ver.di Magazin Nr. 13
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ver.di Magazin Nr. 13
NR. 13 ver.di magazin MAI 2013 FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DER GENOSSENSCHAFTSBANKEN NUR NICHTS Wie wir seit kurzem wissen, ist neuen Arbeitsvertrages ihren das keine Einzelaktion einiger nachwirkenden Schutz aus dem Vorstände, sondern eine gezielte ver.di-Manteltarifvertrag verlieAnregung des AVR, des Arbeitgeren. berverbandes der Volksbanken Das sagt man Ihnen immer wieder, aber zur Raiffeisenbanken. Inzwischen liegt Den Vorständen beschreibt der uns das Tarifrundschreiben Nr. 3/2013 AVR auch ganz offen, was er will: Zeit ist diese Erinnerung besonders dringvom 2.4.2013 vor, und da wird genau „Mit dem Austausch des Arbeitsverlich. Wir stellen nämlich fest, dass eine eine solche Vorgehensweise empfohlen. trages werden die nur noch nachwir(Sie erhalten dieses Rundschreiben als Anganze Reihe von Genossenschaftskenden Tarifverträge der Gewerklage zu der nachfolgenden Mail. Sofern sie schaft ver.di vertraglich abgelöst.“ banken scheinbar ohne Grund diese nicht automatisch erhalten, wurde sie neue Arbeitsverträge an die Beaus dem Mailverkehr herausgefiltert und liegt Und auch im Folgenden ist der AVR sehr offen. bei Ihrem Administrator!) Wird sonst immer geleugnet, dass weitere Ver- UNTERSCHREIBEN! Seit 2010, steht da zu lesen, sind die Vorstände aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Verträge zu ändern. Grund ist die sogenannte „InBezugnahme-Klausel“, die regelt, welcher Tarifvertrag auf die Arbeitsbedingungen „im Übrigen“ anzuwenden sei. Hieß es da früher am Schluss des Arbeitsvertrages „Im Übrigen gelten die Bestimmungen der vom AVR abgeschlossenen Tarifverträge.“, heißt es in den neueren Verträgen: „Im Übrigen gelten die Bestimmungen der vom AVR ab 2010 abgeschlossenen Tarifverträge.“ Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Soll sich doch kein Beschäftigter – wenn er denn nicht selber ver.di-Mitglied ist – unter den Schutz des ver.di-Mantelvertrages retten können. legschaften verteilt und die Beschäftigten auffordert, diese unterschrieben zurückzugeben. schlechterungen in den Tarifabschlüssen mit DBV und DHV folgen könnten. Heißt es nun: „Denn würde in einem veralteten Tarifwerk auf vorsichtige Reformschritte, die dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Banken dienen, verzichtet, kämen auf die Mitarbeiter andere Entwicklungen zu. Zu nennen sind hier „Austritte aus dem Arbeitgeberverband“ und „Auslagerung/Personalabbau im Bereich einfacher Tätigkeiten“.“ Hier wird dem Vorstand auch gleich noch die mögliche Drohung gegen den Betriebsrat mitgeliefert: Sonst treten wir aus dem Verband aus, sonst schmeißen wir Leute raus, sonst gliedern wir in Servicegesellschaften aus! Fortsetzung Seite 2 Seit der Kündigung der Tarifverträge mit ver.di durch den AVR und dem Auslaufen des Manteltarifvertrages zum 28.2.2013 macht diese Klausel aus Arbeitgebersicht doppelt Sinn. Auch ver.di-Mitglieder würden durch das blinde Unterschreiben eines Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 1 ver di magazin Fortsetzung von Seite 1 Bleibt der Betriebsrat / die Belegschaft aber hartnäckig, so wird empfohlen, Beschäftigte nur dann zu befördern, zu versetzen, eine Zulage zu geben oder ihr/ihm eine Teilzeitstelle zu gewähren, wenn ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Den Vorteil soll es nur geben, wenn auch ein wichtiger Nachteil in Kauf genommen wird! Könnte man das Erpressung nennen? ! Ein sehr aufschlussreiches Rundschreiben an die Vorstände der Mitgliedsinstitute und Mitgliedsverbände zum Thema Anpassung Aber auch dagegen kann man sich wehren. Das weiß sogar der AVR. Im nächsten Schritt empfiehlt er dann eine Klausel, die sich sehr verwirrend und kompliziert anhört (AVR Papier Schritt 2). Sie ist so kompliziert, dass man sich zu Recht fragt, was denn dann die Änderung noch solle. Aber auch den Widerstand gegen diese Formulierung kalkuliert der AVR ein und schlägt dann vor, zum normalen Verfahren