Protective Measures and Investigations (German

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Protective Measures and Investigations (German
INFORMATIONSBLATT
Schutzmaßnahmen und Untersuchungen
Das Gesetz über Vormundschaft und Treuhandschaft für
Erwachsene (Adult Guardianship and Trusteeship Act –
AGTA) bietet verschiedene Möglichkeiten zur
Unterstützung erwachsener Bürger Albertas, die bei
persönlichen und/oder finanziellen Entscheidungen auf
Hilfe angewiesen sind.
Der Missbrauch hilfsbedürftiger Menschen gibt jedoch
immer Anlass zur Besorgnis. Das AGTA sieht mehrere
Schutzmaßnahmen vor, um den Schutz hilfsbedürftiger
Menschen zu gewährleisten, darunter strenge
Beschwerde- und Untersuchungsverfahren.
Was passiert, wenn ein
Mitentscheidungsbefugter, Vormund oder
Treuhänder seine Aufgabe nicht
ordnungsgemäß erfüllt?
Das AGTA wurde erlassen, um den Schutz hilfloser
Menschen zu verstärken. Die meisten Arrangements
bezüglich Vormundschaft, Mitentscheidungsbefugnissen
und Treuhandschaft funktionieren gut; bei Problemen
können Sie jedoch eine Beschwerde einreichen.
Das Beschwerde- und Untersuchungsverfahren ist für
ernsthafte Beschwerden vorgesehen. Sie können eine
Beschwerde einreichen, wenn Sie Grund zu folgenden
Annahmen haben:
 Ein Vormund, Mitentscheidungsbefugter oder
Treuhänder hat gegen den Gerichtsbeschluss
verstoßen;
 ein Vormund, Mitentscheidungsbefugter oder
Treuhänder hat gegen seine Pflichten verstoßen;
UND
 dieser Verstoß fügt der hilfsbedürftigen oder
vertretenen Person voraussichtlich physischen,
mentalen oder finanziellen Schaden zu.
Wie reiche ich eine Beschwerde ein?
Beschwerden sind schriftlich und unterzeichnet beim
Vormundschaftsamt einzureichen. Das
Beschwerdeformular ist im Internet unter
www.seniors.alberta.ca/opg oder über das
Vormundschaftsamt erhältlich (siehe Kontaktdaten auf
der Rückseite).
OPG5608-G (2010/06)
Beschwerden über Treuhandschaften sind ebenfalls an
das Vormundschaftsamt zu richten.
Was passiert während einer Untersuchung?
Während einer Untersuchung wird der für die
Beschwerde zuständige Beamte Sie anrufen, um Sie
über den Eingang der Beschwerde zu informieren und
Ihre Bedenken mit Ihnen zu besprechen. Basierend auf
Ihren Angaben entscheidet der zuständige Beamte, ob
in der Angelegenheit eine Untersuchung eingeleitet wird
oder nicht.
Im Falle einer Untersuchung der Beschwerde wird dem
Mitentscheidungsbefugten, Vormund oder Treuhänder
mitgeteilt, dass gegen ihn ermittelt wird. Die vertretene
Person und etwaige andere Entscheidungsbefugte
werden ebenfalls über die Untersuchung informiert.
Entscheidet der zuständige Beamte, dass keine
Untersuchung eingeleitet wird, erhalten Sie eine
schriftliche Begründung der Entscheidung. Unter
Umständen werden andere Lösungen wie alternative
Beilegung von Rechtsstreitigkeiten oder Schlichtung
vorgeschlagen.
Wenn eine Beschwerde den gesetzlichen Grundlagen
für eine Untersuchung entspricht, gelangt die
Beschwerde zur Untersuchung. Betrifft die Beschwerde
das Vormundschaftsamt oder das Amt für
Vermögensverwaltung, wird ein unabhängiger Ermittler
ernannt.
Die Ermittler prüfen daraufhin die einschlägigen
Unterlagen und befragen die mit der Situation vertrauten
Personen. Basierend auf den gesammelten
Informationen stellen die Ermittler fest, ob die
Beschwerde begründet oder unbegründet ist. Sie
werden über das Ergebnis der Untersuchung informiert.
Der beteiligte Mitentscheidungsbefugte, Vormund oder
Treuhänder sowie die vertretene Person und etwaige
andere Entscheidungsbefugte werden ebenfalls über
das Ergebnis der Untersuchung informiert.
Die Ermittler können Empfehlungen zur Klärung der
Situation abgeben. Dazu gehört z. B. der Verweis an
eine Schlichtungsstelle, sofern dies angemessen ist. In
Situationen, in denen das Wohl der vertretenen Person
ernsthaft gefährdet ist, gibt es Vorkehrungen, die ein
schnelles Handeln ermöglichen, um den Schutz der
betroffenen Person zu gewährleisten.
Erleidet die betroffene Person unmittelbare Schäden,
kann das Vormundschaftsamt beim Gericht einen Antrag
auf eine einstweilige Schutzverfügung stellen. Dies
ermöglicht die umgehende Unterbringung der
vertretenen Person an einem sicheren Ort. Das
Vormundschaftsamt oder das Amt für
Vermögensverwaltung kann bei Gericht auch die
Absetzung eines Mitentscheidungsbefugten, Vormunds
oder Treuhänders beantragen.
Obwohl diese Situationen nur selten eintreten, ist der
Schutz hilfsbedürftiger Menschen durch entsprechende
Schutzmaßnahmen gewährleistet.
Leitprinzipien
Das Gesetz über Vormundschaft und Treuhandschaft für
Erwachsene (Adult Guardianship and Trusteeship Act)
basiert auf folgenden Leitprinzipien:
 Der betroffene Erwachsene gilt solange als
entscheidungsfähig, bis das Gegenteil festgestellt
ist.
 Die Fähigkeit zur verbalen Kommunikation ist kein
Faktor für die Feststellung der
Entscheidungsfähigkeit; die betroffene Person hat
das Recht, die Kommunikationsmittel, mit denen sie
sich verständlich machen kann, frei zu wählen.
 Im Vordergrund steht die Autonomie der Betroffenen
mithilfe eines möglichst zurückhaltenden und wenig
restriktiven Ansatzes.
 Im Mittelpunkt aller Entscheidungen stehen das
Wohl der Betroffenen und die Frage, wie die
betroffene Person entscheiden würde, wenn sie
dazu in der Lage wäre.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Vormundschaftsamt (Office of the Public Guardian) unter
der gebührenfreien Rufnummer:
1-877-427-4525
Montag bis Freitag
8:15 bis 16:30 Uhr
www.seniors.alberta.ca/opg
OPG5608-G (2010/06)
Dienststellen
Das Vormundschaftsamt unterhält Dienststellen in ganz
Alberta. Sie sind montags bis freitags von 8:15 bis 16:30
Uhr geöffnet. Wählen Sie die Rufnummer 310-0000, um
sich gebührenfrei mit der nächstgelegenen Dienststelle
verbinden zu lassen.
Nordwest-Alberta
Grande Prairie: 780-833-4319
Region Edmonton
Edmonton: 780-427-0017
Zentral-Alberta
Red Deer: 403-340-5165
Nordost-Alberta
St. Paul: 780-645-6278
Region Calgary
Calgary: 403-297-3364
Süd-Alberta
Lethbridge: 403-381-5648
Medicine Hat: 403-529-3744

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