Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/3952

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Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/3952
Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode
Drucksache 14/3952
Antrag
Niedersächsisches Finanzministerium
– 44 42 79 –
Hannover, den 3. Dezember 2002
Herrn
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
- Landtagsverwaltung Hannover
Verkauf von Aktien der Brauergilde Hannover AG
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sie haben in Abstimmung mit dem Präsidium des Niedersächsischen Landtages und den
Fraktionsführungen mit Schreiben vom 21.11.2002 an Herrn Minister Aller, das Niedersächsische Finanzministerium gebeten, unter Berücksichtigung der landespolitischen Interessen die Aktien des Landes an der Brauergilde Hannover AG durch Annahme des
Angebotes der Firma Interbrew gegebenenfalls zu verkaufen. Dabei haben Sie die Landesregierung gebeten, dass durch den Verkauf dieser Aktien keine Situation entstehen
sollte, in der durch den Verkauf der im Besitz des Landes befindlichen Aktien letztlich
erst die Übernahme der Aktienmehrheit durch die Firma Interbrew ermöglicht würde.
Unter Berücksichtigung Ihres o. g. Schreibens bitte ich folgenden Beschluss des Niedersächsischen Landtages herbeizuführen:
„Der Niedersächsische Landtag stimmt gemäß § 63 Abs. 2 LHO der Veräußerung der
Aktien des Landes an der Brauergilde Hannover AG an die Interbrew Deutschland Holding GmbH zu einem Verkaufspreis von 8,25 Mio. Euro zu.“
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2002 der vorgesehenen Veräußerung
zugestimmt.
Des Weiteren wird gebeten, das Verfahren nach § 39 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
Niedersächsischen Landtages anzuwenden.
Begründung
Das Land Niedersachsen ist Eigentümer von 15 Aktien im Nennwert von 2 500 Euro sowie 30 Aktien im Nennwert vom 1 250 Euro der Brauergilde Hannover AG. Diese vinkulierten Namensaktien des Landes entsprechen einer Beteiligung in Höhe von 1,57 %
des Grundkapitals der Brauergilde Hannover AG, die als Holdinggesellschaft ihrerseits
85,4 % des Grundkapitals der börsennotierten Gilde Brauerei Aktiengesellschaft hält.
Die Interbrew Deutschland Holding GmbH (Interbrew) hat allen Aktionären der Brauergilde Hannover AG im Rahmen eines Bieterverfahrens ein zunächst bis zum 29.11.2002
befristetes Kaufangebot zur Übernahme der Aktien vorgelegt. Dieses Übernahmeangebot
ist inzwischen von Interbrew bis zum 13.12.2002 verlängert worden. Das Angebot steht
unter der aufschiebenden Bedingung der vorbehaltslosen kartellrechtlichen Zustimmung
bis zum 19.12.2002.
Interbrew hat allen Aktionären je Aktie im Nennwert von 2 500 Euro einen Kaufpreis
von 275 000 Euro und je Aktie im Nennwert von 1 250 Euro einen Kaufpreis vom
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137 500 Euro geboten. Das Angebot entspricht somit einem Gesamtkaufpreis für die vom
Land gehaltenen Aktien in Höhe von 8,25 Mio. Euro.
In ihrem Angebot an die Landeshauptstadt Hannover, dem mit rund 10 % größten von
insgesamt 310 Aktionären, hat Interbrew verschiedene Standortgarantien angeboten, die
am 25. und 26.11.2002 nachverhandelt worden sind und sich in den wesentlichen Punkten wie folgt zusammenfassen lassen:
1. Der rechtliche Sitz der Brauergilde Hannover AG und der Gilde Brauerei AG in der
Landeshauptstadt Hannover wird für 30 Jahre garantiert.
2. Die gewerbesteuerliche Betriebsstätte der Brauergilde Hannover AG und der Gilde
Brauerei AG in Hannover wird für 15 Jahre festgeschrieben. Anpassungsmöglichkeiten ergeben sich, wenn durch strukturelle Änderungen die Gewerbesteuerbelastung
um mehr als 20 % steigt.
3. Interbrew erkennt die tarifvertraglichen Bindungen sowie die bestehenden Betriebsvereinbarungen ausdrücklich an.
4. Interbrew verzichtet grundsätzlich für 5 Jahre auf betriebsbedingte Kündigungen. Bei
Einzelausnahmen, insbesondere bei einem wesentlichen Absatzrückgang, ist eine
Vertragstrafe in Höhe von 10 000 Euro pro Mitarbeiter an die Landeshauptstadt Hannover zu zahlen.
5. Interbrew garantiert die Unterstützung der Marke Gilde durch Kommunikation und
Werbung auf dem heutigen Niveau für 10 Jahre.
6. Die Landeshauptstadt Hannover entsendet ein Mitglied des Aufsichtsrats der Brauergilde Hannover AG für die laufende und zwei weitere Amtsperioden, insgesamt also
für 12 Jahre.
Das dargestellte Verhandlungsergebnis hat dazu geführt, dass die Landeshauptstadt Hannover ihren Widerspruch gegen die in der Hauptversammlung am 15.11.2002 beschlossene Satzungsänderung zurückgenommen und auch auf die öffentlich angekündigte Klageerhebung endgültig verzichtet hat. Das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover hat
deshalb zwischenzeitlich die Änderung der Satzung, wie von der Hauptversammlung am
15.11.2002 mit einfacher Mehrheit beschlossen, eingetragen. Somit steht einer mehrheitlichen Übernahme der vinkulierten Namensaktien der Brauergilde Hannover AG durch
Interbrew nach entsprechender Zustimmung des Aufsichtsrates, die als gesichert angesehen werden kann, noch in diesem Jahr nichts mehr im Wege, sofern die Kartellbehörde
ihre vorbehaltslose Zustimmung bis zum 19.12.2002 erteilt, womit ebenfalls zu rechnen
ist.
Vor dem Hintergrund des dargestellten Verhandlungsergebnisses zwischen der Landeshauptstadt Hannover und Interbrew will nunmehr neben der Landeshauptstadt Hannover
auch die Landesregierung das Angebot von Interbrew annehmen und die Aktien des Landes zu dem angebotenen Kaufpreis veräußern. Die Veräußerung der Aktien des Landes
bedarf der Zustimmung des Landtages gemäß § 63 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung,
da die Veräußerung im Haushaltsplan nicht vorgesehen ist und die Aktien einen erheblichen Wert haben. Die Veräußerung an Interbrew entspricht dem vollen Wert der Aktien
gemäß § 63 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung. Ein wesentliches Interesse an der Aufrechterhaltung der Beteiligung ist unter Berücksichtigung der verhandelten Standortgarantien nicht mehr gegeben.
Der Kaufpreis wird zum 30.12.2002 fällig und im Einzelplan 13 Kapitel 13 20 Titel
133 11 bis 8 vereinnahmt.
All er
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(Ausgegeben am 3. Dezember 2002)

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