Wann die Geburtstagsfeier mit Mitarbeitern abzugsfähig ist

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Wann die Geburtstagsfeier mit Mitarbeitern abzugsfähig ist
Wann die Geburtstagsfeier mit Mitarbeitern abzugsfähig ist
Das Finanzamt lehnt es normalerweise ab, Kosten einer privaten Geburtstagsfeier als
Betriebsausgaben anzuerkennen. So auch im Fall eines GmbH-Geschäftsführers.
Dieser hatte zu seinem 60. Geburtstag 70 Mitarbeiter, sowie einige Rentner des Betriebs
eingeladen. Die Feier fand in einer Werkhalle statt. Der Geschäftsführer ging gegen die Ablehnung
durch das Finanzamt vor Gericht und hatte Erfolg mit folgenden Gründen:
- Er hatte keine privaten Freunde und keine Verwandten zu der Feier eingeladen.
- Die Feier fand in einer Werkstatthalle statt - und das sogar teilweise während der Arbeitszeit.
- Manche Gäste trugen sogar noch Arbeitskleidung.
- Die Kosten lagen mit 35 Euro pro Person deutlich unter dem Betrag, den er später für private
Feiern mit privaten Freunden und Verwandten ausgegeben hatte
Fazit: Eine Geburtstagsfeier kann man als Betriebsausgabe absetzen, wenn der Kostenaufwand
überschaubar ist, ausschließlich Mitarbeiter eingeladen werden und die Feier in den Firmenräumen
- möglichst sogar noch während der Arbeitszeit - stattfindet. (FG Rheinland-Pfalz, 12.11.15, 6 K
1868/13, juris, unter Bezugnahme auf BFH, 08.07.15, VI R 46/14, DStR 15, 2373)
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05.02.2016
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