Offenlegung gemäß §16 Institutions

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Offenlegung gemäß §16 Institutions
Offenlegung gemäß §16 Instituts-Vergütungsverordnung
(InstitutsVergV) i.V. m. Art. 450 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 für die ABN AMRO Commercial Finance GmbH, Köln
zum 31.12.2014
Inhalt:
1. Allgemeines
2. Vergütungssysteme der ABN AMRO Commercial Finance GmbH
3. Quantitative Angaben zu den Vergütungen
1. Allgemeines
Die ABN AMRO Commercial Finance GmbH ist gemäß §16 Absatz 1 InstitutsVergV vom 16. Dezember
2013 in Verbindung mit Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 dazu verpflichtet, Informationen
zu Vergütungspolitik und -praxis von Mitarbeiterkategorien offen zu legen, deren Tätigkeit sich wesentlich
auf das Risikoprofil der ABN AMRO Commercial Finance GmbH auswirkt.
Die Grundsätze des Vergütungssystems der ABN AMRO Commercial Finance GmbH (im Folgenden kurz
ACF) richten sich ab dem 01.01.2014 nach den Vorgaben der am 01.01.2014 in Kraft getretenen Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV). Bei der ABN AMRO Commercial Finance GmbH handelt es sich
um kein bedeutendes Institut i.S.v. §17 Institutsvergütungsverordnung, so dass die „besonderen Anforderungen für bedeutende Institute“ des Abschnitts 3 der Institutsvergütungsverordnung keine Anwendung
finden. Die Bilanzsumme der ABN AMRO Commercial Finance GmbH betrug am 31.12.2014 rund Mrd.
EUR 0,389.
Geschäftsmodell
Die ABN AMRO Commercial Finance GmbH mit Sitz in Köln ist eine 100% Tochter der ABN AMRO
Commercial Finance Holding N.V., Den Bosch, die ihrerseits zu 100% zur ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, gehört.
Die strategische und geschäftspolitische Positionierung der ACF, als Factoring-Bank auf dem deutschen
Markt für Finanzdienstleistungen für mittelständische Unternehmen, richtet sich nach der zwischen der
Geschäftsleitung und den Gesellschaftervertretern/ Beirat grundsätzlich abgestimmten und periodisch angepassten Gesamtstrategie. Kerngeschäft der zur AACF Holding N.V., Den Bosch, gehörenden Aktivitäten
ist das Factoringgeschäft mit dem gewerblichen Mittelstand. Diese grundsätzliche strategische Ausrichtung
ist auch für die ACF relevant.
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2. Vergütungssysteme der ABN AMRO Commercial Finance GmbH
Rahmenbedingungen
Verantwortlich für die Festlegung des Vergütungssystems der Geschäftsführung ist der Beirat der ACF.
Die Beiratssitzungen finden mindestens zweimal im Jahr statt.
Die Geschäftsleitung ist für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter (im Folgenden Mitarbeiter) verantwortlich.
Abhängig von der Größe, der internen Organisation und der Art, des Umfangs, der Komplexität und dem
Risikogehalt der Geschäfte der ACF ist kein Vergütungskontrollausschuss nach §25d Absatz 12 des Kreditwesengesetzes i.V.m. Abs. 7 S. 1 KWG eingerichtet worden. Die Aufgaben eines Vergütungskontrollausschusses übernimmt der Beirat.
Das Vergütungssystem der ACF hat sich zum Ziel gesetzt, mit einer marktkonformen, leistungs- und zielorientierten Vergütung, die sich am Erfolg sowie der Geschäfts- und Risikostrategie des Unternehmens
orientiert, die Interessen der ACF, der ACF Holding und der ABN AMRO Bank und ihrer Mitarbeiter
gleichermaßen zu verfolgen und damit eine nachhaltige und erfolgreiche Entwicklung der Bank zu sichern.
Die Vergütungssysteme werden unter der Beteiligung der Kontrolleinheiten einer regelmäßigen Prüfung im
Hinblick auf ihre Angemessenheit unterzogen. Sie sind auf die Erreichung der in der Geschäfts- und Risikostrategie niedergelegten Ziele ausgerichtet.
Wichtige Gestaltungsmerkmale des Vergütungssystems der ACF (Artikel 450 (1) c)
Das Vergütungssystem für bonusberechtigte außertarifliche Mitarbeiter der ACF beinhaltet fixe und variable Vergütungsbestandteile. Ferner erhalten einige außertarifliche Mitarbeiter keine weitere variable Vergütung über die fixe Vergütung hinaus.
Fixe Vergütung
Die fixe Vergütung der AT Mitarbeiter erfolgt anhand der unten aufgeführten Merkmale:




Position im Unternehmen (Job Description)
Marktvergütung und Wettbewerbsfähigkeit (Benchmark mit Mitbewerbern)
Internes Benchmarking
Jährliche Performance Messung anhand von Zielerreichung der vereinbarten Ziele
Gehaltserhöhung
Der Prozentsatz der Erhöhung der AT Gehälter orientiert sich an der Marktentwicklung, dem Tarifabschluss für das private Bankgewerbe, dem Unternehmenserfolg sowie der individuellen Performance. Die
Gehaltsüberprüfung erfolgt zunächst auf Bereichsleiterebene. Die Führungskräfte reichen die Vorschläge
für ihre Mitarbeiter in der Personalabteilung ein. Nach Überprüfung werden die Vorschläge an die Geschäftsleitung zur Genehmigung weitergeleitet. Im Folgenden prüft und genehmigt der Beirat die Vorschläge und reicht diese an das „Reward Committee of the Supervisory Board“ der ABN AMRO Bank zur
abschließenden Genehmigung weiter.
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Sachbezüge
Einigen Mitarbeitern wird aufgrund ihrer Position im Unternehmen oder als gesonderte Vergütungskomponente ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. In der Dienstwagenrichtlinie der ACF sind die Kriterien für
das Überlassen eines Dienstwagens niedergelegt.
Variable Vergütung
Der Anspruch der Geschäftsführung und der bonusberechtigten Mitarbeiter auf variable Vergütung richtet
sich nach Funktion und Aufgaben. Entscheidend sind die jeweilige Funktion im Unternehmen und die sich
daraus ergebende Richtlinie für variable Vergütung.
Die variable Vergütung stellt einen wirksamen Leistungsanreiz dar. Die Höhe der variablen Vergütung ist
abhängig von der Erreichung der Ziele im Personal Performance Plan. Dabei wird ein Bezug zu den Geschäftsergebnissen der ACF, individuellen und Team-Zielen sowie persönlichen Entwicklungszielen hergestellt. Außerdem sind die ACF Gruppenergebnisse sowie die der ABN AMRO Bank von Belang.
Die Geschäftsleitung unterbreitet dem Beirat die Vorschläge für die Variable Vergütung zur Prüfung und
Genehmigung. Die abschließende Genehmigung erfolgt durch das „Reward Committee of the Supervisory
Board“ der ABN AMRO Bank.
Der variable Anteil der Vergütung ist für die Geschäftsführung und bonusberechtigte Mitarbeiter nach oben
begrenzt. Der Geschäftsführung und den Mitarbeitern ist es untersagt, persönliche Absicherungs- oder
sonstige Gegenmaßnahmen zu treffen, um die Risikoorientierung ihrer Vergütung einzuschränken oder
aufzuheben.
Bonustopf ACF
Die Gesamtsumme des Bonustopfes, die als variable Vergütung an die bonusberechtigten Mitarbeiter ausgeschüttet wird, wird vom „Reward Committee of the Supervisory Board“ der ABN AMRO Bank festgelegt und über die ACF Holding an die Geschäftsführung kommuniziert. Der Bonustopf wird anhand des
Unternehmenserfolges der ABN AMRO Bank und der Business Unit ABN AMRO C&MB International,
zu der auch die ACF Holding gehört, ermittelt.
