Leistungsbeschreibung IPfonie business national
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Leistungsbeschreibung IPfonie business national
Leistungsbeschreibung IPfonie®business national Einleitung Die QSC AG (nachfolgend QSC genannt) bietet mit IPfonie® business national einen Sprachservice exklusiv für Geschäftskunden und Unternehmungen an, der es ermöglicht, Voice-Verbindungen über ein komplett digitalisiertes Vermittlungs- und Transportnetz zu führen. Übernommen wird dabei die Realisierung von abgehenden und ankommenden nationalen und internationalen Voice-Verbindungen sowie Fax-Verbindungen. Höchste Relevanz haben dabei Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit und Qualität. QSC stellt mit IPfonie®business national einen paketorientierten IP-Übertragungsdienst zur Verfügung 1. VoIP-Lösung mit QSC-Direktanschluss Ein Unternehmensstandort des Kunden kann unabhängig von seiner Größe oder der eingesetzten TKAnlage über IPfonie®business national mit einem Direktanschluss auf Basis eines T-DSL-Anschlusses der Deutschen Telekom AG (DTAG) an das QSC-IP-Backbone angeschlossen werden. Voraussetzung für die Anbindung ist ein vom Kunden zu stellender Telefonanschluss der Deutschen Telekom AG (DTAG) (T-Net oder T-ISDN). IPfonie®business national ermöglicht bis zu 8 gleichzeitige ein- oder ausgehende Gespräche zu führen. Für diesen Neuanschluss kann QSC Rufnummern aus der 032er Rufnummerngasse1vergeben. Auf Wunsch des Kunden portiert QSC alternativ die Rufnummer des Kunden in das QSC-Netz. Alle abgehenden und ankommenden Voice-Verbindungen werden durch QSC vermittelt. QSC tritt in Funktion eines Teilnehmernetzbetreibers (TNB) auf. 2. Realisierung der Anbindung Realisierung für die Anschlussarten: • Mehrgeräteanschluss (S0 ) • Anlagenanschluss (S0 ) Voraussetzung: • Kundenseitige Nutzung von DSS1 für Telefonie • Verfügbarkeit: Das Produkt IPfonie®business national steht in allen Gebieten, in denen T-DSL erhältlich ist, zur Verfügung. Dies teilt QSC dem Kunden auf Anfrage mit. Im Zuge der Auftragsannahme vereinbart QSC mit dem Kunden einen Termin für die Bereitstellung, sofern IPfonie®business national am Anschlussort des Kunden prinzipiell bereitgestellt werden kann. QSC behält sich vor, Kundenaufträge in Abhängigkeit von der Qualität des DSL-Anschlusses und der Anzahl der vom Kunden gewünschten S0-Anschlüsse abzulehnen. Eingesetzes Equipment: • IAD (Integrated Access Device): Die Auswahl des eingesetzten IAD (Customer Premises Equipment – „CPE“) nimmt QSC vor. Während der gesamten Vertragsdauer verbleibt das eingesetzte CPE im Eigentum der QSC. QSC übernimmt die Vorkonfiguration sowie das Versenden der CPE. Eine CPE-Installation durch QSC kann optional kostenpflichtig bestellt werden. 1 032-Rufnummern können derzeit nicht aus allen Netzen direkt angerufen werden. Die QSC bietet für diese Fälle für den Anrufer die Erreichbarkeit durch die Vorwahl der Nummer 01801099-032xxx. Die Erreichbarkeit dieser Nummer aus dem Ausland ist nur eingeschränkt möglich und hängt von der Weiterleitung der Verbindung des ausländischen Netzbetreibers ab. Die direkte Anwahl der 032-Rufnummer aus dem Netz der Deutschen Telekom ist möglich. LB-IPfonie business national-3-0703.doc Seite 1/5 Leistungsbeschreibung IPfonie®business national Es ist zu beachten, dass das IAD keine Speisung (Stromversorgung) bei Mehrgeräteanschlüssen bietet. Das bedeutet "normale" ISDN-Telefone müssen z.B. eine externe Speisung (aus dem S0-Bus) besitzen. • Anbindung über QSC-xDSL-Anschluss (Router) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ein separater T-Net- oder T-ISDN-Anschluss bei Bereitstellung von IPfonie®business national verfügbar ist, d.h. der Anschluss darf nicht bereits für einen anderen Dienst (z.B. T-DSL) genutzt werden. Zudem darf die zu diesem Anschluss gehörende Rufnummer nicht zur QSC AG portiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, den TNet- oder T-ISDN-Anschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses bereitzustellen, da andernfalls die Dienstleistung IPfonie®business national von QSC nicht erbracht werden kann. Eine Kündigung des T-Net- oder T-ISDN-Anschlusses gegenüber der DTAG lässt den Vertrag über IPfonie®business national unberührt, d. h. der Kunde wäre in diesem Fall verpflichtet, die für IPfonie®business national vereinbarten Entgelte bis zur Kündigung des Vertrages über IPfonie®business national zu zahlen. Realisierung: Die S0-Anschlüsse des Kunden werden vom Kunden mit dem QSC-CPE verbunden, das über den QSC-xDSL-Anschluss mit dem QSC-IP-Backbone verbunden ist. Hinweis: Bei gleichzeitiger Nutzung von Fremdanschlüssen alternativer Telefonanbieter an der TKAnlage des Kunden kann es zu Störung am IAD kommen. QSC rät davon ab, Anschlüsse verschiedener Anbieter gleichzeitig an der TK-Anlage zu nutzen. 3. Unterstützte Leistungsmerkmale Dem Kunden stehen die nachfolgend genannten Leistungsmerkmale zur Verfügung, unter der Voraussetzung, dass diese auch von der Endeinrichtung (z. B. Telefon, TK-Anlage) des Kunden unterstützt werden. Leistungsmerkmal Mehrgeräteanschluss Anlagenanschluss Anzeige der Rufnummer des Anrufers Übermittlung der eigenen Rufnummer Anzeige der Rufnummer an den Anrufer Unterdrückung der Übermittlung der eigenen Rufnummer Anrufweiterschaltung Rückfrage/Makeln Dreierkonferenz Anklopfen Rufnummernsperre (ins Ausland, zeitlich begrenzt) Tarifinformationen (Zeiteinheiten während und nach der Verbindung) Fax Gruppe 3 ja ja ja* ja ja ja ja voraussichtlich ab Q1/2007 nein nein nein ja* ja* ja* ja ja ja ja ja ja ja * * ja Muss von der TK-Anlage bzw. vom Endgerät des Kunden unterstützt werden. LB-IPfonie business national-3-0703.doc Seite 2/5 Leistungsbeschreibung IPfonie®business national 4. Installation QSC stellt dem Kunden ein CPE zur Verfügung, das hardwareseitig maximal 4 ISDN-Basisanschlüsse (S0) enthält. Davon aktiviert QSC netzseitig eine dem Auftrag des Kunden entsprechende Anzahl von Schnittstellen. Die Installation wird vom Kunden selbst übernommen. Gegen Aufpreis bietet QSC die Vor-Ort Installation durch einen QSC-Techniker an. 5. Optionale Backup-Lösung Hat der Kunde nicht mehr als 3 S0-Anschlüsse der QSC, kann QSC auf Kundenwunsch ein Backup einrichten. Hierzu benötigt und beauftragt (falls nicht vorhanden) der Kunde einen S0-ISDN Anschluss der Deutschen Telekom AG, der durch den Kunden auf der 4. Schnittstelle der CPE eingerichtet wird. QSC empfiehlt dem Kunden, denselben Anschlusstyp (ISDN-Mehrgeräte- oder Anlagenanschluss) als Backup zu bestellen, den er bei der QSC zur Einrichtung von IPfonie®business national bestellt. Bei Störung des Dienstes IPfonie®business national routet die CPE ausgehende Gespräche auf den Anschluss der Deutschen Telekom AG um. 6. Verbindungen Verbindungen zu Sonderdiensten werden von QSC, im Rahmen des rechtlich Zulässigen und der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von QSC, zur Verfügung gestellt. Verbindungen zu so genannten offline gebillten Service -Rufnummern, d.h. Rufnummern bei denen der Anruferpreis durch den Diensteanbieter und nicht durch den Teilnehmernetzbetreiber oder die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, sind grundsätzlich im Netz der QSC gesperrt. Dies betrifft: Verbindungen zum Service (0)12, Verbindungen zu Nutzergruppen 0181x bis 0189x und Verbindungen zu Premium Rate Diensten (09001, 09003, 09005 und 09009). Mit Ausnahme der QSC Auskunftsdienste 11822, 11823, sind alle Verbindungen zu anderen Auskunftsdiensten gesperrt. Der Kunde kann QSC jedoch mit dem „Technischen Fragebogen“ beauftragen, solche Verbindungen zu Service-Rufnummern für ihn frei zuschalten. Die Verbindungen werden hergestellt soweit die Anbieter der Service-Rufnummern für die Terminierung solcher Verbindungen