Vergütungssystem MainFirst Bank AG

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Vergütungssystem MainFirst Bank AG
Vergütungsbericht
MainFirst Bank AG
zum 31. Dezember 2012
gem. § 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom 6. Oktober 2010
Vergütungsbericht
1. Grundzüge der Vergütungssysteme .............................................................................. 3
2. Vergütungs-Governance................................................................................................ 4
3. Vergütungsbestandteile und Gesamtvergütung ............................................................. 4
3.1 Fixe Vergütungsbestandteile ........................................................................................ 4
3.2 Variable Vergütungsbestandteile .................................................................................. 5
4. Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Geschäftsleiter ........................................... 6
5. Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Mitarbeiter .................................................. 6
Anhang 1: Angaben zu den Vergütungen unterteilt nach Geschäftsbereichen ................. 8
Angaben zum Gesamtbetrag aller Vergütungen unterteilt in fixe und variable
Vergütungsbestandteile ...................................................................................................... 8
Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung .............................................................. 8
Vergütungsbericht MFB AG 2012
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1. Grundzüge der Vergütungssysteme
Die MainFirst Bank AG ist aufgrund der Vorschriften des § 25a Kreditwesengesetzes
(KWG) und § 7 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) verpflichtet, einen
Bericht über ihre Vergütungssysteme offenzulegen.
Die MainFirst Bank AG ist kein bedeutendes Institut im Sinne der Institutsvergütungsverordnung, da ihre Bilanzsumme im Durchschnitt zu den Stichtagen der
letzten drei Jahre bei unter EUR 10 Mrd. lag. Vor diesem Hintergrund gelten die
Anforderungen gem. §§ 5, 6 und 8 InstitutsVergV für die MainFirst Bank AG nicht.
Das auf Kunden ausgerichtete Geschäftsmodell der MainFirst Bank AG und das daraus
abgeleitete Gesamtrisikoprofil ist als niedrig einzustufen.
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat sind angehalten, bei der Bemessung der
Vergütung Größe und Art der Geschäftstätigkeit, das Geschäftsvolumen, Erträge einer
Organisationseinheit, Tätigkeit, die Stellung eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin
(nachfolgend „Mitarbeiter“) und eines Geschäftsleiters bzw. einer Geschäftsleiterin
(nachfolgend „Geschäftleiter“), die Höhe der bisherigen Vergütung sowie die
Wettbewerbssituation auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.
Die Vergütungssysteme der MainFirst Bank AG sind in der Weise ausgestaltet, dass
Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken für Geschäftsleiter und
Mitarbeiter vermieden werden und die Vergütung der Mitarbeiter von Kontrolleinheiten
ihrer Überwachungsfunktion nicht zuwiderläuft. Insbesondere hängen variable
Vergütungen für Mitarbeiter in Kontrollbereichen nicht direkt von den Ergebnissen der
von ihnen kontrollierten Bereiche ab, sondern werden von kontrollbereichorientierten
Zielen abgeleitet.
Ansprüche auf Abfindungszahlungen für den Fall der Beendigung
Vertragsverhältnisses werden in Anstellungsverträgen nicht vereinbart.
des
Garantierte variable Vergütungen werden nur im Rahmen der Aufnahme eines
Arbeitsverhältnisses und längstens für ein Jahr gewährt. Die Gewährung einer solchen
garantierten variablen Vergütung für das erste Jahr ist nur im Ausnahmefall (Besetzung
von Schlüsselpositionen) und nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung möglich.
Variable Vergütungszahlungen dürfen die angemessene Eigenkapitalausstattung des
Instituts nicht beeinträchtigen. Etwaige Anordnungen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gerichtet auf eine Beschränkung der Auszahlung
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oder das Erlöschen von variablen Vergütungsleistungen sind zu beachten und werden
bei dem Abschluss von Verträgen mit Mitarbeitern und Geschäftsleitern durch
entsprechende Vorbehalte berücksichtigt.
Die zu beachtenden Grundzüge der Vergütungssysteme sind in internen Richtlinien des
Instituts verankert.
2. Vergütungs-Governance
Die Geschäftsleitung der MainFirst Bank AG ist für die Ausgestaltung angemessener
Vergütungssysteme der Mitarbeiter verantwortlich. Die Geschäftsleitung wird hierbei
vom Executive Commitee der MainFirst Gruppe unterstützt, wobei die
Letztentscheidung bei der Geschäftsleitung liegt.
Für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Geschäftsleiter ist der Aufsichtsrat
verantwortlich.
Das Vergütungssystem wird einmal jährlich durch den Aufsichtsrat (für die
Geschäftsleiter) und durch die Geschäftsleitung (für die Mitarbeiter) auf seine
Angemessenheit hin geprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Aufsichtsrat der
MainFirst Bank AG wird mindestens einmal jährlich mit diesem Vergütungsbericht
(bzw. einer Risikoanalyse) über das Vergütungssystem informiert und kann sich somit
ein eigenes Urteil über die Ausgestaltung und Angemessenheit bilden. Daneben
besteht gemäß Geschäftsordnung ein ständiges Auskunftsrecht des Aufsichtsrats nach
Maßgabe des § 90 AktG sowie ein allgemeiner Auskunftsanspruch auf Aufforderung
des Aufsichtsrats.
Die Geschäftsleiter und Mitarbeiter werden über die
Vergütungssysteme schriftlich in Kenntnis gesetzt.
für sie
maßgeblichen
3. Vergütungsbestandteile und Gesamtvergütung
Die Gesamtvergütung (folgend „Vergütung“) für Geschäftsleiter und Mitarbeiter besteht
grundsätzlich aus einer fixen Gehaltskomponente, die jährlich und ggf. auch unterjährig
geprüft wird sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen variablen Komponenten.
3.1 Fixe Vergütungsbestandteile
Fixe Vergütungsbestandteile stellen den Schwerpunkt der Vergütung bei der MainFirst
Bank AG dar. Eine Abhängigkeit der Geschäftsleiter und Mitarbeiter von variablen
Vergütungskomponenten wird dadurch vermieden.
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Die MainFirst Bank AG definiert fixe Vergütungsbestandteile wie folgt:




