Schweizer Pensionskassen 2014

Transcription

Schweizer Pensionskassen 2014
Schweizer
Pensionskassen 2014
Ergebnisse der Umfrage
Daten, Analysen und Beiträge zu:
– Plädoyer für eine eigenverantwortliche,
dezentrale berufliche Vorsorge
– Vor einer Normalisierung der Geldpolitik
– Eine Lösung für 2020 oder
für die Zukunft?
– BVG-Kassen im Korsett gesetzlicher
Parameter
712557_PK-Studie_UG_2014_de_fr.indd 4
08.09.14 10:55
Swisscanto – ein führender Asset Manager
In der Schweiz ist Swisscanto einer der führenden Anlage­
fondsanbieter, Vermögensverwalter und Anbieter von Lösungen
der beruflichen und privaten Vorsorge. Das Gemeinschafts­
unternehmen der Schweizer Kantonalbanken verwaltet Kundenvermögen von CHF 52,6 Milliarden und beschäftigt 400 Mit­
arbeitende in Zürich, Bern, Basel, Pully, London, Frankfurt am
Main und Luxemburg (Stand 30. Juni 2014).
Als ausgewiesener Spezialist entwickelt Swisscanto qualitativ
hochstehende Anlage- und Vorsorgelösungen für private
Anleger, Firmen und Institutionen. Als Fondsanbieter wird
Swisscanto national und international regelmässig aus­
gezeichnet. Weiter ist Swisscanto für seine Vorreiterrolle bei
nachhaltigen Anlagen sowie für die jährlich publizierte
Studie "Schweizer Pensionskassen" bekannt.
www.swisscanto.ch
Blog: blog.swisscanto.ch
Twitter: @swisscanto
712557_PK-Studie_UG_2014_de_fr.indd 5
08.09.14 10:55
Inhaltsverzeichnis
Zur Studie
4
Dr. Gérard Fischer
Gedanken zur Verpolitisierung der 2. Säule
Wenn der Stillstand zum Rückschritt wird
5
Christoph Ryter
Plädoyer für eine eigenverantwortliche, dezentrale berufliche Vorsorge
Ein gefährdetes Zukunftsmodell
11
Dr. Thomas Liebi
Vor einer Normalisierung der Geldpolitik
Wendepunkt für die Finanzmärkte?
14
Christoph Furrer
Von den Perioden- zu den Generationentafeln
Transparente Prognose statt Faustregel
17
Josef Bachmann
Eine Lösung für 2020 oder für die Zukunft?
21
Stephan Wyss, Heinrich Flückiger
BVG-Kassen im Korsett gesetzlicher Parameter
23
Thomas Hohl
Von der repressiven zur risikobasierten Aufsicht 27
Ergebnisse der Umfrage
Die Swisscanto Umfrage
Resultate der Umfrage 2014
31
Die Teilnehmer der Umfrage
Verzeichnis der Vorsorgeeinrichtungen
60
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 3
3
08.09.14 12:06
Zur Studie
Die Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen wird
bereits zum vierzehnten Mal durchgeführt. Sie erfasst
wichtige Daten zur Struktur, zu den Leistungen und Kapitalanlagen sowie zum Deckungsgrad und zur Performance.
Das Ziel ist, den beteiligten Institutionen Vergleichs-, Führungs- und Entscheidungsinstrumente zu bieten und den
interessierten Kreisen aus dem Vorsorgewesen, der Politik
und der Wissenschaft Grundlagen für eine fundierte
Auseinandersetzung mit der beruflichen Vorsorge bereit­
zustellen.
Gleiche Ziele verfolgt auch der Schweizerische Pensions­
kassenverband ASIP. Ihm werden die Daten jener Vor­
sorgeeinrichtungen zur Verfügung gestellt, die dazu ihre
Einwilligung gegeben haben.
Allen teilnehmenden Kassen, ihren Geschäftsführern und
Stiftungsräten gebührt ein grosser Dank für die Bereit­schaft, die Daten einzugeben und die Fragen zu aktuellen
Vorsorgethemen zu beantworten.
Zu danken ist auch dem ASIP für seine Unterstützung und
den Mitgliedern des Beirates, die sich aktiv bei der Erstellung
des Fragebogens engagierten und mit zahlreichen Vor­
schlägen und wertvollen Kritiken dessen Gestaltung beeinflussten. Es sind dies:
•Thomas Breitenmoser, Swisscanto Asset Management AG
(Leitung)
•Susanne Jäger, Aargauische Pensionskasse
•Hanspeter Konrad, Schweizerischer Pensionskassen­
verband (ASIP)
•Heinrich Leuthard, Nidwaldner Kantonalbank
•Christoph Ryter, Migros Pensionskasse/
Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)
•Dr. Peter Schnider, VPS Verlag Personalvorsorge
und Sozialversicherung AG
•Dieter Stohler, Pensionskasse des Bundes Publica
•Andreas Zingg, Geschäftsbereich Unternehmenskunden
Swiss Life
4
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 4
Wertvolle Fachbeiträge als Ergänzung zu den Resultaten
der Umfrage lieferten:
•Dr. Gérard Fischer, CEO Swisscanto Gruppe
•Josef Bachmann, Geschäftsführer der Pensionskassen
der PricewaterhouseCoopers AG
•Christoph Furrer, Deprez Experten AG
•Thomas Hohl, Mitglied der OAK-Kommission
•Thomas Liebi, Chefökonom Swisscanto Asset
Management AG
•Christoph Ryter, Präsident ASIP Schweizerischer
Pensionskassenverband
•Peter Wirth, Geschäftsführer Vorsorgeforum
•Stephan Wyss, lic. oec. HSG, eidg. dipl. Finanzanalytiker, zugelassener Experte für berufliche Vorsorge
Swisscanto Vorsorge AG Zürich
•Heinrich Flückiger, lic. oec. HSG, zugelassener Experte
für berufliche Vorsorge Swisscanto Vorsorge AG Zürich
Swisscanto will mit der Publikation der Daten nicht nur den
Fachkreisen in der beruflichen Vorsorge, sondern auch den
Politikern, Medien und einer weiteren interessierten Öffentlichkeit einen Dienst erweisen. Die vielen positiven Rückmeldungen zur Studie ermuntern uns und sind uns gleichzeitig
Ansporn.
Swisscanto wünscht Ihnen eine interessante Lektüre. Für alle
Kommentare, Anregungen und Kritiken sind wir dankbar.
Swisscanto Asset Management AG
September 2014
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
Gedanken zur Verpolitisierung der 2. Säule
Wenn der Stillstand zum Rückschritt wird
Für die Anlagestiftungen, die bisher ohne spezielle gesetz­
liche Grundlage recht gut funktioniert haben, gibt es jetzt
eine eigene Verordnung mit immerhin 45 Artikeln. Der Effekt
ist, dass sich Juristen bei der Aufsicht und bei den Stif­tungen ausgiebig mit Detailfragen beschäftigen, die früher
nie Anlass zu Problemen gegeben haben.
Dr. Gérard Fischer
CEO Swisscanto Gruppe
Die berufliche Vorsorge ist ein beliebter Gegenstand der Regulierung. Offensichtlich identifizieren
Politiker immer wieder Schwachstellen, die mit
neuen Vorschriften ausgemerzt werden sollen. Gemessen an der hohen gesetzgeberischen Aktivität
müssten alle Probleme der beruflichen Vorsorge
längst gelöst sein. Trotzdem sind, neben dem
Vorschlag des Bundesrates zur Altersvorsorge
2020, noch eine ganze Reihe von Vorstössen zur
beruflichen Vorsorge hängig, die der Behand­lung harren. Der Verdacht liegt nahe, dass es bei
diesen vielen neuen Regeln weniger um die Lö­sung von echten Problemen geht, sondern um die
Mechanismen der Politik wie zum Beispiel Klien­ten­bewirtschaftung und Pflege der Bekanntheit zur
Erhöhung der Wiederwahlchancen.
Mit der Inkraftsetzung des BVG im Jahr 1985 hat sich
die Regulierungsdichte in der beruflichen Vorsorge in bemerkenswerter Weise verstärkt. Kam zuvor die Regelung
der auf freiwilliger Basis entstandenen beruflichen Vorsorge
mit lediglich drei Vorschriften im Obligationenrecht aus,
umfasst das BVG derzeit neben dem eigentlichen Gesetz
mit 98 Artikeln sowie dem FZG noch elf Verordnungen
plus Reglemente und Weisungen. Als neuester Weisungs­
geber wirkt die Oberaufsichtskommission, die es in den
knapp drei Jahren ihres Bestehens immerhin auf neun Weisungen gebracht hat.
Mit dem gesetzlichen Obligatorium wurden erweiterte gesetzliche Grundlagen unerlässlich. Aber bereits auf frei­
williger Basis – das heisst vor 1985 – waren rund 85 Prozent der Arbeitnehmenden in der 2. Säule versichert.
Der Einbezug der restlichen 15 Prozent wurde mit einem
enormen regulatorischen Aufwand erkauft, der stetig weiter
zunimmt.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 5
Offensichtlich ist der Grenznutzen von zusätzlichen Vorschriften nicht mehr darstellbar, hingegen nehmen die
Grenzkosten laufend zu. Eine "Verpolitisierung" der beruf­
lichen Vorsorge könnte die Ursache für diese Aktivitäten
sein.
Unbestritten ist die Notwendigkeit von verbindlichen Standards für die Durchführung. So ist beispielsweise festzu­
legen, wer dem Obligatorium unterliegt, welches die Mindestbeiträge sind, in welcher Weise das Sparguthaben
in eine Rente umzusetzen ist, welche Risikoleistungen zu versichern sind, welchen Vorgaben die Kapitalanlage zu ge­
nügen und wie die Führung durch die Sozialpartner zu erfolgen hat. Auch Kontrollfunktionen zur Überwachung,
Pflichten der Organe und Beauftragten und Regeln zur ausreichenden Transparenz sind unabdingbar, um ein sich
selbst regelndes System zu schaffen mit Checks und Balances. Niemand würde solche Bestimmungen bereits als "Verpolitisierung" bezeichnen.
Allerdings ist das Gesetz schon bei seiner Inkraftsetzung
weit über diese grundlegenden Elemente hinausgegangen.
Als eigentliches "Rahmengesetz," als welches das BVG
einmal gedacht war, konnte es nie wirklich bezeichnet werden. Deshalb wurde schon im Vorfeld der ersten BVGRe­vision als Teilziel die administrative Vereinfachung angestrebt. Es sollte nicht dazu kommen. Heute redet niemand
mehr davon.
Zur Beurteilung der Situation ist es notwendig, den rein
quantitativen Effekt der überbordenden Legiferierung von
der Politisierung zu unterscheiden.
Dazu genügt es nicht, alle nicht unbedingt notwendigen Elemente der gesetzlichen Regelung als politisch motiviert zu
bezeichnen. Wobei kaum Einigung darüber zu erzielen
wäre, was den wirklich notwendig ist und was darüber hinnausgeht. Andererseits erkennen wir Regelungen und Rege-
5
08.09.14 12:06
lungsprozesse, die unzweifelhaft als politisch zu bezeichnen
sind oder zumindest eindeutig politische Elemente enthalten.
Wir wollen im Folgenden einige auch in den Medien viel
beachtete Elemente der beruflichen Vorsorge auf politische
Einflüsse untersuchen und daraus unsere Schlüsse ziehen.
Die Kerngrössen der Vorsorge sind eigentlich ziemlich klar.
Auch einem Laien ist ohne Weiteres erklärbar, dass die
Höhe der Rente, das angesparte Kapital, die Dauer des Ren­
tenbezuges und der in dieser Zeit erwirtschaftete Kapital­
ertrag zusammenhängen und nicht unabhängig voneinander bestimmt werden können. Es ist auch nachvollziehbar,
dass die Kapitalerträge fremdbestimmt sind, dass das Sparkapital zunimmt und die Dauer des Rentenbezuges abnimmt, wenn jemand länger arbeitet, und dass die Höhe
der Rente massgebend bestimmt, wie lange das angesparte
Kapital ausreichen wird.
Umwandlungssatz
Das prominenteste Beispiel ist zweifellos die Festlegung
des Umwandlungssatzes. Der Umwandlungssatz legt die
Höhe der Rente anhand des vorhandenen Sparkapitals
fest und beruht im Wesent­lichen auf zwei Faktoren: der erwarteten Vermögensrendite und der statistisch berechneten
Lebenserwartung. Beide Grössen müssen für die Zukunft
geschätzt werden und sind mit Unsicherheiten verbunden.
Das trifft insbesondere auf die künftige Entwicklung der
Kapitalmärkte zu. Auf Basis der beiden Grössen lässt sich
rein mathematisch der Umwandlungssatz ableiten.
Durchaus zu diskutieren sind die Annahmen für die prognostizierten Grössen und die Konsequenzen für die Altersvorsorge, die sich aus der Unsicherheit über die tatsäch­
lichen Entwicklungen ergeben.
Wir wissen jedoch, wie die Abstimmung von 2010 verlaufen ist. Eigentlich hätte eine Diskussion über die Plausibi­lität
dieser Grundlagen stattfinden müssen. Hingegen wurde
darüber diskutiert, was den Versicherten zuzumuten und was
wünschenswert sei, und es ging um die "Würde im Alter".
6
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 6
Damit wurde eine der zentralen Stellgrössen der beruflichen
Vorsorge nicht mehr als abhängig von zukünftigen Entwicklungen dargestellt, sondern als frei wählbare Grösse, die je
nach Begehr höher oder tiefer festgelegt werden kann.
Analog könnte man eine Abstimmung über die Anzahl Sonnentage für den nächsten Sommer durchführen – das
Wetter würde sich trotzdem unabhängig vom Abstimmungsresultat entwickeln.
Ist die Festlegung eines fixen, für alle Pensionskassen verbindlichen Mindestumwandlungssatzes überhaupt notwendig? Es geht auch ohne, wie das liechtensteinische Bei­spiel zeigt. Mit der Aufnahme in das Gesetz wurde er allerdings zum Spielball der Parteien, die ihn nun nicht mehr
aus der Hand geben wollen.
Der zu hoch angesetzte Umwandlungssatz führt zu einer
jährlichen Umverteilung von den Aktiven zu den Pensionierten in Höhe von mindestens 3 Milliarden Franken – dies
das Ergebnis in der Swisscanto Umfrage. Andere Schätzungen kommen auf 8 Milliarden Da nicht anzunehmen ist,
dass jeder Versicherte in gleichem Mass erst benachteiligt
und später bevorzugt wird, kommt es zu einem eigentlichen und dieses Mal echten "Rentenklau", der unbemerkt
abläuft und deshalb vom Einzelnen nicht realisiert wird.
Mindestzins
Wie steht es mit dem zweiten, stets beträchtliche Wellen
schlagenden, obrigkeitlich festgelegten technischen Parameter, dem Mindestzins? Wenigstens ist uns bisher eine Abstimmung über dessen Höhe erspart geblieben. Das hängt
aber weniger mit der Vernunft der politischen Akteure zusammen als mit der Tatsache, dass diese Grösse weiterhin
in der Kompetenz des Bundesrates liegt und Fachverbände und Sozialpartner dazu bloss Vorschläge formulieren können und die Parteien wenig Einfluss haben.
Der Mindestzins darf nicht als Prognose über die Performance des folgenden Jahres missverstanden werden (eine
Datenanalyse zeigt sogar auf, dass Rendite und Mindestzins negativ korreliert sind), aber die Festlegung hat trotz
des jährlichen angeblichen Leidens bei allen Betroffenen
(Assekuranz und Gewerkschaften liegen sich darüber immer
besonders heftig in den Haaren) eigentlich nicht so
schlecht funktioniert.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
Könnte man auf den BVG-Mindestzins verzichten? Es gilt
das Gleiche wie im Fall des Umwandlungssatzes. Aus
Sicht der Vorsorge auf jeden Fall, wie auch hier das liechtensteinische Beispiel zeigt. Die Abschaffung des Mindestzinses würde nicht zu anderen Kapitalerträgen führen, jedoch könnte eine Vorsorgeeinrichtung besser auf die eigene
Situation reagieren und manche Sanierung würde über­
flüssig. Zudem würde das jährliche Schauspiel der verschiedenen politischen Akteure entfallen, mit dem diese beweisen wollen, dass sie sich für ihre Überzeugungen und ihre
Interessengruppen einsetzen. Aus Sicht der Vorsorge wäre
dies durchaus eine Verbesserung.
Rentenalter
Nehmen wir eine dritte Grösse: das Rentenalter. Als Rentenalter und Lebenserwartung noch wenig differierten, lag
die Festlegung eines vorgegebenen Alters für die Pensio­
nierung nahe. Heute, da gemäss neusten technischen Grund­
lagen dazwischen rund 20 Jahre liegen, kann man sich
durchaus fragen, ob das noch sinnvoll ist. Die beginnende
Flexibilisierung beim Pensionierungsalter scheint anzu­
zeigen, dass selbst bei diesem sozialpolitisch diffizilen
Thema eine gewisse Entspannung erkennbar ist.
Das gilt aber nur so lange, wie nicht die Genderproblematik
ins Spiel kommt und vom Frauenrentenalter die Rede ist.
Dann haben wir es plötzlich nur noch mit Politik zu tun. Dann
sind wir mit Argumenten konfrontiert wie Gerechtigkeit,
Würde im Alter (schon wieder), generelle Benachteiligung
der Frauen im Arbeitsleben usw. Alles Grössen abseits der
eigentlich zur Diskussion stehenden Biometrie. Man könnte
aber auch darauf verweisen, dass bis zur allfälligen Senkung in frühestens sechs Jahren die Lebenserwartung bereits
wieder um mindestens ein Jahr gestiegen sein dürfte.
Einen Ausweg aus der Problematik zeigt das Beispiel
Schweden auf. Das sozialpolitische Musterland hat eine relativ einfache Lösung gefunden. Es wird ein PensionierungsMindestalter bestimmt, eine politische Grösse. Es liegt
bei 61 Jahren. Wer sich dann pensionieren lässt, erhält aufgrund seines aktuarisch berechneten Anspruchs eine Rente.
Wer länger arbeitet, erhält entsprechend mehr. Ungeachtet
ob Mann oder Frau. Man wundert sich, warum die Schweiz
nicht in der Lage sein soll, eine ähnliche Lösung in Kraft zu
setzen.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 7
Wohneigentumsförderung
Ein Vorsorgethema hat diesen Sommer die Öffentlichkeit
besonders beschäftigt: die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der 2. Säule. Im Rahmen der anstehenden EL-Reform
schlägt der Bundesrat vor, Kapitalbezüge innerhalb des Obligatoriums zu verbieten. Davon betroffen wären auch Vorbezüge für den Erwerb oder die Amortisierung von Wohn­
eigentum. Interessant ist, dass die 2. Säule ursprünglich die
"Wohneigentumsförderungsmassnahme" nicht kannte. Die
"Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln
der beruflichen Vorsorge" ist erst im Jahr 1995 in Kraft
getreten. Während zwanzig Jahren hat sich niemand daran
gestört, und plötzlich wird es als Problem identifi­zi­ert, obwohl keine zuverlässigen Angaben über die Konsequenzen
dieser Option vorliegen. Inwieweit Wohneigen­tum in der
Tat als Vorsorge funktioniert (eine Frage, die man vor der
Einführung hätte beantworten sollen) und welches Ausmass
allfällige negative Nebeneffekte erreicht haben, wird derzeit mit einem Forschungsprojekt des BSV abgeklärt. Aus­
löser für die Diskussion waren und sind wohl eher die Preise
für Immobilien. Bei fallenden Preisen wollte man damals
mehr Käufer aktivieren und bei steigenden Preisen will man
jetzt wieder die Nachfrage reduzieren. Offensichtlich
handelt es sich hier mehr um einen (etwas hilflosen) Versuch, den Markt für Wohneigentum mit der beruflichen Vorsorge zu steuern, und weniger um eine vorsorgepolitisch
motivierte Diskussion. So lange bleibt die Wohneigentumsförderung ein politisches Thema und ist als solches zu behandeln.
Preise Einfamilienhäuser (1970=100)
500
450
400
350
300
250
200
Q1
Q1
Q1
Q1
Q1
Q1
Q1
Q1
Q1
Q1
Q1
Q1
Q1
1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
Als 1995 die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge in Kraft
gesetzt wurde, waren die Preise für Einfamilienhäuser nahe ihrem Tiefstpunkt.
In der Zwischenzeit haben sie Rekordwerte erreicht. Der Moment scheint für den Bundesrat
gekommen, die Förderung zu bremsen.
7
08.09.14 12:06
Kapitalanlagen
Die Verpolitisierung hat längst auf den Bereich Kapita­l­
anlagen übergegriffen. Die Stiftungsräte und besonders die
Mitglieder der Anlagekommissionen sind zusehends bemüht, allenfalls medial wirksame Entscheide zu umgehen
und ihre Strategien weitgehend und unauffällig dem Mainstream anzupassen. Das fördert die Tätigkeit von Beratern
und die Umsetzung von Strategien mit indexierten Anlagen,
ohne dass die impliziten Annahmen immer ganz verstanden
werden. Es besteht die Gefahr, dass die treibende Moti­
vation dazu die Absicht ist, sich abzusichern, nicht aufzufallen und möglichst geringe Verantwortung zu übernehmen.
In den Hintergrund rückt die Auseinandersetzung darüber,
was für die Versicherten und die Vorsorgeeinrichtung die
sinnvollste Anlage ist. Anstelle einer "prudent man rule"
werden komplexe Restriktionen vorgegeben, von denen niemand den Nutzen und schon gar nicht die damit verbun­
denen Kosten bestimmen kann.
In diesem Zusammenhang ist die Polemik des früheren Na­
tionalrats und Preisüberwachers Rudolf Strahm zu nennen,
der wiederholt in einer grossen Tageszeitung alle Formen
alternativer Anlagen ablehnt, emotionsgeladen Hedge
Funds kritisiert und vom Bundesrat fordert, solche Anlagen
generell zu verbieten. In der Praxis stehen damit Stiftungsräte, die nicht bereit sind, der jeweiligen politischen Linie
zu folgen, unter Erklärungszwang. Dem fühlen sie sich
möglicherweise nicht gewachsen und folgen deshalb dem
Weg des geringsten Widerstands und verzichten lieber
gleich ganz auf solche Anlagen und damit auf potenziell
wichtige Renditequellen.
Wie weit die Politik sich von den eigentlichen Interessen
der Versicherten entfernt hat, zeigt die Motion über "Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige
Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz".
Im ersten Teil werden Änderungen der Anlagerichtlinien
verlangt, sodass die Pensionskassen in langfristige, zukunftsgerichtete Anlagen investieren können. Abgesehen davon,
dass Stiftungsräte heute schon solche Anlagen beschliessen
dürfen, sind es genau diese komplexen Anlagekategorien,
die mit den jüngsten Vorgaben aus Sicht eines Stiftungsrates
unattraktiv gemacht werden.
8
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 8
Ein Hinweis, dass nicht genügend Risikokapital vorhanden
ist oder dass mit einem solchen "staatlichen Zukunfts­fonds" die Versicherten eine höhere Rente erzielen können,
wird nicht gemacht und ist offensichtlich weder für den
Motionär noch für die Parlamentarier, welche die Motion
mit­unterschrieben haben, von Bedeutung.
Assekuranz
Ein ganzes Buch – nicht bloss ein Artikel – liesse sich schreiben zum Thema Assekuranz und berufliche Vorsorge. Die
Kritik von Seiten der Gewerkschaften und linker Parteien hat
die Grenzen einer sachlichen Auseinandersetzung seit Langem überschritten und hat zum ideologischen Grabenkrieg
mutiert. Das hat den Destinatären in der Kollektivversi­che­
rung bisher wenig eingebracht. Der PR-Gewinn im poli­tischen
Sektor dürfte weit grösser sein.
Abzocker-Initiative
Ein massives Übergewicht politischer Tendenzen lässt sich
bei der Umsetzung der Abzocker-Initiative von Ständerat
Thomas Minder ablesen. Der politische Wille, die Aktionärsrechte zu stärken, um damit Entschädigungsexzesse in Zukunft zu vermeiden, war der Anspruch dieser Initiative. Mit
der Idee vom "sozialen Kapital" in der beruflichen Vorsorge
wurden die Pensionskassen ebenfalls in die Pflicht genommen, um diese politische Stossrichtung zu unterstützen.
Sozusagen als Kollateralschaden müssen sich Vorsorgeeinrichtungen nun zusätzlich mit den Traktanden der Gene­
ralversammlungen jener Schweizer Firmen auseinandersetzen, in denen sie investiert sind. Dass der Verfassungsauftrag unklar und für die Pensionskassen wenig hilfreich
sein würde, wurde schon im Verlauf des Abstimmungskampfes deutlich. Der Bundesrat respektive das Bundesamt
für Justiz hat den mutigen Versuch unternommen, im Verordnungsentwurf die praktischen Konsequenzen etwas zu
mildern und einen (übrigens in der Verfassung nicht erkennbaren Stimmzwang) zu vermeiden.
