Fluch oder Segen? - Postdienste, Speditionen und Logistik

Transcription

Fluch oder Segen? - Postdienste, Speditionen und Logistik
be wegen
F A C H B E R E I C H
•
P O S T D I E N S T E
H e f t
•
S P E D I T I O N E N
•
L O G I S T I K
0 4 / 2 0 0 3
Foto: Jochen Tack/Das Fotoarchiv
Satellitennavigation
Fluch oder Segen?
mo
e
ßd
ro ril
G
:
p
te 5. A 0
m
1
a
Be am eite
S
MENSCHEN MEINUNGEN MELDUNGEN
INHALT
■
■
NACHRICHTEN
KEP-Branche
Interessenausgleich
mit trans-o-flex
In memoriam
Kurt Gscheidle
Titel-Thema
6–7
Mehr Sicherheit
durch GPS?
8
Streichungen:
Beamte machen mobil
Tarifabschluss Post soll
übernommen werden
Der ehemalige Bundespostminister Kurt Gscheidle
(SPD) ist tot. Er starb am
22. Februar in Saarbrücken
im Alter von 78 Jahren. Unter Bundeskanzler Helmut
Schmidt
(SPD)
war
er
von 1974
bis 1980
Post- und
Verkehrsminister,
nach der
Kurt Gscheidle
Herauslösung
des Verkehrsressorts 1980
bis 1982 Postminister.
Gscheidle wurde am 16. Dezember 1924 geboren. Er
arbeitete zunächst als Feinmechaniker im Postdienst.
1948 kehrte er aus französischer Kriegsgefangenschaft
nach Deutschland zurück
und machte sich schnell
verdient um die Deutsche
Postgewerkschaft
(DPG).
1957 wurde er zum 3. Vorsitzenden der DPG gewählt.
1961 zog er als SPD-Abgeordneter in den Bundestag
ein. 1965 wurde er stellvertretender Vorsitzender der
DPG und arbeitete in diesem
Amt bis zum November
1969.
Vor seiner Tätigkeit als Minister war er beamteter
Staatssekretär
im
Bundesministerium für Verkehr
und für das Post- und Fernmeldewesen. Franz Treml
würdigte den Kollegen
Gscheidle für den ver.diBundesvorstand mit den
Worten: „Mit Kurt Gscheidle verlieren wir eine herausragende Persönlichkeit in
der Geschichte der ehemaligen Deutschen Postgewerkschaft. Wir werden ihm ein
ehrendes Andenken bewahren.“ Das Mitgefühl gehöre
nun den Angehörigen.
Beamte
9
Service
10
Einberufung zur
Konferenz
12
ver.di fordert Pakt
für die Post
Post-Konzern
Korrektur
In der Ausgabe 03/2003
von „bewegen“ ist auf
Seite 6 die Grafik fehlerhaft. Der Mitgliederanteil
nach Fachgruppen beträgt: 75 Prozent Postdienste, 14 Prozent Speditionen /Logistik, 11 Prozent KEP-Branche.
IMPRESSUM
bewegen
Nr. 04/2003
2. Jahrgang
Herausgeber:
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft e.V.
Bundesvorstand:
Frank Bsirske, Rolf Büttner
Verantwortlicher Redakteur:
Jan Jurczyk
E-Mail:
[email protected]
Online-Ausgabe:
www.verdi-Fachbereiche.de
Redaktionsanschrift:
Fachbereich Postdienste,
Speditionen und Logistik
Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin
Telefon: 0 30/69 56-0
Fax: 0 30/69 56-30 12
Erscheinungsweise:
10 Ausgaben pro Jahr
Redaktionsschlüsse:
Heft 05/03 28. März 2003
Heft 06/03 30. April 2003
Gestaltung+Layout:
Maren Philipp
Druckauflage:
316 000
Herstellung+Druck:
apm AG Eppelheim,
Niederlassung Frankfurt am Main,
Theodor-Heuss-Allee 90–98,
60486 Frankfurt/Main,
www.alpha-print-medien.de
2
04/2003
|
ver.di
Foto: DPA
4
Danzas wählt
Aufsichtsräte
Bei der Danzas Deutschland
Holding GmbH und der
Danzas GmbH werden voraussichtlich im August 2003
die Arbeitnehmervertreter
in den Aufsichtsräten neu
gewählt.
Die Danzas Deutschland
Holding GmbH zählt rund
7500 und die Danzas GmbH
etwa 4000 Beschäftigte.
Die Anzahl der Arbeitnehmer ist bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats
und bei der Art der Wahl
von großer Bedeutung.
Beide Unternehmen haben
nicht mehr als 10 000 Beschäftigte. Somit bestehen
beide Aufsichtsräte gemäß
dem
Mitbestimmungsgesetz aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Außerdem werden die
Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat bei Unternehmen mit bis zu 8000 Beschäftigten in der Regel in
unmittelbarer Wahl durch
die wahlberechtigten Arbeitnehmer gewählt, sofern
diese nicht die Wahl durch
Delegierte beschließen. Da
bei Danzas beide Wahlen
zeitgleich stattfinden, besteht der Hauptwahlvorstand der Danzas GmbH aus
den selben Mitgliedern wie
der Hauptwahlvorstand der
Danzas Deutschland Holding
GmbH. Dies erleichtert unter anderem die Koordination des Wahlverfahrens,
das Anfang 2003 begonnen
hat.
Katrin Willnecker
Alles Gute
Siegfried Konrad
Siegfried Konrad, Fachbereichsleiter Postdienste, Speditionen und Logistik im
ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, ist am
24. Januar 2003 auf der
Landesbezirksfachbereichs-
konferenz in Braunschweig
verabschiedet worden. Bundesfachbereichsvorsitzender
Rolf Büttner dankte ihm für
mehr als 40 Jahre ehrenund hauptamtliche engagierte Gewerkschaftsarbeit.
Siegfried Konrad kam 1957
als Postjunge zur Post und
trat in die damalige Deutsche Postgewerkschaft (DPG)
ein. Viele Jahre war er Jugendvertreter und Mitglied
im Bezirksjugendausschuss
des damaligen DPG-Bezirkes Hannover sowie Personalratsmitglied beim Postamt Peine.
Anfang der 70er-Jahre besuchte Siegfried Konrad die
Akademie für Arbeit in
Frankfurt am Main, an die
sich eine Tätigkeit als Sekretär im Bildungszentrum
Gladenbach anschloss. Von
1977 an arbeitete er fast
zwei Jahrzehnte als Bezirkssekretär im DPG-Bezirk
Hannover/Braunschweig
mit den Schwerpunkten
Arbeits- und Tarifrecht,
Arbeitsbedingungen
im Postdienst
und Jugendarbeit.
Daneben
Siegfried Konrad leistete
er weiter
gewerkschaftliche Bildungsarbeit. Vor acht Jahren
wählten ihn dann die Delegierten des außerordentlichen DPG-Bezirkstages zum
Bezirksvorsitzenden Hannover/Braunschweig.
Mit dem Gründungsprozess
zur Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurde er Fachbereichsleiter Postdienste,
Speditionen und Logistik im
ver.di-Landesbezirk Niedersachsen/Bremen. Siegfried
Konrad tritt am 1. Mai 2003
in den Ruhestand. Der Landesbezirksfachbereich wird
von Rolf Bauermeister geleitet.
Foto: ver.di
bewegen |
bewegen |
MENSCHEN MEINUNGEN MELDUNGEN
Neue Ratgeber
Für Senioren steht eine Reihe von vier neuen Ratgebern zur Verfügung. Die
Broschüre „Die Versorgung
im Alter, Sozialhilfe und
Wohngeld“
gibt
einen
Überblick über das Sozialleistungsrecht und enthält
wichtige Tipps. Ein weiterer
Ratgeber mit dem Titel „Die
Kranken- und Pflegeversicherung“ beschäftigt sich
mit den Grundzügen der
Leistungen in der Krankenund Pflegeversicherung und
beschreibt Wissenswertes
zu Zuzahlungen, Überforderungs- und Sozialklauseln.
