ver.di Magazin Nr. 13

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ver.di Magazin Nr. 13
NR. 13
ver.di magazin
MAI 2013
FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DER GENOSSENSCHAFTSBANKEN
NUR NICHTS
Wie wir seit kurzem wissen, ist
neuen Arbeitsvertrages ihren
das keine Einzelaktion einiger
nachwirkenden Schutz aus dem
Vorstände, sondern eine gezielte
ver.di-Manteltarifvertrag verlieAnregung des AVR, des Arbeitgeren.
berverbandes der Volksbanken
Das sagt man Ihnen immer wieder, aber zur
Raiffeisenbanken. Inzwischen liegt
Den Vorständen beschreibt der
uns das Tarifrundschreiben Nr. 3/2013
AVR auch ganz offen, was er will:
Zeit ist diese Erinnerung besonders dringvom 2.4.2013 vor, und da wird genau
„Mit dem Austausch des Arbeitsverlich. Wir stellen nämlich fest, dass eine
eine solche Vorgehensweise empfohlen.
trages werden die nur noch nachwir(Sie erhalten dieses Rundschreiben als Anganze Reihe von Genossenschaftskenden Tarifverträge der Gewerklage zu der nachfolgenden Mail. Sofern sie
schaft
ver.di vertraglich abgelöst.“
banken scheinbar ohne Grund
diese nicht automatisch erhalten, wurde sie
neue Arbeitsverträge an die Beaus dem Mailverkehr herausgefiltert und liegt
Und auch im Folgenden ist der AVR sehr offen.
bei Ihrem Administrator!)
Wird sonst immer geleugnet, dass weitere Ver-
UNTERSCHREIBEN!
Seit 2010, steht da zu lesen, sind die Vorstände aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die
Verträge zu ändern. Grund ist die sogenannte „InBezugnahme-Klausel“, die regelt, welcher Tarifvertrag auf die Arbeitsbedingungen „im Übrigen“
anzuwenden sei. Hieß es da früher am Schluss des
Arbeitsvertrages „Im Übrigen gelten die Bestimmungen der vom AVR abgeschlossenen Tarifverträge.“, heißt es in den neueren Verträgen: „Im
Übrigen gelten die Bestimmungen der vom AVR ab
2010 abgeschlossenen Tarifverträge.“ Ein kleiner,
aber feiner Unterschied. Soll sich doch kein Beschäftigter – wenn er denn nicht selber ver.di-Mitglied
ist – unter den Schutz des ver.di-Mantelvertrages
retten können.
legschaften verteilt und die
Beschäftigten auffordert,
diese unterschrieben zurückzugeben.
schlechterungen in den Tarifabschlüssen mit DBV
und DHV folgen könnten. Heißt es nun: „Denn
würde in einem veralteten Tarifwerk auf vorsichtige
Reformschritte, die dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Banken dienen, verzichtet, kämen auf
die Mitarbeiter andere Entwicklungen zu. Zu nennen sind hier „Austritte aus dem Arbeitgeberverband“ und „Auslagerung/Personalabbau im Bereich
einfacher Tätigkeiten“.“ Hier wird dem Vorstand
auch gleich noch die mögliche Drohung gegen den
Betriebsrat mitgeliefert: Sonst treten wir aus dem
Verband aus, sonst schmeißen wir Leute raus, sonst
gliedern wir in Servicegesellschaften aus!
Fortsetzung Seite 2
Seit der Kündigung der Tarifverträge mit ver.di
durch den AVR und dem Auslaufen des Manteltarifvertrages zum 28.2.2013 macht diese Klausel aus
Arbeitgebersicht doppelt Sinn. Auch ver.di-Mitglieder würden durch das blinde Unterschreiben eines
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
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Fortsetzung von Seite 1
Bleibt der Betriebsrat / die Belegschaft aber hartnäckig, so wird empfohlen, Beschäftigte nur dann
zu befördern, zu versetzen, eine Zulage zu geben
oder ihr/ihm eine Teilzeitstelle zu gewähren, wenn
ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Den
Vorteil soll es nur geben, wenn auch ein wichtiger
Nachteil in Kauf genommen wird! Könnte man das
Erpressung nennen?
!
Ein sehr aufschlussreiches Rundschreiben an die Vorstände der
Mitgliedsinstitute und Mitgliedsverbände zum Thema Anpassung
Aber auch dagegen kann man sich wehren. Das
weiß sogar der AVR. Im nächsten Schritt empfiehlt
er dann eine Klausel, die sich sehr verwirrend und
kompliziert anhört (AVR Papier Schritt 2). Sie ist so
kompliziert, dass man sich zu Recht fragt, was denn
dann die Änderung noch solle.