Variable Vergütung Geschäftsführung
Die variable Vergütung der Geschäftsführung richtet sich nach konzerninternen Vorgaben und wird durch
das „Reward Committee of the Supervisory Board“ der ABN AMRO Bank genehmigt. Die Höhe der variablen Vergütung richtet sich dabei nach der individuellen Zielerreichung. Die Ziele der Geschäftsführung
werden im Personal Performance Plan jährlich vom Beirat festgelegt.
Im Falle einer außergewöhnlichen Entwicklung der Ergebnisse der Bank, des Bereichs Commercial Finance des ABN AMRO Konzerns oder des gesamten Konzerns, hat sich der ABN AMRO Konzern, der in
Gesellschafterversammlung und Beirat der Bank vertreten ist, gegenüber den Geschäftsführern vorbehalten, deren variable Vergütung jederzeit zu reduzieren.
Die variable Vergütung des Marktgeschäftsführers ist auf maximal 60% und die des Marktfolgegeschäftsführers ist auf 40% seines Festgehaltes beschränkt.
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Variable Vergütung „Commercial Staff“
Die variable Vergütung der Vertriebsmitarbeiter ist in der Geschäftsanweisung für „Commercial Staff“
geregelt und beträgt maximal 50% des Festgehaltes.
Variable Vergütung „Other Functions“
Für die bonusberechtigten AT Mitarbeiter (außer Vertrieb) der ACF richtet sich die variable Vergütung
nach der Geschäftsanweisung für „Other Functions“. Die maximal zu erzielende variable Vergütung liegt
bei 40% des Festgehaltes.
Der Bemessungszeitraum für den erfolgsabhängigen Zielbonus ist das Kalenderjahr. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Zielerreichungsgrads im Frühjahr des Folgejahres.
Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt, wenn die ACF zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine
angemessene Eigenmittel und Liquiditätsausstattung sowie hinreichend Kapital zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit verfügt. Damit die Risikotragfähigkeit laufend sichergestellt wird, ist sie in den Entscheidungsprozessen, der Geschäfts- und Risikostrategie sowie den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
verankert. Die Risikotragfähigkeit wird vierteljährlich vom Risikocontrolling überwacht.
Werte für das Verhältnis zwischen dem festen und variablen Vergütungsbestandteil
(Artikel 450 (1) d)
Die variable Vergütung der Geschäftsführung und der bonusberechtigten Mitarbeiter übersteigt gemäß den
Anforderungen des Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe g der Richtlinie 2013/36/EU 100% des Festgehaltes
nicht. Durch die Deckelung der variablen Vergütung wird darauf hingewirkt, dass die Geschäftsführung
und die Mitarbeiter keine unverhältnismäßigen Risiken eingehen. Wesentlicher Bestandteil der Vergütung
der Geschäftsführung und der bonusberechtigten Mitarbeiter ist die fixe Vergütung.
3. Gesamtbetrag aller Vergütungen für das Jahr 2014
Vergütungsdaten 2014
Für das Jahr 2014 wurden folgende finanzielle Leistungen und Sachbezüge sowie variable Vergütungen an
33 AT-Mitarbeiter und zwei Geschäftsführer ausgezahlt. Davon waren vierzehn Mitarbeiter sowie zwei
Geschäftsführer bonusberechtigt. Aufgrund der geringen Größe des Unternehmens und der Vermeidung der
Identifizierbarkeit einzelner berechtigter Personen wird auf eine Unterteilung der Beträge pro Geschäftsbereich verzichtet.
2014 gezahlte feste Vergütung
Betrag in Mio.EUR
3,3
Anzahl der Begünstigten
35
2014 gezahlte variable Vergütung
0,3
16
Gesamtvergütung
3,6
März 2015
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