monatliches Fixgehalt
Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorung und zu sonstigen
Versicherungen
Zahlung von Beiträgen zur „Bankers Blanket Bond“ Versicherung
bei Geschäfts-, Bereichs- und Abteilungsleitern zusätzlich Zahlung von Beiträgen
zur D&O Versicherung
Das Gesamtvolumen der fixen Vergütungsbestandteile muss einer objektiven
Beurteilung sowie internen und externen Vergleichen standhalten.
3.2 Variable Vergütungsbestandteile
Grundlage für die variablen Vergütungsleistungen sind der gesamtunternehmens- und
bereichsbezogene Erfolg der MainFirst Bank AG sowie die individuelle Leistung der
Mitarbeiter bzw. Geschäftsleiter.
Die variable Vergütung beträgt im Regelfall höchstens 300% der fixen Vergütung.
Ausnahmen von dieser Regel müssen begründet und von der Geschäftsleitung bzw.
dem Aufsichtsrat (betreffend die Geschäftsleitung) gesondert genehmigt werden.
Für Mitglieder der Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter und andere besonders
erfahrene Mitarbeiter besteht zudem die Möglichkeit, sich mit dem Erwerb von Aktien
der Muttergesellschaft MainFirst Holding AG, Zürich, bzw. der MF Participation AG,
Zürich, zum Net Asset Value (NAV) am Unternehmen zu beteiligen. Grundsätzlich kann
die variable Vergütungskomponente auch zu einem Teil in Aktien der oben genannten
Gesellschaften gewährt werden. Die gewährten Aktien unterliegen dann teilweise
entweder einer mehrjährigen Haltefrist oder werden erst nach einer mehrjährigen Frist
übertragen.
Die Erlaubnis zum Erwerb bzw. Gewährung an den Mitarbeiter wird durch die
Geschäftsleitung bzw. den Aufsichtsrat für die Geschäftsleitung beschlossen.
Weder die Aktie der MainFirst Holding AG noch die Aktie der MF Participation AG sind
börsennotiert. Die Aktien werden über eine Zession und Eintrag ins jeweilige
Aktienbuch erworben. Der jeweilige NAV wird grundsätzlich nur zweimal jährlich
bestimmt. Weitergehende Kapitalinstrumente (Bezugsrechte, Wandelrechte) werden
nicht eingesetzt.
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4. Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Geschäftsleiter
Die Vergütung der Geschäftsleiter orientiert sich zusätzlich an der nachhaltigen
Unternehmensentwicklung und berücksichtigt zur Objektivierung interne und externe
Vergleichsmaßstäbe.
Geschäftsleiter können einen Ermessensbonus erhalten, der in Abhängigkeit von der
nachhaltigen Erreichung der Ziele des Instituts und dem persönlichen Leistungsbeitrag
des Geschäftsleiters vom Aufsichtsrat festgesetzt wird. Zur Gewährleistung einer
nachhaltigen Erfolgsvergütung wird dabei auf das Gesamtbankergebnis und den
persönlichen Leistungsbeitrag über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden
Jahren abgestellt, indem ein vom Aufsichtsrat festgesetzter Bonus nur anteilig über
einen Zeitraum von drei Jahren ausgezahlt wird. Die Auszahlung der anteiligen
Tranchen erfolgt nur, wenn die Ziele des Instituts in dem jeweils vorangegangenen
Geschäftsjahr ebenfalls erreicht wurden und die wirtschaftliche Lage des Instituts die
Auszahlung rechtfertigt. Soweit diese Voraussetzungen nicht bestehen, verfallen noch
nicht geleistete Tranchen.
Bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Vorstandsmitglieder hat das Institut
unterstützend externe Berater eingebunden.
5. Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Mitarbeiter
Die Vergütung der Mitarbeiter wird durch folgende Faktoren bestimmt:






