Kompromiss in Sachen VIP-Fonds

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Kompromiss in Sachen VIP-Fonds
Franz X. Ritter
Rechtsanwalt & Mediator, staatlich anerkannte Gütestelle
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Kompromiss in Sachen VIP-Fonds
Gesellschafterversammlung endet versöhnlich
Frankfurt, 25. März. In einem Punkt hat sich die Lage bei den VIP-Medienfonds entspannt:
Am Mittwoch bestätigte die Gesellschafterversammlung des VIP-Medienfonds 3 in München
die Geschäftsführung und führte zugleich zusätzliche Kontrollen ein. Es wird erwartet, dass
derselbe Kompromiss am Donnerstag auch für den VIP-Medienfonds 4 beschlossen wird.
„Aus Sicht der Geschädigten ist das die beste aller Lösungen“, sagt der Düsseldorfer
Rechtsanwalt Jens Graf. „Das ist ein vernünftiger Weg“, lautet die Einschätzung von Anwalt
Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG. Damit sei ein langwieriger
Rechtsstreit über die Absetzung der Geschäftsleitung verhindert worden, und der Fonds
bleibe handlungsfähig. Auch könne der Gründer der Fonds, Andreas Schmid, die
Geschäftsführungs-GmbH nicht mehr ohne Wissen der Anleger verkaufen. Schmid wurde
zwar wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, kontrolliert aber
weiter die Gesellschaft; „Sollte es nun zu einem Verkauf der Geschäftsführungs-GmbH
kommen, werden die Anleger rechtzeitig informiert“, sagt Gieschen.
Unterdessen verurteilten weitere Gerichte die Commerzbank, geschädigten Anlegern
Schadensersatz zu zahlen. So sprach das Landgericht Hamburg einer Anlegerin den vollen
Schadensersatz von 42.000 EURO zu (Aktenzeichen: 301 O 26/08). Das Gericht begründete
seine Entscheidung damit, dass der Berater der Commerzbank die Anlegerin pflichtwidrig
nicht darüber aufgeklärt hat, in welcher Höhe die Bank vom Fondsinitiator Provisionen von
8,25 bis 8,72 Prozent für den Verkauf bekam. Diese Provisionen sind in der Finanzbranche
als „Kick-back“ bekannt. Diesem Urteil messen die Anlegeranwälte eine „Signalwirkung“ zu.
Am 12. März stellte das Landgericht Wuppertal laut Rechtsanwalt Graf „erstmals auf ein
systematisches Fehlverhalten der Commerzbank bei der Beratung im Zusammenhang mit
Fondsanlagen ab“. Auch in München sprachen das Landgericht und das Oberlandesgericht
Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank zu (OLG München, Az.: 5 U
4469/08, und LG München, Az.: 22 U 2238/06). „Das Landgericht München hat seine
Entscheidung darauf gestützt, dass die Commerzbank die Anlegern nicht ordnungsgemäß
über die erhaltenen Provisionen aufgeklärt hat“, sagt Graf.
Offiziell wollte die Commerzbank zu diesen Urteilen auf Anfrage keine Stellung nehmen.
Doch warten die Anwälte der Bank offenbar auf eine Grundsatzentscheidung des
Bundesgerichtshofs. Dieser habe schon in einem ersten Urteil über Vertriebsprovisionen
entschieden, sagen Graf und Gieschen. Die Prozesse liefen alle darauf hinaus, dass die
Commerzbank den Geschädigten Schadensersatz zahlen müsse.
Die beiden Produkte VIP-Medianfonds 3 und 4 wurden vor allem in den Jahren 2003 und
2004 an mindestens 8000 Anleger verkauft, die mehr als 500 Millionen EURO in diese
Anlagevehikel investiert hatten, die damals steuerbegünstigt waren. Zwar hatte der Initiator
Andreas Schmid auch erfolgreiche Produktionen wie die Verfilmung des weltberühmten
Romans „Das Parfüm“ von Patrick Süskind begleitet. Doch nur ein kleiner Teil der
Anlegergelder floss auch tatsächlich in Filmproduktionen: 20 Prozent der eingesammelten
Gelder kamen letztlich in Filmproduktionen an, die restlichen 80 Prozent legte Schmid als
Festgeld bei deutschen Großbanken an. Der Fonds habe dadurch einen ungerechtfertigten
Steuervorteil erhalten, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: 1 StR 322/08) Ende 2008.
Daraufhin erkannte der Fiskus Tausenden Investoren den Vorteil ab und forderte Steuern in
Millionenhöhe nach.