Auf die darauf ausgelöste massive Kritik von Seiten des
Initiativkomitees sowie der Linksparteien hat der Bundesrat
sehr kleinlaut reagiert und den geforderten Stimmzwang
doch wieder in die definitive Fassung eingefügt. Das bringt
für die Pensionskassen erheblichen Mehraufwand, ohne
dass damit für den Kampf gegen die "Abzockerei" auch nur
das Geringste erreicht würde. Die Folge ist, dass die Kassen
Direktanlagen zunehmend scheuen und indirekte Anlagen wie
Anlagestiftungen, Fonds oder Derivate zur Vermeidung
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
des Stimmzwangs wählen. Oder man entscheidet sich, und
das auf breiter Front, die Abstimmungsentscheide an einen
Proxy Adviser zu delegieren – und das mit nicht unerhe­b ­
lichen Kostenfolgen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jemand die "Macht der Proxy Adviser" bekämpfen und diese
ebenfalls einem umfangreichen Regelwerk unterstellen will.
Als Anbieter von Kollektivanlagen oder Stimmrechtsdienstleistungen kann man dies kurzfristig willkommen heissen,
aber die Motivation ist die falsche und letztlich wird damit
der 2. Säule weiterer Schaden zugefügt.
Politik und Medien
Neben der bei einzelnen Themen direkt beobachtbaren
"Verpolitisierung" lässt sich eine grundsätzliche Tendenz beobachten, die sozusagen themenübergreifend einen at­
mosphärischen Klimawandel auslöst. Die berufliche Vorsorge
steht unter einer dauernden medialen und politischen Be­­o­bachtung. Seit Inkraftsetzung des BVG im Jahr 1985
wurden nicht weniger als 512 Vorstösse zu diesem Gesetz
eingereicht. Den Höhepunkt erreichte die Welle 2002
nach Verkündigung der Absenkung des Mindestzinses von
den gewohnten 4 auf 3,25 Prozent, was nicht weniger
als 58 Vor­stösse auslöste. Auch das Echo in den Zeitungen
ist erheblich. Allein im ersten Halbjahr 2014 wurden
383 Zeitungsartikel mit Verweis auf das BVG publiziert. In
den letzten vier Jahren waren es insgesamt 2963.
Die Verpolitisierung ist gleichzeitig Teil der Medialisierung,
oder umgekehrt. Die beiden Bereiche wirken symbiotisch.
Was medial nicht wirksam ist, findet auch in der Politik weniger Beachtung.
Die berufliche Vorsorge wurde ein öffentliches Thema, was
die Stiftungsräte mit einer ganz neuen Situation konfrontiert.
Eine erstaunlich kleine Anzahl mit relevanten Betrugsfällen
hat genügt, um die ganze berufliche Vorsorge in Misskredit
zu bringen. Daraus scheint zu folgen, dass sie einer dau­
ernden und stets intensivierten Beobachtung und Kontrolle
bedarf. Erstaunlicherweise hat sich nie jemand ernsthaft
mit der Frage auseinandergesetzt, weshalb denn die bisherigen vielen Vorschriften nicht ausreichend waren und ob
vielleicht eine klarere und dezidiertere Vorgehensweise der
Aufsichtsbehörden oder der Gerichte wirkungsvoller (und
vielleicht auch effizienter) gewesen wäre. Mit der Struktur­
reform wurde anstelle einer Verbesserung vor allem eine
kompliziertere, mehrstufige Aufsicht eingeführt.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 9
"Altersvorsorge 2020"
Verspricht die "Altersvorsorge 2020" Besserung? Die bedeutendsten Massnahmen zur Verbesserung der Vorsorge
in diesem Paket betreffen die 1. Säule. Über eine Erhö­hung der Mehrwertsteuer soll die Finanzierung des Umla­
gesystems auch in Zukunft sichergestellt werden. Die
wichtigsten Elemente bezüglich der 2. Säule und gemäss
den vom Bundesrat angekündigten "Richtungsentscheiden"
vom Juni dieses Jahres sind: die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent, die Angleichung der Referen­
zalter für beide Geschlechter auf 65 Jahre, die Abschaffung
des Koordinationsabzugs und die zentralisierte Vergabe
von Ausgleichszahlungen an die Übergangsgeneration.
"Richtungsweisend" kann das wohl nicht genannt werden,
werden doch damit die dargestellten Zusammenhänge weiterhin negiert. Die Senkung des Umwandlungssatzes und
die Angleichung der Rentenalter, sprich Erhöhung des Frauenrentenalters um ein Jahr, sind auch jetzt die umstrittensten
Punkte.
Abgesehen davon, dass die anvisierte Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent Anfang der 2020er-Jahre
gemessen an den aktuarischen Notwendigkeiten ein Jahrzehnt zu spät kommt, lassen die ersten Reaktionen kaum
eine "Entpolitisierung" feststellen. Das vom Gewerkschaftsbund und der SPS meistgenannte Argument lautet: Nachdem das Volk 2010 die Senkung abgelehnt hat, werden wir
jetzt einer noch stärkeren Senkung auf keinen Fall zustimmen. Ein klassisch politisches Argument ohne jeden Bezug
zu versicherungstechnischen Daten. Ausserdem zeigen
die Ergebnisse der Swisscanto Umfrage, dass die Pensionskassen schon heute eine Umwandlungssatzsenkung auf
durchschnittlich unter 6 Prozent anpeilen oder schon rea­
lisiert haben.
Ähnlich tönt es bezüglich des Frauenrentenalters. Es wird
aber übersehen, dass das tiefere Rentenalter für Frauen
zu­mindest in Beitragsprimatkassen schlicht tiefere Renten
bedeutet. Die Forderung, erst volle Lohngleichheit herzu­
stellen, zieht nicht in Betracht, dass Unternehmen, die dieses
Pos­tulat bereits erfüllen, bestraft werden.
9
08.09.14 12:06
Haben sich politische Elemente erst einmal in versicherungstechnische Grössen eingenistet, wird man sie so schnell
nicht mehr los. Ihre Eliminierung wird selbst zum politischen
Thema. Die bescheidenen Ansätze des Bundesrates zu
einer Revision (die nichts anderes darstellt als die längst
überfällige Anpassung an die Notwendigkeiten) werden
unter einer Flut sachfremder, sprich politischer Argumente
begraben.
Der Prozess der Verpolitisierung
Aus unseren Darlegungen sollte erkennbar geworden sein,
wie politische Elemente bei der Regelung technischer Elemente der 2. Säule eine immer grössere Rolle spielen. Deutlich wird auch: Die Verpolitisierung lässt sich nicht an der
Zahl der Gesetze oder am einzelnen Thema festmachen, sie
zeigt sich vielmehr im Prozess der gesetzgeberischen Entscheidfindung und der sie begleitenden Argumentation. Sie
fällt ausserdem umso leichter, je komplexer der Sachverhalt
wird, weil die tatsächlichen Absichten oder Wirkungen
nicht mehr ohne Weiteres sichtbar sind.
Es wird mit Argumenten gestritten, die objektiv mit der
Sache nichts zu tun haben, sondern ihre Quellen in anderen Lebensbereichen haben wie Ethik, Genderpolitik,
Kapitalismuskritik, Umweltpolitik usw. So verlagert sich die
Diskussion in sachfremde Gebiete, es werden Emotionen
geschürt und wir haben das, was man zu Recht als Verpolitisierung bezeichnen kann.
Die Folgen sind Entscheide ohne ausreichende sachliche
Grundlage, eine Diskussion, die sich den Fakten verschliesst
und auf sozialpolitische Forderungen verschiebt. Was zu
einer Gefährdung des Systems der 2. Säule führt, das ohne
eine solide versicherungstechnische Basis nicht existieren
kann.
Was tun?
Was tun? Die schlichte Forderung müsste lauten: Rückkehr
zu ideologiefreien, objektiven Diskussionen auf der Basis
von Fakten und Formeln. Dies ist zwar richtig, dürfte aber an
den politischen Realitäten und Mechanismen scheitern. Es
sei daran erinnert, dass diese 2. Säule überwiegend auf
Freiwilligkeit beruht und dass sie eine sozialpartnerschaft­
liche Lösung ist. Dies ist auch der Grund, weshalb viele
Unternehmen auch heute noch nach wie vor bereit sind, weit
mehr als gesetzlich gefordert für ihre Pensionskassen zu
tun. Dies gilt es zu erhalten, indem die wesentlichen Entscheide wieder den direkt beteiligten Sozialpartnern zu­
gewiesen werden.
Ein erster kleiner, in seiner Bedeutung aber nicht zu unterschätzender Schritt wären die Rückführung des Umwandlungssatzes und seine Festlegung in einer Verordnung. Ein
zweiter Schritt wäre die Abschaffung dieser Vorschrift
und die Definition von Regeln und Bandbreiten, die von der
Aufsicht überwacht werden können. Die parlamentarische
Initiative mit der ersten Idee wurde mittlerweile schon auf
Eis gelegt, weil nicht einmal die bürgerlichen Parteien dahinterstanden.
Mit der "Altersvorsorge 2020" hätte es der Bundesrat in der
Hand gehabt, durch eine schlanke, sich auf die grund­
legenden Fragen der beruflichen Vorsorge konzentrierende
Vorlage Luft zu verschaffen. Die Koordination mit der AHV
in den paar Fragen, wo sie überhaupt eine Rolle spielt,
wäre auch so zu schaffen. Das Tandem von BVG und AHV
ist aber selbst ein Auswuchs politisch motivierter Strategien
und einer mit hohem Risiko dazu. Einen radikalen Schritt,
wie ihn Schweden vor einigen Jahren getan hat, trauen sich
die Eidgenossen und ihre Regierung längst nicht mehr zu.
Was bleibt, ist sogenannt "evolutionär", das heisst, auch
lange Wege in kleinsten Schritten zu gehen. Wenn die
Schritte zu klein werden oder sich im Kreis drehen (siehe
Wohneigentum), besteht die Gefahr, dass Stillstand zu
Rückschritt bzw. zu einer Gefährdung der beruflichen Vorsorge führt, weil die demografischen Veränderungen
und die Kapitalmarkterträge sich nicht nach der Politik ausrichten werden.
10
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 10
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
Plädoyer für eine eigenverantwortliche, dezentrale berufliche Vorsorge
Ein gefährdetes Zukunftsmodell
versehen mit Buchstaben – in den letzten fast 30 Jahren
67 weitere Artikel eingefügt. Weggefallen sind dagegen
nur deren 17. Dabei noch nicht berücksichtigt sind die
verschiedenen seither erlassenen neuen Verordnungen sowie die übrigen Gesetzesartikel oder Rechnungslegungs­
vorschriften, die zu beachten sind.
Christoph Ryter,
Präsident ASIP
Der Autor, Präsident des Pensionskassenverbands
ASIP und Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse, zeigt anhand einiger Beispiele auf, wie die
Selbstverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen
durch zunehmende Eingriffe des Gesetzgebers wie
auch der Aufsicht untergraben wird. In Frage gestellt wird die Basis, auf der unsere berufliche Vorsorge ruht.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP ist der Interessensvertreter der Vorsorgeeinrichtungen. Er positio­niert sich als Spezialist für die Durchführung der beruflichen
Vorsorge. Wir können bei der Vertretung des Verbandes
gegenüber externen Stellen wie den Sozialpartnern, der Politik, der Bundesverwaltung, den Aufsichtsbehörden, Pensionsversicherungsexperten und Revisionsstellen unsere Erfahrungen, Sichtweisen und Empfehlungen für die Umsetzung
von Gesetzeserlassen einbringen. In unseren Statuten ist als
Ziel festgehalten, dass der Verband die Erhaltung und
Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und de­
zen­traler Grundlage bezweckt. Dies bedeutet, dass die
Ver­antwortungsträger der beruflichen Vorsorge mit einem
möglichst grossen Handlungsspielraum ausgestattet sein
sollen. Nur so können sie zugunsten der Destinatäre der
Vorsorgeeinrichtung optimale, den jeweiligen Bedürfnissen
angepasste Vorsorgelösungen anbieten.
Regulierungsflut
Es lohnt sich, losgelöst von der Tageshektik von Zeit zu Zeit
eine Situationsanalyse vorzunehmen und ein Fazit zu ziehen, wie sich die aktuelle Situation im Vergleich zu den ursprünglichen Zielsetzungen präsentiert. Es ist niemandem
verborgen geblieben, dass die Regelungsdichte im Bereich
der beruflichen Vorsorge seit dem Inkrafttreten des BVG
im Jahre 1985 stetig zugenommen hat. Das ursprüngliche
Gesetz beinhaltete 98 Artikel. Auch heute noch weist
in der offiziellen Sammlung der letzte Artikel im BVG die
Ziffer 98 auf. Zwischen Artikel 1 und 98 wurden aber –
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 11
Selbstverständlich sind einige der Veränderungen auch
durchaus notwendig gewesen und haben ihr Gutes. Dies
zeigt beispielsweise die Diskussion innerhalb der EU um
minimale Vorgaben in Bezug auf eine länderübergreifende
Freizügigkeitsregelung (Stichwort "Portability Directive").
In diesem Bereich hat vor bald 20 Jahren das Freizügigkeits­
gesetz bei uns bereits für Klarheit gesorgt. Auch im Bereich
der Vermögensverwaltungskosten wurden sinnvollerweise
grosse Fortschritte gemacht – allerdings nur dank einer
durch die Oberaufsichtskommission BVG (OAK) freiwillig
durch­geführten Vernehmlassung und der dadurch erfolgten
massgeblichen und praxistauglichen Verbesserungen.
Dennoch erfüllt mich die Dynamik der Regulierungsflut mit
Sorge. Dazu drei konkrete Beispiele.
Risikoorientierte Aufsicht
Die OAK publiziert seit 2013 jeweils im Frühling einen Bericht, der Aufschluss geben soll über die Systemsicherheit
der beruflichen Vorsorge. Dazu haben die Vorsorgeeinrichtungen bis Ende Februar einen Fragebogen auszufüllen,
der die entsprechende Datengrundlage bildet. Aufgrund
des frühzeitigen Termins – die revidierten Jahresrechnungen
müssen erst bis Mitte Jahr der Aufsichtsbehörde eingereicht
werden – handelt es sich bei den übermittelten Daten um
approximative und ungeprüfte Angaben. Für einen generellen Überblick über das Gesamtsystem reicht dies aus und
wird kaum zu grundlegenden Fehleinschätzungen führen.
Grundsätzlich ist eine relativ zeitnahe Einschätzung der finan­
ziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen von offizieller Seite
zu begrüssen. Die in der Vergangenheit mit mehr als einem
Jahr Verzögerung publizierten Auswertungen auf Basis
der Pensionskassenstatistik haben höchstens noch die Historiker interessiert.
Problematisch wird es aus meiner Sicht, wenn die Angaben
nicht nur für eine konsolidierte Betrachtung des Gesamt­
systems verwendet werden, sondern kassenindividuell Noten vergeben werden. Wenn also die OAK für den einen
(Deckungsgradsituation) oder anderen Bereich (Rentenver11
08.09.14 12:06
sprechen) "gute" und "schlechte" Noten vergibt und am
Schluss noch eine Gesamtnote aus dem Hut zaubert, ist die
Nachvollziehbarkeit der Übung nicht mehr gegeben. Was
ist besser: ein hoher Deckungsgrad mit einer ungenügenden
Finanzierung (zu hohe Leistungsversprechen und damit
ein wahrscheinliches stetiges Absinken des Deckungsgrades)
oder ein tiefer Deckungsgrad mit einem Vorsorgeplan, der
langfristig moderate Leistungen verspricht? Es ist schwierig,
der äusserst breiten Palette an verschiedenar­tigen Vorsor­
geeinrichtungen mit einem solchen Bewertungssystem gerecht zu werden. Diese Aufgabe – und notabene die Verantwortung – liegt denn vom Gesetz her auch klar beim
Stiftungsrat. Er soll im Einzelfall und unter Berücksich­tigung
der Empfehlungen des Experten eine Lagebeurteilung
vornehmen. Nichts einzuwenden ist hingegen gegen einen
Vergleich der eigenen Vorsorgeeinrichtung mit den übrigen
in jeweils einem der vier von der OAK definierten Sektoren
(Deckungsgrad, Leistungsversprechen, Sanierungsfähigkeit
und Anlagerisiko).
Noch problematischer wäre es (und die entsprechenden
Anzeichen verdichten sich leider), wenn die OAK oder (einzelne) Aufsichtsbehörden von den unterstellten Vorsorge­
einrichtungen ohne entsprechende gesetzliche Grundlagen
auf jährlicher Basis zusätzlich "einheitliche" Kennzahlen
verlangen würden. Hier ist eine plötzliche und unerwünschte
Verschiebung der Verantwortlichkeiten zu befürchten. Die
Kammer der Pensionsversicherungsexperten hat in einer diesen Frühling verabschiedeten und revidierten Fachrichtlinie
(FRP 5) eine Auswahl von verschiedenen möglichen Kennzahlen in Form eines "Werkzeugkastens" publiziert. Bewusst hat sie darauf verzichtet, alle diese Kennzahlen als
verbindlich vorzugeben, da sie nicht in allen Fällen Sinn
ergeben. Das Führungsorgan einer Kasse darf und soll selber und eigenverantwortlich festlegen, welche Grundlagen
es für die Risikoeinschätzung benötigt. Wenn eine Aufsichtsbehörde aufgrund der revidierten Angaben in der Jahresrechnung zusätzliche Fragen hat oder im Einzelfall Bedenken zur Risikosituation äussern möchte, steht ihr das selbst­verständlich frei und wird auch heute schon gemacht. Dazu
braucht es keine weiteren Vorschriften mit einer Verschiebung der Verantwortung weg vom Führungsorgan hin zur
Aufsichtsbehörde. Die Beurteilung der Funktionalität des
Gesamtsystems soll ohne Eingriffe in die gesetzlich verankerten Verantwortlichkeiten und Handlungsspielräume
der Vorsorgeeinrichtungen erfolgen.
12
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 12
Transparenz bei
den Vermögensverwaltungskosten
Die Strukturreform und die darauf fussende Weisung der
OAK betreffend Vermögensverwaltungskosten haben zweifellos Verbesserungen gebracht, die vom ASIP vorbehaltlos
unterstützt werden. Im Hinblick auf die in den nächsten Jahren anstehende Diskussion um die Senkung des Mindes­tumwandlungssatzes im BVG musste dem Vorwurf begegnet
werden, dass mit einer Senkung der Vermögensverwaltungskosten alle Probleme beim Umwandlungssatz gelöst werden
können. Eine erste Umfrage des ASIP unter seinen Mitgliedern im April 2014 hat ein erfreuliches Bild ergeben: Die
Transparenzquote ist mindestens bei den Teilnehmern der
Umfrage sehr hoch (98,6 Prozent), die im Durchschnitt
ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten moderat
(0,426 Prozent oder rund 43 Rappen auf 100 Franken
Vermögen).
Offenbar geistern nun aber in der Bundesverwaltung Ideen
herum, die eine weitere Regulierung im Bereich der Ver­
mögensverwaltungskosten zum Ziel haben. Insbesondere
die hohen Kosten für alternative Anlagen wie beispielsweise
Hedge Funds oder Private Equity sind offenbar ein Dorn
im Auge. Diese Bestrebungen verkennen aber, dass es nicht
das Ziel einer Vorsorgeeinrichtung sein kann, einseitig die
Vermögensverwaltungskosten zu minimieren. Vielmehr
geht es um eine Optimierung des Rendite-Risiko-Verhältnisses.
Auch vergleichsweise kostspielige Kategorien wie PrivateEquity-Anlagen, Hedge Funds (und im Übrigen auch direkt
gehaltene Immobilienanlagen in der Schweiz, die ebenfalls
vergleichsweise hohe Verwaltungskosten verursachen) leisten einen wertvollen Beitrag für das Gesamtergebnis
einer Anlagestrategie. Das Resultat einer erfolgreichen Strategie und eines effizienten Managements der Kapitalan­
lagen zeigt sich im Ergebnis der Netto-Gesamtperformance.
Das unter dem Strich ausgewiesene Ergebnis ist entscheidend. Gleich wie im ersten Beispiel: Auf der Basis der geschaffenen zusätzlichen Transparenz liegt es in der Ver­
antwortung des Führungsorgans, sich für oder gegen ein
einzelnes Investment auszusprechen – weitere Vorgaben
der Politik würden das Führungsorgan entmündigen.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
Einschränkung des Kapitalbezugs
Kurz vor der Sommerpause hat der Bundesrat den Auftrag
für einen Vorentwurf einer Vernehmlassungsvorlage pub­
liziert, um den explodierenden Kosten im Bereich der Ergänzungsleistungen zu begegnen. Darin enthalten sind Ideen
für eine Einschränkung der Kapitalbezugsmöglichkeiten im
Bereich der beruflichen Vorsorge. Sofern tatsächlich ein
genereller Missbrauch in diesem Bereich bestehen sollte, wird
wohl niemand gegen eine solche Anpassung sein. Ob
aber nur aufgrund von spektakulär geschilderten Einzelfällen tatsächlich ein genereller Regulierungsbedarf besteht,
ist im Moment noch völlig offen.
Zudem ist zu beachten, dass in den letzten dreissig Jahren
der Trend in eine andere Richtung ging: Der Gesetzgeber
wurde immer liberaler, hat er doch erst 1995 die WEF-Vorbezugsmöglichkeiten geschaffen und in der Folge mit
der BVG-Revision die Vorsorgeeinrichtungen sogar dazu
verpflichtet, einen Kapitalbezug von mindestens 25 Pro­zent des BVG-Altersguthabens anzubieten. Mit einer Um­
setzung der Ideen des Bundesrats würde man zum Ausgangspunkt zurückkehren. Dieser Richtungswechsel und die
damit verbundene Einschränkung der Wahlmöglichkeiten
des Versicherten sollten gut überlegt werden. Muss man wirklich den Versicherten vor sich selber schützen? Nur aufgrund von Einzelfällen? Zudem schadet eine mangelnde
Stetigkeit dem System der beruflichen Vorsorge, weil es für
die Versicherten unberechenbar und noch komplizierter
wird.
Diese Beispiele zeigen meine Bedenken auf. Ich hoffe, dass
sich Gesetz- und Verordnungsgeber auf die ursprünglichen
Ziele der dezentralen beruflichen Vorsorge zurückbesinnen
und in den kommenden Jahren beim Erlass von zusätzlichen
Gesetzen, Verordnungen und Weisungen das notwendige
Augenmass anwenden. Nur so hat die eigenverantwortliche
berufliche Vorsorge, die sich dank Milizstiftungsräten an
den echten Bedürfnissen der Versicherten orientiert, tatsächlich eine Zukunft.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 13
13
08.09.14 12:06
Vor einer Normalisierung der Geldpolitik
Wendepunkt für die Finanzmärkte?
Grafik 1: Die expansive Geldpolitik treibt
die Aktienmärkte an
Dr. Thomas Liebi
Chefökonom, Swisscanto
Die extrem expansive Geldpolitik der Notenbanken
hat die Vermögenswerte weltweit stark ansteigen
lassen. Mit der absehbaren Normalisierung der
Geldpolitik drohen verstärkte Kursschwankungen
und Rückschläge an der Börse. Zunächst aber
dürfte es zu weiteren Übertreibungen kommen.
Im Zuge der Finanzkrise haben die Zentralbanken dieser
Welt die Märkte mit Liquidität geflutet. Ausgehend von den
USA geschah dies zunächst auf einer Ad-hoc-Basis, um
angeschlagene Finanzkonzerne vor dem Untergang zu bewahren. In einer zweiten Phase ging es ab 2010 vor allem
darum, durch eine Lockerung der Geldpolitik die wirtschaftliche Erholung anzukurbeln. Da die Leitzinsen in vielen betroffenen Ländern bereits nahe bei null standen, sollte dies
über eine weitere Ausweitung der Geldmenge erreicht
werden. Mit dem direkten Aufkauf von Staatsanleihen wurden in den USA, in Grossbritannien, in Japan und teil­
weise in der Eurozone die langfristigen Zinsen auf neue
Tiefststände gedrückt. Gleichzeitig verhalf die Liquiditätsschwemme den Aktienmärkten zu einem Höhenflug.
Grafik 1 zeigt aber auch, dass das Umfeld für Aktien mit
dem nahenden Ende der quantitativen Lockerung jeweils anspruchsvoller wurde. Die Kursentwicklung verlief seitwärts
und die Volatilität nahm deutlich zu.
Es ist noch zu früh, um eine abschliessende Bilanz dieser
aggressiven Geldpolitik zu ziehen, und wir werden niemals
genau wissen, wie sich die Weltwirtschaft ohne die mas­
siven Notenbankinterventionen entwickelt hätte. Tatsache ist
aber, dass es nicht zu einem Kollaps des Finanzsystems
gekommen ist und dass viele Länder zwar eine scharfe Rezession durchmachen mussten, die Weltwirtschaft als
Ganzes jedoch nicht in eine Depression gestürzt ist. In vielen Ländern liegt das Bruttoinlandprodukt teilweise deutlich
über dem Vorkrisenniveau. Auch der gefürchtete Infla­t­ionsschub ist bisher ausgeblieben. In Grossbritannien und
14
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 14
2000
4500
1800
4000
1600
3500
1400
3000
1200
2500
1000
2000
800
600
2009
2010
2011
2012
2013
2014
1500
■ S&P 500
■ Fed-Bilanz (Mrd. USD, rechte Skala)
in den USA, wo die Zentralbanken besonders aggressiv
vorgegangen sind, ist die wirtschaftliche Erholung inzwischen
so weit fortgeschritten, dass sich eine langsame Normali­
sierung der Geldpolitik abzeichnet. Doch der Ausstieg aus
der ultraexpansiven Geldpolitik ist eine Gratwanderung.
