Beschlussentwurf
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Beschlussentwurf
Telefon: 0 233-26047 Telefax: 0 233-21269 Seite 1 von 5 Kulturreferat Abteilung 1 Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik, Stadtgeschichte, Wissenschaft KULT-ABT1 Hilfe für die Münchner Programmkinos bei der Digitalisierung Antrag Nr. 08-14 / A 01333 von Herrn StR Nikolaus Gradl, Herrn StR Michael Leonhart, Frau StRin Monika Renner vom 10.02.2010 3 Anlagen: 1. Antwort auf die schriftl. Anfrage gem. § 68 GeschO von Frau StRin Renner und Herrn StR Gradl vom 02.09.2009: „Schlägt das Scheitern der unabhängigen Filmförderung bis zu den Münchner Kinos durch?“ 2. Antrag Nr. 08-14 / A 01333 3. SZ-Artikel in Münchner Kultur vom 25.03.2010 Beschluss des Kulturausschusses vom 06.05.2010 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten: 1. Anlass für die Vorlage / Kompetenzen Mit dem als Anlage 2 beigefügten Antrag Nr. 08-14 / A 01333 von Herrn StR Gradl, Herrn StR Leonhart und Frau StRin Renner vom 10.02.2010 wird das Kulturreferat gebeten, aus bestehenden Haushaltsmitteln Hilfe für Münchner Programmkinos im Zuge der bevorstehenden Umrüstung auf eine digitale Projektion zu ermöglichen. Dieser Antrag ist als Folge des Scheiterns eines bundesweit über die Filmförderungsanstalt (FFA) koordinierten „Rollouts“ bei der flächendeckenden Digitalisierung der Kinos zu sehen. Ein Anhörungsrecht eines Bezirksausschusses besteht nicht. 2. Im Einzelnen Als Antwort auf eine schriftliche Anfrage von Frau StRin Renner und Herrn StR Gradl vom 02.09.2009 unter der Überschrift: „Schlägt das Scheitern der unabhängigen Filmförderung bis zu den Münchner Kinos durch?“ hatte das Kulturreferat zu Jahresbeginn 2010 den „Status quo“ bei der Digitalisierung Münchner Kinos festgestellt, der sich seither nur geringfügig verändert hat: „Ohne die Unterstützung der FFA können sich die Kinos eine Digitalisierung mit dem intendierten 2K-Standard in der Regel nicht leisten. Für die kleinen Kinos sind die Anschaffungskosten – selbst unter Einbezug von Fördergeldern des FilmFernsehFonds Bayern (FFF), die max. 18.000 Euro betragen – zu hoch“. Seite 2 von 5 Im März 2010 haben von den kommerziell betriebenen Spielstätten 13 von 84 Münchner Kinosälen, d.h. 15,5%, bereits eine digitale Projektion mit mindestens 2K-Standard eingerichtet. Dies sind der Mathäser (3 Säle), der Royal Palast (3 Säle), die Forum Kinos (3 Säle), das CinemaxX (2 Säle), das Cinema (1 Saal) und seit Anfang März 2010 auch die Kinos Münchner Freiheit (1 Saal). Der Freistaat Bayern bzw. der FilmFernsehFonds Bayern hat in seinem Haushalt 2009 und 2010 je 1 Mio. Euro an Fördermitteln im Rahmen des Sonderprogramms für die Digitalisierung der Kinos eingestellt. Damit kann man beim FFF Bayern Investitionszuschüsse bis zu max. 18.000 Euro pro Kinosaal beantragen, sofern das Kino mindestens 8.000 Besucher im Jahresschnitt aufweist. Ausgeschlossen von der Förderung durch den FFF sind Spielstätten mit mehr als 6 Sälen in Orten über 50.000 Einwohnern, in München der Mathäser und das CinemaxX. Nach dem Scheitern der flächendeckenden Einführung der Digitalprojektion durch die FFA hat der Bundesbeauftrage für Kultur und Medien (BKM) inzwischen 4 Mio. Euro an Geldern bewilligt, die allerdings hauptsächlich für die Kinos auf dem Lande reserviert sind, da dort das Kino oftmals die einzig verbliebene Kulturstätte darstellt. Folglich können Münchens kleinere Filmkunst- oder Programmkinos angesichts der hohen Investionskosten von 60.000 bis 80.000 Euro bei der Digitalisierung durch die Unterstützung des FFF maximal 18.000 Euro abdecken. Des weiteren kommen erhöhte Betriebskosten von ca. 300 Euro im Monat auf sie zu. Sie werden überdies mit der Tatsache zu kämpfen haben, dass die digitalen Projektoren nur eine Lebensdauer von ca. 7 Jahren aufweisen. Angesichts dieser kommerziell wenig aussichtsreichen Perspektive werden die Programmkinos und Filmkunsttheater so lange wie möglich mit den derzeit gängigen 35mm-Filmen ihr Programm bestreiten (Verleiher wie Prokino haben angekündigt, für die nächsten zehn Jahre dieses Format weiter auszuliefern.) Allerdings werden viele Verleiher im Zuge der Kostenersparnis (1.200 Euro kostet eine herkömmliche 35mm-Kopie im Vergleich von nur 80 Euro für eine Digitalversion) nur noch digital ausliefern wollen, womit sich für nicht-digitalisierte Kinos das spielbare Programmspektrum erheblich verengt. Laut Berechnungen von Kinobetreibern lohnt sich die Investition für die Digitalisierung ohnehin nur ab einem Besucheraufkommen von 50.000 Zuschauer/ innen im Jahr. Wie wir aus den für die Bewerbung um den Kinoprogrammpreis mitgeteilten Besucherzahlen wissen, liegen mindestens 10 Säle hiesiger Filmkunsttheater unter dieser Marge. Die gesamtdeutsche Kinobesuchersteigerung des vergangen Jahres um 9,9 % im Bundesschnitt (absolut 146,3 Mio.) ging an München weitgehend vorbei, da hier nur ein Besucherplus von 3,8 % zu verzeichnen ist: 4.838.190 Besucher/innen im Jahr 2009 im Vergleich zu 4.661.933 Besuchern/innen im Jahr 2008. Bedenkt man, dass der 3-D Effekt generell der Grund für die Steigerung war, so kann man anhand der uns bereits vorliegenden Zahlen von Filmkunsttheatern ernüchternd feststellen, dass diese am „Boom“ keinen Anteil haben. Dass München mit 3,6 bis 3,8 Kinobesuchen pro Einwohner/in im Jahr als Kino-affine Stadt gilt und auf vergleichsweise hohem Niveau rangiere, heißt nicht, dass Filmkunsttheatern daraus eine Bestandsgarantie erwächst. Seite 3 von 5 Vielmehr muss man aus der Stagnation im Besucheraufkommen der Münchner Filmkunsttheater die Notwendigkeit einer verstärkten Förderung ableiten. In dieser Situation schlage ich vor, die Zahl der Kinoprogrammpreise zu erhöhen. Aufgrund der nicht festgelegten Verwendung der Gelder können diese sowohl für den Fortbestand des Kinos im Status quo als auch zu dessen Umrüstung für digitale Projektion eingesetzt werden. Damit wird den kleinen Kinos unter Hinzuziehung weiterer Fördergelder vom Bund oder Freistaat ein verstärkter Anreiz geschaffen, das Investitionswagnis in Richtung Digitalisierung vorzunehmen. Mit Beschluss des Kulturausschusses vom 27.09.2001 wurde auf Antrag der Stadtratsfraktion der CSU ein jährlicher Kinoprogrammpreis ins Leben gerufen, der erstmals 2002 verliehen wurde. Darüber hinaus hat das Kulturreferat in den letzten sieben Jahren stets mehr als einen Preis in dieser Rubrik aus Programm-Mitteln finanzieren können, da Zahlungsrückläufe aus der Filmverleihbranche für die seit nunmehr zehn Jahren laufende gemeinsame Werbekampagne: „Movieda: eine Initiative für Münchens Filmkunsttheater“ dies ermöglichten. So wurde(n ) bislang 2002 das Kino 2003 die Kinos 2004 die Kinos 2005 die Kinos 2006 die Kinos 2007 die Kinos 2008 die Kinos 2009 die Kinos ausgezeichnet. Neues Rottmann Aircraft, ARRI, Lupe 2 Atelier 1, Theatiner, Rio 2, Neues Rex, Neues Arena, Studio Isabella, Werkstattkino Theatiner, Tivoli Atlantis 2, Maxim, Museum-Lichtspiele Cinema, Monopol, Neues Rex ABC, Filmcasino, Rio und Theatiner Filmkunst Das Kulturreferat schlägt vor, die Erhöhung der Preiszahl auf bis zu sechs Preise jährlich zunächst auf drei Jahre zu begrenzen. Zur Begründung der zeitlichen Befristung ist anzuführen, dass die Entwicklung auf dem Münchner Kinosektor in einer so kostenintensiven Umbruchphase wie der jetzigen mit einigen Unabwägbarkeiten behaftet ist (vgl. den als Anlage 3 beigefügten SZ-Artikel in Münchner Kultur vom 25. März 2010). Es wird sich in den nächsten Jahren zeigen, ob die betreffenden Kinos sowohl von ihren baulichen Voraussetzungen als auch von ihrer geschäftlichen Entwicklung – insbesondere in Anbetracht der Fortdauer bzw. Gestaltung von Pachtverträgen – diese Herausforderung annehmen oder auch bei der analogen Projektion weiterhin verbleiben wollen. Unter welcher Form der Filmprojektion die Fortführung des Kinobetriebes überhaupt möglich ist, hängt wesentlich von den Rentabilitätsaussichten ab, die in München aufgrund hoher Pacht tendenziell schlecht sind. Die Erfahrungen nach technischen Umbruchphasen (Wechsel von Stumm- zu Tonfilm, später Einführung des Farbfilms und neuer Abspielformate) zeigen, dass nach einer gewissen Zeit wieder eine Stabilisierung eintritt. Genaue Prognosen lassen sich jedoch nicht abgeben. Seite 4 von 5 3. Finanzierung Die Finanzierung im Jahr 2010 erfolgt im Rahmen des Kostenbudgets des Produkts „Förderung von Kunst und Kultur“, Produktnummer 561100. Für zwei Kinoprogrammpreise von je 5.000 Euro stehen Mittel in Höhe von 10.000 Euro auf der Finanzposition 3000.601.0000.9 „Preiswesen“ bereit. Für vier weitere Preise von je 5.000 Euro stehen Mittel in Höhe von 20.000 Euro auf der Finanzposition 3410.608.6000.2 Filmförderung bereit. Die Finanzierung für die Jahre 2011 und 2012 soll, vorbehaltlich der Stadtratsentscheidungen über die Haushalte 2011 und 2012, entsprechend im Rahmen des Kostenbudgets des Produkts „Förderung von Kunst und Kultur“, Produktnummer 561100, erfolgen. Die Korreferentin des Kulturreferats, Frau Stadträtin Sabathil, der Verwaltungsbeirat für Filmwesen und Medien, Herr Stadtrat Zöller, sowie die Stadtkämmerei haben Kenntnis von der Vorlage. II. Antrag des Referenten: 1. Die Beschreibung der gegenwärtigen Kino-Situation nach dem Scheitern der flächendeckenden Einführung der Digitalisierung wird zur Kenntnis genommen. 2. Mit der zunächst auf drei Jahre befristeten Erhöhung der jährlich zu vergebenden Kinoprogrammpreise auf bis zu sechs Preise zu je 5.000 Euro durch eine Mittelumschichtung besteht Einverständnis. 3. Das Kulturreferat legt dem Stadtrat nach Ablauf von drei Jahren erneut einen Bericht zur Lage der Filmkunst- und Programmkinos und einen Entscheidungsvorschlag bezüglich der Fortführung der beschlossenen Maßnahmen vor. 4. Der Antrag Nr. 08-14 / A 01333 von Herrn StR Gradl, Herrn StR Leonhart und Frau StRin Renner vom 10.02.2010 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss: nach Antrag. Seite 5 von 5 Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende: Der Referent: Ude Oberbürgermeister Dr. Küppers Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I., II. und III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an die Stadtkämmerei an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das Revisionsamt mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Kulturreferat (Vollzug) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Zu V. (Vollzug nach Beschlussfassung): 1. Übereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit dem Originalbeschluss wird bestätigt. 2. Abdruck von I. mit V. an StD an GL-2 an GL-4 an Abt. 1 (3 x) an das Direktorium – HA II/V (Az: D-HA II/V1 42-4/2-10/2) mit der Bitte um Kenntnisnahme bzw. weitere Veranlassung. 3. Zum Akt München, den ............................ Kulturreferat I. A.