Gegenanträge

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Gegenanträge
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
Hauptversammlung am 25. April 2013
Gegenanträge
Stand: 10. April 2013
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Aktionäre haben uns Gegenanträge eingereicht, die wir nachstehend zugänglich machen.
Sie können sich diesen Anträgen anschließen, indem Sie bei den entsprechenden
Tagesordnungspunkten mit NEIN, d.h. gegen den Vorschlag der Verwaltung, stimmen.
Die Stellungnahme des Vorstands zu den Gegenanträgen können Sie ebenfalls hier
einsehen.
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Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
Gegenantrag zu den Tagesordnungspunkten 5 und 7
von Herrn Otto Schwarzmann, Nürnberg:
„Gegenantrag:
Zu Beschluss 5: Vergütungssystem für den Vorstand, allerdings ohne Zahlung der fälligen
Lohnsteuer durch die Gesellschaft, die Lohnsteuer ist von den Vorständen zu tragen.
Zu Beschluss 7: Die Erhöhungen der Vergütungen für die Aufsichtsräte sind überhöht und
nicht zeitgemäß - es sind die auch den Mitarbeitern zugebilligten Gehaltserhöhungen als
Basis für die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung zu Grunde zu legen.“
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 7
von Leif Taylor Parkins, Grünwald, gesetzlich vertreten durch Eheleute Heike und Ed.
Taylor Parkins
„Gegenantrag zu Top 7 ,Vergütung des Aufsichtsrats‘
Bei der Umstellung von einer kombinierten fest / variablen Vergütung der Aufsichtsräte zur
reinen Festvergütung, sollte eine Erhöhung höchstens 30% der bisherigen Festvergütung
betragen.
Begründung:
Variable Vergütungen sind messbar und ergebnisabhängig. Reine Festvergütungen sind
davon unabhängig. Malusvergütungen bei Fehlverhalten sind nicht vorgesehen. Außerdem
entsprechen die Vergütungen in dieser Höhe nicht den allgemeinen Gepflogenheiten.
Die Vergütung von Aufsichtsräten ist in ihrem Ursprung als Aufwandsentschädigung von Zeit
gedacht gewesen und nicht als 2. oder 3. Einkommen.
Jedes der Aufsichtsratsmitglieder erhält in seiner hauptberuflichen Tätigkeit außerdem ein
weiteres Einkommen.“
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Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3
von Hanswolfram Dann, München
„Ich beantrage Herrn Dr. von Bomhard die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Herr Dr. von Bomhard nimmt im Namen der Munich Re ein Aufsichtsratsmandat bei der
Commerzbank AG wahr. Herr Dr von Bomhard ist durch dieses Mandat nicht mehr neutral in
der Kreditrisikobewertung der Kredite an den Commerzbank-Konzern.
Die Munich RE hat in Ihrem Kreditrisikobestand einen hohen Betrag in Wertpapieren,
Darlehen und Bankguthaben bei dem Commerzbank-Konzern platziert. Daneben bestehen
derivative Geschäftsbeziehungen und Assetallokationen der MEAG.
Die Commerzbank AG verweigert den Betriebsrentnern der Commerzbank seit Jahren die
von den Gesetzen (u.a. BilMoG) vorgesehene Inflationsanpassung der Renten. Im heutigen
Finanzjargon ist dieses ein Haircut oder ein Bail-In von Kleinsparern. Zusätzlich mit dem
Effekt, dass dieses sich nur auf die kleinen Renten bezieht, die Vorstandsrenten werden
durch eine individuelle Regelung vom Haircut ausgenommen. In Zypern war das umgekehrt.
Bei den direkt zugesagten Betriebsrenten handelt es sich um, in der aktiven Phase durch
einen Lohnverzicht der Arbeitnehmer bereitgestelltes, treuhänderisch vom Arbeitgeber
anzusparendes Rentenkapital, das bei Eintritt des Rentenfalls der zusätzlichen Absicherung
im Alter dienen soll. (vom Grundsatz wie eine Rentenversicherung bei einer MunichRE
Tochter)
Der Haircut beträgt im Extremfall 15% bei den zuerst davon betroffenen Rentnern lebenslang
verlorene Zinsen. Die Durchschnittsrente beträgt rund 400 Euro/per Monat, d.h. es geht hier
im Einzelfall um rund 20 Euro/Monat alle drei Jahre. Renten unter 50Euro monatlich, speziell
an weibliche Angestellte oder Hinterbliebene, sind keine Seltenheit.