Japans Erfahrung mit der
quantitativen Lockerung
Mit der massiven quantitativen Lockerung der Geldpolitik
haben viele Notenbanken Neuland betreten. Sie können
sich bei der Rückführung der enormen Überschussliquidität
kaum auf historische Erfahrungen abstützen. Das wichtigste
Beispiel quantitativer Lockerung aus der jüngeren Vergangen­
heit ist Japan. Um die langfristigen Zinsen zu senken und
damit die darniederliegende japanische Wirtschaft anzukurbeln, hat die japanische Notenbank zwischen 2001
und 2006 ihre Bilanz deutlich ausgeweitet, indem sie gros­­se Mengen an japanischen Staatsanleihen aufkaufte.
Damals wie heute floss ein grosser Teil dieser Zusatzliqui­
dität nicht in die Realwirtschaft, sondern trieb die Kurse
an den Finanzmärkten an. Der Nikkei hat in diesem Zeitraum rund siebzig Prozent zugelegt.
Aus Sorge um die langfristigen Folgen der quantitativen
Lockerung hat die Bank of Japan die Überschussreserven
sehr rasch zurückgeführt und dem Markt damit fast schock­
artig Liquidität entzogen. Trotzdem kam es am Aktienmarkt
nicht zu einem Einbruch. Seinen zyklischen Höhepunkt
erlebte der Nikkei vielmehr rund ein Jahr später im Sommer
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
2007. Zu diesem Zeitpunkt drehten aber die meisten Ak­
tienmärkte weltweit ins Minus, sodass die Trendwende
nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geldpolitik
der japanischen Notenbank stand.
Grafik 2: Der US-Aktienmarkt legte auch zu
Beginn eines Zinserhöhungszyklus zu
In %
8
Auch wenn die üppige Liquidität den Markt angetrieben
hat, führte also selbst der rasche Entzug der Überschussliqui­
dität nicht zu einem Einbruch an den Aktienmärkten. Dass
eine restriktivere Geldpolitik zumindest in der kurzen Frist
nicht zwingend negative Auswirkungen auf die Aktien­kurse haben muss, zeigen auch die Beobachtungen in den
USA selbst. Die Stimmung an den Aktienmärkten hat meistens erst lange nach Beginn eines neuen Zinserhöhungs­
zyklus gedreht. Seit den frühen siebziger Jahren hat der
amerikanische Aktienmarkt in den sechs Monaten vor
der ersten Zinserhöhung im Durchschnitt rund 7 Prozent
zugelegt. In den sechs Monaten nach der ersten Zinserhöhung ver­zeichnete der Markt eine durchschnittliche
Performance von immerhin noch knapp 5 Prozent.
6
4
2
0
Performance
6 Monate vor
erstem Zinsschritt
Performance
6 Monate nach
erstem Zinsschritt
Performance
12 Monate nach
erstem Zinsschritt
Tatsache ist also, dass sich die Aktienmärkte im Allgemeinen selbst in einem restriktiveren geldpolitischen Umfeld zunächst positiv entwickelt haben. Dies widerspiegelt das
sich langsam aufhellende wirtschaftliche Umfeld bei einer
nach wie vor expansiven Geldpolitik. Die erste Zinser­hö­
hung in den USA dürfte noch auf sich warten lassen. Und
selbst wenn man das Ende der quantitativen Lockerung
als Ausgangspunkt für eine restriktivere Gangart der USNotenbank nimmt, spricht zumindest die Erfahrung der
letzten sieben Zinserhöhungszyklen für eine weiterhin positive Performance an den Aktienmärkten.
Gefährliche Unbeschwertheit und neuer
Preisfindungsprozess
Trotzdem wird der Ausstieg aus der ultra expansiven Geldpolitik nicht spurlos an den Finanzmärkten vorübergehen.
Das billige Geld hat die Börsen über verschiedene Kanäle
angetrieben. Durch die jahrelange Nullzinspolitik wurden
die Anleger auf der Jagd nach Rendite vermehrt in riskantere
Anlageklassen gedrängt und wiegen sich dank des No­
tenbankeinflusses in einer vermeintlichen Sicherheit. Die
grosszügige Liquiditätsversorgung hat Wirtschafts- und
Gewinnwachstum unterstützt. Durch die günstigere Refinanzierung konnten viele Unternehmen ihre Kosten senken.
Zudem hat das reichlich vorhandene Fremdkapital die Firmen animiert, eigene Aktien zurückzukaufen, was die
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 15
15
08.09.14 12:06
Aktienkurse zusätzlich unterstützt hat. Im Vergleich zu
anderen Anlageklassen sind Aktien zwar immer noch
attraktiv, was nicht zuletzt die überdurchschnittlich hohen
Risikoprämien zeigen. Aber im historischen Kontext und
vor allem wenn man die Unternehmensgewinne über den
Konjunkturzyklus hinweg glättet, sind Aktien mittlerweile
nicht mehr günstig.
Expansive Geldpolitik und wiederholte Markteingriffe durch
die Zentralbanken haben nicht nur die Bewertungen der
meisten Anlagekategorien nach oben getrieben, sondern
auch die Volatilität an den Märkten auf historische Tief­st­
stände sinken lassen. Unter den Anlegern macht sich eine
ausgeprägte Unbeschwertheit bemerkbar. Die anstehende
Normalisierung der Geldpolitik beinhaltet auch eine Rückführung der durch die massiven Interventionen verzerrten
Vermögenswerte an marktgerechtere Preise. Dieser Preis­
findungsprozess wird nicht ohne starke Kursschwankungen
vonstatten gehen.
Globale Liquiditätsschwemme als Basis
für neue Blasen?
Auch wenn sich die Geldpolitik zaghaft zu normalisieren
beginnt, muss der langsame Entzug der während der
letzten Jahre zugeführten Liquidität nicht zwingend einen
scharfen Rückgang der weltweiten Vermögenspreise
bedeuten. Steigender Wohlstand in den Schwellenländern,
zurückhaltende Konsumenten und Unternehmen und nicht
zuletzt die demografische Entwicklung in den Industrieländern haben die globale Sparquote auf neue Höchst­­stände ansteigen lassen. Der Internationale Währungsfonds
(IWF) geht davon aus, dass dieser Trend auch in den
kommenden Jahren anhält.
Die Situation erinnert an die Lage Anfang der neunziger
Jahre. Die US-Notenbank ist in einem ähnlichen Dilemma
wie damals. Die Inflation ist niedriger als gewünscht, zugleich aber zeichnen sich an den Finanzmärkten erste Überhitzungserscheinungen ab. Dies war auch das Umfeld, in
dem Alan Greenspan, der damalige Fed-Präsident, in seiner
berühmten Rede am 5. Dezember 1996 den Warnfinger
hob:
"Offensichtlich impliziert anhaltend niedrige Inflation weniger
Unsicherheit über die Zukunft, und niedrigere Risikoprämien
bedeuten höhere Preise für Aktien und andere Vermögenswerte. Aber wie können wir wissen, wann irrationaler
Überschwang die Vermögenswerte hat übermässig steigen
lassen, was dann zu unerwarteten und langwierigen Kontraktionen führt, wie sie in Japan im vergangenen Jahrzehnt
auftraten?"
Der amerikanische Aktienmarkt verlor im Anschluss an
Greenspans Rede zunächst zwar ein paar Prozentpunkte,
legte dann aber während der nächsten dreieinhalb Jahre
nochmals um über hundert Prozent zu.
Das Bewertungsniveau an den Aktienmärkten mahnt zu
einer defensiveren Haltung. Vernünftigerweise ist in den
kommenden Jahren mit einer eher unterdurchschnittlichen
Rendite zu rechnen. Doch die Vergangenheit hat gezeigt,
dass Übertreibungen an der Börse sehr weit gehen
können. Zögerliche Notenbanken und eine moderate wirtschaftliche Erholung bilden die Basis für neue Blasen
an den Finanzmärkten. Insofern scheint es noch zu früh,
sich gänzlich von den Aktienmärkten zu verabschieden.
Der globale Bestand an Ersparnissen und damit auch die
Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten dürften also weiter
steigen. Dies kann dazu führen, dass die langfristigen Zin­sen trotz anziehenden Wirtschaftswachstums langsamer ansteigen, als zu erwarten wäre. Tiefe, nur langsam steigende
Zinsen, üppig vorhandene globale Liquidität und eine
spürbare Erholung der Weltwirtschaft bilden die Grundlage
für Übertreibungen an den Aktienmärkten. Diese zeigen
sich bereits in einzelnen Sektoren, was Janet Yellen, die USNotenbankpräsidentin, veranlasste, vor einer Blasenbildung
an der Börse zu warnen.
16
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 16
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
Von den Perioden- zu den Generationentafeln
Transparente Prognose statt Faustregel
Christoph Furrer
Deprez Experten AG, Zürich
Verfasser der technischen
Grundlagen VZ 1990 bis VZ 2010
Zusätzlich zu den traditionell in der Schweiz verwendeten Periodentafeln bieten die aktuellen technischen Grundlagen VZ 2010 und BVG 2010 auch
Generationentafeln an. Solche Generationentafeln,
die auf ein Prognosemodell für die zukünftige
Entwicklung abstellen, finden in der Schweiz zusehends grössere Verbreitung. Der Autor stellt die
Unterschiede dar und zeigt auf, welche Konsequenzen mit einem Übergang auf die Generationen­
tafeln verbunden sind.
Eine Sterbewahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit,
dass eine Person mit einem bestimmten Alter und Geschlecht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums, in der
Regel innerhalb eines Jahres, stirbt. Dabei muss der Be­stand der Personen angegeben werden, für den die Ster­
bewahrscheinlichkeiten gelten. Typische Bestände, für
die Sterbewahrscheinlichkeiten ermittelt werden, sind
• die Wohnbevölkerung in der Schweiz
• die Altersrentner von bestimmten Pensionskassen
• die Invalidenrentner von bestimmten Pensionskassen
• die aktiven Versicherten von bestimmten Pensionskassen.
Je nach Bestand können unterschiedliche Sterbewahrscheinlichkeiten beobachtet werden.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 17
Aber auch im zeitlichen Ablauf verändern sich die Sterbewahrscheinlichkeiten und somit die Lebenserwartungen.
Unter Lebenserwartung versteht man die anhand der Ster­
bewahrscheinlichkeiten berechnete durchschnittlich ver­
bleibende Lebensdauer. Die Lebenserwartung ist somit wie
die Sterbewahrscheinlichkeit von Alter, Geschlecht und
vom beobachteten Bestand abhängig. In den technischen
Grundlagen der Reihe "VZ", herausgegeben von der Pen­
sionskasse der Stadt Zürich, die auf Beobachtungen bei
Pensionskassen von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern abstellen, werden die Lebenserwartungen für 65-jährige
Männer und 64-jährige Frauen gemäss Tabelle 1 angegeben.
Lebenserwartung in Jahren (Periodentafeln)
VZ 1970 VZ 1980 VZ 1990 VZ 2000 VZ 2005 VZ 2010
Männer
(Alter 65)
14,5
15,1
15,7
17,3
19,0
20,1
Frauen
(Alter 64)
18,9
19,6
20,9
22,6
23,0
23,8
Die VZ 1970 geben (ungefähr) den Stand im Jahr 1970
wieder, die VZ 1980 denjenigen im Jahr 1980 usw. Somit
ging man im Jahr 1980 davon aus, dass eine Altersrente
an einen 65-jährigen Mann noch während rund 15,1 Jahren
bezahlt werden musste. Im Jahr 2010 wurde von einer
Laufzeit der Altersrente von rund 20,1 Jahren ausgegangen.
Technische Grundlagen VZ und BVG
Für die Berechnung der erforderlichen Rückstellungen und
der Tarife von Pensionskassen stehen aktuell die bereits
erwähnten technischen Grundlagen der Reihe "VZ" und die
technischen Grundlagen der Reihe "BVG" zur Verfügung.
Die aktuellen Grundlagen dieser Reihen sind die VZ 2010
und die BVG 2010, die jeweils auf einem Beobachtungszeitraum von fünf Jahren beruhen.
17
08.09.14 12:06
Die VZ-Grundlagen gibt es seit den VZ 1950, die auf den
Beobachtungen der Jahre 1937 bis 1946 beruhten. Ster­
bewahrscheinlichkeiten werden aber schon wesentlich länger beobachtet. In der Grafik wird die Entwicklung der
Sterbewahrscheinlichkeiten anhand sogenannter "Überlebensordnungen" illustriert. Die aufgezeigten Überlebens­
ordnungen gehen von 100 000 neugeborenen Männern
aus und zeigen, wie dieser Bestand aufgrund der beo­
bachteten Sterbewahrscheinlichkeiten abnimmt. Die Grafik
beruht auf den vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten
Werten für Männer in der Schweiz für verschiedene Beobachtungszeiträume, die mit den entsprechenden Jahres­
zahlen in der Legende ersichtlich sind.
Unterschiede zwischen Periodenund Generationentafeln
Periodentafeln
Die in Periodentafeln enthaltenen Sterbewahrscheinlich­
keiten geben den Stand im Beobachtungszeitraum wieder.
Eine zukünftige Entwicklung wird nicht berücksichtigt. Es
wird somit beispielsweise nicht berücksichtigt, dass ein
heute 65-jähriger Mann in 15 Jahren, wenn er 80 Jahre alt
wird, bereits wieder eine andere, voraussichtlich tiefere
Sterbewahrscheinlichkeit aufweisen wird als ein heute
80-jähriger Mann. Folglich sind Lebenserwartungen und
somit die erwarteten zukünftigen Laufzeiten der Renten,
die anhand von Periodentafeln angegeben werden, systematisch zu tief.
Überlebensordnungen Männer in der Schweiz
Bei Pensionskassen, die Periodentafeln verwenden, wird
die Zunahme der Lebenserwartung vielfach mit einem Zuschlag auf den Vorsorgekapitalien der Rentner von 0,5 Prozent pro Jahr seit dem Stichtag der technischen Grundlagen berücksichtigt. Zur Finanzierung dieses Zuschlags ist
eine entsprechend höhere Anlagerendite erforderlich,
was bei der Festlegung des technischen Zinssatzes berücksichtigt werden muss.
Anzahl
100 000
80 000
60 000
40 000
20 000
0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Alter
1876–1880
1910–1911
1939–1944
1968–1973
1998–2003
In den Jahren 1876 bis 1880 überlebte, von 100 000
neugeborenen Männern rund die Hälfte – also rund
50 000 – bis zum Alter 47. Gemäss den in den Jahren 1998
bis 2003 beobachteten Sterbewahrscheinlichkeiten überlebte die Hälfte ungefähr bis zum Alter 80.
Aufgrund der Entwicklung in der Vergangenheit kann damit
gerechnet werden, dass die Lebenserwartungen auch in
Zukunft weiter zunehmen werden.
Obwohl sich das geschilderte Konzept mit jährlichen Zuschlägen von 0,5 Prozent in der Vergangenheit recht
gut bewährt hat, müssen teilweise nicht einfach zu beantwortende Fragen zu diesem Konzept gestellt werden:
• Wie hoch müssen die Zuschläge in Zukunft sein?
• Was ist der Einfluss der Altersstruktur und der Aufteilung
des Bestandes in Männer und Frauen?
• Wie beeinflusst der technische Zins den Zuschlag?
Generationentafeln
Im Gegensatz zu Periodentafeln berücksichtigen Genera­
tionentafeln die zukünftige Entwicklung der Sterbewahrscheinlichkeiten. Dafür wird ein Prognosemodell benötigt.
Der Startpunkt der Prognose ist eine aktuelle Perioden­
tafel. Anhand des Prognosemodells lässt sich beispielsweise
voraussagen, wie hoch voraussichtlich die Sterbewahrscheinlichkeit eines 80-jährigen Mannes in einem Jahr oder
in zehn Jahren sein wird.
Generationentafeln berücksichtigen somit die zukünftige
Entwicklung bereits. Eine zusätzliche Massnahme wie die
bei Periodentafeln erforderlichen Zuschläge entfällt.
18
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 18
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
Zu jeder Sterbewahrscheinlichkeit gehört nicht nur die Angabe des Alters und des Geschlechts, sondern auch des
Kalenderjahrs, in dem sie gültig ist. Da von den drei Grös­
sen Alter, Kalenderjahr und Geburtsjahr je eine aus den
anderen beiden berechnet werden kann, kann anstelle des
Kalenderjahrs auch der Geburtsjahrgang angegeben
werden. Das heisst, jeder Geburtsjahrgang hat seine eigenen Sterbewahrscheinlichkeiten, die sich (leicht) von den­
jenigen des Geburtsjahrgangs ein Jahr zuvor oder ein Jahr
danach unterscheiden.
Für einen im Jahr 2012 65-jährigen Mann, der somit den
Geburtsjahrgang 1947 hat, ergibt sich anhand der tech­
nischen Grundlagen VZ 2010, Generationentafel, eine
Lebenserwartung von rund 21,7 Jahren. Diese ist um
rund 1,6 Jahre höher als die mit den Periodentafeln (für das
Jahr 2012) ermittelte Lebenserwartung.
Generationentafeln für autonome Pensionskassen in der
Schweiz wurden erstmals mit den technischen Grundlagen
VZ 2005 zur Verfügung gestellt. Deren Konzept wurde
später für die Grundlagen BVG 2010 übernommen.
Das Projektionsmodell für Generationentafeln
Projektionsmodelle für die zukünftige Entwicklung der Sterbewahrscheinlichkeiten werden oft von Demografen ent­
wickelt. Allerdings sind die Anforderungen bei Pensionskassen weniger hoch als diejenigen, welche die Demografen
in der Regel an ihre Modelle stellen. Bei der Berechnung
von Vorsorgekapitalien von Rentnern interessiert im Bereich
der beruflichen Vorsorge vor allem die Entwicklung der
kommenden 20 bis 30 Jahre, Demografen hingegen be­nö­
tigen Modelle für wesentlich längere Zeiträume. In der
beruflichen Vorsorge kann darum auf ein einfaches Modell
abgestellt werden. Ein solches Modell stellt beispielsweise
das "Halbwertszeitmodell nach Nolfi" dar, das im Vorwort
zu den VZ 1960 erstmals beschrieben wurde.
Gelegentlich wird kritisiert, dass die Prognosemodelle "un­
sicher" seien. Allerdings müssen auch bei Verwendung von
Periodentafeln langfristige, mindestens genauso unsichere
Annahmen zum erforderlichen Zuschlag getroffen werden.
Generationentafeln haben den Vorteil, dass die Annahmen
zur zukünftigen Entwicklung direkt bei den grundlegenden
Grössen, das heisst bei den Sterbewahrscheinlichkeiten, getroffen werden. Erst dadurch wird eine fundierte, wissen-
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 19
schaftliche Diskussion ermöglicht. Auch in anderen Bereichen
müssen die Pensionskassen Annahmen treffen, zum Beispiel
bezüglich der erwarteten Vermögensrendite.
Die Kosten eines Wechsels
Als grobe Faustregel kann gelten, dass sich das Vorsorge­
kapital eines Rentnerbestandes beim Wechsel von Periodentafeln auf Generationentafeln, wenn der technische Zins­satz unverändert belassen wird, um ungefähr 4 Prozent bis
5 Prozent erhöht. Die Auswirkungen des Wechsels auf
Generationentafeln sind somit in der Regel etwas geringer
als bei einer Senkung des technischen Zinssatzes um
0,5 Prozent.
Jahrgangsabhängige Umwandlungssätze
Da im Rahmen von Generationentafeln jeder Geburtsjahrgang seine eigenen Sterbewahrscheinlichkeiten aufweist,
wäre es möglich (aber keinesfalls notwendig), für jeden Geburtsjahrgang eigene Sätze zur Umwandlung eines Kapitals
in eine Altersrente festzulegen. Allerdings wäre es auch
bei Verwendung von Periodentafeln möglich gewesen, entsprechend der jährlich wachsenden Zuschläge für jedes
Kalenderjahr neue Umwandlungssätze zu bestimmen. Insofern besteht gar kein so grosser Unterschied.
Auch wenn jahrgangsabhängige Umwandlungssätze in den
Reglementen der Pensionskassen zumindest in nächster
Zeit voraussichtlich noch keine grosse Bedeutung erlangen
werden, kann mit ihnen doch illustriert werden, in welche
Richtung sich technisch berechnete Umwandlungssätze in
den nächsten Jahren ungefähr bewegen werden.
Tabelle 2 beruht auf den technischen Grundlagen VZ 2010,
Generationentafeln, technischer Zins 3 Prozent. Die Umwandlungssätze gelten für BVG-Leistungen. Bei Männern
wird auf das Rentenalter 65 und bei Frauen auf das Rentenalter 64 abgestellt:
Umwandlungssätze für Geburtsjahrgang
Jahrgang
1949
1954
1959
1964
1969
1974
Männer
(Alter 65)
5,55%
5,48%
5,41%
5,35%
5,28%
5,23%
Frauen
(Alter 64)
5,56%
5,49%
5,43%
5,37%
5,31%
5,26%
19
08.09.14 12:06
Interessant ist, dass für Männer im Alter 65 und Frauen im
Alter 64 trotz höherer Lebenserwartung der Frauen ungefähr der gleiche technisch berechnete Umwandlungssatz resultiert. Der Grund dafür liegt hauptsächlich darin, dass
beim Tod von Männern deutlich häufiger Ehegattenrenten
fällig werden als beim Tod von Frauen.
Fazit
Nur mit Generationentafeln können die Verpflichtungen
einer Pensionskasse nach dem Grundsatz "Nach bestem
Wissen und Gewissen" berechnet werden und die Folgen
der Zunahme der Lebenserwartung transparent aufge­zeigt werden.
International sind Generationentafeln weit verbreitet, und es
ist davon auszugehen – letztlich auch zu hoffen –, dass sie
sich auch bei den Pensionskassen in der Schweiz allmählich
durchsetzen werden.
Bei der obligatorischen Unfallversicherung, deren einheit­
liche Rechnungsgrundlagen vom EDI genehmigt werden,
kommen seit dem 1.1.2014 ebenfalls Generationentafeln
zur Anwendung.
20
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 20
Halbwertszeitmodell nach Nolfi
Beim "Halbwertszeitmodell nach Nolfi" wird angenommen, dass die Sterbewahrscheinlichkeiten für ein bestimmtes Alter und abhängig vom Geschlecht jedes Jahr
um einen bestimmten, gleichbleibenden Faktor abnehmen. Beispielsweise wird in den VZ 2010 postuliert, dass
im Jahr 2013 die Sterbewahrscheinlichkeit eines 65-jährigen Mannes im Jahr 2013 rund 98,3 Prozent der Ster­be­wahrscheinlichkeit im Jahr 2012 beträgt. Ein Jahr später, also im Jahr 2014, beträgt die Sterbewahrschein­­lich­keit des 65-jährigen Mannes wiederum 98,3 Prozent
der Sterbewahrscheinlichkeit im Jahr 2013 usw. Wenn
man so weiterfährt, dann halbiert sich die Sterbewahrscheinlichkeit des 65-jährigen Mannes alle 41 Jahre.
Man kann anstelle der Faktoren, anhand derer die Sterbewahrscheinlichkeiten jedes Jahr abnehmen, auch
die Halbwertszeiten (analog wie beim radioaktiven Zerfall) angeben. Daher der Name "Halbwertszeitmodell".
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
Eine Lösung für 2020 oder für die Zukunft?
Josef Bachmann,
Geschäftsführer
der Pensionskasse der PwC AG
Mit den Vorschlägen zur Altersvorsorge 2020
werden Kompromisse angestrebt. Schade wäre,
wenn die Chance, die 2. Säule mit innovativen
Lösungen wirklich zu reformieren und zu stärken,
damit nicht genutzt würde. Die dynamische
Altersvorsorge auf der Basis variabler Renten
hat sich nach Ansicht des Autors als praktikable
Lösung bewährt.
Die düsteren Prognosen für unsere Sozialversicherungen
erfordern tiefgreifende Massnahmen. Für die berufliche Vorsorge bieten die Vorschläge zur Reform "Altersvorsorge
2020" zwar gute Lösungsansätze; es sind aber zaghafte
Schritte, die viel zu spät wirken. So ist zu befürchten,
dass die Pensionskassen in Zukunft ernsthafte Probleme
haben werden.
Der Umwandlungssatz für die gesetzlichen Minimalleistungen soll erst in zehn Jahren auf 6,0 Prozent gesenkt und
dann 20 bis 30 Jahre angewendet werden – obwohl er
jetzt schon tiefer sein müsste! Und so werden weiterhin
Leistungsversprechungen gemacht, basierend auf der Hoffnung, diese seien in Zukunft finanzierbar. Wir wissen
aber weder mit Sicherheit, wie sich die Lebenserwartung
entwickelt, noch, mit welcher Rendite auf den Kapitalan­lagen wir in Zukunft rechnen können. So wird die milliardenschwere Umverteilung von Aktiven zu Rentnern
nicht gestoppt, die Existenz von Vorsorgeeinrichtungen
aber ernsthaft gefährdet.
