Preisliste Nr. 47 - DBZ/Deutsche Briefmarken

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Preisliste Nr. 47 - DBZ/Deutsche Briefmarken
Preisliste Nr. 47
Gültig ab 1. Januar 2016
Mit
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Preislis
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Media-Informationen 2016
Kurzcharakteristik:
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Die Leserschaft besteht aus engagierten Philatelisten,
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Jahrgang:
91. Jahrgang 2016
Erscheinungsweise: UÊHMJDI
Verlag: Postanschrift: Telefon:
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.)4DIBQFS1IJMBUFMJF7FSMBH(NC)
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Erscheinungsplan: TJFIF4FJUFVOE
Auflagen-Analyse:
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3
Media-Informationen 2016
Zeitschriftenformat: NNCSFJUNNIPDI
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Technische Angaben:
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der Anzeige anlegen
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Termine:
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Anzeigen- und
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Verlag:
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Zahlungsbedingungen: 5BHFOBDI3FDIOVOHTFSIBMU
ohne jeden Abzug.
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Bankverbindung: $PNNFS[CBOL)BOOPWFS
,POUP
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250 800 20
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Philatelie aus erster Hand !
4
Online-Formate & Preise
13&*4-*45&/3
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t'FTUQMBU[JFSVOHJNTPGPSUTJDIUCBSFO#FSFJDI
Kundenveröffentlichung:
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1SFJTQSP.POBU
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t&JOCMFOEVOHCFJKFEFN4FJUFOBVGSVG
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Buchungszeitraumes von drei Monaten.
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1SFJTQSP.POBU
Banner im Rundbrief:
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,– €
Print-/Online-Kombiangebote auf Anfrage.
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Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5
Format/
Seitenteil
Satzspiegel
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NN NN
4QBMUFOBO[BIM
Anzeigenformate & Preise
Preise
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¦
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¦
¦
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¦
¦
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¦
¦
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¦
¦
4FJUFIPDI
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1/44FJUFRVFS
¦
¦
4FJUFIPDI
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¦
¦
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Preise für Kleinanzeigen: OJDIUSBCBUUGÊIJH
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éJOLM.X4U
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$IJGGSFHFCàIS"VTMBOE
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Rabatt:
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Malstaffel:NBMJHFT&STDIFJOFO
NBMJHFT&STDIFJOFO
NBMJHFT&STDIFJOFO
NBMJHFT&STDIFJOFO
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VOEUFDIOJTDIF;VTBU[LPTUFOXFSEFOOJDIUSBCBUUJFSU
Einhefter:OJDIUSBCBUUGÊIJH
4seitig
8seitig
bis 20 g ‰ 87,– €
bis 20 g ‰ 120,– €
bis 30 g ‰ 100,– €
bis 30 g ‰ 124,– €
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Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6
4FJUFIPDI
4FJUFIPDI
4FJUFRVFS
¦
¦
4FJUFIPDI 4FJUFRVFS ¦
¦
4FJUFIPDI 4FJUFRVFS ¦
¦
4FJUFIPDI 4FJUFRVFS ¦
¦
4FJUFIPDI ¦
¦
Beilagen:OJDIUSBCBUUGÊIJH
(SVOETÊU[MJDILFJO,POLVSSFO[BVTTDIMVTTGàS#FJMBHFOJNHMFJDIFO
)FGU.BYJNBMF(SڕFYNNPEFSBVGEJFTF(SڕFHFGBM[U
bis 25 g ‰ 92,– €
bis 50 g ‰ 102,– €
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Beigeheftete und aufgeklebte Postkarten:
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WPSHFIFGUFUF1PTULBSUF
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1SFJTBVG"OGSBHF
1SFJTFHFHFCFOFOGBMMT[[HM1PTUHFCàISFO5FJMCFMFHVOHOJDIUNÚHMJDI
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Preise und Zuschläge für Vorzugsplätze:
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NJU1PTULBSUFQFSGPSJFSUTXBVGEFS*OOFOTFJUFYNN
NJU1PTULBSUFQFSGPSJFSUDBVGEFS*OOFOTFJUFYNN
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#FJHFMJFGFSUFO%BUFOEJF(FTUBMUVOHFSGPMHUOBDI"CTUJNNVOH
NJUEFN7FSMBH
2. Umschlagseite, 4c
3. Umschlagseite, 4c
4. Umschlagseite, 4c
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2.200,– €
2.200,– €
2.250,– €
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BVGEBT)FGUGPSNBUNNYNN
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Auktionatoren-SeitenOVSGàS"VLUJPOBUPSFOJN#%#
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'BSCFBVG"OGSBHF
DBZ-Einkaufsführer auf Anfrage. Bitte gesonderte Preisliste anfordern.
