Von der Währung DM zum Zahlungsmittel EURO
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Von der Währung DM zum Zahlungsmittel EURO
Von der Währung DM zum Zahlungsmittel EURO Im Rahmen meiner Recherchen aus dem Internet, Pressemitteilungen und den Archiven mehrerer Tageszeitungen habe ich folgende Fakten gefunden, um deren Bestätigung bzw. Beantwortung ich bitte: “Unterdessen bestätigte die Europäische Zentralbank (EZB), dass die Unterschrift Ihres Präsidenten Wim Duisenberg auf den Euroscheinen bereits 20 Jahre alt ist! Laut dem niederländischen Telegraf ist es die Signatur auf dem 1982 herausgegebenen 50-GuldenSchein. Ein Sprecher der niederländischen Zentralbank bestätigte, dass für den EURO – Schein die Druckunterlagen von damals verwendet wurden. Duisenberg war zu dieser Zeit Chef der niederländischen Notenbank. Der EURO war offensichtlich von langer Hand geplant (seit 1982!). Was soll das, EURO – Banknoten mit 20 Jahren aller Unterschrift des damals „nicht“ EZB – Präsidenten? Der wichtigste EURO – Politiker unterschreibt die Urbanknote / Urkunde nicht im Original, sondern setzt eine Unterschrift von vor 20 Jahren ein? Das kann doch nur eine Fälschung sein, oder? Ein Vertrag, Ein Gerichtsurteil ohne Unterschrift ist nichtig! Ich gehe mal davon aus, Herr Wim Duisenberg kennt das „Übereinkommen mit den drei Westmächten (USA, GB, F) zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.9.1990! Das steht im BGBl. II 1990 S. 1274ff des Art. 2,4. In Kraft getreten BGBl. II 03.01.1994 S. 26,40-45. Zugestimmt und unterschrieben damals: Bundespräsident Weizsäcker, dem Bundeskanzler H. Kohl, BM des Auswärtigen Kinkel, JM Leutheuser - Scharrenberger, FM Waigel, VM Rühe; Geändert BGBl. II v. 28.9.1994 S. 2596. Zugestimmt und unterschrieben damals: Bundespräsident R. Herzog, Bundeskanzler H.Kohl, BM des Auswärtigen Kinkel, IM Leutheuser - Schnarrenberger, FM Waigel, WM Rexrodt, Am Blüm, VM Rühe, GM Seehofer, VKM Wissmann, UM Töpfer, PM Bötsch, BWM Schwätzer; Geändert BGBl. II 23.11.1994 S. 3714 – 3719. Zugestimmt und unterschrieben damals: Bundespräsident R. Herzog, Bundeskanzler H.Kohl, BM des Auswärtigen Kinkel, JM Leutheuser - Schnarrenberger, FM Waigel, VM Rühe. Zum Verständnis hierzu Artikel 2: „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.“ Berlin war damals Sitz des Alliierten Kontrollrates, der für ganz Deutschland die Gesetzgebung erließ und genehmigte ! Wir brauchen hierzu noch den Artikel 4: „Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die Alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verpflichtungen, die „Vier Mächte“ in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“ In obigen Artikel 2 und 4, im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.5.1949, i Bestätigungsschreiben der Alliierten zum Deutschlandvertrag vom 26.5.1952 (BGBl. II 1995 S. 305) und im Vier-MächteAbkommen (II bezügl. Berlin) vom 03.09.1971, wird die deutsche Souveränität (die gar nicht existiert) in Bezug auf Berlin wiederholt festgelegt. Die Westmächte erklären, dass die Westsektoren Berlins sowie bisher kein weiterhin nicht von ihr (BRD) regiert werden! Und bei dieser völkerrechtlichen Sachlage ist Berlin Hauptstadt? Es fragt sich nur wovon?... Folglich ist Berlin kein Teil der BRD und so kein Teil der Europäischen Union mit der Währung EURO! (Beachten Sie hierzu auch die US-Militärgesetze Nr. 61, 67 1948/49 bezüglich der Währung D-Mark in Westdeutschland und Berlin). Deshalb ist auch GB, Dänemark, Norwegen und jetzt auch nach der Volksabstimmung die nordischen Länder Norwegen, Schweden, Finnland, sowie auch die USA und Russland nicht am EURO beteiligt! Weiter sind am 28.9.1990 Vereinbarungen zum Vertrag über die Beziehungen zwischen BRD und den „Drei Mächten“ sowie zum „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ (sog. Überleitungsvertrag BGBl. 1955 S. 405) in Kraft getreten. Nach BGBl. II 1990 s. 1387 Nr.1(BGBl. II 1990 S. 1318) wird der sog. „Deutschlandvertrag“ (BGBl. II 1955 S. 305) ausgesetzt, suspendiert und tritt außer Kraft, wenn der sog. „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ von Moskau vom 12.09.1990(BGBl. II 