Vergütungssystem MainFirst Bank AG
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Vergütungssystem MainFirst Bank AG
Vergütungsbericht MainFirst Bank AG zum 31. Dezember 2012 gem. § 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom 6. Oktober 2010 Vergütungsbericht 1. Grundzüge der Vergütungssysteme .............................................................................. 3 2. Vergütungs-Governance................................................................................................ 4 3. Vergütungsbestandteile und Gesamtvergütung ............................................................. 4 3.1 Fixe Vergütungsbestandteile ........................................................................................ 4 3.2 Variable Vergütungsbestandteile .................................................................................. 5 4. Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Geschäftsleiter ........................................... 6 5. Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Mitarbeiter .................................................. 6 Anhang 1: Angaben zu den Vergütungen unterteilt nach Geschäftsbereichen ................. 8 Angaben zum Gesamtbetrag aller Vergütungen unterteilt in fixe und variable Vergütungsbestandteile ...................................................................................................... 8 Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung .............................................................. 8 Vergütungsbericht MFB AG 2012 2 1. Grundzüge der Vergütungssysteme Die MainFirst Bank AG ist aufgrund der Vorschriften des § 25a Kreditwesengesetzes (KWG) und § 7 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) verpflichtet, einen Bericht über ihre Vergütungssysteme offenzulegen. Die MainFirst Bank AG ist kein bedeutendes Institut im Sinne der Institutsvergütungsverordnung, da ihre Bilanzsumme im Durchschnitt zu den Stichtagen der letzten drei Jahre bei unter EUR 10 Mrd. lag. Vor diesem Hintergrund gelten die Anforderungen gem. §§ 5, 6 und 8 InstitutsVergV für die MainFirst Bank AG nicht. Das auf Kunden ausgerichtete Geschäftsmodell der MainFirst Bank AG und das daraus abgeleitete Gesamtrisikoprofil ist als niedrig einzustufen. Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat sind angehalten, bei der Bemessung der Vergütung Größe und Art der Geschäftstätigkeit, das Geschäftsvolumen, Erträge einer Organisationseinheit, Tätigkeit, die Stellung eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin (nachfolgend „Mitarbeiter“) und eines Geschäftsleiters bzw. einer Geschäftsleiterin (nachfolgend „Geschäftleiter“), die Höhe der bisherigen Vergütung sowie die Wettbewerbssituation auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Die Vergütungssysteme der MainFirst Bank AG sind in der Weise ausgestaltet, dass Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken für Geschäftsleiter und Mitarbeiter vermieden werden und die Vergütung der Mitarbeiter von Kontrolleinheiten ihrer Überwachungsfunktion nicht zuwiderläuft. Insbesondere hängen variable Vergütungen für Mitarbeiter in Kontrollbereichen nicht direkt von den Ergebnissen der von ihnen kontrollierten Bereiche ab, sondern werden von kontrollbereichorientierten Zielen abgeleitet. Ansprüche auf Abfindungszahlungen für den Fall der Beendigung Vertragsverhältnisses werden in Anstellungsverträgen nicht vereinbart. des Garantierte variable Vergütungen werden nur im Rahmen der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und längstens für ein Jahr gewährt. Die Gewährung einer solchen garantierten variablen Vergütung für das erste Jahr ist nur im Ausnahmefall (Besetzung von Schlüsselpositionen) und nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung möglich. Variable Vergütungszahlungen dürfen die angemessene Eigenkapitalausstattung des Instituts nicht beeinträchtigen. Etwaige Anordnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gerichtet auf eine Beschränkung der Auszahlung Vergütungsbericht MFB AG 2012 3 oder das Erlöschen von variablen Vergütungsleistungen sind zu beachten und werden bei dem Abschluss von Verträgen mit Mitarbeitern und Geschäftsleitern durch entsprechende Vorbehalte berücksichtigt. Die zu beachtenden Grundzüge der Vergütungssysteme sind in internen Richtlinien des Instituts verankert. 