Die dritte Broschüre befasst
sich mit der Frage „Todesfall
– und was dann“. Ein vierter
Ratgeber fasst noch einmal
alle Vorteile einer Gewerkschaftsmitgliedschaft
für
Senioren zusammen. Die
Schriftenreihe ist über die
Landesbezirke und die Bezirke erhältlich.
Beiträge im Griff
Manche
ver.di-Mitglieder
sind eigentlich gar keine
mehr. Warum? Weil sie, ohne dass aufgefallen wäre,
keine Beiträge zahlen. Im
vergangenen Jahr hat ver.di
deshalb ein Projekt gestartet. Der Erfolg kann sich sehen lassen. Bisher hat das
Projektteam erreicht, dass
rund 1 400 Mitglieder ihre
Beiträge wieder ordnungsgemäß bezahlen. Bei rund
3 000 Mitgliedern wurden
im persönlichen Gespräch
die Konten überprüft. „Die
Kollegen sind gar nicht sauer, dass ihre Gewerkschaft
anruft und nachfragt“, sagt
Projektleiterin Monika Wittnebel. Die Hotline (0 6966 95 66 15) des Projektteams ist montags bis donnerstags von 9 bis 19 Uhr
geschaltet. Per E-Mail zu erreichen sind die Kolleginnen
und Kollegen unter [email protected].
■
■
Demo für den Frieden
Rund 500 000 Menschen haben am 15. Februar in Berlin für den Frieden im Nahen Osten und
gegen einen Irak-Krieg demonstriert. Mit ver.di-Fahnen und pfiffigen Plakaten haben sich auch
viele Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik
beteiligt. ver.di spricht sich unter dem Motto „Krieg ist keine Lösung“ für weitere Inspektionen
der Vereinten Nationen aus.
LESERBRIEFE
Moin moin,
liebe Leute,
der Kollege Roland spricht
mir mit seinem Leserbrief
aus der Seele. Es ist nur so
schwer, etwas zu bewegen
unter den Fahrern. Fast alle
haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Ich habe
versucht, mich nach 25 Jahren auf der Landstraße zu
wehren. Und, was war?
Nach weiteren zwei Jahren
hat man es mir mit Geld
schmackhaft gemacht, freiwillig zu gehen. Nur, die Lösung ist das auch nicht. Es
muss doch auch mal einer
Hinweis
Die Redaktion behält sich
die Veröffentlichung von
Leserbriefen sowie deren
Bearbeitung oder Kürzung vor. Leserbriefe geben nicht die Meinung
der Redaktion wieder.
der Öffentlichkeit sagen,
dass der Alltag in diesem
Gewerbe mit dem Arbeitstag eines normalen Arbeitnehmers nichts zu tun hat –
selbst, wenn die Vorschriften eingehalten werden. Es
gehen alle sozialen Kontakte verloren. Manfred Breucker
Falsche
Hoffnungen?
Jeder Betriebsrat wird es
ausdrücklich begrüßen, wenn
endlich
Voraussetzungen
geschaffen würden für Entwicklungsmöglichkeiten im
eigenen Betrieb. Tatsächlich
sieht es aber so aus, dass
im mittleren Dienst viele
BeamtInnen mit A7 auf
eine Beförderung nach A8
ihr ganzes Leben gar nicht
mehr hoffen dürfen, ein Erreichen ihres Laufbahnendes ist in der Regel schon
gar nicht zu erwarten. Vielen KollegInnen des mittleren Dienstes wird inzwischen doch sogar nahegelegt, als Zusteller zu arbei-
ten, da für sie in der Verwaltung oder am Schalter kein
Platz mehr ist. Immer mehr
hoch motivierte und qualifizierte Kolleginnen und Kollegen werden aus ihren Jobs
in die Dienstunfähigkeit gedrängt, weil ihr Arbeitsplatz
wegrationalisiert wird und
sie für die Zustellung nicht
zur Verfügung stehen. Hier
müsste eine sinnvolle Personalentwicklung ansetzen:
Erst müssten die Arbeitsplätze vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, auf denen die Kolleginnen und
Kollegen dann auch eine
sinnvolle Zukunftsperspektive aufbauen könnten. Das
Gegenteil ist der Fall. Fast
jeder bangt inzwischen
mittelfristig um seinen Arbeitsplatz. Von Entwicklungschancen kann man bei
der Post zur Zeit doch nur in
Hochglanzbroschüren des
Arbeitgebers träumen, aber
doch nicht auf den Seiten
einer Gewerkschaftszeitung.
Jörg Wolff, Bezirksfachbereichsvorsitzender Neckar-Alb
ver.di
|
04/2003
3
bewegen |
KEP-BRANCHE
Fit für den Alltag
ver.di veranstaltet praxisorientierte Seminare für Betriebsräte
In der Woche vom 5. bis
9. Mai 2003 findet in der
ver.di-Bildungsstätte Undeloh ein Seminar speziell für Betriebsräte aus
Unternehmen der KEPBranche statt.
Die ver.di-Fachgruppe Kurier-, Expressund Paketdienste bietet dieses Seminar
für Betriebsräte an, die sich mit den
Entwicklungen in der Branche auseinandersetzen wollen und betriebspolitisch nach dem BetrVG damit konfrontiert sind.
Die KEP-Branche unterliegt zur Zeit
einem Wandel. Die klassischen Betriebe erhalten Konkurrenz durch Logistiker oder reine KEP-Unternehmen werden immer stärker zu global agierenden Logistikunternehmen. Neben der
Deutschen Post AG, die mit dem Markennamen DP WN und DHL Express
Zeichen setzt, agieren weitere europäische Monopolunternehmen auf dem
deutschen Markt. Ebenso wie die französischen, britischen und holländischen Postunternehmen ihre KEPSparten ausbauen und sich durch Zukäufe und Kooperationen auf den
Märkten positionieren, macht dies
auch die Deutsche Post AG weltweit.
Diese Entwicklungen sind in vielen
Unternehmen durch Umbenennungen
und Umstrukturierungen konkret für
die Beschäftigten und die Betriebsräte
spürbar. Neben dem Abschied von bekannten Strukturen hat dies meistens
auch Entlassungen, den verstärkten
Einsatz von Subunternehmern und
weiteren Formen von Ausgliederung
beziehungsweise Fremdvergabe von
Aufgaben zur Folge.
In der Vergangenheit waren von
diesen Umbrüchen vor allem die Kolleginnen und Kollegen im Fahrbereich
betroffen. Neu hinzu kommen jetzt die
Beschäftigten im stationären Bereich,
in den Verwaltungen und Zentralen.
Die branchenspezifischen Entwicklungen können nicht losgelöst von den ar-
beitsmarktpolitischen
Maßnahmen
und der hohen Zahl an Arbeitslosen
betrachtet werden. Ebenso müssen
Prognosen zum Wachstumsmarkt KEP
revidiert werden, da die weltwirtschaftliche Lage sich ganz unterschiedlich auf die Unternehmen auswirkt.
Mit diesem Wissen stehen Betriebsräte vor immer komplexeren und komplizierten Entscheidungen. Die Tragweite dieser Entscheidungen ist oft
von Anfang an schwer zu überblicken.
Das Seminar bietet dazu zahlreiche
handwerkliche Tipps und Methoden
an, die in Arbeitsgruppen auf ihre Alltagstauglichkeit überprüft werden.