Aber auch den Widerstand gegen diese Formulierung kalkuliert der AVR ein und schlägt dann vor,
zum normalen Verfahren zurückzukehren: In Schritt
3 empfiehlt der AVR den Vorständen für solche Vertragsänderungen auf allen unnötigen Schnickschnack zu verzichten und schlicht eine Zusatzvereinbarung zu machen, die nur die Änderung, die
wirklich stattfindet, präzise beschreibt.
nimmt, die Vorstände zu ermuntern (man
könnte auch aufhetzen sagen), die eigene Belegschaft über den Tisch zu ziehen. Schlicht
nach dem Motto: Die Kunst der Personalführung liegt darin, den Mitarbeiter so schnell
über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme begreift.
So nicht, lieber AVR!
Na also, warum nicht gleich so.
von Arbeitsverträgen finden Sie
ab Seite 5 zum Ausdrucken.
Für uns drängt sich der Eindruck auf, dass der
AVR hier den eindeutigen Versuch unter-
Lichtblick
für
Geno-Banker
Tatsächlich ist der ver.di-Manteltarifvertrag
weiterhin in den allermeisten Genossenschaftsbanken auch kollektiv gültig. Die Anwendung der Berufsjahresstaffel A und B sowie die verschlechterte Eingruppierung der
übernommenen Azubis müssen nicht hingenommen werden! Der Betriebsrat kann dagegen vorgehen.
Grundlage für diese Einschätzung ist das Urteil des
Bundesarbeitsgerichtes v.17.05.2011 – 1 AZR
797/09. Die entscheidenden Sätze:
„Der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10
BetrVG unterliegt die Einführung von Entlohnungsgrundsätzen und deren Änderung durch den Arbeitgeber (). Dabei kommt es für das Beteiligungs-
recht des Betriebsrats nicht darauf an, auf welcher
rechtlichen Grundlage die Anwendung der bisherigen Entlohnungsgrundsätze erfolgt ist, ob etwa
auf der Basis bindender Tarifverträge, einer Betriebsvereinbarung, einzelvertraglicher Absprachen
oder einer vom Arbeitgeber einseitig praktizierten
Vergütungsordnung.“
In kaum einer Bank (wenn überhaupt irgendwo)
wurde der Betriebsrat in den Wechsel eingebunden,
weshalb der ver.di-Manteltarifvertrag anzuwenden
ist. Und das nicht nur auf ver.di-Mitglieder in der individuellen Nachwirkung, sondern auf alle Beschäftigten. (Die einzige Ausnahme könnten DHV/
DBV-Mitglieder sein, auf die ja der Tarifvertrag ihrer
Organisation zwingend anzuwenden ist.)
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Betriebsräte können und sollten also handeln. Sie
haben die Möglichkeit, jeder anstehenden Umoder Eingruppierung zu widersprechen. Dadurch
müsste sich der Arbeitgeber die Zustimmung durch
das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Das Arbeitsgericht hätte also die Rechtsfrage zu entscheiden. Und
das nicht nur in einem Einzelfall, sondern – da solche Verfahren eine Weile dauern – im Zweifel auch
in einer Vielzahl von Fällen.
Der Betriebsrat könnte sich auch für einen alternativen Weg entscheiden. Er könnte den Arbeitgeber
unmittelbar auffordern, mit ihm über den Wechsel
vom ver.di-Manteltarifvertrag auf den Vergütungstarifvertrag (VTV) des Arbeitgeberverbandes der
Volksbanken Raiffeisenbanken (AVR) zu diskutieren.
Wird man sich hierbei nicht einig, steht jeder Seite
der Weg in die Einigungsstelle offen.
Die Einigungsstelle ist eine paritätisch (also gleichgewichtig besetzte Kommission aus VertreterInnen
der Betriebsrates und des Arbeitgebers. Ein unparteiischer Vorsitzender, oft ein Arbeitsrichter, gibt im
Zweifel für eine Seite den Ausschlag.
Die Vorstände der Volks- und Raiffeisenbanken
werden also merken, dass sie sich mit der Kündigung der Manteltarifverträge von ver.di –
und vorher mit der tarifpolitischen Zusammenarbeit mit zwielichtigen Organisationen – keinen Gefallen getan haben. Das, was sie am
liebsten hätten, nämlich Ruhe in der Bank,
werden sie so nicht bekommen.
ver di magazin
Genossenschaftsbanken verdienen fantastisch
Wir kennen das Ritual. Im März sitzt
Herr Fröhlich, Präsident des BVR, des
Bundesverbandes der Volksbanken
Raiffeisenbanken vor der versammelten Presse und referiert zur Ertragssituation. Dabei ist es seit Jahren so, dass
er mit Stolz geschwellter Brust immer
neue Rekordergebnisse des vergangenen Jahres zu verkünden weiß. Wenn
es dann aber zum Ausblick auf das laufende Jahr kommt, umwölkt sich die
Stirn, die Tonlage wechselt zu Moll.