zurückzukehren: In Schritt 3 empfiehlt der AVR den Vorständen für solche Vertragsänderungen auf allen unnötigen Schnickschnack zu verzichten und schlicht eine Zusatzvereinbarung zu machen, die nur die Änderung, die wirklich stattfindet, präzise beschreibt. nimmt, die Vorstände zu ermuntern (man könnte auch aufhetzen sagen), die eigene Belegschaft über den Tisch zu ziehen. Schlicht nach dem Motto: Die Kunst der Personalführung liegt darin, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme begreift. So nicht, lieber AVR! Na also, warum nicht gleich so. von Arbeitsverträgen finden Sie ab Seite 5 zum Ausdrucken. Für uns drängt sich der Eindruck auf, dass der AVR hier den eindeutigen Versuch unter- Lichtblick für Geno-Banker Tatsächlich ist der ver.di-Manteltarifvertrag weiterhin in den allermeisten Genossenschaftsbanken auch kollektiv gültig. Die Anwendung der Berufsjahresstaffel A und B sowie die verschlechterte Eingruppierung der übernommenen Azubis müssen nicht hingenommen werden! Der Betriebsrat kann dagegen vorgehen. Grundlage für diese Einschätzung ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes v.17.05.2011 – 1 AZR 797/09. Die entscheidenden Sätze: „Der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt die Einführung von Entlohnungsgrundsätzen und deren Änderung durch den Arbeitgeber (). Dabei kommt es für das Beteiligungs- recht des Betriebsrats nicht darauf an, auf welcher rechtlichen Grundlage die Anwendung der bisherigen Entlohnungsgrundsätze erfolgt ist, ob etwa auf der Basis bindender Tarifverträge, einer Betriebsvereinbarung, einzelvertraglicher Absprachen oder einer vom Arbeitgeber einseitig praktizierten Vergütungsordnung.“ In kaum einer Bank (wenn überhaupt irgendwo) wurde der Betriebsrat in den Wechsel eingebunden, weshalb der ver.di-Manteltarifvertrag anzuwenden ist. Und das nicht nur auf ver.di-Mitglieder in der individuellen Nachwirkung, sondern auf alle Beschäftigten. (Die einzige Ausnahme könnten DHV/ DBV-Mitglieder sein, auf die ja der Tarifvertrag ihrer Organisation zwingend anzuwenden ist.) 2 Betriebsräte können und sollten also handeln. Sie haben die Möglichkeit, jeder anstehenden Umoder Eingruppierung zu widersprechen. Dadurch müsste sich der Arbeitgeber die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Das Arbeitsgericht hätte also die Rechtsfrage zu entscheiden. Und das nicht nur in einem Einzelfall, sondern – da solche Verfahren eine Weile dauern – im Zweifel auch in einer Vielzahl von Fällen. Der Betriebsrat könnte sich auch für einen alternativen Weg entscheiden. Er könnte den Arbeitgeber unmittelbar auffordern, mit ihm über den Wechsel vom ver.di-Manteltarifvertrag auf den Vergütungstarifvertrag (VTV) des Arbeitgeberverbandes der Volksbanken Raiffeisenbanken (AVR) zu diskutieren. Wird man sich hierbei nicht einig, steht jeder Seite der Weg in die Einigungsstelle offen. Die Einigungsstelle ist eine paritätisch (also gleichgewichtig besetzte Kommission aus VertreterInnen der Betriebsrates und des Arbeitgebers. Ein unparteiischer Vorsitzender, oft ein Arbeitsrichter, gibt im Zweifel für eine Seite den Ausschlag. Die Vorstände der Volks- und Raiffeisenbanken werden also merken, dass sie sich mit der Kündigung der Manteltarifverträge von ver.di – und vorher mit der tarifpolitischen Zusammenarbeit mit zwielichtigen Organisationen – keinen Gefallen getan haben. Das, was sie am liebsten hätten, nämlich Ruhe in der Bank, werden sie so nicht bekommen. ver di magazin Genossenschaftsbanken verdienen fantastisch Wir kennen das Ritual. Im März sitzt Herr Fröhlich, Präsident des BVR, des Bundesverbandes der Volksbanken Raiffeisenbanken vor der versammelten Presse und referiert zur Ertragssituation. Dabei ist es seit Jahren so, dass er mit Stolz geschwellter Brust immer neue Rekordergebnisse des vergangenen Jahres zu verkünden weiß. Wenn es dann aber zum Ausblick auf das laufende Jahr kommt, umwölkt sich die Stirn, die Tonlage wechselt zu Moll. Auf einmal sind da überall Risiken. Die unsichere Wirtschaftslage, die sicher zu Wertberichtigungen im Kreditgeschäft führen wird, die Zinssituation, die den Banken keine Luft zum Atmen lasse, die steigenden Anforderungen der Regulatoren ans Eigenkapital. Arbeitnehm er Aber kommen wir von der Show zur Realität: Wir machen Vor Steuern erzielte der FinanzVerbund 2012 einen Jahresüberschuss von 7.384 Mio. EURO, das ist mehr als die Genossen je verdient haben. Mit diesem Gewinn waren die Genossen in der Lage, den Fonds für allgemeine Bankrisiken (einen Teil des Eigenkapitals) um 3,1 Mrd. EURO aufzustocken, nachdem sie in 2011 bereits 2,9 Mrd. eingezahlt hatten. Zusammen mit den nicht ausgeschütteten Gewinnen erhöhte sich damit das Eigenkapital der Genossenschaftsbanken in diesen Jahren um jeweils mehr als 10 %. Ohne dafür Gelder von den Mitgliedern einzutreiben, sondern allein aus der sog. Thesaurierung. Und das in Jahren, die in der Bankenbranche nach wie vor als Krisenjahre gelten. den Weg frei! G E W I N N Insgesamt hat sich das Eigenkapital der Genossen seit 2007 von 35,1 Mrd. EURO auf 47,7 Mrd. EURO in 2012 erhöht, eine Zunahme um knapp ein Drittel. Die Genossen sind damit für Basel III genauso gut gerüstet wie für die weitere Ausweitung ihres Geschäftes. Wo andere mühsam Kapitalerhöhungen am Markt platzieren müssen (Deutsche Bank und Commerzbank) oder mit Hilfe findiger Konstruktionen stille Einlagen in offene umwandeln (die Sparkassen), machen die Genossen einfach Gewinn! Fortsetzung Seite 4 3 ver di magazin ihre Risikoaktiva massiv zurückfahren mussten (Landesbanken und Großbanken). Auch die Sparkassen können ihr Geschäft nicht grenzenlos ausweiten, weil sie nicht ganz so gut verdienen und sich zusätzliches Kapital auch nicht beim Eigner, den Städten und Gemeinden holen können. Fortsetzung von Seite 3 Auch eine andere Kennziffer macht das deutlich: der pro Beschäftigtem erzielte Gewinn. Nach ca. 1.000 Euro pro Beschäftigtem und Monat in 2000 und 2001 stieg dieser Wert auf 1.500 EURO in 2003 und 2004 sowie 2.000 in 2005. Nach einer kleinen Korrektur wegen der unmittelbaren Auswirkung der Bankenkrise, kletterte der Gewinn pro Beschäftigtem und Monat auf 2.500 EURO in den Jahren 2010 und 2011 und erreicht in diesem Jahr eine Rekordsumme von 3.846 EURO! Währenddessen schwanken die Sparkassen nach wie vor um die 1.500 EURO pro Beschäftigtem und Monat. Gewinn pro Beschäftigtem und Monat 4500 Marktgewinne der Genossen! 3.846 4000 3500 3000 Wir gratulieren den Genossenschaftsbanken! Den Volks- und Raiffeisenbanken, den Sparda-Banken, den PSD-Banken, den Sonderinstituten wie Apo-Bank und BBBank, sowie natürlich DZ Bank, WGZ Bank und ihren Tochterunternehmen. Aber vor allem gratulieren wir den Belegschaften, die dieses Ergebnis erarbeitet haben. 2500 2000 1500 1.498 1000 500 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Sparkassen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Wurden Sie an dem Erfolg angemessen beteiligt? 2012 Genossenschaftsbanken Sicherlich gibt es mehrere Gründe für die enormen Gewinnsteigerungen bei den Genossen. Ein ganz besonderer Grund liegt aber auf der Hand. Die Genossen konnten das Kreditgeschäft und hier insbesondere im besser verzinsten Geschäft mit Firmenkunden weit über Marktniveau ausweiten. Seit 2009, also als unmittelbare Folge der Finanzkrise, haben die Genossenschaftsbanken ihr Kreditgeschäft massiv auf Kosten der Konkurrenz ausgedehnt. Dabei mussten sie gar nicht unbedingt jagen gehen. Andere zogen sich vom Markt zurück, weil sie bestimmte Geschäftsbereiche ganz aufgaben (Auslandsbanken) oder Am Ende geht’s immer ums Anfangen.... Heute wichtiger als gestern: Mitglied werden! www.mitgliedwerden.verdi.de Nur eine mitgliederstarke ver.di erreicht eine aktive und kompetente Interessenvertretung! Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verantwortlich: Mark Roach, ver.di Bundesfachgruppe Bankgewerbe, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Tel.: 030 69561624, mail: [email protected] 4 ver di magazin 5 ver di magazin 6 ver di magazin 7 ver di magazin 8 ver di magazin 9