Herzlich eingeladen sind alle Betriebsräte, die schon Erfahrung mit dem Betriebsverfassungsgesetz BetrVG haben
und diese vertiefen wollen.
Anmeldungen: direkt in der Bildungsstätte Undeloh. Dort ist auch der
ausführliche Seminarplan erhältlich.
Das Seminar nach BetrVG-Paragraf
37,6 kostet rund 650 Euro.
Michael Walter, Referent Fachgruppe KEP
trans-o-flex lenkt endlich ein
Verhandlungen über Interessenausgleich sind abgeschlossen
ver.di hat sich bei den Verhandlungen
über einen Interessenausgleich mit
trans-o-flex in einer Form geeinigt, die
aus Sicht der Gewerkschaft als äußerst
positiv bezeichnet werden kann. Bei
Redaktionsschluss hatten beide Seiten
die Vereinbarung allerdings noch nicht
abschließend unterzeichnet.
Die Verhandlungen gingen auf die
Ende vergangenen Jahres bekanntgewordenen Pläne zur Umstrukturierung
von trans-o-flex zurück. ver.di und der
Gesamtbetriebsrat hatten seinerzeit
den Arbeitgeber zu Interessenausgleichsverhandlungen aufgefordert.
Ziel war es, die Arbeitplätze aller Beschäftigten für einen möglichst langen
Zeitraum zu sichern – unabhängig von
der zukünftigen Rechtsform von transo-flex und der neuen AuslieferGmbHs. Vor dem Hintergrund, dass
nicht nur die Geschäftsführung von
4
04/2003
|
ver.di
trans-o-flex am Verhandlungstisch saß,
sondern auch der Anteilseigner Deutsche Post AG (DPAG) waren die Verhandlungen mitgeprägt von der Sorge,
ob und wann das Bundeskartellamt beziehungsweise das Oberlandesgericht
Düsseldorf der DPAG „grünes Licht“
für die Aufstockung auf 100 Prozent
der Anteile geben wird. Offen war
auch, wie dann die Konsequenzen
für trans-o-flex im Zuge der STARHochglanz-Kampagne aussehen könnten.
Die erzielten Ergebnisse, dem der
Gesamtbetriebsrat am 26. Februar
2003 seine Zustimmung erteilte, sind
daher sehr erfreulich. Die wesentlichsten Eckpunkte der Vereinbarung: Der
Netzbetrieb in der bisherigen Form
wird bis Ende 31. Dezember 2005 sichergestellt. Im Falle einer Insolvenz
wird der Betrieb der betroffenen Aus-
liefer-GmbHs durch die Schnell-Lieferdienst GmbH sichergestellt. Alle Betriebsvereinbarungen in einer Niederlassung und alle Gesamtbetriebsvereinbarungen sowie alle Tarifverträge in
den Ausliefer-GmbHs behalten ihre
Gültigkeit. Der Rahmensozialplan gilt
auch in den Ausliefer-GmbHs und wird
finanziell aufgestockt. Alle Beschäftigten in den Ausliefer-GmbHs erhalten
übertarifliche Zulagen und die Anrechnung der Betriebszugehörigkeit. Die
betroffenen ArbeitnehmerInnen in den
neuen Ausliefer-GmbHs können in einem betrieblichen Schlichtungsausschuss ihre Zuordnung überprüfen lassen. Betriebsräte in Ausliefer-GmbHs
können viermal im Jahr an GBR-Sitzungen teilnehmen. Die Ausliefer-GmbHs
müssen innerhalb eines Monats in Arbeitgeberverbände eintreten.
Michael Walter
bewegen |
KEP-BRANCHE
Die Welt der Briefdienste
wird bunter
Zunehmender Wettbewerb auf dem Postmarkt – Guter Rat ist gefragt
Die Annahme, Beförderung und Auslieferung von Sendungen ist längst
nicht mehr nur dem „gelben Riesen“
vorbehalten. Bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
können interessierte Unternehmen Lizenzen beantragen, um Postdienstleistungen anzubieten. Noch sind die
Wettbewerber der Deutschen Post AG
verhältnismäßig kleine Unternehmen
und die Anzahl der dort Beschäftigten
ist noch nicht sehr hoch. ver.di ist trotzdem gefragt.
Die im April 1999 gegründete PIN
AG ist eine der Firmen, in denen ver.di
bereits Mitglieder für sich gewinnen
konnte. Sie gehört zu den ersten
Unternehmen, die sämtliche Lizenzen
für den Post- und Paketverkehr erhielten und ist heute nach eigenen Angaben der im Briefsegment größte private Wettbewerber der Deutschen Post
AG. Die PIN AG hat ihren Sitz in Berlin
und ist derzeit im Berliner sowie im
Leipziger Raum tätig. Neben dem Einsammeln, Befördern und Ausliefern
von Sendungen bietet sie diverse andere Dienstleistungen an.
Foto: Olaf Jandke/Caro
Die Annahme, Beförderung und Auslieferung
von Sendungen ist längst
nicht mehr nur dem
„gelben Riesen” vorbehalten – die Konkurrenz
regt sich.
Mehr Blau statt Gelb – die Berufskleidung der PIN-Zusteller ähnelt den Post-Kollegen.
Foto: Jirka Jansch
Bei der PIN AG sind rund 650 Menschen beschäftigt. Beim Start des
Unternehmens wurden die Beschäftigten noch in feste Vollzeitarbeitsverhältnisse eingestellt. Doch seit etwa einem Jahr werden verstärkt Teilzeitarbeitsverträge abgeschlossen sowie Leiharbeitnehmer eingesetzt. Außerdem
werden festen Vollzeitbeschäftigten
neue Verträge mit anderen Konditionen wie veränderter Bezahlung oder
Teilzeit angeboten. Stoßen derlei Angebote auf Ablehnung, wird auch
schon mal mit Kündigung gedroht.
Auch gehen die Arbeitszeiten der
Vollzeitbeschäftigten oft weit über das
vertraglich vereinbarte Maß von 40
Stunden hinaus, wobei auch das Arbeitszeitgesetz
verletzt
wird.
Überstunden,
die bereits im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, werden –
wenn überhaupt – nur
in bar und nicht in
Freizeit abgegolten.
Auch eine „Arbeitszeitverlängerung“ per
Rufbereitschaft an eiHoch auf dem gelben Wagen fahren die PIN-KollegInnen
gentlich freien Tagen
nicht. Aber der Fuhrpark kann sich sehen lassen.
ist an der Tagesord-
nung. Bei der Bezahlung gilt ein Modell, das sich aus einer Grundvergütung sowie Prämienzahlungen zusammensetzt. Der Anteil der Prämie
am monatlichen Einkommen beträgt
fast 40 Prozent. Da die Prämienausschüttung auf diversen, meist von den
Beschäftigten gar nicht beeinflussbaren Kriterien wie etwa zugestellten
Sendungsmengen beruht, schwankt
das Einkommen stark. Die Arbeitsmittel wie etwa Kleidung und das Zustellfahrrad werden vom Arbeitgeber
gestellt. Doch Kosten wie beispielsweise für die Reparatur des Zustellfahrrades müssen von den Beschäftigten
selbst getragen werden. Der Urlaub
von 24 Werktagen im Jahr wird oft
nicht gewährt und so lange verschoben, bis er verfällt.
Diese Arbeits- und Einkommensbedingungen haben dazu geführt, dass
das Interesse der Beschäftigten an
ver.di gewachsen ist. Aufgrund der
derzeitigen und geplanten Aktivitäten
von ver.di ist ein Mitgliederzuwachs zu
erwarten, der die Gewerkschaftsposition in den künftigen Verhandlungen
mit der PIN AG stärken wird. Dies
unterstreicht, dass die Gewerkschaft
auch im Bereich der Briefdienste nachNicole Traub
haltig Fuß fassen muss.
ver.di
|
04/2003
5
bewegen |
TITEL-THEMA
Foto: Jochen Tack/Das Fotoarchiv
Verkehrs- und Flottenlenkung aus der
Ferne liegt im Trend
– aber auch im Interesse der Fahrer?
