Kompromiss in Sachen VIP-Fonds
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Kompromiss in Sachen VIP-Fonds
Franz X. Ritter Rechtsanwalt & Mediator, staatlich anerkannte Gütestelle Kaiser-Joseph-Straße 251 79098 Freiburg Tel: +49 (0)761-2117112 Kompromiss in Sachen VIP-Fonds Gesellschafterversammlung endet versöhnlich Frankfurt, 25. März. In einem Punkt hat sich die Lage bei den VIP-Medienfonds entspannt: Am Mittwoch bestätigte die Gesellschafterversammlung des VIP-Medienfonds 3 in München die Geschäftsführung und führte zugleich zusätzliche Kontrollen ein. Es wird erwartet, dass derselbe Kompromiss am Donnerstag auch für den VIP-Medienfonds 4 beschlossen wird. „Aus Sicht der Geschädigten ist das die beste aller Lösungen“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jens Graf. „Das ist ein vernünftiger Weg“, lautet die Einschätzung von Anwalt Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG. Damit sei ein langwieriger Rechtsstreit über die Absetzung der Geschäftsleitung verhindert worden, und der Fonds bleibe handlungsfähig. Auch könne der Gründer der Fonds, Andreas Schmid, die Geschäftsführungs-GmbH nicht mehr ohne Wissen der Anleger verkaufen. Schmid wurde zwar wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, kontrolliert aber weiter die Gesellschaft; „Sollte es nun zu einem Verkauf der Geschäftsführungs-GmbH kommen, werden die Anleger rechtzeitig informiert“, sagt Gieschen. Unterdessen verurteilten weitere Gerichte die Commerzbank, geschädigten Anlegern Schadensersatz zu zahlen. So sprach das Landgericht Hamburg einer Anlegerin den vollen Schadensersatz von 42.000 EURO zu (Aktenzeichen: 301 O 26/08). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Berater der Commerzbank die Anlegerin pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärt hat, in welcher Höhe die Bank vom Fondsinitiator Provisionen von 8,25 bis 8,72 Prozent für den Verkauf bekam. Diese Provisionen sind in der Finanzbranche als „Kick-back“ bekannt. Diesem Urteil messen die Anlegeranwälte eine „Signalwirkung“ zu. Am 12. März stellte das Landgericht Wuppertal laut Rechtsanwalt Graf „erstmals auf ein systematisches Fehlverhalten der Commerzbank bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsanlagen ab“. Auch in München sprachen das Landgericht und das Oberlandesgericht Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank zu (OLG München, Az.: 5 U 4469/08, und LG München, Az.: 22 U 2238/06). „Das Landgericht München hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass die Commerzbank die Anlegern nicht ordnungsgemäß über die erhaltenen Provisionen aufgeklärt hat“, sagt Graf. Offiziell wollte die Commerzbank zu diesen Urteilen auf Anfrage keine Stellung nehmen. Doch warten die Anwälte der Bank offenbar auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser habe schon in einem ersten Urteil über Vertriebsprovisionen entschieden, sagen Graf und Gieschen. Die Prozesse liefen alle darauf hinaus, dass die Commerzbank den Geschädigten Schadensersatz zahlen müsse. Die beiden Produkte VIP-Medianfonds 3 und 4 wurden vor allem in den Jahren 2003 und 2004 an mindestens 8000 Anleger verkauft, die mehr als 500 Millionen EURO in diese Anlagevehikel investiert hatten, die damals steuerbegünstigt waren. Zwar hatte der Initiator Andreas Schmid auch erfolgreiche Produktionen wie die Verfilmung des weltberühmten Romans „Das Parfüm“ von Patrick Süskind begleitet. Doch nur ein kleiner Teil der Anlegergelder floss auch tatsächlich in Filmproduktionen: 20 Prozent der eingesammelten Gelder kamen letztlich in Filmproduktionen an, die restlichen 80 Prozent legte Schmid als Festgeld bei deutschen Großbanken an. Der Fonds habe dadurch einen ungerechtfertigten Steuervorteil erhalten, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: 1 StR 322/08) Ende 2008. Daraufhin erkannte der Fiskus Tausenden Investoren den Vorteil ab und forderte Steuern in Millionenhöhe nach.