Dilemmas
•Der Umwandlungssatz müsste tiefer sein. Dies ist aber
politisch nicht machbar, da eine unnötige Leistungsreduktion auf Vorrat befürchtet wird.
•Die Umverteilung von Aktiven zu Rentnern will eigentlich
niemand, aber sie scheint aktuell unvermeidbar zu sein.
Die Pensionskassen müssen die zu hohen Leistungsversprechungen finanzieren.
•Für die berufliche Vorsorge müsste mehr Geld zur Ver­
fügung stehen, aber höhere finanzielle Belastungen sind
unpopulär.
•Die 2. Säule sollte im Kapitaldeckungsverfahren finanziert
werden. Dies ist aber nicht möglich, weil wir die zukünftige Entwicklung nicht kennen und die Parameter deshalb
nie "richtig" festgelegen können.
•Eine Pensionskasse in Unterdeckung darf keine Leistungen
kürzen, auch dann nicht, wenn sie damit eine drohende
Zahlungsunfähigkeit verhindern kann.
Dynamische Altersvorsorge –
eine Lösung und einige Vorbehalte
Eigentlich wäre der Ansatz mit variablen Renten überzeugend: Die Pensionskassen versprechen weniger und zahlen
möglichst viel aus. Das heisst: Unnötige Leistungskürzungen
verhindern, Renten im Kapitaldeckungsverfahren finanzieren
und die Umverteilung stoppen.
Aber es gibt auch ernst zu nehmende Einwände:
•Die Rentner brauchen Sicherheit.
•Das Vertrauen wird strapaziert.
•Die Verwaltung ist zu komplex.
•Die Anpassung wirkt zu spät.
•Eine Ungleichbehandlung der Rentnergruppen.
Sicherheit: Die wichtigste Aufgabe des Stiftungsrates ist,
jederzeit die Zahlungsfähigkeit der Pensionskasse sicherzu­
stellen. Für den Rentner ist heute eine moderate Kürzung
besser als eine massive erst morgen. Und nominelle Sicherheit ist Scheinsicherheit – entscheidend ist, was die Senioren
mit ihrer Rente kaufen können.
Vertrauen: Wenn Vertrauen darauf beruht, urteilsfähigen
Menschen die unbequeme Realität zu verschweigen, ist das
mehr als problematisch. Stimmbürger und Steuerzahler
wollen ernst genommen und über Fakten, Folgen und Lösungsmöglichkeiten offen informiert werden. Dann sind sie
auch bereit, Unbequemes mitzutragen.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 21
21
08.09.14 12:06
Komplexität: Ein fixer Grundlohn und ein variabler Bonus
haben sich als dynamisches Lohnsystem bewährt. Sinn­
gemäss lässt sich das System mit wenig Aufwand und gut
erklärbar auch für Rentenzahlungen umsetzen.
Späte Wirkung: Wenn nur Neurentner einbezogen werden,
geht sehr viel Zeit verloren. Erfasst die Pensionskasse
auch die Altrentner, kann sie schnell, gerecht und moderat
eine substanzielle Verbesserung erzielen.
Ungleichbehandlung: Eine dynamische Altersvorsorge nur
für Neurentner ist ungerecht. Sie bringt je nach Entwick­lung
Vor- oder Nachteile für die betroffene Gruppe. Es gibt keine
zwingenden Gründe, warum Altrentner anders behandelt
werden sollen. Es sprechen aber viele dafür, alle Altersrenten zu dynamisieren.
Was ist zu tun?
•Die Leistungsversprechen müssen schnell auf ein nach­
haltig finanzierbares Niveau gesenkt werden.
•Die Vorsorgeeinrichtungen richten bei guten Kapital­
erträgen variable Zusatzleistungen*) aus. Damit streben
sie auch eine kaufkraftorientierte Zahlung an.
•Aktive und Rentner sollen Gewinne und Lasten
solidarisch teilen beziehungsweise gemeinsam tragen.
•Je früher laufende Renten miteinbezogen werden,
umso moderater können Anpassungen vorgenommen
werden.
Mit diesen Massnahmen wird die 2. Säule gestärkt und
der Generationenvertrag, das harmonische Zusammenleben
zwischen Jung und Alt, wesentlich unterstützt.
Was ist sinnvoller: Bis 2022 eine innovative Lösung
oder 2020 ein Trostpflaster, das bald wieder ersetzt werden
muss?
*) Zusatzleistungen kann eine Pensionskasse auf verschiedene Arten
ausbezahlen. Die Pensionskasse der PwC AG hat 2005 ein solches
Modell eingeführt. Massgebend für die moderate Anpassung des
variablen Teils ist eine jährliche Vergleichsrechnung zwischen Sollund Ist-Rendite.
22
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 22
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
BVG-Kassen im Korsett gesetzlicher Parameter
Stephan Wyss, lic. oec. HSG,
eidg. dipl. Finanzanalytiker,
zugelassener Experte
für berufliche Vorsorge
Swisscanto Vorsorge AG Zürich
Heinrich Flückiger,
lic. oec. HSG, zugelassener
Experte für berufliche Vorsorge
Swisscanto Vorsorge AG Zürich
Die Anpassung der gesetzlichen Parameter hinkt
hinter den demografischen und Kapitalmarktentwicklungen her. BVG-Minimalkassen haben anders als die umhüllenden keine Möglichkeit,
durch Anwendung des Anrechnungsprinzips zum
Ausgleich tiefere Umwandlungssätze durchzu­
setzen. Wie stehen diese Kassen heute da und welche
Aussichten bieten sich ihnen?
Mit Einführung des BVG im Jahr 1985 wurden die Arbeit­
geber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer mindestens gemäss
BVG zu versichern. Im Lauf der Zeit haben sich aber die demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
erheblich verändert. Als Reaktion darauf wurde der BVGUmwand­lungssatz im Rahmen der 1. BVG-Revision im Jahr
2005 von 7,2 Prozent innerhalb von zehn Jahren auf
6,8 Prozent gesenkt. Weiter wurde das Rücktrittsalter für
die Frauen im Gleichschritt mit der AHV von Alter 62 auf
Alter 64 erhöht.
Für Pensionskassen, die nur Leistungen gemäss BVG an­
bieten, gibt es jedoch sehr wenig Flexibilität für eine nachhaltige Ausgestaltung der Vorsorge, da die Altersfinan­zie­rung über die Altersgutschriften und die Leistungen über
den Umwandlungssatz gesetzlich vorgegeben sind. Lediglich der Zusatzbeitrag zur Finanzierung der Risiko- und
Verwaltungskosten kann vom Stiftungsrat nach Rücksprache
mit dem Experten für berufliche Vorsorge eigenständig
festgelegt werden.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 23
Als ob dieses Korsett nicht schon eng genug wäre, wird
auch der Zinssatz für die Verzinsung der BVG-Alters­
guthaben durch den Bundesrat auf jährlicher Basis defi­niert. Dieser BVG-Mindestzinssatz darf nur im Unter­
deckungsfall während längstens fünf Jahren um maximal
0,5 Prozentpunkte unterschritten werden. Falls Finanzie­
rungsdefizite bestehen und diese nicht durch eine Erhöhung
des Zusatzbeitrages gedeckt werden können, müssen
diese über die Anlagerendite finanziert werden.
BVG-Kassen in der Swisscanto
Pensionskassen-Studie
An der diesjährigen Swisscanto PK-Studie haben insgesamt
312 autonome und teilautonome privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen teilgenommen. Davon bieten 28 privatrechtrechtliche Vorsorgeeinrichtungen gemäss eigenen Angaben
nur Leistungen gemäss BVG an. Wie stehen nun die BVGKassen im Vergleich zu den umhüllenden Kassen bezüglich
Deckungsgrad, technischen Zinssatzes, Rendite, Verzinsung und Versichertenstruktur da?
• Der vermögensgewichtete durchschnittliche Deckungsgrad der BVG-Kassen beträgt 109,1 Prozent und liegt
damit nur leicht unter dem Deckungsgrad von 110,3 Prozent aller teilnehmenden privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.
• Ebenso ist der durchschnittliche technische Zins mit
2,9 Prozent fast identisch mit den 2,89 Prozent aller teilnehmenden privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.
• Die auf den Sparkapitalien gewährte Verzinsung be­trug
2013 bei den umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen
2,17 Prozent. Bei den BVG-Kassen betrug die Verzinsung
durchschnittlich 1,70 Prozent.
• Die Vermögensrendite betrug bei den BVG-Kassen im
Durchschnitt 6,22 Prozent. Dieser Wert liegt leicht
unter den 6,26 Prozent der gesamten teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen. Die leicht tiefere Rendite lässt sich
durch den Umstand erklären, dass die durchschnittliche
Aktienquote bei den BVG-Kassen rund 2 Prozentpunkte
tiefer liegt.
• Bei Betrachtung des Verhältnisses des Vorsorgekapitals
der Aktiven zu den Rentnern fällt auf, dass bei allen
teilnehmenden Kassen 51 Prozent des Vorsorgekapitals
den Aktiven zuzuordnen ist und 49 Prozent den Rent­nern.
Bei den privatrechtlichen BVG-Kassen entfallen 71 Prozent der Vorsorgekapitalien auf die Aktiven und nur
29 Prozent auf die Rentenbe­züger. Der signifikant tiefere
An­teil des Vorsorgekapitals der Rentner lässt sich darauf
23
08.09.14 12:06
Grafik 1: Renditeentwicklung
der 10-jährigen Bundesobligation
zurückführen, dass einerseits BVG-Kassen ihre Tätigkeit
in der Regel erst 1985 auf­genommen haben und anderer­
seits viele dieser Kassen bis vor rund zehn Jahren ihre
Altersrentner bei Lebensver­sicherungsgesellschaften eingekauft und nicht autonom geführt haben.
Zinssatz in Prozent
8
7
6
5
4
1.1.1985:
4.6%
3
2
1
0
1980
1985
1990
1995
2000
2005
2010
2015
Grafik 2: 12 Monate rollierende Rendite
12-Monate rollierende Rendite in %
30
25
20
15
10
5
0
–5
–10
–15
1986
1989
1992
1995
1998
2001
2004
2007
■ Pictet-BVG-93-Index
■ Trend Pictet-93-Index
■ Benötigte Rendite für UWS von 6.8% im Jahr 2015
2010
2013
Die Ausgangslage der BVG-Kassen per 1.1.2014 ist mit einem
gewichteten durchschnittlichen Deckungsgrad von 109,1 Prozent und einem durchschnittlichen angewendeten tech­
nischen Zins von 2,90 Prozent somit ganz ähnlich wie für die
umhüllenden Kassen. Aufgrund des aktuellen Tiefzinsniveaus sind die Pensionskassen stark gefordert, die benötigte
Rendite für die Erhaltung des Deckungsgrades zu erzielen.
Konnte eine Pensionskasse im Jahr 1985 mit einer 10-jäh­
rigen Bundesanleihe eine Rendite von 4,6 Prozent er­
wirtschaften, sind es per 30. Juni 2014 lediglich noch
0,7 Prozent.
Erheblich tieferes Renditepotenzial
Das Renditepotenzial hat sich somit um fast 4 Prozentpunkte
re­duziert. Pictet hat in einer Studie zu den langfristigen
Renditemöglichkeiten von Obligationen und Aktien fest­ge­
stellt, dass mit Aktien langfristig Renditen erzielt werden
können, die rund 2 bis 3 Prozentpunkte über den Obli­ga­tio­
nenrenditen liegen. Vor diesem Hintergrund muss gefolgert
werden, dass sich bei gleicher Anlage­strategie die erwartete
Rendite einer Pensionskasse ebenfalls um rund 4 Prozentpunkte vermindert hat. Der BVG-Mindestzins wurde immerhin von 4,0 Prozent auf 1,75 Prozent (ab 1.1.2014) ge­senkt,
der Umwandlungssatz, sprich die viel entscheidendere
lebenslängliche Rentengarantie, hingegen hat sich nur ungenügend von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent ermässigt, und
dies erst noch nach zehn Jahren!
Weiter kommt für die Pensionskassen erschwerend hinzu,
dass sich seit der BVG-Einführung die Lebenserwartung im
Alter 65 für einen Mann um 4,3 Jahre und für eine Frau
um 2,6 Jahre erhöht hat. Mit anderen Worten: Die Pensionskasse kann auf ihrem investierten Kapital nur eine um rund
4 Prozentpunkte tiefere – also ziemlich genau halbierte –
Rendite erzielen und muss gleichzeitig eine im Durchschnitt
für Männer um 4 und für Frauen fast 3 Jahre längere Altersrente ausbezahlen.
Grafik 2 zeigt die 12 Monate rollierende Rendite des
re­präsentativen Pictet-93-Index (ohne Kosten). Seit gut
24
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 24
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
zehn Jahren ist es nicht mehr möglich, mit dem inves­tierten Rent­ner­kapital die für einen Umwandlungssatz von
6,8 Prozent benötigte Rendite von 4,9 Prozent zu erwirtschaften. Nachfolgend wird untersucht, wie hoch die
für eine durchschnittliche BVG-Kasse benötigte Gesamtrendite ist, um das durch den Gesetz­geber vorge­schriebene Leistungsniveau zu erhalten. Dazu dienen uns
folgende Ausgangslage und folgende Annahmen:
• BVG-Kasse mit Deckungsgrad 109,1 Prozent und technischem Zinssatz von 3,0 Prozent per 31.12.2013
• Zusatzbeitrag deckt exakt die Kosten zur Finanzierung
der Risiko- und Verwaltungskosten
• Altersgutschriften und Sparbeiträge sowie sämtliche
Leistungen gemäss BVG, also insbesondere Umwandlungssatz im Alter 65/64 von 6,80 Prozent, Verzinsung
Altersguthaben von 1,75 Prozent (BVG-Zins)
• Technische Grundlagen BVG 2010 (Periodentafeln 2011)
• Anteil Vorsorgekapital der Aktiven am gesamten
Vor­sorgekapital nimmt von heute 71 Prozent über
die nächsten zehn Jahre auf 61 Prozent ab
• Jährlich werden 5 Prozent der Vorsorgekapitalien
der Aktiven in Altersrenten umgewandelt
• Für die aktuelle Anlagestrategie wird eine erwartete
Rendite von 3,0 Prozent pro Jahr zugrunde gelegt
Grafik 3: Deckungsgradverlauf
Deckungsgrad in %
130
125
120
115
110
105
100
95
90
2013 2014
2015 2016 2017 2018
2019
2020 2021 2022
2023
■ Deckungsgrad (erwirtschaftete Rendite = 4.0%)
■ Deckungsgrad (erwirtschaftete Rendite = 3.0%)
■ Deckungsgrad (erwirtschaftete Rendite = 2.0%)
Konsequenzen für die Finanzierung
Da der BVG-Umwandlungssatz 6,8 Prozent und der ver­
sicherungstechnisch neutrale Satz heute rund 5,9 Prozent
beträgt, erhalten Neurentner eine rund 15 Prozent zu
hohe Altersrente. Falls die Pen­sionskasse einen Umwandlungssatz von 5,9 Prozent (statt 6,8 Prozent) anwenden
würde, wäre die Soll-Rendite, also das Renditeerfordernis,
für einen konstanten Deckungsgrad rund 0,5 Prozentpunkte
pro Jahr tiefer. Falls die zukünftige Rendite nun lediglich
2 Prozent statt der benötigen 3 Prozent beträgt, fällt die BVGKasse nach rund acht Jahren in eine Unterdeckung. Dann
muss die BVG-Kasse Sanierungsbeiträge einfordern, da
nur während maximal fünf Jahren eine Unterschreitung
des BVG-Mindestzinssatzes um 0,5 Prozentpunkten erlaubt
ist. Der Effekt dieser Minderverzinsung ist bescheiden.
Werden die Kosten der weiter ansteigenden Lebenser­
wartung miteinbezogen, müssten noch zusätzlich rund
0,5 Renditeprozente erwirtschaftet oder der Umwand­
lungssatz müsste um weitere 0,3 Prozentpunkte tiefer an­
gesetzt werden.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 25
25
08.09.14 12:06
Zu optimistische Altersvorsorge 2020
Es folgt, dass sich eine BVG-Kasse nur im Gleichgewicht
halten kann, falls wirklich ansprechende Renditen von
3,0 Prozent beziehungsweise mit der steigenden Lebens­
erwartung von 3,5 Prozent er­zielt werden. Falls die Ren­diten im Bereich von 2,0 Prozent bis 3,0 Prozent liegen,
kommt die Pensionskasse nicht umhin, den Zusatz­beitrag
um eine "Umwandlungssatzprämie" zu erhöhen oder
Sanierungsbeiträge zu erheben. Sollte das Tiefzinsumfeld
anhalten, muss also die Höhe des Zusatzbeitrags ange­passt werden oder der Gesetzgeber nimmt im Rahmen
der Altersvorsorge 2020 deutliche Abstriche beim ver­
sprochenen Umwandlungssatz vor. Eine schrittweise Absenkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent, wie im
Paket Altersvorsorge 2020 vorgesehen, ermöglicht keine
nachhaltige Entspannung der finan­ziellen Lage der BVGPensionskassen.
26
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 26
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
Gespräch mit Thomas Hohl, Mitglied der OAK-Kommission
Von der repressiven zur risikobasierten Aufsicht
Thomas Hohl,
Mitglied der OAK-Kommission
Mit der Strukturreform wurde die Aufsicht über
die Pensionskassen fundamental umgestaltet. Das
Ziel waren: Entflechtung der Verantwortlichkeiten,
grössere Transparenz und Vereinheitlichung der
Praxis. Es kann keine Überraschung sein, dass der
Wechsel nicht ganz ohne Friktionen abläuft. Thomas Hohl, Mitglied der Oberaufsichtskommission
und früherer Geschäftsführer der Pensionskasse
Migros, äussert sich zu aktuellen Fragen der Aufsicht aus Perspektive der OAK. Dabei kommt
auch der geplante "Risikodialog" zur Sprache, den
die OAK im Falle grösserer eingegangener Risi­ken
via Direktaufsicht mit den betroffenen Pensionskassen führen will.
Die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge hat
eine Neuorganisation der Aufsicht mit sich gebracht, mit einer Oberaufsichtskommission (kurz:
OAK) und den kantonalen respektive regionalen
Aufsichtsbehörden. Bewährt sich diese Organi­
sation?
Thomas Hohl: Schon vor der Strukturreform gab es eine
Oberaufsicht; der Bundesrat hatte diese Aufgabe inne. In
der damals gültigen Verordnung waren diesbezügliche
Tätigkeiten weitgehend an das Bundesamt für Sozialver­
sicherungen (kurz: BSV) delegiert. Der Bereich BVG des
BSV war nicht nur für die Beaufsichtigung von BVG-regis­
trierten Kassen von nationalem und internationalem
Charakter, sondern auch für die Beaufsichtigung der kantonalen Aufsichtsbehörden zuständig. Zudem erarbeitete
das BSV Entwürfe zur Gesetzesentwicklung sowie Verordnungen und interpretierte diese auch gleich in Mittei­lungen. Die Strukturreform hat eine Entflechtung der Zus­
tändigkeiten und somit Klarheit geschaffen. So werden
nun alle BVG-registrierten Kassen einzig und allein von
den kantonalen, respektive regionalen Aufsichtsbehörden
(kurz: Direktaufsicht) beaufsichtigt. Weiter ist es heute
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 27
nicht mehr möglich, dass eine weitere kantonale Instanz
(zum Beispiel ein Finanz­departement) eine öffentlich-recht­
liche Vorsorgeeinrichtung beaufsichtigt oder dass das
Personal der Direktaufsicht in einer von ihr selbst beaufsichtigten Kasse versichert ist. Kommt dazu, dass die Direkt­
aufsicht nun von öffentlich-rechtlichen Ans­talten mit eigener
Rechtspersönlichkeit wahrgenommen wird. Die OAK selbst
ist eine verwaltungsun­abhängige, aus­serparlamentarische
Kommission und b­eaufsichtigt ihrerseits die Auffangein­
richtung, den Sicherheitsfonds und die Anlagestiftungen
direkt. Es ist heute, nach knapp zwei­einhalb Jahren, noch
zu früh, um abschliessend feststellen zu können, ob sich die
neue Organisation auf lange Sicht bewähren wird. Die
Chancen hierfür stehen aber gut.
Verstärkt die OAK die oft monierte Überregu­
lierung in der beruflichen Vorsorge nicht
noch zusätzlich?
Zunächst müssen wir festhalten, was genau unter Regulierung verstanden wird. Wenn zusätzliche, neue Gesetze
oder Verordnungen gemeint sind, so ginge eine solche Kritik an der OAK fehl, da jene Kompetenzen weiterhin beim
Parlament, beim Bundesrat und beim BSV (Ausarbeitung der
Entwürfe) angesiedelt sind. Die OAK kann lediglich Wei­
sungen erlassen, wo ihr das Gesetz eine entsprechende
Kompetenz zugesteht. Neben Weisungen kennt die OAK
noch die schwächere Form der Mitteilung, wo Unklarheiten
und Einzelfragen, die in der Aufsichtspraxis entstehen, geklärt werden können.
Ein weiterer Kritikpunkt sind die hohen Aufsichtsabgaben. Was sagen Sie dazu?
Die in der Verordnung (BVV 1) festgehaltenen Aufsichtsabgaben wurden vom BSV ausgearbeitet. Die OAK stellte fest,
dass ihre jährlichen Gesamtausgaben vorgängig vom BSV
zu hoch eingeschätzt worden sind, und hat deshalb beim
Bundesrat eine Verordnungsänderung in dem Sinne beantragt, dass nur die effektiven Ausgaben gedeckt werden
sollen. Einen Überschuss zu erzielen, war nie Absicht der
OAK, denn ein solcher müsste von der OAK ohnehin zwingend an die allgemeinen Bundesmittel abgeliefert werden.
Nebst der Aufsichtsgebühr der Direktaufsicht führt die neue,
zusätzliche Aufsichtsabgabe pro Versicherten dazu, dass
sich bei grossen Kassen die gesamten Aufsichtskosten nicht
nur prozentual, sondern gleich um ein Mehrfaches erhöht
27
08.09.14 12:06
haben. Leider wurde versäumt, ein Abgabetop einzubauen,
denn es ist nicht anzunehmen, dass die Aufsichtstätigkeit
pro Kasse bei 5000 wesentlich höher ist als bei 500 Ver­
sicherten. Bei aller Kritik geht zudem ein Punkt vergessen:
Dem Verursacherprinzip wird in der beruflichen Vorsorge
bei der Aufsicht nachgelebt, indem nicht mehr der Steuerzahler, sondern die Vorsorgeeinrichtungen, die Versicherten
und die Teilnehmer an den kostenpflichtigen Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen der Direktaufsicht
den grössten Teil der Kosten für die Aufsicht tragen.
Wie definieren Sie die Hauptaufgabe der OAK?
Aufgabe der OAK ist es, einerseits für die einheitliche Aufsichtspraxis und andererseits für die Stabilität des Systems
der beruflichen Vorsorge zu sorgen. Auf den ersten Blick erscheint dies eine sehr umfassende Aufgabe zu sein. Ist es
auch, nur ist zuzugeben, dass mindestens zwei Grossrisiken
einer Vorsorgeeinrichtung ausserhalb einer möglichen Beeinflussung durch die Aufsicht liegen: nämlich das Schicksal
der Arbeitgeberfirma (zum Beispiel verursacht durch den
steten Strukturwandel in der Wirtschaft) und ein länger dauernder Ausfall eines grossen Vermögensrenditeträgers
(zum Beispiel lange Börsenturbulenzen). Die absolute Sicherheit kann also auch die OAK nicht garantieren. Ein Ziel
der Strukturreform war die Stärkung des Aufsichtssystems.
Aufsichtsmittel, die für diese Stärkung zur Verfügung stehen,
sind der Erlass von Verfügungen, Standards und Weisungen und die Durchführung von Audits und Inspektionen bei
der Direktaufsicht. Durch die frühzeitige Erhebung der finanziellen Lage der einzelnen Kassen soll die Direktaufsicht
in die Lage versetzt werden, rechtzeitig Problemfälle zu
erkennen und zu entsprechend handeln.
Künftig soll es neue Risikokennzahlen und
einen Risikodialog mit den Vorsorgeeinrichtungen
geben. Was können Sie hierzu sagen?
Ausgehend von der jährlichen Umfrage zur finanziellen
Lage der Kassen hat die OAK begonnen, einzelne Anga­ben zu gewichten, um so eine differenzierte Risikoein­
schätzung zu erhalten. Auch auf der Ebene der Direktaufsicht (vor allem beim Kanton Zürich) sind Bemühungen
in ähnlicher Richtung im Gange, wobei hier auch die Kammer der Experten für die berufliche Vorsorge, der ASIP,
die Treuhandkammer und die OAK involviert sind.
28
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 28
Folgende Punkte möchte ich vorab festhalten:
•Die oberste Verantwortung hat das jeweilige oberste
Organ der Vorsorgeeinrichtung; daran ändert sich auch
in der Zukunft nichts.