Hightech in der Fahrerkabine hat ihre Tücken
Mehr Sicherheit durch GPS?
Sicherheit oder Kontrolle? Bei der Einführung
von Telematiksystemen
sind die Betriebsräte
gefordert:
Dass einsame Weltumsegler in den unendlichen Weiten der Ozeane spurlos
verschwinden, kommt vor. Aber ein
ausgewachsener 40-Tonner samt Fahrer auf deutschen Straßen, in einem
der dichtesten Verkehrsnetze der
Welt? Auch das passiert. Das zeigt
der Fall von Heino C.: Am Morgen des
25. Juli 2002 startete Heino C. mit seinem Lkw in Bad Sobernheim, nahe Bad
Kreuznach. Sein Ziel: das bayerische
Schrobenhausen, wo er am nächsten
Morgen um sieben Uhr zum Entladen
erwartet wurde. Dort kam er jedoch
nie an. Alle Versuche, mit C. Kontakt
aufzunehmen, blieben erfolglos. Erst
nach intensiver Suche durch die Polizei
wurde C. in seinem Lkw gut eine
Woche später, am 2. August 2002 auf
einem Parkplatz in der Nähe von
Nürnberg entdeckt. Zu diesem Zeitpunkt war der Fahrer nach Polizeianga6
04/2003
|
ver.di
ben bereits fünf bis sechs Tage tot. Vermutete Todesursache: Herzversagen.
Der Fall wirft die Frage auf, ob Heino C. vielleicht noch am Leben wäre,
wenn sein Lkw über ein satellitengestütztes Golbal Positioning System
(GPS) jederzeit hätte geortet werden
können. Damit erhält die Diskussion
über das Für und Wider so genannter
On-board-Telematiksysteme neue Aktualität. Während gegen mehr Sicherheit für Fahrer und Ladung wohl niemand ernsthaft etwas einwenden
kann, befürchten vor allem Betriebsräte und ver.di, dass mit dem Einbau von
GPS Fahrerinnen und Fahrer noch lückenloser überwacht werden. Die Geräte arbeiten inzwischen so präzise,
dass sie den Sender jederzeit bis auf
weniger als 50 Meter genau orten können.
Testfall Euro-Einführung
Die Extraportion Sicherheit durch ein
satellitengestütztes Ortungssystem hat
Holger Pusch durchaus schätzen gelernt. In der Zeit der Währungsumstellung war der Fahrer im Auftrag der Firma Danzas unterwegs, um die neuen
Euro-Münzen zu den Banken zu bringen. „20 Tonnen Ladung im Wert von
rund einer Million Euro hatte ich da
schon mal auf dem Wagen“, erinnert
sich Pusch. Aus Sicherheitsgründen
hatte Danzas in Absprache mit dem Betriebsrat die entsprechend eingesetzten Lkw vorübergehend mit GPS ausgestattet. Zusätzlich verfügten die Wagen über einen Alarmknopf ähnlich
dem in einem Taxi, den der Fahrer bei
Bedarf auslösen konnte. „Alarm und
Positionsbestimmung wurden nicht zur
Spedition, sondern zu einer externen,
speziell beauftragten Sicherheitsfirma
gemeldet“, erklärt Danzas-Betriebsrat
Martin Witt. Möglicherweise könnte
hier bereits die Lösung des Problems
liegen: Sicherheit ohne Überwachung
und Zugang der Arbeitgeber zu den gesammelten Daten.
Doch eine Währungsumstellung
mit all dem dazu gehörigen logistischen Aufwand wird wohl die Ausnahme bleiben. Im normalen Frachtverkehr wird es schon wegen der zusätzlichen Kosten schwer sein, den Arbeitgeber dazu zu bringen, die Daten von
einer Sicherheitsfirma auswerten zu
bewegen |
TITEL-THEMA
lassen. Außerdem hat die Geschäftsleitung, wenn sie sich denn für die Einführung von GPS entscheidet, nicht
nur aus Sicherheitsgründen selbst ein
Interesse an detaillierten Informationen über den Standort der Fahrzeuge.
Vor allem, weil die Disponenten die
Touren mit Hilfe der Technik noch enger als bisher schon planen könnten.
Aber nicht nur die Fahrer, auch die Disponenten und deren Arbeitsplätze
würden durch GPS zusätzlich unter
Druck geraten, befürchtet Peter Baranowski, in der ver.di-Bundesverwaltung zuständig für Speditionen und
Logistik. Mit GPS und der entsprechenden Software könnte die Rationalisierung des Fuhrparkmanagements vorangetrieben werden, was tendenziell
die Disponenten überflüssig machen
würde. Allerdings sei ein erfahrener
Disponent, der weiß, wo und zu welcher Tageszeit Staus zu erwarten sind
oder wann am günstigsten ein Kunde
in einer bestimmten Fußgängerzone
angefahren werden kann, einem Computerprogramm immer noch weit
überlegen, ist Baranowski überzeugt.
So ist mit einer flächendeckenden
Einführung von GPS derzeit nicht zu
rechnen. Das bestätigen auch die Erfahrungen bei Kühne & Nagel. Vor fünf
Jahren habe man versuchsweise einige
Lkw von Subunternehmern im Italienverkehr mit GPS ausgestattet, sei aber
wieder davon abgekommen, weiß Michael Kalis, Gefahrgutbeauftragter der
Firma und Mitglied im ver.di-Bundesfachbereichsvorstand. Gegen die dauerhafte Einführung des Telematiksystems hätten nicht nur die Investitionskosten von rund 2500 Euro pro Lkw
gesprochen, sondern auch die vergleichsweise bescheidenen Vorteile.
Vielfach habe sich das Handy als praktische und preiswerte Alternative eta-
Auszüge aus einer RahmenBetriebsvereinbarung:
Dem Einsatz von Informations- und
Kommunikationssystemen muss ein
Planungsprozess zugrunde liegen,
der neben der technischen Gestaltung der Arbeitsplätze auch die Organisation der Arbeit und die Qualifikation der MitarbeiterInnen am Einführungsprozess umfassen muss.
Soziale Kommunikation soll durch
die Einführung neuer Techniken nicht
unterbunden werden.
Die Gestaltung von Arbeitsplatz,
Arbeitsorganisation und Technik soll
die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse in angemessenem und vertretbarem Umfang berücksichtigen. Insbesondere sind die
einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes anzuwenden.
Eine Überwachung von Leistung
und Verhalten einzelner Mitarbeiter
unter Nutzung elektronisch gespeicherter Daten wird grundsätzlich
nicht vorgenommen.
Ein paritätischer Arbeitskreis
überprüft in regelmäßigen Abständen die Sinnhaftigkeit und Funktionalität der eingesetzten Technik und
Systeme und macht Vorschläge zu
deren Verbesserung. Bestehen gra-
Foto: Jochen Tack/Das Fotoarchiv
bliert. GPS, glaubt Kalis, habe als Instrument der Tourenplanung nur bei
ausgesprochen großen Fahrzeugflotten langfristig eine Chance. Unter dem
Sicherheitsaspekt käme das System vor
allem für Transporte in unsichere Gegenden wie beispielsweise den Nahen
Osten und die ehemaligen Ostblockstaaten in Frage, besonders, wenn Zigaretten und ähnlich begehrte Fracht
geladen seien. Hier
wäre GPS auch eindeutig dem Handy
überlegen, das bei
einem Überfall nicht
zwangsläufig eingeschaltet ist und
unter Umständen
nicht mehr rechtzeitig bedient werden
kann. Ein weiterer
Vorteil kommt hinDie Jobs der Disponenten macht GPS nicht sicherer.
zu: Gekoppelt mit
vierende Nachteile für die ArbeitnehmerInnen, so besteht eine sofortige
Eingriffsmöglichkeit des Betriebsrates/Gesamtbetriebsrates.