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Aufgeklebte Warenmuster: [#1FSHBNFOUCFVUFMNJU#SJFGNBSLFO
1SFJTBVG"OGSBHF.JOEFTUHSڕFYNN5FJMCFMFHVOHOJDIUNÚHMJDI
Anforderungen an digital gelieferte Anzeigen: &14PEFS1%'%BUFJ
$.:,
NJUJOLMVEJFSUFO4DISJGUFO
Übertragung der Daten per E-Mail: BO[FJHFO!EC[EFCJTNBY.#
Upload auf FTP-Server: 4FSWFSOBNFGUQNBDCBZEF
6TFSOBNFCMVFQSJOU!EBUFOBOMJFGFSVOHEF]1BTTXPSUVQMPBE
Versandanschrift für Einhefter, Beilagen und Postkarten:
(ÚUUJOHFS5BHFCMBUU(NC)$P,(%SBOTGFMEFS4USB•F(ÚUUJOHFO
Deutschland
)BVTWFSXBMUVOH5FMFGPO
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Warenannahme: .POUBHo%POOFSTUBHo6IS
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Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
7
Erscheinungsplan 2016
13&*4-*45&/3
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Ausgabe
Heft
Erscheinungsdatum
Anzeigenschlusstermin
Druckunterlagenschlusstermin
1/2016
Januar
24.12.2015
08.12.2015
14.12.2015
2/2016
08.01.2016
22.12.2015
23.12.2015
3/2016
22.01.2016
06.01.2016
12.01.2016
19.02.2016
03.02.2016
09.02.2016
18.03.2016
02.03.2016
08.03.2016
'FCSVBS
5/2016
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7/2016
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9/2016
15.04.2016
30.03.2016
05.04.2016
10/2016
29.04.2016
13.04.2016
19.04.2016
13.05.2016
27.04.2016
03.05.2016
27.05.2016
11.05.2016
17.05.2016
11/2016
12/2016
Mai
8
13/2016
Juni
10.06.2016
25.05.2016
31.05.2016
24.06.2016
08.06.2016
14.06.2016
08.07.2016
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28.06.2016
22.07.2016
06.07.2016
12.07.2016
05.08.2016
20.07.2016
26.07.2016
19.08.2016
03.08.2016
09.08.2016
20/2016
16.09.2016
31.08.2016
06.09.2016
21/2016
30.09.2016
14.09.2016
20.09.2016
28.10.2016
12.10.2016
18.10.2016
25.11.2016
09.11.2016
15.11.2016
23.12.2016
07.12.2016
13.12.2016
06.01.2017
21.12.2016
27.12.2016
14/2016
15/2016
Juli
16/2016
17/2016
August
18/2016
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0LUPCFS
23/2016
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25/2016
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1/2017
2/2017
Januar
9
Anzeigenbeispiele
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2/3 Seite quer
NNCSFJUYNNIPDI
1/2 Seite quer
NNCSFJUYNNIPDI
1/2 Seite hoch
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NNCSFJUYNNIPDI
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NNCSFJUYNNIPDI
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NNCSFJUYNNIPDI
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NNCSFJUYNNIPDI
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NNCSFJUYNNIPDI
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NNCSFJUYNNIPDI
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Inselanzeige
NNCSFJUYNNIPDI
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10
MESSE EXTRA
Alles Wichtige
zu Sindelfingen
NUMISMATIK
Richard Wagner 2013
21
Nr. 21 • 5. Oktober 2012 • 3,50 € • www.d-b-z.de
ARGEN
AUF IPHLA
Infla Berlin
Vorderseite
Rückseite
Titel-Umhefter (vor der Titelseite) – Technische Daten
7PSEFSTFJUFNNYNNQMVTNN#FTDIOJUUNNYNN
3àDLTFJUFNNYNNQMVTNN#FTDIOJUUNNYNN
Vorderseite
Rückseite
Titel-Umhefter (hinter der letzten Seite) – Technische Daten
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Mind. 15 mm
Beschnitt
210 mm breit
Mind. 7 mm
Beschnitt
210 mm breit
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285 mm hoch
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Fußbeschnitt 5 mm
Beihefter – Technische Daten
6NGBOHWFSÊOEFSVOHFOLÚOOFOKFOBDI)FGUVNGBOH[VFJOFS7FSÊOEFSVOHEFSTFJUMJDIFO.B•FGàISFO
11
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für Anzeigen und Fremdbeilagen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
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der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied Zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
Der Werbungstreibende erhält rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme
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einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Nachlassansprüche des Werbungstreibenden erlöschen, wenn er diese
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6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
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7. Der Verlag kann Anzeigen und Fremdbeilagen ohne Nennung von Gründen ablehnen, insbesondere auch dann, wenn die vom Werbungstreibenden angebotenen Positionen nicht
oder nicht eindeutig nach den in den führenden deutschen Katalogen definierten Zeichen
und Bezeichnungen gekennzeichnet sind.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck
eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber innerhalb längstens 14 Kalendertagen mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmass, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht fehlerfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige
oder Beilage zu bezahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des
Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis
zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt
die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs
gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt, wobei Vergrößerungen nur im Rahmen der festgelegten Formatgrößen möglich sind.
12. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst
aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Bei Kleinanzeigen kann der Verlag Vorauskasse verlangen, ebenso bei neuen Kunden.
Innerhalb 20 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen oder bei
vorliegender Einzugsermächtigung werden 2% Skonto berücksichtigt.
13. Der Geschäftskunde ist damit einverstanden, dass bei einer SEPA-Lastschrift die Frist
der Versendung der Vorabankündigung (sog. Prenotification), durch welche mitgeteilt wird,
dass der genannte Rechnungsbetrag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht wird,
kürzer als 5 Tage ist.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages
bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen,
sowie evtl. Nachlässe aufheben oder nachbelasten.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen. Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Fotopapierabzüge und Zeichnungen sowie vom
Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein
Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der
ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise
genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu
50.000 Exemplaren
20 v. H.
bei einer Auflage bis zu
100.000 Exemplaren
15 v. H.
bei einer Auflage bis zu
500.000 Exemplaren
10 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn
der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben
hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe
auf Ziffernanzeigen werden nicht angenommen. (Einschreiben) bzw. auf dem normalen Postweg weitergeleitet (Eilboten). Anzeigenaufträge können nur angenommen werden, wenn
der vollständige Vor- und Zuname (oder Firmenname) sowie die Adresse des Auftraggebers
dem Verlag bekannt sind. (Die Angabe „postlagernd“ oder nur die Telefon-Nummer sind
nicht ausreichend). Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück. Der Verlag behält sich
im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote
zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht
verpflichtet.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Für
Beschädigung und Verlust übernimmt der Verlag keine Haftung.
20. Erfüllungsort ist Sitz des Verlages. Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich
der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus
dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu
halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz
noch teilweise weitergegeben werden. Der Verlag behält sich grundsätzlich die Entscheidung
der Zahlung einer Mittlervergütung vor. Sie wird in keinem Fall gewährt, wenn Werbemittler
und Inserent identisch oder deren Firmen oder Gesellschaften wirtschaftlich miteinander
verbunden sind /s. a. sogen. „Hausagenturen“).
Als Werbungsmittler bzw. Agentur gelten nur Personen/ Firmen, die diese Tätigkeit als Gewerbe angemeldet haben.Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist,
dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Druckunterlagen auch
von ihm geliefert werden. Die Gewährung einer Provision setzt weiter voraus, dass der Verlag
vom Werbemittler bzw. der Werbeagentur fertige digitalisierte Druckunterlagen erhält.
Geringfügige Änderungen bei vorhandenen Druckunterlagen haben auf die Provisionszahlung keinen Einfluss.
b) Bei fernmündliche aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag
keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Die telefonische Übermittlung von Anzeigentexten ist leider nicht möglich.
Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellungen einer bereits gesetzten Anzeige werden Satzkosten berechnet.
c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftliche
Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht
wird. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der
Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu überprüfen, ob durch
sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so sehen auch dem
Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Die Anfertigung von Sonderdrucken oder die Herstellung von Druckunterlagen (z.B. durch Reproduktion von durch den
Verlag gesetzten Anzeigen) ist nur nach Abstimmung mit dem Verlag zulässig.
d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden
dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen,
wenn der Werbungstreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den
Fehler hinweist.
e) Bei Anzeigen, die nach der Anzahl der gesetzten Zeilen berechnet werden, behält sich
der Verlag die Anwendung von allgemeinverständlichen Abkürzungen vor. Dieser Anzeigenteil wird nach typografischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich
für die Gestaltung der rubrizierten Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung der
Verlag sich vorbehält.
Die Preise der Formatanzeigen beinhalten die Satzkosten unter Berücksichtigung der dem
Verlag vorliegenden Standardschriften unter Zugrundelegung einfacher Gestaltungsarbeiten.
Darüber hinausgehende Anweisungen über besondere Schriften/-größen, Gestaltung,
Reproarbeiten, Abbildungen, Anzeigenrahmen usw. können, sofern zeitlich überhaupt möglich, nur gegen zusätzliche Berechnung der Kosten beachtet werden. Dies gilt auch für Tabellensatz und evtl. Autorenkorrekturen. Eine Verpflichtung für den Verlag zu diesen
Sonderarbeiten besteht nicht; auch kann die Auftragserteilung davon nicht abhängig gemacht werden.
f) Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
g) Bei Nichterscheinen der Zeitung im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von
Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für Nichtveröffentlichung
oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und nicht ausgeführte Beilagenaufträge geleistet.
h) Die in den Anzeigenpreislisten bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb
eines vereinbarten Auftragsjahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines
Werbungstreibenden gewährt.
i) In Ergänzung der Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Zahlungsverzug oder Stundung Verzugszinsen erhoben, die 1 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz liegen.
k) Bei Rechtsgeschäften, in denen der Vertragspartner nicht dem Personenkreis des § 24
des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen zuzuordnen ist, gehen die §§ 2, 10,
11 und 12 des Gesetzes der Allgemeine Geschäftsbedingungen vor.
Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
k) Bei handschriftlichen Manuskripten kann der Verlag für die ordnungsgemäße Wiedergabe
keine Gewähr übernehmen.
m) Plazierungen werden nach der Reihenfolge des Manuskript-Einganges berücksichtigt.
Sammelrechnungen nach Vereinbarung, Agenturprovision = 15 %, nur an Agenturen, bei
Einhaltung unserer Geschäftbedingungen.
n) Die in der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste genannten Bedingungen sind verbindlicher
Bestandteil der Geschäftsbedingungen (Ziffer 1-18) und zusätzlichen Geschäftsbedingungen (Buchstaben a–n).