FondsSelector SMR SICAV FondsSelector SMR SICAV

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FondsSelector SMR SICAV FondsSelector SMR SICAV
FondsSelector SMR SICAV
4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen
R.C.S. Luxembourg B 76964
FondsSelector SMR SICAV - Sauren Global Growth Plus
LU0115579376
Die Aktionäre der FondsSelector SMR SICAV werden hiermit zu einer
ZWEITEN AUSSERORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG DER AKTIONÄRE
eingeladen, die am 12. Oktober 2016 um 14.30 Uhr in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxembourg-Strassen
mit folgender Tagesordnung abgehalten wird:
Änderung und Restrukturierung der Satzung
1. Anpassung der Investmentgesellschaft an die Anforderungen der Richtlinie 2014/91/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie
2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der
Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen.
Umsetzung von Musteranpassungen der Investmentgesellschaften an die Vorgaben der
Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A.
Die Änderungen betreffen die Artikel 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 21, 23, 24,
25, 28, 30, 31, 34, 35 und 37 der Satzung.
2. Die entgegennehmenden Stellen für Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge werden
dahingehend angepasst, dass diese bei der Verwaltungsgesellschaft sowie der Vertriebsstelle
eingereicht werden können. Zusätzlich können Rücknahme- und Umtauschanträge bei den
Zahlstellen eingereicht werden. Die Änderungen betreffen die Artikel 14 und 16.
3. Die Investmentgesellschaft, welche unter dem Namen FondsSelector SMR SICAV gegründet
wurde, wird mit Wirkung zum 13. Oktober 2016 in Sauren Select umbenannt.
Die jeweiligen Änderungen treten mit Wirkung zum 13. Oktober 2016 in Kraft
Ein Entwurf der neuen Satzung ist am Sitz der Investmentgesellschaft erhältlich.
Die Punkte der Tagesordnung der ersten Außerordentlichen Generalversammlung vom 6. September 2016,
verlangten ein Anwesenheitsquorum von mindestens 50 Prozent des Gesellschaftskapitals, das nicht erreicht
wurde. Insofern ist die Einberufung einer zweiten Außerordentlichen Generalversammlung erforderlich.
Anlässlich dieser Versammlung ist kein Anwesenheitsquorum verlangt und die Beschlüsse werden mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Aktionäre die ihren Aktienbestand in einem Depot bei einer Bank unterhalten, werden gebeten ihre
Depotbank mit der Übersendung einer Depotbestandsbescheinigung, die bestätigt, dass die Aktien bis nach
der Generalversammlung gesperrt gehalten werden, an die Gesellschaft zu beauftragen. Die
Depotbestandsbescheinigung muss der Gesellschaft fünf Tage vor der Generalversammlung vorliegen.
Entsprechende Vertretungsvollmachten können bei der Domizilstelle der FondsSelector SMR SICAV (DZ
PRIVATBANK S.A.) per Fax 00352/44903-4506 oder E-Mail [email protected] angefordert
werden.
Aktionäre oder deren Vertreter, die an der zweiten Außerordentlichen Generalversammlung teilnehmen
möchten, werden gebeten sich bis spätestens 7. Oktober 2016 anzumelden.
Der Verwaltungsrat

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