Mitteilung an die Medien - Allianz für den freien Sonntag

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Mitteilung an die Medien - Allianz für den freien Sonntag
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Landesbezirk Hessen Fachbereich Handel
Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77  60329 Frankfurt
Mitteilung an die Medien
Verkaufsoffener Sonntag am 4. November in Frankfurt abgesagt
Sonntagsöffnung ist „eindeutig rechtswidrig“
Vergleich von ver.di und Stadt Frankfurt beim Verwaltungsgericht
Frankfurt, 29. August 2012 – In der juristischen und öffentlichen Auseinandersetzung zwischen der „Allianz für den freien Sonntag Hessen“, vertreten durch ver.di, und der Stadt
Frankfurt über die Veranstaltung verkaufsoffener Sonntage am 2. September und 4. November 2012 wurde auf Vorschlag des Gerichtes folgender Vergleich geschlossen: 1.
Für den 2. September verzichtet ver.di auf die Geltendmachung ihrer Rechte im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. 2. Die Öffnung der Geschäfte am 4. November wird von
der Stadt Frankfurt zurückgenommen. 3. Vom 4. November bis 31. Dezember 2012 wird
es keine weitere Sonntagsöffnung in Frankfurt geben. 4. Der für den 4. November geplante verkaufsoffene Sonntag unter dem Motto „Welcome Winter“ wird in diesem Jahr nicht
mehr zum Anlass für eine Sonntagsöffnung genommen.
„Dies ist ein punktueller Erfolg in einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über die
Rechtmäßigkeit verkaufsoffener Sonntage in Hessen, weil das Verwaltungsgericht die Veranstaltung der Stadt Frankfurt am 4. November in einem richterlichen Hinweis als eindeutig rechtswidrig einstufte“, kommentiert der Leipziger Rechtsanwalt Dr. Friedrich
Kühn, der die Hessische Allianz und ver.di im Verwaltungsgerichtsverfahren vertritt, diesen Kompromiss beider Beteiligter: „Bei der für den 4. November geplanten Sonntagsöffnung handelte es sich weder um einen Markt noch um eine Messe, ein Volksfest oder eine
ähnliche Veranstaltung. ‚Welcome Winter‘ diente lediglich dem Zweck, einen gemeinsamen
Oberbegriff für die Öffnung der Geschäfte zu finden. Dies genügt den gesetzlichen Anforderungen an einen Öffnungsgrund jedoch nicht.“ Für ver.di verbergen sich zudem hinter
einer Vielzahl von Sonntagsöffnungen rein kommerzielle Absichten. Es ist gängige Rechtsprechung, dass der Sonntagsschutz durch künstlich geschaffene, rein wirtschaftlich motivierte Anlässe weder gestört noch ausgehebelt werden darf.
„Die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Arbeitsruhe an Sonntagen fördert und schützt
nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit“, so Dr. Friedrich Kühn, „sondern dient auch
der physischen und psychischen Regeneration, also der körperlichen Unversehrtheit, und
dem Leben in Ehe und Familie. Darüber hinaus gewährleistet sie den Bürgern, die Vereinigungsfreiheit effektiv wahrzunehmen zu können.“ Die Nachdenk-Veranstaltung der Allianz „Zum Entspannen in die Stadt“ am 2. September von 14 bis 16 Uhr an der
Frankfurter Hauptwache wird gleichzeitig eine öffentliche Feier dieses punktuellen Erfolgs
in der Auseinandersetzung zur Begrenzung der Sonntagsarbeit sein.
Nähere Informationen: Horst Gobrecht,  0160 / 901 606 36

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