Leistungsbeschreibung IPfonie business national

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Leistungsbeschreibung IPfonie business national
Leistungsbeschreibung
IPfonie®business national
Einleitung
Die QSC AG (nachfolgend QSC genannt) bietet mit IPfonie® business national einen Sprachservice
exklusiv für Geschäftskunden und Unternehmungen an, der es ermöglicht, Voice-Verbindungen über
ein komplett digitalisiertes Vermittlungs- und Transportnetz zu führen. Übernommen wird dabei die
Realisierung von abgehenden und ankommenden nationalen und internationalen Voice-Verbindungen
sowie Fax-Verbindungen. Höchste Relevanz haben dabei Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit
und Qualität. QSC stellt mit IPfonie®business national einen paketorientierten IP-Übertragungsdienst
zur Verfügung
1. VoIP-Lösung mit QSC-Direktanschluss
Ein Unternehmensstandort des Kunden kann unabhängig von seiner Größe oder der eingesetzten TKAnlage über IPfonie®business national mit einem Direktanschluss auf Basis eines T-DSL-Anschlusses
der Deutschen Telekom AG (DTAG) an das QSC-IP-Backbone angeschlossen werden.
Voraussetzung für die Anbindung ist ein vom Kunden zu stellender Telefonanschluss der Deutschen
Telekom AG (DTAG) (T-Net oder T-ISDN). IPfonie®business national ermöglicht bis zu 8 gleichzeitige
ein- oder ausgehende Gespräche zu führen. Für diesen Neuanschluss kann QSC Rufnummern aus
der 032er Rufnummerngasse1vergeben. Auf Wunsch des Kunden portiert QSC alternativ die
Rufnummer des Kunden in das QSC-Netz. Alle abgehenden und ankommenden Voice-Verbindungen
werden durch QSC vermittelt. QSC tritt in Funktion eines Teilnehmernetzbetreibers (TNB) auf.
2. Realisierung der Anbindung
Realisierung für die Anschlussarten:
•
Mehrgeräteanschluss (S0 )
•
Anlagenanschluss (S0 )
Voraussetzung:
•
Kundenseitige Nutzung von DSS1 für Telefonie
•
Verfügbarkeit: Das Produkt IPfonie®business national steht in allen Gebieten, in denen T-DSL
erhältlich ist, zur Verfügung. Dies teilt QSC dem Kunden auf Anfrage mit. Im Zuge der
Auftragsannahme vereinbart QSC mit dem Kunden einen Termin für die Bereitstellung, sofern
IPfonie®business national am Anschlussort des Kunden prinzipiell bereitgestellt werden kann.
QSC behält sich vor, Kundenaufträge in Abhängigkeit von der Qualität des DSL-Anschlusses
und der Anzahl der vom Kunden gewünschten S0-Anschlüsse abzulehnen.
Eingesetzes Equipment:
•
IAD (Integrated Access Device): Die Auswahl des eingesetzten IAD (Customer Premises
Equipment – „CPE“) nimmt QSC vor. Während der gesamten Vertragsdauer verbleibt das
eingesetzte CPE im Eigentum der QSC. QSC übernimmt die Vorkonfiguration sowie das
Versenden der CPE. Eine CPE-Installation durch QSC kann optional kostenpflichtig bestellt
werden.
1
032-Rufnummern können derzeit nicht aus allen Netzen direkt angerufen werden. Die QSC bietet für diese Fälle
für den Anrufer die Erreichbarkeit durch die Vorwahl der Nummer 01801099-032xxx. Die Erreichbarkeit dieser
Nummer aus dem Ausland ist nur eingeschränkt möglich und hängt von der Weiterleitung der Verbindung des
ausländischen Netzbetreibers ab. Die direkte Anwahl der 032-Rufnummer aus dem Netz der Deutschen Telekom
ist möglich.
LB-IPfonie business national-3-0703.doc
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Es ist zu beachten, dass das IAD keine Speisung (Stromversorgung) bei
Mehrgeräteanschlüssen bietet. Das bedeutet "normale" ISDN-Telefone müssen z.B. eine
externe Speisung (aus dem S0-Bus) besitzen.
•
Anbindung über QSC-xDSL-Anschluss (Router)
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ein separater T-Net- oder T-ISDN-Anschluss bei
Bereitstellung von IPfonie®business national verfügbar ist, d.h. der Anschluss darf nicht bereits
für einen anderen Dienst (z.B. T-DSL) genutzt werden. Zudem darf die zu diesem Anschluss
gehörende Rufnummer nicht zur QSC AG portiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, den TNet- oder T-ISDN-Anschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses bereitzustellen, da
andernfalls die Dienstleistung IPfonie®business national von QSC nicht erbracht werden kann.
Eine Kündigung des T-Net- oder T-ISDN-Anschlusses gegenüber der DTAG lässt den Vertrag
über IPfonie®business national unberührt, d. h. der Kunde wäre in diesem Fall verpflichtet, die
für IPfonie®business national vereinbarten Entgelte bis zur Kündigung des Vertrages über
IPfonie®business national zu zahlen.
Realisierung:
Die S0-Anschlüsse des Kunden werden vom Kunden mit dem QSC-CPE verbunden, das über den
QSC-xDSL-Anschluss mit dem QSC-IP-Backbone verbunden ist.
Hinweis: Bei gleichzeitiger Nutzung von Fremdanschlüssen alternativer Telefonanbieter an der TKAnlage des Kunden kann es zu Störung am IAD kommen. QSC rät davon ab, Anschlüsse
verschiedener Anbieter gleichzeitig an der TK-Anlage zu nutzen.
3. Unterstützte Leistungsmerkmale
Dem Kunden stehen die nachfolgend genannten Leistungsmerkmale zur Verfügung, unter der
Voraussetzung, dass diese auch von der Endeinrichtung (z. B. Telefon, TK-Anlage) des Kunden
unterstützt werden.
Leistungsmerkmal
Mehrgeräteanschluss
Anlagenanschluss
Anzeige der Rufnummer des Anrufers
Übermittlung der eigenen Rufnummer
Anzeige der Rufnummer an den Anrufer
Unterdrückung der Übermittlung der eigenen
Rufnummer
Anrufweiterschaltung
Rückfrage/Makeln
Dreierkonferenz
Anklopfen
Rufnummernsperre
(ins Ausland, zeitlich begrenzt)
Tarifinformationen
(Zeiteinheiten während und nach der Verbindung)
Fax Gruppe 3
ja
ja
ja*
ja
ja
ja
ja
voraussichtlich ab Q1/2007
nein
nein
nein
ja*
ja*
ja*
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
*
*
ja
Muss von der TK-Anlage bzw. vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
LB-IPfonie business national-3-0703.doc
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4. Installation
QSC stellt dem Kunden ein CPE zur Verfügung, das hardwareseitig maximal 4 ISDN-Basisanschlüsse
(S0) enthält. Davon aktiviert QSC netzseitig eine dem Auftrag des Kunden entsprechende Anzahl von
Schnittstellen. Die Installation wird vom Kunden selbst übernommen. Gegen Aufpreis bietet QSC die
Vor-Ort Installation durch einen QSC-Techniker an.
5. Optionale Backup-Lösung
Hat der Kunde nicht mehr als 3 S0-Anschlüsse der QSC, kann QSC auf Kundenwunsch ein Backup
einrichten. Hierzu benötigt und beauftragt (falls nicht vorhanden) der Kunde einen S0-ISDN Anschluss
der Deutschen Telekom AG, der durch den Kunden auf der 4. Schnittstelle der CPE eingerichtet wird.
QSC empfiehlt dem Kunden, denselben Anschlusstyp (ISDN-Mehrgeräte- oder Anlagenanschluss)
als Backup zu bestellen, den er bei der QSC zur Einrichtung von IPfonie®business national bestellt.
Bei Störung des Dienstes IPfonie®business national routet die CPE ausgehende Gespräche auf den
Anschluss der Deutschen Telekom AG um.
6. Verbindungen
Verbindungen zu Sonderdiensten werden von QSC, im Rahmen des rechtlich Zulässigen und der
technischen und betrieblichen Möglichkeiten von QSC, zur Verfügung gestellt. Verbindungen zu so
genannten offline gebillten Service -Rufnummern, d.h. Rufnummern bei denen der Anruferpreis durch
den Diensteanbieter und nicht durch den Teilnehmernetzbetreiber oder die Bundesnetzagentur
festgelegt wurde, sind grundsätzlich im Netz der QSC gesperrt. Dies betrifft:
Verbindungen zum Service (0)12, Verbindungen zu
Nutzergruppen 0181x bis 0189x und
Verbindungen zu Premium Rate Diensten (09001, 09003, 09005 und 09009). Mit Ausnahme der QSC
Auskunftsdienste 11822, 11823, sind alle Verbindungen zu anderen Auskunftsdiensten gesperrt.
Der Kunde kann QSC jedoch mit dem „Technischen Fragebogen“ beauftragen, solche Verbindungen
zu Service-Rufnummern für ihn frei zuschalten. Die Verbindungen werden hergestellt soweit die
Anbieter der Service-Rufnummern für die Terminierung solcher Verbindungen durch entsprechende
Vereinbarungen mit den beteiligten Teilnehmernetzbetreibern gesorgt haben. Die Abrechnung dieser
Verbindungen erfolgt mit gesonderter Rechnung der hierzu von QSC beauftragten Ventelo GmbH,
Mathias-Brüggen Str. 55, 50829 Köln2.
Die QSC AG behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne
Zielrufnummern, Gruppen von Zielrufnummern oder spezielle Ländervorwahlen zu sperren. Eine Liste
der jeweils gesperrten Rufnummern stellt die QSC AG dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Im
Interesse des Kundenschutzes stellt die QSC AG Verbindungen zu 0900-Rufnummern nur bis zu
einer maximalen Dauer von 60 Minuten her.
Die Nutzung von Call-by-Call Angeboten ist nicht möglich.
QSC weist den Kunden darauf hin, dass die DTAG im Rahmen ihrer technischen Vorleistungen (TDSL) die Möglichkeit hat, die Datenverbindung in regelmäßigen Abständen (ca. einmal pro Tag)
kurzzeitig zu trennen. Das DSL-Endgerät der QSC baut bei einem solchen Verbindungsabbruch die
Verbindung unmittelbar wieder auf und ist unter derselben öffentlichen Adresse aus dem Internet zu
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Ventelo GmbH ist ein Tochterunternehmen der QSC AG
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erreichen wie vor dem Verbindungsabbruch. Das Routing größerer Adressräume wird in diesem Fall
ebenso wiederhergestellt.
Das
Produkt
ermöglicht
ausschließlich
Sprachverbindungen.
Sondergeräte
bzw.
Sonderanschaltungen, wie z.B. Brandmelder, Frankiermaschinen oder ISDN-PC Karten für
Datevübertragungen, sowie Verbindungen über ein Analogmodem- oder die Übertragung von ISDNDaten sind für den Betrieb am IAD nicht freigegeben.
7. Technische SLAs / Qualitätsparameter
Das Netzwerk der QSC wird im Network Operation Center (NOC) der QSC AG an 365 Tagen im Jahr
24 Stunden überwacht. Die Verfügbarkeit des QSC-Backbones beträgt mindestens 99,5 % im
Jahresdurchschnitt. Die Endkundenverfügbarkeit beträgt im Jahresdurchschnitt inklusive des T-DSLAnschlusses mindestens 97,0 %. Geplante und dem Kunden mitgeteilte Wartungsarbeiten,
Behinderungen des Zugangs zur Kundenlokation im Fehlerfall, Zeitverluste, die nicht von QSC
verschuldet sind sowie Zeitverluste durch Verzögerungen bei der Entstörung, für die der Kunde
verantwortlich ist, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.
Zur Optimierung und Leistungssteigerung des Netzes sieht QSC Wartungsfenster vor. Diese liegen im
Regelfall sonntags zwischen 02:00 und 06:00 Uhr. Zur schnellen notwendigen Entstörung von
Systemen bei akuten Problemen im Netzwerk kann QSC Reparaturfenster auch außerhalb der
üblichen Wartungsfenster vorsehen. Sollte ein solches Wartungsfenster von QSC in Anspruch
genommen werden, so werden die betroffenen Kunden in der Regel fünf Kalendertage im Voraus
informiert. Während der Wartungszeit können die technischen Einrichtungen im notwendigen Umfang
außer Betrieb genommen werden. Wartungsfenster der Deutschen Telekom AG für den T-DSLAnschluss sind davon ausgenommen.
QSC verwendet den Sprachcodec G.729a. Nach internen QSC-Messungen liegt die Sprachqualität
bei der Nutzung dieses Codecs bei einem MOS-Wert (Mean-Opinion Score)3 von ca. 3,9. Zum
Vergleich: Bei G.711 (ISDN-Standard) liegt der Wert bei 4,3. Nach Schätzungen liegt der Wert bei
Mobilfunkgesprächen um die 3,7.
Aufgrund dieses verwendeten Komprimierungsverfahrens kann es zu Beeinträchtigungen der Qualität
beim Abspielen von Wartemusik (music on hold) kommen.
8. Rechnungserstellung
Der Kunde erhält monatlich eine Rechnung, auf der Standortbezogen sämtliche Rechnungsdaten für
Verbindungen, Anschlusspreise, Installationspreise, Kosten für Änderungen u.a. aufgeführt sind. In
der Gesamtrechnung ist ein Einzelverbindungsnachweis (EVN) enthalten, soweit dies vom Kunden
gewünscht wird. Dieser wird dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt. Es besteht die
Möglichkeit, eine Sammelrechnung für mehrere Standorte mit Direktanschluss erstellen zu lassen.
