Protective Measures and Investigations (German
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Protective Measures and Investigations (German
INFORMATIONSBLATT Schutzmaßnahmen und Untersuchungen Das Gesetz über Vormundschaft und Treuhandschaft für Erwachsene (Adult Guardianship and Trusteeship Act – AGTA) bietet verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung erwachsener Bürger Albertas, die bei persönlichen und/oder finanziellen Entscheidungen auf Hilfe angewiesen sind. Der Missbrauch hilfsbedürftiger Menschen gibt jedoch immer Anlass zur Besorgnis. Das AGTA sieht mehrere Schutzmaßnahmen vor, um den Schutz hilfsbedürftiger Menschen zu gewährleisten, darunter strenge Beschwerde- und Untersuchungsverfahren. Was passiert, wenn ein Mitentscheidungsbefugter, Vormund oder Treuhänder seine Aufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllt? Das AGTA wurde erlassen, um den Schutz hilfloser Menschen zu verstärken. Die meisten Arrangements bezüglich Vormundschaft, Mitentscheidungsbefugnissen und Treuhandschaft funktionieren gut; bei Problemen können Sie jedoch eine Beschwerde einreichen. Das Beschwerde- und Untersuchungsverfahren ist für ernsthafte Beschwerden vorgesehen. Sie können eine Beschwerde einreichen, wenn Sie Grund zu folgenden Annahmen haben: Ein Vormund, Mitentscheidungsbefugter oder Treuhänder hat gegen den Gerichtsbeschluss verstoßen; ein Vormund, Mitentscheidungsbefugter oder Treuhänder hat gegen seine Pflichten verstoßen; UND dieser Verstoß fügt der hilfsbedürftigen oder vertretenen Person voraussichtlich physischen, mentalen oder finanziellen Schaden zu. Wie reiche ich eine Beschwerde ein? Beschwerden sind schriftlich und unterzeichnet beim Vormundschaftsamt einzureichen. Das Beschwerdeformular ist im Internet unter www.seniors.alberta.ca/opg oder über das Vormundschaftsamt erhältlich (siehe Kontaktdaten auf der Rückseite). OPG5608-G (2010/06) Beschwerden über Treuhandschaften sind ebenfalls an das Vormundschaftsamt zu richten. Was passiert während einer Untersuchung? Während einer Untersuchung wird der für die Beschwerde zuständige Beamte Sie anrufen, um Sie über den Eingang der Beschwerde zu informieren und Ihre Bedenken mit Ihnen zu besprechen. Basierend auf Ihren Angaben entscheidet der zuständige Beamte, ob in der Angelegenheit eine Untersuchung eingeleitet wird oder nicht. Im Falle einer Untersuchung der Beschwerde wird dem Mitentscheidungsbefugten, Vormund oder Treuhänder mitgeteilt, dass gegen ihn ermittelt wird. Die vertretene Person und etwaige andere Entscheidungsbefugte werden ebenfalls über die Untersuchung informiert. Entscheidet der zuständige Beamte, dass keine Untersuchung eingeleitet wird, erhalten Sie eine schriftliche Begründung der Entscheidung. Unter Umständen werden andere Lösungen wie alternative Beilegung von Rechtsstreitigkeiten oder Schlichtung vorgeschlagen. Wenn eine Beschwerde den gesetzlichen Grundlagen für eine Untersuchung entspricht, gelangt die Beschwerde zur Untersuchung. Betrifft die Beschwerde das Vormundschaftsamt oder das Amt für Vermögensverwaltung, wird ein unabhängiger Ermittler ernannt. Die Ermittler prüfen daraufhin die einschlägigen Unterlagen und befragen die mit der Situation vertrauten Personen. Basierend auf den gesammelten Informationen stellen die Ermittler fest, ob die Beschwerde begründet oder unbegründet ist. Sie werden über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Der beteiligte Mitentscheidungsbefugte, Vormund oder Treuhänder sowie die vertretene Person und etwaige andere Entscheidungsbefugte werden ebenfalls über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Die Ermittler können Empfehlungen zur Klärung der Situation abgeben. Dazu gehört z. B. der Verweis an eine Schlichtungsstelle, sofern dies angemessen ist. In Situationen, in denen das Wohl der vertretenen Person ernsthaft gefährdet ist, gibt es Vorkehrungen, die ein schnelles Handeln ermöglichen, um den Schutz der betroffenen Person zu gewährleisten. Erleidet die betroffene Person unmittelbare Schäden, kann das Vormundschaftsamt beim Gericht einen Antrag auf eine einstweilige Schutzverfügung stellen. Dies ermöglicht die umgehende Unterbringung der vertretenen Person an einem sicheren Ort. Das Vormundschaftsamt oder das Amt für Vermögensverwaltung kann bei Gericht auch die Absetzung eines Mitentscheidungsbefugten, Vormunds oder Treuhänders beantragen. Obwohl diese Situationen nur selten eintreten, ist der Schutz hilfsbedürftiger Menschen durch entsprechende Schutzmaßnahmen gewährleistet. Leitprinzipien Das Gesetz über Vormundschaft und Treuhandschaft für Erwachsene (Adult Guardianship and Trusteeship Act) basiert auf folgenden Leitprinzipien: Der betroffene Erwachsene gilt solange als entscheidungsfähig, bis das Gegenteil festgestellt ist. Die Fähigkeit zur verbalen Kommunikation ist kein Faktor für die Feststellung der Entscheidungsfähigkeit; die betroffene Person hat das Recht, die Kommunikationsmittel, mit denen sie sich verständlich machen kann, frei zu wählen. Im Vordergrund steht die Autonomie der Betroffenen mithilfe eines möglichst zurückhaltenden und wenig restriktiven Ansatzes. Im Mittelpunkt aller Entscheidungen stehen das Wohl der Betroffenen und die Frage, wie die betroffene Person entscheiden würde, wenn sie dazu in der Lage wäre. Weitere Informationen Weitere Informationen erhalten Sie beim Vormundschaftsamt (Office of the Public Guardian) unter der gebührenfreien Rufnummer: 1-877-427-4525 Montag bis Freitag 8:15 bis 16:30 Uhr www.seniors.alberta.ca/opg OPG5608-G (2010/06) Dienststellen Das Vormundschaftsamt unterhält Dienststellen in ganz Alberta. Sie sind montags bis freitags von 8:15 bis 16:30 Uhr geöffnet. Wählen Sie die Rufnummer 310-0000, um sich gebührenfrei mit der nächstgelegenen Dienststelle verbinden zu lassen. Nordwest-Alberta Grande Prairie: 780-833-4319 Region Edmonton Edmonton: 780-427-0017 Zentral-Alberta Red Deer: 403-340-5165 Nordost-Alberta St. Paul: 780-645-6278 Region Calgary Calgary: 403-297-3364 Süd-Alberta Lethbridge: 403-381-5648 Medicine Hat: 403-529-3744