Beschlussentwurf

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Beschlussentwurf
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Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft
KULT-ABT1
Hilfe für die Münchner Programmkinos bei der Digitalisierung
Antrag Nr. 08-14 / A 01333 von Herrn StR Nikolaus Gradl,
Herrn StR Michael Leonhart, Frau StRin Monika Renner vom 10.02.2010
3 Anlagen:
1.
Antwort auf die schriftl. Anfrage gem. § 68 GeschO von Frau StRin Renner
und Herrn StR Gradl vom 02.09.2009: „Schlägt das Scheitern der unabhängigen
Filmförderung bis zu den Münchner Kinos durch?“
2.
Antrag Nr. 08-14 / A 01333
3.
SZ-Artikel in Münchner Kultur vom 25.03.2010
Beschluss des Kulturausschusses vom 06.05.2010 (SB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag des Referenten:
1.
Anlass für die Vorlage / Kompetenzen
Mit dem als Anlage 2 beigefügten Antrag Nr. 08-14 / A 01333 von Herrn StR Gradl,
Herrn StR Leonhart und Frau StRin Renner vom 10.02.2010 wird das Kulturreferat
gebeten, aus bestehenden Haushaltsmitteln Hilfe für Münchner Programmkinos im Zuge
der bevorstehenden Umrüstung auf eine digitale Projektion zu ermöglichen. Dieser
Antrag ist als Folge des Scheiterns eines bundesweit über die Filmförderungsanstalt
(FFA) koordinierten „Rollouts“ bei der flächendeckenden Digitalisierung der Kinos zu
sehen.
Ein Anhörungsrecht eines Bezirksausschusses besteht nicht.
2.
Im Einzelnen
Als Antwort auf eine schriftliche Anfrage von Frau StRin Renner und Herrn StR Gradl
vom 02.09.2009 unter der Überschrift: „Schlägt das Scheitern der unabhängigen
Filmförderung bis zu den Münchner Kinos durch?“ hatte das Kulturreferat zu
Jahresbeginn 2010 den „Status quo“ bei der Digitalisierung Münchner Kinos festgestellt,
der sich seither nur geringfügig verändert hat:
„Ohne die Unterstützung der FFA können sich die Kinos eine Digitalisierung mit dem
intendierten 2K-Standard in der Regel nicht leisten. Für die kleinen Kinos sind die
Anschaffungskosten – selbst unter Einbezug von Fördergeldern des FilmFernsehFonds
Bayern (FFF), die max. 18.000 Euro betragen – zu hoch“.
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Im März 2010 haben von den kommerziell betriebenen Spielstätten 13 von 84 Münchner
Kinosälen, d.h. 15,5%, bereits eine digitale Projektion mit mindestens 2K-Standard
eingerichtet. Dies sind der Mathäser (3 Säle), der Royal Palast (3 Säle), die Forum Kinos
(3 Säle), das CinemaxX (2 Säle), das Cinema (1 Saal) und seit Anfang März 2010 auch
die Kinos Münchner Freiheit (1 Saal).
Der Freistaat Bayern bzw. der FilmFernsehFonds Bayern hat in seinem Haushalt 2009
und 2010 je 1 Mio. Euro an Fördermitteln im Rahmen des Sonderprogramms für die
Digitalisierung der Kinos eingestellt. Damit kann man beim FFF Bayern Investitionszuschüsse bis zu max. 18.000 Euro pro Kinosaal beantragen, sofern das Kino mindestens
8.000 Besucher im Jahresschnitt aufweist. Ausgeschlossen von der Förderung durch
den FFF sind Spielstätten mit mehr als 6 Sälen in Orten über 50.000 Einwohnern, in
München der Mathäser und das CinemaxX.
Nach dem Scheitern der flächendeckenden Einführung der Digitalprojektion durch die
FFA hat der Bundesbeauftrage für Kultur und Medien (BKM) inzwischen 4 Mio. Euro an
Geldern bewilligt, die allerdings hauptsächlich für die Kinos auf dem Lande reserviert
sind, da dort das Kino oftmals die einzig verbliebene Kulturstätte darstellt.
Folglich können Münchens kleinere Filmkunst- oder Programmkinos angesichts der
hohen Investionskosten von 60.000 bis 80.000 Euro bei der Digitalisierung durch die
Unterstützung des FFF maximal 18.000 Euro abdecken. Des weiteren kommen erhöhte
Betriebskosten von ca. 300 Euro im Monat auf sie zu. Sie werden überdies mit der
Tatsache zu kämpfen haben, dass die digitalen Projektoren nur eine Lebensdauer von
ca. 7 Jahren aufweisen.
Angesichts dieser kommerziell wenig aussichtsreichen Perspektive werden die
Programmkinos und Filmkunsttheater so lange wie möglich mit den derzeit gängigen
35mm-Filmen ihr Programm bestreiten (Verleiher wie Prokino haben angekündigt, für die
nächsten zehn Jahre dieses Format weiter auszuliefern.) Allerdings werden viele Verleiher im Zuge der Kostenersparnis (1.200 Euro kostet eine herkömmliche 35mm-Kopie im
Vergleich von nur 80 Euro für eine Digitalversion) nur noch digital ausliefern wollen, womit sich für nicht-digitalisierte Kinos das spielbare Programmspektrum erheblich verengt.
Laut Berechnungen von Kinobetreibern lohnt sich die Investition für die Digitalisierung
ohnehin nur ab einem Besucheraufkommen von 50.000 Zuschauer/ innen im Jahr. Wie
wir aus den für die Bewerbung um den Kinoprogrammpreis mitgeteilten Besucherzahlen
wissen, liegen mindestens 10 Säle hiesiger Filmkunsttheater unter dieser Marge.
Die gesamtdeutsche Kinobesuchersteigerung des vergangen Jahres um 9,9 % im Bundesschnitt (absolut 146,3 Mio.) ging an München weitgehend vorbei, da hier nur ein
Besucherplus von 3,8 % zu verzeichnen ist: 4.838.190 Besucher/innen im Jahr 2009 im
Vergleich zu 4.661.933 Besuchern/innen im Jahr 2008. Bedenkt man, dass der 3-D
Effekt generell der Grund für die Steigerung war, so kann man anhand der uns bereits
vorliegenden Zahlen von Filmkunsttheatern ernüchternd feststellen, dass diese am
„Boom“ keinen Anteil haben. Dass München mit 3,6 bis 3,8 Kinobesuchen pro Einwohner/in im Jahr als Kino-affine Stadt gilt und auf vergleichsweise hohem Niveau rangiere,
heißt nicht, dass Filmkunsttheatern daraus eine Bestandsgarantie erwächst.
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Vielmehr muss man aus der Stagnation im Besucheraufkommen der Münchner Filmkunsttheater die Notwendigkeit einer verstärkten Förderung ableiten. In dieser Situation
schlage ich vor, die Zahl der Kinoprogrammpreise zu erhöhen. Aufgrund der nicht festgelegten Verwendung der Gelder können diese sowohl für den Fortbestand des Kinos im
Status quo als auch zu dessen Umrüstung für digitale Projektion eingesetzt werden. Damit wird den kleinen Kinos unter Hinzuziehung weiterer Fördergelder vom Bund oder
Freistaat ein verstärkter Anreiz geschaffen, das Investitionswagnis in Richtung Digitalisierung vorzunehmen.
Mit Beschluss des Kulturausschusses vom 27.09.2001 wurde auf Antrag der Stadtratsfraktion der CSU ein jährlicher Kinoprogrammpreis ins Leben gerufen, der erstmals 2002
verliehen wurde. Darüber hinaus hat das Kulturreferat in den letzten sieben Jahren stets
mehr als einen Preis in dieser Rubrik aus Programm-Mitteln finanzieren können, da Zahlungsrückläufe aus der Filmverleihbranche für die seit nunmehr zehn Jahren laufende
gemeinsame Werbekampagne: „Movieda: eine Initiative für Münchens Filmkunsttheater“
dies ermöglichten.
So wurde(n ) bislang
2002 das Kino
2003 die Kinos
2004 die Kinos
2005 die Kinos
2006 die Kinos
2007 die Kinos
2008 die Kinos
2009 die Kinos
ausgezeichnet.
Neues Rottmann
Aircraft, ARRI, Lupe 2
Atelier 1, Theatiner, Rio 2, Neues Rex,
Neues Arena, Studio Isabella, Werkstattkino
Theatiner, Tivoli
Atlantis 2, Maxim, Museum-Lichtspiele
Cinema, Monopol, Neues Rex
ABC, Filmcasino, Rio und Theatiner Filmkunst
Das Kulturreferat schlägt vor, die Erhöhung der Preiszahl auf bis zu sechs Preise jährlich
zunächst auf drei Jahre zu begrenzen. Zur Begründung der zeitlichen Befristung ist anzuführen, dass die Entwicklung auf dem Münchner Kinosektor in einer so kostenintensiven Umbruchphase wie der jetzigen mit einigen Unabwägbarkeiten behaftet ist (vgl. den
als Anlage 3 beigefügten SZ-Artikel in Münchner Kultur vom 25. März 2010). Es wird
sich in den nächsten Jahren zeigen, ob die betreffenden Kinos sowohl von ihren baulichen Voraussetzungen als auch von ihrer geschäftlichen Entwicklung – insbesondere in
Anbetracht der Fortdauer bzw. Gestaltung von Pachtverträgen – diese Herausforderung
annehmen oder auch bei der analogen Projektion weiterhin verbleiben wollen. Unter
welcher Form der Filmprojektion die Fortführung des Kinobetriebes überhaupt möglich
ist, hängt wesentlich von den Rentabilitätsaussichten ab, die in München aufgrund hoher
Pacht tendenziell schlecht sind. Die Erfahrungen nach technischen Umbruchphasen
(Wechsel von Stumm- zu Tonfilm, später Einführung des Farbfilms und neuer Abspielformate) zeigen, dass nach einer gewissen Zeit wieder eine Stabilisierung eintritt.
Genaue Prognosen lassen sich jedoch nicht abgeben.
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3.
Finanzierung
Die Finanzierung im Jahr 2010 erfolgt im Rahmen des Kostenbudgets des Produkts
„Förderung von Kunst und Kultur“, Produktnummer 561100.
Für zwei Kinoprogrammpreise von je 5.000 Euro stehen Mittel in Höhe von 10.000 Euro
auf der Finanzposition 3000.601.0000.9 „Preiswesen“ bereit. Für vier weitere Preise von
je 5.000 Euro stehen Mittel in Höhe von 20.000 Euro auf der Finanzposition
3410.608.6000.2 Filmförderung bereit. Die Finanzierung für die Jahre 2011 und 2012
soll, vorbehaltlich der Stadtratsentscheidungen über die Haushalte 2011 und 2012,
entsprechend im Rahmen des Kostenbudgets des Produkts „Förderung von Kunst und
Kultur“, Produktnummer 561100, erfolgen.
Die Korreferentin des Kulturreferats, Frau Stadträtin Sabathil, der Verwaltungsbeirat für
Filmwesen und Medien, Herr Stadtrat Zöller, sowie die Stadtkämmerei haben Kenntnis von der
Vorlage.
II. Antrag des Referenten:
1.
Die Beschreibung der gegenwärtigen Kino-Situation nach dem Scheitern der
flächendeckenden Einführung der Digitalisierung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Mit der zunächst auf drei Jahre befristeten Erhöhung der jährlich zu vergebenden
Kinoprogrammpreise auf bis zu sechs Preise zu je 5.000 Euro durch eine
Mittelumschichtung besteht Einverständnis.
3.
Das Kulturreferat legt dem Stadtrat nach Ablauf von drei Jahren erneut einen Bericht zur
Lage der Filmkunst- und Programmkinos und einen Entscheidungsvorschlag bezüglich
der Fortführung der beschlossenen Maßnahmen vor.
4.
Der Antrag Nr. 08-14 / A 01333 von Herrn StR Gradl, Herrn StR Leonhart und Frau
StRin Renner vom 10.02.2010 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
5.
Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss:
nach Antrag.
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Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende:
Der Referent:
Ude
Oberbürgermeister
Dr. Küppers
Berufsm. Stadtrat
IV. Abdruck von I., II. und III.
über den Stenografischen Sitzungsdienst
an die Stadtkämmerei
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. Wv. Kulturreferat (Vollzug)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Zu V. (Vollzug nach Beschlussfassung):
1. Übereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit dem Originalbeschluss wird bestätigt.
2. Abdruck von I. mit V.
an StD
an GL-2
an GL-4
an Abt. 1 (3 x)
an das Direktorium – HA II/V (Az: D-HA II/V1 42-4/2-10/2)
mit der Bitte um Kenntnisnahme bzw. weitere Veranlassung.
3. Zum Akt
München, den ............................
Kulturreferat
I. A.

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