Justizvollzugsanstalt Zuständigkeit JVA Diez geschlossener Vollzug
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Justizvollzugsanstalt Zuständigkeit JVA Diez geschlossener Vollzug
Justizvollzugsanstalt Zuständigkeit JVA Diez geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe a) Lebenslange Freiheitsstrafen gesamt RLP b) Freiheitsstrafen mit anschl. Sicherheitsverwahrung gesamt RLP c) Freiheitsstrafen über 8 Jahren gesamt RLP d) Freiheitsstrafen von mehr als 4 bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Mainz e) Freiheitsstrafen von mehr als 3 bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz f) Freiheitsstrafen an Strafgefangenen nach Maßgabe des § 9 StVollzG g) Vollzug der Sicherungsverwahrung gesamt RLP und Saarland offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe a) Strafgefangene mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz mit über 1 Jahr noch zu verbüßender Freiheitsstrafe b) Sicherungsverwahrung gesamt RLP und Saarland JVA Frankenthal geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe a) Freiheitsstrafen von mehr als 4 bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach b) Freiheitsstrafen bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern U.-Haft aus den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern JVA Koblenz geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe Freiheitsstrafen von bis zu 3 Monaten an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz U.-Haft aus dem Landgerichtsbezirk Koblenz geschlossener Vollzug Frauen: Freiheitsstrafe Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz U.-Haft aus dem Landgerichtsbezirk Koblenz offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz mit bis zu 1 Jahr noch zu verbüßender Freiheitsstrafe offener Vollzug Frauen: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz JVA Ludwigshafen Freiheitsstrafen an männlichen Gefangenen nach Maßgabe des § 9 StVollzG JVA Rohrbach geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen: Freiheitsstrafen bis 4 Jahre an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz U.-Haft geschlossener Vollzug Frauen: aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz Freiheitsstrafen Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten bis 4 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz Freiheitsstrafen bis 4 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach, Frankenthal und Mainz aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal und Mainz U.-Haft offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz offener Vollzug Frauen: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz JVA Trier geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen Freiheitsstrafen bis zu 21 Monaten an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier U.-Haft aus dem Landgerichtsbezirk Trier offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier bis zu 1 Jahr noch zu verbüßende Freiheitsstrafe JVA Wittlich geschlossener Vollzug Männer: a) Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten bis 3 Jahren an Gefangenen mit Wohnort aus dem Landgerichtsbezirk Koblenz b) Freiheitsstrafen von mehr als 21 Monaten bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort aus dem Landgerichtsbezirk Trier c) Sicherungsverwahrung, soweit nicht eine Unterbringung in der JVA Diez angezeigt ist (Auf- fangzuständigkeit) offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier ab 1 Jahr noch zu verbüßende Freiheitsstrafe Sicherungsverwahrung, soweit nicht eine Unterbringung in der JVA Diez angezeigt ist (Auffangzuständigkeit) JVA Zweibrücken geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe Freiheitsstrafen bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Landau und Zweibrücken Gefangene, die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen aus ganz RLP und dem Saarland U.-Haft aus dem Landgerichtsbezirken Landau und Zweibrücken Jugendstrafe Gefangene, die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen aus ganz RLP und dem Saarland geschlossener Vollzug Frauen: Freiheitsstrafen a.) Freiheitsstrafen von mehr als 4 Jahren gesamt RLP b.) Freiheitsstrafen bis 4 Jahre an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Kaiserslautern, Landau, Trier und Zweibrücken c.) Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Saarland d.) Freiheitsstrafen an Verurteilten die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen aus ganz RLP und dem Saarland Jugendstrafe U.-Haft aus ganz RLP und dem Saarland a.) aus den Landgerichtsbezirken Kaiserslautern, Landau, Trier Zweibrücken und dem Saarland b.) aus ganz RLP und dem Saarland, soweit zur Tatzeit unter 21 Jahren offener Vollzug Männer: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Landau und Zweibrücken offener Vollzug Frauen: Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Trier, Zweibrücken und dem Saarland Jugendstrafe aus ganz RLP und dem Saarland JSA Schifferstadt geschlossener Vollzug Männer: rechtskräftige Strafen Jugendstrafen und Freiheitsstrafen bei Verurteilten ab 6 Monate, die bei Beendigung des Strafvollzugs noch nicht 24 Jahre alt sein werden und sich für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Mainz und Zweibrücken U.-Haft aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Mainz und Zweibrücken, soweit zur Tatzeit unter 21 Jahren JSA Wittlich geschlossener Vollzug Männer: rechtskräftige Strafen Jugendstrafen (insges.) und Freiheitsstrafen bei Verurteilten ab 6 Monate, die bei Beendi- gung des Strafvollzugs noch nicht 24 Jahre alt sein werden und sich für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Koblenz und Trier U.-Haft aus dem Landgerichtsbezirk Trier soweit zur Tatzeit unter 21 Jahren offener Vollzug Männer: rechtskräftige Strafen Jugendarrestanstalt Worms Jugendstrafen (insges.) und Freiheitsstrafen bei Verurteilten ab 6 Monate, die bei Beendigung des Strafvollzugs noch nicht 24 Jahre alt sein werden und sich für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Koblenz und Trier Dauer und Kurzarrest von mehr als 2 Tagen Landgerichtsbezirk Koblenz (komplett) Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald) Amtsgericht Betzdorf Amtsgericht Linz am Rhein Amtsgericht Neuwied Amtsgericht Montabaur Amtsgericht Bad NeuenahrAhrweiler Amtsgericht Andernach Amtsgericht Koblenz Amtsgericht Lahnstein Amtsgericht Diez Amtsgericht Cochem Amtsgericht Sankt Goar Landgerichtsbezirk Mainz (komplett) Amtsgericht Bingen am Rhein Amtsgericht Mainz Amtsgericht Alzey Amtsgericht Worms Landgerichtsbezirk Frankenthal (Pfalz) (komplett) Amtsgericht Grünstadt Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Amtsgericht Bad Dürkheim Amtsgericht Ludwishafen am Rhein Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße Amtsgericht Speyer Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz (komplett) Amtsgericht Landau in der Pfalz Amtsgericht Germersheim Amtsgericht Kandel Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach (teilweise) Amtsgericht Simmern/Hunsrück Amtsgericht Bad Kreuznach Amtsgericht Bad Sobernheim Landgerichtsbezirk Kaiserslautern (teilweise) Amtsgericht Rockenhausen Jugendarrestanstalt Lebach (Saarland) Dauer und Kurzarrest von mehr als 2 Tagen Landgerichtsbezirk Trier (komplett) Amtsgericht Prüm Amtsgericht Daun Amtsgericht Bitburg Amtsgericht Wittlich Amtsgericht Bernkastel-Kues Amtsgericht Trier Amtsgericht Saarburg Amtsgericht Hermeskeil Landgerichtsbezirk Zweibrücken (komplett) Amtsgericht Landstuhl Amtsgericht Zweibrücken Amtsgericht Pirmasens Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach (teilweise) Amtsgericht Idar-Oberstein Landgerichtsbezirk Kaiserslautern (teilweise) Amtsgericht Kusel Amtsgericht Kaiserslautern