Preisliste Nr. 47 - DBZ/Deutsche Briefmarken
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Preisliste Nr. 47 - DBZ/Deutsche Briefmarken
Preisliste Nr. 47 Gültig ab 1. Januar 2016 Mit Onlinete Preislis Ihre Ansprechpartner für Beratung und Service Anzeigenservice: Kontakt zum Anzeigenteam: Schaper Philatelie-Verlag GmbH DBZ-Anzeigenabteilung Postfach 200 165, 37086 Göttingen, Deutschland Rainer Flecks-Franke Durchwahl +49(0)551 / 901-530 Telefon Telefax E-Mail Internet +49(0)551 / 901-533 +49(0)551 / 901-535 [email protected] www.d-b-z.de M. & H. Schaper Philatelie-Verlag GmbH Postfach 16 42 31046 Alfeld (Leine) Borsigstraße 5 31061 Alfeld (Leine) Deutschland Reinhard Kreter Durchwahl +49(0)551 / 901-532 Tanja Röttger Durchwahl +49(0)551 / 901-511 Monika Schmid Durchwahl +49(0)551 / 901-533 Unangefochten aktuell: t%JF%#;CSJOHUEBT/FVFTUFEFS1IJMBUFMJF t.JUVNGBOHSFJDITUFS#FSJDIUFSTUBUUVOHàCFSBMMF#FSFJDIF t7POFSTULMBTTJHFOLPNQFUFOUFOVOEFSGBISFOFO"VUPSFO t.JUTUÊOEJHFO3VCSJLFOEFSCFMJFCUFTUFO4BNNFMHFCJFUF t.JUBLUVFMMTUFO.BSLUJOGPSNBUJPOFOVOE7FSLBVGTBOHFCPUFO t"MMF5BHFOFVLPOLVSSFO[MPTBLUVFMMVOEJOGPSNBUJW t5BHFTBLUVFMMF/FXTBVDIJN*OUFSOFUVOUFSXXXEC[EF t.POBUMJDIFS3VOECSJFGQFS&.BJM Media-Informationen 2016 Kurzcharakteristik: %JFSFEBLUJPOFMMF#BOECSFJUFFSTUSFDLUTJDIàCFr BMMF#FSFJDIFEFS1IJMBUFMJF5IFNFOGàS.àO[ VOE(FMETDIFJOTBNNMFSIJTUPSJTDIF8FSUQBQJFSFVOE WFSXBOEUF4BNNFMHFCJFUF Die Leserschaft besteht aus engagierten Philatelisten, "OTJDIUTLBSUFO.àO[FOVOE#BOLOPUFO4BNNMFSO "MMF5BHFCSJOHUEJF%#;BMMFXJDIUJHFO5IFNFO EFS1IJMBUFMJFVOEWFSXBOEUF(FCJFUF 5BHFTBLUVFMMF/FXTPOMJOFVOUFSXXXEC[EF 7FSUSJFCTXFH "CPOOFNFOU&JO[FMWFSLBVG 0SHBO 7FSCBOE1IJMBUFMJTUJTDIFS "SCFJUTHFNFJOTDIBGUFOF771I" )FSBVTHFCFS .)4DIBQFS1IJMBUFMJF7FSMBH(NC) 3FEBLUJPO 5PSTUFO#FSOEU$IFGSFEBLUJPO "O[FJHFO 3BJOFS'MFDLT'SBOLF"O[FJHFOMFJUVOH 3FJOIBSE,SFUFS 5BOKB3ÚUUHFS .POJLB4DINJE 13&*4-*45&/3 (Ã-5*("#+"/6"3 Jahrgang: 91. Jahrgang 2016 Erscheinungsweise: UÊHMJDI Verlag: Postanschrift: Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: .)4DIBQFS1IJMBUFMJF7FSMBH(NC) %#;%&654$)*&'."3,&/;&*56/( Anzeigenabteilung Postfach 200 165, 37086 Göttingen, Deutschland +49(0)551 / 901-533 +49(0)551 / 901-535 [email protected] www.d-b-z.de Erscheinungsplan: TJFIF4FJUFVOE Auflagen-Analyse: %SVDLBVnBHF 5BUTÊDIMJDIWFSCSFJUFUF "VnBHF5W" 7FSLBVGUF"VnBHF 3FTU"SDIJW VOE#FMFHTUàDLF &YFNQMBSF &YFNQMBSF EBWPO7FSFJOTVOE.FTTFFYFNQMBSF BCPOOJFSUF&YFNQMBSF &YFNQMBSFEBWPO&YFNQMBSF&7 &YFNQMBSF 3 Media-Informationen 2016 Zeitschriftenformat: NNCSFJUNNIPDI Satzspiegel: NNCSFJUNNIPDI 4QBMUFO[BIM 4QBMUFO4QBMUFOCSFJUFNN Technische Angaben: %SVDLWFSGBISFO %SVDLVOUFSMBHFO %514ZTUFN 6NTDIMBH#PHFO0GGTFUFS3BTUFS *OOFOUFJM3PMMFO0GGTFUFS3BTUFS %JHJUBMF"O[FJHFO&14PEFS1%'%BUFJ9%BUFJ NJUJOLMVEJFSUFO4DISJGUFO #JUUF1BQJFSGPSNBUOVSBVGEJF(SÚF der Anzeige anlegen "QQMF.BDJOUPTI 13&*4-*45&/3 (Ã-5*("#+"/6"3 Termine: &STDIFJOVOHTXFJTF UÊHMJDI &STDIFJOVOHTUFSNJO GSFJUBHTTJFIF&STDIFJOVOHTQMBO Anzeigen- und %SVDLVOUFSMBHFOTDIMVTT TJFIF&STDIFJOVOHTQMBO Verlag: .)4DIBQFS1IJMBUFMJF7FSMBH(NC) Zahlungsbedingungen: 5BHFOBDI3FDIOVOHTFSIBMU ohne jeden Abzug. 'àS;BIMVOHFOVONJUUFMCBSOBDI 3FDIOVOHTFSIBMUPEFS#BOLFJO[VH 4LPOUP Bankverbindung: $PNNFS[CBOL)BOOPWFS ,POUP BLZ 250 800 20 *#"/ %& #*$ %3&4%&'' 6*%/S %& Philatelie aus erster Hand ! 4 Online-Formate & Preise 13&*4-*45&/3 (Ã-5*("#+"/6"3 Banner in der Navigationsleiste, oben: t'FTUQMBU[JFSVOHJNTPGPSUTJDIUCBSFO#FSFJDI Kundenveröffentlichung: t13"SUJLFMJN4UJMFJOFTSFEBLUJPOFMMFO#FJUSBHFT t&JOCMFOEVOHCFJKFEFN4FJUFOBVGSVG t"MT8FSCVOHHFLFOO[FJDIOFU tY1JYFMNBYL# t%BVFSIBGUJN"SDIJWGàS4VDINBTDIJOFOBVGGJOECBS 1SFJTQSP.POBU ,– € t.BY8ÚSUFS t.BY"CCJMEVOHFO7JEFPT Banner in der Navigationsleiste, unten: t.BY-JOLT t'FTUQMBU[JFSVOHJNVOUFSFO#FSFJDI 1SFJTQSP7FSÚGGFOUMJDIVOH ,– € t&JOCMFOEVOHCFJKFEFN4FJUFOBVGSVG tY1JYFMNBYL# 1SFJTQSP.POBU ,– € 1SFJTQSP7FSTBOE t'FTUQMBU[JFSVOHJNNJUUMFSFO#FSFJDI t&JOCMFOEVOHCFJKFEFN4FJUFOBVGSVG BC,– € 15% Rabatt bei einem Auftragsvolumen ab 400,− € innerhalb eines Buchungszeitraumes von drei Monaten. tY1JYFMNBYL# ,– € Banner direkt im Artikel: t'FTUQMBU[JFSVOHEJSFLUJN5FYU t&JOCMFOEVOHCFJKFEFN4FJUFOBVGSVG tYPEFSY1JYFMNBYL# t5FYU#BOOFS,PNCJOBUJPOFOBVDINÚHMJDI 1SFJTQSP.POBUVOE4FJUF t6OUFSTDIJFEMJDIF#BOOFSHSÚFOFJOTFU[CBS t&YLMVTJW7FSNBSLUVOHNÚHMJDI Banner in Anzeigeninsel: 1SFJTQSP.POBU Banner im Rundbrief: t7FSTBOEEFT&.BJM/FXTMFUUFSKFXFJMTBNFSTUFO8FSLUBHEFT.POBUT ,– € Print-/Online-Kombiangebote auf Anfrage. %FS"VGUSBHHFCFSTJDIFSU[VEBTTEBTàCFSHFCFOFPEFSWPOFJOFN4FSWFSEFT"VGUSBHHFCFSTFJOHFCVOEFOF8FSCFNBUFSJBMOJDIU HFHFO(FTFU[FPEFSCFIÚSEMJDIF#FTUJNNVOHFOWFSTUÚUPEFSWPN%FVUTDIFO8FSCFSBUJOFJOFN#FTDIXFSEFWFSGBISFOCFBOTUBOEFUXVSEF%FT8FJUFSFOJTUEFSFO7FSÚGGFOUMJDIVOHGàSEFO"OCJFUFSXFHFOEFT*OIBMUTEFS)FSLVOGUPEFSEFSUFDIOJTDIFO'PSN OJDIUVO[VNVUCBS &CFOTPMDIFTHJMUGàSEJFCFXPSCFOFO4FJUFOEJFOBDIFJOFN,MJDLBVGEBT8FSCFNJUUFMFSSFJDIUXFSEFO%BT[VWFSÚGGFOUMJDIFOEF 8FSCFNBUFSJBMNVTTEFOWPOEFS%#;HFGPSEFSUFO'PSNBUWPSHBCFOFOUTQSFDIFO#FJFJOFNCFHSàOEFUFO;XFJGFMCFIÊMUTJDIEJF%#; WPSEJFTFT8FSCFNBUFSJBMOJDIU[VWFSÚGGFOUMJDIFOPEFSBVTTFJOFN"OHFCPU[VFOUGFSOFOEJFEBEVSDIVOHFOVU[UF8FSCFnÊDIF BCFSEFOOPDI[VCFSFDIOFOXFOOEJFTFOJDIULVS[GSJTUJHBOEFSXFJUJHWFSLBVGUXFSEFOLBOO %JF"OMJFGFSVOHEFS8FSCFNJUUFMIBUTQÊUFTUFOTFJOFO8FSLUBH'PSNBUHJGKQHPEFSQOH ESFJ5BHFCFJ3JDI.FEJB'PSNBUFO WPS,BNQBHOFOTUBSUBOBO[FJHFO!EC[EF[VFSGPMHFO&JO"VTUBVTDIEFT8FSCFNBUFSJBMTLBOOLPTUFOMPTCFJHMFJDIFS'SJTUTFU[VOH FSGPMHFO%FS8FSCFUSÊHFSIBUGSJTUHFSFDIUFJOPEFSNFISFSFUFDIOJTDIFJOXBOEGSFJF8FSCFNJUUFM[VMJFGFSO6OUFSCMFJCUEJFTLBOO %#;EJF[VHFTBHUF8FSCFnÊDIFTPMBOHFBOEFSXFJUJHOVU[FOCJTFJOLPSSFLUFT8FSCFNJUUFMWPSMJFHUVOE/VU[VOHTFOUTDIÊEJHVOH WFSMBOHFOXFOOEJFEVSDIEJFWFSTQÊUFUF-JFGFSVOHGSFJHFCMJFCFOF8FSCFnÊDIFOJDIULVS[[FJUJHBOEFSXFJUJHWFSLBVGUXFSEFOLBOO Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 5 Format/ Seitenteil Satzspiegel #SFJUF )ÚIF NN NN 4QBMUFOBO[BIM Anzeigenformate & Preise Preise 1SFJTFJOé[[HM.X4U 4LBMFOGBSCF$ZBO.BHFOUB:FMMPX#MBDL s/w 4farbig 4FJUF ¦ ¦ 4FJUFIPDI 4FJUFRVFS ¦ ¦ 4FJUFRVFS ¦ ¦ 4FJUFIPDI 1/24FJUFIPDI 1/24FJUFRVFS ¦ ¦ 4FJUFIPDI 1/34FJUFRVFS ¦ ¦ 4FJUFIPDI 1/44FJUFIPDI 1/44FJUFRVFS 1/44FJUFRVFS ¦ ¦ 4FJUFIPDI 1/64FJUFIPDI 1/64FJUFRVFS ¦ ¦ 13&*4-*45&/3 (Ã-5*("#+"/6"3 Preise für Kleinanzeigen: OJDIUSBCBUUGÊIJH %JF#FSFDIOVOHEFS,MFJOBO[FJHFOFSGPMHUOBDIEFS"O[BIMEFS;FJMFO ÃCFSTDISJGUT[FJMFJO'FUUESVDLNBY#VDITUBCFO 5FYU[FJMFJO/PSNBMESVDLNBY"OTDIMÊHF /BDIMÊTTFVOE.JUUMFSQSPWJTJPOFOUGBMMFO (SVOECFUSBHQSP;FJMFHFXFSCMJDI é (SVOECFUSBHQSP;FJMFQSJWBU éJOLM.X4U $IJGGSFHFCàIS*OMBOE é $IJGGSFHFCàIS"VTMBOE é Rabatt: CFJ"COBINFJOOFSIBMCWPO.POBUFO,BMFOEFSPEFS*OTFSUJPOTKBIS Malstaffel:NBMJHFT&STDIFJOFO NBMJHFT&STDIFJOFO NBMJHFT&STDIFJOFO NBMJHFT&STDIFJOFO #FJMBHFO&JOIFGUFS4UFMMFOBO[FJHFO4POEFSGPSNBUF'BSCFO VOEUFDIOJTDIF;VTBU[LPTUFOXFSEFOOJDIUSBCBUUJFSU Einhefter:OJDIUSBCBUUGÊIJH 4seitig 8seitig bis 20 g ‰ 87,– € bis 20 g ‰ 120,– € bis 30 g ‰ 100,– € bis 30 g ‰ 124,– € &JOIFGUFSCJUUFJN;FJUTDISJGUFOGPSNBUQMVTNN,PQGCFTDIOJUU NN'VCFTDIOJUUTPXJFFJOFN7PSGBM[WPONJOENNHFGBM[U BOMJFGFSO7PSBCNVTUFSFSGPSEFSMJDI"O[BIMEFSBO[VMJFGFSOEFO&JOIFGUFSJOLM;VTDIVTT VOE"OMJFGFSUFSNJOBVG"OGSBHF.JOJNBMFNBYJNBMF &JOIFGUFSHFXJDIUFBVG"OGSBHF5FJMCFMFHVOHOJDIUNÚHMJDI Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 6 4FJUFIPDI 4FJUFIPDI 4FJUFRVFS ¦ ¦ 4FJUFIPDI 4FJUFRVFS ¦ ¦ 4FJUFIPDI 4FJUFRVFS ¦ ¦ 4FJUFIPDI 4FJUFRVFS ¦ ¦ 4FJUFIPDI ¦ ¦ Beilagen:OJDIUSBCBUUGÊIJH (SVOETÊU[MJDILFJO,POLVSSFO[BVTTDIMVTTGàS#FJMBHFOJNHMFJDIFO )FGU.BYJNBMF(SÚFYNNPEFSBVGEJFTF(SÚFHFGBM[U bis 25 g ‰ 92,– € bis 50 g ‰ 102,– € )ÚIFSF(FXJDIUFBVG"OGSBHF1SFJTF[[HMNÚHMJDIFS1PTUHFCàISFO Beigeheftete und aufgeklebte Postkarten: &JOF5SÊHFSBO[FJHF4FJUF WPSHFIFGUFUF1PTULBSUF GBSCJHCFJ-JFGFSVOHGFSUJHFS%BUFO oé QSP;VTBU[GBSCF oé %*/1PTULBSUF 1SFJTBVG"OGSBHF 6NTDIMÊHFCJT%*/$ 1SFJTBVG"OGSBHF 1SFJTFHFHFCFOFOGBMMT[[HM1PTUHFCàISFO5FJMCFMFHVOHOJDIUNÚHMJDI 5FDIO;VTBU[LPTUFOVOENÚHMJDIF1PTUHFCàISFOTJOEOJDIUSBCBUUGÊIJH Preise und Zuschläge für Vorzugsplätze: Titelseiten-Umhefter, DYNN[[HM#FTDIOJUU NJU1PTULBSUFQFSGPSJFSUTXBVGEFS*OOFOTFJUFYNN NJU1PTULBSUFQFSGPSJFSUDBVGEFS*OOFOTFJUFYNN Rückseiten-Umhefter, DYNN[[HM#FTDIOJUUKF4FJUF #FJHFMJFGFSUFO%BUFOEJF(FTUBMUVOHFSGPMHUOBDI"CTUJNNVOH NJUEFN7FSMBH 2. Umschlagseite, 4c 3. Umschlagseite, 4c 4. Umschlagseite, 4c "OTDIOJUU oé oé oé oé 2.200,– € 2.200,– € 2.250,– € #FTDIOJUU[VHBCFPCFOVOUFOMJOLTVOESFDIUTKFNN BVGEBT)FGUGPSNBUNNYNN 4JFIF4FJUF Auktionatoren-SeitenOVSGàS"VLUJPOBUPSFOJN#%# 'PSNBUYNNTXOJDIUSBCBUUGÊIJH 'BSCFBVG"OGSBHF DBZ-Einkaufsführer auf Anfrage. Bitte gesonderte Preisliste anfordern. oé Aufgeklebte Warenmuster: [#1FSHBNFOUCFVUFMNJU#SJFGNBSLFO 1SFJTBVG"OGSBHF.JOEFTUHSÚFYNN5FJMCFMFHVOHOJDIUNÚHMJDI Anforderungen an digital gelieferte Anzeigen: &14PEFS1%'%BUFJ $.:, NJUJOLMVEJFSUFO4DISJGUFO Übertragung der Daten per E-Mail: BO[FJHFO!EC[EFCJTNBY.# Upload auf FTP-Server: 4FSWFSOBNFGUQNBDCBZEF 6TFSOBNFCMVFQSJOU!EBUFOBOMJFGFSVOHEF]1BTTXPSUVQMPBE Versandanschrift für Einhefter, Beilagen und Postkarten: (ÚUUJOHFS5BHFCMBUU(NC)$P,(%SBOTGFMEFS4USBF(ÚUUJOHFO Deutschland )BVTWFSXBMUVOH5FMFGPO #FJMBHF%#;@@ Warenannahme: .POUBHo%POOFSTUBHo6IS 'SFJUBHo6IS %JF#FHMFJUQBQJFSFNàTTFO"OHBCFOàCFSEJF4UàDL[BIMEFS5SBOTQPSUFJOIFJUFO;FJUTDISJGUFOUJUFMVOE)FGU/VNNFSFOUIBMUFO"OKFEF7FSQBDLVOHTFJOIFJUTPMMUFTJDIUCBSFJO#FJMBHFO#FJIFGUFSNVTUFSBOHFCSBDIUTFJO Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 7 Erscheinungsplan 2016 13&*4-*45&/3 (Ã-5*("#+"/6"3 Ausgabe Heft Erscheinungsdatum Anzeigenschlusstermin Druckunterlagenschlusstermin 1/2016 Januar 24.12.2015 08.12.2015 14.12.2015 2/2016 08.01.2016 22.12.2015 23.12.2015 3/2016 22.01.2016 06.01.2016 12.01.2016 19.02.2016 03.02.2016 09.02.2016 18.03.2016 02.03.2016 08.03.2016 'FCSVBS 5/2016 .ÊS[ 7/2016 "QSJM 9/2016 15.04.2016 30.03.2016 05.04.2016 10/2016 29.04.2016 13.04.2016 19.04.2016 13.05.2016 27.04.2016 03.05.2016 27.05.2016 11.05.2016 17.05.2016 11/2016 12/2016 Mai 8 13/2016 Juni 10.06.2016 25.05.2016 31.05.2016 24.06.2016 08.06.2016 14.06.2016 08.07.2016 22.06.2016 28.06.2016 22.07.2016 06.07.2016 12.07.2016 05.08.2016 20.07.2016 26.07.2016 19.08.2016 03.08.2016 09.08.2016 20/2016 16.09.2016 31.08.2016 06.09.2016 21/2016 30.09.2016 14.09.2016 20.09.2016 28.10.2016 12.10.2016 18.10.2016 25.11.2016 09.11.2016 15.11.2016 23.12.2016 07.12.2016 13.12.2016 06.01.2017 21.12.2016 27.12.2016 14/2016 15/2016 Juli 16/2016 17/2016 August 18/2016 4FQUFNCFS 0LUPCFS 23/2016 /PWFNCFS 25/2016 %F[FNCFS 1/2017 2/2017 Januar 9 Anzeigenbeispiele 13&*4-*45&/3 (Ã-5*("#+"/6"3 1/1 Seite4BU[TQJFHFM NNCSFJUYNNIPDI 2/3 Seite quer NNCSFJUYNNIPDI 1/2 Seite quer NNCSFJUYNNIPDI 1/2 Seite hoch NNCSFJUYNNIPDI 1/3 Seite quer NNCSFJUYNNIPDI 1/3 Seite hoch NNCSFJUYNNIPDI #FTDIOJUUBO[FJHF NNCSFJUYNNIPDI )FGUGPSNBUQMVTNN#FTDIOJUU NNCSFJUYNNIPDI EJUPJN4FJUFOGPSNBUTJDIUCBS YNN QMVTNN#FTDIOJUU YNN EJUPJN4FJUFOGPSNBUTJDIUCBS YNN QMVTNN#FTDIOJUU YNN EJUPJN4FJUFOGPSNBUTJDIUCBS YNN QMVTNN#FTDIOJUU YNN EJUPJN4FJUFOGPSNBUTJDIUCBS YNN QMVTNN#FTDIOJUU YNN EJUPJN4FJUFOGPSNBUTJDIUCBS YNN QMVTNN#FTDIOJUU YNN 1/4 Seite hoch NNCSFJUYNNIPDI 1/4 Seite quer NNCSFJUYNNIPDI 1/4 Seite hoch NNCSFJUYNNIPDI 1/6 Seite hoch NNCSFJUYNNIPDI 1/8 Seite neben Text NNCSFJUYNNIPDI 1/8 Seite Inselanzeige NNCSFJUYNNIPDI EJUPJN4FJUFOGPSNBUTJDIUCBS YNN QMVTNN#FTDIOJUU YNN EJUPJN4FJUFOGPSNBUTJDIUCBS YNN QMVTNN#FTDIOJUU YNN EJUPJN4FJUFOGPSNBUTJDIUCBS YNN QMVTNN#FTDIOJUU YNN EJUPJN4FJUFOGPSNBUTJDIUCBS YNN QMVTNN#FTDIOJUU YNN EJUPJN4FJUFOGPSNBUTJDIUCBS YNN QMVTNN#FTDIOJUU YNN "DIUVOH#FJ#FTDIOJUUBO[FJHFOXFSEFOEJFNN#FTDIOJUUBOBMMFO4FJUFOBCHFTDIOJUUFO 10 MESSE EXTRA Alles Wichtige zu Sindelfingen NUMISMATIK Richard Wagner 2013 21 Nr. 21 • 5. Oktober 2012 • 3,50 € • www.d-b-z.de ARGEN AUF IPHLA Infla Berlin Vorderseite Rückseite Titel-Umhefter (vor der Titelseite) – Technische Daten 7PSEFSTFJUFNNYNNQMVTNN#FTDIOJUUNNYNN 3àDLTFJUFNNYNNQMVTNN#FTDIOJUUNNYNN Vorderseite Rückseite Titel-Umhefter (hinter der letzten Seite) – Technische Daten 7PSEFSVOE3àDLTFJUFKFNNYNN QMVTNN#FTDIOJUUNNYNN Mind. 15 mm Beschnitt 210 mm breit Mind. 7 mm Beschnitt 210 mm breit 295 mm hoch 285 mm hoch Kopfbeschnitt 5 mm Fußbeschnitt 5 mm Beihefter – Technische Daten 6NGBOHWFSÊOEFSVOHFOLÚOOFOKFOBDI)FGUVNGBOH[VFJOFS7FSÊOEFSVOHEFSTFJUMJDIFO.BFGàISFO 11 Geschäftsbedingungen des Verlages für Anzeigen und Fremdbeilagen 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied Zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Der Werbungstreibende erhält rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Nachlassansprüche des Werbungstreibenden erlöschen, wenn er diese Ansprüche nicht innerhalb eines Monats nach Erscheinen der letzten Anzeige geltend gemacht hat. Die Nachvergütung wird nur in Form von Anzeigenraum gewährt, eine Rückvergütung erfolgt nicht. 5. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll, und dies vom Verlag bestätigt worden ist. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht. 7. Der Verlag kann Anzeigen und Fremdbeilagen ohne Nennung von Gründen ablehnen, insbesondere auch dann, wenn die vom Werbungstreibenden angebotenen Positionen nicht oder nicht eindeutig nach den in den führenden deutschen Katalogen definierten Zeichen und Bezeichnungen gekennzeichnet sind. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber innerhalb längstens 14 Kalendertagen mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmass, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht fehlerfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu bezahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt, wobei Vergrößerungen nur im Rahmen der festgelegten Formatgrößen möglich sind. 12. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Bei Kleinanzeigen kann der Verlag Vorauskasse verlangen, ebenso bei neuen Kunden. Innerhalb 20 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen oder bei vorliegender Einzugsermächtigung werden 2% Skonto berücksichtigt. 13. Der Geschäftskunde ist damit einverstanden, dass bei einer SEPA-Lastschrift die Frist der Versendung der Vorabankündigung (sog. Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der genannte Rechnungsbetrag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht wird, kürzer als 5 Tage ist. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen, sowie evtl. Nachlässe aufheben oder nachbelasten. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Fotopapierabzüge und Zeichnungen sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nicht angenommen. (Einschreiben) bzw. auf dem normalen Postweg weitergeleitet (Eilboten). Anzeigenaufträge können nur angenommen werden, wenn der vollständige Vor- und Zuname (oder Firmenname) sowie die Adresse des Auftraggebers dem Verlag bekannt sind. (Die Angabe „postlagernd“ oder nur die Telefon-Nummer sind nicht ausreichend). Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Für Beschädigung und Verlust übernimmt der Verlag keine Haftung. 20. Erfüllungsort ist Sitz des Verlages. Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Der Verlag behält sich grundsätzlich die Entscheidung der Zahlung einer Mittlervergütung vor. Sie wird in keinem Fall gewährt, wenn Werbemittler und Inserent identisch oder deren Firmen oder Gesellschaften wirtschaftlich miteinander verbunden sind /s. a. sogen. „Hausagenturen“). Als Werbungsmittler bzw. Agentur gelten nur Personen/ Firmen, die diese Tätigkeit als Gewerbe angemeldet haben.Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Gewährung einer Provision setzt weiter voraus, dass der Verlag vom Werbemittler bzw. der Werbeagentur fertige digitalisierte Druckunterlagen erhält. Geringfügige Änderungen bei vorhandenen Druckunterlagen haben auf die Provisionszahlung keinen Einfluss. b) Bei fernmündliche aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Die telefonische Übermittlung von Anzeigentexten ist leider nicht möglich. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellungen einer bereits gesetzten Anzeige werden Satzkosten berechnet. c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so sehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Die Anfertigung von Sonderdrucken oder die Herstellung von Druckunterlagen (z.B. durch Reproduktion von durch den Verlag gesetzten Anzeigen) ist nur nach Abstimmung mit dem Verlag zulässig. d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungstreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. e) Bei Anzeigen, die nach der Anzahl der gesetzten Zeilen berechnet werden, behält sich der Verlag die Anwendung von allgemeinverständlichen Abkürzungen vor. Dieser Anzeigenteil wird nach typografischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung der rubrizierten Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung der Verlag sich vorbehält. Die Preise der Formatanzeigen beinhalten die Satzkosten unter Berücksichtigung der dem Verlag vorliegenden Standardschriften unter Zugrundelegung einfacher Gestaltungsarbeiten. Darüber hinausgehende Anweisungen über besondere Schriften/-größen, Gestaltung, Reproarbeiten, Abbildungen, Anzeigenrahmen usw. können, sofern zeitlich überhaupt möglich, nur gegen zusätzliche Berechnung der Kosten beachtet werden. Dies gilt auch für Tabellensatz und evtl. Autorenkorrekturen. Eine Verpflichtung für den Verlag zu diesen Sonderarbeiten besteht nicht; auch kann die Auftragserteilung davon nicht abhängig gemacht werden. f) Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. g) Bei Nichterscheinen der Zeitung im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für Nichtveröffentlichung oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und nicht ausgeführte Beilagenaufträge geleistet. h) Die in den Anzeigenpreislisten bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines vereinbarten Auftragsjahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. i) In Ergänzung der Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Zahlungsverzug oder Stundung Verzugszinsen erhoben, die 1 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz liegen. k) Bei Rechtsgeschäften, in denen der Vertragspartner nicht dem Personenkreis des § 24 des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen zuzuordnen ist, gehen die §§ 2, 10, 11 und 12 des Gesetzes der Allgemeine Geschäftsbedingungen vor. Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. k) Bei handschriftlichen Manuskripten kann der Verlag für die ordnungsgemäße Wiedergabe keine Gewähr übernehmen. m) Plazierungen werden nach der Reihenfolge des Manuskript-Einganges berücksichtigt. Sammelrechnungen nach Vereinbarung, Agenturprovision = 15 %, nur an Agenturen, bei Einhaltung unserer Geschäftbedingungen. n) Die in der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste genannten Bedingungen sind verbindlicher Bestandteil der Geschäftsbedingungen (Ziffer 1-18) und zusätzlichen Geschäftsbedingungen (Buchstaben a–n).