Berufsbeschreibung

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Berufsbeschreibung
ZweiradtechnikerIn
Ähnliche Bezeichnung(en): ZweiradmechanikerIn, FahrradmechanikerIn, MotorradtechnikerIn
Berufsbeschreibung
ZweiradtechnikerInnen arbeiten in Fachgeschäften und Werkstätten für Zweiräder oder in Kfz-Werkstätten. Sie montieren,
warten und reparieren Fahrräder, Mopeds und Motorräder. Sie prüfen die Funktionstüchtigkeit der Einzelteile, wechseln
abgenützte oder defekte Teile aus, sie wuchten Räder, wechseln Brems- und Kupplungsseile und führen diverse Einstellund Kontrollarbeiten durch. Dabei verwenden sie spezielle elektronische Messgeräte und hantieren mit Werkzeugen wie
Schraubenziehern, Zangen, Feilen oder Bohrmaschinen etc. Außerdem verkaufen sie Fahr- und Motorräder samt Zubehör
und beraten KundInnen. Sie erstellen Kostenvoranschläge und wickeln den Zahlungsverkehr ab.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
ZweiradtechnikerInnen (FahrradmechanikerInnen) montieren, warten und reparieren Zweiräder wie Fahrräder, Mopeds und
Motorräder und e-bikes. Sie überprüfen die Bauteile auf Fehler und tauschen defekte Teile aus oder reparieren sie, z. B.
durch Schweißen oder Löten und überprüfen anschließend ihre Funktionsfähigkeit.
Bei der Auftragsübernahme besichtigen sie zunächst das Fahrzeug, schätzen den Arbeitsumfang ein, erstellen einen
Kostenvoranschlag und organisieren den weiteren Arbeitsablauf. Sie wählen die benötigten Werkzeuge, Mess- und
Kontrollgeräte und Hilfsmittel aus (z. B. Druckmessgeräte, Bremsenprüfstand) und bearbeiten verschiedene Baugruppen.
Sie tauschen Betriebsstoffe wie Lager- und Kettenfett, Motoren- und Getriebeöl aus, überprüfen den Reifendruck und die
Brems- und Lichtanlagen und reparieren diese. Vor dem Verkauf neuer Fahrzeuge führen sie die Endmontage z. B. von
Lenkern, Pedalen und Beleuchtung durch, statten die Fahrzeuge mit Zubehör und Sonderausstattungen aus (z. B.
Scheibenbremsen, Zusatzbeleuchtungen, Verkleidungen) und stellen sie in den Verkaufsräumen auf.
Neue Entwicklungen und Techniken, wie z. B. Platinen für Lichtanlagen mit Standlicht, Nabendynamos, Innengang, machen
insbesondere Fahrräder zwar immer wartungsärmer, dafür werden Reparaturen, wenn sie einmal anfallen, immer
aufwendiger. Der Trend zu Pedelecs (Fahrräder mit zusätzlichem Elektromotor) erweitert den Tätigkeitsbereich von
ZweiradtechnikerInnen, erfordert aber auch laufende Weiterbildung. ZweiradtechnikerInnen sind außerdem mit dem Einund Verkauf von Zweirädern und Zubehörartikeln befasst. Sie geben Bestellungen auf, führen Telefon- und Schriftverkehr
und beraten KundInnen.
Arbeitsmittel
ZweiradtechnikerInnen wählen die benötigten Werkzeuge, Mess- und Kontrollgeräte und Hilfsmittel aus (z. B.
Druckmessgeräte, Bremsenprüfstand) und bearbeiten verschiedene Baugruppen, wie z. B. Rahmen, Tretlager, Räder,
Bremsen, Gangschaltungen. Dabei hantieren sie mit Schraubenziehern, Schraubenschlüsseln, Zangen, Feilen, Hämmern
sowie mit Schweißgeräten, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen und mit Kontrollgeräten (z. B. Druckmessgeräte) an den
Einzelbauteilen eines Zweirades (Brems- und Lichtanlagen, Pedalen, Kette, Akku, Motor usw.). Sie verwenden auch diverse
Öle, Fette, Schmier- und andere Hilfsmittel. Weiters tätigen sie die im Ein- und Verkauf erforderlichen
Geschäftsabwicklungen mittels Telefon, Bestellscheinen, Computer und Internet.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
ZweiradtechnikerInnen arbeiten in Fachgeschäften und Reparaturwerkstätten für Zweiräder oder in Kfz-Werkstätten. Sie
arbeiten gemeinsam mit BerufskollegInnen und mit anderen Fach- und Hilfskräften, siehe z. B. Kraftfahrzeugtechnik
(Modullehrberuf), und mit Verwaltungs- und VerkaufsmitarbeiterInnen. Sie haben Kontakte zu Großhändlern und zu ihren
KundInnen.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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Reparatur- und Serviceaufträge übernehmen, Kostenvoranschläge erstellen
Arbeitsabläufe planen und organisieren
Werkzeuge, Mess- und Kontrollgeräte sowie Hilfsmittel auswählen und bereitstellen
Baugruppen wie z. B. Rahmen, Tretlager, Räder, Bremsen, Motor, Getriebe, Fahrwerk, Fahrzeugbeleuchtung,
Gangschaltung überprüfen und reparieren
Bauteile durch Schrauben, Nieten, Schweißen, Löten und Kleben zusammenbauen
schadhafte Bauteile austauschen, Funktionskontrollen durchführen
Betriebsstoffe (z. B. Lagerfett, Kettenfett, Motoren- und Getriebeöl, Kühlflüssigkeit) austauschen
Elektromotoren und Akkus von e-bikes prüfen und reparieren
Laufräder auswuchten und zentrieren
neue Fahrzeuge montieren, Probe fahren, Einstellungen und Funktionen regulieren
KundInnen beraten und informieren
Bestellungen durchführen, Telefon- und Schriftverkehr führen
Betriebsbücher, KundInnenkarteien, Service- und Wartungsprotokolle führen
Verkaufs- und Geschäftsflächen gestalten
Unternehmen und Institutionen
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gewerbliche Zweiradfachgeschäfte und -werkstätten
Kfz-Werkstätten
Unternehmen der Kraftfahrzeugindustrie (Herstellung von Zweiräder)
Fuhrparks öffentlicher Institutionen und Verkehrsbetriebe
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
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Auge-Hand-Koordination
Fingerfertigkeit
gute körperliche Verfassung
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
gute Beobachtungsgabe
handwerkliche Geschicklichkeit
IT-Anwenderkenntnisse
kaufmännisches Verständnis
logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
räumliches Vorstellungsvermögen
systematische Arbeitsweise
technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Kommunikationsfähigkeit
KundInnenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Aufmerksamkeit
Flexibilität
Sicherheitsbewusstsein
Umweltbewusstsein
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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AutoverkäuferIn
Einzelhandel - Kraftfahrzeuge und Ersatzteile (Lehrberuf)
Elektromaschinentechnik (Lehrberuf - auslaufend)
Elektronik (Modullehrberuf)
ElektronikerIn
Elektrotechnik (Modullehrberuf)
ElektrotechnikerIn
Karosseriebautechnik (Lehrberuf)
Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)
Maschinenbautechnik (Lehrberuf - ausgelaufen)
MaschinenbautechnikerIn
MaschinenbedienerIn
Maschinenfertigungstechnik (Lehrberuf - ausgelaufen)
Mechatronik (Lehrberuf - auslaufend)
MechatronikerIn
Metalltechnik (Modullehrberuf)
Metalltechnik - Fahrzeugbautechnik (Lehrberuf - ausgelaufen)
SpenglerIn (Lehrberuf)
Werkzeugbautechnik (Lehrberuf - ausgelaufen)
WerkzeugmaschineurIn (Lehrberuf - auslaufend)
Werkzeugmechanik (Lehrberuf - ausgelaufen)
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben, z. B. auf Basis des Berufes KraftfahrzeugtechnikerIn,
siehe Lehrberuf °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke
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Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik und der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer,
BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27, BGBl. II Nr. 399/2008)
Handwerk der Landmaschinentechnik, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37,
BGBl. II Nr. 399/2008)
Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen,
Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer
Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Teilgewerbe:
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Autoverglasung
Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
Fahrradtechnik
Informationen zum "Teilgewerbe":
Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B.
Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung).
Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der
Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung.
c) Freies Gewerbe:
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Handelsgewerbe
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern
lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der
Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
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Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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ARGE ZweiradInternet: http://www.arge2rad.at
ARGUS - Die RadlobbyInternet: http://www.argus.or.at/
Fahrzeugindustrie - Fachverband der Wirtschaftskammer ÖsterreichInternet: http://www.fahrzeugindustrie.at
Österreichischer Verein für KraftfahrzeugtechnikInternet: http://www.oevk.at/
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