•Es kann nicht falsch sein, die verantwortlichen Stiftungsräte genauer hinschauen zu lassen, wenn grosse Risiken
eingegangen werden.
•Einer Kasse aufzuzeigen, wo sie insgesamt risikomässig
im Quervergleich zu anderen Kassen steht, kann für ihre
Entscheidfindung hilfreich sein.
•Die bisherige Aufgabenstellung der Experten für die
berufliche Vorsorge soll in keiner Weise tangiert werden
(vgl. beispielsweise BVV 2 Art. 41).
•Ziel ist es, jährlich diejenigen Kassen erkennen zu
können, die ein zu hohes Risiko eingehen.
•Mit der Bereitstellung von verlässlichen Informationen
soll es der Direktaufsicht bei Bedarf ermöglicht werden,
künftig mit dem Stiftungsrat in einen Risikodialog zu treten.
•Bei der Direktaufsicht ist zu berücksichtigen, ob einer­seits genügend zeitliche Kapazität und andererseits entsprechend geschultes Personal zur Verfügung steht.
•Viele Fragen sind zurzeit noch offen; von einem gesamtschweizerischen "roll-out" kann noch keine Rede sein.
Ein neues System muss zuverlässig, einfach, praktikabel und
verständlich sein. Angedacht ist, dass jeweils nur die wirklich heiklen Fälle eruiert werden, was prozentual eher eine
kleine Anzahl der beaufsichtigten Kassen bedeuten müsste.
Es ist ja nicht so, dass in der beruflichen Vorsorge vieles im
Argen liegen würde, ganz im Gegenteil. Für mich persönlich denkbar ist ein vom Experten für die berufliche Vorsorge
(für seine schon geprüften Zahlen) und vom Stiftungsrat (bezüglich noch nicht extern geprüfter Zahlen) unterschriebenes Beiblatt zum Jahresbericht, das spezielle Zusatzfragen
beinhaltet. Letztlich müssen wir uns bewusst sein, dass die
grosse Vielfalt und die noch vorhandene Flexibilität in der
beruflichen Vorsorge absolut positiv zu bewerten sind. Einschränkungen oder gar Uniformierungen auf Kassenebene
bergen die grosse Gefahr, dass alle Beteiligten einmal "in
die falsche Richtung" laufen könnten.
Besteht dabei nicht die Gefahr der Verwischung
von Verantwortlichkeiten?
Dieser Gefahr ist sich die OAK durchaus bewusst. Unsere
Absicht ist weder eine Vermischung noch eine Teilung der
Verantwortlichkeit. Die volle Verantwortung ist und bleibt
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
beim obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung angesiedelt.
Erkennt die OAK in der Aufsichtspraxis eine Verbesserungsmöglichkeit, so wird sie bestrebt sein, dies gesamtschweizerisch der Direktaufsicht kundzutun. Nehmen Sie als Beispiel die Gründungsphase einer Vorsorgeeinrichtung. Zwischen der Gründung, der Entgegennahme erster Vorsorgegelder und der erstmaligen Einreichung einer Jahresrechnung an die Direktaufsicht können viele Monate vergehen.
In den vergangenen zehn Jahren sind Fälle publiziert
worden, wo genau während dieser Gründungsphase Vorsorgevermögen verschwunden sind. Eine Möglichkeit wäre,
solche Gründungsphasen mit hoher Priorität begleiten
zu lassen beziehungsweise bei der Direktaufsicht als Chefsache zu betrachten.
Woher kommt die Tendenz zu präventiver
Aufsicht, oder risikoorientierter Aufsicht, wie dies
bei der OAK heisst?
Wer die Erläuterungen des BSV zur Strukturreform genauer
liest, erkennt an mindestens zwei Stellen (Erläuternder Bericht zu den Änderungen der Verordnungen im Rahmen der
Strukturreform in der beruflichen Vorsorge sowie der Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Kör­
perschaften, BSV, Juni 2011, Seiten 3 und 5), dass das Bundesamt der neuen Oberaufsicht eine insgesamt aktivere und
regulatorisch weitergehende Funktion zuerkennt, als dies
die alte Oberaufsicht wahrgenommen hat. Wörtlich heisst
es auf Seite 5: "Die Aufsicht soll nicht mehr vorwiegend
repressiv ausgerichtet sein, sondern prudentielle, risiko­
basierte Ansätze verfolgen." Die Strukturreform bot die
Chance, die bisherige Aufsichtstätigkeit zu überdenken.
Schaut man die verhältnismässig wenigen "Unglücksfälle"
in der beruflichen Vorsorge an, bei denen der Sicherheitsfonds mit Leistungserbringung eingreifen musste, so kann
festgestellt werden, dass ein zu zögerliches Vorgehen der
Aufsicht, nebst nicht genauem Hinsehen der Revisions­ge­sellschaften und der falschen Risikoeinschätzung durch
die Stiftungsräte, als Ursache in Erscheinung getreten ist.
Ist die OAK diesbezüglich kompetenter als
die Stiftungsräte und die Revisionsgesellschaften?
Es kann sich hier nicht um die Frage drehen, wer kompetenter sei. Jeder Akteur in der beruflichen Vorsorge hat die
ihm von der Gesetzgebung zugewiesene spezifische Aufgabenstellung. Die fachmännisch gute Arbeitserledigung und
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 29
das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen Aufgaben
und Kompetenzen ermöglichen das Erreichen des gemeinsamen Zieles, nämlich die Wahrung der Stabilität des
Systems der beruflichen Vorsorge, damit auch künftige Rentnergenerationen auf den Erhalt ihrer reglementarisch versprochenen Leistungen vertrauen können.
Transparenzvorschrift –
hat die OAK hier nicht überbordet?
Ein Manko in der Argumentation der Branche der beruf­
lichen Vorsorge bei der verloren gegangenen Abstimmung
zur Senkung des Umwandlungssatzes war, dass den falschen Behauptungen bezüglich angeblich zu hoher Vermögensverwaltungskosten nicht mit gesicherten Zahlen ent­
gegengetreten werden konnte. Der Gesetzgeber hatte zu­vor
von den Kassen aber auch keine präziseren Angaben verlangt. Die OAK hat mit ihrem Transparenzerlass in Sachen
Vermögensverwaltungskosten sicherlich nicht übertrieben.
Es ist eher so, dass wir dafür Lob erhalten. Und es gibt gar
Kassenverwalter, die durchaus freiwillig noch mehr aus­
weisen oder ausweisen würden als von der OAK verlangt.
Wichtig ist, dass beim Mass der gesuchten Transparenz
kein "overkill" und kein "l’art pour l’art" stattfindet. Transparenz schafft Vertrauen, und dagegen kann nun niemand
ernsthaft etwas haben. Die Frage ist doch auch: Hat man im
Ver­hältnis zum Mehraufwand für die Kassen einen vernünftigen Mehrwert für die Versicherten geschaffen oder nicht?
Interessant zu beobachten sein wird, ob ein genügend gros­
ser indirekter Druck nun auf diejenigen Anbieter entstan­
den ist, die ihrerseits noch keine oder eine ungenügende
Kostentransparenz bei ihren Anlageprodukten kennen. Erwähnenswert ist die Vorgehensweise der OAK: Zunächst
wurde intern in einer kleinen Arbeitsgruppe von Spezialis­
tinnen und Spezialisten (teils Mitglieder der Kommission,
teils Mitarbeitende des Sekretariats) nach Lösungen gesucht.
Dieser Entwurf wurde dann von der Kommission behandelt und anschliessend an interessierte Kreise zur Vernehmlassung weitergeleitet. Nach Verarbeitung der Resultate
der Vernehmlassung hat die Kommission die Transparenzweisung erlassen. Dank dieser umsichtigen Vorgehensweise
konnte ein gutes und breit akzeptiertes Resultat erzielt
werden. Das Konzept des Kostenausweises der OAK findet
auch international Beachtung und Anerkennung.
29
08.09.14 12:06
Vielfach scheint aber der Eindruck entstanden
zu sein, dass Transparenz gegenüber der Rendite
übergewichtet wird.
Die erstmalige Erfüllung der Transparenzvorschriften war
mit einem zeitlichen Mehraufwand verbunden. Dies wird
sich möglicherweise in geringfügig höheren Verwaltungskosten in der Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtungen
manifestieren. Der Folgeaufwand in den kommenden Jahren
wird aber eher geringer sein. Ob nun aber die jährliche
Gesamtrendite der Kassen durch die Tranzparenzvorschriften nachhaltig spürbar belastet wird, wage ich zu be­z­weifeln. Dies auch deshalb, weil die Anbieter von Anlageprodukten in einem starken Preiswettbewerb stehen und
der Transparenzerlass bei den Anlageverantwortlichen der
Kassen zu einer Kostensensibilisierung geführt hat. Eine
vom Bund in Auftrag gegebene und publizierte Studie hat
bekanntlich aufgezeigt, dass die Vermögensverwaltungs­
kosten unserer Pensionskassen im internationalen Vergleich
sehr massvoll sind. Wenn von mangelnder Transparenz
und hohen Kosten die Rede ist, so sind meistens die alter­
nativen Anlagen wie Hedge Funds und Private Equity gemeint. Wichtig ist aber auch hier, was am Schluss herausschaut. Wenn der Anleger trotz der höheren Kosten und
der grösseren Risiken (zum Beispiel längere Haltedauer,
mangelnde Handelbarkeit) angemessen entschädigt wird,
kann ich nicht viel Negatives erkennen. Als Beimischung
zu einem breit diversifizierten grossen Anlagevermögen
haben solche Anlagevehikel durchaus ihre Berechtigung.
Letztlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass es hier ein Spezialwissen braucht, eben wegen der fehlenden Kosten­
transparenz und des langen Anlagehorizonts und aufgrund der Tat­sache, dass die Rendite erst im Nachhinein
bekannt wird, die hohen Kosten aber immer anfallen.
30
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 30
Wie ist das Verhältnis der OAK zur Direktaufsicht?
Die Strukturreform hat die von der Mehrheit der Parlamen­t­arier, der Branche der beruflichen Vorsorge und der bis­
herigen Aufsicht gewünschte Aufsichtsorganisation gebracht.
Durch regelmässige Sitzungen zwischen der Direktaufsicht
und der OAK konnte sich das Verhältnis relativ rasch einspielen. Offene Konflikte sind keine vorhanden. Fragen
werden offen diskutiert. Die jährlichen Inspektionen verlaufen in einer guten Atmosphäre. Die gesamtschweizerische
Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis braucht Zeit. Rascher
zu haben sind Standardisierungen von Richtlinien der Re­
visionsgesellschaften und der Experten für die berufliche
Vorsorge. Gemeinsam mit der OAK haben die Treuhandkammer und die Kammer der Experten für die berufliche
Vorsorge diverse ihrer Fachrichtlinien aktualisiert und
die OAK hat anschliessend mittels Weisung diese Fachricht­
linien zum Standard für die ganze Schweiz erhoben. Dies
bedeutet, dass auch Nichtmitglieder dieser Fachverbände
die Standards anzuwenden haben. Die OAK hat auch Mindeststandards für die jährliche Berichterstattung der Direkt­
aufsicht an die OAK erlassen.
Herr Hohl, wir danken für das Gespräch.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
Resultate der Umfrage 2014
Inhaltsübersicht
AEinleitung
33
B
Vorsorgeeinrichtungen und Versicherte
1 Die Umfrageteilnehmer: Rechtsform, Vermögen, Destinatäre
2 Vorsorgevermögen und Rechtsform
3 Gliederung der teilnehmenden Kasse nach Versicherten und Rechtsform
4 Teilnehmende Kassen nach Rechtsform und Primat
5 Rentenbezüger und Aktive
6 Leistungshöhe und BVG
7 Leistungshöhe bei einem Lohn von CHF 80 000
8 Anstieg des ordentlichen Rücktrittsalters seit 2006
9 Die verwendeten technischen Grundlagen
10 Anwendung des Koordinationsabzugs
11 Wahlmöglichkeit bei den Vorsorgeplänen
35
C
Asset Allocation
12 Entwicklung der Asset Allocation seit 2005
13 Die Entwicklung der Aktienquote seit 2004
14 Asset Allocation: Ist versus Ziel
15 Interne und externe Vermögensverwaltung
41
DPerformance
16 Performanceentwicklung seit 2004
17 Die Streuung der Performancewerte 2013
18 Abhängigkeit der Performance von der Aktienquote
19 Die langfristig angestrebten Perfomancewerte
20 Die notwendige Sollrendite
21 Performancewerte über acht Jahre
43
E
46
Deckungsgrad 22 Entwicklung der vermögensgewichteten Deckungsgrade, 2004 bis Q2 2014
23 Entwicklung der Deckungsgrade seit 2010
24 Verteilung der Deckungsgrade nach Anzahl Vorsorgeeinrichtungen
25 Verteilung der Deckungsgrade 2008/2011/2013
FVerzinsung
26 Verzinsung des Sparkapitals seit 2011
27 Höhe des technischen Zinssatzes im Beitragsprimat 2007/2010/2013
49
GUmwandlungssatz
28 Entwicklung der Umwandlungssätze für Männer seit 2002
29 Beschlüsse zur Senkung des Umwandlungssatzes
30 Inkraftsetzung und Abschluss von Umwandlungssatzsenkungen
31 Kompensationsmassnahmen bei Umwandlungssatzsenkungen
32 Anteil der Kapitalbezüger unter den Neurentnern
50
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
31
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 31
08.09.14 12:06
H
Verwaltungs- und Anlagekosten 33 Gliederung der Durchführungskosten
34 Gesamtkosten pro Destinatär nach Firmengrösse
35 Jährliche allgemeine Verwaltungskosten pro Destinatär
36 Transparenz bei den Vermögensverwaltungskosten
37Kostentransparenzquote
53
I
Quersubventionierung, variable Rentenmodelle und Altersvorsorge 2020 38 Aufteilung der Destinatäre und des Vermögens
39 Höhe der Quersubventionierung
40 Die Behandlung variabler Rentenmodelle im Stiftungsrat
41 Beurteilung der Altersvorsorge 2020 durch die Vorsorgeeinrichtungen
42 Zahlungen an die Übergangsgeneration gemäss Altersvorsorge 2020
56
32
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 32
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
AEinleitung
Die 14. Swisscanto Umfrage liefert ein detailliertes Bild vom
Stand und den Tendenzen der beruflichen Vorsorge der
Schweiz. Erneut haben sich mit lediglich zwei Ausnahmen
alle kantonalen Vorsorgeeinrichtungen sowie die Kasse
des Bundes beteiligt. Auch die Vorsorgeeinrichtungen der
SMI-Gesellschaften sind fast vollständig vertreten. Es haben
aber auch zahlreiche kleine und mittlere Pensionskassen
den nicht geringen Aufwand zum Ausfüllen des Fragebogens auf sich genommen, wofür ihnen unser Dank gebührt.
Die Gesamtzahl von 370 Teilnehmern und das damit erfasste Vermögen von 506 Milliarden Franken sowie von
2,8 Millionen Destinatären stellen Rekordwerte dar. Be­
züglich Vermögen und Destinatären sind damit wiederum
rund zwei Drittel der beruflichen Vorsorge erfasst, was
entsprechend aussagekräftige Analysen erlaubt.
Nach einem weiteren Jahr mit einer ausgezeichneten Per­
formance hat sich die Finanzierungssituation der Vorsorgeeinrichtungen nochmals verbessert. Per 30. Juni hat die
Hochrechnung des Swisscanto Pensionskassen-Monitors auf
Basis der Angaben der Umfrageteilnehmer für die privatrechtlichen Kassen einen vermögensgewichteten Deckungsgrad von 113% ergeben, womit sie bereits nahe dem Punkt
mit ausreichenden Schwankungsreserven sind. Zurück liegen die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit
Vollkapitalisierung mit 103%; die Kassen mit Staatsgarantie
erreichten 76%.
Das gute Anlagejahr 2013, das sich in den Zahlen spiegelt,
kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Pensions­
kassen in den letzten Jahren mit den anhaltend rekordtiefen
Zinsen und den Einbussen im Jahr 2008 ihre finanzielle
Stabilität nur mit teilweise einschneidenden Massnahmen zu
sichern vermochten. Dazu gehört neben den Sanierungsmassnahmen die verbreitete und teilweise markante Senkung
der Umwandlungssätze, die nun seit rund zehn Jahren an­hält, in jüngerer Zeit aber noch eine Beschleunigung erfahren hat. Die Umfrage liefert zu diesem Thema eine Reihe
aufschlussreicher Daten. Erkennbar wird, in welchem Ausmass die ungenügende Leistungsfähigkeit des "dritten Beitragszahlers" kompensiert werden muss.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 33
Die mit der Senkung der Umwandlungssätze verminderte
Rentenleistung kann nur vermieden werden durch Ausgleich­s­massnahmen wie Erhöhung der Beiträge, Zuschüsse an
das Vorsorgekapital oder durch reglementarische Eingriffe
wie etwa die Erhöhung des reglementarischen Rücktritts­
alters. Längst nicht alle Pensionskassen scheinen jedoch in
der Lage, für den notwendigen Ausgleich zu sorgen. Vor
diesem Hintergrund wird auch die Notwendigkeit der vom
Bundesrat vorgeschlagenen Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Rahmen der "Altersvorsorge 2020" verständlich. Wird berücksichtigt, dass der durchschnittliche Ziel­wert der von den Umfrageteilnehmern angegebenen Senkungen mit 5,99% bereits unter der vom Bundesrat anvisierten Grösse von 6% liegt und mit den gesetzlichen Massnahmen zudem ein Zeitraum bis mindestens 2025 abgedeckt
werden soll, so drängt sich der Schluss auf, dass der vorgeschlagene Schritt wohl nicht ausreicht und bei seiner noch
keineswegs gesicherten Realisierung in einigen Jahren bereits
wieder hinter den aktuarischen Notwendigkeiten zurück­
liegen dürfte. Diese Einschätzung wird durch die Tatsache
erhärtet, dass schon heute viele umhüllende Vorsorgeeinrichtungen Sätze von deutlich unter 6% zur Anwendung
bringen oder in naher Zukunft einführen wollen.
Das Berichtsjahr mit seiner guten Performance ändert nichts
Grundlegendes an dieser Tatsache. 6,26% Performance
wurde durchschnittlich erzielt, nach 7,17% im Vorjahr. Aber
damit konnten wie schon 2012 vielfach nur die Lücken
geschlossen werden, welche die vorausgegangenen schwachen und teilweise schwierigen Jahre gerissen hatten.
Über acht Jahre beläuft sich der Mittelwert der Renditen
lediglich auf 2,7% und liegt damit deutlich unter dem er­
mittelten Wert der Sollrenditen von 3,1%.
33
08.09.14 12:06
Ein unerfreulicher Nebeneffekt der Kapitalmarktverhältnisse
betrifft die Ungleichbehandlung von Aktiven und Rentnern.
Letztere geniessen eine gesetzliche Leistungsgarantie, was
ihnen auf der Basis des geltenden Mindestumwandlungs­
satzes derzeit eine weit höhere Verzinsung ihrer Guthaben
sichert als den Aktiven, deren Verzinsung sich in der Regel
am weit tieferen BVG-Mindestzins orientiert. Die damit ausgelöste Quersubventionierung der Rentner durch die Ak­ti­-­
ven ist ein viel diskutiertes Thema. Allerdings werden die
damit verbundenen Fragen nur in wenigen Fällen konkret
aufgegriffen. Nur gerade jede fünfte der befragten Kassen
hat für ihren Fall Schätzungen oder gar konkrete Berech­
nungen über die Höhe der Umverteilung angestellt. Das ermittelte Ausmass liegt zudem unter den Berechnungen
anderer Studien.
Die Vorsorgeeinrichtungen sind auf der Suche nach Möglichkeiten, die einseitigen Sicherstellungen der Rentner zulasten der Aktiven etwas zu relativieren. Viel Diskussionsstoff hat das bei der Pensionskasse SBB andiskutierte,
im vergangenen Sommer aber endgültig aufgegebene Projekt variabler Renten gegeben. Die mediale Reaktion
wie auch die Stellungnahmen auf Arbeitnehmerseite waren
überwiegend ablehnend. Im Rahmen der Umfrage ergab
sich, dass etwa ein Viertel der teilnehmenden Kassen solche
Modelle bereits diskutiert hat, wobei das Interesse mit der
Grösse der Einrichtung zunimmt. Näher geprüft und abgelehnt haben das System 8% der Kassen, näher geprüft und
seine Einführung beschlossen immerhin 2%. Der negative
Entscheid bei der Pensionskasse SBB dürfte die weitere Verbreitung des Modells zumindest kurzfristig bremsen.
Die Umfrage ist auch auf das aktuell zentrale Thema der
"Altersvorsorge 2020" eingegangen. Volle Unterstützung
finden die Vorschläge des Bundesrates nicht. Das war
auch nicht zu erwarten. Aber immerhin 67% der Teilnehmer
unterstützen das Vorhaben in der Form, wie es in die Vernehmlassung gegangen ist, wenn auch mehrheitlich mit gewissen Vorbehalten. Aber diese Einstellung ist weit posi­tiver,
als sie etwa auf Seite der Sozialpartner oder der Parteien
anzutreffen ist. Ganz klar begrüsst wird die Einführung eines
einheitlichen Referenzalters für beide Geschlechter von
65 Jahren. Auch die Senkung des Mindestumwandlungs­
satzes auf 6% wird von fast 80% unterstützt. Mehrheitlich
abgelehnt wird hingegen die Erhöhung des Mindestalters
für den Rentenbezug auf 62 Jahre. Auch die Idee zentralisierter Einmalzahlungen an die Übergangsgeneration
findet keinen Zuspruch. Sie wäre für die Pensionskassen mit
der Führung einer doppelten Schattenrechnung während
25 Jahren verbunden.
Die Vorsorgeeinrichtungen sind einerseits durch die Unsicher­
heiten auf den Anlagemärkten gefordert, andererseits stehen sie im Fokus einer intensiven politischen Auseinanderset­
zung. Hinzu kommen stetig wachsende Anforderungen
bezüglich Transparenz, Governance und Kosteneffizienz.
Auch die regulatorischen Bedingungen haben sich in den
letzten Jahren nochmals massiv verschärft. Angesichts dieser
Entwicklung muss der beruflichen Vorsorge für die Bewäl­
tigung der aktuellen Herausforderungen ein gutes Zeugnis
ausgestellt werden. Sie bietet den Erwerbstätigen gute
bis ausgezeichnete Leistungen bei hoher Sicherheit. Ihre
Leistungsfähigkeit darf aber nicht durch politisch motivierte
Forderungen und Manöver überfordert werden. Möglicherweise wurde bereits ein Limit erreicht, das nicht mutwillig
getestet werden sollte.
Peter Wirth
Vorsorgeforum
34
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 34
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
B
Vorsorgeeinrichtungen und Versicherte
1
Die Umfrageteilnehmer: Rechtsform, Vermögen, Destinatäre
Teilnehmende autonome und
teilautonome ­Vorsorgeeinrichtungen
370 (Vorjahr 343)
Erfasstes Vorsorgevermögen
CHF 506 (481) Mrd.
Pensionskassen und geschlossene
­Gemeinschafts­stiftungen
318 (297), davon
43 (51) öffentlich-rechtliche,
28 mit und 15 ohne Vollkapitalisierung
(1 Vorsorgeeinrichtung ohne Angabe)
Vorsorgevermögen
CHF 342 (326) Mrd.
Offene Gemeinschaftsstiftungen
35 (28), davon 7 öffentlich-rechtliche
Vorsorgevermögen
CHF 95 (81) Mrd.
Sammelstiftungen
17 (18), davon 2 öffentlich-rechtliche
Vorsorgevermögen
CHF 69 (75) Mrd.
Anzahl Destinatäre
2.8 (2.8) Mio.
Aktive
2.1 Mio., davon
0.6 Mio. in öffentlich-rechtlichen und
1.5 Mio. in privatrechtlichen VE
Rentenbezüger
0.7 Mio., davon
0.3 Mio. in öffentlich-rechtlichen und
0.4 Mio. in privatrechtlichen VE
Die Umfrage 2014 (mit Daten per 31.12.2013) ist wiederum
auf grosse Resonanz bei den angefragten Vorsorgeein­
richtungen gestossen. Sowohl bei der Anzahl Teilnehmer
wie beim erfassten Vermögen wurden Höchstwerte erreicht.
Die Swisscanto Umfrage hat damit ihre Bedeutung für die
berufliche Vorsorge der Schweiz bestätigt und liefert Re­
sultate, die für die Gesamtheit der 2. Säule als repräsentativ
gelten dürfen.
95% der teilnehmenden Kassen sind registriert, entsprechend
5% (17 Kassen) sind nichtregistrierte. Es handelt sich dabei
ausschliesslich um private Kassen, die Leistungen im überobligatorischen Bereich erbringen.
Insgesamt 7 öffentlich-rechtliche und 39 privatrechtliche Vor­
sorgeeinrichtungen weisen Anschlussverträge auf. Der
Median liegt bei 129 respektive 460 Verträgen, wobei bei
den privaten die grösste Zahl mit 33 879 gemeldet wurde.