2. Vergütungs-Governance Die Geschäftsleitung der MainFirst Bank AG ist für die Ausgestaltung angemessener Vergütungssysteme der Mitarbeiter verantwortlich. Die Geschäftsleitung wird hierbei vom Executive Commitee der MainFirst Gruppe unterstützt, wobei die Letztentscheidung bei der Geschäftsleitung liegt. Für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Geschäftsleiter ist der Aufsichtsrat verantwortlich. Das Vergütungssystem wird einmal jährlich durch den Aufsichtsrat (für die Geschäftsleiter) und durch die Geschäftsleitung (für die Mitarbeiter) auf seine Angemessenheit hin geprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Aufsichtsrat der MainFirst Bank AG wird mindestens einmal jährlich mit diesem Vergütungsbericht (bzw. einer Risikoanalyse) über das Vergütungssystem informiert und kann sich somit ein eigenes Urteil über die Ausgestaltung und Angemessenheit bilden. Daneben besteht gemäß Geschäftsordnung ein ständiges Auskunftsrecht des Aufsichtsrats nach Maßgabe des § 90 AktG sowie ein allgemeiner Auskunftsanspruch auf Aufforderung des Aufsichtsrats. Die Geschäftsleiter und Mitarbeiter werden über die Vergütungssysteme schriftlich in Kenntnis gesetzt. für sie maßgeblichen 3. Vergütungsbestandteile und Gesamtvergütung Die Gesamtvergütung (folgend „Vergütung“) für Geschäftsleiter und Mitarbeiter besteht grundsätzlich aus einer fixen Gehaltskomponente, die jährlich und ggf. auch unterjährig geprüft wird sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen variablen Komponenten. 3.1 Fixe Vergütungsbestandteile Fixe Vergütungsbestandteile stellen den Schwerpunkt der Vergütung bei der MainFirst Bank AG dar. Eine Abhängigkeit der Geschäftsleiter und Mitarbeiter von variablen Vergütungskomponenten wird dadurch vermieden. Vergütungsbericht MFB AG 2012 4 Die MainFirst Bank AG definiert fixe Vergütungsbestandteile wie folgt: monatliches Fixgehalt Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorung und zu sonstigen Versicherungen Zahlung von Beiträgen zur „Bankers Blanket Bond“ Versicherung bei Geschäfts-, Bereichs- und Abteilungsleitern zusätzlich Zahlung von Beiträgen zur D&O Versicherung Das Gesamtvolumen der fixen Vergütungsbestandteile muss einer objektiven Beurteilung sowie internen und externen Vergleichen standhalten. 3.2 Variable Vergütungsbestandteile Grundlage für die variablen Vergütungsleistungen sind der gesamtunternehmens- und bereichsbezogene Erfolg der MainFirst Bank AG sowie die individuelle Leistung der Mitarbeiter bzw. Geschäftsleiter. Die variable Vergütung beträgt im Regelfall höchstens 300% der fixen Vergütung. Ausnahmen von dieser Regel müssen begründet und von der Geschäftsleitung bzw. dem Aufsichtsrat (betreffend die Geschäftsleitung) gesondert genehmigt werden. Für Mitglieder der Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter und andere besonders erfahrene Mitarbeiter besteht zudem die Möglichkeit, sich mit dem Erwerb von Aktien der Muttergesellschaft MainFirst Holding AG, Zürich, bzw. der MF Participation AG, Zürich, zum Net Asset Value (NAV) am Unternehmen zu beteiligen. Grundsätzlich kann die variable Vergütungskomponente auch zu einem Teil in Aktien der oben genannten Gesellschaften gewährt werden. Die gewährten Aktien unterliegen dann teilweise entweder einer mehrjährigen Haltefrist oder werden erst nach einer mehrjährigen Frist übertragen. Die Erlaubnis zum Erwerb bzw. Gewährung an den Mitarbeiter wird durch die Geschäftsleitung bzw. den Aufsichtsrat für die Geschäftsleitung beschlossen. Weder die Aktie der MainFirst Holding AG noch die Aktie der MF Participation AG sind börsennotiert. Die Aktien werden über eine Zession und Eintrag ins jeweilige Aktienbuch erworben. Der jeweilige NAV wird grundsätzlich nur zweimal jährlich bestimmt. Weitergehende Kapitalinstrumente (Bezugsrechte, Wandelrechte) werden nicht eingesetzt. Vergütungsbericht MFB AG 2012 5 4. Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Geschäftsleiter Die Vergütung der Geschäftsleiter orientiert sich zusätzlich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und berücksichtigt zur Objektivierung interne und externe Vergleichsmaßstäbe. Geschäftsleiter können einen Ermessensbonus erhalten, der in Abhängigkeit von der nachhaltigen Erreichung der Ziele des Instituts und dem persönlichen Leistungsbeitrag des Geschäftsleiters vom Aufsichtsrat festgesetzt wird. Zur Gewährleistung einer nachhaltigen Erfolgsvergütung wird dabei auf das Gesamtbankergebnis und den persönlichen Leistungsbeitrag über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren abgestellt, indem ein vom Aufsichtsrat festgesetzter Bonus nur anteilig über einen Zeitraum von drei Jahren ausgezahlt wird. Die Auszahlung der anteiligen Tranchen erfolgt nur, wenn die Ziele des Instituts in dem jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr ebenfalls erreicht wurden und die wirtschaftliche Lage des Instituts die Auszahlung rechtfertigt. Soweit diese Voraussetzungen nicht bestehen, verfallen noch nicht geleistete Tranchen. Bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Vorstandsmitglieder hat das Institut unterstützend externe Berater eingebunden. 5. Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Mitarbeiter Die Vergütung der Mitarbeiter wird durch folgende Faktoren bestimmt: Analyse der Zielerreichung (Leistung) für den Mitarbeiter durch den Vorgesetzten (jährliche Beurteilung) Qualifikation und Erfahrung des Mitarbeiters Verantwortung und Position des Mitarbeiters sowie Leitungsspanne und Führungsverantwortung Verantwortung und Bedeutung der Stelle für die Geschäftsentwicklung Besondere Anforderungen und Leistungen im Rahmen des Anstellungsverhältnisses, die über die dem Mitarbeiter gesetzten Ziele hinausreichen Wirtschaftliches Ergebnis des Geschäftsbereichs, dem der Mitarbeiter angehört, und der MainFirst Bank AG insgesamt. Im internen Vergleich leitet sich die Vergütung aus folgenden Faktoren ab: Vergütung für vergleichbare Mitarbeiter (z.B. im Hinblick auf Leistung und Position) Entwicklung der Vergütung im Zeitablauf Vergütungsbericht MFB AG 2012 6 Angemessene Abstufung von Vergütungen innerhalb der Geschäftsbereiche und der Gesamtbank Im externen Vergleich leitet sich die Vergütung aus folgenden Faktoren ab: Vergleichsvergütungen bei anderen Investmentbanken/Vermögensverwaltern Publizierte allgemeine Gehaltsinformationen für den Bankensektor. MainFirst Bank AG Frankfurt am Main Vorstand Aufsichtsrat gez. Dr. Patrick Bettscheider gez. Dr. Andreas Haindl gez. Dr. Siegfried Jaschinski gez. Björn Kirchner gez. Dr. Ernst Thomas Emde Vergütungsbericht MFB AG 2012 7 Anhang 1: Angaben zu den Vergütungen unterteilt nach Geschäftsbereichen Unter Berücksichtigung der Größe, Struktur und des Geschäftsfelds des Instituts werden nachfolgend die Vergütungsangaben bezogen auf die Geschäftsbereiche Markt (Front Office) und Marktfolge (Back Office) dargestellt. Die Vergütungen der Geschäftsleiter sind dabei entsprechend ihren schwerpunktmäßigen Verantwortlichkeitsbereichen zugeordnet. Angaben zum Gesamtbetrag aller Vergütungen unterteilt in fixe und variable Vergütungsbestandteile 2012 in TEUR Fixe Vergütungen Variable Vergütungen* Gesamtvergütungen Geschäftsbereiche Markt Marktfolge 12.574.770 1.727.030 4.092.810 220.000 16.667.580 1.947.030 Gesamt 14.301.800 4.312.810 18.614.610 * Die variablen Vergütungsleistungen beziehen sich auf Vergütungen für das Jahr 2012, die in 2013 ausgezahlt wurden. Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung Geschäftsbereiche Anzahl begünstigte Personen der variablen Vergütung 43 9 52 Markt Marktfolge Gesamt Vergütungsbericht MFB AG 2012 8