Berufsbeschreibung
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Berufsbeschreibung
FahrzeugbautechnikerIn Berufsbeschreibung FahrzeugbautechnikerInnen sind im Karosserie- und Fahrzeugbau tätig. Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich vom Entwurf, der Fertigung bis zum technischen Vertrieb. Sie arbeiten vor allem in Betrieben der Fahrzeugindustrie und des Fahrzeugbaus, in Betrieben der Kfz-Zulieferungsindustrie sowie in Ingenieurbüros gemeinsam mit Fachkräften aus den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik, Elektronik, Mechatronik und des Maschinenbaus. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie in Prüfstellen für Kraftfahrzeuge sowie bei Transport- und Logistikunternehmen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Der Fahrzeugbau gehört zum Bereich Maschinenbautechnik und umfasst ein umfangreiches Aufgabenfeld. Die Entwicklung und Fertigung von Kraftfahrzeugen (PKWs, LKWs, Motorräder und Sonderkraftfahrzeuge) zählt ebenso dazu, wie die Fertigung und Entwicklung von Schienenfahrzeugen oder Luftfahrzeugen. FahrzeugbautechnikerInnen sind zumeist auf einen dieser Bereiche spezialisiert. Für alle Anwendungsfelder gilt: High-Tech ist angesagt. Im Bereich der Entwicklung erstellen FahrzeugbautechnikerInnen mit Hilfe von computergesteuerten Designprogrammen (CAD) Konstruktionspläne und technische Zeichnungen sowie Pläne für das Fertigungsverfahren. Ein wichtiger Bereich ist die Mechatronik und Elektronik. Hier gestalten sie Techniken der Fahrzeugkommunikation, Bordnetzarchitektur oder Sensorik. Bei ihrer Arbeit berücksichtigen sie wesentlich auch ökologische und umwelttechnische Aspekte und Fragestellungen. FahrzeugbautechnikerInnen arbeiten auch in der Produktion, Montage und Instandhaltung, im technischen Vertrieb, in der Anwendungsberatung, im Kundendienst oder in der Verwaltung von Unternehmen des Fahrzeug- und Maschinenbaus. In den Werkstätten und Produktionshallen überwachen sie die Produktion, in Testlabors und auf Versuchsstrecken wird an der Entwicklung und an Qualitäts-, Umwelt- (z. B. Kraftstoffverbrauch und Emissionen) und Sicherheitsstandards der Fahrzeuge gearbeitet. Arbeitsmittel FahrzeugbautechnikerInnen arbeiten je nach Bereich und Schwerpunkt mit den verschiedensten Arbeitsmitteln. Im Bereich der Konstruktion arbeiten sie mit Zeichencomputern und Zeichenprogrammen (CAD = Computer Aided Design), erstellen Modelle und Konstruktionspläne. In der Produktion bedienen und überwachen sie computergesteuerte Anlagen und hantieren mit verschiedensten Werkzeugen und Geräten (Schweißgeräte, elektronische Prüfgeräte usw.). Sie lesen und verwenden technische Unterlagen, Werkskizzen, Konstruktionszeichnungen, und Montagepläne und führen technische Dokumentationen. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte FahrzeugbautechnikerInnen arbeiten in Konstruktionsbüros und in Werk- und Produktionshallen. Teilweise sind sie auch in Reparatur- und Prüfwerkstätten oder in Verkaufsräumen tätig. Je nach Aufgabengebiet arbeiten sie gemeinsam mit BerufskollegInnen aus den Abteilungen Konstruktion, Fertigungstechnik oder mit KollegInnen der nachgelagerten Fertigungsstufen (z. B. technischer Vertrieb). Im Außendienst (Kundendienst, Vertrieb) sind sie an wechselnden Arbeitsorten tätig. Im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik und des Kraftfahrzeugbaus sind auch folgende Lehrberufe angesiedelt: ● ● ● Metalltechnik (Modullehrberuf) Sattlerei - Fahrzeugsattlerei (Lehrberuf) Karosseriebautechnik (Lehrberuf) ● Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf) Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● ● Fahrzeuge und Maschinen planen, entwickeln und konstruieren (z. B. PKWs, LKWs, Schiffsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen) Arbeitsschritte und Arbeitsmittel planen Kosten und Termine kalkulieren die Herstellung und den Zusammenbau von Fahrzeugen und Maschinen betreuen und überwachen dabei Konstruktions- und Montagepläne lesen und verwenden Kundinnen und Kunden beraten und betreuen Tätigkeiten in der Entwicklung, Lehre und Forschung an Universitäten und Fachhochschulen Arbeiten mit Prototypen in Testlabors und auf Testfahrstrecken (Prüfen, Testen und Verbessern) Sachverständigen- und Gutachtertätigkeiten durchführen; Gutachten, Studien und Protokolle erstellen und präsentieren Unternehmen und Institutionen ● ● ● ● ● ● ● Fahrzeugindustrie und Zulieferbetriebe Betriebe des Motoren- und Getriebebaus, der Fahrwerktechnik, des Karosseriebaus Betriebe der Schienenfahrzeugindustrie Betriebe des Kraftfahrzeughandels Betriebe dem Fahrzeugbaus verwandte Bereiche, etwa des Sonderfahrzeugbaus Service-, Prüf- und Zulassungsstellen Unternehmen der Verkehrs- und Transportwirtschaft Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● ● Auge-Hand-Koordination gute körperliche Verfassung Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit handwerkliche Geschicklichkeit IT-Anwenderkenntnisse komplexes Denken Koordinationsfähigkeit logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit mathematisches Verständnis Planungsfähigkeit Problemlösungsfähigkeit räumliches Vorstellungsvermögen systematische Arbeitsweise technisches Verständnis Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● ● ● Aufgeschlossenheit Kommunikationsfähigkeit KundInnenorientierung Motivationsfähigkeit Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● ● ● Aufmerksamkeit Belastbarkeit Flexibilität Geduld Sicherheitsbewusstsein Umweltbewusstsein Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● AnlagenbautechnikerIn ApparatebautechnikerIn AutomatisierungstechnikerIn ElektronikerIn ElektrotechnikerIn EntwicklungsleiterIn InnovationstechnikerIn Karosseriebautechnik (Lehrberuf) MaschinenbautechnikerIn MechatronikerIn Metalltechnik (Modullehrberuf) Metalltechnik - Fahrzeugbautechnik (Modullehrberuf) ProduktentwicklerIn ProduktionsleiterIn Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch: a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke: ● ● ● ● ● Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008) Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008) Kraftfahrzeugtechnik, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle Art. 27 BGBl. II Nr .399/2008), Handwerk der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. Nr.II 64/2003 (Novelle Art. 27 BGBl. II Nr. 399/2008), Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008) Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe b) Teilgewerbe: ● ● ● Autoverglasung Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge Fahrradtechnik Informationen zum "Teilgewerbe": Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung). Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung. c) Freies Gewerbe: ● Zeichenbüros (Info: Die Führung eines Zeichenbüros berechtigt ausschließlich zur Durchführung von Zeichenarbeiten, nicht jedoch von Planungsarbeiten. Die Durchführung von Planungsarbeiten ist durch das reglementierte gebundene Gewerbe "Technisches Büro - Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure)" geregelt. Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: ● Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● ● Fahrzeugindustrie - Fachverband der Wirtschaftskammer ÖsterreichInternet: http://www.fahrzeugindustrie.at Karosserie AkademieInternet: http://www.karosserie-akademie.com ● ● Metalltechnik OnlineInternet: http://www.metall.co.at/ Österreichischer Verein für KraftfahrzeugtechnikInternet: http://www.oevk.at/ © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft