etwas
an: Es muss die Adresse der GmbH angegeben werden, aber nicht die Privat-adresse der
Geschäftsführer. "Name und Anschrift" in § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG bezieht sich nur auf die
Gesellschaft, nicht aber auf den Geschäftsführer.
Genauso wenig müssen Kapitalgesellschaften Angaben zum Stammkapital machen: Das
Stammkapital brauchen Sie nicht anzugeben, allenfalls in dem Sonderfall, dass Sie Angaben über
das Kapital Ihrer Gesellschaft machen. Das macht aber sowieso im Impressum niemand, oder?
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20.07.2015
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