Neue Version Checkliste amb. Dienst.Know

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Neue Version Checkliste amb. Dienst.Know
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Hilfestellung zur Auswahl eines ambulanten
Dienstes
Soll ein pflegebedürftiger Mensch in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden,
sind ambulante Pflegedienste eine wertvolle Unterstützung für die Pflegebedürftigen
und ihre Angehörigen bei der Bewältigung des Pflegealltags.
Diese Hilfestellung enthält eine Checkliste als Entscheidungshilfe, mit der Sie
verschiedene Angebote miteinander vergleichen können.
1. Grundsätzliche Anforderungen an einen Pflegedienst ?
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Die Pflegekassen dürfen ambulante Pflege nur durch Vertragspartnern
gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht.
Mit der Zulassung sichert der Pflegedienst die Einhaltung bestimmter
Qualitätsstandards bezüglich Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen
Pflegeleistungen zu.
Außerdem haben die Pflegekassen mit den meisten Pflegediensten
Vergütungsvereinbarungen getroffen. Die Pflegedienste sind im Rahmen der
Preisgestaltung an diese Vereinbarungen gebunden und können direkt mit der
Pflegekasse abrechnen. Die Pflegekassen tragen die Kosten im Rahmen der
üblichen Höchstsätze.
Ein Pflegedienst ohne Vergütungsvereinbarung ist in seiner Preisgestaltung
frei, außerdem dürfen die Pflegekassen nicht die üblichen Höchstsätze,
sondern nur 80 % davon ersetzen.
Wichtig ist auch, ob der Pflegedienst neben der Pflegekassenzulassung auch
bei der Krankenkasse z. B. für die medizinische Behandlungspflege
zugelassen ist.
2. Qualitätssiegel und Zertifikate?
Gütesiegel können von Berufsverbänden, Technischen Überwachungsvereinen,
Beratungsunternehmen oder anderen Qualifizierungsunternehmen vergeben
werden. Nicht jeder Pflegedienst ist im Besitz eines Gütesiegels
Haben Sie noch Fragen?
Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer:
0800-772 1111
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3. Gestaltung des Erstbesuches, der Kontaktaufnahme und der Beratung?
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Ist der Pflegedienst zu einem möglichst kostenlosen Hausbesuch bereit, um
Sie ausführlich über sein Angebot und seine Leistungen zu informieren?
Bietet der Pflegedienst schriftliches Informationsmaterial an und vor allem
einen schriftlichen Vertrag, der Ihnen vorab zwecks Prüfung überlassen wird?
Verfügt der Pflegedienst über ein Pflegekonzept, das er Ihnen auch schriftlich
aushändigen kann?
Erhalten Sie für die geplanten Hilfen einen kostenlosen Kostenvoranschlag,
aus dem ersichtlich wird, welchen Anteil die Kranken- und Pflegekasse
übernimmt und welchen Anteil Sie selbst zahlen müssen?
Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Fragen freundlich und kompetent
beantwortet wurden?
Gibt es einen festen Ansprechpartner für Ihre Fragen und Beschwerden?
4. Gestaltung der Pflegedokumentation?
•
•
Der Pflegedienst sollte eine Pflegedokumentation führen, die bis zur
Beendigung des Dienstverhältnisses beim Pflegebedürftigen verbleibt.
Die aktuelle Pflegesituation wird in ihrem täglichen Verlauf dokumentiert und
jede
Veränderung
aufgeführt,
die
möglicherweise
andere
Pflegedienstleistungen erforderlich macht.
5. Erreichbarkeit des Pflegedienstes?
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Kann der Pflegedienst gewährleisten, Sie im Bedarfsfall möglichst schnell
aufzusuchen (Anfahrtszeit)?
Gibt es einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst?
6. Anzahl und Qualifikation des Personals?
•
Wie viel Personal beschäftigt der Pflegedienst und ist die Betreuung durch ein
festes Pflegeteam möglich?
• Gibt es Mitarbeiter, die sich spezialisiert haben auf die Pflege von z. B. an
Demenz erkrankten Personen, Intensivpatienten oder auf die Versorgung von
Sterbenden?
• Kann der Pflegedienst auch an Sonn- Feiertagen und bzw. nachts, die von
Ihnen gewünschten Leistungen erbringen?
• Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von examiniertem Personal zu nicht
ausgebildetem Personal?
• Welche Arbeiten werden überwiegend von Pflegefachkräften und welche von
angelerntem Personal erbracht?
• Sollte sich Ihr Pflegebedarf erhöhen, ist der Pflegedienst in der Lage, dies
personell abzudecken und auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen?
Haben Sie noch Fragen?
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7. Leistungen und Vergütungen?
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Im Pflegevertrag und im Kostenvoranschlag müssen Art, Inhalt und Umfang
der einzelnen Leistungen aufgeführt sein. Pflegebedürftige müssen im
Einzelnen nachvollziehen können, welche Leistungen konkret vom
Pflegedienst übernommen und an welchen Tagen und mit welcher Häufigkeit
sie durchgeführt werden.
Allgemeine Formulierung wie „häusliche Krankenpflege“ oder „Grundpflege“
genügen nicht.
Die Vergütungen sind mit Wirkung ab dem 01.01.2013 entweder nach
Zeitaufwand, oder nach Komplexleistungen oder in Ausnahmefällen auch
nach Einzelleistungen je nach Art und Umfang der Pflegeleistung zu
bemessen; sonstige Leistungen wie hauswirtschaftliche Versorgung,
Behördengänge oder Fahrtkosten können auch mit Pauschalen vergütet
werden.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können künftig neben den heutigen,
verrichtungsbezogenen
Leistungskomplexen
wie
Grundpflege
und
hauswirtschaftliche
Hilfe
auch
bestimmte
Zeitvolumen
für
Betreuungsleistungen wie Vorlesen oder Spazierengehen nutzen.
Aus dem Pflegevertrag muss klar ersichtlich sein, wie hoch der verbleibende
Eigenanteil ist. Hierbei darf der Pflegedienst für seine
Leistungen, die den von der Pflegekasse festgelegten Höchstbetrag
übersteigen, keine höheren Vergütungen berechnen, als die, die in der
einheitlichen Vergütungsvereinbarung ausgehandelt worden sind. Der
ambulante Pflegedienst sollte eine konkrete fallbezogene Beispielrechnung
stellen.
Außerdem sollte der Pflegevertrag eine Vereinbarung enthalten, bis zu
welchem konkreten Zeitpunkt ein Pflegeeinsatz von Ihnen abgesagt werden
kann, ohne dass Kosten anfallen.
Wenn Sie vergessen, einen Einsatz abzusagen oder dies erst nach dem
vereinbarten Zeitpunkt tun, müssen Sie die Vergütung zahlen, allerdings
reduziert um den Betrag, den der Pflegedienst durch den Ausfall des
Einsatzes gespart hat.
Wir weisen darauf hin, dass hier nur die
Anfahrtskosten berechnet werden sollten.
7.1 Leistungsnachweise
•
Der Pflegedienst muss den Nachweis über konkret erbrachte Leistungen
führen. Dies geschieht auf einem monatlich zu erstellenden Abrechnungsblatt
(Leistungsnachweis). Wir empfehlen Ihnen eine genaue Prüfung der
abgerechneten Leistungen. Lassen Sie sich wenn möglich monatlich eine
Kopie des Leistungsnachweises aushändigen. Sollten Sie sich für einen
Kombinationsleistung (Geld- und Sachleistung) entschieden haben, haben Sie
neben der Sachleistung durch den ambulanten Pflegedienst einen
Restanspruch auf Pflegegeld. In diesem Fall sollten Ihnen die abgerechneten
Sachleistungen aufgeschlüsselt nachgewiesen werden.
Haben Sie noch Fragen?
Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer:
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•
Bei Unstimmigkeiten in der Leistungsabrechnung des Ambulanten
Pflegedienstes wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Pflegekasse.
7.2 Zusätzliche Serviceangebote
•
Kann der ambulante Pflegedienst zusätzliche Serviceangebote wie z. B.
Tages- oder Nachtpflege, Gesprächskreise für pflegende Angehörige,
Betreuung für Demenzkranke, betreutes Wohnen, etc. anbieten?