Die Gliederung nach Branchen ergibt folgende Anteile:
Industrie: 25%, öffentlich-rechtliche Institutionen: 14%, Bank
und Versicherung: 13%, Dienstleistung: 13%, Handel und
Transport: 10%, Gesundheit: 4%, übrige: 21%.
2
Vorsorgevermögen und Rechtsform
Vorsorgevermögen in CHF Mrd.
600
500
506
400
312
300
61
194
200
133
100
0
Total
Privatrechtlich
Öffentlichrechtlich
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 35
Öffentlichrechtlich,
Vollkap.
Öffentlichrechtlich,
Teilkap.
Vom Gesamtvermögen der teilnehmenden Kassen in Höhe
von CHF 506 Milliarden entfallen CHF 312 Milliarden oder
62% auf privatrechtliche Kassen. Sie sind mit 318 Vorsorgeeinrichtungen in der Umfrage vertreten. Auf die öffentlichrechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung (35 Kassen) ent­
fallen CHF 133 Milliarden (26%), auf jene mit Teilkapitali­sierung (17 Kassen) CHF 61 Milliarden (12%). Das durchschnittliche Vorsorgevermögen der teilnehmenden privatrechtlichen Kassen beläuft sich auf knapp CHF 1 Mil­liarde,
jenes der öffentlich-rechtlichen auf CHF 3,7 Milliarden.
Diese Durchschnitte sind insofern bedeutsam, als sie auf
das in der Regel deutlich grössere Vermögen respek­tive
die entsprechend grössere Anzahl der Destinatäre bei den
Kassen der öffentlichen Hand verweisen, mit den daraus
sich ergebenden Konsequenzen, beispielsweise für die Verwaltungs- und Anlagekosten pro Destinatär. Ermittelt wurde
eine durchschnittliche Anzahl Destinatäre von 6415 bei den
privaten und 15 702 bei den öffentlichen Kassen.
35
08.09.14 12:06
3
Gliederung der teilnehmenden Kassen nach Versicherten und Rechtsform
Anzahl Vorsorgeeinrichtungen
120
115
100
80
65
60
56
37
40
0
23
19
20
6
0
<100
10
8
100–499
500–999
22
6
1000–
4999
5000–
9999
10 000
Anzahl Destinatäre pro Vorsorgeeinrichtung
■ Öffentlich-rechtlich
4
An der Umfrage haben sich schwergewichtig grössere Vorsorgeeinrichtungen beteiligt, die entsprechend die Resultate
prägen. Erfreulicherweise haben aber auch kleine und mittlere Kassen mitgemacht. Zu verweisen ist auf die 19 privatrechtlichen Einrichtungen mit weniger als 100 Destinatären.
85% des Vorsorgevermögens der teilnehmenden Kassen liegen in Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von über
CHF 1 Milliarde.
■ Privatrechtlich
Die Aufteilung der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen
nach Grösse ihrer Vermögen und Anzahl Destinatäre ergibt,
dass die Klasse der grössten Kassen mit über CHF 5 Mil­
liarden Vermögen 45% der Versicherten, aber 57% des Vor­
sorgevermögens umfasst, während bei allen anderen Grös­
senklassen die Anteile nach Versicherten und Vermögen
weitgehend übereinstimmen. Das kann als Hinweis dafür ge­wertet werden, dass bei den grössten Kassen in der Regel
überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden, was entsprechend grössere Altersguthaben voraussetzt.
Teilnehmende Kassen nach Rechtsform und Primat
Vorsorgeeinrichtungen pro Primat, Anteile in %
Privatrechtlich
34
Öffentlich-rechtlich
27
0
■
■
■
■
58
10
7 1
44
20
30
40
50
29
60
70
80
90 12 100
Während bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen das Leistungsprimat mit 29% Anteil noch stark vertreten
ist, fristet es bei den teilnehmenden privaten mit nur 7%
bloss noch ein Nischendasein. Andererseits dominiert hier
die gemischte Form mit dem Beitragsprimat für die Alters­
leistungen und dem Leistungsprimat für die Risiken Tod und
Inva­lidität.
Die reinen Beitragsprimatkassen machen bei den teilnehmenden privatrechtlichen 34% und bei den öffentlich-recht­
lichen Kassen 27% aus.
Beitragsprimat für alle Leistungen
Beitragsprimat für Altersleistungen / Leistungsprimat für Risikoleistungen
Leistungsprimat für alle Leistungen
Keine Angaben
36
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 36
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
5
Rentenbezüger und Aktive
Zahlenverhältnis Rentenbezüger /Aktive, Anteile in %
>120
4
100–120
3
80–100
3
3
60–80
8
40–60
22
20–40
29
< 20
31
0
5
10
15
20
25
30
35
%-Anteil Vorsorgeeinrichtungen
6
Die Grafik zeigt die Verteilung der Verhältniszahlen von
Rentenbezügern zu Aktiven auf. Bei 7% der Kassen
übersteigt die Zahl der Rentenbezüger jene der Aktiven.
Sanierungsmassnahmen stellen unter diesen Umständen
für die Beitragszahlenden eine echte Herausforderung dar.
Das trifft – wenn auch in geringerem Masse – für jene
18% der Vorsorgeeinrichtungen zu, bei denen die Zahl der
Rentner 60 und mehr Prozent jener der Aktiven erreicht.
Insgesamt machen die Rentner 24%, die Aktiven 76% der
erfassten Destinatäre aus.
Werden die Resultate unterschieden nach der Rechtsform,
ergibt sich bei den privatrechtlichen Kassen ein Rentner­
anteil von 21% bei den Destinatären, bei den öffentlichrechtlichen von 31%.
Leistungshöhe und BVG
11% der befragten Vorsorgeeinrichtungen zahlen Altersleistungen
im Bereich des BVG-Obligatoriums.
11%
14%
75%
■ Entsprechen dem
BVG-Obligatorium
oder liegen leicht darüber
■ Liegen rund 20% über
dem BVG-Obligatorium
■ Liegen deutlich über
dem BVG-Obligatorium
Nur 11% der teilnehmenden Kassen erbringen Leistungen
im Rahmen des BVG-Obligatoriums oder leicht darüber. Mit
anderen Worten: Fast 90% gehen darüber hinaus und bie­ten überobligatorische Leistungen, wobei drei Viertel deutlich
höhere Leistungen erbringen, das heisst Leistungen, die
rund 20% über dem Obligatorium liegen. Werden die Kassen mit weniger als 1000 Destinatären betrachtet, so steigt
der Anteil mit Mindestleistungen auf rund 14%. Insgesamt
hat nur etwa jeder neunte Versicherte Anspruch auf Leistungen im Rahmen der BVG-Mindestanforderungen.
Die Unterscheidung nach privaten und öffentlich-rechtlichen
Kassen zeigt die zu erwartenden Differenzen. Während
sich bei den privaten Kassen 12% im Rahmen des BVG oder
wenig darüber bewegen und weitere 15% das Gesetz
nur um bis zu 20% übertreffen, liegen lediglich 5% der öffentlichen Kassen im Obligatoriumsbereich und weitere
5% leicht darüber. Mit anderen Worten: 90% der öffentlichrechtlichen Kassen gehen deutlich über die obligatorischen
Mindestleistungen hinaus, während es bei den privatrecht­
lichen 73% sind.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 37
37
08.09.14 12:06
7
Leistungshöhe bei einem Lohn von CHF 80 000
Ein eigentliches Leistungsziel kennt im Durchschnitt knapp
ein Viertel aller teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen, wo­bei der Anteil bei den öffentlichen Kassen stark überwiegt.
Bei den privaten sind es lediglich 18%, bei den öffent­lichen hingegen 54%. Die in der Grafik angegebenen Leistungshöhen sind für die Umfrage berechnete Werte.
Vorsorgeeinrichtungen, Anteile %
45
39
40
35
32
29
30
24
25
21
20
18
15
11
9
10
5
0
9
4
4
0
0 0
<35%
35–40%
40–45%
45–50%
50–60%
60–75%
>75%
Höhe des Leistungsziels der Altersrente bei einem Lohn von 80 000
■ Öffentlich-rechtlich
■ Privatrechtlich
Die Anteile der definierten Leistungsklassen weisen für die
privaten und öffentlichen Kassen unterschiedliche Verläufe
auf. Während sich bei den öffentlichen die Mehrheit (71%)
im Bereich zwischen 40 und 50% bewegt, ist eine ähnliche
Konzentration bei den privaten nicht festzustellen. Hier ergibt die Umfrage vielmehr einen auffälligen Anstieg der Anteile bis zu einer Höhe von 50 bis 60%.
Der Medianwert liegt bei den privatrechtlichen Vorsorge­
einrichtungen bei 48%, bei den öffentlich-rechtlichen bei 43%.
8
Anstieg des ordentlichen Rücktrittsalters seit 2006
Rücktrittsalter
< 60 Jahre
60 Jahre
1
0
2
1
62 Jahre
63 Jahre
64 Jahre
11
4
14
6
4
4
68
65 Jahre
0%
10%
20%
30%
40%
■ Reglement 2006
38
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 38
50%
60%
70%
84
80%
90%
Der Trend zum höheren Rentenalter ist unverkennbar. Mittlerweile ist ein ordentlicher respektiv reglementarischer
Rücktritt vor Alter 65 zum Ausnahmefall geworden. Bereits
84% aller Kassen haben hier die Marke gesetzt; vor acht
Jahren waren es erst 68%. Einen reglementarischen Rücktritt
im Alter 62 oder noch früher trifft man lediglich bei 5%
der Kassen an. Allerdings lassen sich erhebliche Unterschiede
zwischen den privaten und den öffentlichen Kassen fest­
stellen. Während das Referenzalter 65 Jahre für die Erreichung des Leistungsziels bei den Ersteren bereits bei 89%
der Fall ist, trifft es bei den Letzteren lediglich auf 58% zu.
■ Reglement 2014
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
9
Die verwendeten technischen Grundlagen
Anteile in %
EVK 2000
0
VZ 2000
0
VZ 2005
2
2
1
4
VZ 2010
BVG 2000
54
6
0
0
2
1
BVG 2005
35
BVG 2010
85
0
1
2
1.3
GRM/GRF
Eigener Tarif
Andere
5
0
10
20
30
40
50
■ Öffentlich-rechtlich
10
60
70
80
Die Grafik zeigt die Marktanteile der zur Anwendung gelangenden technischen Grundlagen. Eine dominierende
Stellung nimmt BVG 2010 ein, die bei nicht weniger als
85% der privaten und 35% der öffentlichen Kassen ein­
gesetzt wird. Es folgt VZ 2010, die für eine knappe Mehrheit von 54% der öffentlich-rechtlichen Kassen massge­b ­lich ist. Bei den übrigen verwendeten Grundlagen handelt
es sich vorwiegend um ältere Ausgaben der erwähnten
beiden Systeme, in Ausnahmefällen kommen eigene (2%)
oder andere (5%) Grundlagen zur Anwendung.
90
■ Privatrechtlich
Anwendung des Koordinationsabzugs
Vorsorgeeinrichtungen, Anteile in %
Total
77
Privatrechtlich
19
73
22
4
5
57
Öffentlichrechtlich
4 2
96
0
20
■ Ja
■ kein Koordinationsabzug
40
60
80
100
■ keine Angabe
Öffentlichrechtlich
Privatrechtlich
Alle Vorsorgeeinrichtungen
Fixer Koordinationsabzug
gemäss BVG
7%
18%
17%
Fixer Koordinationsabzug,
jedoch nicht gemäss BVG
31%
19%
21%
Koordinationsabzug variabel
(z.B. lohnabhängig)
58%
36%
39%
Kein Koordinationsabzug
4%
22%
19%
Keine Angabe
Total
100%
5%
4%
100%
100%
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 39
Gemäss Richtungsentscheid des Bundesrates soll im Revi­
sionsvorhaben "Altersvorsorge 2020" der Koordina­tions­abzug wegfallen (es würde aber weiterhin eine Ein­
trittsschwelle bestehen). Aus der Umfrage geht hervor,
dass bereits heute zahlreiche Kassen diesen Abzug nicht
mehr kennen. Bemerkenswerterweise sind es überwie­gend privatrechtliche, von denen bereits 22% diesen Schritt
getan haben. Von den öffentlich-rechtlichen sind es hin­
gegen bloss 4%.
Wo der Koordinationsabzug zur Anwendung kommt,
sind diverse Formen festzustellen. Die Tabelle gibt die wichtigsten Formen und ihre Anteile wieder. Stark vertreten
ist der lohnabhängige Abzug, der bei 39% der Umfrage­
teilnehmer verwendet wird. Mit 21% Anteil ebenfalls
stark verbreitet ist ein fixer Koordinationsabzug, allerdings
nicht gemäss BVG. Der gesetzlich definierte Koordina­
tionsabzug ist nur noch bei einer Minderheit von 17% der
erfassten Kassen anzutreffen. Die Zahlen geben einen
Eindruck von der Flexibilität bei der Anwendung dieses
wichtigen technischen Parameters.
39
08.09.14 12:06
11
Wahlmöglichkeit bei den Vorsorgeplänen
Anteile Vorsorgeeinrichtungen in %
Privatrechtlich
22
Öffentlich-rechtlich
71
8
0
7
88
20
■ Ja
40
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 40
40
■ Nein
4
60
80
Welche Verbreitung hat ein Angebot unterschiedlicher
An­lagepläne bereits gefunden? Die Frage zu diesem Thema
hat markante Unterschiede zwischen privaten und öffent­
lichen Kassen ergeben. Während bereits 22% der privaten
dieses Angebot kennen, sind es erst 8% der öffentlichen.
Worauf ist diese Differenz zurückzuführen? Wir überlassen
es dem Leser, sich darüber seine Gedanken zu machen.
2
12 100
■ Keine Angabe
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
C
Asset Allocation
12
Entwicklung der Asset Allocation seit 2005
Anteile in %
100
80
60
17.9
0.9
3.0
3.0
17.5
0.9
3.3
2.5
17.1
0.7
4.3
2.3
0.6
4.8
2.5
19.9
18.5
1.5
4.7
1.9
0.7
5.5
1.6
0.9
5.1
1.6
1.2
5.0
1.8
19.5
20.7
20.3
19.9
29.0
30.7
29.3
22.9
26.9
27.4
26.0
27.6
29.4
37.9
37.5
37.8
40.2
38.5
36.7
37.2
35.8
34.5
0.9
5.0
1.6
40
20
0
6.2
2.1
2005
6.2
1.4
2006
■ Liquide Mittel
■ Anlagen beim
Arbeitgeber
7.0
1.3
2007
7.9
1.1
2008
6.9
1.2
2009
7.3
1.1
2010
■ Obligationen
■ Aktien
■ Immobilien
7.5
0.9
2011
7.4
1.1
2012
7.6
Die Darstellung der Asset Allocation und ihrer Entwicklung
über die vergangenen neun Jahre zeigt zwar ein grund­
sätzlich stabiles Bild, macht aber doch auch einige grundsätzliche Tendenzen sichtbar. Der Aktienanteil bewegt
sich jeweils mit der Performance der Märkte nach unten und
oben. Das vergangene Jahr mit den sehr guten Resultaten
brachte eine Verstärkung des Anteils der Dividen­denpapiere
von 27,6% auf 29,4%, allerdings wurde der Höchststand
von Ende 2006 mit 30,7% nicht erreicht.
1.1
2013
■ Hypotheken
■ Alternative Anlagen
■ Übrige
Anzunehmen ist, dass vielfach ein antizyklisches Verhalten
vorliegt und zahlreiche Kassen ein Rebalancing anwen­den
und bei einem starken Anstieg der Kurse den Anteil Aktien
durch Verkäufe innerhalb einer gewissen Bandbreite sta­
bilisieren; ohne solche Massnahmen hätte ein grösserer Anstieg des Aktienanteils resultiert.
Auffallend, aber nicht überraschend ist der stete Rückgang
der festverzinslichen Papiere. Von einem Anteilhöchstwert
von über 40% Ende 2008 (die Aktienanlagen kamen damals
aufgrund des Börsencrashs unter Druck) ist die Quote stetig
auf nur noch 34% zurückgegangen. Der Grund liegt in der
anhaltenden Tiefzinsphase. Die liquiden Mittel haben nochmals leicht zugenommen.
13
Die Entwicklung der Aktienquote seit 2004
In %
32
9000
30
29.4
29.3
27.6
28
26
–34%
24
22.9
+25%
18
5000
–46%
2004
2005
2006 2007
+21%
2008 2009
2010
2011
2012
■ Aktienanteil in %
■ SPI Index (rechte Achse)
■ MSCI World in CHF (rebasiert auf SPI, rechte Achse)
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 41
7000
6000
22
20
8000
2013
4000
3000
In der Grafik ist der Zusammenhang zwischen der Aktienquote – die grauen Balken und die Skala links – und der
Entwicklung der Aktienindizes, angepasst auf den Verlauf
des SPI und des Weltaktienindex MSCI World, gerechnet
in CHF (rechte Skala), ersichtlich.
Anhand des Rückschlags 2007/2008 und des Anstiegs
2012/2013 wird erkennbar, dass sich die Pensionskassen
leicht antizyklisch verhalten, das heisst, sie kaufen in
Abschwungphasen Aktien zu und verkaufen in starke Aufwärtstrends hinein. Beim Rückschlag 2007/2008 war
dieses Verhalten nicht so ausgeprägt, dennoch hätte die
Aktienquote an­gesichts der Rückschläge deutlicher fallen
müssen. Wenn wir die Entwicklung der Indizes 2012/2013
anschauen mit Pluszahlen von jeweils über 20%, dann
hätte die Aktienquote bei einer Buy-and-Hold-Strategie sehr
viel deutlicher ansteigen müssen.
41
08.09.14 12:06
14
Asset Allocation: Ist versus Ziel
Wie immer sehr aufschlussreich ist der Vergleich des Ist- mit
dem Sollbestand bezüglich Anlagestruktur. Der Aktienan­teil hat sich aufgrund der guten Performance im Berichtsjahr
etwas über die angestrebte Marke hinaus verschoben; die
Obligationen sinken demgegenüber stetig tiefer. So bleiben
die flüssigen Mittel weiterhin deutlich über dem gewünschten Stand.
Asset Allocation: Istbestand versus Ziel (gleichgewichtet), Anteile in %
100
0.9
1.6
0.6
1.7
5.0
80
60
5.7
19.9
20.9
29.4
27.9
34.5
39.3
40
20
1.1
0
0.5
7.6
Ist-Bestand
■ Liquide Mittel
■ Anlagen beim
Arbeitgeber
15
3.5
Ziel
■ Obligationen
■ Aktien
■ Immobilien
■ Hypotheken
■ Alternative Anlagen
■ Übrige
Interne und externe Vermögensverwaltung
50 Mio.
50–
100–
100 Mio. 500 Mio.
500–
1000
Mio.
1000–
5000
Mio.
5000
Mio.
Anteil des
intern verwalteten
Vermögens
44.4%
25.4%
23.8%
29.6%
39.2%
39.9%
Anteil des
extern verwalteten
Vermögens
55.6%
74.6%
76.1%
70.4%
60.9%
60.1%
Mittelwert Vermögensanteil pro Vermögensgruppe in %
Vermögensgruppe
in Mio. CHF
50
Mio.
50–
100
Mio.
Anlagestiftungen
30.2
30.2
18.1
21.1
20.8
10.9
Anlagefonds
38.1
51.8
46.9
37.5
33.0
33.5
0.3
0.0
1.0
3.4
0.5
1.3
Kategorienmandate
28.9
13.9
19.4
31.4
28.6
36.5
Gemischte Mandate
33.3
61.6
45.4
26.3
12.6
0.0
Indexanlagen
12.3
26.9
23.2
20.7
23.0
33.8
Beteiligungsgesellschaften
100–
500
Mio.
500–
1000
Mio.
1000–
5000
5000
Mio.
Mio.
Nachhaltige Anlagen
3.1
0.0
0.5
1.4
7.6
8.5
Strukturierte Produkte
4.4
2.1
1.6
0.6
0.3
0.0
Immobilien Schweiz:
Direkte Anlagen
13.6
13.2
10.6
12.1
15.5
11.6
Immobilien Schweiz:
Indirekte Anlagen
11.9
11.1
12.2
12.0
10.0
5.7
Immobilien Ausland:
Direkte Anlagen
0.0
0.0
0.0
0.1
0.0
0.5
Immobilien Ausland:
Indirekte Anlagen
0.6
1.7
1.4
2.0
4.5
2.1
42
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 42
Aufgrund der für die Pensionskassen auf 1. Januar 2015
in Kraft tretenden Verordnung zur Umsetzung der MinderInitiative (VegüV) könnte möglicherweise eine verstärkte
Hinwendung der Pensionskassen zu extern verwalteten Vermögen eintreten. Es wird interessant sein, diese Entwick­lung zu verfolgen. Für das Berichtsjahr, davon natürlich
nicht betroffen, ergeben sich die in unserer Tabelle ermittelten Werte. Festzustellen ist bereits ein bemerkenswert
hoher Anteil der externen Verwaltung, der mit der Vermögensgrösse nicht korreliert zu sein scheint und zwischen
55% und 76% schwankt.
Werden die Anlageformen detailliert erfasst, lassen sich
hingegen gewisse Muster erkennen. So sinkt der Anteil
der bei Anlagestiftungen investierte Vermögensanteil mit
steigender Kassengrösse. Dasselbe gilt für gemischte Mandate und strukturierte Produkte sowie indirekte Anlagen
in Schweizer Immobilien. Wachsende Anteile mit zunehmender Grösse lassen sich etwa bei Kategorienmandaten
feststellen. Der Zusammenhang zwischen Kassengrösse
und Anlageform ist nicht immer eindeutig und möglicherweise zum Teil durch die Zusammensetzung des Samples
in den einzelnen Vermögensgruppen bestimmt.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
DPerformance
16
Performanceentwicklung seit 2004
Performance in %
30
20
10.89
10
6.20
0
10.31
2.94
1.94
–10
7.17
6.26
–0.34
–12.59
–20
–30
–40
Das Berichtsjahr ist zwar nicht ganz so gut verlaufen
wie 2012, kann sich aber performancemässig durchaus
sehen lassen. In den vergangenen zehn Jahren wurde
nur gerade drei Mal ein besseres Resultat erzielt. Die
Spanne für 2013 reicht von einem leicht negativen Ergeb­nis (ein einsamer Ausreisser) bis 19,1%, was mit einem
sehr hohen Aktienanteil und entsprechendem Risiko machbar war. Der Mittelwert liegt bei 6,26%, der Median
bei 6,12%. Für das 90%-Perzentil ergibt sich ein maximaler
Wert von 9%.
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Mittelwert
17
Die Streuung der Performancewerte 2013
Die grafische Darstellung der Performanceergebnisse nach
ihrer Höhe ergibt eine fast perfekte Glockenkurve. Herr
Gauss hätte seine Freude daran. Über die Hälfte der teilnehmenden Kassen liegt im Bereich von 5% bis 7,5%. Wer
in diese Kategorie fällt, hat die Vorgabe erfüllt. Wer darüber
liegt, hat den Umständen gemäss die richtige Strategie
gewählt. Entscheidend war im Berichtsjahr die Aktienquote,
wobei allerdings von den Umfrageteilnehmern mit gleicher
Quote sehr unterschiedliche Resultate gemeldet wurden. Die
Quote allein garantiert nicht den Erfolg.
Performance in %
17.5–20
0.3
12.5–15
Mittelwert 6.26
0.8
10–12.5
2.5
19.1
7.5–10
5–7.5
53.0
2.5–5
21.3
2.8
0–2.5
–5 bis –2.5
0.3
0
10
20
30
40
50
%-Anteil Vorsorgeeinrichtungen pro Bandbreite
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 43
60
Der Mittelwert liegt bei 6,26%, der Median bei 6,12%; das
10%-Perzentil beträgt 3,52%, das 90%-Perzentil 9,0%.
43
08.09.14 12:06
18
Abhängigkeit der Performance von der Aktienquote
Die Aktienquote war 2013 stark mitentscheidend für die Performance. In der Grafik ist der Zusammenhang zwischen
der Aktienquote und der Performance erkennbar. Allerdings
bleibt die Streuung der Gesamtperformance auch inner­halb gleicher Aktienquoten recht gross, sodass die gesamte
Allokation – aber auch die Zusammensetzung des Aktienteils – eine wichtige Rolle gespielt haben. Die grauen Ellipsen zeigen als Beispiel die Performance von Portfolios mit
einem Aktienanteil von rund 25% respektive 30%.
Performance 2013 in %
20
15
10
5
0
–5
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
Aktienquote
Performance
Linear (Performance)
19
Die langfristig angestrebten Performancewerte
Das vergangene Jahr hat bei 90% der Pensionskassen
die Erwartungen bezüglich der langfristig angestrebten Performance erreicht oder übertroffen. Diese liegt für rund
70% der Umfrageteilnehmer zwischen 3% und 4,5%. Eine
Minderheit von 15% ist auch mit 3% oder weniger zufrieden und hat dazu den technischen Zins entsprechend nach
unten angepasst. Knapp 18% hoffen weiterhin auf über
4,5% als langfristigen Durchschnitt.
Langfristig angestrebte Rendite in %
0.3
3
Mittelwert 3.9%
15.5
3.0–3.5
26.5
3.5–4.0
20.5
19.1
19.8
4.0–4.5
4.5–5.0
11.2
5.0
6.6
0.3
0
5
10
15
20
25
30
%-Anteil Vorsorgeeinrichtungen pro Bandbreite
44
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 44
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
20
Die notwendige Sollrendite
Von der angestrebten Rendite zu unterscheiden ist die Sollrendite, die für die jeweils gewählte Strategie einen stabilen
Deckungsgrad erlaubt. Sie liegt naturgemäss tiefer als die
angestrebte Performance und beträgt für gut die Hälfte der
teilnehmenden Kassen 3% oder weniger. Mehr als 4% benötigt nur noch eine Minderheit von circa 10% der Kassen.
Es sind jene mit Umwandlungssätzen in der Höhe von rund
6,8%, was dem aktuellen, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsatz entspricht. Der Mittelwert beträgt 3,1%.
Sollrendite in %
>5
Mittelwert 3.1%
0.8
4.5–5.0
2.3
4.0–4.5
7.6
10.3
3.5–4.0
3.0–3.5
11.2
3.0
6.6
0.3
0
27.5
10
51.5
20
30
40
50
60
%-Anteil Vorsorgeeinrichtungen pro Bandbreite
21
Performancewerte über acht Jahre
Performance in %
8
7
6.4
6.2
6
6.2
6.1
6.6
6.5
5
4
3
2
2.1
2.5
2.3
2.9
2.7
2.8
1
Die in der Swisscanto Umfrage ermittelten Performance­
zahlen über die letzten acht Jahre relativieren die in den
letzten zwei Jahren erzielten guten Ergebnisse. Je nach
Kassengrösse betragen die Durchschnitte zwischen 2,1%
und 2,9%. Sie liegen damit mehrheitlich noch knapp in
der Nähe der notwendigen Sollrendite, sind aber weit entfernt von der langfristig angestrebten Performance –
und vor allem erreichen sie nicht die für den geltenden
Mindestumwandlungssatz notwendige Höhe.
0
50 Mio.
50–100
Mio.
100–500
Mio.
■ 2013
500–1000
Mio.
>5000
Mio.
■ über 8 Jahre p.a.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 45
1000–5000
Mio.
45
08.09.14 12:06
EDeckungsgrad
22
Entwicklung der Deckungsgrade, 2004 bis Q2 2014*
Deckungsgrad in % (vermögensgewichtet)
115
110
105
100
110.1
101.7
95
90
113 113.7
110.4
105.1 105.9
108.5
107
106.4
98.8
100.5
100.1
93.1
85
96.7
92
99.1
90.7
90.2
100
113
103.4
100.7
101.6
95.3
88.6
85.5
80
75
70
107.6
99.7 102.8
97.1
110.3 111.2
Wie zu erwarten war, hat die durchschnittliche Anlagerendite von 6,26% die Deckungsgrade per Ende 2013 ge­
genüber dem Vorjahr nochmals ansteigen lassen. Sie er­
höhten sich für die privatrechtlichen Vorsorgeeinrich­tungen von 107,6% auf 110,3%, für die öffentlich-rechtlichen
von 90,3% auf 92,6%, wobei die Kassen mit Vollkapitalisierung 100,7%, jene mit Teilkapitalisierung 74,6% erreichten.
71.5
73.7
74.6
75.2
76.2
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 6.14
■
■
■
■
■
Alle Kassen
Privatrechtlich
Öffentlich-rechtlich
Öffentlich-rechtlich, Vollkapitalisierung
Öffentlich-rechtlich, Teilkapitalisierung
* Quelle: Swisscanto Pensionskassen-Monitor per 30.06.2014
Im ersten Semester des laufenden Jahres profitierten die
Pensionskassen weiterhin von der grosszügigen Liquiditätsversorgung der Zentralbanken, die ein gutes Umfeld für
die Aktienmärkte bildet. Die Hochrechnung des Swisscanto
Pensionskassen-Monitors auf der Basis der Daten der Um­
frageteilnehmer per Ende 2013 zeigt nochmals eine leichte
Verbesserung der Finanzierungssituation vor allem dank
Kursgewinnen bei Aktien. Die Wertschwankungsreserven
erreichen dadurch bei den vollkapitalisierten Vorsorgeeinrichtungen das höchste Niveau seit dem Ende der Finanzkrise, ohne allerdings gesamthaft den Zieldeckungsgrad
von 116% (berechnet auf Basis der ermittelten Asset Allocation) zu erreichen.
Die erfassten Vorsorgeeinrichtungen erzielten im ersten
Halbjahr 2014 eine vermögensgewichtete Rendite von 4%.
Zu berücksichtigen ist, dass der Deckungsgrad nur ein
Element bei der Beurteilung der Finanzierungssituation einer
Vorsorgeeinrichtung sein kann. Mit ins Kalkül zu ziehen
sind zusätzliche Grössen wie der Rentneranteil an den Destinatären, die Höhe des verwendeten technischen Zinssatzes oder das durchschnittliche Alter der Aktiven.
46
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 46
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
23
Entwicklung der Deckungsgrade seit 2010
Deckungsgrad in % (vermögensgewichtet)
115
110
105
100
107.6
105.9
102.8
98.1
95
100.0
110.3
100.7
95.3
90
Mittelwert Zieldeckungsgrad:
Teilkapitalisierung 89%
85
80
75
70
74.1
71.5
2010
2011
73.7
74.6
2012
2013
■ Privatrechtlich
■ Öffentlich-rechtlich, Vollkapitalisierung
■ Öffentlich-rechtlich, Teilkapitalisierung
Die Grafik zeigt die unterschiedliche Entwicklung der Deckungsgrade von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen
Vorsorgeeinrichtungen von 2010 bis 2013. Während im
letzten Jahr die privaten offenbar die Gunst der Stunde zu
nutzen wussten (plus 2,7 Prozentpunkte), ist sowohl bei
den öffentlichen Kassen mit Voll- wie mit Teilkapitalisierung
nur ein geringer Anstieg zu registrieren (0,7 respektive
0,9 Prozentpunkte). Das ruft nach einer genaueren Analyse
der Daten.
Die Ursache liegt nicht primär in unterschiedlichen Performanceresultaten, sondern bei einer Reihe von Systemwechseln, welche die Zusammensetzung der Gruppen beein­
flussten. Diverse Kassen mit Teilkapitalisierung und einem
Deckungsgrad, der über dem Schnitt in diesem Bereich
lag, änderten im Verlauf des Jahres 2013 ihr Finanzierungssystem von der Teil- zur Vollkapitalisierung. Das führte
da­zu, dass in dieser Gruppe vor allem die Vorsorgeeinrichtungen mit eher tieferem Deckungsgrad verblieben, was
den durchschnittlichen Anstieg des Deckungsgrads bremste.
Gleichzeitig führte der Wechsel der vergleichsweise
meist eher schwach kapitalisierten Vorsorgeeinrichtungen
in die Gruppe mit Vollkapitalisierung hier zu einem ähn­
lichen Effekt.
Der aufsummierte Betrag der ausgewiesenen Überdeckung
bei den an der Umfrage beteiligten privatrechtlichen Pen­
sionskassen beläuft sich auf CHF 33,3 Milliarden, die Unterdeckung auf CHF 0,5 Milliarden. Weniger befriedigend
ist die Situation bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, deren Unterdeckung gesamthaft CHF 18,9 Mil­
liarden beträgt bei einer Überdeckung von total
CHF 4,5 Milliarden.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 47
47
08.09.14 12:06
24
Verteilung der Deckungsgrade nach Anzahl Vorsorgeeinrichtungen
%-Anteile an den Deckungsgraden (gleichgewichtet)
60
55
50
40
30
20
26
20
15
14
14
10
10
0
22
18
0
0
80%
4
3
1
80–89.9% 90–94.9% 95–99.9% 100–104.9%105–114.9% 115%
■ Öffentlich-rechtlich 2013
■ Privatrechtlich 2013
25
Gesamthaft weisen für das Berichtsjahr 83% der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen eine volle Deckung auf. Im
Vorjahr waren es lediglich 74%. Der Anstieg ist die Folge
der guten Performance. Diese hat aber nur gering dazu beigetragen, den Anteil mit Unterdeckungen (unter 90%) von
5,2% auf 5% zu reduzieren. Es sind dies in unserer Umfrage
ausnahmslos öffentlich-rechtliche Kassen mit Teilkapitalisierung. Bei den privatrechtlichen Kassen ist der Anteil der
Kassen mit voller Deckung in den letzten drei Jahren von 75%
auf 96% gestiegen. Eine Entwicklung, die der beruflichen
Vorsorge ein gutes Zeugnis ausstellt und beweist, dass das
System trotz zeitweiliger starker Rückschläge über grosse
inhärente Stabilität verfügt.
Verteilung der Deckungsgrade 2008/2011/2013
%-Anteile an den Deckungsgraden (gleichgewichtet)
100
96
90
80
75
Die Grafik gibt die Aufteilung der privaten Kassen nach
Deckungsgradhöhe für die Jahre 2008, 2011 und
2013 wieder, wobei drei Stufen mit 80–89, 90–99 sowie
100 Prozent und mehr unterschieden werden.
70
60
47
50
41
40
30
20
10
0
24
12
2
4
0
<80–89.9%
90–99.9%
■ Privatrechtlich 2008
■ Privatrechtlich 2011
■ Privatrechtlich 2013
48
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 48
DG 100%
Abzulesen ist, dass der Anteil der Kassen mit weniger als
89% Deckung seit 2008 von 12 auf 0% gesunken ist,
jener mit 90 bis 99% gar von 47 auf 4% und entsprechend
die Kassen in Überdeckung von 41 auf 96% zuge­nommen haben. Das Thema "Sanierungsmassnahmen"
ist folglich im privaten Sektor weitgehend aus den Diskus­
sionen der Stiftungsräte verschwunden.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
FVerzinsung
26
Verzinsung des Sparkapitals seit 2011
Verzinsung in %
7.0
6.26
6.0
5.0
4.0
3.32
3.0
2.0
2.05
61
2.17
1.98
133
1.0
0.0
27
2011
2012
Verzinsung
2013
"Verzinsung
Rentner"
Performance
2013
4.00
3.50
3.69
3.63
3.51
3.49
3.25
Im Leistungsprimat 2013
Öffentlich-rechtlich 3.53%
Privatrechtlich
2.88%
3.12
3.00
2.89
2.75
2.50
Für die Aktiven konnten in den letzten Jahren lediglich Beträge in der Grössenordnung von 2% gutgeschrieben
werden, während die Rentner in den Genuss von gegen
3,5% kamen. Die gute Performance der Aktien hat in
den letzten zwei Jahren die Finanzierungssituation der Pensionskassen wesentlich verbessert. Davon konnten je­doch die Beitragszahlenden noch nicht direkt profitieren,
da die Erträge vorwiegend zur Verstärkung der Reserven
verwendet werden mussten.
Höhe des technischen Zinssatzes im Beitragsprimat 2007/2010/2013
Zinssatz in % im Beitragsprimat
3.75
Die Verzinsung des Sparkapitals ist angesichts der tiefen
Kapitalmarktzinsen zum Politikum geworden. Die Ver­
zinsung der Altersguthaben der Aktiven ist im Beitragsprimat abhängig von den Marktverhältnissen, während
den Rentnern aufgrund der Leistungsgarantie ein fixer Zins
gutzuschreiben ist. Entsprechend hat sich in den letzten
Jahren zwischen den Beitragszahlern und den Rentnern
eine erhebliche Lücke aufgetan, wie auch aus unserer
Grafik hervorgeht.
2007
2010
■ Öffentlich-rechtlich
2013
■ Privatrechtlich
Die anhaltende Tiefzinsphase sowie die steigende Lebenserwartung haben die Vorsorgeeinrichtungen in den letzten
Jahren gezwungen, ihre technischen Zinssätze markant zu
senken. Die öffentlich-rechtlichen Kassen verringerten
diese bei Einrichtungen mit Beitragsprimat seit 2007 von
durchschnittlich 3,69% auf 3,12%, die privaten Kassen –
stets um rund 0,2 Prozentpunkte voraus – von 3,51% auf
2,89%. Die Spanne reicht bei den öffentlichen Kassen von
2% bis 4%, bei den privaten von 1,5% bis 5%. Für die
Leistungsprimatkassen ergeben sich für 2013 folgende Zahlen: für die öffentlichen Einrichtungen ein Satz von 3,53%,
für die privatrechtlichen von 2,88%.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass der derzeit geltende Mindestumwandlungssatz von 6,8% eine
deutlich höhere technische Verzinsung von rund 4,5% voraussetzt. Der gesetzlich fixierte Parameter ist also weit
entfernt von den Realitäten des Kapitalmarkts und der ak­tua­
rischen Notwendigkeiten; der teilweise heftige Widerstand
gegen dessen Anpassung ist deshalb nicht nachvollziehbar.
Der Referenzzinssatz der Kammer der Pensionsversicherungsexperten liegt zurzeit (gültig bis 30.09.2014) bei 3,0%.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 49
49
08.09.14 12:06
GUmwandlungssatz
28
Entwicklung der Umwandlungssätze für Männer seit 2002
Umwandlungssatz Männer in %
8.5
8.0
7.5
7.13
7.0
6.90
6.79
6.70
6.5
6.34
6.0
5.5
5.0
2002
2005
2008
2011
2014
Die seit über einem Jahrzehnt zu beobachtende Senkung
der Umwandlungssätze hält an und hat in der jüngsten
Vergangenheit sogar noch eine Beschleunigung erfahren.
Der Durchschnitt ist seit 2002 von 7,13% auf 6,34% ge­
sunken, und die derzeit in vielen Kantonen diskutierten Sanierungspläne enthalten in der Regel weitere markante
Anpassungen, womit sich der Trend fortsetzen wird. Ein
Blick auf die Spannweite der seit 2005 ermittelten Resultate
zeigt zudem, dass mittlerweile unhaltbar gewordene obere
Extremwerte unter dem Druck der Realitäten aufgegeben
werden mussten.
Rücktrittsalter 65
Mittelwert
29
Beschlüsse zur Senkung des Umwandlungssatzes
Beschluss zur Senkung des Umwandlungssatzes, Ja-Anteile in %
60
56
50
50
41
40
30
43
43
33
27
20
10
0
50
Mio.
50–100
Mio.
100–500 500–1000 1000–5000
Mio.
Mio.
Mio.
5000
Mio.
Total
Die Senkung des Umwandlungssatzes bildet einen der
Kernpunkte der Reform "Altersvorsorge 2020" und gleichzeitig eines der meistumstrittenen Elemente. Während der
Mindestsatz im Rahmen des Obligatoriums im laufenden
Jahr auf 6,8% und damit auf die Ziel­grösse der im Rahmen
der 1. BVG-Revision beschlossenen Anpassung gesenkt
wurde, sind mittels Anrechnungsprinzip umhüllende Kassen
bereits auf weit tiefere Sätze vorgestossen.
Insgesamt 43% der an der Umfrage teilnehmenden Kassen
haben eine Senkung beschlossen, wobei der Anteil bei
grösseren Kassen tendenziell höher liegt als bei den kleinen
und die grössten (mit über CHF 5 Milliarden Vermögen)
genau den Durchschnitt erreichen.
Bei jenen Kassen, die eine Senkung beschlossen haben,
findet diese mehrheitlich gestaffelt statt. Zwei Drittel nehmen
die Senkung in mehreren Schritten vor, ein Drittel in einem
Schritt.
50
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 50
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
30
Inkraftsetzung und Abschluss von Umwandlungssatzsenkungen
Die Grafik gibt einen Überblick über den Verlauf der Senkungen, wie sie bei den teilnehmenden Vorsorgeein­
richtungen stattgefunden haben. Eine kleine Anzahl hat bereits vor 2009 eine Senkung in Kraft gesetzt, bei der
Mehrheit fand dies in den Jahren 2012 und 2013 statt.
Vorsorgeeinrichtungen, Anteile in %
45
42
40
35
34
30
25
22
20
15
10
5
0
15
14
1
vor
2009
8
3
1 1
2010
0
2012
8
4
4
1
11
10
8
12
2014
2016
2018
0
0
0
2020
1
3
0
2022
Abgeschlossen wird der Vorgang während der Jahre 2010
bis 2022, mit einer Konzentration in den Jahren 2013 bis
2019. Die ermittelte Senkung der Umwandlungssätze ging
von einem Mittelwert von 6,55% aus, mit einem Zielwert
von durchschnittlich 5,99% (Verringerung um 0,56 Prozentpunkte), und erstreckte sich über rund drei Jahre.
■ Inkrafttreten der Umwandlungssatzsenkung
■ Umwandlungssatzsenkung abgeschlossen
31
Kompensationsmassnahmen bei Umwandlungssatzsenkungen
Gefragt wurde nach Kompensationsmassnahmen im Zu­
sammenhang mit der in den einzelnen Pensionskassen beschlossenen Senkung des Umwandlungssatzes.
VE, die Umwandlungssatzsenkungen beschlossen haben, Anteil in %
Keine
Kompensationsmassnahmen
40
Sparbeiträge
des Arbeitgebers erhöht
40
Sparbeiträge
der Arbeitnehmer erhöht
Bei 25% der Fälle wurde das Sparkapital aufgestockt und
bei 13% wurden andere Massnahmen durchgeführt. Eine
Erhöhung des Rücktrittsalters wurde lediglich bei 8% der Kassen vor­genommen. 40% haben die Sparbeiträge erhöht,
wobei in einigen wenigen Fällen lediglich die Beiträge des
Arbeit­gebers erhöht wurden.
38
25
Sparkapital erhöht
Rücktrittsalter
(Referenzalter) erhöht
8
13
Andere Massnahmen
0
10
20
30
40
50
Die Finanzierung der Sparkapitalerhöhung erfolgte in 36%
der Fälle allein durch den Arbeitgeber, bei 19% gemein­sam durch den Arbeitgeber und die Vorsorgeeinrichtung
und bei 45% allein durch die Vorsorgeeinrichtung.
Bemerkenswert ist, dass 40% der antwortenden Kassen
keine derartigen Massnahmen durchführen – ein Hinweis
auf die limitierte finanzielle Leistungsfähigkeit bei Teilen
der Vorsorgeeinrichtungen beziehungsweise der Arbeit­ge­
ber­firmen? Jedenfalls darf das Ergebnis als Hinweis darauf
verstanden werden, dass die geforderten Ausgleichsmassnahmen im Rahmen der Altersvorsorge 2020 mit Bedacht
angesetzt werden sollten.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 51
51
08.09.14 12:06
32
Anteil der Kapitalbezüger unter den Neurentnern
Alterskapital Neurentner
mit (Teil-)Kapitalbezug
39%
Kapitalbezug
63%
37%
61%
Bezug als Rente
Eine Möglichkeit der Versicherten, die mit einer Senkung
des Umwandlungssatzes allenfalls verbundene Renten­
kürzung zu umgehen, besteht im Kapitalbezug. Gemäss der
Umfrage haben sich im Berichtsjahr knapp zwei Drittel
der Neupensionierten für die Rente entschieden, die rest­
lichen mindestens einen Teil als Alterskapital bezogen.
Vom Kapital dieser Gruppe entfallen 39% auf den Barbezug und 61% auf Rentenleistungen.
■ Neurentner, die einen Anteil
als Kapital beziehen (Mittelwert)
52
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 52
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
H
Verwaltungs- und Anlagekosten
33
Gliederung der Durchführungskosten
Mediankosten pro Destinatär in CHF
459
Vermögensverwaltung
763
210
212
Allgemeine Verwaltung
44
75
Makler- und
Brokertätigkeit
14
Revisionsstelle/Experten/
Aufsicht
53
7
2
Marketing und Werbung
0
200
400
600
800
Die Kostenfrage ist im Bereich 2. Säule ein stets virulentes
Thema. Häufig und meist irreführend wird sie gerne
zum Ausspielen von AHV kontra BVG missbraucht. Je mehr
Transparenz, umso besser, dies ein Leitmotiv unserer
Umfrage. Die Grafik zeigt die wichtigsten Aufwandposten,
gegliedert nach Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
sowie autonomen Kassen. Auffallend sind die markant un­
terschiedlichen Höhen bei der Vermögensverwaltung, was
auf die unterschiedliche Grösse der betreffenden Vorsorge­
einrichtungen zurückzuführen ist. Die allgemeine Verwaltung
liegt kostenmässig hingegen in beiden Bereichen praktisch
gleichauf.
■ Sammeleinrichtungen oder offene Gemeinschaftseinrichtungen
■ Autonome Pensionskassen oder geschlossene
Gemeinschaftseinrichtungen einer Firmengruppe
Gesamtkosten pro Destinatär nach Firmengrösse
34
Median Gesamtkosten pro Destinatär in CHF
1400
1200
1158
991
1000
947
866
800
825
625
600
400
200
0
<250
250–500
500–1000
1000–5000 5000–10 000
>10 000
Die Höhe der gesamten Durchführungskosten in der beruf­
lichen Vorsorge ist direkt abhängig von der Grösse der
Vorsorgeeinrichtung, wie die Grafik schon optisch deutlich
macht. Für die kleinen Kassen mit unter 250 Destinatären
sind sie pro Kopf fast doppelt so hoch wie für die grössten
mit 10 000 und mehr Versicherten.
Der Mittelwert bei den allgemeinen Verwaltungskosten pro
Destinatär beträgt insgesamt CHF 319, wobei er bei
den privaten Kassen CHF 335 erreicht, bei den öffentlichen
CHF 230.
Anzahl Destinatäre
Lediglich 2% der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrich­
tungen weisen allgemeine Verwaltungskosten von über
CHF 600 aus, bei den privatrechtlichen sind es 11%, dies
aufgrund der unterschiedlichen Grössenverhältnisse.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 53
53
08.09.14 12:06
35
Jährliche allgemeine Verwaltungskosten pro Destinatär
%-Anteile Vorsorgeeinrichtungen pro Kostengrösse
45
40
40
Mittelwert
35
30
30
20
0
17
16
15
5
32
24
25
10
CHF 319
Privatrechtlich
CHF 335
Öffentlich-rechtlich CHF 230
11
6
6
5
5
4
0
1–100
101–
150
151–
250
251–
400
401–
600
0
601–
800
2
801–
1000
2
Kosten in CHF pro Jahr
■ Öffentlich-rechtlich
■ Privatrechtlich
Allgemeine Verwaltung, Marketing, Makler- und Brokertätigkeit, Revision/Experten/Aufsicht
36
Trotz dieser Vorschrift ist keine volle Transparenz gegeben,
da bei einigen Vorsorgeeinrichtungen zum Beispiel die
Personalkosten des Pensionskassenverwalters durch die Firma
getragen werden.
>1000
1
1
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften müssen die Vorsorgeeinrichtungen die gesamten Verwaltungskosten in der
Jahresrechnung ausweisen. Diese umfassen die Kosten für
Verwaltung, Marketing, Makler- und Brokertätigkeit, Revision, Aufsicht, Experten.
Die Umfrage hat ergeben, dass der Mittelwert der allgemeinen Verwaltungskosten bei rund CHF 319 pro Person liegen.
Werden die Kosten aufgeteilt nach privatrechtlichen und
öffentlich-rechtlichen Kassen, so sind klare Unterschiede aufgrund der unterschiedlichen Grössenverhältnisse erkennbar.
Transparenz bei den Vermögensverwaltungskosten
Erstmals mussten für 2013 die Vorsorgeeinrichtungen
auch die gesamten Vermögensverwaltungskosten in der
Jahresrechnung ausweisen.
in %
0.10–0.29
23
0.30–0.49
35
0.50–0.69
3
27
0.70–0.89
7
0.90–1.09
5
1.10–1.29
1
1.30–1.49
0
≥1.50
1
0
10
20
30
40
Der ermittelte, durchschnittliche Wert der Kosten liegt bei
0,56%, vermögensgewichtet erreicht er 0,40%. Die
grosse Mehrheit der Kassen (85%) bewegt sich im Bereich
zwischen 0,10% und 0,70% – eine auffallend grosse
Spanne. Festzuhalten ist allerdings, dass die Kosten nur die
eine Seite der Medaille darstellen. Entscheidend ist letztendlich die Nettorendite.
Anteile in % der Vorsorgeeinrichtungen
54
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 54
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
37Kostentransparenzquote
Kostentransparenzquote in %
2013
Mittelwert
97.06
10%-Perzentil
93.74
40%-Perzentil
Median
99.64
100.00
Der Bundesrat hat sich die Erhöhung der Kostentransparenz
in der beruflichen Vorsorge auf die Fahnen geschrieben.
Das Ziel ist, die Transparenz möglichst auf 100% zu erhöhen. Die Umfrage gibt einen ersten Hinweis auf den Umfang des Problems, das möglicherweise keines ist. Der wertmässige Anteil der sogenannten kostentransparenten
Anlagen erreicht für 2013 einen Mittelwert von über 97%.
