Hilfestellung zur Auswahl eines ambulanten Dienstes
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Hilfestellung zur Auswahl eines ambulanten Dienstes
Hilfestellung zur Auswahl eines ambulanten Dienstes Soll ein pflegebedürftiger Mensch in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden, sind ambulante Pflegedienste eine wertvolle Unterstützung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bei der Bewältigung des Pflegealltags. Im Anhang dieser Hilfestellung finden Sie eine Checkliste als Entscheidungshilfe, mit der Sie verschiedene Angebote miteinander vergleichen können. Leistungen der Pflegeversicherung bei ambulanter Pflege Versicherte der Pflegeversicherung erhalten auf Antrag bei der Pflegekasse Leistungen der Pflegeversicherung, wenn zumindest erhebliche Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten festgestellt worden ist. Die Leistungen der Pflegekasse sind nach drei Pflegestufen gestaffelt. Stufe Hilfebedarf Sachleistung Pflegegeld I Mehr als 90 Minuten, hierbei 45 Minuten Grundpflege Mehr als 3 Stunden, hierbei 2 Stunden Grundpflege Mehr als 5 Stunden, hierbei 4 Stunden Grundpflege bis zu 440 € 225 € bis zu 1040 € 430 € bis zu 1510 € 685 € II III Nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Sie wählen zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistungen. Pflegegeld wird bezahlt, wenn zum Beispiel Familienangehörige oder Nachbarn die Pflege übernehmen. Bei Pflegesachleistung wird ein professioneller Pflegedienst tätig, die Pflegekasse trägt dabei die Kosten bis zu einem pauschalen Höchstbetrag. Möglich ist auch eine Kombination aus professioneller Betreuung und Geldleistung. Was ist eine Kombination von Geld- und Sachleistung? Der Pflegebedürftige kann die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld kombinieren. Dies ist sinnvoll, wenn der Höchstbetrag für die Sachleistung nicht vollständig ausgeschöpft ist. Der Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld besteht weiterhin. Sachleistungsbedarf muss allerdings feststehen und gleich bleiben. Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer: 0800 - 772 1111 Der Beispiel der Kombinationsleistung Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe II benötigt monatlich gleichbleibende Sachleistungen durch den ambulanten Dienst im Wert von 624 €. Gemessen am Höchstbetrag der Pflegestufe II für den ambulanten Dienst (1040 €) beträgt dies 60 %. Anteiliges Pflegegeld kann somit in Höhe von 172 € (40 % von 430 €) noch bezogen werden. Erläuterungen zur Auswahl eines ambulanten Dienstes 1. Grundsätzliche Anforderungen an einen Pflegedienst • • • • Die Pflegekassen dürfen ambulante Pflege nur durch Vertragspartner gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Mit der Zulassung sichert der Pflegedienst die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards bezüglich Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen zu. Außerdem haben die Pflegekassen mit den meisten Pflegediensten Vergütungsvereinbarungen getroffen. Die Pflegedienste sind im Rahmen der Preisgestaltung an diese Vereinbarungen gebunden und können direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Pflegekassen tragen die Kosten im Rahmen der üblichen Höchstsätze. Ein Pflegedienst ohne Vergütungsvereinbarung ist in seiner Preisgestaltung frei. Hier dürfen die Pflegekassen nicht die üblichen Höchstsätze sondern nur 80 % davon ersetzen. Wichtig ist auch, ob der Pflegedienst neben der Pflegekassenzulassung auch bei der Krankenkasse z. B. für die medizinische Behandlungspflege hat. 2. Qualitätssiegel und Zertifikate • Einige ambulante Pflegedienste verfügen über so genannte Gütesiegel oder Zertifikate, die beispielsweise von Berufsverbänden, Technischen Überwachungsvereinen, Beratungsunternehmen oder anderen Einrichtungen vergeben werden. 3. Erstbesuch, Kontaktaufnahme und Beratung • • • Ist der Pflegedienst zu einem möglichst kostenlosen Hausbesuch bereit, um Sie ausführlich über sein Angebot und seine Leistungen zu informieren? Bietet der Pflegedienst schriftliches Informationsmaterial an und vor allem einen schriftlichen Vertrag, der Ihnen vorab zwecks Prüfung überlassen wird? Verfügt der Pflegedienst über ein Pflegekonzept, das er Ihnen auch schriftlich aushändigen kann? Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer: 0800 - 772 1111 • • • Erhalten Sie für die geplanten Hilfen einen kostenlosen Kostenvoranschlag, aus dem ersichtlich wird, welchen Anteil die Kranken- und Pflegekasse übernimmt und welchen Anteil Sie selbst zahlen müssen? Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Fragen freundlich und kompetent beantwortet wurden? Gibt es einen festen Ansprechpartner für Ihre Fragen und Beschwerden? 4. Pflegedokumentation • Der Pflegedienst sollte eine Pflegedokumentation führen, die beim Pflegebedürftigen verbleibt. Diese sollte erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses an den Pflegedienst zurückgehen. In dieser wird die aktuelle Pflegesituation dokumentiert und jede Veränderung aufgeführt, die möglicherweise andere Pflegedienstleistungen erforderlich macht. 5. Erreichbarkeit des Pflegedienstes • • Kann der Pflegedienst gewährleisten, Sie im Bedarfsfall möglichst schnell aufzusuchen (Anfahrtszeit)? Gibt es einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst? 6. Anzahl und Qualifikation des Personals • • • • • • Wie viel Personal beschäftigt der Pflegedienst und ist die Betreuung durch ein festes Pflegeteam möglich? Gibt es Mitarbeiter, die sich spezialisiert haben auf die Pflege von z. B. an Demenz erkrankten Personen, Intensivpatienten oder auf die Versorgung von Sterbenden? Kann der Pflegedienst auch an Sonn- Feiertagen und bzw. nachts, die von Ihnen gewünschten Leistungen erbringen? Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von examiniertem Personal zu nicht ausgebildetem Personal? Welche Arbeiten werden überwiegend von Pflegefachkräften und welche von angelerntem Personal erbracht? Sollte sich Ihr Pflegebedarf erhöhen, ist der Pflegedienst in der Lage, dies personell abzudecken und auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen? 7. Leistungen und Vergütungen • Im Pflegevertrag und hier im Kostenvoranschlag müssen Art, Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen aufgeführt sein. Pflegebedürftige müssen im Einzelnen nachvollziehen können, welche Leistungen konkret vom Pflegedienst übernommen und an welchen Tagen und mit welcher Häufigkeit diese durchgeführt werden. Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer: 0800 - 772 1111 • • • • Allgemeine Formulierung wie „häusliche Krankenpflege“ oder „Grundpflege“ allein genügen nicht. Aus dem Pflegevertrag muss klar ersichtlich sein, wie hoch ein ggf. verbleibender Eigenanteil ist. Hierbei darf der Pflegedienst für seine Leistungen, die den von der Pflegekasse festgelegten Höchstbetrag übersteigen, keine höheren Vergütungen berechnen, als die, die in der einheitlichen Vergütungsvereinbarung ausgehandelt worden sind. Der ambulante Pflegedienst sollte eine konkrete, fallbezogene Beispielrechnung stellen. Außerdem sollte der Pflegevertrag eine Vereinbarung enthalten, bis zu welchem konkreten Zeitpunkt ein Pflegeeinsatz von Ihnen abgesagt werden kann, ohne dass Kosten anfallen. Wenn Sie vergessen, einen Einsatz abzusagen oder dies erst nach dem vereinbarten Zeitpunkt tun, müssen Sie die Vergütung zahlen, allerdings reduziert um den Betrag, den der Pflegedienst durch den Ausfall des Einsatzes gespart hat. Wir weisen darauf hin, dass hier nur die Anfahrtskosten berechnet werden sollten. 7.1 Leistungsnachweise • • • Der Pflegedienst muss den Nachweis über konkret erbrachte Leistungen führen. Dies geschieht auf einem monatlich zu erstellenden Abrechnungsblatt (Leistungsnachweis). Der Leistungsnachweis muss vom Pflegebedürftigen oder dem Betreuer unterschrieben werden. Wir empfehlen Ihnen eine genaue Prüfung der abgerechneten Leistungen. Lassen Sie sich wenn möglich monatlich eine Kopie des Leistungsnachweises aushändigen. Sollten Sie sich für einen Kombinationsleistung (Geld- und Sachleistung) entschieden haben, haben Sie neben der Sachleistung durch den ambulanten Pflegedienst einen Restanspruch auf Pflegegeld. In diesem Fall sollten Ihnen die abgerechneten Sachleistungen aufgeschlüsselt nachgewiesen werden. 7.2 Zusätzliche Serviceangebote • Kann der ambulante Pflegedienst zusätzliche Serviceangebote wie z. B. Tages- oder Nachtpflege, Gesprächskreise für pflegende Angehörige, Betreuung für Demenzkranke, betreutes Wohnen, etc. anbieten? 