Berufsbeschreibung
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Berufsbeschreibung
ZweiradtechnikerIn Ähnliche Bezeichnung(en): ZweiradmechanikerIn, FahrradmechanikerIn, MotorradtechnikerIn Berufsbeschreibung ZweiradtechnikerInnen arbeiten in Fachgeschäften und Werkstätten für Zweiräder oder in Kfz-Werkstätten. Sie montieren, warten und reparieren Fahrräder, Mopeds und Motorräder. Sie prüfen die Funktionstüchtigkeit der Einzelteile, wechseln abgenützte oder defekte Teile aus, sie wuchten Räder, wechseln Brems- und Kupplungsseile und führen diverse Einstellund Kontrollarbeiten durch. Dabei verwenden sie spezielle elektronische Messgeräte und hantieren mit Werkzeugen wie Schraubenziehern, Zangen, Feilen oder Bohrmaschinen etc. Außerdem verkaufen sie Fahr- und Motorräder samt Zubehör und beraten KundInnen. Sie erstellen Kostenvoranschläge und wickeln den Zahlungsverkehr ab. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche ZweiradtechnikerInnen (FahrradmechanikerInnen) montieren, warten und reparieren Zweiräder wie Fahrräder, Mopeds und Motorräder und e-bikes. Sie überprüfen die Bauteile auf Fehler und tauschen defekte Teile aus oder reparieren sie, z. B. durch Schweißen oder Löten und überprüfen anschließend ihre Funktionsfähigkeit. Bei der Auftragsübernahme besichtigen sie zunächst das Fahrzeug, schätzen den Arbeitsumfang ein, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den weiteren Arbeitsablauf. Sie wählen die benötigten Werkzeuge, Mess- und Kontrollgeräte und Hilfsmittel aus (z. B. Druckmessgeräte, Bremsenprüfstand) und bearbeiten verschiedene Baugruppen. Sie tauschen Betriebsstoffe wie Lager- und Kettenfett, Motoren- und Getriebeöl aus, überprüfen den Reifendruck und die Brems- und Lichtanlagen und reparieren diese. Vor dem Verkauf neuer Fahrzeuge führen sie die Endmontage z. B. von Lenkern, Pedalen und Beleuchtung durch, statten die Fahrzeuge mit Zubehör und Sonderausstattungen aus (z. B. Scheibenbremsen, Zusatzbeleuchtungen, Verkleidungen) und stellen sie in den Verkaufsräumen auf. Neue Entwicklungen und Techniken, wie z. B. Platinen für Lichtanlagen mit Standlicht, Nabendynamos, Innengang, machen insbesondere Fahrräder zwar immer wartungsärmer, dafür werden Reparaturen, wenn sie einmal anfallen, immer aufwendiger. Der Trend zu Pedelecs (Fahrräder mit zusätzlichem Elektromotor) erweitert den Tätigkeitsbereich von ZweiradtechnikerInnen, erfordert aber auch laufende Weiterbildung. ZweiradtechnikerInnen sind außerdem mit dem Einund Verkauf von Zweirädern und Zubehörartikeln befasst. Sie geben Bestellungen auf, führen Telefon- und Schriftverkehr und beraten KundInnen. Arbeitsmittel ZweiradtechnikerInnen wählen die benötigten Werkzeuge, Mess- und Kontrollgeräte und Hilfsmittel aus (z. B. Druckmessgeräte, Bremsenprüfstand) und bearbeiten verschiedene Baugruppen, wie z. B. Rahmen, Tretlager, Räder, Bremsen, Gangschaltungen. Dabei hantieren sie mit Schraubenziehern, Schraubenschlüsseln, Zangen, Feilen, Hämmern sowie mit Schweißgeräten, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen und mit Kontrollgeräten (z. B. Druckmessgeräte) an den Einzelbauteilen eines Zweirades (Brems- und Lichtanlagen, Pedalen, Kette, Akku, Motor usw.). Sie verwenden auch diverse Öle, Fette, Schmier- und andere Hilfsmittel. Weiters tätigen sie die im Ein- und Verkauf erforderlichen Geschäftsabwicklungen mittels Telefon, Bestellscheinen, Computer und Internet. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte ZweiradtechnikerInnen arbeiten in Fachgeschäften und Reparaturwerkstätten für Zweiräder oder in Kfz-Werkstätten. Sie arbeiten gemeinsam mit BerufskollegInnen und mit anderen Fach- und Hilfskräften, siehe z. B. Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), und mit Verwaltungs- und VerkaufsmitarbeiterInnen. Sie haben Kontakte zu Großhändlern und zu ihren KundInnen. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Reparatur- und Serviceaufträge übernehmen, Kostenvoranschläge erstellen Arbeitsabläufe planen und organisieren Werkzeuge, Mess- und Kontrollgeräte sowie Hilfsmittel auswählen und bereitstellen Baugruppen wie z. B. Rahmen, Tretlager, Räder, Bremsen, Motor, Getriebe, Fahrwerk, Fahrzeugbeleuchtung, Gangschaltung überprüfen und reparieren Bauteile durch Schrauben, Nieten, Schweißen, Löten und Kleben zusammenbauen schadhafte Bauteile austauschen, Funktionskontrollen durchführen Betriebsstoffe (z. B. Lagerfett, Kettenfett, Motoren- und Getriebeöl, Kühlflüssigkeit) austauschen Elektromotoren und Akkus von e-bikes prüfen und reparieren Laufräder auswuchten und zentrieren neue Fahrzeuge montieren, Probe fahren, Einstellungen und Funktionen regulieren KundInnen beraten und informieren Bestellungen durchführen, Telefon- und Schriftverkehr führen Betriebsbücher, KundInnenkarteien, Service- und Wartungsprotokolle führen Verkaufs- und Geschäftsflächen gestalten Unternehmen und Institutionen ● ● ● ● gewerbliche Zweiradfachgeschäfte und -werkstätten Kfz-Werkstätten Unternehmen der Kraftfahrzeugindustrie (Herstellung von Zweiräder) Fuhrparks öffentlicher Institutionen und Verkehrsbetriebe Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● ● ● Auge-Hand-Koordination Fingerfertigkeit gute körperliche Verfassung Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● ● ● ● ● ● Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gute Beobachtungsgabe handwerkliche Geschicklichkeit IT-Anwenderkenntnisse kaufmännisches Verständnis logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit räumliches Vorstellungsvermögen systematische Arbeitsweise technisches Verständnis Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● Kommunikationsfähigkeit KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● Aufmerksamkeit Flexibilität Sicherheitsbewusstsein Umweltbewusstsein Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● AutoverkäuferIn Einzelhandel - Kraftfahrzeuge und Ersatzteile (Lehrberuf) Elektromaschinentechnik (Lehrberuf - auslaufend) Elektronik (Modullehrberuf) ElektronikerIn Elektrotechnik (Modullehrberuf) ElektrotechnikerIn Karosseriebautechnik (Lehrberuf) Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf) Maschinenbautechnik (Lehrberuf - ausgelaufen) MaschinenbautechnikerIn MaschinenbedienerIn Maschinenfertigungstechnik (Lehrberuf - ausgelaufen) Mechatronik (Lehrberuf - auslaufend) MechatronikerIn Metalltechnik (Modullehrberuf) Metalltechnik - Fahrzeugbautechnik (Lehrberuf - ausgelaufen) SpenglerIn (Lehrberuf) Werkzeugbautechnik (Lehrberuf - ausgelaufen) WerkzeugmaschineurIn (Lehrberuf - auslaufend) Werkzeugmechanik (Lehrberuf - ausgelaufen) Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben, z. B. auf Basis des Berufes KraftfahrzeugtechnikerIn, siehe Lehrberuf °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#: a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke ● ● ● ● ● Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik und der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27, BGBl. II Nr. 399/2008) Handwerk der Landmaschinentechnik, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008) Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008) Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008) Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008) Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe b) Teilgewerbe: ● ● ● Autoverglasung Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge Fahrradtechnik Informationen zum "Teilgewerbe": Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung). Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung. c) Freies Gewerbe: ● Handelsgewerbe Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: ● Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● ● ● ● ARGE ZweiradInternet: http://www.arge2rad.at ARGUS - Die RadlobbyInternet: http://www.argus.or.at/ Fahrzeugindustrie - Fachverband der Wirtschaftskammer ÖsterreichInternet: http://www.fahrzeugindustrie.at Österreichischer Verein für KraftfahrzeugtechnikInternet: http://www.oevk.at/ © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft