Schweizer Pensionskassen 2014
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Schweizer Pensionskassen 2014
Schweizer Pensionskassen 2014 Ergebnisse der Umfrage Daten, Analysen und Beiträge zu: – Plädoyer für eine eigenverantwortliche, dezentrale berufliche Vorsorge – Vor einer Normalisierung der Geldpolitik – Eine Lösung für 2020 oder für die Zukunft? – BVG-Kassen im Korsett gesetzlicher Parameter 712557_PK-Studie_UG_2014_de_fr.indd 4 08.09.14 10:55 Swisscanto – ein führender Asset Manager In der Schweiz ist Swisscanto einer der führenden Anlage fondsanbieter, Vermögensverwalter und Anbieter von Lösungen der beruflichen und privaten Vorsorge. Das Gemeinschafts unternehmen der Schweizer Kantonalbanken verwaltet Kundenvermögen von CHF 52,6 Milliarden und beschäftigt 400 Mit arbeitende in Zürich, Bern, Basel, Pully, London, Frankfurt am Main und Luxemburg (Stand 30. Juni 2014). Als ausgewiesener Spezialist entwickelt Swisscanto qualitativ hochstehende Anlage- und Vorsorgelösungen für private Anleger, Firmen und Institutionen. Als Fondsanbieter wird Swisscanto national und international regelmässig aus gezeichnet. Weiter ist Swisscanto für seine Vorreiterrolle bei nachhaltigen Anlagen sowie für die jährlich publizierte Studie "Schweizer Pensionskassen" bekannt. www.swisscanto.ch Blog: blog.swisscanto.ch Twitter: @swisscanto 712557_PK-Studie_UG_2014_de_fr.indd 5 08.09.14 10:55 Inhaltsverzeichnis Zur Studie 4 Dr. Gérard Fischer Gedanken zur Verpolitisierung der 2. Säule Wenn der Stillstand zum Rückschritt wird 5 Christoph Ryter Plädoyer für eine eigenverantwortliche, dezentrale berufliche Vorsorge Ein gefährdetes Zukunftsmodell 11 Dr. Thomas Liebi Vor einer Normalisierung der Geldpolitik Wendepunkt für die Finanzmärkte? 14 Christoph Furrer Von den Perioden- zu den Generationentafeln Transparente Prognose statt Faustregel 17 Josef Bachmann Eine Lösung für 2020 oder für die Zukunft? 21 Stephan Wyss, Heinrich Flückiger BVG-Kassen im Korsett gesetzlicher Parameter 23 Thomas Hohl Von der repressiven zur risikobasierten Aufsicht 27 Ergebnisse der Umfrage Die Swisscanto Umfrage Resultate der Umfrage 2014 31 Die Teilnehmer der Umfrage Verzeichnis der Vorsorgeeinrichtungen 60 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 3 3 08.09.14 12:06 Zur Studie Die Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen wird bereits zum vierzehnten Mal durchgeführt. Sie erfasst wichtige Daten zur Struktur, zu den Leistungen und Kapitalanlagen sowie zum Deckungsgrad und zur Performance. Das Ziel ist, den beteiligten Institutionen Vergleichs-, Führungs- und Entscheidungsinstrumente zu bieten und den interessierten Kreisen aus dem Vorsorgewesen, der Politik und der Wissenschaft Grundlagen für eine fundierte Auseinandersetzung mit der beruflichen Vorsorge bereit zustellen. Gleiche Ziele verfolgt auch der Schweizerische Pensions kassenverband ASIP. Ihm werden die Daten jener Vor sorgeeinrichtungen zur Verfügung gestellt, die dazu ihre Einwilligung gegeben haben. Allen teilnehmenden Kassen, ihren Geschäftsführern und Stiftungsräten gebührt ein grosser Dank für die Bereitschaft, die Daten einzugeben und die Fragen zu aktuellen Vorsorgethemen zu beantworten. Zu danken ist auch dem ASIP für seine Unterstützung und den Mitgliedern des Beirates, die sich aktiv bei der Erstellung des Fragebogens engagierten und mit zahlreichen Vor schlägen und wertvollen Kritiken dessen Gestaltung beeinflussten. Es sind dies: •Thomas Breitenmoser, Swisscanto Asset Management AG (Leitung) •Susanne Jäger, Aargauische Pensionskasse •Hanspeter Konrad, Schweizerischer Pensionskassen verband (ASIP) •Heinrich Leuthard, Nidwaldner Kantonalbank •Christoph Ryter, Migros Pensionskasse/ Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP) •Dr. Peter Schnider, VPS Verlag Personalvorsorge und Sozialversicherung AG •Dieter Stohler, Pensionskasse des Bundes Publica •Andreas Zingg, Geschäftsbereich Unternehmenskunden Swiss Life 4 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 4 Wertvolle Fachbeiträge als Ergänzung zu den Resultaten der Umfrage lieferten: •Dr. Gérard Fischer, CEO Swisscanto Gruppe •Josef Bachmann, Geschäftsführer der Pensionskassen der PricewaterhouseCoopers AG •Christoph Furrer, Deprez Experten AG •Thomas Hohl, Mitglied der OAK-Kommission •Thomas Liebi, Chefökonom Swisscanto Asset Management AG •Christoph Ryter, Präsident ASIP Schweizerischer Pensionskassenverband •Peter Wirth, Geschäftsführer Vorsorgeforum •Stephan Wyss, lic. oec. HSG, eidg. dipl. Finanzanalytiker, zugelassener Experte für berufliche Vorsorge Swisscanto Vorsorge AG Zürich •Heinrich Flückiger, lic. oec. HSG, zugelassener Experte für berufliche Vorsorge Swisscanto Vorsorge AG Zürich Swisscanto will mit der Publikation der Daten nicht nur den Fachkreisen in der beruflichen Vorsorge, sondern auch den Politikern, Medien und einer weiteren interessierten Öffentlichkeit einen Dienst erweisen. Die vielen positiven Rückmeldungen zur Studie ermuntern uns und sind uns gleichzeitig Ansporn. Swisscanto wünscht Ihnen eine interessante Lektüre. Für alle Kommentare, Anregungen und Kritiken sind wir dankbar. Swisscanto Asset Management AG September 2014 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 Gedanken zur Verpolitisierung der 2. Säule Wenn der Stillstand zum Rückschritt wird Für die Anlagestiftungen, die bisher ohne spezielle gesetz liche Grundlage recht gut funktioniert haben, gibt es jetzt eine eigene Verordnung mit immerhin 45 Artikeln. Der Effekt ist, dass sich Juristen bei der Aufsicht und bei den Stiftungen ausgiebig mit Detailfragen beschäftigen, die früher nie Anlass zu Problemen gegeben haben. Dr. Gérard Fischer CEO Swisscanto Gruppe Die berufliche Vorsorge ist ein beliebter Gegenstand der Regulierung. Offensichtlich identifizieren Politiker immer wieder Schwachstellen, die mit neuen Vorschriften ausgemerzt werden sollen. Gemessen an der hohen gesetzgeberischen Aktivität müssten alle Probleme der beruflichen Vorsorge längst gelöst sein. Trotzdem sind, neben dem Vorschlag des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020, noch eine ganze Reihe von Vorstössen zur beruflichen Vorsorge hängig, die der Behandlung harren. Der Verdacht liegt nahe, dass es bei diesen vielen neuen Regeln weniger um die Lösung von echten Problemen geht, sondern um die Mechanismen der Politik wie zum Beispiel Klientenbewirtschaftung und Pflege der Bekanntheit zur Erhöhung der Wiederwahlchancen. Mit der Inkraftsetzung des BVG im Jahr 1985 hat sich die Regulierungsdichte in der beruflichen Vorsorge in bemerkenswerter Weise verstärkt. Kam zuvor die Regelung der auf freiwilliger Basis entstandenen beruflichen Vorsorge mit lediglich drei Vorschriften im Obligationenrecht aus, umfasst das BVG derzeit neben dem eigentlichen Gesetz mit 98 Artikeln sowie dem FZG noch elf Verordnungen plus Reglemente und Weisungen. Als neuester Weisungs geber wirkt die Oberaufsichtskommission, die es in den knapp drei Jahren ihres Bestehens immerhin auf neun Weisungen gebracht hat. Mit dem gesetzlichen Obligatorium wurden erweiterte gesetzliche Grundlagen unerlässlich. Aber bereits auf frei williger Basis – das heisst vor 1985 – waren rund 85 Prozent der Arbeitnehmenden in der 2. Säule versichert. Der Einbezug der restlichen 15 Prozent wurde mit einem enormen regulatorischen Aufwand erkauft, der stetig weiter zunimmt. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 5 Offensichtlich ist der Grenznutzen von zusätzlichen Vorschriften nicht mehr darstellbar, hingegen nehmen die Grenzkosten laufend zu. Eine "Verpolitisierung" der beruf lichen Vorsorge könnte die Ursache für diese Aktivitäten sein. Unbestritten ist die Notwendigkeit von verbindlichen Standards für die Durchführung. So ist beispielsweise festzu legen, wer dem Obligatorium unterliegt, welches die Mindestbeiträge sind, in welcher Weise das Sparguthaben in eine Rente umzusetzen ist, welche Risikoleistungen zu versichern sind, welchen Vorgaben die Kapitalanlage zu ge nügen und wie die Führung durch die Sozialpartner zu erfolgen hat. Auch Kontrollfunktionen zur Überwachung, Pflichten der Organe und Beauftragten und Regeln zur ausreichenden Transparenz sind unabdingbar, um ein sich selbst regelndes System zu schaffen mit Checks und Balances. Niemand würde solche Bestimmungen bereits als "Verpolitisierung" bezeichnen. Allerdings ist das Gesetz schon bei seiner Inkraftsetzung weit über diese grundlegenden Elemente hinausgegangen. Als eigentliches "Rahmengesetz," als welches das BVG einmal gedacht war, konnte es nie wirklich bezeichnet werden. Deshalb wurde schon im Vorfeld der ersten BVGRevision als Teilziel die administrative Vereinfachung angestrebt. Es sollte nicht dazu kommen. Heute redet niemand mehr davon. Zur Beurteilung der Situation ist es notwendig, den rein quantitativen Effekt der überbordenden Legiferierung von der Politisierung zu unterscheiden. Dazu genügt es nicht, alle nicht unbedingt notwendigen Elemente der gesetzlichen Regelung als politisch motiviert zu bezeichnen. Wobei kaum Einigung darüber zu erzielen wäre, was den wirklich notwendig ist und was darüber hinnausgeht. Andererseits erkennen wir Regelungen und Rege- 5 08.09.14 12:06 lungsprozesse, die unzweifelhaft als politisch zu bezeichnen sind oder zumindest eindeutig politische Elemente enthalten. Wir wollen im Folgenden einige auch in den Medien viel beachtete Elemente der beruflichen Vorsorge auf politische Einflüsse untersuchen und daraus unsere Schlüsse ziehen. Die Kerngrössen der Vorsorge sind eigentlich ziemlich klar. Auch einem Laien ist ohne Weiteres erklärbar, dass die Höhe der Rente, das angesparte Kapital, die Dauer des Ren tenbezuges und der in dieser Zeit erwirtschaftete Kapital ertrag zusammenhängen und nicht unabhängig voneinander bestimmt werden können. Es ist auch nachvollziehbar, dass die Kapitalerträge fremdbestimmt sind, dass das Sparkapital zunimmt und die Dauer des Rentenbezuges abnimmt, wenn jemand länger arbeitet, und dass die Höhe der Rente massgebend bestimmt, wie lange das angesparte Kapital ausreichen wird. Umwandlungssatz Das prominenteste Beispiel ist zweifellos die Festlegung des Umwandlungssatzes. Der Umwandlungssatz legt die Höhe der Rente anhand des vorhandenen Sparkapitals fest und beruht im Wesentlichen auf zwei Faktoren: der erwarteten Vermögensrendite und der statistisch berechneten Lebenserwartung. Beide Grössen müssen für die Zukunft geschätzt werden und sind mit Unsicherheiten verbunden. Das trifft insbesondere auf die künftige Entwicklung der Kapitalmärkte zu. Auf Basis der beiden Grössen lässt sich rein mathematisch der Umwandlungssatz ableiten. Durchaus zu diskutieren sind die Annahmen für die prognostizierten Grössen und die Konsequenzen für die Altersvorsorge, die sich aus der Unsicherheit über die tatsäch lichen Entwicklungen ergeben. Wir wissen jedoch, wie die Abstimmung von 2010 verlaufen ist. Eigentlich hätte eine Diskussion über die Plausibilität dieser Grundlagen stattfinden müssen. Hingegen wurde darüber diskutiert, was den Versicherten zuzumuten und was wünschenswert sei, und es ging um die "Würde im Alter". 6 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 6 Damit wurde eine der zentralen Stellgrössen der beruflichen Vorsorge nicht mehr als abhängig von zukünftigen Entwicklungen dargestellt, sondern als frei wählbare Grösse, die je nach Begehr höher oder tiefer festgelegt werden kann. Analog könnte man eine Abstimmung über die Anzahl Sonnentage für den nächsten Sommer durchführen – das Wetter würde sich trotzdem unabhängig vom Abstimmungsresultat entwickeln. Ist die Festlegung eines fixen, für alle Pensionskassen verbindlichen Mindestumwandlungssatzes überhaupt notwendig? Es geht auch ohne, wie das liechtensteinische Beispiel zeigt. Mit der Aufnahme in das Gesetz wurde er allerdings zum Spielball der Parteien, die ihn nun nicht mehr aus der Hand geben wollen. Der zu hoch angesetzte Umwandlungssatz führt zu einer jährlichen Umverteilung von den Aktiven zu den Pensionierten in Höhe von mindestens 3 Milliarden Franken – dies das Ergebnis in der Swisscanto Umfrage. Andere Schätzungen kommen auf 8 Milliarden Da nicht anzunehmen ist, dass jeder Versicherte in gleichem Mass erst benachteiligt und später bevorzugt wird, kommt es zu einem eigentlichen und dieses Mal echten "Rentenklau", der unbemerkt abläuft und deshalb vom Einzelnen nicht realisiert wird. Mindestzins Wie steht es mit dem zweiten, stets beträchtliche Wellen schlagenden, obrigkeitlich festgelegten technischen Parameter, dem Mindestzins? Wenigstens ist uns bisher eine Abstimmung über dessen Höhe erspart geblieben. Das hängt aber weniger mit der Vernunft der politischen Akteure zusammen als mit der Tatsache, dass diese Grösse weiterhin in der Kompetenz des Bundesrates liegt und Fachverbände und Sozialpartner dazu bloss Vorschläge formulieren können und die Parteien wenig Einfluss haben. Der Mindestzins darf nicht als Prognose über die Performance des folgenden Jahres missverstanden werden (eine Datenanalyse zeigt sogar auf, dass Rendite und Mindestzins negativ korreliert sind), aber die Festlegung hat trotz des jährlichen angeblichen Leidens bei allen Betroffenen (Assekuranz und Gewerkschaften liegen sich darüber immer besonders heftig in den Haaren) eigentlich nicht so schlecht funktioniert. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 Könnte man auf den BVG-Mindestzins verzichten? Es gilt das Gleiche wie im Fall des Umwandlungssatzes. Aus Sicht der Vorsorge auf jeden Fall, wie auch hier das liechtensteinische Beispiel zeigt. Die Abschaffung des Mindestzinses würde nicht zu anderen Kapitalerträgen führen, jedoch könnte eine Vorsorgeeinrichtung besser auf die eigene Situation reagieren und manche Sanierung würde über flüssig. Zudem würde das jährliche Schauspiel der verschiedenen politischen Akteure entfallen, mit dem diese beweisen wollen, dass sie sich für ihre Überzeugungen und ihre Interessengruppen einsetzen. Aus Sicht der Vorsorge wäre dies durchaus eine Verbesserung. Rentenalter Nehmen wir eine dritte Grösse: das Rentenalter. Als Rentenalter und Lebenserwartung noch wenig differierten, lag die Festlegung eines vorgegebenen Alters für die Pensio nierung nahe. Heute, da gemäss neusten technischen Grund lagen dazwischen rund 20 Jahre liegen, kann man sich durchaus fragen, ob das noch sinnvoll ist. Die beginnende Flexibilisierung beim Pensionierungsalter scheint anzu zeigen, dass selbst bei diesem sozialpolitisch diffizilen Thema eine gewisse Entspannung erkennbar ist. Das gilt aber nur so lange, wie nicht die Genderproblematik ins Spiel kommt und vom Frauenrentenalter die Rede ist. Dann haben wir es plötzlich nur noch mit Politik zu tun. Dann sind wir mit Argumenten konfrontiert wie Gerechtigkeit, Würde im Alter (schon wieder), generelle Benachteiligung der Frauen im Arbeitsleben usw. Alles Grössen abseits der eigentlich zur Diskussion stehenden Biometrie. Man könnte aber auch darauf verweisen, dass bis zur allfälligen Senkung in frühestens sechs Jahren die Lebenserwartung bereits wieder um mindestens ein Jahr gestiegen sein dürfte. Einen Ausweg aus der Problematik zeigt das Beispiel Schweden auf. Das sozialpolitische Musterland hat eine relativ einfache Lösung gefunden. Es wird ein PensionierungsMindestalter bestimmt, eine politische Grösse. Es liegt bei 61 Jahren. Wer sich dann pensionieren lässt, erhält aufgrund seines aktuarisch berechneten Anspruchs eine Rente. Wer länger arbeitet, erhält entsprechend mehr. Ungeachtet ob Mann oder Frau. Man wundert sich, warum die Schweiz nicht in der Lage sein soll, eine ähnliche Lösung in Kraft zu setzen. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 7 Wohneigentumsförderung Ein Vorsorgethema hat diesen Sommer die Öffentlichkeit besonders beschäftigt: die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der 2. Säule. Im Rahmen der anstehenden EL-Reform schlägt der Bundesrat vor, Kapitalbezüge innerhalb des Obligatoriums zu verbieten. Davon betroffen wären auch Vorbezüge für den Erwerb oder die Amortisierung von Wohn eigentum. Interessant ist, dass die 2. Säule ursprünglich die "Wohneigentumsförderungsmassnahme" nicht kannte. Die "Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge" ist erst im Jahr 1995 in Kraft getreten. Während zwanzig Jahren hat sich niemand daran gestört, und plötzlich wird es als Problem identifiziert, obwohl keine zuverlässigen Angaben über die Konsequenzen dieser Option vorliegen. Inwieweit Wohneigentum in der Tat als Vorsorge funktioniert (eine Frage, die man vor der Einführung hätte beantworten sollen) und welches Ausmass allfällige negative Nebeneffekte erreicht haben, wird derzeit mit einem Forschungsprojekt des BSV abgeklärt. Aus löser für die Diskussion waren und sind wohl eher die Preise für Immobilien. Bei fallenden Preisen wollte man damals mehr Käufer aktivieren und bei steigenden Preisen will man jetzt wieder die Nachfrage reduzieren. Offensichtlich handelt es sich hier mehr um einen (etwas hilflosen) Versuch, den Markt für Wohneigentum mit der beruflichen Vorsorge zu steuern, und weniger um eine vorsorgepolitisch motivierte Diskussion. So lange bleibt die Wohneigentumsförderung ein politisches Thema und ist als solches zu behandeln. Preise Einfamilienhäuser (1970=100) 500 450 400 350 300 250 200 Q1 Q1 Q1 Q1 Q1 Q1 Q1 Q1 Q1 Q1 Q1 Q1 Q1 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 Als 1995 die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge in Kraft gesetzt wurde, waren die Preise für Einfamilienhäuser nahe ihrem Tiefstpunkt. In der Zwischenzeit haben sie Rekordwerte erreicht. Der Moment scheint für den Bundesrat gekommen, die Förderung zu bremsen. 7 08.09.14 12:06 Kapitalanlagen Die Verpolitisierung hat längst auf den Bereich Kapital anlagen übergegriffen. Die Stiftungsräte und besonders die Mitglieder der Anlagekommissionen sind zusehends bemüht, allenfalls medial wirksame Entscheide zu umgehen und ihre Strategien weitgehend und unauffällig dem Mainstream anzupassen. Das fördert die Tätigkeit von Beratern und die Umsetzung von Strategien mit indexierten Anlagen, ohne dass die impliziten Annahmen immer ganz verstanden werden. Es besteht die Gefahr, dass die treibende Moti vation dazu die Absicht ist, sich abzusichern, nicht aufzufallen und möglichst geringe Verantwortung zu übernehmen. In den Hintergrund rückt die Auseinandersetzung darüber, was für die Versicherten und die Vorsorgeeinrichtung die sinnvollste Anlage ist. Anstelle einer "prudent man rule" werden komplexe Restriktionen vorgegeben, von denen niemand den Nutzen und schon gar nicht die damit verbun denen Kosten bestimmen kann. In diesem Zusammenhang ist die Polemik des früheren Na tionalrats und Preisüberwachers Rudolf Strahm zu nennen, der wiederholt in einer grossen Tageszeitung alle Formen alternativer Anlagen ablehnt, emotionsgeladen Hedge Funds kritisiert und vom Bundesrat fordert, solche Anlagen generell zu verbieten. In der Praxis stehen damit Stiftungsräte, die nicht bereit sind, der jeweiligen politischen Linie zu folgen, unter Erklärungszwang. Dem fühlen sie sich möglicherweise nicht gewachsen und folgen deshalb dem Weg des geringsten Widerstands und verzichten lieber gleich ganz auf solche Anlagen und damit auf potenziell wichtige Renditequellen. Wie weit die Politik sich von den eigentlichen Interessen der Versicherten entfernt hat, zeigt die Motion über "Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz". Im ersten Teil werden Änderungen der Anlagerichtlinien verlangt, sodass die Pensionskassen in langfristige, zukunftsgerichtete Anlagen investieren können. Abgesehen davon, dass Stiftungsräte heute schon solche Anlagen beschliessen dürfen, sind es genau diese komplexen Anlagekategorien, die mit den jüngsten Vorgaben aus Sicht eines Stiftungsrates unattraktiv gemacht werden. 8 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 8 Ein Hinweis, dass nicht genügend Risikokapital vorhanden ist oder dass mit einem solchen "staatlichen Zukunftsfonds" die Versicherten eine höhere Rente erzielen können, wird nicht gemacht und ist offensichtlich weder für den Motionär noch für die Parlamentarier, welche die Motion mitunterschrieben haben, von Bedeutung. Assekuranz Ein ganzes Buch – nicht bloss ein Artikel – liesse sich schreiben zum Thema Assekuranz und berufliche Vorsorge. Die Kritik von Seiten der Gewerkschaften und linker Parteien hat die Grenzen einer sachlichen Auseinandersetzung seit Langem überschritten und hat zum ideologischen Grabenkrieg mutiert. Das hat den Destinatären in der Kollektivversiche rung bisher wenig eingebracht. Der PR-Gewinn im politischen Sektor dürfte weit grösser sein. Abzocker-Initiative Ein massives Übergewicht politischer Tendenzen lässt sich bei der Umsetzung der Abzocker-Initiative von Ständerat Thomas Minder ablesen. Der politische Wille, die Aktionärsrechte zu stärken, um damit Entschädigungsexzesse in Zukunft zu vermeiden, war der Anspruch dieser Initiative. Mit der Idee vom "sozialen Kapital" in der beruflichen Vorsorge wurden die Pensionskassen ebenfalls in die Pflicht genommen, um diese politische Stossrichtung zu unterstützen. Sozusagen als Kollateralschaden müssen sich Vorsorgeeinrichtungen nun zusätzlich mit den Traktanden der Gene ralversammlungen jener Schweizer Firmen auseinandersetzen, in denen sie investiert sind. Dass der Verfassungsauftrag unklar und für die Pensionskassen wenig hilfreich sein würde, wurde schon im Verlauf des Abstimmungskampfes deutlich. Der Bundesrat respektive das Bundesamt für Justiz hat den mutigen Versuch unternommen, im Verordnungsentwurf die praktischen Konsequenzen etwas zu mildern und einen (übrigens in der Verfassung nicht erkennbaren Stimmzwang) zu vermeiden. Auf die darauf ausgelöste massive Kritik von Seiten des Initiativkomitees sowie der Linksparteien hat der Bundesrat sehr kleinlaut reagiert und den geforderten Stimmzwang doch wieder in die definitive Fassung eingefügt. Das bringt für die Pensionskassen erheblichen Mehraufwand, ohne dass damit für den Kampf gegen die "Abzockerei" auch nur das Geringste erreicht würde. Die Folge ist, dass die Kassen Direktanlagen zunehmend scheuen und indirekte Anlagen wie Anlagestiftungen, Fonds oder Derivate zur Vermeidung Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 des Stimmzwangs wählen. Oder man entscheidet sich, und das auf breiter Front, die Abstimmungsentscheide an einen Proxy Adviser zu delegieren – und das mit nicht unerheb lichen Kostenfolgen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jemand die "Macht der Proxy Adviser" bekämpfen und diese ebenfalls einem umfangreichen Regelwerk unterstellen will. Als Anbieter von Kollektivanlagen oder Stimmrechtsdienstleistungen kann man dies kurzfristig willkommen heissen, aber die Motivation ist die falsche und letztlich wird damit der 2. Säule weiterer Schaden zugefügt. Politik und Medien Neben der bei einzelnen Themen direkt beobachtbaren "Verpolitisierung" lässt sich eine grundsätzliche Tendenz beobachten, die sozusagen themenübergreifend einen at mosphärischen Klimawandel auslöst. Die berufliche Vorsorge steht unter einer dauernden medialen und politischen Beobachtung. Seit Inkraftsetzung des BVG im Jahr 1985 wurden nicht weniger als 512 Vorstösse zu diesem Gesetz eingereicht. Den Höhepunkt erreichte die Welle 2002 nach Verkündigung der Absenkung des Mindestzinses von den gewohnten 4 auf 3,25 Prozent, was nicht weniger als 58 Vorstösse auslöste. Auch das Echo in den Zeitungen ist erheblich. Allein im ersten Halbjahr 2014 wurden 383 Zeitungsartikel mit Verweis auf das BVG publiziert. In den letzten vier Jahren waren es insgesamt 2963. Die Verpolitisierung ist gleichzeitig Teil der Medialisierung, oder umgekehrt. Die beiden Bereiche wirken symbiotisch. Was medial nicht wirksam ist, findet auch in der Politik weniger Beachtung. Die berufliche Vorsorge wurde ein öffentliches Thema, was die Stiftungsräte mit einer ganz neuen Situation konfrontiert. Eine erstaunlich kleine Anzahl mit relevanten Betrugsfällen hat genügt, um die ganze berufliche Vorsorge in Misskredit zu bringen. Daraus scheint zu folgen, dass sie einer dau ernden und stets intensivierten Beobachtung und Kontrolle bedarf. Erstaunlicherweise hat sich nie jemand ernsthaft mit der Frage auseinandergesetzt, weshalb denn die bisherigen vielen Vorschriften nicht ausreichend waren und ob vielleicht eine klarere und dezidiertere Vorgehensweise der Aufsichtsbehörden oder der Gerichte wirkungsvoller (und vielleicht auch effizienter) gewesen wäre. Mit der Struktur reform wurde anstelle einer Verbesserung vor allem eine kompliziertere, mehrstufige Aufsicht eingeführt. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 9 "Altersvorsorge 2020" Verspricht die "Altersvorsorge 2020" Besserung? Die bedeutendsten Massnahmen zur Verbesserung der Vorsorge in diesem Paket betreffen die 1. Säule. Über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer soll die Finanzierung des Umla gesystems auch in Zukunft sichergestellt werden. Die wichtigsten Elemente bezüglich der 2. Säule und gemäss den vom Bundesrat angekündigten "Richtungsentscheiden" vom Juni dieses Jahres sind: die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent, die Angleichung der Referen zalter für beide Geschlechter auf 65 Jahre, die Abschaffung des Koordinationsabzugs und die zentralisierte Vergabe von Ausgleichszahlungen an die Übergangsgeneration. "Richtungsweisend" kann das wohl nicht genannt werden, werden doch damit die dargestellten Zusammenhänge weiterhin negiert. Die Senkung des Umwandlungssatzes und die Angleichung der Rentenalter, sprich Erhöhung des Frauenrentenalters um ein Jahr, sind auch jetzt die umstrittensten Punkte. Abgesehen davon, dass die anvisierte Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent Anfang der 2020er-Jahre gemessen an den aktuarischen Notwendigkeiten ein Jahrzehnt zu spät kommt, lassen die ersten Reaktionen kaum eine "Entpolitisierung" feststellen. Das vom Gewerkschaftsbund und der SPS meistgenannte Argument lautet: Nachdem das Volk 2010 die Senkung abgelehnt hat, werden wir jetzt einer noch stärkeren Senkung auf keinen Fall zustimmen. Ein klassisch politisches Argument ohne jeden Bezug zu versicherungstechnischen Daten. Ausserdem zeigen die Ergebnisse der Swisscanto Umfrage, dass die Pensionskassen schon heute eine Umwandlungssatzsenkung auf durchschnittlich unter 6 Prozent anpeilen oder schon rea lisiert haben. Ähnlich tönt es bezüglich des Frauenrentenalters. Es wird aber übersehen, dass das tiefere Rentenalter für Frauen zumindest in Beitragsprimatkassen schlicht tiefere Renten bedeutet. Die Forderung, erst volle Lohngleichheit herzu stellen, zieht nicht in Betracht, dass Unternehmen, die dieses Postulat bereits erfüllen, bestraft werden. 9 08.09.14 12:06 Haben sich politische Elemente erst einmal in versicherungstechnische Grössen eingenistet, wird man sie so schnell nicht mehr los. Ihre Eliminierung wird selbst zum politischen Thema. Die bescheidenen Ansätze des Bundesrates zu einer Revision (die nichts anderes darstellt als die längst überfällige Anpassung an die Notwendigkeiten) werden unter einer Flut sachfremder, sprich politischer Argumente begraben. Der Prozess der Verpolitisierung Aus unseren Darlegungen sollte erkennbar geworden sein, wie politische Elemente bei der Regelung technischer Elemente der 2. Säule eine immer grössere Rolle spielen. Deutlich wird auch: Die Verpolitisierung lässt sich nicht an der Zahl der Gesetze oder am einzelnen Thema festmachen, sie zeigt sich vielmehr im Prozess der gesetzgeberischen Entscheidfindung und der sie begleitenden Argumentation. Sie fällt ausserdem umso leichter, je komplexer der Sachverhalt wird, weil die tatsächlichen Absichten oder Wirkungen nicht mehr ohne Weiteres sichtbar sind. Es wird mit Argumenten gestritten, die objektiv mit der Sache nichts zu tun haben, sondern ihre Quellen in anderen Lebensbereichen haben wie Ethik, Genderpolitik, Kapitalismuskritik, Umweltpolitik usw. So verlagert sich die Diskussion in sachfremde Gebiete, es werden Emotionen geschürt und wir haben das, was man zu Recht als Verpolitisierung bezeichnen kann. Die Folgen sind Entscheide ohne ausreichende sachliche Grundlage, eine Diskussion, die sich den Fakten verschliesst und auf sozialpolitische Forderungen verschiebt. Was zu einer Gefährdung des Systems der 2. Säule führt, das ohne eine solide versicherungstechnische Basis nicht existieren kann. Was tun? Was tun? Die schlichte Forderung müsste lauten: Rückkehr zu ideologiefreien, objektiven Diskussionen auf der Basis von Fakten und Formeln. Dies ist zwar richtig, dürfte aber an den politischen Realitäten und Mechanismen scheitern. Es sei daran erinnert, dass diese 2. Säule überwiegend auf Freiwilligkeit beruht und dass sie eine sozialpartnerschaft liche Lösung ist. Dies ist auch der Grund, weshalb viele Unternehmen auch heute noch nach wie vor bereit sind, weit mehr als gesetzlich gefordert für ihre Pensionskassen zu tun. Dies gilt es zu erhalten, indem die wesentlichen Entscheide wieder den direkt beteiligten Sozialpartnern zu gewiesen werden. Ein erster kleiner, in seiner Bedeutung aber nicht zu unterschätzender Schritt wären die Rückführung des Umwandlungssatzes und seine Festlegung in einer Verordnung. Ein zweiter Schritt wäre die Abschaffung dieser Vorschrift und die Definition von Regeln und Bandbreiten, die von der Aufsicht überwacht werden können. Die parlamentarische Initiative mit der ersten Idee wurde mittlerweile schon auf Eis gelegt, weil nicht einmal die bürgerlichen Parteien dahinterstanden. Mit der "Altersvorsorge 2020" hätte es der Bundesrat in der Hand gehabt, durch eine schlanke, sich auf die grund legenden Fragen der beruflichen Vorsorge konzentrierende Vorlage Luft zu verschaffen. Die Koordination mit der AHV in den paar Fragen, wo sie überhaupt eine Rolle spielt, wäre auch so zu schaffen. Das Tandem von BVG und AHV ist aber selbst ein Auswuchs politisch motivierter Strategien und einer mit hohem Risiko dazu. Einen radikalen Schritt, wie ihn Schweden vor einigen Jahren getan hat, trauen sich die Eidgenossen und ihre Regierung längst nicht mehr zu. Was bleibt, ist sogenannt "evolutionär", das heisst, auch lange Wege in kleinsten Schritten zu gehen. Wenn die Schritte zu klein werden oder sich im Kreis drehen (siehe Wohneigentum), besteht die Gefahr, dass Stillstand zu Rückschritt bzw. zu einer Gefährdung der beruflichen Vorsorge führt, weil die demografischen Veränderungen und die Kapitalmarkterträge sich nicht nach der Politik ausrichten werden. 10 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 10 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 Plädoyer für eine eigenverantwortliche, dezentrale berufliche Vorsorge Ein gefährdetes Zukunftsmodell versehen mit Buchstaben – in den letzten fast 30 Jahren 67 weitere Artikel eingefügt. Weggefallen sind dagegen nur deren 17. Dabei noch nicht berücksichtigt sind die verschiedenen seither erlassenen neuen Verordnungen sowie die übrigen Gesetzesartikel oder Rechnungslegungs vorschriften, die zu beachten sind. Christoph Ryter, Präsident ASIP Der Autor, Präsident des Pensionskassenverbands ASIP und Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse, zeigt anhand einiger Beispiele auf, wie die Selbstverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen durch zunehmende Eingriffe des Gesetzgebers wie auch der Aufsicht untergraben wird. In Frage gestellt wird die Basis, auf der unsere berufliche Vorsorge ruht. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP ist der Interessensvertreter der Vorsorgeeinrichtungen. Er positioniert sich als Spezialist für die Durchführung der beruflichen Vorsorge. Wir können bei der Vertretung des Verbandes gegenüber externen Stellen wie den Sozialpartnern, der Politik, der Bundesverwaltung, den Aufsichtsbehörden, Pensionsversicherungsexperten und Revisionsstellen unsere Erfahrungen, Sichtweisen und Empfehlungen für die Umsetzung von Gesetzeserlassen einbringen. In unseren Statuten ist als Ziel festgehalten, dass der Verband die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und de zentraler Grundlage bezweckt. Dies bedeutet, dass die Verantwortungsträger der beruflichen Vorsorge mit einem möglichst grossen Handlungsspielraum ausgestattet sein sollen. Nur so können sie zugunsten der Destinatäre der Vorsorgeeinrichtung optimale, den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Vorsorgelösungen anbieten. Regulierungsflut Es lohnt sich, losgelöst von der Tageshektik von Zeit zu Zeit eine Situationsanalyse vorzunehmen und ein Fazit zu ziehen, wie sich die aktuelle Situation im Vergleich zu den ursprünglichen Zielsetzungen präsentiert. Es ist niemandem verborgen geblieben, dass die Regelungsdichte im Bereich der beruflichen Vorsorge seit dem Inkrafttreten des BVG im Jahre 1985 stetig zugenommen hat. Das ursprüngliche Gesetz beinhaltete 98 Artikel. Auch heute noch weist in der offiziellen Sammlung der letzte Artikel im BVG die Ziffer 98 auf. Zwischen Artikel 1 und 98 wurden aber – Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 11 Selbstverständlich sind einige der Veränderungen auch durchaus notwendig gewesen und haben ihr Gutes. Dies zeigt beispielsweise die Diskussion innerhalb der EU um minimale Vorgaben in Bezug auf eine länderübergreifende Freizügigkeitsregelung (Stichwort "Portability Directive"). In diesem Bereich hat vor bald 20 Jahren das Freizügigkeits gesetz bei uns bereits für Klarheit gesorgt. Auch im Bereich der Vermögensverwaltungskosten wurden sinnvollerweise grosse Fortschritte gemacht – allerdings nur dank einer durch die Oberaufsichtskommission BVG (OAK) freiwillig durchgeführten Vernehmlassung und der dadurch erfolgten massgeblichen und praxistauglichen Verbesserungen. Dennoch erfüllt mich die Dynamik der Regulierungsflut mit Sorge. Dazu drei konkrete Beispiele. Risikoorientierte Aufsicht Die OAK publiziert seit 2013 jeweils im Frühling einen Bericht, der Aufschluss geben soll über die Systemsicherheit der beruflichen Vorsorge. Dazu haben die Vorsorgeeinrichtungen bis Ende Februar einen Fragebogen auszufüllen, der die entsprechende Datengrundlage bildet. Aufgrund des frühzeitigen Termins – die revidierten Jahresrechnungen müssen erst bis Mitte Jahr der Aufsichtsbehörde eingereicht werden – handelt es sich bei den übermittelten Daten um approximative und ungeprüfte Angaben. Für einen generellen Überblick über das Gesamtsystem reicht dies aus und wird kaum zu grundlegenden Fehleinschätzungen führen. Grundsätzlich ist eine relativ zeitnahe Einschätzung der finan ziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen von offizieller Seite zu begrüssen. Die in der Vergangenheit mit mehr als einem Jahr Verzögerung publizierten Auswertungen auf Basis der Pensionskassenstatistik haben höchstens noch die Historiker interessiert. Problematisch wird es aus meiner Sicht, wenn die Angaben nicht nur für eine konsolidierte Betrachtung des Gesamt systems verwendet werden, sondern kassenindividuell Noten vergeben werden. Wenn also die OAK für den einen (Deckungsgradsituation) oder anderen Bereich (Rentenver11 08.09.14 12:06 sprechen) "gute" und "schlechte" Noten vergibt und am Schluss noch eine Gesamtnote aus dem Hut zaubert, ist die Nachvollziehbarkeit der Übung nicht mehr gegeben. Was ist besser: ein hoher Deckungsgrad mit einer ungenügenden Finanzierung (zu hohe Leistungsversprechen und damit ein wahrscheinliches stetiges Absinken des Deckungsgrades) oder ein tiefer Deckungsgrad mit einem Vorsorgeplan, der langfristig moderate Leistungen verspricht? Es ist schwierig, der äusserst breiten Palette an verschiedenartigen Vorsor geeinrichtungen mit einem solchen Bewertungssystem gerecht zu werden. Diese Aufgabe – und notabene die Verantwortung – liegt denn vom Gesetz her auch klar beim Stiftungsrat. Er soll im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Experten eine Lagebeurteilung vornehmen. Nichts einzuwenden ist hingegen gegen einen Vergleich der eigenen Vorsorgeeinrichtung mit den übrigen in jeweils einem der vier von der OAK definierten Sektoren (Deckungsgrad, Leistungsversprechen, Sanierungsfähigkeit und Anlagerisiko). Noch problematischer wäre es (und die entsprechenden Anzeichen verdichten sich leider), wenn die OAK oder (einzelne) Aufsichtsbehörden von den unterstellten Vorsorge einrichtungen ohne entsprechende gesetzliche Grundlagen auf jährlicher Basis zusätzlich "einheitliche" Kennzahlen verlangen würden. Hier ist eine plötzliche und unerwünschte Verschiebung der Verantwortlichkeiten zu befürchten. Die Kammer der Pensionsversicherungsexperten hat in einer diesen Frühling verabschiedeten und revidierten Fachrichtlinie (FRP 5) eine Auswahl von verschiedenen möglichen Kennzahlen in Form eines "Werkzeugkastens" publiziert. Bewusst hat sie darauf verzichtet, alle diese Kennzahlen als verbindlich vorzugeben, da sie nicht in allen Fällen Sinn ergeben. Das Führungsorgan einer Kasse darf und soll selber und eigenverantwortlich festlegen, welche Grundlagen es für die Risikoeinschätzung benötigt. Wenn eine Aufsichtsbehörde aufgrund der revidierten Angaben in der Jahresrechnung zusätzliche Fragen hat oder im Einzelfall Bedenken zur Risikosituation äussern möchte, steht ihr das selbstverständlich frei und wird auch heute schon gemacht. Dazu braucht es keine weiteren Vorschriften mit einer Verschiebung der Verantwortung weg vom Führungsorgan hin zur Aufsichtsbehörde. Die Beurteilung der Funktionalität des Gesamtsystems soll ohne Eingriffe in die gesetzlich verankerten Verantwortlichkeiten und Handlungsspielräume der Vorsorgeeinrichtungen erfolgen. 12 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 12 Transparenz bei den Vermögensverwaltungskosten Die Strukturreform und die darauf fussende Weisung der OAK betreffend Vermögensverwaltungskosten haben zweifellos Verbesserungen gebracht, die vom ASIP vorbehaltlos unterstützt werden. Im Hinblick auf die in den nächsten Jahren anstehende Diskussion um die Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG musste dem Vorwurf begegnet werden, dass mit einer Senkung der Vermögensverwaltungskosten alle Probleme beim Umwandlungssatz gelöst werden können. Eine erste Umfrage des ASIP unter seinen Mitgliedern im April 2014 hat ein erfreuliches Bild ergeben: Die Transparenzquote ist mindestens bei den Teilnehmern der Umfrage sehr hoch (98,6 Prozent), die im Durchschnitt ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten moderat (0,426 Prozent oder rund 43 Rappen auf 100 Franken Vermögen). Offenbar geistern nun aber in der Bundesverwaltung Ideen herum, die eine weitere Regulierung im Bereich der Ver mögensverwaltungskosten zum Ziel haben. Insbesondere die hohen Kosten für alternative Anlagen wie beispielsweise Hedge Funds oder Private Equity sind offenbar ein Dorn im Auge. Diese Bestrebungen verkennen aber, dass es nicht das Ziel einer Vorsorgeeinrichtung sein kann, einseitig die Vermögensverwaltungskosten zu minimieren. Vielmehr geht es um eine Optimierung des Rendite-Risiko-Verhältnisses. Auch vergleichsweise kostspielige Kategorien wie PrivateEquity-Anlagen, Hedge Funds (und im Übrigen auch direkt gehaltene Immobilienanlagen in der Schweiz, die ebenfalls vergleichsweise hohe Verwaltungskosten verursachen) leisten einen wertvollen Beitrag für das Gesamtergebnis einer Anlagestrategie. Das Resultat einer erfolgreichen Strategie und eines effizienten Managements der Kapitalan lagen zeigt sich im Ergebnis der Netto-Gesamtperformance. Das unter dem Strich ausgewiesene Ergebnis ist entscheidend. Gleich wie im ersten Beispiel: Auf der Basis der geschaffenen zusätzlichen Transparenz liegt es in der Ver antwortung des Führungsorgans, sich für oder gegen ein einzelnes Investment auszusprechen – weitere Vorgaben der Politik würden das Führungsorgan entmündigen. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 Einschränkung des Kapitalbezugs Kurz vor der Sommerpause hat der Bundesrat den Auftrag für einen Vorentwurf einer Vernehmlassungsvorlage pub liziert, um den explodierenden Kosten im Bereich der Ergänzungsleistungen zu begegnen. Darin enthalten sind Ideen für eine Einschränkung der Kapitalbezugsmöglichkeiten im Bereich der beruflichen Vorsorge. Sofern tatsächlich ein genereller Missbrauch in diesem Bereich bestehen sollte, wird wohl niemand gegen eine solche Anpassung sein. Ob aber nur aufgrund von spektakulär geschilderten Einzelfällen tatsächlich ein genereller Regulierungsbedarf besteht, ist im Moment noch völlig offen. Zudem ist zu beachten, dass in den letzten dreissig Jahren der Trend in eine andere Richtung ging: Der Gesetzgeber wurde immer liberaler, hat er doch erst 1995 die WEF-Vorbezugsmöglichkeiten geschaffen und in der Folge mit der BVG-Revision die Vorsorgeeinrichtungen sogar dazu verpflichtet, einen Kapitalbezug von mindestens 25 Prozent des BVG-Altersguthabens anzubieten. Mit einer Um setzung der Ideen des Bundesrats würde man zum Ausgangspunkt zurückkehren. Dieser Richtungswechsel und die damit verbundene Einschränkung der Wahlmöglichkeiten des Versicherten sollten gut überlegt werden. Muss man wirklich den Versicherten vor sich selber schützen? Nur aufgrund von Einzelfällen? Zudem schadet eine mangelnde Stetigkeit dem System der beruflichen Vorsorge, weil es für die Versicherten unberechenbar und noch komplizierter wird. Diese Beispiele zeigen meine Bedenken auf. Ich hoffe, dass sich Gesetz- und Verordnungsgeber auf die ursprünglichen Ziele der dezentralen beruflichen Vorsorge zurückbesinnen und in den kommenden Jahren beim Erlass von zusätzlichen Gesetzen, Verordnungen und Weisungen das notwendige Augenmass anwenden. Nur so hat die eigenverantwortliche berufliche Vorsorge, die sich dank Milizstiftungsräten an den echten Bedürfnissen der Versicherten orientiert, tatsächlich eine Zukunft. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 13 13 08.09.14 12:06 Vor einer Normalisierung der Geldpolitik Wendepunkt für die Finanzmärkte? Grafik 1: Die expansive Geldpolitik treibt die Aktienmärkte an Dr. Thomas Liebi Chefökonom, Swisscanto Die extrem expansive Geldpolitik der Notenbanken hat die Vermögenswerte weltweit stark ansteigen lassen. Mit der absehbaren Normalisierung der Geldpolitik drohen verstärkte Kursschwankungen und Rückschläge an der Börse. Zunächst aber dürfte es zu weiteren Übertreibungen kommen. Im Zuge der Finanzkrise haben die Zentralbanken dieser Welt die Märkte mit Liquidität geflutet. Ausgehend von den USA geschah dies zunächst auf einer Ad-hoc-Basis, um angeschlagene Finanzkonzerne vor dem Untergang zu bewahren. In einer zweiten Phase ging es ab 2010 vor allem darum, durch eine Lockerung der Geldpolitik die wirtschaftliche Erholung anzukurbeln. Da die Leitzinsen in vielen betroffenen Ländern bereits nahe bei null standen, sollte dies über eine weitere Ausweitung der Geldmenge erreicht werden. Mit dem direkten Aufkauf von Staatsanleihen wurden in den USA, in Grossbritannien, in Japan und teil weise in der Eurozone die langfristigen Zinsen auf neue Tiefststände gedrückt. Gleichzeitig verhalf die Liquiditätsschwemme den Aktienmärkten zu einem Höhenflug. Grafik 1 zeigt aber auch, dass das Umfeld für Aktien mit dem nahenden Ende der quantitativen Lockerung jeweils anspruchsvoller wurde. Die Kursentwicklung verlief seitwärts und die Volatilität nahm deutlich zu. Es ist noch zu früh, um eine abschliessende Bilanz dieser aggressiven Geldpolitik zu ziehen, und wir werden niemals genau wissen, wie sich die Weltwirtschaft ohne die mas siven Notenbankinterventionen entwickelt hätte. Tatsache ist aber, dass es nicht zu einem Kollaps des Finanzsystems gekommen ist und dass viele Länder zwar eine scharfe Rezession durchmachen mussten, die Weltwirtschaft als Ganzes jedoch nicht in eine Depression gestürzt ist. In vielen Ländern liegt das Bruttoinlandprodukt teilweise deutlich über dem Vorkrisenniveau. Auch der gefürchtete Inflationsschub ist bisher ausgeblieben. In Grossbritannien und 14 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 14 2000 4500 1800 4000 1600 3500 1400 3000 1200 2500 1000 2000 800 600 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1500 ■ S&P 500 ■ Fed-Bilanz (Mrd. USD, rechte Skala) in den USA, wo die Zentralbanken besonders aggressiv vorgegangen sind, ist die wirtschaftliche Erholung inzwischen so weit fortgeschritten, dass sich eine langsame Normali sierung der Geldpolitik abzeichnet. Doch der Ausstieg aus der ultraexpansiven Geldpolitik ist eine Gratwanderung. Japans Erfahrung mit der quantitativen Lockerung Mit der massiven quantitativen Lockerung der Geldpolitik haben viele Notenbanken Neuland betreten. Sie können sich bei der Rückführung der enormen Überschussliquidität kaum auf historische Erfahrungen abstützen. Das wichtigste Beispiel quantitativer Lockerung aus der jüngeren Vergangen heit ist Japan. Um die langfristigen Zinsen zu senken und damit die darniederliegende japanische Wirtschaft anzukurbeln, hat die japanische Notenbank zwischen 2001 und 2006 ihre Bilanz deutlich ausgeweitet, indem sie grosse Mengen an japanischen Staatsanleihen aufkaufte. Damals wie heute floss ein grosser Teil dieser Zusatzliqui dität nicht in die Realwirtschaft, sondern trieb die Kurse an den Finanzmärkten an. Der Nikkei hat in diesem Zeitraum rund siebzig Prozent zugelegt. Aus Sorge um die langfristigen Folgen der quantitativen Lockerung hat die Bank of Japan die Überschussreserven sehr rasch zurückgeführt und dem Markt damit fast schock artig Liquidität entzogen. Trotzdem kam es am Aktienmarkt nicht zu einem Einbruch. Seinen zyklischen Höhepunkt erlebte der Nikkei vielmehr rund ein Jahr später im Sommer Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 2007. Zu diesem Zeitpunkt drehten aber die meisten Ak tienmärkte weltweit ins Minus, sodass die Trendwende nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geldpolitik der japanischen Notenbank stand. Grafik 2: Der US-Aktienmarkt legte auch zu Beginn eines Zinserhöhungszyklus zu In % 8 Auch wenn die üppige Liquidität den Markt angetrieben hat, führte also selbst der rasche Entzug der Überschussliqui dität nicht zu einem Einbruch an den Aktienmärkten. Dass eine restriktivere Geldpolitik zumindest in der kurzen Frist nicht zwingend negative Auswirkungen auf die Aktienkurse haben muss, zeigen auch die Beobachtungen in den USA selbst. Die Stimmung an den Aktienmärkten hat meistens erst lange nach Beginn eines neuen Zinserhöhungs zyklus gedreht. Seit den frühen siebziger Jahren hat der amerikanische Aktienmarkt in den sechs Monaten vor der ersten Zinserhöhung im Durchschnitt rund 7 Prozent zugelegt. In den sechs Monaten nach der ersten Zinserhöhung verzeichnete der Markt eine durchschnittliche Performance von immerhin noch knapp 5 Prozent. 6 4 2 0 Performance 6 Monate vor erstem Zinsschritt Performance 6 Monate nach erstem Zinsschritt Performance 12 Monate nach erstem Zinsschritt Tatsache ist also, dass sich die Aktienmärkte im Allgemeinen selbst in einem restriktiveren geldpolitischen Umfeld zunächst positiv entwickelt haben. Dies widerspiegelt das sich langsam aufhellende wirtschaftliche Umfeld bei einer nach wie vor expansiven Geldpolitik. Die erste Zinserhö hung in den USA dürfte noch auf sich warten lassen. Und selbst wenn man das Ende der quantitativen Lockerung als Ausgangspunkt für eine restriktivere Gangart der USNotenbank nimmt, spricht zumindest die Erfahrung der letzten sieben Zinserhöhungszyklen für eine weiterhin positive Performance an den Aktienmärkten. Gefährliche Unbeschwertheit und neuer Preisfindungsprozess Trotzdem wird der Ausstieg aus der ultra expansiven Geldpolitik nicht spurlos an den Finanzmärkten vorübergehen. Das billige Geld hat die Börsen über verschiedene Kanäle angetrieben. Durch die jahrelange Nullzinspolitik wurden die Anleger auf der Jagd nach Rendite vermehrt in riskantere Anlageklassen gedrängt und wiegen sich dank des No tenbankeinflusses in einer vermeintlichen Sicherheit. Die grosszügige Liquiditätsversorgung hat Wirtschafts- und Gewinnwachstum unterstützt. Durch die günstigere Refinanzierung konnten viele Unternehmen ihre Kosten senken. Zudem hat das reichlich vorhandene Fremdkapital die Firmen animiert, eigene Aktien zurückzukaufen, was die Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 15 15 08.09.14 12:06 Aktienkurse zusätzlich unterstützt hat. Im Vergleich zu anderen Anlageklassen sind Aktien zwar immer noch attraktiv, was nicht zuletzt die überdurchschnittlich hohen Risikoprämien zeigen. Aber im historischen Kontext und vor allem wenn man die Unternehmensgewinne über den Konjunkturzyklus hinweg glättet, sind Aktien mittlerweile nicht mehr günstig. Expansive Geldpolitik und wiederholte Markteingriffe durch die Zentralbanken haben nicht nur die Bewertungen der meisten Anlagekategorien nach oben getrieben, sondern auch die Volatilität an den Märkten auf historische Tiefst stände sinken lassen. Unter den Anlegern macht sich eine ausgeprägte Unbeschwertheit bemerkbar. Die anstehende Normalisierung der Geldpolitik beinhaltet auch eine Rückführung der durch die massiven Interventionen verzerrten Vermögenswerte an marktgerechtere Preise. Dieser Preis findungsprozess wird nicht ohne starke Kursschwankungen vonstatten gehen. Globale Liquiditätsschwemme als Basis für neue Blasen? Auch wenn sich die Geldpolitik zaghaft zu normalisieren beginnt, muss der langsame Entzug der während der letzten Jahre zugeführten Liquidität nicht zwingend einen scharfen Rückgang der weltweiten Vermögenspreise bedeuten. Steigender Wohlstand in den Schwellenländern, zurückhaltende Konsumenten und Unternehmen und nicht zuletzt die demografische Entwicklung in den Industrieländern haben die globale Sparquote auf neue Höchststände ansteigen lassen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht davon aus, dass dieser Trend auch in den kommenden Jahren anhält. Die Situation erinnert an die Lage Anfang der neunziger Jahre. Die US-Notenbank ist in einem ähnlichen Dilemma wie damals. Die Inflation ist niedriger als gewünscht, zugleich aber zeichnen sich an den Finanzmärkten erste Überhitzungserscheinungen ab. Dies war auch das Umfeld, in dem Alan Greenspan, der damalige Fed-Präsident, in seiner berühmten Rede am 5. Dezember 1996 den Warnfinger hob: "Offensichtlich impliziert anhaltend niedrige Inflation weniger Unsicherheit über die Zukunft, und niedrigere Risikoprämien bedeuten höhere Preise für Aktien und andere Vermögenswerte. Aber wie können wir wissen, wann irrationaler Überschwang die Vermögenswerte hat übermässig steigen lassen, was dann zu unerwarteten und langwierigen Kontraktionen führt, wie sie in Japan im vergangenen Jahrzehnt auftraten?" Der amerikanische Aktienmarkt verlor im Anschluss an Greenspans Rede zunächst zwar ein paar Prozentpunkte, legte dann aber während der nächsten dreieinhalb Jahre nochmals um über hundert Prozent zu. Das Bewertungsniveau an den Aktienmärkten mahnt zu einer defensiveren Haltung. Vernünftigerweise ist in den kommenden Jahren mit einer eher unterdurchschnittlichen Rendite zu rechnen. Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass Übertreibungen an der Börse sehr weit gehen können. Zögerliche Notenbanken und eine moderate wirtschaftliche Erholung bilden die Basis für neue Blasen an den Finanzmärkten. Insofern scheint es noch zu früh, sich gänzlich von den Aktienmärkten zu verabschieden. Der globale Bestand an Ersparnissen und damit auch die Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten dürften also weiter steigen. Dies kann dazu führen, dass die langfristigen Zinsen trotz anziehenden Wirtschaftswachstums langsamer ansteigen, als zu erwarten wäre. Tiefe, nur langsam steigende Zinsen, üppig vorhandene globale Liquidität und eine spürbare Erholung der Weltwirtschaft bilden die Grundlage für Übertreibungen an den Aktienmärkten. Diese zeigen sich bereits in einzelnen Sektoren, was Janet Yellen, die USNotenbankpräsidentin, veranlasste, vor einer Blasenbildung an der Börse zu warnen. 16 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 16 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 Von den Perioden- zu den Generationentafeln Transparente Prognose statt Faustregel Christoph Furrer Deprez Experten AG, Zürich Verfasser der technischen Grundlagen VZ 1990 bis VZ 2010 Zusätzlich zu den traditionell in der Schweiz verwendeten Periodentafeln bieten die aktuellen technischen Grundlagen VZ 2010 und BVG 2010 auch Generationentafeln an. Solche Generationentafeln, die auf ein Prognosemodell für die zukünftige Entwicklung abstellen, finden in der Schweiz zusehends grössere Verbreitung. Der Autor stellt die Unterschiede dar und zeigt auf, welche Konsequenzen mit einem Übergang auf die Generationen tafeln verbunden sind. Eine Sterbewahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einem bestimmten Alter und Geschlecht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums, in der Regel innerhalb eines Jahres, stirbt. Dabei muss der Bestand der Personen angegeben werden, für den die Ster bewahrscheinlichkeiten gelten. Typische Bestände, für die Sterbewahrscheinlichkeiten ermittelt werden, sind • die Wohnbevölkerung in der Schweiz • die Altersrentner von bestimmten Pensionskassen • die Invalidenrentner von bestimmten Pensionskassen • die aktiven Versicherten von bestimmten Pensionskassen. Je nach Bestand können unterschiedliche Sterbewahrscheinlichkeiten beobachtet werden. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 17 Aber auch im zeitlichen Ablauf verändern sich die Sterbewahrscheinlichkeiten und somit die Lebenserwartungen. Unter Lebenserwartung versteht man die anhand der Ster bewahrscheinlichkeiten berechnete durchschnittlich ver bleibende Lebensdauer. Die Lebenserwartung ist somit wie die Sterbewahrscheinlichkeit von Alter, Geschlecht und vom beobachteten Bestand abhängig. In den technischen Grundlagen der Reihe "VZ", herausgegeben von der Pen sionskasse der Stadt Zürich, die auf Beobachtungen bei Pensionskassen von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern abstellen, werden die Lebenserwartungen für 65-jährige Männer und 64-jährige Frauen gemäss Tabelle 1 angegeben. Lebenserwartung in Jahren (Periodentafeln) VZ 1970 VZ 1980 VZ 1990 VZ 2000 VZ 2005 VZ 2010 Männer (Alter 65) 14,5 15,1 15,7 17,3 19,0 20,1 Frauen (Alter 64) 18,9 19,6 20,9 22,6 23,0 23,8 Die VZ 1970 geben (ungefähr) den Stand im Jahr 1970 wieder, die VZ 1980 denjenigen im Jahr 1980 usw. Somit ging man im Jahr 1980 davon aus, dass eine Altersrente an einen 65-jährigen Mann noch während rund 15,1 Jahren bezahlt werden musste. Im Jahr 2010 wurde von einer Laufzeit der Altersrente von rund 20,1 Jahren ausgegangen. Technische Grundlagen VZ und BVG Für die Berechnung der erforderlichen Rückstellungen und der Tarife von Pensionskassen stehen aktuell die bereits erwähnten technischen Grundlagen der Reihe "VZ" und die technischen Grundlagen der Reihe "BVG" zur Verfügung. Die aktuellen Grundlagen dieser Reihen sind die VZ 2010 und die BVG 2010, die jeweils auf einem Beobachtungszeitraum von fünf Jahren beruhen. 17 08.09.14 12:06 Die VZ-Grundlagen gibt es seit den VZ 1950, die auf den Beobachtungen der Jahre 1937 bis 1946 beruhten. Ster bewahrscheinlichkeiten werden aber schon wesentlich länger beobachtet. In der Grafik wird die Entwicklung der Sterbewahrscheinlichkeiten anhand sogenannter "Überlebensordnungen" illustriert. Die aufgezeigten Überlebens ordnungen gehen von 100 000 neugeborenen Männern aus und zeigen, wie dieser Bestand aufgrund der beo bachteten Sterbewahrscheinlichkeiten abnimmt. Die Grafik beruht auf den vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Werten für Männer in der Schweiz für verschiedene Beobachtungszeiträume, die mit den entsprechenden Jahres zahlen in der Legende ersichtlich sind. Unterschiede zwischen Periodenund Generationentafeln Periodentafeln Die in Periodentafeln enthaltenen Sterbewahrscheinlich keiten geben den Stand im Beobachtungszeitraum wieder. Eine zukünftige Entwicklung wird nicht berücksichtigt. Es wird somit beispielsweise nicht berücksichtigt, dass ein heute 65-jähriger Mann in 15 Jahren, wenn er 80 Jahre alt wird, bereits wieder eine andere, voraussichtlich tiefere Sterbewahrscheinlichkeit aufweisen wird als ein heute 80-jähriger Mann. Folglich sind Lebenserwartungen und somit die erwarteten zukünftigen Laufzeiten der Renten, die anhand von Periodentafeln angegeben werden, systematisch zu tief. Überlebensordnungen Männer in der Schweiz Bei Pensionskassen, die Periodentafeln verwenden, wird die Zunahme der Lebenserwartung vielfach mit einem Zuschlag auf den Vorsorgekapitalien der Rentner von 0,5 Prozent pro Jahr seit dem Stichtag der technischen Grundlagen berücksichtigt. Zur Finanzierung dieses Zuschlags ist eine entsprechend höhere Anlagerendite erforderlich, was bei der Festlegung des technischen Zinssatzes berücksichtigt werden muss. Anzahl 100 000 80 000 60 000 40 000 20 000 0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Alter 1876–1880 1910–1911 1939–1944 1968–1973 1998–2003 In den Jahren 1876 bis 1880 überlebte, von 100 000 neugeborenen Männern rund die Hälfte – also rund 50 000 – bis zum Alter 47. Gemäss den in den Jahren 1998 bis 2003 beobachteten Sterbewahrscheinlichkeiten überlebte die Hälfte ungefähr bis zum Alter 80. Aufgrund der Entwicklung in der Vergangenheit kann damit gerechnet werden, dass die Lebenserwartungen auch in Zukunft weiter zunehmen werden. Obwohl sich das geschilderte Konzept mit jährlichen Zuschlägen von 0,5 Prozent in der Vergangenheit recht gut bewährt hat, müssen teilweise nicht einfach zu beantwortende Fragen zu diesem Konzept gestellt werden: • Wie hoch müssen die Zuschläge in Zukunft sein? • Was ist der Einfluss der Altersstruktur und der Aufteilung des Bestandes in Männer und Frauen? • Wie beeinflusst der technische Zins den Zuschlag? Generationentafeln Im Gegensatz zu Periodentafeln berücksichtigen Genera tionentafeln die zukünftige Entwicklung der Sterbewahrscheinlichkeiten. Dafür wird ein Prognosemodell benötigt. Der Startpunkt der Prognose ist eine aktuelle Perioden tafel. Anhand des Prognosemodells lässt sich beispielsweise voraussagen, wie hoch voraussichtlich die Sterbewahrscheinlichkeit eines 80-jährigen Mannes in einem Jahr oder in zehn Jahren sein wird. Generationentafeln berücksichtigen somit die zukünftige Entwicklung bereits. Eine zusätzliche Massnahme wie die bei Periodentafeln erforderlichen Zuschläge entfällt. 18 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 18 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 Zu jeder Sterbewahrscheinlichkeit gehört nicht nur die Angabe des Alters und des Geschlechts, sondern auch des Kalenderjahrs, in dem sie gültig ist. Da von den drei Grös sen Alter, Kalenderjahr und Geburtsjahr je eine aus den anderen beiden berechnet werden kann, kann anstelle des Kalenderjahrs auch der Geburtsjahrgang angegeben werden. Das heisst, jeder Geburtsjahrgang hat seine eigenen Sterbewahrscheinlichkeiten, die sich (leicht) von den jenigen des Geburtsjahrgangs ein Jahr zuvor oder ein Jahr danach unterscheiden. Für einen im Jahr 2012 65-jährigen Mann, der somit den Geburtsjahrgang 1947 hat, ergibt sich anhand der tech nischen Grundlagen VZ 2010, Generationentafel, eine Lebenserwartung von rund 21,7 Jahren. Diese ist um rund 1,6 Jahre höher als die mit den Periodentafeln (für das Jahr 2012) ermittelte Lebenserwartung. Generationentafeln für autonome Pensionskassen in der Schweiz wurden erstmals mit den technischen Grundlagen VZ 2005 zur Verfügung gestellt. Deren Konzept wurde später für die Grundlagen BVG 2010 übernommen. Das Projektionsmodell für Generationentafeln Projektionsmodelle für die zukünftige Entwicklung der Sterbewahrscheinlichkeiten werden oft von Demografen ent wickelt. Allerdings sind die Anforderungen bei Pensionskassen weniger hoch als diejenigen, welche die Demografen in der Regel an ihre Modelle stellen. Bei der Berechnung von Vorsorgekapitalien von Rentnern interessiert im Bereich der beruflichen Vorsorge vor allem die Entwicklung der kommenden 20 bis 30 Jahre, Demografen hingegen benö tigen Modelle für wesentlich längere Zeiträume. In der beruflichen Vorsorge kann darum auf ein einfaches Modell abgestellt werden. Ein solches Modell stellt beispielsweise das "Halbwertszeitmodell nach Nolfi" dar, das im Vorwort zu den VZ 1960 erstmals beschrieben wurde. Gelegentlich wird kritisiert, dass die Prognosemodelle "un sicher" seien. Allerdings müssen auch bei Verwendung von Periodentafeln langfristige, mindestens genauso unsichere Annahmen zum erforderlichen Zuschlag getroffen werden. Generationentafeln haben den Vorteil, dass die Annahmen zur zukünftigen Entwicklung direkt bei den grundlegenden Grössen, das heisst bei den Sterbewahrscheinlichkeiten, getroffen werden. Erst dadurch wird eine fundierte, wissen- Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 19 schaftliche Diskussion ermöglicht. Auch in anderen Bereichen müssen die Pensionskassen Annahmen treffen, zum Beispiel bezüglich der erwarteten Vermögensrendite. Die Kosten eines Wechsels Als grobe Faustregel kann gelten, dass sich das Vorsorge kapital eines Rentnerbestandes beim Wechsel von Periodentafeln auf Generationentafeln, wenn der technische Zinssatz unverändert belassen wird, um ungefähr 4 Prozent bis 5 Prozent erhöht. Die Auswirkungen des Wechsels auf Generationentafeln sind somit in der Regel etwas geringer als bei einer Senkung des technischen Zinssatzes um 0,5 Prozent. Jahrgangsabhängige Umwandlungssätze Da im Rahmen von Generationentafeln jeder Geburtsjahrgang seine eigenen Sterbewahrscheinlichkeiten aufweist, wäre es möglich (aber keinesfalls notwendig), für jeden Geburtsjahrgang eigene Sätze zur Umwandlung eines Kapitals in eine Altersrente festzulegen. Allerdings wäre es auch bei Verwendung von Periodentafeln möglich gewesen, entsprechend der jährlich wachsenden Zuschläge für jedes Kalenderjahr neue Umwandlungssätze zu bestimmen. Insofern besteht gar kein so grosser Unterschied. Auch wenn jahrgangsabhängige Umwandlungssätze in den Reglementen der Pensionskassen zumindest in nächster Zeit voraussichtlich noch keine grosse Bedeutung erlangen werden, kann mit ihnen doch illustriert werden, in welche Richtung sich technisch berechnete Umwandlungssätze in den nächsten Jahren ungefähr bewegen werden. Tabelle 2 beruht auf den technischen Grundlagen VZ 2010, Generationentafeln, technischer Zins 3 Prozent. Die Umwandlungssätze gelten für BVG-Leistungen. Bei Männern wird auf das Rentenalter 65 und bei Frauen auf das Rentenalter 64 abgestellt: Umwandlungssätze für Geburtsjahrgang Jahrgang 1949 1954 1959 1964 1969 1974 Männer (Alter 65) 5,55% 5,48% 5,41% 5,35% 5,28% 5,23% Frauen (Alter 64) 5,56% 5,49% 5,43% 5,37% 5,31% 5,26% 19 08.09.14 12:06 Interessant ist, dass für Männer im Alter 65 und Frauen im Alter 64 trotz höherer Lebenserwartung der Frauen ungefähr der gleiche technisch berechnete Umwandlungssatz resultiert. Der Grund dafür liegt hauptsächlich darin, dass beim Tod von Männern deutlich häufiger Ehegattenrenten fällig werden als beim Tod von Frauen. Fazit Nur mit Generationentafeln können die Verpflichtungen einer Pensionskasse nach dem Grundsatz "Nach bestem Wissen und Gewissen" berechnet werden und die Folgen der Zunahme der Lebenserwartung transparent aufgezeigt werden. International sind Generationentafeln weit verbreitet, und es ist davon auszugehen – letztlich auch zu hoffen –, dass sie sich auch bei den Pensionskassen in der Schweiz allmählich durchsetzen werden. Bei der obligatorischen Unfallversicherung, deren einheit liche Rechnungsgrundlagen vom EDI genehmigt werden, kommen seit dem 1.1.2014 ebenfalls Generationentafeln zur Anwendung. 20 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 20 Halbwertszeitmodell nach Nolfi Beim "Halbwertszeitmodell nach Nolfi" wird angenommen, dass die Sterbewahrscheinlichkeiten für ein bestimmtes Alter und abhängig vom Geschlecht jedes Jahr um einen bestimmten, gleichbleibenden Faktor abnehmen. Beispielsweise wird in den VZ 2010 postuliert, dass im Jahr 2013 die Sterbewahrscheinlichkeit eines 65-jährigen Mannes im Jahr 2013 rund 98,3 Prozent der Sterbewahrscheinlichkeit im Jahr 2012 beträgt. Ein Jahr später, also im Jahr 2014, beträgt die Sterbewahrscheinlichkeit des 65-jährigen Mannes wiederum 98,3 Prozent der Sterbewahrscheinlichkeit im Jahr 2013 usw. Wenn man so weiterfährt, dann halbiert sich die Sterbewahrscheinlichkeit des 65-jährigen Mannes alle 41 Jahre. Man kann anstelle der Faktoren, anhand derer die Sterbewahrscheinlichkeiten jedes Jahr abnehmen, auch die Halbwertszeiten (analog wie beim radioaktiven Zerfall) angeben. Daher der Name "Halbwertszeitmodell". Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 Eine Lösung für 2020 oder für die Zukunft? Josef Bachmann, Geschäftsführer der Pensionskasse der PwC AG Mit den Vorschlägen zur Altersvorsorge 2020 werden Kompromisse angestrebt. Schade wäre, wenn die Chance, die 2. Säule mit innovativen Lösungen wirklich zu reformieren und zu stärken, damit nicht genutzt würde. Die dynamische Altersvorsorge auf der Basis variabler Renten hat sich nach Ansicht des Autors als praktikable Lösung bewährt. Die düsteren Prognosen für unsere Sozialversicherungen erfordern tiefgreifende Massnahmen. Für die berufliche Vorsorge bieten die Vorschläge zur Reform "Altersvorsorge 2020" zwar gute Lösungsansätze; es sind aber zaghafte Schritte, die viel zu spät wirken. So ist zu befürchten, dass die Pensionskassen in Zukunft ernsthafte Probleme haben werden. Der Umwandlungssatz für die gesetzlichen Minimalleistungen soll erst in zehn Jahren auf 6,0 Prozent gesenkt und dann 20 bis 30 Jahre angewendet werden – obwohl er jetzt schon tiefer sein müsste! Und so werden weiterhin Leistungsversprechungen gemacht, basierend auf der Hoffnung, diese seien in Zukunft finanzierbar. Wir wissen aber weder mit Sicherheit, wie sich die Lebenserwartung entwickelt, noch, mit welcher Rendite auf den Kapitalanlagen wir in Zukunft rechnen können. So wird die milliardenschwere Umverteilung von Aktiven zu Rentnern nicht gestoppt, die Existenz von Vorsorgeeinrichtungen aber ernsthaft gefährdet. Dilemmas •Der Umwandlungssatz müsste tiefer sein. Dies ist aber politisch nicht machbar, da eine unnötige Leistungsreduktion auf Vorrat befürchtet wird. •Die Umverteilung von Aktiven zu Rentnern will eigentlich niemand, aber sie scheint aktuell unvermeidbar zu sein. Die Pensionskassen müssen die zu hohen Leistungsversprechungen finanzieren. •Für die berufliche Vorsorge müsste mehr Geld zur Ver fügung stehen, aber höhere finanzielle Belastungen sind unpopulär. •Die 2. Säule sollte im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden. Dies ist aber nicht möglich, weil wir die zukünftige Entwicklung nicht kennen und die Parameter deshalb nie "richtig" festgelegen können. •Eine Pensionskasse in Unterdeckung darf keine Leistungen kürzen, auch dann nicht, wenn sie damit eine drohende Zahlungsunfähigkeit verhindern kann. Dynamische Altersvorsorge – eine Lösung und einige Vorbehalte Eigentlich wäre der Ansatz mit variablen Renten überzeugend: Die Pensionskassen versprechen weniger und zahlen möglichst viel aus. Das heisst: Unnötige Leistungskürzungen verhindern, Renten im Kapitaldeckungsverfahren finanzieren und die Umverteilung stoppen. Aber es gibt auch ernst zu nehmende Einwände: •Die Rentner brauchen Sicherheit. •Das Vertrauen wird strapaziert. •Die Verwaltung ist zu komplex. •Die Anpassung wirkt zu spät. •Eine Ungleichbehandlung der Rentnergruppen. Sicherheit: Die wichtigste Aufgabe des Stiftungsrates ist, jederzeit die Zahlungsfähigkeit der Pensionskasse sicherzu stellen. Für den Rentner ist heute eine moderate Kürzung besser als eine massive erst morgen. Und nominelle Sicherheit ist Scheinsicherheit – entscheidend ist, was die Senioren mit ihrer Rente kaufen können. Vertrauen: Wenn Vertrauen darauf beruht, urteilsfähigen Menschen die unbequeme Realität zu verschweigen, ist das mehr als problematisch. Stimmbürger und Steuerzahler wollen ernst genommen und über Fakten, Folgen und Lösungsmöglichkeiten offen informiert werden. Dann sind sie auch bereit, Unbequemes mitzutragen. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 21 21 08.09.14 12:06 Komplexität: Ein fixer Grundlohn und ein variabler Bonus haben sich als dynamisches Lohnsystem bewährt. Sinn gemäss lässt sich das System mit wenig Aufwand und gut erklärbar auch für Rentenzahlungen umsetzen. Späte Wirkung: Wenn nur Neurentner einbezogen werden, geht sehr viel Zeit verloren. Erfasst die Pensionskasse auch die Altrentner, kann sie schnell, gerecht und moderat eine substanzielle Verbesserung erzielen. Ungleichbehandlung: Eine dynamische Altersvorsorge nur für Neurentner ist ungerecht. Sie bringt je nach Entwicklung Vor- oder Nachteile für die betroffene Gruppe. Es gibt keine zwingenden Gründe, warum Altrentner anders behandelt werden sollen. Es sprechen aber viele dafür, alle Altersrenten zu dynamisieren. Was ist zu tun? •Die Leistungsversprechen müssen schnell auf ein nach haltig finanzierbares Niveau gesenkt werden. •Die Vorsorgeeinrichtungen richten bei guten Kapital erträgen variable Zusatzleistungen*) aus. Damit streben sie auch eine kaufkraftorientierte Zahlung an. •Aktive und Rentner sollen Gewinne und Lasten solidarisch teilen beziehungsweise gemeinsam tragen. •Je früher laufende Renten miteinbezogen werden, umso moderater können Anpassungen vorgenommen werden. Mit diesen Massnahmen wird die 2. Säule gestärkt und der Generationenvertrag, das harmonische Zusammenleben zwischen Jung und Alt, wesentlich unterstützt. Was ist sinnvoller: Bis 2022 eine innovative Lösung oder 2020 ein Trostpflaster, das bald wieder ersetzt werden muss? *) Zusatzleistungen kann eine Pensionskasse auf verschiedene Arten ausbezahlen. Die Pensionskasse der PwC AG hat 2005 ein solches Modell eingeführt. Massgebend für die moderate Anpassung des variablen Teils ist eine jährliche Vergleichsrechnung zwischen Sollund Ist-Rendite. 22 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 22 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 BVG-Kassen im Korsett gesetzlicher Parameter Stephan Wyss, lic. oec. HSG, eidg. dipl. Finanzanalytiker, zugelassener Experte für berufliche Vorsorge Swisscanto Vorsorge AG Zürich Heinrich Flückiger, lic. oec. HSG, zugelassener Experte für berufliche Vorsorge Swisscanto Vorsorge AG Zürich Die Anpassung der gesetzlichen Parameter hinkt hinter den demografischen und Kapitalmarktentwicklungen her. BVG-Minimalkassen haben anders als die umhüllenden keine Möglichkeit, durch Anwendung des Anrechnungsprinzips zum Ausgleich tiefere Umwandlungssätze durchzu setzen. Wie stehen diese Kassen heute da und welche Aussichten bieten sich ihnen? Mit Einführung des BVG im Jahr 1985 wurden die Arbeit geber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer mindestens gemäss BVG zu versichern. Im Lauf der Zeit haben sich aber die demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich verändert. Als Reaktion darauf wurde der BVGUmwandlungssatz im Rahmen der 1. BVG-Revision im Jahr 2005 von 7,2 Prozent innerhalb von zehn Jahren auf 6,8 Prozent gesenkt. Weiter wurde das Rücktrittsalter für die Frauen im Gleichschritt mit der AHV von Alter 62 auf Alter 64 erhöht. Für Pensionskassen, die nur Leistungen gemäss BVG an bieten, gibt es jedoch sehr wenig Flexibilität für eine nachhaltige Ausgestaltung der Vorsorge, da die Altersfinanzierung über die Altersgutschriften und die Leistungen über den Umwandlungssatz gesetzlich vorgegeben sind. Lediglich der Zusatzbeitrag zur Finanzierung der Risiko- und Verwaltungskosten kann vom Stiftungsrat nach Rücksprache mit dem Experten für berufliche Vorsorge eigenständig festgelegt werden. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 23 Als ob dieses Korsett nicht schon eng genug wäre, wird auch der Zinssatz für die Verzinsung der BVG-Alters guthaben durch den Bundesrat auf jährlicher Basis definiert. Dieser BVG-Mindestzinssatz darf nur im Unter deckungsfall während längstens fünf Jahren um maximal 0,5 Prozentpunkte unterschritten werden. Falls Finanzie rungsdefizite bestehen und diese nicht durch eine Erhöhung des Zusatzbeitrages gedeckt werden können, müssen diese über die Anlagerendite finanziert werden. BVG-Kassen in der Swisscanto Pensionskassen-Studie An der diesjährigen Swisscanto PK-Studie haben insgesamt 312 autonome und teilautonome privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen teilgenommen. Davon bieten 28 privatrechtrechtliche Vorsorgeeinrichtungen gemäss eigenen Angaben nur Leistungen gemäss BVG an. Wie stehen nun die BVGKassen im Vergleich zu den umhüllenden Kassen bezüglich Deckungsgrad, technischen Zinssatzes, Rendite, Verzinsung und Versichertenstruktur da? • Der vermögensgewichtete durchschnittliche Deckungsgrad der BVG-Kassen beträgt 109,1 Prozent und liegt damit nur leicht unter dem Deckungsgrad von 110,3 Prozent aller teilnehmenden privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. • Ebenso ist der durchschnittliche technische Zins mit 2,9 Prozent fast identisch mit den 2,89 Prozent aller teilnehmenden privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. • Die auf den Sparkapitalien gewährte Verzinsung betrug 2013 bei den umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen 2,17 Prozent. Bei den BVG-Kassen betrug die Verzinsung durchschnittlich 1,70 Prozent. • Die Vermögensrendite betrug bei den BVG-Kassen im Durchschnitt 6,22 Prozent. Dieser Wert liegt leicht unter den 6,26 Prozent der gesamten teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen. Die leicht tiefere Rendite lässt sich durch den Umstand erklären, dass die durchschnittliche Aktienquote bei den BVG-Kassen rund 2 Prozentpunkte tiefer liegt. • Bei Betrachtung des Verhältnisses des Vorsorgekapitals der Aktiven zu den Rentnern fällt auf, dass bei allen teilnehmenden Kassen 51 Prozent des Vorsorgekapitals den Aktiven zuzuordnen ist und 49 Prozent den Rentnern. Bei den privatrechtlichen BVG-Kassen entfallen 71 Prozent der Vorsorgekapitalien auf die Aktiven und nur 29 Prozent auf die Rentenbezüger. Der signifikant tiefere Anteil des Vorsorgekapitals der Rentner lässt sich darauf 23 08.09.14 12:06 Grafik 1: Renditeentwicklung der 10-jährigen Bundesobligation zurückführen, dass einerseits BVG-Kassen ihre Tätigkeit in der Regel erst 1985 aufgenommen haben und anderer seits viele dieser Kassen bis vor rund zehn Jahren ihre Altersrentner bei Lebensversicherungsgesellschaften eingekauft und nicht autonom geführt haben. Zinssatz in Prozent 8 7 6 5 4 1.1.1985: 4.6% 3 2 1 0 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 Grafik 2: 12 Monate rollierende Rendite 12-Monate rollierende Rendite in % 30 25 20 15 10 5 0 –5 –10 –15 1986 1989 1992 1995 1998 2001 2004 2007 ■ Pictet-BVG-93-Index ■ Trend Pictet-93-Index ■ Benötigte Rendite für UWS von 6.8% im Jahr 2015 2010 2013 Die Ausgangslage der BVG-Kassen per 1.1.2014 ist mit einem gewichteten durchschnittlichen Deckungsgrad von 109,1 Prozent und einem durchschnittlichen angewendeten tech nischen Zins von 2,90 Prozent somit ganz ähnlich wie für die umhüllenden Kassen. Aufgrund des aktuellen Tiefzinsniveaus sind die Pensionskassen stark gefordert, die benötigte Rendite für die Erhaltung des Deckungsgrades zu erzielen. Konnte eine Pensionskasse im Jahr 1985 mit einer 10-jäh rigen Bundesanleihe eine Rendite von 4,6 Prozent er wirtschaften, sind es per 30. Juni 2014 lediglich noch 0,7 Prozent. Erheblich tieferes Renditepotenzial Das Renditepotenzial hat sich somit um fast 4 Prozentpunkte reduziert. Pictet hat in einer Studie zu den langfristigen Renditemöglichkeiten von Obligationen und Aktien festge stellt, dass mit Aktien langfristig Renditen erzielt werden können, die rund 2 bis 3 Prozentpunkte über den Obligatio nenrenditen liegen. Vor diesem Hintergrund muss gefolgert werden, dass sich bei gleicher Anlagestrategie die erwartete Rendite einer Pensionskasse ebenfalls um rund 4 Prozentpunkte vermindert hat. Der BVG-Mindestzins wurde immerhin von 4,0 Prozent auf 1,75 Prozent (ab 1.1.2014) gesenkt, der Umwandlungssatz, sprich die viel entscheidendere lebenslängliche Rentengarantie, hingegen hat sich nur ungenügend von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent ermässigt, und dies erst noch nach zehn Jahren! Weiter kommt für die Pensionskassen erschwerend hinzu, dass sich seit der BVG-Einführung die Lebenserwartung im Alter 65 für einen Mann um 4,3 Jahre und für eine Frau um 2,6 Jahre erhöht hat. Mit anderen Worten: Die Pensionskasse kann auf ihrem investierten Kapital nur eine um rund 4 Prozentpunkte tiefere – also ziemlich genau halbierte – Rendite erzielen und muss gleichzeitig eine im Durchschnitt für Männer um 4 und für Frauen fast 3 Jahre längere Altersrente ausbezahlen. Grafik 2 zeigt die 12 Monate rollierende Rendite des repräsentativen Pictet-93-Index (ohne Kosten). Seit gut 24 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 24 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 zehn Jahren ist es nicht mehr möglich, mit dem investierten Rentnerkapital die für einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent benötigte Rendite von 4,9 Prozent zu erwirtschaften. Nachfolgend wird untersucht, wie hoch die für eine durchschnittliche BVG-Kasse benötigte Gesamtrendite ist, um das durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Leistungsniveau zu erhalten. Dazu dienen uns folgende Ausgangslage und folgende Annahmen: • BVG-Kasse mit Deckungsgrad 109,1 Prozent und technischem Zinssatz von 3,0 Prozent per 31.12.2013 • Zusatzbeitrag deckt exakt die Kosten zur Finanzierung der Risiko- und Verwaltungskosten • Altersgutschriften und Sparbeiträge sowie sämtliche Leistungen gemäss BVG, also insbesondere Umwandlungssatz im Alter 65/64 von 6,80 Prozent, Verzinsung Altersguthaben von 1,75 Prozent (BVG-Zins) • Technische Grundlagen BVG 2010 (Periodentafeln 2011) • Anteil Vorsorgekapital der Aktiven am gesamten Vorsorgekapital nimmt von heute 71 Prozent über die nächsten zehn Jahre auf 61 Prozent ab • Jährlich werden 5 Prozent der Vorsorgekapitalien der Aktiven in Altersrenten umgewandelt • Für die aktuelle Anlagestrategie wird eine erwartete Rendite von 3,0 Prozent pro Jahr zugrunde gelegt Grafik 3: Deckungsgradverlauf Deckungsgrad in % 130 125 120 115 110 105 100 95 90 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 ■ Deckungsgrad (erwirtschaftete Rendite = 4.0%) ■ Deckungsgrad (erwirtschaftete Rendite = 3.0%) ■ Deckungsgrad (erwirtschaftete Rendite = 2.0%) Konsequenzen für die Finanzierung Da der BVG-Umwandlungssatz 6,8 Prozent und der ver sicherungstechnisch neutrale Satz heute rund 5,9 Prozent beträgt, erhalten Neurentner eine rund 15 Prozent zu hohe Altersrente. Falls die Pensionskasse einen Umwandlungssatz von 5,9 Prozent (statt 6,8 Prozent) anwenden würde, wäre die Soll-Rendite, also das Renditeerfordernis, für einen konstanten Deckungsgrad rund 0,5 Prozentpunkte pro Jahr tiefer. Falls die zukünftige Rendite nun lediglich 2 Prozent statt der benötigen 3 Prozent beträgt, fällt die BVGKasse nach rund acht Jahren in eine Unterdeckung. Dann muss die BVG-Kasse Sanierungsbeiträge einfordern, da nur während maximal fünf Jahren eine Unterschreitung des BVG-Mindestzinssatzes um 0,5 Prozentpunkten erlaubt ist. Der Effekt dieser Minderverzinsung ist bescheiden. Werden die Kosten der weiter ansteigenden Lebenser wartung miteinbezogen, müssten noch zusätzlich rund 0,5 Renditeprozente erwirtschaftet oder der Umwand lungssatz müsste um weitere 0,3 Prozentpunkte tiefer an gesetzt werden. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 25 25 08.09.14 12:06 Zu optimistische Altersvorsorge 2020 Es folgt, dass sich eine BVG-Kasse nur im Gleichgewicht halten kann, falls wirklich ansprechende Renditen von 3,0 Prozent beziehungsweise mit der steigenden Lebens erwartung von 3,5 Prozent erzielt werden. Falls die Renditen im Bereich von 2,0 Prozent bis 3,0 Prozent liegen, kommt die Pensionskasse nicht umhin, den Zusatzbeitrag um eine "Umwandlungssatzprämie" zu erhöhen oder Sanierungsbeiträge zu erheben. Sollte das Tiefzinsumfeld anhalten, muss also die Höhe des Zusatzbeitrags angepasst werden oder der Gesetzgeber nimmt im Rahmen der Altersvorsorge 2020 deutliche Abstriche beim ver sprochenen Umwandlungssatz vor. Eine schrittweise Absenkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent, wie im Paket Altersvorsorge 2020 vorgesehen, ermöglicht keine nachhaltige Entspannung der finanziellen Lage der BVGPensionskassen. 26 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 26 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 Gespräch mit Thomas Hohl, Mitglied der OAK-Kommission Von der repressiven zur risikobasierten Aufsicht Thomas Hohl, Mitglied der OAK-Kommission Mit der Strukturreform wurde die Aufsicht über die Pensionskassen fundamental umgestaltet. Das Ziel waren: Entflechtung der Verantwortlichkeiten, grössere Transparenz und Vereinheitlichung der Praxis. Es kann keine Überraschung sein, dass der Wechsel nicht ganz ohne Friktionen abläuft. Thomas Hohl, Mitglied der Oberaufsichtskommission und früherer Geschäftsführer der Pensionskasse Migros, äussert sich zu aktuellen Fragen der Aufsicht aus Perspektive der OAK. Dabei kommt auch der geplante "Risikodialog" zur Sprache, den die OAK im Falle grösserer eingegangener Risiken via Direktaufsicht mit den betroffenen Pensionskassen führen will. Die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge hat eine Neuorganisation der Aufsicht mit sich gebracht, mit einer Oberaufsichtskommission (kurz: OAK) und den kantonalen respektive regionalen Aufsichtsbehörden. Bewährt sich diese Organi sation? Thomas Hohl: Schon vor der Strukturreform gab es eine Oberaufsicht; der Bundesrat hatte diese Aufgabe inne. In der damals gültigen Verordnung waren diesbezügliche Tätigkeiten weitgehend an das Bundesamt für Sozialver sicherungen (kurz: BSV) delegiert. Der Bereich BVG des BSV war nicht nur für die Beaufsichtigung von BVG-regis trierten Kassen von nationalem und internationalem Charakter, sondern auch für die Beaufsichtigung der kantonalen Aufsichtsbehörden zuständig. Zudem erarbeitete das BSV Entwürfe zur Gesetzesentwicklung sowie Verordnungen und interpretierte diese auch gleich in Mitteilungen. Die Strukturreform hat eine Entflechtung der Zus tändigkeiten und somit Klarheit geschaffen. So werden nun alle BVG-registrierten Kassen einzig und allein von den kantonalen, respektive regionalen Aufsichtsbehörden (kurz: Direktaufsicht) beaufsichtigt. Weiter ist es heute Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 27 nicht mehr möglich, dass eine weitere kantonale Instanz (zum Beispiel ein Finanzdepartement) eine öffentlich-recht liche Vorsorgeeinrichtung beaufsichtigt oder dass das Personal der Direktaufsicht in einer von ihr selbst beaufsichtigten Kasse versichert ist. Kommt dazu, dass die Direkt aufsicht nun von öffentlich-rechtlichen Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit wahrgenommen wird. Die OAK selbst ist eine verwaltungsunabhängige, ausserparlamentarische Kommission und beaufsichtigt ihrerseits die Auffangein richtung, den Sicherheitsfonds und die Anlagestiftungen direkt. Es ist heute, nach knapp zweieinhalb Jahren, noch zu früh, um abschliessend feststellen zu können, ob sich die neue Organisation auf lange Sicht bewähren wird. Die Chancen hierfür stehen aber gut. Verstärkt die OAK die oft monierte Überregu lierung in der beruflichen Vorsorge nicht noch zusätzlich? Zunächst müssen wir festhalten, was genau unter Regulierung verstanden wird. Wenn zusätzliche, neue Gesetze oder Verordnungen gemeint sind, so ginge eine solche Kritik an der OAK fehl, da jene Kompetenzen weiterhin beim Parlament, beim Bundesrat und beim BSV (Ausarbeitung der Entwürfe) angesiedelt sind. Die OAK kann lediglich Wei sungen erlassen, wo ihr das Gesetz eine entsprechende Kompetenz zugesteht. Neben Weisungen kennt die OAK noch die schwächere Form der Mitteilung, wo Unklarheiten und Einzelfragen, die in der Aufsichtspraxis entstehen, geklärt werden können. Ein weiterer Kritikpunkt sind die hohen Aufsichtsabgaben. Was sagen Sie dazu? Die in der Verordnung (BVV 1) festgehaltenen Aufsichtsabgaben wurden vom BSV ausgearbeitet. Die OAK stellte fest, dass ihre jährlichen Gesamtausgaben vorgängig vom BSV zu hoch eingeschätzt worden sind, und hat deshalb beim Bundesrat eine Verordnungsänderung in dem Sinne beantragt, dass nur die effektiven Ausgaben gedeckt werden sollen. Einen Überschuss zu erzielen, war nie Absicht der OAK, denn ein solcher müsste von der OAK ohnehin zwingend an die allgemeinen Bundesmittel abgeliefert werden. Nebst der Aufsichtsgebühr der Direktaufsicht führt die neue, zusätzliche Aufsichtsabgabe pro Versicherten dazu, dass sich bei grossen Kassen die gesamten Aufsichtskosten nicht nur prozentual, sondern gleich um ein Mehrfaches erhöht 27 08.09.14 12:06 haben. Leider wurde versäumt, ein Abgabetop einzubauen, denn es ist nicht anzunehmen, dass die Aufsichtstätigkeit pro Kasse bei 5000 wesentlich höher ist als bei 500 Ver sicherten. Bei aller Kritik geht zudem ein Punkt vergessen: Dem Verursacherprinzip wird in der beruflichen Vorsorge bei der Aufsicht nachgelebt, indem nicht mehr der Steuerzahler, sondern die Vorsorgeeinrichtungen, die Versicherten und die Teilnehmer an den kostenpflichtigen Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen der Direktaufsicht den grössten Teil der Kosten für die Aufsicht tragen. Wie definieren Sie die Hauptaufgabe der OAK? Aufgabe der OAK ist es, einerseits für die einheitliche Aufsichtspraxis und andererseits für die Stabilität des Systems der beruflichen Vorsorge zu sorgen. Auf den ersten Blick erscheint dies eine sehr umfassende Aufgabe zu sein. Ist es auch, nur ist zuzugeben, dass mindestens zwei Grossrisiken einer Vorsorgeeinrichtung ausserhalb einer möglichen Beeinflussung durch die Aufsicht liegen: nämlich das Schicksal der Arbeitgeberfirma (zum Beispiel verursacht durch den steten Strukturwandel in der Wirtschaft) und ein länger dauernder Ausfall eines grossen Vermögensrenditeträgers (zum Beispiel lange Börsenturbulenzen). Die absolute Sicherheit kann also auch die OAK nicht garantieren. Ein Ziel der Strukturreform war die Stärkung des Aufsichtssystems. Aufsichtsmittel, die für diese Stärkung zur Verfügung stehen, sind der Erlass von Verfügungen, Standards und Weisungen und die Durchführung von Audits und Inspektionen bei der Direktaufsicht. Durch die frühzeitige Erhebung der finanziellen Lage der einzelnen Kassen soll die Direktaufsicht in die Lage versetzt werden, rechtzeitig Problemfälle zu erkennen und zu entsprechend handeln. Künftig soll es neue Risikokennzahlen und einen Risikodialog mit den Vorsorgeeinrichtungen geben. Was können Sie hierzu sagen? Ausgehend von der jährlichen Umfrage zur finanziellen Lage der Kassen hat die OAK begonnen, einzelne Angaben zu gewichten, um so eine differenzierte Risikoein schätzung zu erhalten. Auch auf der Ebene der Direktaufsicht (vor allem beim Kanton Zürich) sind Bemühungen in ähnlicher Richtung im Gange, wobei hier auch die Kammer der Experten für die berufliche Vorsorge, der ASIP, die Treuhandkammer und die OAK involviert sind. 28 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 28 Folgende Punkte möchte ich vorab festhalten: •Die oberste Verantwortung hat das jeweilige oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung; daran ändert sich auch in der Zukunft nichts. •Es kann nicht falsch sein, die verantwortlichen Stiftungsräte genauer hinschauen zu lassen, wenn grosse Risiken eingegangen werden. •Einer Kasse aufzuzeigen, wo sie insgesamt risikomässig im Quervergleich zu anderen Kassen steht, kann für ihre Entscheidfindung hilfreich sein. •Die bisherige Aufgabenstellung der Experten für die berufliche Vorsorge soll in keiner Weise tangiert werden (vgl. beispielsweise BVV 2 Art. 41). •Ziel ist es, jährlich diejenigen Kassen erkennen zu können, die ein zu hohes Risiko eingehen. •Mit der Bereitstellung von verlässlichen Informationen soll es der Direktaufsicht bei Bedarf ermöglicht werden, künftig mit dem Stiftungsrat in einen Risikodialog zu treten. •Bei der Direktaufsicht ist zu berücksichtigen, ob einerseits genügend zeitliche Kapazität und andererseits entsprechend geschultes Personal zur Verfügung steht. •Viele Fragen sind zurzeit noch offen; von einem gesamtschweizerischen "roll-out" kann noch keine Rede sein. Ein neues System muss zuverlässig, einfach, praktikabel und verständlich sein. Angedacht ist, dass jeweils nur die wirklich heiklen Fälle eruiert werden, was prozentual eher eine kleine Anzahl der beaufsichtigten Kassen bedeuten müsste. Es ist ja nicht so, dass in der beruflichen Vorsorge vieles im Argen liegen würde, ganz im Gegenteil. Für mich persönlich denkbar ist ein vom Experten für die berufliche Vorsorge (für seine schon geprüften Zahlen) und vom Stiftungsrat (bezüglich noch nicht extern geprüfter Zahlen) unterschriebenes Beiblatt zum Jahresbericht, das spezielle Zusatzfragen beinhaltet. Letztlich müssen wir uns bewusst sein, dass die grosse Vielfalt und die noch vorhandene Flexibilität in der beruflichen Vorsorge absolut positiv zu bewerten sind. Einschränkungen oder gar Uniformierungen auf Kassenebene bergen die grosse Gefahr, dass alle Beteiligten einmal "in die falsche Richtung" laufen könnten. Besteht dabei nicht die Gefahr der Verwischung von Verantwortlichkeiten? Dieser Gefahr ist sich die OAK durchaus bewusst. Unsere Absicht ist weder eine Vermischung noch eine Teilung der Verantwortlichkeit. Die volle Verantwortung ist und bleibt Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 beim obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung angesiedelt. Erkennt die OAK in der Aufsichtspraxis eine Verbesserungsmöglichkeit, so wird sie bestrebt sein, dies gesamtschweizerisch der Direktaufsicht kundzutun. Nehmen Sie als Beispiel die Gründungsphase einer Vorsorgeeinrichtung. Zwischen der Gründung, der Entgegennahme erster Vorsorgegelder und der erstmaligen Einreichung einer Jahresrechnung an die Direktaufsicht können viele Monate vergehen. In den vergangenen zehn Jahren sind Fälle publiziert worden, wo genau während dieser Gründungsphase Vorsorgevermögen verschwunden sind. Eine Möglichkeit wäre, solche Gründungsphasen mit hoher Priorität begleiten zu lassen beziehungsweise bei der Direktaufsicht als Chefsache zu betrachten. Woher kommt die Tendenz zu präventiver Aufsicht, oder risikoorientierter Aufsicht, wie dies bei der OAK heisst? Wer die Erläuterungen des BSV zur Strukturreform genauer liest, erkennt an mindestens zwei Stellen (Erläuternder Bericht zu den Änderungen der Verordnungen im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge sowie der Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Kör perschaften, BSV, Juni 2011, Seiten 3 und 5), dass das Bundesamt der neuen Oberaufsicht eine insgesamt aktivere und regulatorisch weitergehende Funktion zuerkennt, als dies die alte Oberaufsicht wahrgenommen hat. Wörtlich heisst es auf Seite 5: "Die Aufsicht soll nicht mehr vorwiegend repressiv ausgerichtet sein, sondern prudentielle, risiko basierte Ansätze verfolgen." Die Strukturreform bot die Chance, die bisherige Aufsichtstätigkeit zu überdenken. Schaut man die verhältnismässig wenigen "Unglücksfälle" in der beruflichen Vorsorge an, bei denen der Sicherheitsfonds mit Leistungserbringung eingreifen musste, so kann festgestellt werden, dass ein zu zögerliches Vorgehen der Aufsicht, nebst nicht genauem Hinsehen der Revisionsgesellschaften und der falschen Risikoeinschätzung durch die Stiftungsräte, als Ursache in Erscheinung getreten ist. Ist die OAK diesbezüglich kompetenter als die Stiftungsräte und die Revisionsgesellschaften? Es kann sich hier nicht um die Frage drehen, wer kompetenter sei. Jeder Akteur in der beruflichen Vorsorge hat die ihm von der Gesetzgebung zugewiesene spezifische Aufgabenstellung. Die fachmännisch gute Arbeitserledigung und Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 29 das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen Aufgaben und Kompetenzen ermöglichen das Erreichen des gemeinsamen Zieles, nämlich die Wahrung der Stabilität des Systems der beruflichen Vorsorge, damit auch künftige Rentnergenerationen auf den Erhalt ihrer reglementarisch versprochenen Leistungen vertrauen können. Transparenzvorschrift – hat die OAK hier nicht überbordet? Ein Manko in der Argumentation der Branche der beruf lichen Vorsorge bei der verloren gegangenen Abstimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes war, dass den falschen Behauptungen bezüglich angeblich zu hoher Vermögensverwaltungskosten nicht mit gesicherten Zahlen ent gegengetreten werden konnte. Der Gesetzgeber hatte zuvor von den Kassen aber auch keine präziseren Angaben verlangt. Die OAK hat mit ihrem Transparenzerlass in Sachen Vermögensverwaltungskosten sicherlich nicht übertrieben. Es ist eher so, dass wir dafür Lob erhalten. Und es gibt gar Kassenverwalter, die durchaus freiwillig noch mehr aus weisen oder ausweisen würden als von der OAK verlangt. Wichtig ist, dass beim Mass der gesuchten Transparenz kein "overkill" und kein "l’art pour l’art" stattfindet. Transparenz schafft Vertrauen, und dagegen kann nun niemand ernsthaft etwas haben. Die Frage ist doch auch: Hat man im Verhältnis zum Mehraufwand für die Kassen einen vernünftigen Mehrwert für die Versicherten geschaffen oder nicht? Interessant zu beobachten sein wird, ob ein genügend gros ser indirekter Druck nun auf diejenigen Anbieter entstan den ist, die ihrerseits noch keine oder eine ungenügende Kostentransparenz bei ihren Anlageprodukten kennen. Erwähnenswert ist die Vorgehensweise der OAK: Zunächst wurde intern in einer kleinen Arbeitsgruppe von Spezialis tinnen und Spezialisten (teils Mitglieder der Kommission, teils Mitarbeitende des Sekretariats) nach Lösungen gesucht. Dieser Entwurf wurde dann von der Kommission behandelt und anschliessend an interessierte Kreise zur Vernehmlassung weitergeleitet. Nach Verarbeitung der Resultate der Vernehmlassung hat die Kommission die Transparenzweisung erlassen. Dank dieser umsichtigen Vorgehensweise konnte ein gutes und breit akzeptiertes Resultat erzielt werden. Das Konzept des Kostenausweises der OAK findet auch international Beachtung und Anerkennung. 29 08.09.14 12:06 Vielfach scheint aber der Eindruck entstanden zu sein, dass Transparenz gegenüber der Rendite übergewichtet wird. Die erstmalige Erfüllung der Transparenzvorschriften war mit einem zeitlichen Mehraufwand verbunden. Dies wird sich möglicherweise in geringfügig höheren Verwaltungskosten in der Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtungen manifestieren. Der Folgeaufwand in den kommenden Jahren wird aber eher geringer sein. Ob nun aber die jährliche Gesamtrendite der Kassen durch die Tranzparenzvorschriften nachhaltig spürbar belastet wird, wage ich zu bezweifeln. Dies auch deshalb, weil die Anbieter von Anlageprodukten in einem starken Preiswettbewerb stehen und der Transparenzerlass bei den Anlageverantwortlichen der Kassen zu einer Kostensensibilisierung geführt hat. Eine vom Bund in Auftrag gegebene und publizierte Studie hat bekanntlich aufgezeigt, dass die Vermögensverwaltungs kosten unserer Pensionskassen im internationalen Vergleich sehr massvoll sind. Wenn von mangelnder Transparenz und hohen Kosten die Rede ist, so sind meistens die alter nativen Anlagen wie Hedge Funds und Private Equity gemeint. Wichtig ist aber auch hier, was am Schluss herausschaut. Wenn der Anleger trotz der höheren Kosten und der grösseren Risiken (zum Beispiel längere Haltedauer, mangelnde Handelbarkeit) angemessen entschädigt wird, kann ich nicht viel Negatives erkennen. Als Beimischung zu einem breit diversifizierten grossen Anlagevermögen haben solche Anlagevehikel durchaus ihre Berechtigung. Letztlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass es hier ein Spezialwissen braucht, eben wegen der fehlenden Kosten transparenz und des langen Anlagehorizonts und aufgrund der Tatsache, dass die Rendite erst im Nachhinein bekannt wird, die hohen Kosten aber immer anfallen. 30 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 30 Wie ist das Verhältnis der OAK zur Direktaufsicht? Die Strukturreform hat die von der Mehrheit der Parlamentarier, der Branche der beruflichen Vorsorge und der bis herigen Aufsicht gewünschte Aufsichtsorganisation gebracht. Durch regelmässige Sitzungen zwischen der Direktaufsicht und der OAK konnte sich das Verhältnis relativ rasch einspielen. Offene Konflikte sind keine vorhanden. Fragen werden offen diskutiert. Die jährlichen Inspektionen verlaufen in einer guten Atmosphäre. Die gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis braucht Zeit. Rascher zu haben sind Standardisierungen von Richtlinien der Re visionsgesellschaften und der Experten für die berufliche Vorsorge. Gemeinsam mit der OAK haben die Treuhandkammer und die Kammer der Experten für die berufliche Vorsorge diverse ihrer Fachrichtlinien aktualisiert und die OAK hat anschliessend mittels Weisung diese Fachricht linien zum Standard für die ganze Schweiz erhoben. Dies bedeutet, dass auch Nichtmitglieder dieser Fachverbände die Standards anzuwenden haben. Die OAK hat auch Mindeststandards für die jährliche Berichterstattung der Direkt aufsicht an die OAK erlassen. Herr Hohl, wir danken für das Gespräch. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 Resultate der Umfrage 2014 Inhaltsübersicht AEinleitung 33 B Vorsorgeeinrichtungen und Versicherte 1 Die Umfrageteilnehmer: Rechtsform, Vermögen, Destinatäre 2 Vorsorgevermögen und Rechtsform 3 Gliederung der teilnehmenden Kasse nach Versicherten und Rechtsform 4 Teilnehmende Kassen nach Rechtsform und Primat 5 Rentenbezüger und Aktive 6 Leistungshöhe und BVG 7 Leistungshöhe bei einem Lohn von CHF 80 000 8 Anstieg des ordentlichen Rücktrittsalters seit 2006 9 Die verwendeten technischen Grundlagen 10 Anwendung des Koordinationsabzugs 11 Wahlmöglichkeit bei den Vorsorgeplänen 35 C Asset Allocation 12 Entwicklung der Asset Allocation seit 2005 13 Die Entwicklung der Aktienquote seit 2004 14 Asset Allocation: Ist versus Ziel 15 Interne und externe Vermögensverwaltung 41 DPerformance 16 Performanceentwicklung seit 2004 17 Die Streuung der Performancewerte 2013 18 Abhängigkeit der Performance von der Aktienquote 19 Die langfristig angestrebten Perfomancewerte 20 Die notwendige Sollrendite 21 Performancewerte über acht Jahre 43 E 46 Deckungsgrad 22 Entwicklung der vermögensgewichteten Deckungsgrade, 2004 bis Q2 2014 23 Entwicklung der Deckungsgrade seit 2010 24 Verteilung der Deckungsgrade nach Anzahl Vorsorgeeinrichtungen 25 Verteilung der Deckungsgrade 2008/2011/2013 FVerzinsung 26 Verzinsung des Sparkapitals seit 2011 27 Höhe des technischen Zinssatzes im Beitragsprimat 2007/2010/2013 49 GUmwandlungssatz 28 Entwicklung der Umwandlungssätze für Männer seit 2002 29 Beschlüsse zur Senkung des Umwandlungssatzes 30 Inkraftsetzung und Abschluss von Umwandlungssatzsenkungen 31 Kompensationsmassnahmen bei Umwandlungssatzsenkungen 32 Anteil der Kapitalbezüger unter den Neurentnern 50 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 31 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 31 08.09.14 12:06 H Verwaltungs- und Anlagekosten 33 Gliederung der Durchführungskosten 34 Gesamtkosten pro Destinatär nach Firmengrösse 35 Jährliche allgemeine Verwaltungskosten pro Destinatär 36 Transparenz bei den Vermögensverwaltungskosten 37Kostentransparenzquote 53 I Quersubventionierung, variable Rentenmodelle und Altersvorsorge 2020 38 Aufteilung der Destinatäre und des Vermögens 39 Höhe der Quersubventionierung 40 Die Behandlung variabler Rentenmodelle im Stiftungsrat 41 Beurteilung der Altersvorsorge 2020 durch die Vorsorgeeinrichtungen 42 Zahlungen an die Übergangsgeneration gemäss Altersvorsorge 2020 56 32 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 32 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 AEinleitung Die 14. Swisscanto Umfrage liefert ein detailliertes Bild vom Stand und den Tendenzen der beruflichen Vorsorge der Schweiz. Erneut haben sich mit lediglich zwei Ausnahmen alle kantonalen Vorsorgeeinrichtungen sowie die Kasse des Bundes beteiligt. Auch die Vorsorgeeinrichtungen der SMI-Gesellschaften sind fast vollständig vertreten. Es haben aber auch zahlreiche kleine und mittlere Pensionskassen den nicht geringen Aufwand zum Ausfüllen des Fragebogens auf sich genommen, wofür ihnen unser Dank gebührt. Die Gesamtzahl von 370 Teilnehmern und das damit erfasste Vermögen von 506 Milliarden Franken sowie von 2,8 Millionen Destinatären stellen Rekordwerte dar. Be züglich Vermögen und Destinatären sind damit wiederum rund zwei Drittel der beruflichen Vorsorge erfasst, was entsprechend aussagekräftige Analysen erlaubt. Nach einem weiteren Jahr mit einer ausgezeichneten Per formance hat sich die Finanzierungssituation der Vorsorgeeinrichtungen nochmals verbessert. Per 30. Juni hat die Hochrechnung des Swisscanto Pensionskassen-Monitors auf Basis der Angaben der Umfrageteilnehmer für die privatrechtlichen Kassen einen vermögensgewichteten Deckungsgrad von 113% ergeben, womit sie bereits nahe dem Punkt mit ausreichenden Schwankungsreserven sind. Zurück liegen die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung mit 103%; die Kassen mit Staatsgarantie erreichten 76%. Das gute Anlagejahr 2013, das sich in den Zahlen spiegelt, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Pensions kassen in den letzten Jahren mit den anhaltend rekordtiefen Zinsen und den Einbussen im Jahr 2008 ihre finanzielle Stabilität nur mit teilweise einschneidenden Massnahmen zu sichern vermochten. Dazu gehört neben den Sanierungsmassnahmen die verbreitete und teilweise markante Senkung der Umwandlungssätze, die nun seit rund zehn Jahren anhält, in jüngerer Zeit aber noch eine Beschleunigung erfahren hat. Die Umfrage liefert zu diesem Thema eine Reihe aufschlussreicher Daten. Erkennbar wird, in welchem Ausmass die ungenügende Leistungsfähigkeit des "dritten Beitragszahlers" kompensiert werden muss. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 33 Die mit der Senkung der Umwandlungssätze verminderte Rentenleistung kann nur vermieden werden durch Ausgleichsmassnahmen wie Erhöhung der Beiträge, Zuschüsse an das Vorsorgekapital oder durch reglementarische Eingriffe wie etwa die Erhöhung des reglementarischen Rücktritts alters. Längst nicht alle Pensionskassen scheinen jedoch in der Lage, für den notwendigen Ausgleich zu sorgen. Vor diesem Hintergrund wird auch die Notwendigkeit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Rahmen der "Altersvorsorge 2020" verständlich. Wird berücksichtigt, dass der durchschnittliche Zielwert der von den Umfrageteilnehmern angegebenen Senkungen mit 5,99% bereits unter der vom Bundesrat anvisierten Grösse von 6% liegt und mit den gesetzlichen Massnahmen zudem ein Zeitraum bis mindestens 2025 abgedeckt werden soll, so drängt sich der Schluss auf, dass der vorgeschlagene Schritt wohl nicht ausreicht und bei seiner noch keineswegs gesicherten Realisierung in einigen Jahren bereits wieder hinter den aktuarischen Notwendigkeiten zurück liegen dürfte. Diese Einschätzung wird durch die Tatsache erhärtet, dass schon heute viele umhüllende Vorsorgeeinrichtungen Sätze von deutlich unter 6% zur Anwendung bringen oder in naher Zukunft einführen wollen. Das Berichtsjahr mit seiner guten Performance ändert nichts Grundlegendes an dieser Tatsache. 6,26% Performance wurde durchschnittlich erzielt, nach 7,17% im Vorjahr. Aber damit konnten wie schon 2012 vielfach nur die Lücken geschlossen werden, welche die vorausgegangenen schwachen und teilweise schwierigen Jahre gerissen hatten. Über acht Jahre beläuft sich der Mittelwert der Renditen lediglich auf 2,7% und liegt damit deutlich unter dem er mittelten Wert der Sollrenditen von 3,1%. 33 08.09.14 12:06 Ein unerfreulicher Nebeneffekt der Kapitalmarktverhältnisse betrifft die Ungleichbehandlung von Aktiven und Rentnern. Letztere geniessen eine gesetzliche Leistungsgarantie, was ihnen auf der Basis des geltenden Mindestumwandlungs satzes derzeit eine weit höhere Verzinsung ihrer Guthaben sichert als den Aktiven, deren Verzinsung sich in der Regel am weit tieferen BVG-Mindestzins orientiert. Die damit ausgelöste Quersubventionierung der Rentner durch die Akti- ven ist ein viel diskutiertes Thema. Allerdings werden die damit verbundenen Fragen nur in wenigen Fällen konkret aufgegriffen. Nur gerade jede fünfte der befragten Kassen hat für ihren Fall Schätzungen oder gar konkrete Berech nungen über die Höhe der Umverteilung angestellt. Das ermittelte Ausmass liegt zudem unter den Berechnungen anderer Studien. Die Vorsorgeeinrichtungen sind auf der Suche nach Möglichkeiten, die einseitigen Sicherstellungen der Rentner zulasten der Aktiven etwas zu relativieren. Viel Diskussionsstoff hat das bei der Pensionskasse SBB andiskutierte, im vergangenen Sommer aber endgültig aufgegebene Projekt variabler Renten gegeben. Die mediale Reaktion wie auch die Stellungnahmen auf Arbeitnehmerseite waren überwiegend ablehnend. Im Rahmen der Umfrage ergab sich, dass etwa ein Viertel der teilnehmenden Kassen solche Modelle bereits diskutiert hat, wobei das Interesse mit der Grösse der Einrichtung zunimmt. Näher geprüft und abgelehnt haben das System 8% der Kassen, näher geprüft und seine Einführung beschlossen immerhin 2%. Der negative Entscheid bei der Pensionskasse SBB dürfte die weitere Verbreitung des Modells zumindest kurzfristig bremsen. Die Umfrage ist auch auf das aktuell zentrale Thema der "Altersvorsorge 2020" eingegangen. Volle Unterstützung finden die Vorschläge des Bundesrates nicht. Das war auch nicht zu erwarten. Aber immerhin 67% der Teilnehmer unterstützen das Vorhaben in der Form, wie es in die Vernehmlassung gegangen ist, wenn auch mehrheitlich mit gewissen Vorbehalten. Aber diese Einstellung ist weit positiver, als sie etwa auf Seite der Sozialpartner oder der Parteien anzutreffen ist. Ganz klar begrüsst wird die Einführung eines einheitlichen Referenzalters für beide Geschlechter von 65 Jahren. Auch die Senkung des Mindestumwandlungs satzes auf 6% wird von fast 80% unterstützt. Mehrheitlich abgelehnt wird hingegen die Erhöhung des Mindestalters für den Rentenbezug auf 62 Jahre. Auch die Idee zentralisierter Einmalzahlungen an die Übergangsgeneration findet keinen Zuspruch. Sie wäre für die Pensionskassen mit der Führung einer doppelten Schattenrechnung während 25 Jahren verbunden. Die Vorsorgeeinrichtungen sind einerseits durch die Unsicher heiten auf den Anlagemärkten gefordert, andererseits stehen sie im Fokus einer intensiven politischen Auseinanderset zung. Hinzu kommen stetig wachsende Anforderungen bezüglich Transparenz, Governance und Kosteneffizienz. Auch die regulatorischen Bedingungen haben sich in den letzten Jahren nochmals massiv verschärft. Angesichts dieser Entwicklung muss der beruflichen Vorsorge für die Bewäl tigung der aktuellen Herausforderungen ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Sie bietet den Erwerbstätigen gute bis ausgezeichnete Leistungen bei hoher Sicherheit. Ihre Leistungsfähigkeit darf aber nicht durch politisch motivierte Forderungen und Manöver überfordert werden. Möglicherweise wurde bereits ein Limit erreicht, das nicht mutwillig getestet werden sollte. Peter Wirth Vorsorgeforum 34 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 34 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 B Vorsorgeeinrichtungen und Versicherte 1 Die Umfrageteilnehmer: Rechtsform, Vermögen, Destinatäre Teilnehmende autonome und teilautonome Vorsorgeeinrichtungen 370 (Vorjahr 343) Erfasstes Vorsorgevermögen CHF 506 (481) Mrd. Pensionskassen und geschlossene Gemeinschaftsstiftungen 318 (297), davon 43 (51) öffentlich-rechtliche, 28 mit und 15 ohne Vollkapitalisierung (1 Vorsorgeeinrichtung ohne Angabe) Vorsorgevermögen CHF 342 (326) Mrd. Offene Gemeinschaftsstiftungen 35 (28), davon 7 öffentlich-rechtliche Vorsorgevermögen CHF 95 (81) Mrd. Sammelstiftungen 17 (18), davon 2 öffentlich-rechtliche Vorsorgevermögen CHF 69 (75) Mrd. Anzahl Destinatäre 2.8 (2.8) Mio. Aktive 2.1 Mio., davon 0.6 Mio. in öffentlich-rechtlichen und 1.5 Mio. in privatrechtlichen VE Rentenbezüger 0.7 Mio., davon 0.3 Mio. in öffentlich-rechtlichen und 0.4 Mio. in privatrechtlichen VE Die Umfrage 2014 (mit Daten per 31.12.2013) ist wiederum auf grosse Resonanz bei den angefragten Vorsorgeein richtungen gestossen. Sowohl bei der Anzahl Teilnehmer wie beim erfassten Vermögen wurden Höchstwerte erreicht. Die Swisscanto Umfrage hat damit ihre Bedeutung für die berufliche Vorsorge der Schweiz bestätigt und liefert Re sultate, die für die Gesamtheit der 2. Säule als repräsentativ gelten dürfen. 95% der teilnehmenden Kassen sind registriert, entsprechend 5% (17 Kassen) sind nichtregistrierte. Es handelt sich dabei ausschliesslich um private Kassen, die Leistungen im überobligatorischen Bereich erbringen. Insgesamt 7 öffentlich-rechtliche und 39 privatrechtliche Vor sorgeeinrichtungen weisen Anschlussverträge auf. Der Median liegt bei 129 respektive 460 Verträgen, wobei bei den privaten die grösste Zahl mit 33 879 gemeldet wurde. Die Gliederung nach Branchen ergibt folgende Anteile: Industrie: 25%, öffentlich-rechtliche Institutionen: 14%, Bank und Versicherung: 13%, Dienstleistung: 13%, Handel und Transport: 10%, Gesundheit: 4%, übrige: 21%. 2 Vorsorgevermögen und Rechtsform Vorsorgevermögen in CHF Mrd. 600 500 506 400 312 300 61 194 200 133 100 0 Total Privatrechtlich Öffentlichrechtlich Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 35 Öffentlichrechtlich, Vollkap. Öffentlichrechtlich, Teilkap. Vom Gesamtvermögen der teilnehmenden Kassen in Höhe von CHF 506 Milliarden entfallen CHF 312 Milliarden oder 62% auf privatrechtliche Kassen. Sie sind mit 318 Vorsorgeeinrichtungen in der Umfrage vertreten. Auf die öffentlichrechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung (35 Kassen) ent fallen CHF 133 Milliarden (26%), auf jene mit Teilkapitalisierung (17 Kassen) CHF 61 Milliarden (12%). Das durchschnittliche Vorsorgevermögen der teilnehmenden privatrechtlichen Kassen beläuft sich auf knapp CHF 1 Milliarde, jenes der öffentlich-rechtlichen auf CHF 3,7 Milliarden. Diese Durchschnitte sind insofern bedeutsam, als sie auf das in der Regel deutlich grössere Vermögen respektive die entsprechend grössere Anzahl der Destinatäre bei den Kassen der öffentlichen Hand verweisen, mit den daraus sich ergebenden Konsequenzen, beispielsweise für die Verwaltungs- und Anlagekosten pro Destinatär. Ermittelt wurde eine durchschnittliche Anzahl Destinatäre von 6415 bei den privaten und 15 702 bei den öffentlichen Kassen. 35 08.09.14 12:06 3 Gliederung der teilnehmenden Kassen nach Versicherten und Rechtsform Anzahl Vorsorgeeinrichtungen 120 115 100 80 65 60 56 37 40 0 23 19 20 6 0 <100 10 8 100–499 500–999 22 6 1000– 4999 5000– 9999 10 000 Anzahl Destinatäre pro Vorsorgeeinrichtung ■ Öffentlich-rechtlich 4 An der Umfrage haben sich schwergewichtig grössere Vorsorgeeinrichtungen beteiligt, die entsprechend die Resultate prägen. Erfreulicherweise haben aber auch kleine und mittlere Kassen mitgemacht. Zu verweisen ist auf die 19 privatrechtlichen Einrichtungen mit weniger als 100 Destinatären. 85% des Vorsorgevermögens der teilnehmenden Kassen liegen in Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von über CHF 1 Milliarde. ■ Privatrechtlich Die Aufteilung der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen nach Grösse ihrer Vermögen und Anzahl Destinatäre ergibt, dass die Klasse der grössten Kassen mit über CHF 5 Mil liarden Vermögen 45% der Versicherten, aber 57% des Vor sorgevermögens umfasst, während bei allen anderen Grös senklassen die Anteile nach Versicherten und Vermögen weitgehend übereinstimmen. Das kann als Hinweis dafür gewertet werden, dass bei den grössten Kassen in der Regel überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden, was entsprechend grössere Altersguthaben voraussetzt. Teilnehmende Kassen nach Rechtsform und Primat Vorsorgeeinrichtungen pro Primat, Anteile in % Privatrechtlich 34 Öffentlich-rechtlich 27 0 ■ ■ ■ ■ 58 10 7 1 44 20 30 40 50 29 60 70 80 90 12 100 Während bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen das Leistungsprimat mit 29% Anteil noch stark vertreten ist, fristet es bei den teilnehmenden privaten mit nur 7% bloss noch ein Nischendasein. Andererseits dominiert hier die gemischte Form mit dem Beitragsprimat für die Alters leistungen und dem Leistungsprimat für die Risiken Tod und Invalidität. Die reinen Beitragsprimatkassen machen bei den teilnehmenden privatrechtlichen 34% und bei den öffentlich-recht lichen Kassen 27% aus. Beitragsprimat für alle Leistungen Beitragsprimat für Altersleistungen / Leistungsprimat für Risikoleistungen Leistungsprimat für alle Leistungen Keine Angaben 36 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 36 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 5 Rentenbezüger und Aktive Zahlenverhältnis Rentenbezüger /Aktive, Anteile in % >120 4 100–120 3 80–100 3 3 60–80 8 40–60 22 20–40 29 < 20 31 0 5 10 15 20 25 30 35 %-Anteil Vorsorgeeinrichtungen 6 Die Grafik zeigt die Verteilung der Verhältniszahlen von Rentenbezügern zu Aktiven auf. Bei 7% der Kassen übersteigt die Zahl der Rentenbezüger jene der Aktiven. Sanierungsmassnahmen stellen unter diesen Umständen für die Beitragszahlenden eine echte Herausforderung dar. Das trifft – wenn auch in geringerem Masse – für jene 18% der Vorsorgeeinrichtungen zu, bei denen die Zahl der Rentner 60 und mehr Prozent jener der Aktiven erreicht. Insgesamt machen die Rentner 24%, die Aktiven 76% der erfassten Destinatäre aus. Werden die Resultate unterschieden nach der Rechtsform, ergibt sich bei den privatrechtlichen Kassen ein Rentner anteil von 21% bei den Destinatären, bei den öffentlichrechtlichen von 31%. Leistungshöhe und BVG 11% der befragten Vorsorgeeinrichtungen zahlen Altersleistungen im Bereich des BVG-Obligatoriums. 11% 14% 75% ■ Entsprechen dem BVG-Obligatorium oder liegen leicht darüber ■ Liegen rund 20% über dem BVG-Obligatorium ■ Liegen deutlich über dem BVG-Obligatorium Nur 11% der teilnehmenden Kassen erbringen Leistungen im Rahmen des BVG-Obligatoriums oder leicht darüber. Mit anderen Worten: Fast 90% gehen darüber hinaus und bieten überobligatorische Leistungen, wobei drei Viertel deutlich höhere Leistungen erbringen, das heisst Leistungen, die rund 20% über dem Obligatorium liegen. Werden die Kassen mit weniger als 1000 Destinatären betrachtet, so steigt der Anteil mit Mindestleistungen auf rund 14%. Insgesamt hat nur etwa jeder neunte Versicherte Anspruch auf Leistungen im Rahmen der BVG-Mindestanforderungen. Die Unterscheidung nach privaten und öffentlich-rechtlichen Kassen zeigt die zu erwartenden Differenzen. Während sich bei den privaten Kassen 12% im Rahmen des BVG oder wenig darüber bewegen und weitere 15% das Gesetz nur um bis zu 20% übertreffen, liegen lediglich 5% der öffentlichen Kassen im Obligatoriumsbereich und weitere 5% leicht darüber. Mit anderen Worten: 90% der öffentlichrechtlichen Kassen gehen deutlich über die obligatorischen Mindestleistungen hinaus, während es bei den privatrecht lichen 73% sind. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 37 37 08.09.14 12:06 7 Leistungshöhe bei einem Lohn von CHF 80 000 Ein eigentliches Leistungsziel kennt im Durchschnitt knapp ein Viertel aller teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen, wobei der Anteil bei den öffentlichen Kassen stark überwiegt. Bei den privaten sind es lediglich 18%, bei den öffentlichen hingegen 54%. Die in der Grafik angegebenen Leistungshöhen sind für die Umfrage berechnete Werte. Vorsorgeeinrichtungen, Anteile % 45 39 40 35 32 29 30 24 25 21 20 18 15 11 9 10 5 0 9 4 4 0 0 0 <35% 35–40% 40–45% 45–50% 50–60% 60–75% >75% Höhe des Leistungsziels der Altersrente bei einem Lohn von 80 000 ■ Öffentlich-rechtlich ■ Privatrechtlich Die Anteile der definierten Leistungsklassen weisen für die privaten und öffentlichen Kassen unterschiedliche Verläufe auf. Während sich bei den öffentlichen die Mehrheit (71%) im Bereich zwischen 40 und 50% bewegt, ist eine ähnliche Konzentration bei den privaten nicht festzustellen. Hier ergibt die Umfrage vielmehr einen auffälligen Anstieg der Anteile bis zu einer Höhe von 50 bis 60%. Der Medianwert liegt bei den privatrechtlichen Vorsorge einrichtungen bei 48%, bei den öffentlich-rechtlichen bei 43%. 8 Anstieg des ordentlichen Rücktrittsalters seit 2006 Rücktrittsalter < 60 Jahre 60 Jahre 1 0 2 1 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre 11 4 14 6 4 4 68 65 Jahre 0% 10% 20% 30% 40% ■ Reglement 2006 38 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 38 50% 60% 70% 84 80% 90% Der Trend zum höheren Rentenalter ist unverkennbar. Mittlerweile ist ein ordentlicher respektiv reglementarischer Rücktritt vor Alter 65 zum Ausnahmefall geworden. Bereits 84% aller Kassen haben hier die Marke gesetzt; vor acht Jahren waren es erst 68%. Einen reglementarischen Rücktritt im Alter 62 oder noch früher trifft man lediglich bei 5% der Kassen an. Allerdings lassen sich erhebliche Unterschiede zwischen den privaten und den öffentlichen Kassen fest stellen. Während das Referenzalter 65 Jahre für die Erreichung des Leistungsziels bei den Ersteren bereits bei 89% der Fall ist, trifft es bei den Letzteren lediglich auf 58% zu. ■ Reglement 2014 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 9 Die verwendeten technischen Grundlagen Anteile in % EVK 2000 0 VZ 2000 0 VZ 2005 2 2 1 4 VZ 2010 BVG 2000 54 6 0 0 2 1 BVG 2005 35 BVG 2010 85 0 1 2 1.3 GRM/GRF Eigener Tarif Andere 5 0 10 20 30 40 50 ■ Öffentlich-rechtlich 10 60 70 80 Die Grafik zeigt die Marktanteile der zur Anwendung gelangenden technischen Grundlagen. Eine dominierende Stellung nimmt BVG 2010 ein, die bei nicht weniger als 85% der privaten und 35% der öffentlichen Kassen ein gesetzt wird. Es folgt VZ 2010, die für eine knappe Mehrheit von 54% der öffentlich-rechtlichen Kassen massgeb lich ist. Bei den übrigen verwendeten Grundlagen handelt es sich vorwiegend um ältere Ausgaben der erwähnten beiden Systeme, in Ausnahmefällen kommen eigene (2%) oder andere (5%) Grundlagen zur Anwendung. 90 ■ Privatrechtlich Anwendung des Koordinationsabzugs Vorsorgeeinrichtungen, Anteile in % Total 77 Privatrechtlich 19 73 22 4 5 57 Öffentlichrechtlich 4 2 96 0 20 ■ Ja ■ kein Koordinationsabzug 40 60 80 100 ■ keine Angabe Öffentlichrechtlich Privatrechtlich Alle Vorsorgeeinrichtungen Fixer Koordinationsabzug gemäss BVG 7% 18% 17% Fixer Koordinationsabzug, jedoch nicht gemäss BVG 31% 19% 21% Koordinationsabzug variabel (z.B. lohnabhängig) 58% 36% 39% Kein Koordinationsabzug 4% 22% 19% Keine Angabe Total 100% 5% 4% 100% 100% Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 39 Gemäss Richtungsentscheid des Bundesrates soll im Revi sionsvorhaben "Altersvorsorge 2020" der Koordinationsabzug wegfallen (es würde aber weiterhin eine Ein trittsschwelle bestehen). Aus der Umfrage geht hervor, dass bereits heute zahlreiche Kassen diesen Abzug nicht mehr kennen. Bemerkenswerterweise sind es überwiegend privatrechtliche, von denen bereits 22% diesen Schritt getan haben. Von den öffentlich-rechtlichen sind es hin gegen bloss 4%. Wo der Koordinationsabzug zur Anwendung kommt, sind diverse Formen festzustellen. Die Tabelle gibt die wichtigsten Formen und ihre Anteile wieder. Stark vertreten ist der lohnabhängige Abzug, der bei 39% der Umfrage teilnehmer verwendet wird. Mit 21% Anteil ebenfalls stark verbreitet ist ein fixer Koordinationsabzug, allerdings nicht gemäss BVG. Der gesetzlich definierte Koordina tionsabzug ist nur noch bei einer Minderheit von 17% der erfassten Kassen anzutreffen. Die Zahlen geben einen Eindruck von der Flexibilität bei der Anwendung dieses wichtigen technischen Parameters. 39 08.09.14 12:06 11 Wahlmöglichkeit bei den Vorsorgeplänen Anteile Vorsorgeeinrichtungen in % Privatrechtlich 22 Öffentlich-rechtlich 71 8 0 7 88 20 ■ Ja 40 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 40 40 ■ Nein 4 60 80 Welche Verbreitung hat ein Angebot unterschiedlicher Anlagepläne bereits gefunden? Die Frage zu diesem Thema hat markante Unterschiede zwischen privaten und öffent lichen Kassen ergeben. Während bereits 22% der privaten dieses Angebot kennen, sind es erst 8% der öffentlichen. Worauf ist diese Differenz zurückzuführen? Wir überlassen es dem Leser, sich darüber seine Gedanken zu machen. 2 12 100 ■ Keine Angabe Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 C Asset Allocation 12 Entwicklung der Asset Allocation seit 2005 Anteile in % 100 80 60 17.9 0.9 3.0 3.0 17.5 0.9 3.3 2.5 17.1 0.7 4.3 2.3 0.6 4.8 2.5 19.9 18.5 1.5 4.7 1.9 0.7 5.5 1.6 0.9 5.1 1.6 1.2 5.0 1.8 19.5 20.7 20.3 19.9 29.0 30.7 29.3 22.9 26.9 27.4 26.0 27.6 29.4 37.9 37.5 37.8 40.2 38.5 36.7 37.2 35.8 34.5 0.9 5.0 1.6 40 20 0 6.2 2.1 2005 6.2 1.4 2006 ■ Liquide Mittel ■ Anlagen beim Arbeitgeber 7.0 1.3 2007 7.9 1.1 2008 6.9 1.2 2009 7.3 1.1 2010 ■ Obligationen ■ Aktien ■ Immobilien 7.5 0.9 2011 7.4 1.1 2012 7.6 Die Darstellung der Asset Allocation und ihrer Entwicklung über die vergangenen neun Jahre zeigt zwar ein grund sätzlich stabiles Bild, macht aber doch auch einige grundsätzliche Tendenzen sichtbar. Der Aktienanteil bewegt sich jeweils mit der Performance der Märkte nach unten und oben. Das vergangene Jahr mit den sehr guten Resultaten brachte eine Verstärkung des Anteils der Dividendenpapiere von 27,6% auf 29,4%, allerdings wurde der Höchststand von Ende 2006 mit 30,7% nicht erreicht. 1.1 2013 ■ Hypotheken ■ Alternative Anlagen ■ Übrige Anzunehmen ist, dass vielfach ein antizyklisches Verhalten vorliegt und zahlreiche Kassen ein Rebalancing anwenden und bei einem starken Anstieg der Kurse den Anteil Aktien durch Verkäufe innerhalb einer gewissen Bandbreite sta bilisieren; ohne solche Massnahmen hätte ein grösserer Anstieg des Aktienanteils resultiert. Auffallend, aber nicht überraschend ist der stete Rückgang der festverzinslichen Papiere. Von einem Anteilhöchstwert von über 40% Ende 2008 (die Aktienanlagen kamen damals aufgrund des Börsencrashs unter Druck) ist die Quote stetig auf nur noch 34% zurückgegangen. Der Grund liegt in der anhaltenden Tiefzinsphase. Die liquiden Mittel haben nochmals leicht zugenommen. 13 Die Entwicklung der Aktienquote seit 2004 In % 32 9000 30 29.4 29.3 27.6 28 26 –34% 24 22.9 +25% 18 5000 –46% 2004 2005 2006 2007 +21% 2008 2009 2010 2011 2012 ■ Aktienanteil in % ■ SPI Index (rechte Achse) ■ MSCI World in CHF (rebasiert auf SPI, rechte Achse) Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 41 7000 6000 22 20 8000 2013 4000 3000 In der Grafik ist der Zusammenhang zwischen der Aktienquote – die grauen Balken und die Skala links – und der Entwicklung der Aktienindizes, angepasst auf den Verlauf des SPI und des Weltaktienindex MSCI World, gerechnet in CHF (rechte Skala), ersichtlich. Anhand des Rückschlags 2007/2008 und des Anstiegs 2012/2013 wird erkennbar, dass sich die Pensionskassen leicht antizyklisch verhalten, das heisst, sie kaufen in Abschwungphasen Aktien zu und verkaufen in starke Aufwärtstrends hinein. Beim Rückschlag 2007/2008 war dieses Verhalten nicht so ausgeprägt, dennoch hätte die Aktienquote angesichts der Rückschläge deutlicher fallen müssen. Wenn wir die Entwicklung der Indizes 2012/2013 anschauen mit Pluszahlen von jeweils über 20%, dann hätte die Aktienquote bei einer Buy-and-Hold-Strategie sehr viel deutlicher ansteigen müssen. 41 08.09.14 12:06 14 Asset Allocation: Ist versus Ziel Wie immer sehr aufschlussreich ist der Vergleich des Ist- mit dem Sollbestand bezüglich Anlagestruktur. Der Aktienanteil hat sich aufgrund der guten Performance im Berichtsjahr etwas über die angestrebte Marke hinaus verschoben; die Obligationen sinken demgegenüber stetig tiefer. So bleiben die flüssigen Mittel weiterhin deutlich über dem gewünschten Stand. Asset Allocation: Istbestand versus Ziel (gleichgewichtet), Anteile in % 100 0.9 1.6 0.6 1.7 5.0 80 60 5.7 19.9 20.9 29.4 27.9 34.5 39.3 40 20 1.1 0 0.5 7.6 Ist-Bestand ■ Liquide Mittel ■ Anlagen beim Arbeitgeber 15 3.5 Ziel ■ Obligationen ■ Aktien ■ Immobilien ■ Hypotheken ■ Alternative Anlagen ■ Übrige Interne und externe Vermögensverwaltung 50 Mio. 50– 100– 100 Mio. 500 Mio. 500– 1000 Mio. 1000– 5000 Mio. 5000 Mio. Anteil des intern verwalteten Vermögens 44.4% 25.4% 23.8% 29.6% 39.2% 39.9% Anteil des extern verwalteten Vermögens 55.6% 74.6% 76.1% 70.4% 60.9% 60.1% Mittelwert Vermögensanteil pro Vermögensgruppe in % Vermögensgruppe in Mio. CHF 50 Mio. 50– 100 Mio. Anlagestiftungen 30.2 30.2 18.1 21.1 20.8 10.9 Anlagefonds 38.1 51.8 46.9 37.5 33.0 33.5 0.3 0.0 1.0 3.4 0.5 1.3 Kategorienmandate 28.9 13.9 19.4 31.4 28.6 36.5 Gemischte Mandate 33.3 61.6 45.4 26.3 12.6 0.0 Indexanlagen 12.3 26.9 23.2 20.7 23.0 33.8 Beteiligungsgesellschaften 100– 500 Mio. 500– 1000 Mio. 1000– 5000 5000 Mio. Mio. Nachhaltige Anlagen 3.1 0.0 0.5 1.4 7.6 8.5 Strukturierte Produkte 4.4 2.1 1.6 0.6 0.3 0.0 Immobilien Schweiz: Direkte Anlagen 13.6 13.2 10.6 12.1 15.5 11.6 Immobilien Schweiz: Indirekte Anlagen 11.9 11.1 12.2 12.0 10.0 5.7 Immobilien Ausland: Direkte Anlagen 0.0 0.0 0.0 0.1 0.0 0.5 Immobilien Ausland: Indirekte Anlagen 0.6 1.7 1.4 2.0 4.5 2.1 42 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 42 Aufgrund der für die Pensionskassen auf 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Verordnung zur Umsetzung der MinderInitiative (VegüV) könnte möglicherweise eine verstärkte Hinwendung der Pensionskassen zu extern verwalteten Vermögen eintreten. Es wird interessant sein, diese Entwicklung zu verfolgen. Für das Berichtsjahr, davon natürlich nicht betroffen, ergeben sich die in unserer Tabelle ermittelten Werte. Festzustellen ist bereits ein bemerkenswert hoher Anteil der externen Verwaltung, der mit der Vermögensgrösse nicht korreliert zu sein scheint und zwischen 55% und 76% schwankt. Werden die Anlageformen detailliert erfasst, lassen sich hingegen gewisse Muster erkennen. So sinkt der Anteil der bei Anlagestiftungen investierte Vermögensanteil mit steigender Kassengrösse. Dasselbe gilt für gemischte Mandate und strukturierte Produkte sowie indirekte Anlagen in Schweizer Immobilien. Wachsende Anteile mit zunehmender Grösse lassen sich etwa bei Kategorienmandaten feststellen. Der Zusammenhang zwischen Kassengrösse und Anlageform ist nicht immer eindeutig und möglicherweise zum Teil durch die Zusammensetzung des Samples in den einzelnen Vermögensgruppen bestimmt. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 DPerformance 16 Performanceentwicklung seit 2004 Performance in % 30 20 10.89 10 6.20 0 10.31 2.94 1.94 –10 7.17 6.26 –0.34 –12.59 –20 –30 –40 Das Berichtsjahr ist zwar nicht ganz so gut verlaufen wie 2012, kann sich aber performancemässig durchaus sehen lassen. In den vergangenen zehn Jahren wurde nur gerade drei Mal ein besseres Resultat erzielt. Die Spanne für 2013 reicht von einem leicht negativen Ergebnis (ein einsamer Ausreisser) bis 19,1%, was mit einem sehr hohen Aktienanteil und entsprechendem Risiko machbar war. Der Mittelwert liegt bei 6,26%, der Median bei 6,12%. Für das 90%-Perzentil ergibt sich ein maximaler Wert von 9%. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 17 Die Streuung der Performancewerte 2013 Die grafische Darstellung der Performanceergebnisse nach ihrer Höhe ergibt eine fast perfekte Glockenkurve. Herr Gauss hätte seine Freude daran. Über die Hälfte der teilnehmenden Kassen liegt im Bereich von 5% bis 7,5%. Wer in diese Kategorie fällt, hat die Vorgabe erfüllt. Wer darüber liegt, hat den Umständen gemäss die richtige Strategie gewählt. Entscheidend war im Berichtsjahr die Aktienquote, wobei allerdings von den Umfrageteilnehmern mit gleicher Quote sehr unterschiedliche Resultate gemeldet wurden. Die Quote allein garantiert nicht den Erfolg. Performance in % 17.5–20 0.3 12.5–15 Mittelwert 6.26 0.8 10–12.5 2.5 19.1 7.5–10 5–7.5 53.0 2.5–5 21.3 2.8 0–2.5 –5 bis –2.5 0.3 0 10 20 30 40 50 %-Anteil Vorsorgeeinrichtungen pro Bandbreite Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 43 60 Der Mittelwert liegt bei 6,26%, der Median bei 6,12%; das 10%-Perzentil beträgt 3,52%, das 90%-Perzentil 9,0%. 