8. Berücksichtigung individueller Pflegebedürfnisse • • Wird ein Pflegeplan mit Ihnen zusammen entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten – z. B. Aufsteh- und Schlafenszeiten – erstellt und werden Sie vorab informiert, falls dieser sich ändert? Werden Ihre religiösen und weltanschaulichen Gefühle und Bedürfnisse beachtet? Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer: 0800 - 772 1111 • • • Erhalten Ihre Angehörigen Tipps und Beratung zur Pflege? Können Sie einzelne Pflegekräfte ablehnen und z. B. die Intimpflege nur von einer Pflegekraft Ihres Geschlechts vornehmen lassen? Wird Ihr Hausschlüssel bei Bedarf so verwahrt, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten? Wird ein Schlüsselvertrag angeboten? 8.1. Alltagshilfen • Bietet der ambulante Pflegedienst Alltagshilfen, bzw. hauswirtschaftliche Dienste an, wie z. B. das Reinigen der Wohnung, kann er Vorratseinkaufe für sie erledigen oder ist er behilflich bei dem Stellen von Anträgen, z. B. bei der Kranken- bzw. Pflegekasse? Kann er Hilfen stellen zu Gartenarbeiten, etc.? 8.2 Serviceangebote von Kooperationspartner • Bietet der ambulante Dienst Serviceangebote von Kooperationspartner an, d. h. kann er einen Menüservice leisten? Kann er einen Hausnotruf installieren, bzw. dieses Angebot erbringen lassen? Verfügt er über Kooperationspartner wie z. B. einer Fußpflege, einem mobilen Friseur, arbeitet er mit Ergotherapeuten oder Krankengymnasten eng zusammen oder bietet er Sterbebegleitung und/oder Hospizarbeit an? 9. Investitionskosten Manche Pflegedienste erheben für Pflegeleistungen zusätzlich einen Investitionskostenzuschlag. Fragen Sie den Pflegedienst, ob auch er diesen verteuernden Aufschlag erhebt. Beachten Sie hierbei folgendes: Pflegedienste, die nach Landesrecht gefördert werden, deren Förderung aber nicht ausreicht, bedürfen zur Erhebung von Investitionskosten einer Zustimmung der Landesbehörde. Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden, benötigen eine solche Zustimmung nicht, sondern müssen der Landesbehörde lediglich eine Mitteilung darüber machen. Lassen Sie sich vom Pflegedienst, der seine Investitionskosten auf den Pflegebedürftigen abwälzen will, die Zustimmungs- bzw. Mitteilungserklärung vorlegen. 10. Rechnungen Rechnungen der ambulanten Pflegedienste sollten frühestens nach zwei Wochen fällig werden, wobei jeweils am Monatsanfang für den Vormonat abgerechnet werden sollte. Als Zahlungsart sollten Sie die Überweisung wählen, denn anders als bei Vorauskasse oder der Erteilung einer Einzugsermächtigung bleibt hierbei gewährleistet, dass Sie Rechnungen kürzen können, wenn Leistungen nicht oder nicht zufriedenstellend erbracht wurden. Leistungen, die mit der Pflegekasse abzurechnen sind, sollten dieser direkt in Rechnung gestellt werden. Wenn möglich Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer: 0800 - 772 1111 vergleichen Sie nochmals den Leistungsnachweis mit der Rechnung. 11. Haftung Der Pflegedienst muss für Schäden haften, die durch seine Pflegekräfte oder durch seine eventuellen Kooperationspartner entstehen. Ein Haftungsausschluss für Gesundheitsschäden, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger PFLICHTVERLETZUNG des Pflegedienstes beruhen, ist unwirksam. Darüber hinaus darf der Pflegedienst seine Haftung auch nicht für sonstige während des Pflegebesuchs entstehende Schäden ausschließen, wenn die Pflichtverletzung auf grob fahrlässigem Verhalten des Pflegedienstes beruht. 12. Kündigungsfristen Der Pflegebedürftige kann innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz den Pflegevertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird der Pflegevertrag erst nach dem ersten Pflegeeinsatz ausgehändigt, läuft diese Zweiwochenfirst erst mit Aushändigung des Vertrages. Danach sollte für eine Kündigung durch den Pflegebedürftigen möglichst vereinbart werden, dass der Pflegebedürftige ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann oder höchstens mit einer 14-tägigen First ohne konkreten Kündigungstermin. Der Pflegevertrag sollte vorsehen, dass er bei Tod des Pflegebedürftigen oder endgültiger Aufnahme in ein Pflegeheim unmittelbar endet. Bei einem vorübergehenden Krankenhaus- oder Heimaufenthalt sollte er ruhen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit den Pflegedienstvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Beispiele für wichtige Gründe können sein: • ein gestörtes Vertrauensverhältnis oder • ein Zahlungsverzug des Pflegebedürftigen von mehr als zwei Monaten. Keinesfalls kann ein Pflegedienst die Pflege einstellen, weil Personalknappheit herrscht oder er andere Pflegebedürftige betreuen möchte. Räumt sich der Pflegedienst ein Recht auf fristlose Kündigung ein, so sollte geregelt werden, dass er so lange die vereinbarten Leistungen noch erbringt, bis die Pflege auf anderem Wege (z. B. andere Pflegedienst oder Heimunterbringung) gesichert ist. 12.1 Preiserhöhungen Rückwirkende Erhöhungen des Entgeltes sind unzulässig. Entgelterhöhungen sollten dem Pflegebedürftigen schriftlich mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt und ausführlich erläutert werden. Gleichzeitig muss der Pflegebedürftige auf sein Recht zur Vertragskündigung aufgrund der Entgelterhöhung hingewiesen werden. Der Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer: 0800 - 772 1111 erhöhte Pflegesatz darf also erst frühestens 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung beim Pflegedürftigen berechnet werden. 13. Abschluss eines Pflegedienstvertrages • • • • • • Haben Sie sich nach der Prüfung verschiedener Anbieter für einen Pflegedienst entschieden, muss ein schriftlicher Pflegedienstvertrag abgeschlossen werden. Vor dem Unterzeichnen des Pflegedienstvertrages sollte Sie darauf achten, dass die nachfolgenden Punkte in dem Vertrag berücksichtigt werden. Kommt es daraufhin zum Vertragsabschluss, ist der Pflegedienst verpflichtet, Ihnen und der Pflegekasse unverzüglich eine Ausfertigung des unterzeichneten Vertrages auszuhändigen. Im Pflegevertrag müssen beide Vertragspartner aufgeführt sein. Es sollte darauf geachtet werden, dass der vollständige Name des PflegedienstInhabers mit Adresse angegeben ist. Vertragspartner des Pflegedienstes sollte nur der Pflegebedürftige sein. Ist ein Pflegebedürftiger nicht mehr in der Lage, einen Vertrag abzuschließen, so muss dies ein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Betreuer für ihn übernehmen. Unterzeichnen zusätzlich zu dem Pflegebedürftigen auch Angehörige oder sonstige Personen den Vertrag, so haften diese mit, beispielsweise bei der Begleichung von Rechnungen. Schließen Angehörige für den Pflegebedürftigen eine so genannten „Vertrag zugunsten Dritter“ ab, so verpflichten sie sich selbst zur Zahlung, sofern die Pflegeversicherung nicht eintritt. Checkliste für Pflegedienste Auswahl eines Pflegedienstes Bevor Sie auf die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst gehen, sollten Sie genau überlegen, welche Hilfe überhaupt für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist. In einem zweiten Schritt ist zu bedenken, welche Hilfe Sie evtl. mit Angehörigen, Nachbarn oder Freunden organisieren können und für welchen Bereich professionelle Hilfe erforderlich ist. Sie sollten die Leistungen und den Service verschiedener Anbieter vergleichen. Was ist das Ziel der Checkliste? In der Checkliste sind wichtige Qualitätsmerkmale von Diensten der Ambulanten Betreuung zusammengestellt. Die Liste soll eine Entscheidungshilfe sein. Wie soll mit dieser Checkliste verfahren werden? Lesen Sie die Checkliste bitte erst einmal aufmerksam durch. Persönliche Aspekte können im Feld Notiz vermerkt werden. Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer: 0800 - 772 1111 Worauf Sie bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst achten sollten! 1. Grundsätzliche Anforderungen an einen ja Pflegedienst Besteht ein Vertrag mit den Kranken- und Pflegekassen für Leistungen nach der Krankenund Pflegeversicherung? Ist der Pflegedienst auch bei der Krankenkasse, z. B. für medizinische Behandlungspflege zugelassen? nein Notiz 2. Qualitätssiegel und Zertifikat ja Führt der ambulante Pflegedienst ein Qualitätssiegel oder hat er ein Zertifikat? Unter welchen Kriterien wurde der ambulante Pflegedienst geprüft? nein Notiz 3. Erstbesuch/Kostenvoranschlag ja Findet der Erstbesuch bei Ihnen zu Hause statt und ist dieser kostenlos? Bietet der ambulante Pflegedienst schriftliches Informationsmaterial an? Verfügt der Pflegedienst über ein Konzept, das er Ihnen schriftlich aushändigt? Erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag? Werden Ihre Fragen freundlich und kompetent beantwortet? Gibt es einen festen Ansprechpartner für Ihre Fragen und Beschwerden? nein Notiz 4. Pflegedokumentation ja Lässt der Pflegedienst eine Pflegedokumentation vor Ort (Mappe) nein Notiz 5. Erreichbarkeit ja Kann der Pflegedienst gewährleisten, Sie im Bedarfsfall möglichst schnell aufzusuchen (Anfahrtszeit)? Gibt es einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst? nein Notiz 6. Anzahl und Qualifikation des Personals Notiz Wie viel Personal beschäftigt der Pflegedienst? Ist die Betreuung durch ein festes Pflegeteam gewährleistet? Gibt es Mitarbeiter, die sich spezialisiert haben (Bereich)? Kann der Pflegedienst auch nachts und an Sonn- und Feiertagen die gewünschte Leistung erbringen? Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen examinierten Pflegekräften und Pflegehilfskräften? Welche Tätigkeiten führen examinierte Pflegefachkräfte durch? Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer: 0800 - 772 1111 Welche Tätigkeiten führen Pflegehilfskräfte durch? 6.1 Verfügbarkeit des Personals ja Sollte sich ihr Pflegebedarf erhöhen, ist der Pflegedienst in der Lage, dies personell abzudecken? nein Notiz 7. Leistungen und Vergütungen ja Krankenpflege Grundpflege Intensivpflege Heimbeatmung Palliativpflege Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsleistung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz z. B. für Demenzkranke, psychisch Kranke, Kinder Pflegeberatung Kurse für Pflegende Angehörige Art, Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen sind im Kostenvoranschlag, bzw. im Pflegevertrag aufgeführt? Entgeltverzeichnis wurde vorgelegt Verbleibender Eigenanteil wurde ausgerechnet und mitgeteilt? Enthält der Pflegevertrag eine Vereinbarung, bis zu welchen Zeitpunkt ein Pflegeeinsatz abgesagt werden kann? 7.1 Zusätzliche Serviceangebote ja Tages- und/oder Nachtpflege Betreutes Wohnen Wohngruppen Betreuungsangebot für Demenzkranke Gesprächskreise für pflegende Angehörige Kultursensible Pflege (Migranten) nein Notiz nein Notiz 8. Berücksichtigung individueller Pflegebedürfnisse ja Wird ein Pflegeplan entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten erstellt? Werden Sie vorab informiert, falls sich der Pflegeplan ändert? Werden Ihre religiösen und weltanschaulichen Gefühle und Bedürfnisse beachtet? Erhalten Sie Tipps zur Pflege? Können Sie einzelne Pflegekräfte ablehnen? Wird Ihr Hausschlüssel so verwahrt, dass nur berechtigte Personen Zugang haben? 8.1 Alltagshilfen wie: ja nein Notiz nein Notiz Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer: 0800 - 772 1111 Wohnungsreinigung, Treppenhausreinigung, Fenster putzen, Gardinen waschen, Wäsche waschen, bügeln, kleine Besorgungen, Vorratseinkauf, Hilfe bei Antragstellung (bei Pflege- Krankenkasse, Sozialamt usw.), Hilfe bei Gartenarbeiten, Schlüsselaufbewahrung, Haustierversorgung und –betreuung, etc. 8.2 Serviceangebote von Kooperationspartner ja Menüservice bzw. Essen auf Rädern Hausnotruf Mobile Fußpflege Mobiler Friseur Ergotherapeut/Krankengymnast Begleit- und Besuchsdienst (z. B. durch Zivildienstleistende oder Ehrenamtliche) Hospizarbeit nein Notiz ja nein Notiz ja nein Notiz 11. Haftung ja Hat der Pflegedienst eine Haftpflichtversicherung für seine Pflegekräfte abgeschlossen? nein Notiz 12. Kündigungsfristen ja Kann mit dem Pflegedienst eine „Pflege auf Probe“ vereinbart werden? Sind ordentliche Kündigungsfristen für den Pflegebedürftigen und für den Pflegedienst vereinbart? Kann der Vertrag fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden? 12.1 Preiserhöhungen Werden Entgelterhöhungen mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt? Wurde bei einer Entgelterhöhung auf das Recht der Vertragskündigung hingewiesen? nein Notiz 13. Abschluss eines Pflegevertrages Sind beide Vertragspartner im Vertrag namentlich mit Anschrift aufgeführt? nein Notiz 9. Investitionskosten Erhebt der Pflegedienst Investitionskosten? einen Zuschlag für 10. Rechnungen Fälligkeit der Rechnung – frühestens nach zwei Wochen Abrechnung am Monatsanfang für den Vormonat? Leistungsnachweis mit Rechnung unbedingt vergleichen ja Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne kostenfreie Auskunft unter der Telefonnummer: 0800 - 772 1111