Von der Währung DM zum Zahlungsmittel EURO

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Von der Währung DM zum Zahlungsmittel EURO
Von der Währung DM zum Zahlungsmittel EURO
Im Rahmen meiner Recherchen aus dem Internet, Pressemitteilungen und den
Archiven mehrerer Tageszeitungen habe ich folgende Fakten gefunden, um
deren Bestätigung bzw. Beantwortung ich bitte:
“Unterdessen bestätigte die Europäische Zentralbank
(EZB), dass die Unterschrift Ihres Präsidenten Wim
Duisenberg auf den Euroscheinen bereits 20 Jahre alt
ist! Laut dem niederländischen Telegraf ist es die
Signatur auf dem 1982 herausgegebenen 50-GuldenSchein. Ein Sprecher der niederländischen
Zentralbank bestätigte, dass für den EURO – Schein
die Druckunterlagen von damals verwendet wurden.
Duisenberg war zu dieser Zeit Chef der
niederländischen Notenbank.
Der EURO war offensichtlich von langer Hand geplant (seit 1982!). Was soll
das, EURO – Banknoten mit 20 Jahren aller Unterschrift des damals „nicht“
EZB – Präsidenten? Der wichtigste EURO – Politiker unterschreibt die
Urbanknote / Urkunde nicht im Original, sondern setzt eine Unterschrift von vor
20 Jahren ein? Das kann doch nur eine Fälschung sein, oder? Ein Vertrag, Ein
Gerichtsurteil ohne Unterschrift ist nichtig!
Ich gehe mal davon aus, Herr Wim Duisenberg kennt das „Übereinkommen mit
den drei Westmächten (USA, GB, F) zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug
auf Berlin vom 25.9.1990!
Das steht im BGBl. II 1990 S. 1274ff des Art. 2,4. In Kraft getreten BGBl. II
03.01.1994 S. 26,40-45. Zugestimmt und unterschrieben damals:
Bundespräsident Weizsäcker, dem Bundeskanzler H. Kohl, BM des
Auswärtigen Kinkel, JM Leutheuser - Scharrenberger, FM Waigel, VM Rühe;
Geändert BGBl. II v. 28.9.1994 S. 2596. Zugestimmt und unterschrieben
damals: Bundespräsident R. Herzog, Bundeskanzler H.Kohl, BM des
Auswärtigen Kinkel, IM Leutheuser - Schnarrenberger, FM Waigel, WM Rexrodt,
Am Blüm, VM Rühe, GM Seehofer, VKM Wissmann, UM Töpfer, PM Bötsch,
BWM Schwätzer;
Geändert BGBl. II 23.11.1994 S. 3714 – 3719. Zugestimmt und unterschrieben
damals: Bundespräsident R. Herzog, Bundeskanzler H.Kohl, BM des
Auswärtigen Kinkel, JM Leutheuser - Schnarrenberger, FM Waigel, VM Rühe.
Zum Verständnis hierzu Artikel 2:
„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische,
gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden
in oder in Bezug auf Berlin oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie
in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder
festgestellt worden sind.“
Berlin war damals Sitz des Alliierten Kontrollrates, der für ganz Deutschland
die Gesetzgebung erließ und genehmigte !
Wir brauchen hierzu noch den Artikel 4:
„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die
Alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten
Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden
der Rechte und Verpflichtungen, die „Vier Mächte“ in oder in
Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht
nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und
werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile
und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“
In obigen Artikel 2 und 4, im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure
zum Grundgesetz vom 12.5.1949, i Bestätigungsschreiben der Alliierten zum
Deutschlandvertrag vom 26.5.1952 (BGBl. II 1995 S. 305) und im Vier-MächteAbkommen (II bezügl. Berlin) vom 03.09.1971, wird die deutsche Souveränität
(die gar nicht existiert) in Bezug auf Berlin wiederholt festgelegt.
Die Westmächte erklären, dass die Westsektoren Berlins sowie bisher kein
weiterhin nicht von ihr (BRD) regiert werden!
Und bei dieser völkerrechtlichen Sachlage ist Berlin Hauptstadt? Es fragt sich
nur wovon?... Folglich ist Berlin kein Teil der BRD und so kein Teil der
Europäischen Union mit der Währung EURO! (Beachten Sie hierzu auch die
US-Militärgesetze Nr. 61, 67 1948/49 bezüglich der Währung D-Mark in
Westdeutschland und Berlin). Deshalb ist auch GB, Dänemark, Norwegen und
jetzt auch nach der Volksabstimmung die nordischen Länder Norwegen,
Schweden, Finnland, sowie auch die USA und Russland nicht am EURO
beteiligt!
Weiter sind am 28.9.1990 Vereinbarungen zum Vertrag über die Beziehungen
zwischen BRD und den „Drei Mächten“
sowie zum „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener
Fragen“ (sog. Überleitungsvertrag BGBl. 1955 S. 405) in Kraft getreten.
Nach BGBl. II 1990 s. 1387 Nr.1(BGBl. II 1990 S. 1318) wird der sog.
„Deutschlandvertrag“ (BGBl. II 1955 S. 305) ausgesetzt, suspendiert und tritt
außer Kraft, wenn der sog. „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ von Moskau vom
12.09.1990(BGBl. II 1990 S. 1318) in Kraft tritt. Da aber der „Moskauer Vertrag“
Nicht in Kraft ist, gilt der „Deutschlandvertrag“ (BGBl. II 1955 S. 306 Art. 2)
bezüglich der „Drei Mächte“ und ihrer ausgeübten oder innegehabten Rechte
und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes
einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer abschließenden
friedensvertraglichen Regelung (BGBl. II 1955 S. 309 Art. 7) weiter fort. Nach
Nr. (BGBl. II 1990 S. 1387) wird der sog. „Überleitungsvertrag“ (BGBl. II 1955 S.
405-469) gleichzeitig mit dem „Deutschlandvertrag“ suspendiert und tritt außer
Kraft!
Unabhängig von der Geltung oder Nichtgeltung des „Moskauer- und
Deutschlandsvertrages“ bleiben nach Nr.3 (BGBl. II 1990 S. 1387) viele
Bestimmungen des sog. „Überleitungsvertrages“ (BGBl. II 1955 S 405-469)
jedoch weiter in Kraft! Es heißt in Art. 2 dieses Vertrages (BGBl. II 1955 S. 407):
„ Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische,
gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der
Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen
Begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben
in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne
Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit
anderen Rechtsvorschriften begründet oder
festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen
unterliegen ohne Diskriminierung den Selben künftigen,
gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen
wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder
festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“
Nach Nr. 4 (BGBl. II 1990 S. 1388) in Verbindung mit Art. 11 des sog.
„Überleitungsvertrages“ (BGBl. II 1955 S. 407 u. 417) ist der BRD-Regierung
das Fortbestehen der I.G. Farbenindustrie (BASF, BAYER, HOECHST
usw.)Liquidation bewusst und sie bemüht sich nach Art. 11 die Ziele,
Abwicklung, Entflechtung und Liquidation zu erreichen. BASF und HOECHST
gehören heute unter anderem Namen zu französischen Konzernen, genau wie
die ostdeutsche LEUNA-WERKE seit 1992 durch BK: Kohl + Mitterand zu ELFAQUITAIN / Frankreich gehören. Es ist klar, dass all diese von den „Drei
Westsiegermächten“ und den „Vier Siegermächten“ geschickt geschlossenen
Mehrfach - Verträge keine öffentliche Erwähnung finden. Deutschland wird von
den Alliierten fremdbestimmt und erpresst. Im Übrigen gibt es eine Mitteilung
des Regierungsdirektors Findeisen der bayrischen Staatsregierung vom
21.08.2002:
„Die von den Alliierten erlassenen Gesetze und Verordnungen
sind auf Grund der Regelungen im sog. „Überleitungsvertrages“
von 1952, der eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der BRD
und den Alliierten darstellt, weitgehend in Kraft. Dies wurde auch in
den Verträgen, die zur deutschen Wiedervereinigung mit den
Siegermächten geschlossen wurden, bestätigt.“
Herr Duisenberg, der anlässlich einer Preisverleihung 2002 in Aachen neben
Herrn Tietmayer den Herrn Theo Waigel mit „mein lieber Theo“ ansprach, weiß
er auch um die Kenntnisse und Mitwirkung des Ex-Finanzministers Waigel
bezüglich „der Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom
25.9.1990 (BGBl. II 1990 S. 1274 Art. 2,4; BGBl. II 1994 S. 26, 40-45, 2596, 37143719). Dies und das Wissen um die Fortgeltung der SHAEF- Gesetzgebung vom
12.09.1944 in Verbindung mit den US- Militärgesetzen Nr. 61 und 67 bezügl. Der
Währung D-Mark in Westdeutschland und Berlin ist die Erklärung für die
fehlende Originalunterschrift von Herrn Wim Duisenberg auf den EURO
Banknoten, um bei erkanntem Verstoß gegen SHAEF- und US- Militärgesetze
keine persönliche Verantwortung dafür übernehmen zu müssen.
Durch eine weitere Anerkennung möchte ich das o.a. unterstreichen:
Die Geldscheine der Währung DM wurden mehrfach durch ein anderes
„Design“ gewechselt. Aber 1990 wurde aus der echten Währung DM ein nur
das Zahlungsmittel DM, da durch den Wegfall des Art. 23 GG auch die
Bürgschaft für diese Währung in Form von Gold, Immobilien Grund und Boden
von Seiten der USA weggefallen war. Die „BRD“ selbst hatte ja seit Kriegsende
keinen einzigen Quadratmillimeter Grund und Boden besessen, da bereits am
13.2.1944 die USA das gesamte Vermögen Deutschlands für „beschlagnahmt“
erklärt hatten. Darum sind auch sämtliche Grundstückskäufe und –Verkäufe,
Zwangsenteignungsmaßnahmen etc. rechtlich nicht haltbar. Man kann keine
Immobilie, Grundstücke etc. kaufen, verkaufen, zwangsenteigenen etc., deren
Eigentümer man nicht ist.
Daher brauchen auch aufgenommene Kredite und Darlehen in DM(vor 1990),
und DM nach 1990 (Zahlungsmittel) und auch EURO nicht zurückbezahlt
werden, da eine Art Zwangsumtausch der Geldscheine (Zahlungsmittel)
erfolgte ohne die Zustimmung des „Kunden“, bzw. des ganzen deutschen
Volkes.
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