Berufsbeschreibung

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Berufsbeschreibung
ZahntechnikerIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre
Berufsbeschreibung
ZahntechnikerInnen stellen technischen Zahnersatz her, wie z. B. Inlays (Gussfüllungen), Vollgusskronen, Keramikkronen,
Brücken, Teilprothesen, Totalprothesen und Regulierungen. Sie ändern, ergänzen, reparieren und reinigen
Zahnersatzstücke und Kieferregulierungen. Dabei bearbeiten sie in Feinarbeit unterschiedliche Materialien (Wachs, Gips,
Keramik, Metalle, Kunststoff) und hantieren mit Spezialmessern (Skalpellen), Pinzetten, Pinseln. Außerdem verwenden sie
digitale Animationsprogramme und bedienen computergesteuerte Fräsmaschinen.
ZahntechnikerInnen arbeiten gemeinsam mit ihren KollegInnen in zahntechnischen Labors von Betrieben des
Zahntechnikergewerbes, bei Zahnärzten und -ärztinnen oder in den entsprechenden Abteilungen in Krankenhäusern.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
Das Aufgabengebiet von ZahntechnikerInnen erstreckt sich von der Verarbeitung von Gips, Keramik, Edel- und
Nichtedelmetallen (z. B. Goldlegierungen) über Keramik bis hin zu High-Tech-Werkstoffen und Geräten. Diese werden
speziell für den Einsatz in der Zahnmedizin entwickelt, z. B. computergesteuerte Aggregate, Werkstoffe aus der
Weltraumforschung oder Laserfügetechnik. ZahntechnikerInnen erzeugen alle Arten von Zahnersatz. Sie übernehmen von
den ZahnärztInnen den Abdruck für den erforderlichen Zahnersatz und erzeugen danach totale oder partielle
Zahnprothesen, Brücken, Kronen und Stiftzähne und richten bei Kieferfehlbildungen Regulierungsapparate ein. Für die
Erstellung von Abdrücken und Modellen werden Wachs und Gips verwendet, der eigentliche Zahnersatz wird dann aus
Keramik, Metall (z. B. Goldlegierung) oder Kunststoffen erzeugt.
Das Prothesenmodell wird meist von den ZahnärztInnen an den PatientInnen ausprobiert, um Sitz und Biss zu überprüfen.
Das Hauptgewicht der Tätigkeit der ZahntechnikerInnen liegt in der handwerklich exakten Ausführung, weil die geringste
Ungenauigkeit die einwandfreie Funktion des Zahnersatzes beeinträchtigt. Mit Fräsen und Absaugevorrichtungen werden
unter dem Mikroskop kleinste Feinheiten am Zahnersatz herausgearbeitet. Mit dem Skalpell entfernen ZahntechnikerInnen
beim Modellieren des Zahnersatzes überschüssiges Material. Eine große Herausforderung besteht darin, die Form und
Farbgebung so naturgetreu wie möglich an das übrige Gebiss anzupassen. Dazu tragen sie mit Pinseln hauchdünne
Keramik- und Farbschichten auf den Zahnersatz auf, um die richtige Farbe und Form zu erhalten.
Immer häufiger modellieren ZahntechnikerInnen den Zahnersatz anhand von digitalen Computerprogrammen, mit denen
auch kleinste Besonderheiten am Zahn und den Kauflächen gezeichnet werden können und in die bestehenden Zahnreihen
eingepasst werden. Von diesen Programmen werden automatisch computergesteuerte Fräsmaschinen aktiviert, die die
Kronen, Brücken usw. aus einem Keramikblock (Zirkon) herausgefräst. Die Nachbearbeitung einschließlich der richtigen
Farbgebung erfolgt dann wieder händisch.
Arbeitsmittel
ZahntechnikerInnen verwenden unterschiedliche Werkstoffe (z. B. Wachs, Gips, zahnkeramische Massen, Edelmetalle wie z.
B. Goldlegierungen, Kunststoffe). Diese Werkstoffe haben besondere Eigenschaften und müssen in sorgfältiger Handarbeit
durch Modellieren, Gießen, Fräsen, Löten, Polieren und Pressen bearbeitet werden. Sie verwenden weiters Werkzeuge (z. B.
Wachsmesser und Pinzetten, Skalpelle, Pinsel zum Auftragen von Farb- und Keramikschichten) und bedienen technische
und zum Teil elektronisch gesteuerte Geräte, Maschinen und Anlagen (z. B. Bohr- und Poliermaschinen, Fräsmaschinen,
Mess- und Prüfgeräte). Zunehmend kommen auch vollautomatisch Fräsen zum Einsatz, die über digitale
Computerprogramme (zum virtuellen Zeichnen des Zahnersatzes) gesteuert werden.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
ZahntechnikerInnen arbeiten in Labors von zahntechnischen Betrieben und zahnärztlichen Praxen. Teilweise werden sie
auch in Werkstätten und Labors der Dentalindustrie eingesetzt. ZahntechnikerInnen arbeiten im Team mit
Zahnärzten/Zahnärztinnen (siehe Zahnarzt/-ärztin) und zahnärztlichen AssistentInnen (siehe Zahnärztliche Fachassistenz
(Lehrberuf), ZahnarzthelferIn) und haben fallweise auch Kontakt zu PatientInnen.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz herstellen (Total- und Teilprothesen)
Zahnersatz aller Art ändern, ergänzen und instand setzen
kieferorthopädische und orthodontische Geräte anfertigen
Kronen und Brücken und deren Verblendung anfertigen
Reparaturen und Instandsetzungen durchführen
Arbeitsmodelle anfertigen und die Modelle in Spezialgeräte lagerichtig eingipsen
digitale Modelle am Computer zeichnen
Material be- und verarbeiten, z. B. durch Beschleifen, Löten, Polieren, Biegen von Drähten, Feilen, Gipsen, Wachsen,
Zementieren, Fräsen und Formen
die künstlichen Zähne anpassen
die im Mund sichtbaren Flächen mit Kunststoff oder zahnkeramischen Massen verblenden
zahntechnische Maschinen und Anlagen bedienen und pflegen
Unternehmen und Institutionen
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Klein- und Mittelbetriebe des Zahntechnikergewerbes
Zahntechnische Labors
Zahnärztliche Praxen von Kassenambulatorien oder Spitälern
Betriebe der Dentalindustrie
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
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Auge-Hand-Koordination
Fingerfertigkeit
gutes Sehvermögen
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
Gefühl für Farben und Formen
handwerkliche Geschicklichkeit
medizinisches Verständnis
räumliches Vorstellungsvermögen
technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Aufgeschlossenheit
Kommunikationsfähigkeit
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KundInnenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Aufmerksamkeit
Flexibilität
Geduld
Gesundheitsbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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Hygienebewusstsein
Infektionsfreiheit
Alternativen/Spezialisierung
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten)
Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch
beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der
Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
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Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf), "1. voll"
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura
(Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie
zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine
lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und
mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.
B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In
solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits
während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor
dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich
kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den
einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die
Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
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Handwerk der Zahntechniker, BGBl. II Nr. 101/2003.
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen,
Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer
Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin
und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige
freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung,
Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände),
denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B.
KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: http://www.ewaros.at/lehrlingsentschaedigung
Bundesinnung der österreichischen ZahntechnikerInternet: http://www.zahntechniker.at/
Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Internet: http://www.bmwfw.gv.at/Berufsausbildung/LehrlingsUndBerufsausbildung/Seiten/default.aspx
© ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft