D-2004-348R1 Datum der Bekanntgabe: 16.09.2004

Transcription

D-2004-348R1 Datum der Bekanntgabe: 16.09.2004
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: D-2004-348R1
ersetzt: D-2004-348
Luftfahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 16.09.2004
Muster: Glaser-Dirks / DG-Flugzeugbau
DG-100
DG-200
DG-500/22 ELAN
DG-300
DG-400
DG-500 M
DG-600
DG-600 M
AD der ausländischen Behörde:
-keine-
Geräte-Nr.:
301, 323, 348, 359, 370, 826, 843, 866
Technische Mitteilungen des Herstellers:
DG Flugzeugbau Technische Mitteilung No. 301/23 Ausgabe 2,
323/14 Ausgabe 2, 348/18 Ausgabe 2, 359/21 Ausgabe 2, 370/9
Ausgabe 2, 826/44 Ausgabe 2, 843/21 Ausgabe 2, 866/10
Ausgabe 2 vom 11.06.2004, ergänzt am 07.07.2004.
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Glaser-Dirks / DG-Flugzeugbau
DG-100, DG-200, DG-500/22 ELAN, DG-300, DG-400, DG-500 M, DG-600, DG-600 M
- Baureihen:
DG-100, DG-200, DG-300, DG-400
- alle Baureihen
- Werk-Nrn.: alle
DG-500/22 ELAN und DG-500 M
- alle Baureihen
- Werk-Nrn.: alle bis 5E23
DG-600 und DG-600 M
- alle Baureihen
- Werk-Nrn.: alle
- Werk-Nrn.:
siehe Angaben unter ''Baureihen''
Betrifft:
Seitenruder, untere Lagerung des Seitenruders
Bei einer DG-100 rutschte das untere Gelenklager des Seitenruders aus dem Stahlbeschlag heraus, so dass
sich das Seitenruder vom Flugzeug löste.
Dieses Versagen kann auch bei anderen Luftfahrzeugen vom Typ DG auftreten.
Maßnahmen:
Im Rahmen der Durchführung dieser Lufttüchtigkeitsanweisung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Kontrolle des Außenrings des Gelenklagers auf festen Sitz
2. Einbau des Gelenklagers ist zu modifizieren bzw. der Lagerbock ist auszutauschen
3. Einbau von Sicherungsscheiben und ggf. Änderung der Kronenmutter-Sicherung
Die Maßnahmen sind gemäß den Anweisungen der Technischen Mitteilung auszuführen.
Fristen:
Durchführung der Maßnahmen wie folgt:
Maßnahme 1. - bei jeder täglichen Kontrolle, bis Maßnahme 3 durchgeführt wurde
Maßnahme 2. - falls erforderlich
Maßnahme 3. - spätestens bis zum 31.12.2004
(LTA-Nr.: D-2004-348 vom 02.07.2004)
Aktenzeichen: (4)M123-502.1/D-2004-348R1
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EASA-Approval:
Der Inhalt dieser Lufttüchtigkeitsanweisung ist von der EASA mit Approval-No.: 2004-9653 am 16.09.2004
geprüft worden.
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder
zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
LTAs werden auch im Internet unter http://www.lba.de publiziert
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(LTA-Nr.: D-2004-348 vom 02.07.2004)
Aktenzeichen: (4)M123-502.1/D-2004-348R1
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