Berufsbeschreibung

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Berufsbeschreibung
FahrzeugbautechnikerIn
Berufsbeschreibung
FahrzeugbautechnikerInnen sind im Karosserie- und Fahrzeugbau tätig. Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich vom Entwurf, der
Fertigung bis zum technischen Vertrieb. Sie arbeiten vor allem in Betrieben der Fahrzeugindustrie und des Fahrzeugbaus, in
Betrieben der Kfz-Zulieferungsindustrie sowie in Ingenieurbüros gemeinsam mit Fachkräften aus den Bereichen
Kraftfahrzeugtechnik, Elektronik, Mechatronik und des Maschinenbaus. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie in
Prüfstellen für Kraftfahrzeuge sowie bei Transport- und Logistikunternehmen.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
Der Fahrzeugbau gehört zum Bereich Maschinenbautechnik und umfasst ein umfangreiches Aufgabenfeld. Die Entwicklung
und Fertigung von Kraftfahrzeugen (PKWs, LKWs, Motorräder und Sonderkraftfahrzeuge) zählt ebenso dazu, wie die
Fertigung und Entwicklung von Schienenfahrzeugen oder Luftfahrzeugen. FahrzeugbautechnikerInnen sind zumeist auf
einen dieser Bereiche spezialisiert.
Für alle Anwendungsfelder gilt: High-Tech ist angesagt. Im Bereich der Entwicklung erstellen FahrzeugbautechnikerInnen
mit Hilfe von computergesteuerten Designprogrammen (CAD) Konstruktionspläne und technische Zeichnungen sowie Pläne
für das Fertigungsverfahren. Ein wichtiger Bereich ist die Mechatronik und Elektronik. Hier gestalten sie Techniken der
Fahrzeugkommunikation, Bordnetzarchitektur oder Sensorik. Bei ihrer Arbeit berücksichtigen sie wesentlich auch
ökologische und umwelttechnische Aspekte und Fragestellungen.
FahrzeugbautechnikerInnen arbeiten auch in der Produktion, Montage und Instandhaltung, im technischen Vertrieb, in der
Anwendungsberatung, im Kundendienst oder in der Verwaltung von Unternehmen des Fahrzeug- und Maschinenbaus. In
den Werkstätten und Produktionshallen überwachen sie die Produktion, in Testlabors und auf Versuchsstrecken wird an der
Entwicklung und an Qualitäts-, Umwelt- (z. B. Kraftstoffverbrauch und Emissionen) und Sicherheitsstandards der Fahrzeuge
gearbeitet.
Arbeitsmittel
FahrzeugbautechnikerInnen arbeiten je nach Bereich und Schwerpunkt mit den verschiedensten Arbeitsmitteln. Im Bereich
der Konstruktion arbeiten sie mit Zeichencomputern und Zeichenprogrammen (CAD = Computer Aided Design), erstellen
Modelle und Konstruktionspläne. In der Produktion bedienen und überwachen sie computergesteuerte Anlagen und
hantieren mit verschiedensten Werkzeugen und Geräten (Schweißgeräte, elektronische Prüfgeräte usw.). Sie lesen und
verwenden technische Unterlagen, Werkskizzen, Konstruktionszeichnungen, und Montagepläne und führen technische
Dokumentationen.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
FahrzeugbautechnikerInnen arbeiten in Konstruktionsbüros und in Werk- und Produktionshallen. Teilweise sind sie auch in
Reparatur- und Prüfwerkstätten oder in Verkaufsräumen tätig. Je nach Aufgabengebiet arbeiten sie gemeinsam mit
BerufskollegInnen aus den Abteilungen Konstruktion, Fertigungstechnik oder mit KollegInnen der nachgelagerten
Fertigungsstufen (z. B. technischer Vertrieb). Im Außendienst (Kundendienst, Vertrieb) sind sie an wechselnden Arbeitsorten
tätig.
Im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik und des Kraftfahrzeugbaus sind auch folgende Lehrberufe angesiedelt:
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Metalltechnik (Modullehrberuf)
Sattlerei - Fahrzeugsattlerei (Lehrberuf)
Karosseriebautechnik (Lehrberuf)
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Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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Fahrzeuge und Maschinen planen, entwickeln und konstruieren (z. B. PKWs, LKWs, Schiffsmaschinen, land- und
forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen)
Arbeitsschritte und Arbeitsmittel planen
Kosten und Termine kalkulieren
die Herstellung und den Zusammenbau von Fahrzeugen und Maschinen betreuen und überwachen
dabei Konstruktions- und Montagepläne lesen und verwenden
Kundinnen und Kunden beraten und betreuen
Tätigkeiten in der Entwicklung, Lehre und Forschung an Universitäten und Fachhochschulen
Arbeiten mit Prototypen in Testlabors und auf Testfahrstrecken (Prüfen, Testen und Verbessern)
Sachverständigen- und Gutachtertätigkeiten durchführen; Gutachten, Studien und Protokolle erstellen und präsentieren
Unternehmen und Institutionen
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Fahrzeugindustrie und Zulieferbetriebe
Betriebe des Motoren- und Getriebebaus, der Fahrwerktechnik, des Karosseriebaus
Betriebe der Schienenfahrzeugindustrie
Betriebe des Kraftfahrzeughandels
Betriebe dem Fahrzeugbaus verwandte Bereiche, etwa des Sonderfahrzeugbaus
Service-, Prüf- und Zulassungsstellen
Unternehmen der Verkehrs- und Transportwirtschaft
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
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Auge-Hand-Koordination
gute körperliche Verfassung
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
handwerkliche Geschicklichkeit
IT-Anwenderkenntnisse
komplexes Denken
Koordinationsfähigkeit
logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
mathematisches Verständnis
Planungsfähigkeit
Problemlösungsfähigkeit
räumliches Vorstellungsvermögen
systematische Arbeitsweise
technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Aufgeschlossenheit
Kommunikationsfähigkeit
KundInnenorientierung
Motivationsfähigkeit
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Aufmerksamkeit
Belastbarkeit
Flexibilität
Geduld
Sicherheitsbewusstsein
Umweltbewusstsein
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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AnlagenbautechnikerIn
ApparatebautechnikerIn
AutomatisierungstechnikerIn
ElektronikerIn
ElektrotechnikerIn
EntwicklungsleiterIn
InnovationstechnikerIn
Karosseriebautechnik (Lehrberuf)
MaschinenbautechnikerIn
MechatronikerIn
Metalltechnik (Modullehrberuf)
Metalltechnik - Fahrzeugbautechnik (Modullehrberuf)
ProduktentwicklerIn
ProduktionsleiterIn
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
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Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
Kraftfahrzeugtechnik, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle Art. 27 BGBl. II Nr .399/2008),
Handwerk der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. Nr.II 64/2003 (Novelle Art.
27 BGBl. II Nr. 399/2008),
Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der
allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern
festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer
Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Teilgewerbe:
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Autoverglasung
Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
Fahrradtechnik
Informationen zum "Teilgewerbe":
Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B.
Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung).
Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der
Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung.
c) Freies Gewerbe:
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Zeichenbüros
(Info: Die Führung eines Zeichenbüros berechtigt ausschließlich zur Durchführung von Zeichenarbeiten, nicht jedoch von
Planungsarbeiten. Die Durchführung von Planungsarbeiten ist durch das reglementierte gebundene Gewerbe
"Technisches Büro - Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure)" geregelt.
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich
eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der
Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
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Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin
und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige
freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung,
Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände),
denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B.
KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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Fahrzeugindustrie - Fachverband der Wirtschaftskammer ÖsterreichInternet: http://www.fahrzeugindustrie.at
Karosserie AkademieInternet: http://www.karosserie-akademie.com
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Metalltechnik OnlineInternet: http://www.metall.co.at/
Österreichischer Verein für KraftfahrzeugtechnikInternet: http://www.oevk.at/
© ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft