Concord Effekten AG Frankfurt am Main Bekanntmachung über die

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Concord Effekten AG Frankfurt am Main Bekanntmachung über die
Concord Effekten AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung
über die unternehmensberichtsfreie Zulassung zum Geregelten Markt (General
Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 51 Abs. 4 BörsG und § 69
Abs. 1 Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse in Verbindung mit § 45 Nr. 3b
BörsZulV
von
EURO 450.000
Stück 450.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EURO 1,00 je Stückaktie
mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2003
ausgegeben im Rahmen einer am 19. April 2004 durchgeführten Kapitalerhöhung
gegen Bareinlage
Nr. 5.404.801 – 5.854.800
ISIN DE0005410203
der
Concord Effekten AG,
Frankfurt am Main
Der Vorstand der Concord Effekten AG, Frankfurt am Main (im folgenden „Gesellschaft“), ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2001 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom 15. Mai 2001
an, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 2.702.400 neuen
auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sach- und Bareinlagen einmal oder
mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EURO 2.702.400,-- zu erhöhen
(genehmigtes Kapital). Diese Ermächtigung wurde am 21. Juni 2001 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 47805
eingetragen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts
ist insbesondere zulässig zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, zur Erschließung zu-
sätzlicher Kapitalmärkte sowie zum Zwecke des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen durch deren Einbringung als Sacheinlage, ferner zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer
der Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen sowie außerdem dann, wenn der Ausgabekurs der Stückaktien den Börsenkurs nicht wesentlich
unterschreitet.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 11. März 2004 von der Ermächtigung in § 5
Abs. 3 der Satzung Gebrauch gemacht und mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom
11. März 2004 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen von derzeit EURO 5.404.800,-- um bis zu
EURO 540.480,-- auf bis zu EURO 5.945.280,-- durch Ausgabe von bis zu 540.480
neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von je EURO 1,-- beschlossen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde
ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2003 gewinnberechtigt.
Vor dem Hintergrund des Beschlusses vom 11. März 2004 hat der Vorstand der Gesellschaft am 23. März 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EURO 5.404.800,-- um
EURO 450.000,-- durch Ausgabe von 450.000 neuen auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EURO 1,-- gegen
Bareinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die
neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2003 gewinnberechtigt.
Die 450.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurden zu einem Ausgabebetrag von EURO 4,-- je Aktie, d.h. zu einem Gesamtausgabebetrag von
EURO 1.800.000,--, ausgegeben. Zur Zeichnung und Übernahme wurde die HSBC
Trinkaus & Burkhardt KGaA, Düsseldorf, zugelassen, die die von ihr gezeichneten
und übernommenen neuen Aktien institutionellen Investoren zu einem Veräußerungspreis von EURO 4,-- je Aktie verkauft hat.
Die neuen Aktien sind in einer Globalurkunde mit Globalgewinnanteilschein verbrieft,
die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch
der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 19. April 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 47805 eingetragen.
Die neuen Aktien sind zum Geregelten Markt (General Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse am 4. Mai 2004 zugelassen worden. Die Preisfeststellung der neuen Aktien wird voraussichtlich am 7. Mai 2004 erfolgen.
Das Grundkapital der Concord Effekten AG beträgt nunmehr EURO 5.854.800,00
und ist eingeteilt in 5.854.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EURO 1,00.
Das genehmigte Kapital beträgt nach Durchführung dieser Kapitalerhöhung
EURO 2.252.400,00, eingeteilt in Stück 2.252.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Das Grundkapital der Concord Effekten AG ist um bis zu EURO 480.000,00 bedingt
erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von bis zu
480.000 Stückaktien mit einer Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres
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ihrer Ausgabe zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Concord Effekten AG Aktienoptionsplans 1999 aufgrund der am 26. April 1999 erteilten Ermächtigung gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt,
wie die Inhaber von Bezugsrechten aus dem Concord Effekten AG Aktienoptionsplans 1999 von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Der Vorstand ist ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Auf
das bedingte Kapital wurden bisher keine Aktien ausgegeben.
Das Grundkapital ist um bis zu weitere nominal EURO 202.430,00 bedingt erhöht.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von bis zu 202.430
Stückaktien mit einer Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, die im Rahmen des Concord Effekten AG Aktienoptionsplans 2000/2002 aufgrund der am 4. Juni 2002 erteilten Ermächtigung gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit
durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die im Rahmen
des Concord Effekten AG Aktienoptionsplans 2000/2002 gezeichnet wurden, von
ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Auf das
bedingte Kapital wurden bisher keine Aktien ausgegeben.
Das Grundkapital ist um bis zu weitere nominal EURO 480.000,00 bedingt erhöht.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Optionsscheinen oder von Wandelschuldverschreibungen aus Teilschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands vom 8. Mai 2000 von der Concord Effekten AG oder durch eine 100%ige unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft bis zum 7. Mai 2005 begeben werden, von ihrem Options- oder
Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten
entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Auf das bedingte Kapital
wurden bisher keine Aktien ausgegeben.
Frankfurt am Main, im Mai 2004
Concord Effekten AG
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