durch entsprechende Vereinbarungen mit den beteiligten Teilnehmernetzbetreibern gesorgt haben. Die Abrechnung dieser Verbindungen erfolgt mit gesonderter Rechnung der hierzu von QSC beauftragten Ventelo GmbH, Mathias-Brüggen Str. 55, 50829 Köln2. Die QSC AG behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Gruppen von Zielrufnummern oder spezielle Ländervorwahlen zu sperren. Eine Liste der jeweils gesperrten Rufnummern stellt die QSC AG dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Im Interesse des Kundenschutzes stellt die QSC AG Verbindungen zu 0900-Rufnummern nur bis zu einer maximalen Dauer von 60 Minuten her. Die Nutzung von Call-by-Call Angeboten ist nicht möglich. QSC weist den Kunden darauf hin, dass die DTAG im Rahmen ihrer technischen Vorleistungen (TDSL) die Möglichkeit hat, die Datenverbindung in regelmäßigen Abständen (ca. einmal pro Tag) kurzzeitig zu trennen. Das DSL-Endgerät der QSC baut bei einem solchen Verbindungsabbruch die Verbindung unmittelbar wieder auf und ist unter derselben öffentlichen Adresse aus dem Internet zu 2 Ventelo GmbH ist ein Tochterunternehmen der QSC AG LB-IPfonie business national-3-0703.doc Seite 3/5 Leistungsbeschreibung IPfonie®business national erreichen wie vor dem Verbindungsabbruch. Das Routing größerer Adressräume wird in diesem Fall ebenso wiederhergestellt. Das Produkt ermöglicht ausschließlich Sprachverbindungen. Sondergeräte bzw. Sonderanschaltungen, wie z.B. Brandmelder, Frankiermaschinen oder ISDN-PC Karten für Datevübertragungen, sowie Verbindungen über ein Analogmodem- oder die Übertragung von ISDNDaten sind für den Betrieb am IAD nicht freigegeben. 7. Technische SLAs / Qualitätsparameter Das Netzwerk der QSC wird im Network Operation Center (NOC) der QSC AG an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden überwacht. Die Verfügbarkeit des QSC-Backbones beträgt mindestens 99,5 % im Jahresdurchschnitt. Die Endkundenverfügbarkeit beträgt im Jahresdurchschnitt inklusive des T-DSLAnschlusses mindestens 97,0 %. Geplante und dem Kunden mitgeteilte Wartungsarbeiten, Behinderungen des Zugangs zur Kundenlokation im Fehlerfall, Zeitverluste, die nicht von QSC verschuldet sind sowie Zeitverluste durch Verzögerungen bei der Entstörung, für die der Kunde verantwortlich ist, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. Zur Optimierung und Leistungssteigerung des Netzes sieht QSC Wartungsfenster vor. Diese liegen im Regelfall sonntags zwischen 02:00 und 06:00 Uhr. Zur schnellen notwendigen Entstörung von Systemen bei akuten Problemen im Netzwerk kann QSC Reparaturfenster auch außerhalb der üblichen Wartungsfenster vorsehen. Sollte ein solches Wartungsfenster von QSC in Anspruch genommen werden, so werden die betroffenen Kunden in der Regel fünf Kalendertage im Voraus informiert. Während der Wartungszeit können die technischen Einrichtungen im notwendigen Umfang außer Betrieb genommen werden. Wartungsfenster der Deutschen Telekom AG für den T-DSLAnschluss sind davon ausgenommen. QSC verwendet den Sprachcodec G.729a. Nach internen QSC-Messungen liegt die Sprachqualität bei der Nutzung dieses Codecs bei einem MOS-Wert (Mean-Opinion Score)3 von ca. 3,9. Zum Vergleich: Bei G.711 (ISDN-Standard) liegt der Wert bei 4,3. Nach Schätzungen liegt der Wert bei Mobilfunkgesprächen um die 3,7. Aufgrund dieses verwendeten Komprimierungsverfahrens kann es zu Beeinträchtigungen der Qualität beim Abspielen von Wartemusik (music on hold) kommen. 8. Rechnungserstellung Der Kunde erhält monatlich eine Rechnung, auf der Standortbezogen sämtliche Rechnungsdaten für Verbindungen, Anschlusspreise, Installationspreise, Kosten für Änderungen u.a. aufgeführt sind. In der Gesamtrechnung ist ein Einzelverbindungsnachweis (EVN) enthalten, soweit dies vom Kunden gewünscht wird. Dieser wird dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt. Es besteht die Möglichkeit, eine Sammelrechnung für mehrere Standorte mit Direktanschluss erstellen zu lassen. 9. Rufnummernportabilität Auf Wunsch des Kunden unterstützt QSC die lokale Portabilität von Rufnummern. Das heißt, beim Wechsel des Kunden von einem anderen Netzbetreiber zu IPfonie®business national kann der Kunde die bisherige(n) Rufnummer(n) behalten, vorausgesetzt er wechselt nicht gleichzeitig in ein anderes 3 Der MOS-Wert beschreibt die Sprachqualität eines Dienstes in Punktwerten von 1 bis 5. Die MOS-Werte werden durch einen standardisierten Testaufbau ermittelt, in dem Hörproben vorgespielt werden und anschließend ein Höreindruck anhand festgelegter Befragungen ermittelt wird. LB-IPfonie business national-3-0703.doc Seite 4/5 Leistungsbeschreibung IPfonie®business national Ortsnetz. Hierzu füllt der Kunde eine so genannte Kundenerklärung aus und sendet diese unterschrieben an QSC. QSC führt dann die Kündigung des Anschlusses beim vorherigen Netzbetreiber im Auftrag des Kunden durch und koordiniert die Portierung der Rufnummer(n). 10.Eintrag im Telefonbuch QSC leitet auf Wunsch des Kunden Rufnummer, Name und Adresse zur Eintragung in öffentliche gedruckte und elektronische Teilnehmerverzeichnisse (Telefonbuch etc.) und zur Erteilung von telefonischen Auskünften weiter. Erhält der Kunde für seinen QSC-Voice-Anschluss neue Rufnummern, wird nur die Hauptrufnummer eingetragen, sofern der Kunde nichts anderes wünscht. Dies ist bei Anlagenanschlüssen die Stammnummer mit der Durchwahl für die Zentrale (in der Regel "-0"). 11. Störungsbehebung QSC beseitigt Störungen an IPfonie®business national-Anschlüssen unverzüglich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten sowie gemäß den nachfolgend genannten Entstörungsfristen und Bedingungen. QSC hat für die Entgegennahme von Störungsmeldungen eine kostenfreie Service-Rufnummer eingerichtet, die täglich 24 Stunden erreichbar ist. Die Entstörungsfrist ist die Zeit zwischen der Entgegennahme der Störungsmeldung und der Störungsbehebung. Störungen an IPfonie®business national-Anschlüssen und den technischen Einrichtungen des QSCNetzes behebt QSC im Regelfall innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung, sofern diese werktags (montags 0.00 bis freitags 18.00 Uhr) bei QSC eingegangen ist. Bei Eingang der Störungsmeldung außerhalb dieser Zeit (freitags nach 18.00 Uhr, samstags, sonntags) sowie an gesetzlichen Feiertagen beginnt die Entstörungsfrist am darauf folgenden Werktag um 0.00 Uhr. Störungen am T-DSL Anschluss der Deutschen Telekom AG werden bei Eingang der Störungsmeldungen, von der Deutschen Telekom AG während der Servicezeit (werktags montags 0.00 bis freitags 20.00 Uhr) in der Regel innerhalb von 24 h (Entstörfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung durch die QSC beseitigt. Der Austausch der QSC-CPE fällt nicht unter die genannte Entstörfrist. Ist für eine Entstörung der Zugang zu einem Standort des Kunden erforderlich (z.B. zur Entstörung bzw. zum Austausch des CPE), so ist vom Kunden sicherzustellen, dass QSC zu den von QSC genannten Zeiten Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten des Kunden erhält und dass ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht, der befugt ist, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und der über die zur Entstörung erforderlichen Informationen verfügt. Sollten diese Mitwirkungspflichten vom Kunden nicht eingehalten werden, ist QSC nicht verpflichtet, die in dieser Ziffer 11 vereinbarten Entstörfrist einzuhalten, QSC bleibt jedoch verpflichtet, die Entstörung vorzunehmen. Des weiteren wird der Zeitraum zwischen dem von QSC erwünschten Zutrittstermin und dem Zeitpunkt, zu dem der Zutritt ermöglicht wird, bei der Berechnung der in Ziffer 7 vereinbarten Endkundenverfügbarkeit nicht als Nichtverfügbarkeit gewertet. LB-IPfonie business national-3-0703.doc Seite 5/5