Wie Sie Ihre Geburtstagsfeier steuerlich optimieren

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Wie Sie Ihre Geburtstagsfeier steuerlich optimieren
Wie Sie Ihre Geburtstagsfeier steuerlich optimieren
Wenn Sie einen runden Geburtstag zu feiern haben, werden Sie bestimmt viele Geschäftspartner
einladen. Für eine solche Feier können schnell ein paar tausend Euro zusammenkommen. Wenn
die GmbH die Kosten übernimmt, kann sie diese als Betriebsausgaben geltend machen.
Bisher ein Problem: Wenn das Finanzamt den Eindruck bekam, dass es sich um eine private
Geburtstagsfeier gehandelt hat, musste der Geschäftsführer einen „geldwerten Vorteil“ versteuern.
Die neuen Lohnsteuerrichtlinien haben das Problem entschärft: Inzwischen ist die
Finanzverwaltung nicht mehr so streng. Betragen die Kosten je Arbeitnehmer höchstens 110 Euro,
fällt keine Lohnsteuer an. Die GmbH kann die Kosten vollabsetzen. Der Originaltext: „[Das gilt] bei
einem Empfang anlässlich eines runden Geburtstages eines Arbeitnehmers, wenn es sich unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche
Veranstaltung) handelt.“ (Rechtsgrundlage: A 70 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2, LStR 2004)
Hinweis: Sie als Geschäftsführer gelten steuerlich als Arbeitnehmer. Ihre GmbH ist der Arbeitgeber.
Nutzen Sie diese Checkliste zur Vermeidung von Steuerzahlungen:
1. Lassen Sie die Einladungen durch die GmbH auf GmbH-Briefpapier verschicken. Der
Geschäftsführer selber sollte nicht als Gastgeber auftreten.
2. Laden Sie möglichst viele Geschäftspartner der GmbH ein und führen Sie eine Gästeliste. Wenn
die meisten Gäste private Freunde des Geschäftsführers sind, werden Sie Probleme haben, die
betriebliche Veranlassung darzulegen.
3. Halten Sie die Feier nicht in Ihrem Privathaus ab, sondern am besten in den GmbH-Räumen.
Wenn Sie die Feier in einem Restaurant stattfinden lassen, sollte dieses eher in der Nähe des
GmbH-Sitzes als in der Nähe Ihres Privathauses sein.
4. Wahren Sie den betrieblichen Charakter. Wenn Sie z. B. in einer Präsentation die
Firmengeschichte Revue passieren lassen, wird es das Finanzamt schwer haben, Ihrer GmbH zu
unterstellen, sie hätte eine private Geburtstagsfeier finanziert.
Fazit: Die neue Lohnsteuerrichtlinie erlaubt Ihrer GmbH, Feiern für betriebliche Anlässe als
Betriebsausgaben zu verbuchen, auch wenn sie zeitlich eng mit Ihrem Geburtstag zusammenfallen.
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02.02.2004
© Copyright IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH, Heiliggeiststr. 3, 80331 München, www.izw.info
Haftungsausschluss: IZW ist zur Steuer- und Rechtsberatung nicht befugt.
Bitte lassen Sie diese allgemeinen Auskünfte durch einen Steuerberater bzw. Anwalt überprüfen.
Beachten Sie obige Checkliste, damit Sie gegenüber dem Finanzamt den betrieblichen Charakter
glaubhaft darstellen können. Beachten Sie auch, dass Sie die Kosten der Bewirtung stets nur zu 70
Prozent (ab 2004) absetzen können. (Rechtsgrundlage: R 70 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2, LStR 2004)
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Bitte lassen Sie diese allgemeinen Auskünfte durch einen Steuerberater bzw. Anwalt überprüfen.

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