Justizvollzugsanstalt Zuständigkeit JVA Diez geschlossener Vollzug

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Justizvollzugsanstalt Zuständigkeit JVA Diez geschlossener Vollzug
Justizvollzugsanstalt
Zuständigkeit
JVA Diez
geschlossener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafe
a)
Lebenslange Freiheitsstrafen
gesamt RLP
b)
Freiheitsstrafen mit anschl.
Sicherheitsverwahrung gesamt
RLP
c)
Freiheitsstrafen über 8 Jahren
gesamt RLP
d)
Freiheitsstrafen von mehr als 4
bis 8 Jahren an Gefangenen
mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Mainz
e)
Freiheitsstrafen von mehr als 3
bis 8 Jahren an Gefangenen
mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz
f)
Freiheitsstrafen an Strafgefangenen nach Maßgabe des § 9
StVollzG
g)
Vollzug der Sicherungsverwahrung gesamt RLP und Saarland
offener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafe
a)
Strafgefangene mit Wohnort im
Landgerichtsbezirk Koblenz mit
über 1 Jahr noch zu verbüßender Freiheitsstrafe
b)
Sicherungsverwahrung gesamt
RLP und Saarland
JVA Frankenthal
geschlossener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafe
a)
Freiheitsstrafen von mehr als 4
bis 8 Jahren an Gefangenen
mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach
b)
Freiheitsstrafen bis 8 Jahren an
Gefangenen mit Wohnort in
den Landgerichtsbezirken
Frankenthal und Kaiserslautern
U.-Haft
aus den Landgerichtsbezirken Frankenthal und
Kaiserslautern
offener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafe
an Gefangenen mit Wohnort in
den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern
JVA Koblenz
geschlossener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafen von bis zu
3 Monaten an Gefangenen mit
Wohnort im Landgerichtsbezirk
Koblenz
U.-Haft
aus dem Landgerichtsbezirk
Koblenz
geschlossener Vollzug Frauen:
Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz
U.-Haft
aus dem Landgerichtsbezirk
Koblenz
offener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im
Landgerichtsbezirk Koblenz mit bis zu 1 Jahr noch
zu verbüßender Freiheitsstrafe
offener Vollzug Frauen:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im
Landgerichtsbezirk Koblenz
JVA Ludwigshafen
Freiheitsstrafen an männlichen Gefangenen nach
Maßgabe des § 9 StVollzG
JVA Rohrbach
geschlossener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafen:
Freiheitsstrafen bis 4 Jahre an Gefangenen mit
Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz
U.-Haft
geschlossener Vollzug Frauen:
aus den Landgerichtsbezirken
Bad Kreuznach und Mainz
Freiheitsstrafen
Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten bis 4 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz
Freiheitsstrafen bis 4 Jahren an Gefangenen mit
Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach,
Frankenthal und Mainz
aus den Landgerichtsbezirken
Bad Kreuznach, Frankenthal
und Mainz
U.-Haft
offener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in
den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und
Mainz
offener Vollzug Frauen:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in
den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und
Mainz
JVA Trier
geschlossener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafen
Freiheitsstrafen bis zu 21 Monaten an Gefangenen mit
Wohnort im Landgerichtsbezirk
Trier
U.-Haft
aus dem Landgerichtsbezirk
Trier
offener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im
Landgerichtsbezirk Trier bis zu 1 Jahr noch zu
verbüßende Freiheitsstrafe
JVA Wittlich
geschlossener Vollzug Männer:
a)
Freiheitsstrafen von mehr als 3
Monaten bis 3 Jahren an Gefangenen mit Wohnort aus dem
Landgerichtsbezirk Koblenz
b)
Freiheitsstrafen von mehr als
21 Monaten bis 8 Jahren an
Gefangenen mit Wohnort aus
dem Landgerichtsbezirk Trier
c)
Sicherungsverwahrung, soweit
nicht eine Unterbringung in der
JVA Diez angezeigt ist (Auf-
fangzuständigkeit)
offener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im
Landgerichtsbezirk Trier ab 1 Jahr noch zu verbüßende Freiheitsstrafe
Sicherungsverwahrung, soweit nicht eine Unterbringung in der JVA Diez angezeigt ist (Auffangzuständigkeit)
JVA Zweibrücken
geschlossener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafen bis 8 Jahren an
Gefangenen mit Wohnort in
den Landgerichtsbezirken Landau und Zweibrücken
Gefangene, die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen
aus ganz RLP und dem Saarland
U.-Haft
aus dem Landgerichtsbezirken
Landau und Zweibrücken
Jugendstrafe
Gefangene, die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen
aus ganz RLP und dem Saarland
geschlossener Vollzug Frauen:
Freiheitsstrafen
a.)
Freiheitsstrafen von mehr als 4
Jahren gesamt RLP
b.)
Freiheitsstrafen bis 4 Jahre an
Gefangenen mit Wohnort in
den Landgerichtsbezirken Kaiserslautern, Landau, Trier und
Zweibrücken
c.)
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Saarland
d.)
Freiheitsstrafen an Verurteilten
die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen aus ganz RLP
und dem Saarland
Jugendstrafe
U.-Haft
aus ganz RLP und dem Saarland
a.)
aus den Landgerichtsbezirken
Kaiserslautern, Landau, Trier
Zweibrücken und dem Saarland
b.)
aus ganz RLP und dem Saarland, soweit zur Tatzeit unter
21 Jahren
offener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in
den Landgerichtsbezirken Landau und Zweibrücken
offener Vollzug Frauen:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Frankenthal,
Kaiserslautern, Landau, Trier,
Zweibrücken und dem Saarland
Jugendstrafe
aus ganz RLP und dem Saarland
JSA
Schifferstadt
geschlossener Vollzug Männer:
rechtskräftige
Strafen
Jugendstrafen und Freiheitsstrafen bei Verurteilten ab 6
Monate, die bei Beendigung
des Strafvollzugs noch nicht 24
Jahre alt sein werden und sich
für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Mainz und
Zweibrücken
U.-Haft
aus den Landgerichtsbezirken
Bad Kreuznach, Frankenthal,
Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Mainz und
Zweibrücken, soweit zur Tatzeit
unter 21 Jahren
JSA
Wittlich
geschlossener Vollzug Männer:
rechtskräftige
Strafen
Jugendstrafen (insges.) und
Freiheitsstrafen bei Verurteilten
ab 6 Monate, die bei Beendi-
gung des Strafvollzugs noch
nicht 24 Jahre alt sein werden
und sich für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in
den Landgerichtsbezirken Koblenz und Trier
U.-Haft
aus dem Landgerichtsbezirk
Trier soweit zur Tatzeit unter
21 Jahren
offener Vollzug Männer:
rechtskräftige
Strafen
Jugendarrestanstalt
Worms
Jugendstrafen (insges.) und
Freiheitsstrafen bei Verurteilten
ab 6 Monate, die bei Beendigung des Strafvollzugs noch
nicht 24 Jahre alt sein werden
und sich für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in
den Landgerichtsbezirken Koblenz und Trier
Dauer und Kurzarrest von mehr als 2 Tagen
Landgerichtsbezirk Koblenz (komplett)
Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald)
Amtsgericht Betzdorf
Amtsgericht Linz am Rhein
Amtsgericht Neuwied
Amtsgericht Montabaur
Amtsgericht Bad NeuenahrAhrweiler
Amtsgericht Andernach
Amtsgericht Koblenz
Amtsgericht Lahnstein
Amtsgericht Diez
Amtsgericht Cochem
Amtsgericht Sankt Goar
Landgerichtsbezirk Mainz (komplett)
Amtsgericht Bingen am Rhein
Amtsgericht Mainz
Amtsgericht Alzey
Amtsgericht Worms
Landgerichtsbezirk Frankenthal
(Pfalz) (komplett)
Amtsgericht Grünstadt
Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)
Amtsgericht Bad Dürkheim
Amtsgericht Ludwishafen am
Rhein
Amtsgericht Neustadt an der
Weinstraße
Amtsgericht Speyer
Landgerichtsbezirk Landau in der
Pfalz (komplett)
Amtsgericht Landau in der
Pfalz
Amtsgericht Germersheim
Amtsgericht Kandel
Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach (teilweise)
Amtsgericht Simmern/Hunsrück
Amtsgericht Bad Kreuznach
Amtsgericht Bad Sobernheim
Landgerichtsbezirk Kaiserslautern (teilweise)
Amtsgericht Rockenhausen
Jugendarrestanstalt
Lebach (Saarland)
Dauer und Kurzarrest von mehr als 2 Tagen
Landgerichtsbezirk Trier (komplett)
Amtsgericht Prüm
Amtsgericht Daun
Amtsgericht Bitburg
Amtsgericht Wittlich
Amtsgericht Bernkastel-Kues
Amtsgericht Trier
Amtsgericht Saarburg
Amtsgericht Hermeskeil
Landgerichtsbezirk Zweibrücken (komplett)
Amtsgericht Landstuhl
Amtsgericht Zweibrücken
Amtsgericht Pirmasens
Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach (teilweise)
Amtsgericht Idar-Oberstein
Landgerichtsbezirk Kaiserslautern (teilweise)
Amtsgericht Kusel
Amtsgericht Kaiserslautern