43 08.09.14 12:06 18 Abhängigkeit der Performance von der Aktienquote Die Aktienquote war 2013 stark mitentscheidend für die Performance. In der Grafik ist der Zusammenhang zwischen der Aktienquote und der Performance erkennbar. Allerdings bleibt die Streuung der Gesamtperformance auch innerhalb gleicher Aktienquoten recht gross, sodass die gesamte Allokation – aber auch die Zusammensetzung des Aktienteils – eine wichtige Rolle gespielt haben. Die grauen Ellipsen zeigen als Beispiel die Performance von Portfolios mit einem Aktienanteil von rund 25% respektive 30%. Performance 2013 in % 20 15 10 5 0 –5 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% Aktienquote Performance Linear (Performance) 19 Die langfristig angestrebten Performancewerte Das vergangene Jahr hat bei 90% der Pensionskassen die Erwartungen bezüglich der langfristig angestrebten Performance erreicht oder übertroffen. Diese liegt für rund 70% der Umfrageteilnehmer zwischen 3% und 4,5%. Eine Minderheit von 15% ist auch mit 3% oder weniger zufrieden und hat dazu den technischen Zins entsprechend nach unten angepasst. Knapp 18% hoffen weiterhin auf über 4,5% als langfristigen Durchschnitt. Langfristig angestrebte Rendite in % 0.3 3 Mittelwert 3.9% 15.5 3.0–3.5 26.5 3.5–4.0 20.5 19.1 19.8 4.0–4.5 4.5–5.0 11.2 5.0 6.6 0.3 0 5 10 15 20 25 30 %-Anteil Vorsorgeeinrichtungen pro Bandbreite 44 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 44 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 20 Die notwendige Sollrendite Von der angestrebten Rendite zu unterscheiden ist die Sollrendite, die für die jeweils gewählte Strategie einen stabilen Deckungsgrad erlaubt. Sie liegt naturgemäss tiefer als die angestrebte Performance und beträgt für gut die Hälfte der teilnehmenden Kassen 3% oder weniger. Mehr als 4% benötigt nur noch eine Minderheit von circa 10% der Kassen. Es sind jene mit Umwandlungssätzen in der Höhe von rund 6,8%, was dem aktuellen, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsatz entspricht. Der Mittelwert beträgt 3,1%. Sollrendite in % >5 Mittelwert 3.1% 0.8 4.5–5.0 2.3 4.0–4.5 7.6 10.3 3.5–4.0 3.0–3.5 11.2 3.0 6.6 0.3 0 27.5 10 51.5 20 30 40 50 60 %-Anteil Vorsorgeeinrichtungen pro Bandbreite 21 Performancewerte über acht Jahre Performance in % 8 7 6.4 6.2 6 6.2 6.1 6.6 6.5 5 4 3 2 2.1 2.5 2.3 2.9 2.7 2.8 1 Die in der Swisscanto Umfrage ermittelten Performance zahlen über die letzten acht Jahre relativieren die in den letzten zwei Jahren erzielten guten Ergebnisse. Je nach Kassengrösse betragen die Durchschnitte zwischen 2,1% und 2,9%. Sie liegen damit mehrheitlich noch knapp in der Nähe der notwendigen Sollrendite, sind aber weit entfernt von der langfristig angestrebten Performance – und vor allem erreichen sie nicht die für den geltenden Mindestumwandlungssatz notwendige Höhe. 0 50 Mio. 50–100 Mio. 100–500 Mio. ■ 2013 500–1000 Mio. >5000 Mio. ■ über 8 Jahre p.a. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 45 1000–5000 Mio. 45 08.09.14 12:06 EDeckungsgrad 22 Entwicklung der Deckungsgrade, 2004 bis Q2 2014* Deckungsgrad in % (vermögensgewichtet) 115 110 105 100 110.1 101.7 95 90 113 113.7 110.4 105.1 105.9 108.5 107 106.4 98.8 100.5 100.1 93.1 85 96.7 92 99.1 90.7 90.2 100 113 103.4 100.7 101.6 95.3 88.6 85.5 80 75 70 107.6 99.7 102.8 97.1 110.3 111.2 Wie zu erwarten war, hat die durchschnittliche Anlagerendite von 6,26% die Deckungsgrade per Ende 2013 ge genüber dem Vorjahr nochmals ansteigen lassen. Sie er höhten sich für die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen von 107,6% auf 110,3%, für die öffentlich-rechtlichen von 90,3% auf 92,6%, wobei die Kassen mit Vollkapitalisierung 100,7%, jene mit Teilkapitalisierung 74,6% erreichten. 71.5 73.7 74.6 75.2 76.2 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 6.14 ■ ■ ■ ■ ■ Alle Kassen Privatrechtlich Öffentlich-rechtlich Öffentlich-rechtlich, Vollkapitalisierung Öffentlich-rechtlich, Teilkapitalisierung * Quelle: Swisscanto Pensionskassen-Monitor per 30.06.2014 Im ersten Semester des laufenden Jahres profitierten die Pensionskassen weiterhin von der grosszügigen Liquiditätsversorgung der Zentralbanken, die ein gutes Umfeld für die Aktienmärkte bildet. Die Hochrechnung des Swisscanto Pensionskassen-Monitors auf der Basis der Daten der Um frageteilnehmer per Ende 2013 zeigt nochmals eine leichte Verbesserung der Finanzierungssituation vor allem dank Kursgewinnen bei Aktien. Die Wertschwankungsreserven erreichen dadurch bei den vollkapitalisierten Vorsorgeeinrichtungen das höchste Niveau seit dem Ende der Finanzkrise, ohne allerdings gesamthaft den Zieldeckungsgrad von 116% (berechnet auf Basis der ermittelten Asset Allocation) zu erreichen. Die erfassten Vorsorgeeinrichtungen erzielten im ersten Halbjahr 2014 eine vermögensgewichtete Rendite von 4%. Zu berücksichtigen ist, dass der Deckungsgrad nur ein Element bei der Beurteilung der Finanzierungssituation einer Vorsorgeeinrichtung sein kann. Mit ins Kalkül zu ziehen sind zusätzliche Grössen wie der Rentneranteil an den Destinatären, die Höhe des verwendeten technischen Zinssatzes oder das durchschnittliche Alter der Aktiven. 46 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 46 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 23 Entwicklung der Deckungsgrade seit 2010 Deckungsgrad in % (vermögensgewichtet) 115 110 105 100 107.6 105.9 102.8 98.1 95 100.0 110.3 100.7 95.3 90 Mittelwert Zieldeckungsgrad: Teilkapitalisierung 89% 85 80 75 70 74.1 71.5 2010 2011 73.7 74.6 2012 2013 ■ Privatrechtlich ■ Öffentlich-rechtlich, Vollkapitalisierung ■ Öffentlich-rechtlich, Teilkapitalisierung Die Grafik zeigt die unterschiedliche Entwicklung der Deckungsgrade von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen von 2010 bis 2013. Während im letzten Jahr die privaten offenbar die Gunst der Stunde zu nutzen wussten (plus 2,7 Prozentpunkte), ist sowohl bei den öffentlichen Kassen mit Voll- wie mit Teilkapitalisierung nur ein geringer Anstieg zu registrieren (0,7 respektive 0,9 Prozentpunkte). Das ruft nach einer genaueren Analyse der Daten. Die Ursache liegt nicht primär in unterschiedlichen Performanceresultaten, sondern bei einer Reihe von Systemwechseln, welche die Zusammensetzung der Gruppen beein flussten. Diverse Kassen mit Teilkapitalisierung und einem Deckungsgrad, der über dem Schnitt in diesem Bereich lag, änderten im Verlauf des Jahres 2013 ihr Finanzierungssystem von der Teil- zur Vollkapitalisierung. Das führte dazu, dass in dieser Gruppe vor allem die Vorsorgeeinrichtungen mit eher tieferem Deckungsgrad verblieben, was den durchschnittlichen Anstieg des Deckungsgrads bremste. Gleichzeitig führte der Wechsel der vergleichsweise meist eher schwach kapitalisierten Vorsorgeeinrichtungen in die Gruppe mit Vollkapitalisierung hier zu einem ähn lichen Effekt. Der aufsummierte Betrag der ausgewiesenen Überdeckung bei den an der Umfrage beteiligten privatrechtlichen Pen sionskassen beläuft sich auf CHF 33,3 Milliarden, die Unterdeckung auf CHF 0,5 Milliarden. Weniger befriedigend ist die Situation bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, deren Unterdeckung gesamthaft CHF 18,9 Mil liarden beträgt bei einer Überdeckung von total CHF 4,5 Milliarden. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 47 47 08.09.14 12:06 24 Verteilung der Deckungsgrade nach Anzahl Vorsorgeeinrichtungen %-Anteile an den Deckungsgraden (gleichgewichtet) 60 55 50 40 30 20 26 20 15 14 14 10 10 0 22 18 0 0 80% 4 3 1 80–89.9% 90–94.9% 95–99.9% 100–104.9%105–114.9% 115% ■ Öffentlich-rechtlich 2013 ■ Privatrechtlich 2013 25 Gesamthaft weisen für das Berichtsjahr 83% der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen eine volle Deckung auf. Im Vorjahr waren es lediglich 74%. Der Anstieg ist die Folge der guten Performance. Diese hat aber nur gering dazu beigetragen, den Anteil mit Unterdeckungen (unter 90%) von 5,2% auf 5% zu reduzieren. Es sind dies in unserer Umfrage ausnahmslos öffentlich-rechtliche Kassen mit Teilkapitalisierung. Bei den privatrechtlichen Kassen ist der Anteil der Kassen mit voller Deckung in den letzten drei Jahren von 75% auf 96% gestiegen. Eine Entwicklung, die der beruflichen Vorsorge ein gutes Zeugnis ausstellt und beweist, dass das System trotz zeitweiliger starker Rückschläge über grosse inhärente Stabilität verfügt. Verteilung der Deckungsgrade 2008/2011/2013 %-Anteile an den Deckungsgraden (gleichgewichtet) 100 96 90 80 75 Die Grafik gibt die Aufteilung der privaten Kassen nach Deckungsgradhöhe für die Jahre 2008, 2011 und 2013 wieder, wobei drei Stufen mit 80–89, 90–99 sowie 100 Prozent und mehr unterschieden werden. 70 60 47 50 41 40 30 20 10 0 24 12 2 4 0 <80–89.9% 90–99.9% ■ Privatrechtlich 2008 ■ Privatrechtlich 2011 ■ Privatrechtlich 2013 48 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 48 DG 100% Abzulesen ist, dass der Anteil der Kassen mit weniger als 89% Deckung seit 2008 von 12 auf 0% gesunken ist, jener mit 90 bis 99% gar von 47 auf 4% und entsprechend die Kassen in Überdeckung von 41 auf 96% zugenommen haben. Das Thema "Sanierungsmassnahmen" ist folglich im privaten Sektor weitgehend aus den Diskus sionen der Stiftungsräte verschwunden. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 FVerzinsung 26 Verzinsung des Sparkapitals seit 2011 Verzinsung in % 7.0 6.26 6.0 5.0 4.0 3.32 3.0 2.0 2.05 61 2.17 1.98 133 1.0 0.0 27 2011 2012 Verzinsung 2013 "Verzinsung Rentner" Performance 2013 4.00 3.50 3.69 3.63 3.51 3.49 3.25 Im Leistungsprimat 2013 Öffentlich-rechtlich 3.53% Privatrechtlich 2.88% 3.12 3.00 2.89 2.75 2.50 Für die Aktiven konnten in den letzten Jahren lediglich Beträge in der Grössenordnung von 2% gutgeschrieben werden, während die Rentner in den Genuss von gegen 3,5% kamen. Die gute Performance der Aktien hat in den letzten zwei Jahren die Finanzierungssituation der Pensionskassen wesentlich verbessert. Davon konnten jedoch die Beitragszahlenden noch nicht direkt profitieren, da die Erträge vorwiegend zur Verstärkung der Reserven verwendet werden mussten. Höhe des technischen Zinssatzes im Beitragsprimat 2007/2010/2013 Zinssatz in % im Beitragsprimat 3.75 Die Verzinsung des Sparkapitals ist angesichts der tiefen Kapitalmarktzinsen zum Politikum geworden. Die Ver zinsung der Altersguthaben der Aktiven ist im Beitragsprimat abhängig von den Marktverhältnissen, während den Rentnern aufgrund der Leistungsgarantie ein fixer Zins gutzuschreiben ist. Entsprechend hat sich in den letzten Jahren zwischen den Beitragszahlern und den Rentnern eine erhebliche Lücke aufgetan, wie auch aus unserer Grafik hervorgeht. 2007 2010 ■ Öffentlich-rechtlich 2013 ■ Privatrechtlich Die anhaltende Tiefzinsphase sowie die steigende Lebenserwartung haben die Vorsorgeeinrichtungen in den letzten Jahren gezwungen, ihre technischen Zinssätze markant zu senken. Die öffentlich-rechtlichen Kassen verringerten diese bei Einrichtungen mit Beitragsprimat seit 2007 von durchschnittlich 3,69% auf 3,12%, die privaten Kassen – stets um rund 0,2 Prozentpunkte voraus – von 3,51% auf 2,89%. Die Spanne reicht bei den öffentlichen Kassen von 2% bis 4%, bei den privaten von 1,5% bis 5%. Für die Leistungsprimatkassen ergeben sich für 2013 folgende Zahlen: für die öffentlichen Einrichtungen ein Satz von 3,53%, für die privatrechtlichen von 2,88%. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass der derzeit geltende Mindestumwandlungssatz von 6,8% eine deutlich höhere technische Verzinsung von rund 4,5% voraussetzt. Der gesetzlich fixierte Parameter ist also weit entfernt von den Realitäten des Kapitalmarkts und der aktua rischen Notwendigkeiten; der teilweise heftige Widerstand gegen dessen Anpassung ist deshalb nicht nachvollziehbar. Der Referenzzinssatz der Kammer der Pensionsversicherungsexperten liegt zurzeit (gültig bis 30.09.2014) bei 3,0%. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 49 49 08.09.14 12:06 GUmwandlungssatz 28 Entwicklung der Umwandlungssätze für Männer seit 2002 Umwandlungssatz Männer in % 8.5 8.0 7.5 7.13 7.0 6.90 6.79 6.70 6.5 6.34 6.0 5.5 5.0 2002 2005 2008 2011 2014 Die seit über einem Jahrzehnt zu beobachtende Senkung der Umwandlungssätze hält an und hat in der jüngsten Vergangenheit sogar noch eine Beschleunigung erfahren. Der Durchschnitt ist seit 2002 von 7,13% auf 6,34% ge sunken, und die derzeit in vielen Kantonen diskutierten Sanierungspläne enthalten in der Regel weitere markante Anpassungen, womit sich der Trend fortsetzen wird. Ein Blick auf die Spannweite der seit 2005 ermittelten Resultate zeigt zudem, dass mittlerweile unhaltbar gewordene obere Extremwerte unter dem Druck der Realitäten aufgegeben werden mussten. Rücktrittsalter 65 Mittelwert 29 Beschlüsse zur Senkung des Umwandlungssatzes Beschluss zur Senkung des Umwandlungssatzes, Ja-Anteile in % 60 56 50 50 41 40 30 43 43 33 27 20 10 0 50 Mio. 50–100 Mio. 100–500 500–1000 1000–5000 Mio. Mio. Mio. 5000 Mio. Total Die Senkung des Umwandlungssatzes bildet einen der Kernpunkte der Reform "Altersvorsorge 2020" und gleichzeitig eines der meistumstrittenen Elemente. Während der Mindestsatz im Rahmen des Obligatoriums im laufenden Jahr auf 6,8% und damit auf die Zielgrösse der im Rahmen der 1. BVG-Revision beschlossenen Anpassung gesenkt wurde, sind mittels Anrechnungsprinzip umhüllende Kassen bereits auf weit tiefere Sätze vorgestossen. Insgesamt 43% der an der Umfrage teilnehmenden Kassen haben eine Senkung beschlossen, wobei der Anteil bei grösseren Kassen tendenziell höher liegt als bei den kleinen und die grössten (mit über CHF 5 Milliarden Vermögen) genau den Durchschnitt erreichen. Bei jenen Kassen, die eine Senkung beschlossen haben, findet diese mehrheitlich gestaffelt statt. Zwei Drittel nehmen die Senkung in mehreren Schritten vor, ein Drittel in einem Schritt. 50 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 50 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 30 Inkraftsetzung und Abschluss von Umwandlungssatzsenkungen Die Grafik gibt einen Überblick über den Verlauf der Senkungen, wie sie bei den teilnehmenden Vorsorgeein richtungen stattgefunden haben. Eine kleine Anzahl hat bereits vor 2009 eine Senkung in Kraft gesetzt, bei der Mehrheit fand dies in den Jahren 2012 und 2013 statt. Vorsorgeeinrichtungen, Anteile in % 45 42 40 35 34 30 25 22 20 15 10 5 0 15 14 1 vor 2009 8 3 1 1 2010 0 2012 8 4 4 1 11 10 8 12 2014 2016 2018 0 0 0 2020 1 3 0 2022 Abgeschlossen wird der Vorgang während der Jahre 2010 bis 2022, mit einer Konzentration in den Jahren 2013 bis 2019. Die ermittelte Senkung der Umwandlungssätze ging von einem Mittelwert von 6,55% aus, mit einem Zielwert von durchschnittlich 5,99% (Verringerung um 0,56 Prozentpunkte), und erstreckte sich über rund drei Jahre. ■ Inkrafttreten der Umwandlungssatzsenkung ■ Umwandlungssatzsenkung abgeschlossen 31 Kompensationsmassnahmen bei Umwandlungssatzsenkungen Gefragt wurde nach Kompensationsmassnahmen im Zu sammenhang mit der in den einzelnen Pensionskassen beschlossenen Senkung des Umwandlungssatzes. VE, die Umwandlungssatzsenkungen beschlossen haben, Anteil in % Keine Kompensationsmassnahmen 40 Sparbeiträge des Arbeitgebers erhöht 40 Sparbeiträge der Arbeitnehmer erhöht Bei 25% der Fälle wurde das Sparkapital aufgestockt und bei 13% wurden andere Massnahmen durchgeführt. Eine Erhöhung des Rücktrittsalters wurde lediglich bei 8% der Kassen vorgenommen. 40% haben die Sparbeiträge erhöht, wobei in einigen wenigen Fällen lediglich die Beiträge des Arbeitgebers erhöht wurden. 38 25 Sparkapital erhöht Rücktrittsalter (Referenzalter) erhöht 8 13 Andere Massnahmen 0 10 20 30 40 50 Die Finanzierung der Sparkapitalerhöhung erfolgte in 36% der Fälle allein durch den Arbeitgeber, bei 19% gemeinsam durch den Arbeitgeber und die Vorsorgeeinrichtung und bei 45% allein durch die Vorsorgeeinrichtung. Bemerkenswert ist, dass 40% der antwortenden Kassen keine derartigen Massnahmen durchführen – ein Hinweis auf die limitierte finanzielle Leistungsfähigkeit bei Teilen der Vorsorgeeinrichtungen beziehungsweise der Arbeitge berfirmen? Jedenfalls darf das Ergebnis als Hinweis darauf verstanden werden, dass die geforderten Ausgleichsmassnahmen im Rahmen der Altersvorsorge 2020 mit Bedacht angesetzt werden sollten. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 51 51 08.09.14 12:06 32 Anteil der Kapitalbezüger unter den Neurentnern Alterskapital Neurentner mit (Teil-)Kapitalbezug 39% Kapitalbezug 63% 37% 61% Bezug als Rente Eine Möglichkeit der Versicherten, die mit einer Senkung des Umwandlungssatzes allenfalls verbundene Renten kürzung zu umgehen, besteht im Kapitalbezug. Gemäss der Umfrage haben sich im Berichtsjahr knapp zwei Drittel der Neupensionierten für die Rente entschieden, die rest lichen mindestens einen Teil als Alterskapital bezogen. Vom Kapital dieser Gruppe entfallen 39% auf den Barbezug und 61% auf Rentenleistungen. ■ Neurentner, die einen Anteil als Kapital beziehen (Mittelwert) 52 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 52 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 H Verwaltungs- und Anlagekosten 33 Gliederung der Durchführungskosten Mediankosten pro Destinatär in CHF 459 Vermögensverwaltung 763 210 212 Allgemeine Verwaltung 44 75 Makler- und Brokertätigkeit 14 Revisionsstelle/Experten/ Aufsicht 53 7 2 Marketing und Werbung 0 200 400 600 800 Die Kostenfrage ist im Bereich 2. Säule ein stets virulentes Thema. Häufig und meist irreführend wird sie gerne zum Ausspielen von AHV kontra BVG missbraucht. Je mehr Transparenz, umso besser, dies ein Leitmotiv unserer Umfrage. Die Grafik zeigt die wichtigsten Aufwandposten, gegliedert nach Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sowie autonomen Kassen. Auffallend sind die markant un terschiedlichen Höhen bei der Vermögensverwaltung, was auf die unterschiedliche Grösse der betreffenden Vorsorge einrichtungen zurückzuführen ist. Die allgemeine Verwaltung liegt kostenmässig hingegen in beiden Bereichen praktisch gleichauf. ■ Sammeleinrichtungen oder offene Gemeinschaftseinrichtungen ■ Autonome Pensionskassen oder geschlossene Gemeinschaftseinrichtungen einer Firmengruppe Gesamtkosten pro Destinatär nach Firmengrösse 34 Median Gesamtkosten pro Destinatär in CHF 1400 1200 1158 991 1000 947 866 800 825 625 600 400 200 0 <250 250–500 500–1000 1000–5000 5000–10 000 >10 000 Die Höhe der gesamten Durchführungskosten in der beruf lichen Vorsorge ist direkt abhängig von der Grösse der Vorsorgeeinrichtung, wie die Grafik schon optisch deutlich macht. Für die kleinen Kassen mit unter 250 Destinatären sind sie pro Kopf fast doppelt so hoch wie für die grössten mit 10 000 und mehr Versicherten. Der Mittelwert bei den allgemeinen Verwaltungskosten pro Destinatär beträgt insgesamt CHF 319, wobei er bei den privaten Kassen CHF 335 erreicht, bei den öffentlichen CHF 230. Anzahl Destinatäre Lediglich 2% der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrich tungen weisen allgemeine Verwaltungskosten von über CHF 600 aus, bei den privatrechtlichen sind es 11%, dies aufgrund der unterschiedlichen Grössenverhältnisse. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 53 53 08.09.14 12:06 35 Jährliche allgemeine Verwaltungskosten pro Destinatär %-Anteile Vorsorgeeinrichtungen pro Kostengrösse 45 40 40 Mittelwert 35 30 30 20 0 17 16 15 5 32 24 25 10 CHF 319 Privatrechtlich CHF 335 Öffentlich-rechtlich CHF 230 11 6 6 5 5 4 0 1–100 101– 150 151– 250 251– 400 401– 600 0 601– 800 2 801– 1000 2 Kosten in CHF pro Jahr ■ Öffentlich-rechtlich ■ Privatrechtlich Allgemeine Verwaltung, Marketing, Makler- und Brokertätigkeit, Revision/Experten/Aufsicht 36 Trotz dieser Vorschrift ist keine volle Transparenz gegeben, da bei einigen Vorsorgeeinrichtungen zum Beispiel die Personalkosten des Pensionskassenverwalters durch die Firma getragen werden. >1000 1 1 Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften müssen die Vorsorgeeinrichtungen die gesamten Verwaltungskosten in der Jahresrechnung ausweisen. Diese umfassen die Kosten für Verwaltung, Marketing, Makler- und Brokertätigkeit, Revision, Aufsicht, Experten. Die Umfrage hat ergeben, dass der Mittelwert der allgemeinen Verwaltungskosten bei rund CHF 319 pro Person liegen. Werden die Kosten aufgeteilt nach privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Kassen, so sind klare Unterschiede aufgrund der unterschiedlichen Grössenverhältnisse erkennbar. Transparenz bei den Vermögensverwaltungskosten Erstmals mussten für 2013 die Vorsorgeeinrichtungen auch die gesamten Vermögensverwaltungskosten in der Jahresrechnung ausweisen. in % 0.10–0.29 23 0.30–0.49 35 0.50–0.69 3 27 0.70–0.89 7 0.90–1.09 5 1.10–1.29 1 1.30–1.49 0 ≥1.50 1 0 10 20 30 40 Der ermittelte, durchschnittliche Wert der Kosten liegt bei 0,56%, vermögensgewichtet erreicht er 0,40%. Die grosse Mehrheit der Kassen (85%) bewegt sich im Bereich zwischen 0,10% und 0,70% – eine auffallend grosse Spanne. Festzuhalten ist allerdings, dass die Kosten nur die eine Seite der Medaille darstellen. Entscheidend ist letztendlich die Nettorendite. Anteile in % der Vorsorgeeinrichtungen 54 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 54 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 37Kostentransparenzquote Kostentransparenzquote in % 2013 Mittelwert 97.06 10%-Perzentil 93.74 40%-Perzentil Median 99.64 100.00 Der Bundesrat hat sich die Erhöhung der Kostentransparenz in der beruflichen Vorsorge auf die Fahnen geschrieben. Das Ziel ist, die Transparenz möglichst auf 100% zu erhöhen. Die Umfrage gibt einen ersten Hinweis auf den Umfang des Problems, das möglicherweise keines ist. Der wertmässige Anteil der sogenannten kostentransparenten Anlagen erreicht für 2013 einen Mittelwert von über 97%. Der Pensionskassenverband ASIP hat im Mai bei seinen Mitgliedern eine Umfrage mit ähnlicher Fragestellung durch geführt. Es antworteten 283 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Gesamtvermögen von CHF 420 Milliarden. Davon wurden CHF 415 Milliarden oder 98,6% als kostentransparent bezeichnet. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 55 55 08.09.14 12:06 I Quersubventionierung, variable Rentenmodelle und Altersvorsorge 2020 38 Aufteilung der Destinatäre und des Vermögens Anzahl Aktive Versicherte vs. Rentner Aktive Versicherte 76% Vorsorgekapital Aktive Versicherte vs. Rentner Aktive Versicherte 51% Rentner 49% Rentner 24% 39 Für die teilnehmenden Kassen ergibt sich durchschnittlich ein Verhältnis bezüglich der Beitragszahlenden zu den Rentnern von 3 zu 1, hingegen von praktisch 1 zu 1 beim Anspruch auf das Vorsorgekapital. Entsprechend stark machen sich aufgrund der Rentengarantie bei ungleicher Verzinsung Umverteilungseffekte bemerkbar. Höhe der Quersubventionierung Keine Angabe 4% Nein 75% Ja 21% Betrag der Quersubventionierung 2013 (geschätzt) durch Vorsorgeeinrichtungen 0.4% der Bilanzsummer (Median) 56 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 56 Eine Berechnung oder zumindest Schätzung der mit den geltenden technischen Parametern ausgelösten Quersubventionierung (Umverteilung) zwischen Beitragszahlern und Rentnern wird bei lediglich 21% der Kassen vorgenommen. Grössere Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Kassen sind nicht festzustellen. Die Höhe der entsprechenden Finanzströme beläuft sich gemäss den eingegangenen Antworten auf 0,4% der Bilanzsumme pro Jahr. Wird der Betrag hochgerechnet auf die rund CHF 700 Milliarden, die gegenwärtig in der beruflichen Vorsorge angespart wurden, ergibt sich ein Betrag von gegen CHF 3 Milliarden jährlich. Andere und als plausibel geltende Berechnungen kommen allerdings auf deutlich höhere Beträge. Es kann daraus geschlossen werden, dass die Tat sache der aktuellen Quersubventionierung bei den Vorsorgeeinrichtungen kein vordringlich diskutiertes Thema darstellt und auch nicht näher erfasst und analysiert wird. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 40 Die Behandlung variabler Rentenmodelle im Stiftungsrat Nachdem im vergangenen Jahr publik wurde, dass die Pensionskasse SBB die Einführung variabler Renten in Erwägung zieht, brach in den Medien eine intensive Diskussion um das Für und Wider einer solchen Lösung aus. Allerdings ist die Pensionskasse SBB nicht die erste Vorsorgeeinrichtung, die ein solches System ernsthaft überlegt, und bereits haben erste Kassen variable Renten auch konkret eingeführt. Inzwischen hat die Pensionskasse SBB das Vorhaben aber sistiert. Variable Rentenmodelle wurden im Stiftungsrat … noch nie diskutiert 40 25 schon diskutiert näher geprüft und Einführung abgelehnt 8 näher geprüft und Einführung beschlossen 2 werden in unserer Vorsorgeeinrichtung angeboten 2 Kann dazu keine Angaben machen 23 0 10 20 30 40 Vorsorgeeinrichtungen, Anteile in % 50 In der Umfrage wurde ermittelt, dass bei einem Viertel der Kassen variable Rentenmodelle bereits ein Thema bildeten, wobei die Bereitschaft, die Frage zu diskutieren, mit der Grösse der Kasse zunimmt und in Vorsorgeeinrichtungen ab CHF 5 Milliarden Vermögen bereits bei 40% traktandiert war, während dies bei den kleinen mit weniger als CHF 100 Millionen lediglich auf rund 15% zutrifft. Lediglich bei 2% wurde das Modell näher geprüft und seine Einführung beschlossen, rund 8% verwarfen es. In den meisten Kassen wurde offenbar noch kein Entscheid gefällt. Der negative Entscheid bei der SBB könnte für das Modell einen Rückschlag bei der weiteren Verbreitung bedeuten. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 57 57 08.09.14 12:06 41 Beurteilung der Altersvorsorge 2020 durch die Vorsorgeeinrichtungen Das dominierende Thema in der beruflichen Vorsorge bildet derzeit das Reformpaket unter dem Titel "Altersvorsorge 2020", das gemäss bundesrätlicher Vorlage die Revision von 1. und 2. Säule gemeinsam angeht. In unserer Umfrage wurden die Pensionskassen nach den wesentlichen Elementen im Bereich berufliche Vorsorge befragt. Anteile in % Rentenalter Männer und Frauen bei 65 Jahren 63 Senkung BVGMindestumwandlungssatz 6.0% 51 Erhöhung/Änderung BVG-Altersgutschriften 20 27 22 Erhöhung Mindestalter für Altersleistungen auf 62 7 51 11 0 ■ Voll einverstanden ■ Eher einverstanden 26 20 31 52 8 1 40 40 60 13 15 18 16 80 ■ Eher nicht einverstanden ■ Überhaupt nicht einverstanden ■ Weiss noch nicht 2 100 Die Erhöhung des Frauenrentenalters respektive die Angleichung der Referenzalter auf 65 Jahre wurde in fast zwei Drittel der Antworten mit "voll einverstanden" gekennzeichnet. Ebenfalls eine Mehrheit unterstützt die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6%, mit einer insgesamt zustimmenden Haltung von nicht weniger als 78% der Teil nehmer. In einem ähnlichen Bereich liegt die Erhöhung der Altersgutschriften (73% Zustimmung). Auf mehr Skepsis treffen die Senkung der Eintrittsschwelle auf 14 400 Franken sowie die Änderung des Koordinationsabzugs mit einem flexiblen Satz entsprechend der Höhe des versicherten Lohns. Aber auch hier ist noch eine Zustimmung (mit Vorbehalt) bei der Hälfte der Antworten zu re gistrieren. Im Sommer 2014 hat der Bundesrat als Richtungsentscheid signalisiert, den Koordinationsabzug ganz zu streichen. Die Idee, eine zentralisierte Ausgleichslösung für die Übergangsgeneration während einer Dauer von 25 Jahren über den Sicherheitsfonds zu installieren, wird hingegen nur von einem Drittel goutiert. Die Vorstellung, während dieser Zeit eine doppelte Schattenrechnung zu führen, vermag offenbar nicht wirklich zu begeistern. Die uneingeschränkte Unterstützung findet das Vorhaben als Ganzes nur bei 5% der Antwortenden, immerhin stösst es bei 62% auf eine grundsätzlich zustimmende Haltung. 58 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 58 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 42 Zahlungen an die Übergangsgeneration gemäss Altersvorsorge 2020 Eines der zentralen Elemente des Revisionsprojekts "Altersvorsorge 2020" im Bereich 2. Säule betrifft die vorge schlagenen Einmalzahlungen an die Übergangsgeneration zum Ausgleich der Mindestumwandlungssatzsenkung. Da von der Senkung Versicherte ab Alter 40 betroffen sind, müsste dieser Ausgleich während einer Dauer von 25 Jahren stattfinden. Bevorzugte Lösung für die Einmalzahlung an die Übergangsgeneration (40-jährig oder älter) zur Abfederung des Leistungsniveaus bei BVG-Versicherten Total 37 22 41 Öffentlich-rechtlich 37 21 42 37 Privatrechtlich 0 20 22 40 41 60 80 ■ "Dezentrale" Lösung – auf Ebene der Vorsorgeeinrichtung ■ "Zentralisierte" Lösung – Sicherheitsfonds BVG ■ Kann dazu keine Angaben machen Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 59 2 100 Der Vorschlag ist bei den Fachverbänden (Pensionskassenverband ASIP, Kammer der PK-Experten, Aktuarvereinigung) durchweg auf Kritik gestossen. Sie schlagen dezentrale Ausgleichsmassnahmen im Rahmen der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen vor. Wie reagieren die Vorsorgeeinrichtungen auf den Vorschlag? Sowohl bei den privatrechtlichen wie bei den öffentlichrechtlichen Kassen ziehen jeweils 37% der antwortenden Teilnehmer eine dezentrale Lösung vor, wohingegen nur 21% respektive 22% die vorgeschlagene zentralisierte Lösung befürworten. Rund 41% äussern dazu keine Meinung. 59 08.09.14 12:06 Die Teilnehmer der Umfrage Pensionskassen mit einem öffentlichen Arbeitgeber Aargauische Pensionskasse Pensionskasse der Stadt Biel Basellandschaftliche Pensionskasse Pensionskasse der Stadt Rheinfelden Bernische Pensionskasse (BPK) Pensionskasse der Stadt Winterthur BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich Pensionskasse der Stadt Zug Caisse de pensions de la Commune de Lausanne (CPCL) Pensionskasse des Bundes PUBLICA Caisse de pensions de la Ville de Bulle Pensionskasse des Kantons Glarus Caisse de pensions de la Ville de Sion Pensionskasse des Kantons Nidwalden Caisse de Pensions de l’Etat de Vaud Pensionskasse des Kantons Schwyz Caisse de prévoyance du personnel de l’Etat de Fribourg Pensionskasse Graubünden Caisse Intercommunale de Pensions Pensionskasse Post CAP Prévoyance Pensionskasse Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Luzern Cassa Pensioni di Lugano Pensionskasse St. Galler Gemeinden Genossenschaft CPEG Pensionskasse Stadt Chur CPVAL Pensionskasse Stadt Luzern Fonds de prévoyance des employés de la ville de Delémont Pensionskasse Stadt Rapperswil-Jona Istituto di Previdenza del Cantone Ticino Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) Kantonale Pensionskasse Schaffhausen Pensionskasse Thurgau Kantonale Pensionskasse Solothurn Pensionskasse Uri LUPK Luzerner Pensionskasse Personalversicherungskasse Obwalden Pensionskasse AR Personalvorsorgekasse der Stadt Bern Pensionskasse Basel-Stadt Personalvorsorgestiftung der Gemeinde Zollikon Pensionskasse der Gemeinde Horgen Personalvorsorgestiftung Region Emmental Pensionskasse der Gemeinde St. Moritz Städtische Pensionskasse Thun Pensionskasse der Gemeinde Thalwil Zuger Pensionskasse Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche Automobilgewerbe Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft Personalvorsorgestiftung der Mecedes-Benz Automobil AG Vorsorgeeinrichtung der St. Galler Kantonalbank Bank Bau Bafidia Pensionskasse AFG Vorsorge Caisse de Pensions de la BCV ATISA Personalvorsorgestiftung der Tschümperlin-Unternehmungen Caisse de prévoyance du personnel de la Banque Cantonale de Fribourg BVG-Stiftung der Hüppi-Unternehmungen Caisse de retraite et de prévoyance du personnel de la Banque Cantonale du Valais Caisse de retraite anticipée du secteur principal de la construction et du carrelage du canton du Valais RETABAT Caisse de retraite et d’invalidité Caisse paritaire de prévoyance de l’industrie et de la construction CPPIC Fonds de prévoyance en faveur du personnel de la Banque Cantonale du Jura Implenia Vorsorge B Pensionskasse der Bank Vontobel AG Pensionskasse der Tuchschmid Unternehmungen Pensionskasse der Basler Kantonalbank Personalvorsorgestiftung edifondo Pensionskasse der BEKB | BCBE Spida Personalvorsorgestiftung Pensionskasse der Coutts & Co AG Vorsorgeeinrichtung der STUTZ-Gruppe Pensionskasse der CSG (Schweiz) Pensionskasse der Julius Bär Gruppe Beratung, Planung Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank Personalvorsorgestiftung der BearingPoint Switzerland AG Pensionskasse der Schweizerische Nationalbank Fondation de prévoyance Coninco Pensionskasse der UBS Pensionskasse der Urner Kantonalbank Chemie, Pharma Pensionskasse der Zürcher Kantonalbank Actelion Personalvorsorgestiftung Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank Clariant-Pensionsstiftung Personalvorsorgestiftung der Liechtensteinischen Landesbank Galenica Personalvorsorgestiftung 60 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 60 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche Pensionsfonds der CU Chemie Uetikon AG Elektrizität, Energie Pensionskasse Novartis 1 Fondation de prévoyance Romande Energie Pensionskasse Siegfried Pensionskasse der Bernischen Kraftwerke Pensionskasse Syngenta Pensionskasse EBM Pensionskassen der F. Hoffmann-La Roche AG PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie Personalvorsorgestiftung der SI Group-Switzerland GmbH Vorsorgestiftung der Crucell Switzerland AG Elektroindustrie Pensionskasse der Electrolux Schwanden AG Detailhandel Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz Fonds en faveur du personnel de la société Payot Pensionskasse der Feller AG GaleniCare Personalvorsorgestiftung Personalvorsorgestiftung der SCHURTER AG MPK Migros-Pensionskasse PREVICAB Pensionskasse Bucherer AG Pensionskasse Coop CPV/CAP Elektronik Pensionskasse Denner Personalvorsorgestiftung der Winterhalter + Fenner AG Pensionskasse der C&A Gruppe Pensionskasse der Schild Gruppe Energieversorgung Pensionskasse JUMBO Pensionskasse Wasserwerke Zug Pensionskasse Manor Personalfürsorgestiftung der Lang Unternehmungen Personal-Stiftung der Leder Locher AG PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft Valora Pensionskasse (VPK) Versicherungskasse der Möbel Pfister AG Gesundheitswesen Caisse de pension de la Société suisse de pharmacie Diverse Fonds de prévoyance en faveur du personnel Association St-Camille ALVOSO LLB Pensionskasse PAT-BVG Ascaro Vorsorgestiftung Pensionskasse der ehemaligen Asklia-Gruppe BVG Sammelstiftung Swiss Life Pensionskasse SHP CIEPP Caisse Inter-Entreprises de Prévoyance Professionnelle Pensionskasse von Krankenversicherungs-Organisationen Fondation 2ème pilier swissstaffing Personalvorsorgestiftung IVF HARTMANN AG Fondation banque cantonale vaudoise deuxième pilier Personalvorsorgestiftung RESPIRA Gewerbepensionskasse PRESV Groupe Mutuel Prévoyance Veska Pensionskasse HIAG Pensionskasse La Collective de Prévoyance – Copré Handel Nest Sammelstiftung AVIFED Pensionskasse Berner Notariat und Advokatur Bossard Personalstiftung Pensionskasse BonAssistus Franz AG – Personalvorsorgestiftung Pensionskasse der Stadt Aarau Pensionskasse der 3M Firmen in der Schweiz Pensionskasse des Opernhauses Zürich Pensionskasse der ALSO Pensionskasse Kaminfeger Pensionskasse der Electrolux AG Pensionskasse SEV Pensionskasse der Electrolux Professional Pensionskasse SPS und Jelmoli Pensionskasse der Elektro-Material AG Personalvorsorgestiftung der Albers Gruppe Pensionskasse der Emil Frey Gruppe PKG Pensionskasse Pensionskasse der METALLUM Group (Schweiz) Previs Vorsorge Pensionskasse der Sanitas Troesch-Gruppe Sammelstiftung Vita Pensionskasse der SKF (Schweiz) Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Versicherungs-Gesellschaft Personalfürsorgestiftung der Firma Xerox AG Stiftung Abendrot Varian Foundation Stiftung Auffangeinrichtung BVG Swisscanto Flex Sammelstiftung der Kantonalbanken Vorsorgestiftung SMP Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 61 61 08.09.14 12:06 Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche Holding Sulzer Vorsorgeeinrichtung Caisse de pensions Swatch Group (CPK) Suprema Pensionskasse Conzzeta Vorsorgeeinrichtung der Wärtsilä Schweiz AG Pensionskasse Vigier Vorsorgefonds für die Mitarbeiter der Firma Aebi + Co. AG Maschinenfabrik Informatik Metallindustrie Pensionskasse der Hewlett-Packard Gesellschaften in der Schweiz Baumann-Personalvorsorge Pensionskasse der T-Systems Schweiz AG Pensionskasse ALCAN Schweiz Personalvorsorgestiftung der IBM (Schweiz) Pensionskasse der Dätwyler Holding AG Pensionskasse der Stahl Gerlafingen AG Kirche Pensionskasse Swissmetal, in Liquidation Pensionskasse PERKOS Personalstiftung der OERTLI Werkzeuge AG Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Kunststoffverarbeitung SFS Pensionskasse Pensionskasse der Trisa Papierindustrie Lebensmittel Pensionskasse der Weidmann Unternehmen EMMI VORSORGESTIFTUNG PK der Kimberly-Clark GmbH Fonds de Pensions Nestlé Pensionskasse fenaco Telekommunikation Pensionskasse HACO comPlan Pensionskasse Swiss Dairy Food AG Pensionskasse der Alcatel-Lucent Schweiz AG Pensionskasse Transgourmet Schweiz AG Pensionskasse Sunrise Pensionskasse ZAF upc cablecom Pensionskasse Personalvorsorgestiftung der Rivella AG Personalvorsorgestiftung Kambly Gruppe Textilindustrie Philip Morris en Suisse Caisse de Pensions Angestellten-Versicherungskasse der Viscosuisse SA PK LANDI Region Zentralschweiz Pensionskasse der alba Gruppe Pensionskasse der Saurer-Unternehmungen Maschinen Pensionskasse Sefar AG ABB Pensionskasse Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles Angestellten-Pensionskasse der Bucher-Guyer AG Viscosuisse-Pensionskasse-BVG BVG-Vorsorgestiftung der Hartchromwerk Brunner AG Caisse de pensions de Bobst Mex SA Transport Caisse de retraite MATISA Fondation de prévoyance en faveur du personnel des TPG CAPREVI, PRÉVOYANCE CATERPILLAR Fondation de prévoyance skycare Charmilles Technologies Caisse de retraite Pensionskasse der Rhätischen Bahn Fondation de prévoyance en faveur du personnel des Sociétés Liebherr en Suisse Pensionskasse DHL Schweiz Hilti Pensionskasse Personalfürsorgestiftung der Camion-Transport AG Wil CT Institution de Prévoyance de Tornos S.A. Personalvorsorge Swissport Leica Pensionskasse Personalvorsorgestiftung der Jungfraubahnen Pensionskasse Bosch Schweiz Versicherungseinrichtung des Flugpersonals der SWISSAIR Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Vorsorgestiftung der Panalpina Welttransport (Holding) AG Pensionskasse SBB Pensionskasse der Tschudin + Heid AG Pensionskasse Georg Fischer Verlag, Druckerei, Grafik Personalstiftung Hunkeler Pensionskasse der NZZ-Mediengruppe Personalvorsorgestiftung Atlas Copco (Schweiz) AG Pensionskasse der Südostschweiz Mediengruppe Personalvorsorgestiftung BELIMO Automation AG Pensionskasse der Tamedia AG PK der Komax AG Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe PVST der OC Oerlikon Balzers AG 62 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 62 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 08.09.14 12:06 Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche Vermögensverwaltung Pensionskasse Fiege Schweiz Fondation de prévoyance en faveur du personnel de Capital International et des sociétés affilliées Personalvorsorgestiftung der Cargologic AG Personalvorsorgestiftung der Kalaidos Bildungsgruppe Schweiz Personalvorsorgestiftung der MCH Group Verpackung Personalvorsorgestiftung der Mövenpick Unternehmungen SIG Pensionskasse Personalvorsorgestiftung der SV Group Personalvorsorgestiftung SIX Group Versicherung Sudan Partner AG Personalvorsorge-Stiftung Finanzierungsstiftung der SCOR Schweiz Vorsorge-Stiftung der Theatergenossenschaft Fonds de prévoyance DIVESA Zusatzvorsorge-Stiftung der Mövenpick Unternehmungen Pensionskasse der Berner Versicherung-Gruppe Pensionskasse der CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG Übrige Industrien Pensionskasse der GENERALI Versicherungen Caisse de pensions Chopard Pensionskasse der Helvetia Versicherungen Caisse de pensions de ROLEX SA et de sociétés affiliées Pensionskasse für das Personal der AXA Gesellschaften Caisse de Pensions Isover Pensionskasse für den Aussendienst der AXA Gesellschaften Fondation complémentaire Isover Pensionskasse für die Mitarbeitenden der Gruppe Mobiliar Gemeinschaftsstiftung der Geberit Gruppe Pensionskasse Swiss Re JTI Swiss Pension Fund Personalvorsorgestiftung der CSS Versicherung Pensionskasse der Firma Christian Fischbacher Co. AG Personalvorsorgestiftung der Helsana Versicherung AG Pensionskasse der Kabelwerke Brugg AG Personalvorsorgestiftung für die Angestellten der Allianz Suisse Pensionskasse der Uhrenfabrik W. Moser-Baer AG Personalvorsorgestiftung für die Angestellten der Generalagenturen der Allianz Suisse Pensionskasse ELCO Personalvorsorgestiftung Visana Personalvorsorgestiftung Stoll Giroflex Stiftung für die Zusatzvorsorge der Angestellten der Allianz Suisse Personalvorsorgestiftung Straumann Vorsorgeeinrichtung 1 der Zürich Versicherungs-Gruppe Phonak Pensionskasse Caisse de pension Parker Hannifin Suisse Personalvorsorgestiftung der Ziegelei Rapperswil Vorsorgeeinrichtung 2 der Zürich Versicherungs-Gruppe Vorsorgeeinrichtung der Suva Andere Branchen Vorsorgestiftung der Basler Versicherung AG Caisse de pensions du Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique S.A.– CSEM Recherche et Développement Vorsorgestiftung der National Versicherung Comunitas Vorsorgestiftung Werbung Caisse de Retraite de PubliGroupe Fondation de prévoyance en faveur du personnel de la société RAYMOND WEIL Fondation en faveur du personnel de la Loterie Romande Übrige Dienstleistungen Fondazione di previdenza della ditta AGIE SA ALRIVO Vorsorgestiftung Pensionsfonds Gruppe GastroSuisse BVG-Stiftung der SV Group Pensionskasse der PricewaterhouseCoopers AG Caisse de pension de l’EVAM Pensionskasse Johnson Controls Caisse de retraite du Groupe DSR Pensionskasse Schreinergewerbe Fondation de Prévoyance Richemont Pensionskasse SRG SSR idée suisse Fondation de prévoyance SGS Personalstiftung der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) Fonds de prévoyance d’Adecco Versicherungskasse der Evangelischen Mittelschule Schiers Fonds de prévoyance de PROTECTAS SA et sociétés apparentées Versicherungskasse SWISSLOS GastroSocial Pensionskasse Vorsorgestiftung des Kaufmännischen Verbandes Schweiz Kadervorsorge der Kobag Holding AG Kaiser Partner Personalvorsorgestiftung KPMG Personalvorsorgestiftung Pensions- und Sparkasse der Securitas Gruppe Pensionskasse der Technischen Verbände Pensionskasse des SVTI Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2014 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 63 63 08.09.14 12:06 712557_PK-Studie_IH_2014_de.indd 64 08.09.14 12:06 Impressum Herausgeber Redaktion Bestellungen Swisscanto Asset Management AG, Europaallee 39, 8021 Zürich Peter Wirth, Vorsorgeforum Tel. 058 344 44 70, [email protected] Swisscanto Asset Management AG, September 2014 Disclaimer Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden von Swisscanto Asset Management AG mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. 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