Auf einmal sind da überall Risiken. Die
unsichere Wirtschaftslage, die sicher zu
Wertberichtigungen im Kreditgeschäft
führen wird, die Zinssituation, die den
Banken keine Luft zum Atmen lasse,
die steigenden Anforderungen der
Regulatoren ans Eigenkapital.
Arbeitnehm
er
Aber kommen wir von der Show
zur Realität:
Wir machen
Vor Steuern erzielte der FinanzVerbund
2012 einen Jahresüberschuss von 7.384
Mio. EURO, das ist mehr als die Genossen
je verdient haben. Mit diesem Gewinn
waren die Genossen in der Lage, den Fonds
für allgemeine Bankrisiken (einen Teil des
Eigenkapitals) um 3,1 Mrd. EURO aufzustocken, nachdem sie in 2011 bereits 2,9
Mrd. eingezahlt hatten. Zusammen mit den
nicht ausgeschütteten Gewinnen erhöhte sich damit das Eigenkapital der Genossenschaftsbanken in diesen Jahren um jeweils mehr als 10 %. Ohne dafür
Gelder von den Mitgliedern einzutreiben, sondern allein aus der sog. Thesaurierung. Und das in Jahren, die in der Bankenbranche nach wie vor als Krisenjahre gelten.
den Weg frei!
G
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Insgesamt hat sich das Eigenkapital der Genossen seit 2007 von 35,1 Mrd.
EURO auf 47,7 Mrd. EURO in 2012 erhöht, eine Zunahme um knapp ein Drittel.
Die Genossen sind damit für Basel III genauso gut gerüstet wie für die weitere
Ausweitung ihres Geschäftes. Wo andere mühsam Kapitalerhöhungen am
Markt platzieren müssen (Deutsche Bank und Commerzbank) oder mit Hilfe
findiger Konstruktionen stille Einlagen in offene umwandeln (die Sparkassen),
machen die Genossen einfach Gewinn!
Fortsetzung Seite 4
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ihre Risikoaktiva massiv zurückfahren mussten (Landesbanken und Großbanken). Auch die Sparkassen können ihr Geschäft nicht grenzenlos ausweiten,
weil sie nicht ganz so gut verdienen und sich zusätzliches Kapital auch nicht
beim Eigner, den Städten und Gemeinden holen können.
Fortsetzung von Seite 3
Auch eine andere Kennziffer macht das deutlich: der pro Beschäftigtem erzielte
Gewinn.
Nach ca. 1.000 Euro pro Beschäftigtem und Monat in 2000 und 2001 stieg
dieser Wert auf 1.500 EURO in 2003 und 2004 sowie 2.000 in 2005. Nach
einer kleinen Korrektur wegen der unmittelbaren Auswirkung der Bankenkrise,
kletterte der Gewinn pro Beschäftigtem und Monat auf 2.500 EURO in den
Jahren 2010 und 2011 und erreicht in diesem Jahr eine Rekordsumme von
3.846 EURO! Währenddessen schwanken die Sparkassen nach wie vor um die
1.500 EURO pro Beschäftigtem und Monat.
Gewinn pro Beschäftigtem und Monat
4500
Marktgewinne der Genossen!
3.846
4000
3500
3000
Wir gratulieren den Genossenschaftsbanken! Den Volks- und Raiffeisenbanken, den Sparda-Banken, den PSD-Banken, den Sonderinstituten
wie Apo-Bank und BBBank, sowie natürlich DZ Bank, WGZ Bank und
ihren Tochterunternehmen. Aber vor allem gratulieren wir den Belegschaften, die dieses Ergebnis erarbeitet haben.
2500
2000
1500
1.498
1000
500
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Sparkassen
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Wurden Sie
an dem Erfolg
angemessen
beteiligt?
2012
Genossenschaftsbanken
Sicherlich gibt es mehrere Gründe für die enormen Gewinnsteigerungen bei
den Genossen. Ein ganz besonderer Grund liegt aber auf der Hand. Die Genossen konnten das Kreditgeschäft und hier insbesondere im besser verzinsten
Geschäft mit Firmenkunden weit über Marktniveau ausweiten. Seit 2009, also
als unmittelbare Folge der Finanzkrise, haben die Genossenschaftsbanken ihr
Kreditgeschäft massiv auf Kosten der Konkurrenz ausgedehnt. Dabei mussten
sie gar nicht unbedingt jagen gehen. Andere zogen sich vom Markt zurück,
weil sie bestimmte Geschäftsbereiche ganz aufgaben (Auslandsbanken) oder
Am Ende geht’s immer ums Anfangen....
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