Verkaufsoffene Sonntage 2014 bis 2016 - Satzung

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Verkaufsoffene Sonntage 2014 bis 2016 - Satzung
Satzung
der Großen Kreisstadt Achern
zur Änderung
der Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen
während der Ladenschlusszeiten aus besonderem Anlass
in den Jahren 2014 bis 2016
sowie
über die Offenhaltung von Verkaufsstellen
während der Ladenschlusszeiten aus besonderem Anlass
in den Jahren 2017 bis 2020
Auf Grund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in BadenWürttemberg (LadÖG) in der Fassung vom 14. Februar 2007 (GBl. 135), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 1184), in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581,
ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), hat
der Gemeinderat der Stadt Achern am 26.09.2016 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Satzung 2014 bis 2016
Der in § 1 Buchstabe b) für den 30.10.2016 angegebene besondere Anlass „Modellschau IG
Spur 1 des Modellbahnclub Achern e. V.“ wird gestrichen und durch „Ausstellung: „Der Fuß
und seine Bekleidung aus mythologischer und kulturhistorischer Sicht“ ersetzt.
Artikel 2
Verkaufsoffene Sonntage von 2017 bis 2020
Verkaufsstellen in Achern (Gesamtstadt) dürfen an folgenden Sonntagen jeweils von 13.00
Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
a) im Frühjahr am:
02.04.2017,
15.04.2018,
07.04.2019,
26.04.2020
jeweils aus Anlass der Ausstellung „Moderne Mobilität“.
b) im Herbst am:
05.11.2017,
04.11.2018,
25.10.2020,
jeweils aus Anlass der Modellschau „IG Spur 1“ des Modellbahn-Club Achern e.V.
sowie am
03.11.2019
aus Anlass der Papageienmesse.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 (4) GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Achern, 29.09.2016
Klaus Muttach
Oberbürgermeister
Art
vom
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(§ 4 III GO)
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Satzung
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