Der Pensionskassenverband ASIP hat im Mai bei seinen Mitgliedern eine Umfrage mit ähnlicher Fragestellung durch­
geführt. Es antworteten 283 Vorsorgeeinrichtungen mit einem
Gesamtvermögen von CHF 420 Milliarden. Davon wurden
CHF 415 Milliarden oder 98,6% als kostentransparent bezeichnet.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 55
55
08.09.14 12:06
I
Quersubventionierung, variable Rentenmodelle und Altersvorsorge 2020
38
Aufteilung der Destinatäre und des Vermögens
Anzahl Aktive Versicherte
vs. Rentner
Aktive
Versicherte
76%
Vorsorgekapital
Aktive Versicherte vs. Rentner
Aktive
Versicherte
51%
Rentner
49%
Rentner
24%
39
Für die teilnehmenden Kassen ergibt sich durchschnittlich
ein Verhältnis bezüglich der Beitragszahlenden zu den
Rentnern von 3 zu 1, hingegen von praktisch 1 zu 1 beim
Anspruch auf das Vorsorgekapital. Entsprechend stark
machen sich aufgrund der Rentengarantie bei ungleicher
Verzinsung Umverteilungseffekte bemerkbar.
Höhe der Quersubventionierung
Keine
Angabe
4%
Nein 75%
Ja 21%
Betrag der Quersubventionierung 2013
(geschätzt) durch
Vorsorgeeinrichtungen
0.4% der Bilanzsummer
(Median)
56
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 56
Eine Berechnung oder zumindest Schätzung der mit den
geltenden technischen Parametern ausgelösten Quersubventionierung (Umverteilung) zwischen Beitragszahlern und
Rentnern wird bei lediglich 21% der Kassen vorgenommen.
Grössere Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten
Kassen sind nicht festzustellen. Die Höhe der entsprechenden
Finanzströme beläuft sich gemäss den eingegangenen
Antworten auf 0,4% der Bilanzsumme pro Jahr.
Wird der Betrag hochgerechnet auf die rund CHF 700 Milliarden, die gegenwärtig in der beruflichen Vorsorge
an­gespart wurden, ergibt sich ein Betrag von gegen CHF
3 Mil­liarden jährlich. Andere und als plausibel geltende
Berechnungen kommen allerdings auf deutlich höhere Beträge. Es kann daraus geschlossen werden, dass die Tat­
sache der aktuellen Quersubventionierung bei den Vorsorgeeinrichtungen kein vordringlich diskutiertes Thema
darstellt und auch nicht näher erfasst und analysiert wird.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
40
Die Behandlung variabler Rentenmodelle im Stiftungsrat
Nachdem im vergangenen Jahr publik wurde, dass die
Pensionskasse SBB die Einführung variabler Renten in Erwägung zieht, brach in den Medien eine intensive Diskussion
um das Für und Wider einer solchen Lösung aus. Allerdings
ist die Pensionskasse SBB nicht die erste Vorsorgeeinrichtung, die ein solches System ernsthaft überlegt, und bereits
haben erste Kassen variable Renten auch konkret eingeführt. Inzwischen hat die Pensionskasse SBB das Vorhaben
aber sistiert.
Variable Rentenmodelle wurden im Stiftungsrat …
noch nie diskutiert
40
25
schon diskutiert
näher geprüft und
Einführung abgelehnt
8
näher geprüft und
Einführung beschlossen
2
werden in unserer
Vorsorgeeinrichtung angeboten
2
Kann dazu
keine Angaben machen
23
0
10
20
30
40
Vorsorgeeinrichtungen, Anteile in %
50
In der Umfrage wurde ermittelt, dass bei einem Viertel der
Kassen variable Rentenmodelle bereits ein Thema bildeten,
wobei die Bereitschaft, die Frage zu diskutieren, mit der
Grösse der Kasse zunimmt und in Vorsorgeeinrichtungen ab
CHF 5 Milliarden Vermögen bereits bei 40% traktandiert
war, während dies bei den kleinen mit weniger als CHF
100 Millionen lediglich auf rund 15% zutrifft.
Lediglich bei 2% wurde das Modell näher geprüft und seine
Einführung beschlossen, rund 8% verwarfen es. In den
meisten Kassen wurde offenbar noch kein Entscheid gefällt.
Der negative Entscheid bei der SBB könnte für das Modell
einen Rückschlag bei der weiteren Verbreitung bedeuten.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 57
57
08.09.14 12:06
41
Beurteilung der Altersvorsorge 2020 durch die Vorsorgeeinrichtungen
Das dominierende Thema in der beruflichen Vorsorge bildet
derzeit das Reformpaket unter dem Titel "Altersvorsorge
2020", das gemäss bundesrätlicher Vorlage die Revision
von 1. und 2. Säule gemeinsam angeht. In unserer Um­frage wurden die Pensionskassen nach den wesentlichen
Elementen im Bereich berufliche Vorsorge befragt.
Anteile in %
Rentenalter Männer
und Frauen
bei 65 Jahren
63
Senkung BVGMindestumwandlungssatz 6.0%
51
Erhöhung/Änderung
BVG-Altersgutschriften
20
27
22
Erhöhung Mindestalter
für Altersleistungen
auf 62
7
51
11
0
■ Voll einverstanden
■ Eher einverstanden
26
20
31
52
8 1
40
40
60
13
15
18
16
80
■ Eher nicht einverstanden
■ Überhaupt nicht einverstanden
■ Weiss noch nicht
2
100
Die Erhöhung des Frauenrentenalters respektive die Angleichung der Referenzalter auf 65 Jahre wurde in fast zwei
Drittel der Antworten mit "voll einverstanden" gekennzeichnet. Ebenfalls eine Mehrheit unterstützt die Senkung des
Mindestumwandlungssatzes auf 6%, mit einer insgesamt zustimmenden Haltung von nicht weniger als 78% der Teil­
nehmer. In einem ähnlichen Bereich liegt die Erhöhung der
Altersgutschriften (73% Zustimmung).
Auf mehr Skepsis treffen die Senkung der Eintrittsschwelle
auf 14 400 Franken sowie die Änderung des Koordinationsabzugs mit einem flexiblen Satz entsprechend der Höhe
des versicherten Lohns. Aber auch hier ist noch eine Zustimmung (mit Vorbehalt) bei der Hälfte der Antworten zu re­
gistrieren. Im Sommer 2014 hat der Bundesrat als Richtungsentscheid signalisiert, den Koordinationsabzug ganz zu
streichen.
Die Idee, eine zentralisierte Ausgleichslösung für die Übergangsgeneration während einer Dauer von 25 Jahren
über den Sicherheitsfonds zu installieren, wird hingegen nur
von einem Drittel goutiert. Die Vorstellung, während dieser
Zeit eine doppelte Schattenrechnung zu führen, vermag
offenbar nicht wirklich zu begeistern.
Die uneingeschränkte Unterstützung findet das Vorhaben
als Ganzes nur bei 5% der Antwortenden, immerhin stösst
es bei 62% auf eine grundsätzlich zustimmende Haltung.
58
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 58
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
42
Zahlungen an die Übergangsgeneration gemäss Altersvorsorge 2020
Eines der zentralen Elemente des Revisionsprojekts "Altersvorsorge 2020" im Bereich 2. Säule betrifft die vorge­
schlagenen Einmalzahlungen an die Übergangsgeneration
zum Ausgleich der Mindestumwandlungssatzsenkung.
Da von der Senkung Versicherte ab Alter 40 betroffen sind,
müsste dieser Ausgleich während einer Dauer von 25 Jahren stattfinden.
Bevorzugte Lösung für die Einmalzahlung an die
Übergangsgeneration (40-jährig oder älter) zur
Abfederung des Leistungsniveaus bei BVG-Versicherten
Total
37
22
41
Öffentlich-rechtlich
37
21
42
37
Privatrechtlich
0
20
22
40
41
60
80
■ "Dezentrale" Lösung – auf Ebene der Vorsorgeeinrichtung
■ "Zentralisierte" Lösung – Sicherheitsfonds BVG
■ Kann dazu keine Angaben machen
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 59
2
100
Der Vorschlag ist bei den Fachverbänden (Pensionskassenverband ASIP, Kammer der PK-Experten, Aktuarvereinigung)
durchweg auf Kritik gestossen. Sie schlagen dezentrale
Ausgleichsmassnahmen im Rahmen der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen vor.
Wie reagieren die Vorsorgeeinrichtungen auf den Vorschlag?
Sowohl bei den privatrechtlichen wie bei den öffentlichrechtlichen Kassen ziehen jeweils 37% der antwortenden
Teilnehmer eine dezentrale Lösung vor, wohingegen nur
21% respektive 22% die vorgeschlagene zentralisierte Lösung
befürworten. Rund 41% äussern dazu keine Meinung.
59
08.09.14 12:06
Die Teilnehmer der Umfrage
Pensionskassen mit einem öffentlichen Arbeitgeber
Aargauische Pensionskasse
Pensionskasse der Stadt Biel
Basellandschaftliche Pensionskasse
Pensionskasse der Stadt Rheinfelden
Bernische Pensionskasse (BPK)
Pensionskasse der Stadt Winterthur
BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
Pensionskasse der Stadt Zug
Caisse de pensions de la Commune de Lausanne (CPCL)
Pensionskasse des Bundes PUBLICA
Caisse de pensions de la Ville de Bulle
Pensionskasse des Kantons Glarus
Caisse de pensions de la Ville de Sion
Pensionskasse des Kantons Nidwalden
Caisse de Pensions de l’Etat de Vaud
Pensionskasse des Kantons Schwyz
Caisse de prévoyance du personnel de l’Etat de Fribourg
Pensionskasse Graubünden
Caisse Intercommunale de Pensions
Pensionskasse Post
CAP Prévoyance
Pensionskasse Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Luzern
Cassa Pensioni di Lugano
Pensionskasse St. Galler Gemeinden Genossenschaft
CPEG
Pensionskasse Stadt Chur
CPVAL
Pensionskasse Stadt Luzern
Fonds de prévoyance des employés de la ville de Delémont
Pensionskasse Stadt Rapperswil-Jona
Istituto di Previdenza del Cantone Ticino
Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH)
Kantonale Pensionskasse Schaffhausen
Pensionskasse Thurgau
Kantonale Pensionskasse Solothurn
Pensionskasse Uri
LUPK Luzerner Pensionskasse
Personalversicherungskasse Obwalden
Pensionskasse AR
Personalvorsorgekasse der Stadt Bern
Pensionskasse Basel-Stadt
Personalvorsorgestiftung der Gemeinde Zollikon
Pensionskasse der Gemeinde Horgen
Personalvorsorgestiftung Region Emmental
Pensionskasse der Gemeinde St. Moritz
Städtische Pensionskasse Thun
Pensionskasse der Gemeinde Thalwil
Zuger Pensionskasse
Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche
Automobilgewerbe
Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft
Personalvorsorgestiftung der Mecedes-Benz Automobil AG
Vorsorgeeinrichtung der St. Galler Kantonalbank
Bank
Bau
Bafidia Pensionskasse
AFG Vorsorge
Caisse de Pensions de la BCV
ATISA Personalvorsorgestiftung der Tschümperlin-Unternehmungen
Caisse de prévoyance du personnel de la Banque Cantonale de Fribourg
BVG-Stiftung der Hüppi-Unternehmungen
Caisse de retraite et de prévoyance du personnel
de la Banque Cantonale du Valais
Caisse de retraite anticipée du secteur principal
de la construction et du carrelage du canton du Valais RETABAT
Caisse de retraite et d’invalidité
Caisse paritaire de prévoyance de l’industrie et de la construction CPPIC
Fonds de prévoyance en faveur du personnel de la Banque Cantonale du Jura
Implenia Vorsorge B
Pensionskasse der Bank Vontobel AG
Pensionskasse der Tuchschmid Unternehmungen
Pensionskasse der Basler Kantonalbank
Personalvorsorgestiftung edifondo
Pensionskasse der BEKB | BCBE
Spida Personalvorsorgestiftung
Pensionskasse der Coutts & Co AG
Vorsorgeeinrichtung der STUTZ-Gruppe
Pensionskasse der CSG (Schweiz)
Pensionskasse der Julius Bär Gruppe
Beratung, Planung
Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank
Personalvorsorgestiftung der BearingPoint Switzerland AG
Pensionskasse der Schweizerische Nationalbank
Fondation de prévoyance Coninco
Pensionskasse der UBS
Pensionskasse der Urner Kantonalbank
Chemie, Pharma
Pensionskasse der Zürcher Kantonalbank
Actelion Personalvorsorgestiftung
Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank
Clariant-Pensionsstiftung
Personalvorsorgestiftung der Liechtensteinischen Landesbank
Galenica Personalvorsorgestiftung
60
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 60
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche
Pensionsfonds der CU Chemie Uetikon AG
Elektrizität, Energie
Pensionskasse Novartis 1
Fondation de prévoyance Romande Energie
Pensionskasse Siegfried
Pensionskasse der Bernischen Kraftwerke
Pensionskasse Syngenta
Pensionskasse EBM
Pensionskassen der F. Hoffmann-La Roche AG
PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie
Personalvorsorgestiftung der SI Group-Switzerland GmbH
Vorsorgestiftung der Crucell Switzerland AG
Elektroindustrie
Pensionskasse der Electrolux Schwanden AG
Detailhandel
Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz
Fonds en faveur du personnel de la société Payot
Pensionskasse der Feller AG
GaleniCare Personalvorsorgestiftung
Personalvorsorgestiftung der SCHURTER AG
MPK Migros-Pensionskasse
PREVICAB
Pensionskasse Bucherer AG
Pensionskasse Coop CPV/CAP
Elektronik
Pensionskasse Denner
Personalvorsorgestiftung der Winterhalter + Fenner AG
Pensionskasse der C&A Gruppe
Pensionskasse der Schild Gruppe
Energieversorgung
Pensionskasse JUMBO
Pensionskasse Wasserwerke Zug
Pensionskasse Manor
Personalfürsorgestiftung der Lang Unternehmungen
Personal-Stiftung der Leder Locher AG
PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft
Valora Pensionskasse (VPK)
Versicherungskasse der Möbel Pfister AG
Gesundheitswesen
Caisse de pension de la Société suisse de pharmacie
Diverse
Fonds de prévoyance en faveur du personnel Association St-Camille
ALVOSO LLB Pensionskasse
PAT-BVG
Ascaro Vorsorgestiftung
Pensionskasse der ehemaligen Asklia-Gruppe
BVG Sammelstiftung Swiss Life
Pensionskasse SHP
CIEPP Caisse Inter-Entreprises de Prévoyance Professionnelle
Pensionskasse von Krankenversicherungs-Organisationen
Fondation 2ème pilier swissstaffing
Personalvorsorgestiftung IVF HARTMANN AG
Fondation banque cantonale vaudoise deuxième pilier
Personalvorsorgestiftung RESPIRA
Gewerbepensionskasse
PRESV
Groupe Mutuel Prévoyance
Veska Pensionskasse
HIAG Pensionskasse
La Collective de Prévoyance – Copré
Handel
Nest Sammelstiftung
AVIFED
Pensionskasse Berner Notariat und Advokatur
Bossard Personalstiftung
Pensionskasse BonAssistus
Franz AG – Personalvorsorgestiftung
Pensionskasse der Stadt Aarau
Pensionskasse der 3M Firmen in der Schweiz
Pensionskasse des Opernhauses Zürich
Pensionskasse der ALSO
Pensionskasse Kaminfeger
Pensionskasse der Electrolux AG
Pensionskasse SEV
Pensionskasse der Electrolux Professional
Pensionskasse SPS und Jelmoli
Pensionskasse der Elektro-Material AG
Personalvorsorgestiftung der Albers Gruppe
Pensionskasse der Emil Frey Gruppe
PKG Pensionskasse
Pensionskasse der METALLUM Group (Schweiz)
Previs Vorsorge
Pensionskasse der Sanitas Troesch-Gruppe
Sammelstiftung Vita
Pensionskasse der SKF (Schweiz)
Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Versicherungs-Gesellschaft
Personalfürsorgestiftung der Firma Xerox AG
Stiftung Abendrot
Varian Foundation
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Swisscanto Flex Sammelstiftung der Kantonalbanken
Vorsorgestiftung SMP
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 61
61
08.09.14 12:06
Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche
Holding
Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Caisse de pensions Swatch Group (CPK)
Suprema
Pensionskasse Conzzeta
Vorsorgeeinrichtung der Wärtsilä Schweiz AG
Pensionskasse Vigier
Vorsorgefonds für die Mitarbeiter der Firma Aebi + Co. AG Maschinenfabrik
Informatik
Metallindustrie
Pensionskasse der Hewlett-Packard Gesellschaften in der Schweiz
Baumann-Personalvorsorge
Pensionskasse der T-Systems Schweiz AG
Pensionskasse ALCAN Schweiz
Personalvorsorgestiftung der IBM (Schweiz)
Pensionskasse der Dätwyler Holding AG
Pensionskasse der Stahl Gerlafingen AG
Kirche
Pensionskasse Swissmetal, in Liquidation
Pensionskasse PERKOS
Personalstiftung der OERTLI Werkzeuge AG
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg
Kunststoffverarbeitung
SFS Pensionskasse
Pensionskasse der Trisa
Papierindustrie
Lebensmittel
Pensionskasse der Weidmann Unternehmen
EMMI VORSORGESTIFTUNG
PK der Kimberly-Clark GmbH
Fonds de Pensions Nestlé
Pensionskasse fenaco
Telekommunikation
Pensionskasse HACO
comPlan
Pensionskasse Swiss Dairy Food AG
Pensionskasse der Alcatel-Lucent Schweiz AG
Pensionskasse Transgourmet Schweiz AG
Pensionskasse Sunrise
Pensionskasse ZAF
upc cablecom Pensionskasse
Personalvorsorgestiftung der Rivella AG
Personalvorsorgestiftung Kambly Gruppe
Textilindustrie
Philip Morris en Suisse Caisse de Pensions
Angestellten-Versicherungskasse der Viscosuisse SA
PK LANDI Region Zentralschweiz
Pensionskasse der alba Gruppe
Pensionskasse der Saurer-Unternehmungen
Maschinen
Pensionskasse Sefar AG
ABB Pensionskasse
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles
Angestellten-Pensionskasse der Bucher-Guyer AG
Viscosuisse-Pensionskasse-BVG
BVG-Vorsorgestiftung der Hartchromwerk Brunner AG
Caisse de pensions de Bobst Mex SA
Transport
Caisse de retraite MATISA
Fondation de prévoyance en faveur du personnel des TPG
CAPREVI, PRÉVOYANCE CATERPILLAR
Fondation de prévoyance skycare
Charmilles Technologies Caisse de retraite
Pensionskasse der Rhätischen Bahn
Fondation de prévoyance en faveur du personnel
des Sociétés Liebherr en Suisse
Pensionskasse DHL Schweiz
Hilti Pensionskasse
Personalfürsorgestiftung der Camion-Transport AG Wil CT
Institution de Prévoyance de Tornos S.A.
Personalvorsorge Swissport
Leica Pensionskasse
Personalvorsorgestiftung der Jungfraubahnen
Pensionskasse Bosch Schweiz
Versicherungseinrichtung des Flugpersonals der SWISSAIR
Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG
Vorsorgestiftung der Panalpina Welttransport (Holding) AG
Pensionskasse SBB
Pensionskasse der Tschudin + Heid AG
Pensionskasse Georg Fischer
Verlag, Druckerei, Grafik
Personalstiftung Hunkeler
Pensionskasse der NZZ-Mediengruppe
Personalvorsorgestiftung Atlas Copco (Schweiz) AG
Pensionskasse der Südostschweiz Mediengruppe
Personalvorsorgestiftung BELIMO Automation AG
Pensionskasse der Tamedia AG
PK der Komax AG
Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe
PVST der OC Oerlikon Balzers AG
62
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 62
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
08.09.14 12:06
Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche
Vermögensverwaltung
Pensionskasse Fiege Schweiz
Fondation de prévoyance en faveur du personnel de Capital International
et des sociétés affilliées
Personalvorsorgestiftung der Cargologic AG
Personalvorsorgestiftung der Kalaidos Bildungsgruppe Schweiz
Personalvorsorgestiftung der MCH Group
Verpackung
Personalvorsorgestiftung der Mövenpick Unternehmungen
SIG Pensionskasse
Personalvorsorgestiftung der SV Group
Personalvorsorgestiftung SIX Group
Versicherung
Sudan Partner AG Personalvorsorge-Stiftung
Finanzierungsstiftung der SCOR Schweiz
Vorsorge-Stiftung der Theatergenossenschaft
Fonds de prévoyance DIVESA
Zusatzvorsorge-Stiftung der Mövenpick Unternehmungen
Pensionskasse der Berner Versicherung-Gruppe
Pensionskasse der CONCORDIA Schweizerische
Kranken- und Unfallversicherung AG
Übrige Industrien
Pensionskasse der GENERALI Versicherungen
Caisse de pensions Chopard
Pensionskasse der Helvetia Versicherungen
Caisse de pensions de ROLEX SA et de sociétés affiliées
Pensionskasse für das Personal der AXA Gesellschaften
Caisse de Pensions Isover
Pensionskasse für den Aussendienst der AXA Gesellschaften
Fondation complémentaire Isover
Pensionskasse für die Mitarbeitenden der Gruppe Mobiliar
Gemeinschaftsstiftung der Geberit Gruppe
Pensionskasse Swiss Re
JTI Swiss Pension Fund
Personalvorsorgestiftung der CSS Versicherung
Pensionskasse der Firma Christian Fischbacher Co. AG
Personalvorsorgestiftung der Helsana Versicherung AG
Pensionskasse der Kabelwerke Brugg AG
Personalvorsorgestiftung für die Angestellten der Allianz Suisse
Pensionskasse der Uhrenfabrik W. Moser-Baer AG
Personalvorsorgestiftung für die Angestellten der Generalagenturen
der Allianz Suisse
Pensionskasse ELCO
Personalvorsorgestiftung Visana
Personalvorsorgestiftung Stoll Giroflex
Stiftung für die Zusatzvorsorge der Angestellten der Allianz Suisse
Personalvorsorgestiftung Straumann
Vorsorgeeinrichtung 1 der Zürich Versicherungs-Gruppe
Phonak Pensionskasse
Caisse de pension Parker Hannifin Suisse
Personalvorsorgestiftung der Ziegelei Rapperswil
Vorsorgeeinrichtung 2 der Zürich Versicherungs-Gruppe
Vorsorgeeinrichtung der Suva
Andere Branchen
Vorsorgestiftung der Basler Versicherung AG
Caisse de pensions du Centre Suisse d’Electronique et
de Microtechnique S.A.– CSEM Recherche et Développement
Vorsorgestiftung der National Versicherung
Comunitas Vorsorgestiftung
Werbung
Caisse de Retraite de PubliGroupe
Fondation de prévoyance en faveur du personnel
de la société RAYMOND WEIL
Fondation en faveur du personnel de la Loterie Romande
Übrige Dienstleistungen
Fondazione di previdenza della ditta AGIE SA
ALRIVO Vorsorgestiftung
Pensionsfonds Gruppe GastroSuisse
BVG-Stiftung der SV Group
Pensionskasse der PricewaterhouseCoopers AG
Caisse de pension de l’EVAM
Pensionskasse Johnson Controls
Caisse de retraite du Groupe DSR
Pensionskasse Schreinergewerbe
Fondation de Prévoyance Richemont
Pensionskasse SRG SSR idée suisse
Fondation de prévoyance SGS
Personalstiftung der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega)
Fonds de prévoyance d’Adecco
Versicherungskasse der Evangelischen Mittelschule Schiers
Fonds de prévoyance de PROTECTAS SA et sociétés apparentées
Versicherungskasse SWISSLOS
GastroSocial Pensionskasse
Vorsorgestiftung des Kaufmännischen Verbandes Schweiz
Kadervorsorge der Kobag Holding AG
Kaiser Partner Personalvorsorgestiftung
KPMG Personalvorsorgestiftung
Pensions- und Sparkasse der Securitas Gruppe
Pensionskasse der Technischen Verbände
Pensionskasse des SVTI
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 63
63
08.09.14 12:06
712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 64
08.09.14 12:06
Impressum
Herausgeber
Redaktion
Bestellungen
Swisscanto Asset Management AG, Europaallee 39, 8021 Zürich
Peter Wirth, Vorsorgeforum
Tel. 058 344 44 70, [email protected]
Swisscanto Asset Management AG, September 2014
Disclaimer
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden von Swisscanto Asset Management AG mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Die Informationen
und Meinungen stammen aus zuverlässigen Quellen. Trotz professionellen Vorgehens kann Swisscanto Asset Management AG die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität der Angaben nicht garantieren. Zahlen zur Performance sind vergangenheitsbezogen und dürfen nicht als Garantie für die künftige Entwicklung verstanden werden. Swisscanto Asset Management AG lehnt jede Haftung für Investitionen, die sich auf dieses Dokument stützen, ab. Diese darin
enthaltenen Informationen sind nur insoweit ein Angebot, als sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch
Swisscanto Asset Management AG darf dieses Dokument weder für einen öffentlichen noch kommerziellen Zweck verwendet werden.
© Swisscanto Asset Management AG
712557_PK-Studie_UG_2014_de_fr.indd 7
08.09.14 10:55
SC2 9301d 09.14
712557_PK-Studie_UG_2014_de_fr.indd 2
08.09.14 10:55