Die Commerzbank schreibt die Rentner alle 6 Monate an und breitet ihre desolate finanzielle
Situation der Jahre 2009-2011 (Bilanzielle Verluste von 9 Milliarden und weitere 3 Milliarden
Ergebnisanforderung, somit total 12 Milliarden Minus) zuletzt per 1.1.2013 in einem 2seitigen Brief im „Bild-Zeitungs-Stil“ plakativ aus.
Der Brief per 1.1.2013 gipfelt in der Aussage zur Zukunft der Commerzbank: „ Die
Rentabilität des Eigenkapitals hängt auch wesentlich von der Entwicklung des
wirtschaftlichen Umfelds ab. Leider ist nicht davon auszugehen, dass sich der Druck auf das
Bankergebnis im 2.Halbjahr 2012 reduziert hat. Angesichts der weiter schwierigen
Marktbedingungen können wir derzeit für den Zeitraum 2013-2015 noch keine Aussage
treffen, ob sich eine Eigenkapitalrentabilität (Anforderung z.Zt. mickrige 4% ca. vor Steuern)
ergibt, die den Kriterien der Rechtsprechung genügt.“
Die öffentlichen richterlichen Entscheidungen bestätigen die ähnlichen Aussagen der
Commerzbank in vorherigen Verweigerungsrunden. Landesarbeitsgerichte in Deutschland
korrigieren faktisch auf Antrag der Commerzbank die Ratingbenotungen der Commerzbank
von Investmentgrade auf Ramschnähe. Die Commerzbank hat es geschafft, von der
Zahlungsunwilligkeit der Personalfunktion zu einer gerichtlich bestätigten Unfähigkeit zur
Erfüllung von Vereinbarungen zu mutieren.
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Aktiengesellschaft in München
Vor dem Hintergrund der negativen Vergangenheit und der mutlosen zukunftsbezogenen
Aussage, die die zweitgrößte Bank Deutschlands sich von den Gerichten quer durch
Deutschland bestätigen lässt, muss zwangsläufig die Frage gestellt werden, wie die
geschäftlichen Aktivitäten der MunichRE mit der Commerzbank im Bilanz- und Derivaten
Bereich abgesichert sind, wenn die Rechtsprechung von betriebswirtschaftlichen Kennziffern
ausgeht, die den Haircut schon bei Kleinsparern „genehmigt“.
Ich meine, Herr Dr. von Bomhard, sie müssen das sehr ernst nehmen. Höchstgerichtliche
Bestätigungen der schwachen finanziellen Situation der Commerzbank liegen auf dem Tisch.
Das Konzernergebnis 2012 betrug 6 Millionen Euro bei der Commerzbank, eine
alarmierende Zahl.
Brisant wird die Frage durch aktuelle Erklärungen von Frau König und Herrn Weidmann zur
Abwicklung von Banken. Die Leistungsfähigkeit des Einlagensicherungsfonds wird beim
Insolvenzszenario einer größeren Bank diskutiert.
Ich fordere Herr Dr. von Bomhard auf, aufgrund seiner persönlichen Verquickung der vitalen
eigenen Schutzinteressen des MunichRE-Konzerns mit den Interessen des CommerzbankKonzerns, sein Mandat bei der Commerzbank sofort zu beenden und sofort die geschäftliche
Verbindung mit der Commerzbank durch geeignete Sicherheiten hinterlegen zu lassen.
Ich mache mir große Sorgen, ob ich an meiner MunichRe-Aktie im Alter weiter Freude haben
kann und auch ob unsere Lebensversicherung bei der Viktoria keinen Schaden nimmt.
Eine Gegenargumentation, dass die Risikokontrolle von einem anderen Vorstandsmitglied
wahrgenommen wird, akzeptiere ich nicht. Herr Dr. von Bomhard ist als Vorsitzender in der
Vorgesetztenfunktion mit ausreichenden Mitteln zur Durchsetzung ausgestattet.“
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Aktiengesellschaft in München
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 und 4
von ……., …….