7.3 Leistungsabrechnung
Je nach Art der Hilfeleistung werden ambulante Pflegedienste von den jeweiligen
Kranken-, Pflegekassen oder dem Träger der Sozialhilfe bezahlt:
§
§
§
Die häusliche Krankenpflege (z. B. Medikamente stellen/verabreichen, Verbände
wechseln, Injektionen verabreichen, Absaugen, Infusionstherapie) und alle
anderen Medizinischen Hilfeleistungen werden von der Krankenkasse nach
ärztlicher Verordnung übernommen (§ 37 SGB V), von den Sozialämtern, wenn
kein Krankenversicherungsschutz besteht, nach § 48 SGB XII.
Die Grundpflege z. B. Baden, Duschen, Waschen, Hilfe beim An- und
Auskleiden, aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Wäsche
waschen, putzen) kann über die Pflegekasse abgerechnet werden, sofern
Kombinations- oder Sachleistungen bei der Beantragung einer Pflegestufe
vereinbart wurden. Die Pflegebedürftigkeit einer Person muss durch den
Medizinischen Dienst überprüft werden Die Pflegestufe 1 bis 3 ist die
Voraussetzung für Leistungen der Pflegekasse.
Die Höhe der Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse richtet sich nach der
Höhe der festgestellten Pflegestufe.
8. Berücksichtigung individueller Pflegebedürfnisse?
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Wird ein Pflegeplan mit Ihnen zusammen entsprechend Ihren individuellen
Bedürfnissen und Gewohnheiten – z. B. Aufsteh- und Schlafenszeiten –
erstellt und werden Sie vorab informiert, falls dieser sich ändert?
Werden Ihre religiösen und weltanschaulichen Gefühle und Bedürfnisse
beachtet?
Erhalten Ihre Angehörigen Tipps und Beratung zur Pflege?
Können Sie einzelne Pflegekräfte ablehnen und z. B. die Intimpflege nur von
einer Pflegekraft Ihres Geschlechts vornehmen lassen?
Wird Ihr Hausschlüssel bei Bedarf so verwahrt, dass nur berechtigte Personen
Zugang erhalten? Wird ein Schlüsselvertrag angeboten?
Haben Sie noch Fragen?
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8.1. Alltagshilfen?
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Bietet der ambulante Pflegedienst Alltagshilfen, bzw. hauswirtschaftliche
Dienste an, wie z. B. das Reinigen der Wohnung, kann er Vorratseinkaufe für
sie erledigen oder ist er behilflich bei dem Stellen von Anträgen, z. B. bei der
Kranken- bzw. Pflegekasse? Kann er Hilfen stellen zu Gartenarbeiten, etc.?
8.2 Serviceangebote von Kooperationspartner
•
Bietet der ambulante Dienst Serviceangebote von Kooperationspartner an,
d. h. kann er einen Menüservice leisten? Kann er einen Hausnotruf
installieren, bzw. dieses Angebot erbringen lassen? Verfügt er über
Kooperationspartner wie z. B. einer Fußpflege, einem mobilen Friseur, arbeitet
er mit Ergotherapeuten oder Krankengymnasten eng zusammen oder bietet er
Sterbebegleitung und/oder Hospizarbeit an?
9. Investitionskosten
Manche
Pflegedienste
erheben
für
Pflegeleistungen
zusätzlich
einen
Investitionskostenzuschlag. Fragen Sie den Pflegedienst, ob auch er diesen
verteuernden Aufschlag erhebt. Beachten Sie hierbei folgendes: Pflegedienste, die
nach Landesrecht gefördert werden, deren Förderung aber nicht ausreicht, bedürfen
zur Erhebung von Investitionskosten einer Zustimmung der Landesbehörde.
Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden, benötigen eine
solche Zustimmung nicht, sondern müssen der Landesbehörde lediglich eine
Mitteilung darüber machen. Lassen Sie sich vom Pflegedienst, der seine
Investitionskosten auf den Pflegebedürftigen abwälzen will, die Zustimmungs- bzw.
Mitteilungserklärung vorlegen.
10. Rechnungen
Rechnungen der ambulanten Pflegedienste sollten frühestens nach zwei Wochen
fällig werden, wobei jeweils am Monatsanfang für den Vormonat abgerechnet werden
sollte. Als Zahlungsart sollten Sie die Überweisung wählen, denn anders als bei
Vorauskasse oder der Erteilung einer Einzugsermächtigung bleibt hierbei
gewährleistet, dass Sie Rechnungen kürzen können, wenn Leistungen nicht oder
nicht zufriedenstellend erbracht wurden.
Leistungen, die mit der Pflegekasse abzurechnen sind, sollten dieser direkt in
Rechnung gestellt werden. Wenn möglich vergleichen Sie nochmals den
Leistungsnachweis mit der Rechnung.
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11. Haftung
Der Pflegedienst muss für Schäden haften, die durch seine Pflegekräfte oder durch
seine eventuellen Kooperationspartner entstehen. Ein Haftungsausschluss für
Gesundheitsschäden, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger PFLICHTVERLETZUNG
des Pflegedienstes beruhen, ist unwirksam. Darüber hinaus darf der Pflegedienst
seine Haftung auch nicht für sonstige während des Pflegebesuchs entstehende
Schäden ausschließen, wenn die Pflichtverletzung auf grob fahrlässigem Verhalten
des Pflegedienstes beruht.
12. Kündigungsfristen
Ab 01.01.2013 kann der Pflegevertrag kann von dem Pflegebedürftigen jederzeit
ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Der Pflegedienst dagegen sollte sich nur durch eine lange, etwa sechswöchige Frist,
vom Vertrag lösen können.
Der Pflegevertrag sollte vorsehen, dass er bei Tod des Pflegebedürftigen oder
endgültiger Aufnahme in ein Pflegeheim unmittelbar endet. Bei einem
vorübergehenden Krankenhaus- oder Heimaufenthalt sollte er ruhen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Beide Vertragspartner
haben die Möglichkeit den Pflegedienstvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu
kündigen. Beispiele für wichtige Gründe können sein:
•
ein gestörtes Vertrauensverhältnis
oder
•
ein Zahlungsverzug des Pflegebedürftigen von mehr als zwei Monaten.
Keinesfalls kann ein Pflegedienst die Pflege einstellen, weil Personalknappheit
herrscht oder er andere Pflegebedürftige betreuen möchte. Räumt sich der
Pflegedienst ein Recht auf fristlose Kündigung ein, so sollte geregelt werden, dass er
so lange die vereinbarten Leistungen noch erbringt, bis die Pflege auf anderem
Wege (z. B. andere Pflegedienst oder Heimunterbringung) gesichert ist.
12.1 Preiserhöhungen
Rückwirkende Erhöhungen des Entgeltes sind unzulässig. Entgelterhöhungen sollten
dem Pflegebedürftigen schriftlich mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt und
ausführlich erläutert werden. Gleichzeitig muss der Pflegebedürftige auf sein Recht
zur Vertragskündigung aufgrund der Entgelterhöhung hingewiesen werden.
Der erhöhte Pflegesatz darf also erst frühestens 4 Wochen nach Zugang der
Ankündigung beim Pflegedürftigen berechnet werden.
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13. Abschluss eines Pflegedienstvertrages
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Haben Sie sich nach der Prüfung verschiedener Anbieter für einen
Pflegedienst entschieden, muss ein schriftlicher Pflegedienstvertrag
abgeschlossen werden.
Vor dem Unterzeichnen des Pflegedienstvertrages sollte Sie darauf achten,
dass die nachfolgenden Punkte in dem Vertrag berücksichtigt werden.
Kommt es daraufhin zum Vertragsabschluss, ist der Pflegedienst verpflichtet,
Ihnen und der Pflegekasse unverzüglich eine Ausfertigung des
unterzeichneten Vertrages auszuhändigen.
Im Pflegevertrag müssen beide Vertragspartner aufgeführt sein. Es sollte
darauf geachtet werden, dass der vollständige Name des PflegedienstInhabers mit Adresse angegeben ist. Vertragspartner des Pflegedienstes
sollte nur der Pflegebedürftige sein.
Ist ein Pflegebedürftiger nicht mehr in der Lage, einen Vertrag abzuschließen,
so muss dies ein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Betreuer für ihn
übernehmen.
Unterzeichnen zusätzlich zu dem Pflegebedürftigen auch Angehörige oder
sonstige Personen den Vertrag, so haften diese mit, beispielsweise bei der
Begleichung
von
Rechnungen.
Schließen
Angehörige
für
den
Pflegebedürftigen eine so genannten „Vertrag zugunsten Dritter“ ab, so
verpflichten sie sich selbst zur Zahlung, sofern die Pflegeversicherung nicht
eintritt.
In dem Pflegevertrag (ab 01.01.2013) sind mindestens Art, Inhalt und Umfang
der Leistungen einschließlich der dafür mit den Kostenträgern nach § 89 SGB
XI vereinbarten Zeitvergütungen und der vom Zeitaufwand unabhängigen
vereinbarten Vergütung für jede Leistung oder jede Komplexleistung
gesondert zu beschreiben.
Der Pflegedienst hat den Pflegebedürftigen unmittelbar nach Inkrafttreten
dieser Regelung sowie vor Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen
Veränderung darüber zu unterrichten, wie sich die vom Zeitaufwand
unabhängige Vergütung im Vergleich zu einer rein zeitbezogenen Vergütung
darstellt und ihn auf seine Wahlmöglichkeiten bei der Zusammenstellung
dieser Vergütungsformen hinzuweisen. Diese Gegenüberstellung hat in der
Regel schriftlich zu erfolgen. Auf dieser Grundlage entscheidet der
Pflegebedürftige über die Vergütungsform. In dem Pflegevertrag ist die
Entscheidung zu dokumentieren.
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Checkliste für Pflegedienste
Auswahl eines Pflegedienstes
Bevor Sie auf die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst gehen, sollten Sie
genau überlegen, welche Hilfe überhaupt für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung
notwendig ist. In einem zweiten Schritt ist zu bedenken, welche Hilfe Sie evtl. mit
Angehörigen, Nachbarn oder Freunden organisieren können und für welchen Bereich
professionelle Hilfe erforderlich ist. Sie sollten die Leistungen und den Service
verschiedener Anbieter vergleichen.
Was ist das Ziel der Checkliste?
In der Checkliste sind wichtige Qualitätsmerkmale von Diensten der Ambulanten
Betreuung zusammengestellt. Die Liste soll eine Entscheidungshilfe sein.
Wie soll mit dieser Checkliste verfahren werden?
Lesen Sie die Checkliste bitte erst einmal aufmerksam durch. Persönliche Aspekte
können im Feld Notiz vermerkt werden.
Worauf Sie bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst
achten sollten!
1.
Grundsätzliche
Anforderungen
an
einen ja
Pflegedienst
Besteht ein Vertrag mit den Kranken- und Pflegekassen
für
Leistungen
nach
der
Krankenund
Pflegeversicherung?
Ist der Pflegedienst auch bei der Krankenkasse, z. B. für
medizinische Behandlungspflege zugelassen?
nein
Notiz
2. Qualitätssiegel und Zertifikat
ja
Führt der ambulante Pflegedienst ein Qualitätssiegel oder
hat er ein Zertifikat?
Unter welchen Kriterien wurde der ambulante
Pflegedienst geprüft?
nein
Notiz
Haben Sie noch Fragen?
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3. Erstbesuch/Kostenvoranschlag
ja
Findet der Erstbesuch bei Ihnen zu Hause statt und ist
dieser kostenlos?
Bietet
der
ambulante
Pflegedienst
schriftliches
Informationsmaterial an?
Verfügt der Pflegedienst über ein Konzept, das er Ihnen
schriftlich aushändigt?
Erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag?
Werden Ihre Fragen freundlich und kompetent
beantwortet?
Gibt es einen festen Ansprechpartner für Ihre Fragen und
Beschwerden?
nein
Notiz
4. Pflegedokumentation
ja
Lässt der Pflegedienst eine Pflegedokumentation vor Ort
(Mappe)
nein
Notiz
5. Erreichbarkeit
ja
Kann der Pflegedienst gewährleisten, Sie im Bedarfsfall
möglichst schnell aufzusuchen (Anfahrtszeit)?
Gibt es einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst?
nein
Notiz
nein
Notiz
6. Anzahl und Qualifikation des Personals Notiz
Wie
viel
Personal
beschäftigt
der
Pflegedienst?
Ist die Betreuung durch ein festes
Pflegeteam gewährleistet?
Gibt es Mitarbeiter, die sich spezialisiert
haben (Bereich)?
Kann der Pflegedienst auch nachts und an
Sonn- und Feiertagen die gewünschte
Leistung erbringen?
Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis
zwischen examinierten Pflegekräften und
Pflegehilfskräften?
Welche Tätigkeiten führen examinierte
Pflegefachkräfte durch?
Welche Tätigkeiten führen Pflegehilfskräfte
durch?
6.1 Verfügbarkeit des Personals
ja
Sollte sich ihr Pflegebedarf erhöhen, ist der Pflegedienst
in der Lage, dies personell abzudecken?
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7. Leistungen und Vergütungen
ja
Krankenpflege
Grundpflege
Intensivpflege
Heimbeatmung
Palliativpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Zusätzliche Betreuungsleistung (Pflegestufe 0)
Pflegeberatung
Kurse für Pflegende Angehörige
Art, Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen sind im
Kostenvoranschlag, bzw. im Pflegevertrag aufgeführt?
Entgeltverzeichnis wurde vorgelegt
Verbleibender Eigenanteil wurde ausgerechnet und
mitgeteilt?
Enthält der Pflegevertrag eine Vereinbarung, bis zu
welchen Zeitpunkt ein Pflegeeinsatz abgesagt werden
kann?
7.1 Zusätzliche Serviceangebote
ja
Tages- und/oder Nachtpflege
Betreutes Wohnen
Wohngruppen
Betreuungsangebot für Demenzkranke
Gesprächskreise für pflegende Angehörige
Kultursensible Pflege (Migranten)
8. Berücksichtigung individueller Pflegebedürfnisse
ja
Wird ein Pflegeplan entsprechend Ihrer individuellen
Bedürfnissen und Gewohnheiten erstellt?
Werden Sie vorab informiert, falls sich der Pflegeplan
ändert?
Werden Ihre religiösen und weltanschaulichen Gefühle
und Bedürfnisse beachtet?
nein
Notiz
nein
Notiz
nein
Notiz
nein
Notiz
Erhalten Sie Tipps zur Pflege?
Können Sie einzelne Pflegekräfte ablehnen?
Wird Ihr Hausschlüssel so verwahrt, dass nur berechtigte
Personen Zugang haben?
8.1 Alltagshilfen wie:
ja
Wohnungsreinigung, Treppenhausreinigung, Fenster
putzen, Gardinen waschen, Wäsche waschen, bügeln,
kleine
Besorgungen,
Vorratseinkauf,
Hilfe
bei
Antragstellung (bei Pflege- Krankenkasse, Sozialamt
usw.), Hilfe bei Garenarbeiten, Schlüsselaufbewahrung,
Haustierversorgung und –betreuung, etc.
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8.2 Serviceangebote von Kooperationspartner
Menüservice bzw. Essen auf Rädern
Hausnotruf
Mobile Fußpflege
Mobiler Friseur
Ergotherapeut/Krankengymnast
Begleit- und Besuchsdienst (z. B. durch Zivildienstleistende oder Ehrenamtliche)
Hospizarbeit
ja
nein
Notiz
ja
nein
Notiz
ja
nein
Notiz
11. Haftung
ja
Hat der Pflegedienst eine Haftpflichtversicherung für
seine Pflegekräfte abgeschlossen?
nein
Notiz
12. Kündigungsfristen
ja
Kann mit dem Pflegedienst eine „Pflege auf Probe“
vereinbart werden?
Sind Kündigungsfristen für den Pflegedienst vereinbart?
Kann der Vertrag fristlos aus wichtigem Grund gekündigt
werden?
12.1 Preiserhöhungen
Werden Entgelterhöhungen mindestens 4 Wochen im
Voraus angekündigt?
Wurde bei einer Entgelterhöhung auf das Recht der
Vertragskündigung hingewiesen?
nein
Notiz
13. Abschluss eines Pflegevertrages
Sind beide Vertragspartner im Vertrag namentlich mit
Anschrift aufgeführt?
nein
Notiz
9. Investitionskosten
Erhebt
der
Pflegedienst
Investitionskosten?
einen
Zuschlag
für
10. Rechnungen
Fälligkeit der Rechnung – frühestens nach zwei Wochen Abrechnung am Monatsanfang für den Vormonat?
Leistungsnachweis mit Rechnung unbedingt vergleichen
ja
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