1990 S. 1318) in Kraft tritt. Da aber der „Moskauer Vertrag“ Nicht in Kraft ist, gilt der „Deutschlandvertrag“ (BGBl. II 1955 S. 306 Art. 2) bezüglich der „Drei Mächte“ und ihrer ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer abschließenden friedensvertraglichen Regelung (BGBl. II 1955 S. 309 Art. 7) weiter fort. Nach Nr. (BGBl. II 1990 S. 1387) wird der sog. „Überleitungsvertrag“ (BGBl. II 1955 S. 405-469) gleichzeitig mit dem „Deutschlandvertrag“ suspendiert und tritt außer Kraft! Unabhängig von der Geltung oder Nichtgeltung des „Moskauer- und Deutschlandsvertrages“ bleiben nach Nr.3 (BGBl. II 1990 S. 1387) viele Bestimmungen des sog. „Überleitungsvertrages“ (BGBl. II 1955 S 405-469) jedoch weiter in Kraft! Es heißt in Art. 2 dieses Vertrages (BGBl. II 1955 S. 407): „ Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen Begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung den Selben künftigen, gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“ Nach Nr. 4 (BGBl. II 1990 S. 1388) in Verbindung mit Art. 11 des sog. „Überleitungsvertrages“ (BGBl. II 1955 S. 407 u. 417) ist der BRD-Regierung das Fortbestehen der I.G. Farbenindustrie (BASF, BAYER, HOECHST usw.)Liquidation bewusst und sie bemüht sich nach Art. 11 die Ziele, Abwicklung, Entflechtung und Liquidation zu erreichen. BASF und HOECHST gehören heute unter anderem Namen zu französischen Konzernen, genau wie die ostdeutsche LEUNA-WERKE seit 1992 durch BK: Kohl + Mitterand zu ELFAQUITAIN / Frankreich gehören. Es ist klar, dass all diese von den „Drei Westsiegermächten“ und den „Vier Siegermächten“ geschickt geschlossenen Mehrfach - Verträge keine öffentliche Erwähnung finden. Deutschland wird von den Alliierten fremdbestimmt und erpresst. Im Übrigen gibt es eine Mitteilung des Regierungsdirektors Findeisen der bayrischen Staatsregierung vom 21.08.2002: „Die von den Alliierten erlassenen Gesetze und Verordnungen sind auf Grund der Regelungen im sog. „Überleitungsvertrages“ von 1952, der eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der BRD und den Alliierten darstellt, weitgehend in Kraft. Dies wurde auch in den Verträgen, die zur deutschen Wiedervereinigung mit den Siegermächten geschlossen wurden, bestätigt.“ Herr Duisenberg, der anlässlich einer Preisverleihung 2002 in Aachen neben Herrn Tietmayer den Herrn Theo Waigel mit „mein lieber Theo“ ansprach, weiß er auch um die Kenntnisse und Mitwirkung des Ex-Finanzministers Waigel bezüglich „der Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.9.1990 (BGBl. II 1990 S. 1274 Art. 2,4; BGBl. II 1994 S. 26, 40-45, 2596, 37143719). Dies und das Wissen um die Fortgeltung der SHAEF- Gesetzgebung vom 12.09.1944 in Verbindung mit den US- Militärgesetzen Nr. 61 und 67 bezügl. Der Währung D-Mark in Westdeutschland und Berlin ist die Erklärung für die fehlende Originalunterschrift von Herrn Wim Duisenberg auf den EURO Banknoten, um bei erkanntem Verstoß gegen SHAEF- und US- Militärgesetze keine persönliche Verantwortung dafür übernehmen zu müssen. Durch eine weitere Anerkennung möchte ich das o.a. unterstreichen: Die Geldscheine der Währung DM wurden mehrfach durch ein anderes „Design“ gewechselt. Aber 1990 wurde aus der echten Währung DM ein nur das Zahlungsmittel DM, da durch den Wegfall des Art. 23 GG auch die Bürgschaft für diese Währung in Form von Gold, Immobilien Grund und Boden von Seiten der USA weggefallen war. Die „BRD“ selbst hatte ja seit Kriegsende keinen einzigen Quadratmillimeter Grund und Boden besessen, da bereits am 13.2.1944 die USA das gesamte Vermögen Deutschlands für „beschlagnahmt“ erklärt hatten. Darum sind auch sämtliche Grundstückskäufe und –Verkäufe, Zwangsenteignungsmaßnahmen etc. rechtlich nicht haltbar. Man kann keine Immobilie, Grundstücke etc. kaufen, verkaufen, zwangsenteigenen etc., deren Eigentümer man nicht ist. Daher brauchen auch aufgenommene Kredite und Darlehen in DM(vor 1990), und DM nach 1990 (Zahlungsmittel) und auch EURO nicht zurückbezahlt werden, da eine Art Zwangsumtausch der Geldscheine (Zahlungsmittel) erfolgte ohne die Zustimmung des „Kunden“, bzw. des ganzen deutschen Volkes. Zum Auswahlmenü