Die MitarbeiterInnen werden über
alle Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsplätze sowie Inhalt
und Art ihrer Tätigkeit bei der Planung/dem Einsatz von Informationsund Kommunikationssystemen rechtzeitig und umfassend informiert.
Alle mit und an Informationstechniken arbeitenden MitarbeiterInnen
sind ihrer Aufgabe entsprechend zu
schulen.
Während der erkennbaren Ruhezeiten (Pausen) muss die Kontaktaufnahme zum Fahrer so gestaltet sein,
dass die Ruhepause nicht unterbrochen wird.
In Zusammenhang mit der Einführung und Entwicklung von Telematiksystemen wird sichergestellt, dass
betriebsbedingte Kündigungen nicht
ausgesprochen werden.
Die
Rahmen-Betriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung von Informations- und
Kommunikationstechnologie wurde
von ver.di erarbeitet.
einem Navigationssystem ermöglicht
GPS dem Fahrer oder der Fahrerin, sich
in fremden Städten auf Anhieb zurecht
zu finden und ohne gewagte Wendemanöver stressfreier ans Ziel zu kommen.
Vor allem aus Gründen der Sicherheit und des Komforts gibt es also
durchaus Argumente für GPS. Dabei ist
es Aufgabe des Betriebsrates dafür zu
sorgen, dass mehr Sicherheit nicht mit
mehr Überwachung, einer weiteren
Verdichtung der Arbeitszeit und Abbau
von Arbeitsplätzen erkauft wird. Er
kann sich dabei auf Paragraph 87 des
Betriebsverfassungsgesetzes stützen,
wonach die Einführung von GPS mitbestimmungspflichtig ist. Als Hilfestellung für Betriebsräte hat der ver.diBundesvorstand eine Rahmen-Betriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung von Informations- und KommunikationstechnoloMathias Thurm
gien entwickelt.
ver.di
|
04/2003
7
bewegen |
BEAMTE
Foto: Erwin Wodicka/Bilderbox
Damit die Post von der Post
nicht zu betrüblich ausfällt ...
Streichung von
Weihnachtsgeld und
Urlaubsgeld:
Nein, abgelehnt!
Beamte machen mobil
Die Beamtinnen und Beamten sollen
auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
verzichten. Mit den eingesparten Geldern soll die Leistungsbezahlung vorangetrieben werden. Das sind die Vorstellungen der Post AG zur Flexibilisierung der Beschäftigungsbedingungen
der Beamtinnen und Beamten bei der
Post AG. Zudem sollen die Beamtinnen
und Beamten leichter als bisher innerhalb und außerhalb des Konzerns eingesetzt werden können. Das soll über
den Weg der Zuweisung erfolgen. Vor-
gesehen ist der Einsatz innerhalb und
außerhalb des Konzerns. Der Einsatz
innerhalb des Konzerns soll künftig sowohl ohne Zustimmung der Betroffenen als auch mit der Möglichkeit des
Dauereinsatzes möglich sein. Dazu soll
das Postpersonalrechtsgesetz geändert werden. Es enthält die personalrechtlichen Bestimmungen bezüglich
der Beschäftigung der Beamtinnen
und Beamten bei den Post-Aktiengesellschaften.
Foto: Thomas Pflaum / Visum
Gesetzesvorschlag
Unerfreuliche Signale aus der Postzentrale in Bonn.
8
04/2003
|
ver.di
Ein entsprechender Gesetzesvorschlag
des Bundesfinanzministers und der
Post AG liegt ver.di auf dem Tisch.
ver.di lehnt die Absichten im Gesetzesvorschlag nachdrücklich ab. Der Weg
einer Deregulierung bei der Besoldung
zu Lasten der Beamtinnen und Beamten bei der Post AG geht ver.di in keinster Weise mit. Würden die Vorstellungen der Post AG über den Gesetzgeber
Wirklichkeit, dann hätte dies massive
Einschnitte im Einkommen der Beamtinnen und Beamten zur Folge. Das Gesetzesverfahren ist noch nicht in Gang.
Derzeit befindet sich ver.di in der terminlichen Abstimmung mit der Politik
und der Post AG bezüglich einer Vorerörterung. Abhängig von dessen Inhalt
und Ausgang wird ver.di die weiteren
Schritte und Maßnahmen innergewerkschaftlich und im politischen
Raum festlegen. Ein wesentlicher Baustein ist dabei das Ergebnis des rechtlichen Gutachtens durch Professor Dieter Sterzel, Verfassungsrechtler an der
Universität Oldenburg. Er begleitet die
Arbeitsgruppe „Projekt PostPersonalrechtsgesetz”, die zwischenzeitlich
eigene Vorstellungen zur Modifizierung des Postpersonalrechtsgesetzes
entwickelt hat. In diesem Projekt hat
sich der Fachbereich 10 intensiv eingebracht und seine Positionen zu notwendigen Änderungen des Postpersonalrechtsgesetzes deutlich gemacht.
Neuregelungen
im Postpersonalrechtsgesetz sollen vor allem dazu beitragen, dass ver.di ihren Einflussbereich in Bezug auf die Interessenvertretung für die Beamtinnen und Beamten
erweitern kann. Gleichzeitig fordert
ver.di, künftig auf der Basis von Verträgen und Vereinbarungen verstärkt Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsund Einkommensbedingungen für die
Beamtinnen und Beamten bei der Post
Anita Schätzle
AG zu nehmen.
bewegen |
BEAMTE
Maßstab ist der Tarifabschluss
Einigung bei der Post: ver.di fordert Übernahme für Beamte
Eine der Forderungen in der Tarifauseinandersetzung 2002/2003 mit der
Post AG war die Forderung nach zeitund inhaltsgleicher Übernahme der Tariferhöhung auf die Beamtinnen und
Beamten bei der Post AG. Die Beamtinnen und Beamten bei der Post AG
sind unmittelbare Bundesbeamte. Aus
diesem Grund ist die Tariferhöhung im
Öffentlichen Dienst (ÖD) bezüglich ihrer Einkommensentwicklung maßgebend. Vorausgesetzt, dass die Tariferhöhung ÖD zeit- und inhaltsgleich auf
die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übernommen wird. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen,
dass die Besoldung der Beamtinnen
und Beamten zeitverzögert, allerdings
in gleicher Höhe wie die Tariferhöhung, angehoben werden wird. Auf
diese Weise soll die Umsetzung der inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses im ÖD auf die Beamtinnen
und Beamten übernommen werden.
Die unterschiedlichen zeitlichen und
inhaltlichen Ergebnisse zwischen der
Tarifrunde im ÖD und der Tarifrunde
bei der Post AG führen zu einer schwierigen Situation. Der Tarifabschluss
2002 und 2003 bei der Post AG umfasst u. a. eine lineare Erhöhung der
Löhne und Vergütungen ab 1. Mai
2002 um 3,5 Prozent und ab 1. Juni
2003 bis 30. April 2004 um 3,2 Prozent. Der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst beinhaltet u. a. eine lineare Erhöhung der Löhne und Vergütungen ab 1. Januar 2003 um 2,4 Prozent, ab 1. Januar 2004 um 1,0 Prozent
und ab 1. Mai 2004 bis 31. Januar
2005 um 1,0 Prozent. Für die Monate
November und Dezember 2002 sieht
der Tarifabschluss im ÖD 185 Euro vor.
Will man der Forderung nachkommen, dass das Tarifergebnis bei der
Post AG auf die Beamtinnen und Beamten übernommen wird, dann müsste für die Zeit vom 1. Januar 2003 bis
31. Dezember 2003 ein Ausgleich von
circa 1 Prozent stattfinden. Für die Zeit
vom 1. Januar 2004 bis 30. April 2004
ergäbe sich eine auszugleichende Differenz von 2,2 Prozent. Für jeden
Monat, in dem die gesetzliche Besoldung zeitverzögert angepasst wird, erhöht sich der auszugleichende Unterschiedsbetrag.
ver.di setzt sich dafür ein, dass auch
für die Jahre 2003 und 2004 der Ausgleich des Unterschiedsbetrages, der
sich aus der gesetzlichen Besoldungserhöhung und dem Tarifergebnis bei
der Post AG ergibt, den Beamtinnen
und Beamten bei der Post AG gezahlt
wird. Die Zusage zur Aufnahme entsprechender Gespräche hat die Post
AG in den Tarifverhandlungen zur Tarifrunde 2002/2003 bereits gemacht.
Im Augenblick muss abgewartet werden, wann und in welcher Höhe die gesetzliche Besoldung erhöht wird.
Anita Schätzle, Referentin für Beamtenpolitik
Absenkung nicht hinnehmen
Versorgungsempfänger sollten sich gegen Gesetzesnovelle wehren
Ehemalige Beamte aufgepasst: Mit
der nächsten Versorgungsanpassung
könnte erstmals 2003 die gesetzlich
vorgesehene „Abflachung“ des Ruhegehaltssatzes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (VersÄndG) Wirklichkeit werden.
Voraussetzung dafür, dass die Absenkung gegenüber dem Einzelnen
wirksam wird, ist entweder eine neue
Bezügemitteilung auf Grundlage des
VersÄndG oder ein Festsetzungsbescheid. Damit stünde im Einzelfall auch
der Klageweg offen. Allerdings können Rechtsmittel zur Zeit noch nicht
eingelegt werden. Dies ist nicht vor der
ersten Versorgungsanpassung möglich, das heißt, voraussichtlich frühestens ab April 2003, wenn bis dahin das
Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz umgesetzt ist.
ver.di hat sich frühzeitig mit dem
DGB und den anderen DGB-Gewerkschaften auf ein einheitliches Vorge-
hen verständigt. Neben Verfassungsbeschwerden sollen in ausgewählten
Fallgruppen vor den Verwaltungsgerichten bis zur letzten Instanz Musterprozesse geführt werden, um die maßgeblichen Rechtsfragen gerichtlich klären zu lassen. So können die meisten
Widerspruchsverfahren bis zum Abschluss der Musterprozesse bereits
im vorgerichtlichen Stadium „ausgesetzt“ werden.
Musterbriefe erhältlich
Wichtig: Für betroffene ver.di-Mitglieder gibt es Musterbriefe, damit sie ihren Widerspruch bei der Personalstelle
oder dem Versorgungscenter/-Service
fristgerecht geltend machen können.
Außerdem gibt es ein Merkblatt mit
rechtlichen Hinweisen zum Widerspruchsverfahren. Musterbriefe und
Merkblatt sind in den ver.di-Geschäftsstellen oder im Bezirk erhältlich.
Zusätzlich bietet der Bereich Beamtinnen und Beamten einen bundesweiten Faxabruf-Service unter der Nummer 0180/5 23 26 83 (0,12 Euro/Min)
an, über den Musterbriefe und Merkblatt auch direkt abgerufen werden
können.
Wer Unterstützung oder eine
Rechtsberatung benötigt, sollte sich
mit der Geschäftsstelle oder dem Bezirk (Rechtsschutz) in Verbindung setzen. Rechtsschutz sollte beantragt
werden, sobald ein Widerspruchbescheid ergeht und Frist wahrend Klage
erhoben werden muss. Wichtig ist,
dass Festsetzungsbescheide nicht bestandskräftig und neue Bezügemitteilungen nicht unwidersprochen hingenommen werden.
Weitere Informationen stehen im
beamtenJOURNAL 01/2003 und im
Internet unter: www.verdi/beamte/
versorgung
Barbara Wederhake
ver.di
|
04/2003
9
bewegen |
SERVICE
KONFERENZ
Einberufung der Bundesfachbereichskonferenz
Postdienste, Speditionen
und Logistik nach Ziffer
4.5.2.1 des Fachbereichsstatuts.
Die erste ordentliche Bundesfachbereichskonferenz Postdienste, Speditionen und Logistik findet vom 29. bis
31. Mai 2003 im Maritim KongressHotel Magdeburg, Otto-von-GuerickeStr. 87 statt. Die Eröffnung der Konferenz ist am 29. Mai 2003 um 14 Uhr.
6. Bestätigung der Antragskommission
7. Grundsatzreferat des ver.di-Vorsitzenden
8. Aussprache zum Grundsatzreferat
des ver.di-Vorsitzenden
9. Geschäftsbericht des Bundesfachbereichsvorstandes
10. Finanzbericht des Bundesfachbereichsvorstandes
11. Aussprache über den Geschäftsbericht und den Finanzbericht des
Bundesfachbereichsvorstandes
12. Bericht der Mandatsprüfungskommission
TAGESORDNUNG:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Grußworte der Gäste
3. Wahl der Tagungsleitung
4. Beschlussfassung über die
4.1. Geschäftsordnung
4.2. Tagesordnung
5. Wahl der
5.1. Mandatsprüfungskommission
5.2. Wahlkommissionen
Unterbrechung der Bundesfachbereichskonferenz zur Durchführung der
nach Ziffer 4.5.2.1 des Fachbereichsstatutes Postdienste, Speditionen und
Logistik integrierten Bundesfachgruppenkonferenzen
– Postdienste,
– Kurier-, Express- und Paketdienste
und
– Speditionen und Logistik
13. Beschlussfassung über die Zahl der
Mitglieder des Bundesfachbereichsvorstandes
14. Beschlussfassung über die Abweichung von der Gewerkschaftsquotierung nach § 82 der Satzung
15. Wahl des/der Leiters/in des Fachbereiches und Bestätigung der Nominierung als Mitglied des Bundesvorstandes
16. Wahl der Mitglieder des Bundesfachbereichsvorstandes
17. Wahl von 5 Delegierten zum ver.diBundeskongress
18. Nominierung der Mitglieder des
Fachbereiches im Gewerkschaftsrat
19. Wahl der Mitglieder der Tarifkommission auf Bundesebene
20. Beratung und Beschlussfassung
über der Bundesfachbereichskonferenz vorgelegten Anträge
21. Schlusswort
Großdemo der Beamtinnen und
Beamten am 5. April 2003
Jetzt heißt es:
Einklinken –
nicht abkoppeln
Am 5. April 2003 demonstrieren wir um 12.30 Uhr in Düsseldorf, Hofgarten …
für ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz, mit dem das Tarifergebnis des
öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird,
■ für den Erhalt von Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Einkommensbestandteile,
■ für ein Personalrecht in den Postunternehmen, mit dem das berufliche Fortkommen
verbessert wird,
■ gegen Vorschläge der Arbeitgeber zu noch größerer Flexibilität bei Personaleinsatz und
Einkommen.
■
Anmeldung und Bus-Reservierung über die Betriebsgruppe oder den ver.di Bezirk.
Näheres im Internet unter www.verdi.de/beamte
Bundesverwaltung
Bereich Beamtinnen und Beamte
10
04/2003
|
ver.di
bewegen |
SERVICE
TERMINE
BERLIN: BeG Senioren Mitte/Kreuz-
berg, Jahreshauptversammlung mit
anschließendem Frühschoppen im
Nicolai-Viertel, 23. März, Treffpunkt
Rotes Rathaus 10 Uhr.
BOCHUM: BeG Senioren. NL P, Sprechstunde f. Senioren, jd. ersten Freitag im
Monat, 10.30 bis 12 Uhr R. 315, I. Etage im Postamt Bochum, Eingang Wittener Str.
BRAUNSCHWEIG: OV Senioren FB 9 +
10, Sprechstunde jd. Donnerstag 9 bis
11 Uhr; Seniorentreffen jd. zweiten
Montag im Monat 15 Uhr, Treffen jüngere Senioren jd. letzten Dienstag
im Monat 15 Uhr, Ort: Viewegstr. 30,
38102 Braunschweig, Tel. 05 31/
7 55 69, DPG-Braunschweig@t-online.
de
BREMEN: Der Senioren-Ortsverein trifft
sich an jedem 1. Dienstag im Monat im
„Oscar“ im Hauptbahnhof.
DORTMUND-LÜNEN: BG Sen. Sprechstd. jd. letzten Di. im Monat von 10 bis
12 Uhr, ver.di-Haus, Königswall 36.
DUISBURG: BG Senioren im FB 10,
19. März, 9.30 Uhr Besichtigung des
Kraftwerks der Stadtwerke Duisburg;
9. April, 10 Uhr Besichtigung des
Hüttenwerks
Krupp-Mannesmann;
30. April, 15 Uhr Referat über die Situation der innerstädtischen Planung in
Duisburg, DGB-Haus Duisburg, Stapeltor 19, Anmeldung 0 20 66/3 45 99.
ESSEN/MÜLHEIM: BG Postfilialen Essen/Mülheim, Mitgliederversammlung
14. Mai, 19.30 Uhr, Restaurant „Holsterhauser Hof“, Robert-Koch-Str. 2,
Essen; BG Senioren, Stammtisch jeden
2. Mittwoch im Monat, 10.30 Uhr Post
Hachestr. Eingang D, Raum 275;
9. April: PSD Bank Düsseldorf; 14. Mai:
Ernährung im Alter, Frau Dr. Elbers.
GIEßEN: ver.di-Bezirk Mittelhessen,
Samstagstreff für Beschäftigte des
Transportgewerbes am 12. April und
10. Mai in der Zeit von 10 bis 12 Uhr,
Walltorstr. 17, 1. Stock, 35390 Gießen.
GÖPPINGEN: BeG Senioren, 20. März,
Wanderung ins Autal bei Überkingen/
Märzenbecher, GP Hohenstaufenhalle,
Bushaltestelle Nordring 13.15 Uhr,
Autalhalle Bad Überkingen 14 Uhr;
Stammtisch „Gesund leben – 2. Teil“,
Fr. Brinzer-Prawitt, 3. April, 14 Uhr,
Gartenfreunde“, Galgenberg.
HAGEN: BG Sen., Informationen am
26. März um 15 Uhr AWO-Altentagesstätte Altenhagen, Fraunhoferstr. 18.
BeG Senioren,
Mitgliederversammlung am Donnerstag, 10. April, 16 Uhr in der Schützenhalle Hamm-Süden, Richard-WagnerStr. neben dem TÜV.
HOF: Die Seniorengruppe Fachbereiche
9 und 10 lädt zur Jahreshauptversammlung am 3. April um 14.30 Uhr
ein, Ort.: ATS Hof-West Heim, Hof, Joditzerweg 90, Referent: Horst Steiner,
ver.di-Gewerkschaftsrat.
KAPPELN:
Jahreshauptversammlung
für den Bereich Kappeln, Mittwoch,
26. März, um 15.30 Uhr im „ASC – Seglerheim“ Nestleweg 4, 24376 Kappeln (s. a. Schleswig).
KAISERSLAUTERN: BG Senioren fährt
am 21. Mai nach Wissembourg, Stadtführung, Abendessen im „Schweigener Hof“, Abfahrt 13/13.05 Uhr Hof/
Messeplatz,
Anmeldung:
06 31/
7 02 84.
MANNHEIM: BG SeniorInnen Mannheim trifft sich am 7. April 2003,
15 Uhr, Postkantine am Bahnhof.
MINDEN: ver.di-Senioren Minden, AG
Post/Telekom, trifft sich am 3. April
2003 um 14.30 Uhr in der Altentagesstätte Minden, Am Johanneskirchhof.
NÜRNBERG: BeG Sen., FB 1, 9 und 10,
Mittwoch 3. April Vorbereitungstreffen zur Maikundgebung in Nürnberg.
Der Treff- und Zeitpunkt wird auf
der Versammlung bekannt gegeben;
8. Mai, Versammlung um 14.30 Uhr im
Genossenschafts-Saalbau, MatthäusHerrmann-Platz (U1, Bauernfeindstraße), Themen: „Die Kriminal-Polizei berät“ u. Einzahlung für die Sonderzugfahrt der Stadt Nürnberg; Seminar in
Schney vom 12. bis 16. Mai, Abfahrt
am Montag um 8.30 Uhr in Nürnberg/
Langwasser-Süd; 22. Mai Maifahrt,
Abfahrt um 9 Uhr in Nürnberg Langwasser-Süd.
PFORZHEIM: BG Senioren/innen, Fachbereiche 9 u. 10, Treffen Mittwoch,
2. April um 14.30 Uhr im „Benckiser
Hof“.
RHEINBÖLLEN: Sprechstunde der Landesfachgruppe Spedition und Logistik,
Rheinland-Pfalz/Saar, zu Fragen des Tarifs-, Arbeits- und Sozialrechts, jeden
Dienstag 18 bis 21 Uhr, Autohof Elbert,
Autobahnabfahrt Rheinböllen.
SCHLESWIG: Jahreshauptversammlung
für den Bereich Schleswig, Donnerstag, den 20. März, 15.30 Uhr im „Hotel Ruhekrug“ an der alten B 76, 1 km
nördlich von Real, 24850 Ruhekrug
(s. a.Kappeln).
HAMM/WESTFALEN:
TRIER: BG Senioren, Stammtischrunde
7. April im Postillion; 9. April Busfahrt
zur Sektkellerei Schloß Wachenheim
sowie nach Speyer, Anmeldungen
06 51/3 33 22.
ULM: Die ver.di-Betriebsgruppe VE
Ulm trifft sich am 6. April 2003 um
14.30 Uhr in der „Krone“ in Söflingen
(Straßenbahnlinie 1, Endhaltestelle).
WUPPERTAL: BG Sen., Frühlingsfest am
22. März im Dorrenberger Hof, Baumeisterstr., Einlass ab 19 Uhr; Jahreshauptversammlung am 25. März um
10 Uhr beim Fußballverband Fr.Engels-Allee 127, 42285 Wuppertal.
WÜRZBURG: BG Senioren FB 9/10,
3. April, 14.30 Uhr, Mitgliederversammlung Gaststätte Luisengarten,
Martin-Luther-Str. 1; 19. März, Seniorenfahrt mit Bus nach Löffelsterz, Abfahrt 13 Uhr, Bismarckstr.; 16. April Seniorenbusfahrt nach Dambach (Geishöhe), 13 Uhr Bismarckstr.; BG-Senioren FB 9/10 wandert jeden Mittwoch
im Landkreis, Infos: 09 31/7 69 19.
FACHSCHULE
DREAMWEAVER MX
Produktion von Websites im Interund Intranet: 3 Lehrbriefe und OnlineUnterstützung. Beginn: Ende April 2003.
VERKAUFSERFOLG IST KEIN ZUFALL
Lehrgang für alle am Vertrieb Interessierten: 4 Lehrbriefe. Beginn: Ende
April 2003.
FLASH–ANIMATION UND INTERAKTION
Haben Sie mit der Herstellung von
Webangeboten zu tun, oder möchten
Sie mit FLASH umgehen können?:
3 Lehrbriefe und Online-Unterstützung. Beginn: Ende April 2003.
BWL-VIRTUELL
Alle Informationen im Internet. Beginn: vorauss. Ende März/Anfang April
2003 (auf Anfrage).
ANMELDUNGEN SIND NOCH MÖGLICH.
LEHRGÄNGE HABEN ENDE FEBRUAR
BEGONNEN:
Qualitätsmanagement nach EFQM,
Dreamweaver 4.0, MS-Excel 2000
Grundlagen, MS-FrontPage 2000.
LEHRGÄNGE BEGINNEN ENDE MÄRZ:
Englisch für Anfänger- und Wiederholer, Englisch für Fortgeschrittene,
Sicher auftreten und überzeugen.
INFORMATIONEN/ANMELDUNGEN:
Fachschule ver.di, Vor dem Steintor 83,
28203 Bremen, Telefon (04 21)
32 13 33, Telefax (04 21) 32 13 14,
http//www.fachschule-verdi.de
ver.di
|
04/2003
11
bewegen |
POST-KONZERN
Perspektive für die Post AG
ver.di fordert langfristigen Beschäftigungspakt
„Die Pläne des Postvorstands zur
Auslagerung des Paketdienstes und
Fremdvergabe der Zustellung müssen
vom Tisch.“ Das fordert Rolf Büttner,
Bundesfachbereichsleiter Postdienste,
Speditionen, Logistik.
Der Postvorstand sei gut beraten,
statt über die Presse unhaltbare Ankündigungen zu machen, umgehend
mit ver.di über einen langfristigen Beschäftigungspakt zu verhandeln.
„Sollte sich die Deutsche Post AG
dem verweigern, müssen wir sie mit
Arbeitskampfmaßnahmen an den Verhandlungstisch zwingen“, stellt Büttner klar. Hintergrund für die unmissverständliche Botschaft sind Presseberichte, nach denen die Post massive
Kostenreduzierungen im Paketbereich
und bei der Zustellung plant.
Tatsache ist, dass auf dem Paketmarkt seit langem ein scharfer Wind
weht, der von Preis- und Tarifdruck geprägt ist. Die Branche unterliegt unterschiedlichsten Einkommens- und Ar-
beitsbedingungen und lebhaft wuchernden Subunternehmerstrukturen,
insbesondere in der Auslieferung. Die
Vorstellungen, wie der Bereich zukunftsfähiger gestaltet werden könnte, sind offenbar auch bei der Post AG
noch nicht zu Ende gedacht. Sicher
scheint zum jetzigen Zeitpunkt nur zu
sein, dass mit den Ergebnissen der
Hartz-Kommission neue Voraussetzungen für phantasievolle Modelle am Beispiel der Ich-AG geschaffen wurden.
Ziel von ver.di ist es, einen Beschäftigungspakt mit der Deutschen Post
AG für rund 240000 Beschäftigte abzuschließen, um über das Jahr 2007
hinaus die Arbeit zu sichern. In diesem
Pakt sollen erneut der Ausschluss von
betriebsbedingten Beendigungskündigungen sowie der Ausschluss der
Fremdvergabe von Zustellleistungen
und Produkten vereinbart werden.
Derzeit sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen bis Ende 2004
ausgeschlossen und der Ausschluss der
Alles klar in den Filialen
Die Verhandlungen zur Neuorganisation im Filialbereich zwischen ver.di
und der Deutschen Post AG (DPAG)
konnten am 20. Februar endlich beendet werden. Danach werden zum
1. April 2003 die derzeit bestehenden
25 Niederlassungen zu 10 Vertriebsdirektionen und die Filialbezirksleitungen sowie die Stäbe Vertrieb aufgehoben und in 65 Vertriebsabteilungen
zusammengeführt. Bei den Filialen der
Vertriebskategorien 1 bis 3 werden Arbeitsposten für Filialleiter neu eingerichtet.
Bis einschließlich 2005 wird die
Substanz der Filialen gesichert. Jeweils
50 Center-Filialen und 50 weitere, von
der DPAG betriebene Filialen bis Vertriebskategorie 4 werden jährlich vom
1. April 2003 zum 31. Dezember 2005
in Tochterfilialen der DP Vertrieb und
DP Retail umgewandelt. Die Beschäftigten der Filialen bleiben bei der Mutter. Ausgliederungen, Umwandlungen
und Veränderungen des Formats bei Fi12
04/2003
|
ver.di
lialen der Vertriebskategorie 5 und 6
können nur unter Anwendung der Tarifverträge 444/445 erfolgen.
Alle Arbeitsposten der aufzuhebenden oder umzubildenden Organisationseinheiten werden mit unveränderten Bewertungen in neue oder
bestehende
Organisationseinheiten
übernommen. Die Überleitung des
Personals erfolgt nach dem Prinzip
„Kraft folgt Posten“ (Überleitung 1:1).
Die bisherigen 25 Betriebe im Sinne
des Betriebsverfassungsgesetzes und
damit die Gremien und Mandate bleiben bis zum 31. Dezember 2005 erhalten. Betriebsräte sowie JAV und
SchwbV sind nach dem Lokalitätsprinzip zuständig. Zum 1. Januar 2006
wird der Filialbereich in neue gesellschaftsrechtliche Strukturen übergeleitet. Die Aufnahme von Verhandlungen mit ver.di wurde vereinbart. Für
betroffene KollegInnen gelten die Tarifverträge 444/445 und zusammenHelmut Jurke
hängende Regelungen.
Fremdvergabe von Zustellbezirken gilt
bis Ende 2003. Gelingt ein solcher Beschäftigungspakt, ist ver.di bereit, über
ein Leistungsanreizsystem im Rahmen
der bestehenden Arbeitszeitregelungen, über die Ausweitung des Flächenverbundes und gegebenenfalls weiteren Betriebsoptimierungsmaßnahmen
zu verhandeln. Eingriffe soll es weder
in die Löhne noch in den Besitzstand
der Beschäftigten geben.
Die Beschäftigten haben die Entwicklung nicht zu verantworten. Sie
haben bereits mehrmals Vorleistungen
erbracht, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Es ist an der Zeit, dass
der Vorstand auch über neue Wege
nachdenkt, Marktanteile und damit
Beschäftigung zu sichern: So könnte
die Post komplette Systemprodukte
(Mehrwertleistungen) anbieten, um
die Wertschöpfungskette zu verlängern. Die Deutsche Post AG ist gefordert, für eine sichere Zukunft aller Beschäftigter einzutreten. Linda Schneider
Höhere Gehälter
ver.di hat eine Erhöhung der Entgelte für die Beschäftigten der Postimmobiliengesellschaften vereinbart.
Am 17. Februar 2003 konnten die
Verhandlungen zwischen ver.di und
der Deutschen Post Bauen GmbH,
der Deutschen Post Immobilienentwicklung GmbH und der Deutschen
Post
Immobilienservice
GmbH
abgeschlossen werden – mit erfreulichen Ergebnissen: Die Einigung
beläuft sich auf eine Einmalzahlung
von jeweils 50 Euro, rückwirkend für
die Monate November und Dezember 2002 für alle Beschäftigten, eine
Steigerung der Löhne und Gehälter
rückwirkend ab dem 1. Januar 2003
um 2,9 Prozent und ab dem
1. November 2003 um weitere 2,8
Prozent sowie die Angleichung des
Weihnachtsgeldes im Tarifgebiet
Ost ab 2003 auf das Niveau im
Tarifgebiet West. Die Laufzeit Der
Vereinbarung endet am 31. Oktober
Lutz Eßlinger
2004.

Documents pareils