D-2004-348R1 Datum der Bekanntgabe: 16.09.2004
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D-2004-348R1 Datum der Bekanntgabe: 16.09.2004
Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: D-2004-348R1 ersetzt: D-2004-348 Luftfahrt-Bundesamt Datum der Bekanntgabe: 16.09.2004 Muster: Glaser-Dirks / DG-Flugzeugbau DG-100 DG-200 DG-500/22 ELAN DG-300 DG-400 DG-500 M DG-600 DG-600 M AD der ausländischen Behörde: -keine- Geräte-Nr.: 301, 323, 348, 359, 370, 826, 843, 866 Technische Mitteilungen des Herstellers: DG Flugzeugbau Technische Mitteilung No. 301/23 Ausgabe 2, 323/14 Ausgabe 2, 348/18 Ausgabe 2, 359/21 Ausgabe 2, 370/9 Ausgabe 2, 826/44 Ausgabe 2, 843/21 Ausgabe 2, 866/10 Ausgabe 2 vom 11.06.2004, ergänzt am 07.07.2004. Betroffenes Luftfahrtgerät: Glaser-Dirks / DG-Flugzeugbau DG-100, DG-200, DG-500/22 ELAN, DG-300, DG-400, DG-500 M, DG-600, DG-600 M - Baureihen: DG-100, DG-200, DG-300, DG-400 - alle Baureihen - Werk-Nrn.: alle DG-500/22 ELAN und DG-500 M - alle Baureihen - Werk-Nrn.: alle bis 5E23 DG-600 und DG-600 M - alle Baureihen - Werk-Nrn.: alle - Werk-Nrn.: siehe Angaben unter ''Baureihen'' Betrifft: Seitenruder, untere Lagerung des Seitenruders Bei einer DG-100 rutschte das untere Gelenklager des Seitenruders aus dem Stahlbeschlag heraus, so dass sich das Seitenruder vom Flugzeug löste. Dieses Versagen kann auch bei anderen Luftfahrzeugen vom Typ DG auftreten. Maßnahmen: Im Rahmen der Durchführung dieser Lufttüchtigkeitsanweisung sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 1. Kontrolle des Außenrings des Gelenklagers auf festen Sitz 2. Einbau des Gelenklagers ist zu modifizieren bzw. der Lagerbock ist auszutauschen 3. Einbau von Sicherungsscheiben und ggf. Änderung der Kronenmutter-Sicherung Die Maßnahmen sind gemäß den Anweisungen der Technischen Mitteilung auszuführen. Fristen: Durchführung der Maßnahmen wie folgt: Maßnahme 1. - bei jeder täglichen Kontrolle, bis Maßnahme 3 durchgeführt wurde Maßnahme 2. - falls erforderlich Maßnahme 3. - spätestens bis zum 31.12.2004 (LTA-Nr.: D-2004-348 vom 02.07.2004) Aktenzeichen: (4)M123-502.1/D-2004-348R1 Seite 1 von 2 EASA-Approval: Der Inhalt dieser Lufttüchtigkeitsanweisung ist von der EASA mit Approval-No.: 2004-9653 am 16.09.2004 geprüft worden. Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen. LTAs werden auch im Internet unter http://www.lba.de publiziert *** (LTA-Nr.: D-2004-348 vom 02.07.2004) Aktenzeichen: (4)M123-502.1/D-2004-348R1 Seite 2 von 2