9. Rufnummernportabilität
Auf Wunsch des Kunden unterstützt QSC die lokale Portabilität von Rufnummern. Das heißt, beim
Wechsel des Kunden von einem anderen Netzbetreiber zu IPfonie®business national kann der Kunde
die bisherige(n) Rufnummer(n) behalten, vorausgesetzt er wechselt nicht gleichzeitig in ein anderes
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Der MOS-Wert beschreibt die Sprachqualität eines Dienstes in Punktwerten von 1 bis 5. Die MOS-Werte
werden durch einen standardisierten Testaufbau ermittelt, in dem Hörproben vorgespielt werden und
anschließend ein Höreindruck anhand festgelegter Befragungen ermittelt wird.
LB-IPfonie business national-3-0703.doc
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Ortsnetz. Hierzu füllt der Kunde eine so genannte Kundenerklärung aus und sendet diese
unterschrieben an QSC. QSC führt dann die Kündigung des Anschlusses beim vorherigen
Netzbetreiber im Auftrag des Kunden durch und koordiniert die Portierung der Rufnummer(n).
10.Eintrag im Telefonbuch
QSC leitet auf Wunsch des Kunden Rufnummer, Name und Adresse zur Eintragung in öffentliche
gedruckte und elektronische Teilnehmerverzeichnisse (Telefonbuch etc.) und zur Erteilung von
telefonischen Auskünften weiter. Erhält der Kunde für seinen QSC-Voice-Anschluss neue
Rufnummern, wird nur die Hauptrufnummer eingetragen, sofern der Kunde nichts anderes wünscht.
Dies ist bei Anlagenanschlüssen die Stammnummer mit der Durchwahl für die Zentrale (in der Regel
"-0").
11. Störungsbehebung
QSC beseitigt Störungen an IPfonie®business national-Anschlüssen unverzüglich im Rahmen der
technischen und betrieblichen Möglichkeiten sowie gemäß den nachfolgend genannten
Entstörungsfristen und Bedingungen.
QSC hat für die Entgegennahme von Störungsmeldungen eine kostenfreie Service-Rufnummer
eingerichtet, die täglich 24 Stunden erreichbar ist.
Die Entstörungsfrist ist die Zeit zwischen der Entgegennahme der Störungsmeldung und der
Störungsbehebung.
Störungen an IPfonie®business national-Anschlüssen und den technischen Einrichtungen des QSCNetzes behebt QSC im Regelfall innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung,
sofern diese werktags (montags 0.00 bis freitags 18.00 Uhr) bei QSC eingegangen ist. Bei Eingang
der Störungsmeldung außerhalb dieser Zeit (freitags nach 18.00 Uhr, samstags, sonntags) sowie an
gesetzlichen Feiertagen beginnt die Entstörungsfrist am darauf folgenden Werktag um 0.00 Uhr.
Störungen am T-DSL Anschluss der Deutschen Telekom AG werden bei Eingang der
Störungsmeldungen, von der Deutschen Telekom AG während der Servicezeit (werktags montags
0.00 bis freitags 20.00 Uhr) in der Regel innerhalb von 24 h (Entstörfrist) nach Erhalt der
Störungsmeldung durch die QSC beseitigt.
Der Austausch der QSC-CPE fällt nicht unter die genannte Entstörfrist. Ist für eine Entstörung der
Zugang zu einem Standort des Kunden erforderlich (z.B. zur Entstörung bzw. zum Austausch des
CPE), so ist vom Kunden sicherzustellen, dass QSC zu den von QSC genannten Zeiten Zutritt zu den
entsprechenden Räumlichkeiten des Kunden erhält und dass ein Ansprechpartner vor Ort zur
Verfügung steht, der befugt ist, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und der über die zur
Entstörung erforderlichen Informationen verfügt. Sollten diese Mitwirkungspflichten vom Kunden nicht
eingehalten werden, ist QSC nicht verpflichtet, die in dieser Ziffer 11 vereinbarten Entstörfrist
einzuhalten, QSC bleibt jedoch verpflichtet, die Entstörung vorzunehmen. Des weiteren wird der
Zeitraum zwischen dem von QSC erwünschten Zutrittstermin und dem Zeitpunkt, zu dem der Zutritt
ermöglicht wird, bei der Berechnung der in Ziffer 7 vereinbarten Endkundenverfügbarkeit nicht als
Nichtverfügbarkeit gewertet.
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