Analyse der Zielerreichung (Leistung) für den Mitarbeiter durch den Vorgesetzten
(jährliche Beurteilung)
Qualifikation und Erfahrung des Mitarbeiters
Verantwortung und Position des Mitarbeiters sowie Leitungsspanne und
Führungsverantwortung
Verantwortung und Bedeutung der Stelle für die Geschäftsentwicklung
Besondere
Anforderungen
und
Leistungen
im
Rahmen
des
Anstellungsverhältnisses, die über die dem Mitarbeiter gesetzten Ziele
hinausreichen
Wirtschaftliches Ergebnis des Geschäftsbereichs, dem der Mitarbeiter angehört,
und der MainFirst Bank AG insgesamt.
Im internen Vergleich leitet sich die Vergütung aus folgenden Faktoren ab:


Vergütung für vergleichbare Mitarbeiter (z.B. im Hinblick auf Leistung und
Position)
Entwicklung der Vergütung im Zeitablauf
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
Angemessene Abstufung von Vergütungen innerhalb der Geschäftsbereiche und
der Gesamtbank
Im externen Vergleich leitet sich die Vergütung aus folgenden Faktoren ab:


Vergleichsvergütungen bei anderen Investmentbanken/Vermögensverwaltern
Publizierte allgemeine Gehaltsinformationen für den Bankensektor.
MainFirst Bank AG
Frankfurt am Main
Vorstand
Aufsichtsrat
gez. Dr. Patrick Bettscheider
gez. Dr. Andreas Haindl
gez. Dr. Siegfried Jaschinski
gez. Björn Kirchner
gez. Dr. Ernst Thomas Emde
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Anhang 1: Angaben zu den Vergütungen unterteilt nach
Geschäftsbereichen
Unter Berücksichtigung der Größe, Struktur und des Geschäftsfelds des Instituts
werden nachfolgend die Vergütungsangaben bezogen auf die Geschäftsbereiche Markt
(Front Office) und Marktfolge (Back Office) dargestellt. Die Vergütungen der
Geschäftsleiter
sind
dabei
entsprechend
ihren
schwerpunktmäßigen
Verantwortlichkeitsbereichen zugeordnet.
Angaben zum Gesamtbetrag aller Vergütungen unterteilt in fixe und
variable Vergütungsbestandteile
2012 in TEUR
Fixe Vergütungen
Variable Vergütungen*
Gesamtvergütungen
Geschäftsbereiche
Markt
Marktfolge
12.574.770
1.727.030
4.092.810
220.000
16.667.580
1.947.030
Gesamt
14.301.800
4.312.810
18.614.610
* Die variablen Vergütungsleistungen beziehen sich auf Vergütungen für das Jahr 2012, die in 2013
ausgezahlt wurden.
Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung
Geschäftsbereiche
Anzahl begünstigte
Personen der variablen
Vergütung
43
9
52
Markt
Marktfolge
Gesamt
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