Verkaufsoffene Sonntage 2014 bis 2016 - Satzung
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Verkaufsoffene Sonntage 2014 bis 2016 - Satzung
Satzung der Großen Kreisstadt Achern zur Änderung der Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen während der Ladenschlusszeiten aus besonderem Anlass in den Jahren 2014 bis 2016 sowie über die Offenhaltung von Verkaufsstellen während der Ladenschlusszeiten aus besonderem Anlass in den Jahren 2017 bis 2020 Auf Grund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in BadenWürttemberg (LadÖG) in der Fassung vom 14. Februar 2007 (GBl. 135), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 1184), in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), hat der Gemeinderat der Stadt Achern am 26.09.2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung 2014 bis 2016 Der in § 1 Buchstabe b) für den 30.10.2016 angegebene besondere Anlass „Modellschau IG Spur 1 des Modellbahnclub Achern e. V.“ wird gestrichen und durch „Ausstellung: „Der Fuß und seine Bekleidung aus mythologischer und kulturhistorischer Sicht“ ersetzt. Artikel 2 Verkaufsoffene Sonntage von 2017 bis 2020 Verkaufsstellen in Achern (Gesamtstadt) dürfen an folgenden Sonntagen jeweils von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: a) im Frühjahr am: 02.04.2017, 15.04.2018, 07.04.2019, 26.04.2020 jeweils aus Anlass der Ausstellung „Moderne Mobilität“. b) im Herbst am: 05.11.2017, 04.11.2018, 25.10.2020, jeweils aus Anlass der Modellschau „IG Spur 1“ des Modellbahn-Club Achern e.V. sowie am 03.11.2019 aus Anlass der Papageienmesse. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 (4) GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Achern, 29.09.2016 Klaus Muttach Oberbürgermeister Art vom Anzeige RP Bekanntmachung Inkrafttreten (§ 4 III GO) Achern Aktuell Satzung 26.09.2016 07.10.2016 07.10.2016 08.10.2016