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Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 und 4
vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Köln
„TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Wir beantragen, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
„Vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln ist für Munich Re
selbstverständlich“, steht im Corporate Responsibility (Unternehmensverantwortungs)Bericht des weltgrößten Rückversicherers zu lesen. Außerdem stellt sich die Münchener
Rück als Vorreiter in Sachen Klimaschutz dar. Das tatsächliche Handeln der Munich Re steht
dazu im Widerspruch.
Die Münchener Rück hat 25 % der Rückversicherungssumme für den Bau des umstrittenen
Staudamms Belo Monte in Brasilien übernommen und erhält dafür umgerechnet 15,5
Millionen Euro an Prämien über einen Zeitraum von vier Jahren.
Mit der Beteiligung am Belo-Monte-Staudammprojekt missachtet der Vorstand der
Münchener Rück UN-Leitprinzipien und Konventionen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO). Außerdem verstößt der Vorstand durch die Übernahme von 25 %
der Rückversicherung des Staudamms Belo Monte gegen die eigenen Prinzipien und
Leitlinien.
Durch das Staudammprojekt werden 400 km² Regenwald geflutet und unwiederbringlich
zerstört, einzigartige Schutzgebiete vernichtet und große Mengen klimaschädlicher
Treibhausgase freigesetzt. Die Bundesstaatsanwaltschaft im brasilianischen Bundesstaat
Pará hat in 15 bislang eingereichten Klagen gegen das Staudammprojekt Belo Monte auf die
Vielzahl an Gesetzesbrüchen durch das Projekt hingewiesen.
Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) der Organisation
Amerikanischer Staaten (OEA) hat die unverzügliche Aussetzung des Genehmigungs- und
Bauprozesses des Großprojektes Belo Monte gefordert, da die Rechte der indigenen
Bevölkerung missachtet werden. Durch den Bau des Staudamms werden Fachleuten zufolge
bis zu 40.000 Menschen vertrieben, Flussanwohner, Indigene, Kleinbauern ebenso wie
Bewohner der Armenviertel in der Stadt Altamira. Umweltzerstörung, Artenverlust,
Menschenrechtsverletzungen, die Ausbreitung von Armut und Krankheiten sind weitere
Folgen.
Auf dem Konzessionsgelände des Bauherrn Norte Energia wurde vor kurzem von den
Behörden ein Bordell entdeckt, in dem Frauen, auch Minderjährige, zur Prostitution
gezwungen wurden.
Der Vorstand hat es bisher versäumt, den seit Jahren in der Presse gegen das
Staudammprojekt Belo Monte erhobenen Vorwürfen nachzugehen. 25 % der
Rückversicherungssumme ist ein signifikanter Anteil an dem gesamten Projekt Belo Monte.
Damit zeichnet der Vorstand der Münchener Rück mitverantwortlich für die im
Zusammenhang mit Belo Monte stehenden Vorgänge und kann damit nicht entlastet werden.
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird die Entlastung verweigert.
Begründung:
Der Aufsichtsrat der Münchener Rück ist seiner Pflicht, den Vorstand bei der Führung der
Geschäfte zu überwachen und zu beraten, nicht gerecht geworden. Der Aufsichtsrat hat
Verstöße des Vorstands gegen UN-Leitprinzipien, Konventionen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) und konzerneigene Prinzipien und Leitlinien nicht geahndet.
Die Gegenanträge werden unterstützt von
-
ASW - Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V.
-
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika
-
GegenStrömung
-
Gesellschaft für bedrohte Völker
-
GRÜNE LIGA e.V.
-
INFOE – Institut für Ökologie und Aktionsethnologie
-
Kooperation Brasilien (KoBra)
-
Pro REGENWALD
-
Rettet den Regenwald
-
Robin Wood
-
urgewald
Köln, 10.04.2013
gez. Markus Dufner
Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Pellenzstr. 39, 50823 Köln, Tel. 0221 / 599 56 47, Fax: 0221 / 599 10 24,
[email protected], www.kritischeaktionaere.de“
Stellungnahme der Verwaltung:
Wir halten die Gegenanträge für unbegründet und schlagen vor, ihnen jeweils nicht zu folgen. In
der Hauptversammlung werden wir, soweit erforderlich, dazu näher Stellung nehmen.
München, im April 2013
Der Vorstand

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