Satzung NOK-Süd_1.Änderung1
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Satzung NOK-Süd_1.Änderung1
1. Satzung zur Änderung der Satzung des Bearbeitungsgebietsverbandes NOK-Süd Aufgrund § 6 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (Bundesgesetzblatt I, Seite 405) wird nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung des Bearbeitungsgebietsverbandes NOK-Süd vom 13. November 2003 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen als Aufsichtsbehörde folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Bearbeitungsgebietsverbandes NOK-Süd vom 12. September erlassen: Artikel I 1. a) In § 2 werden in Ziffer 28. die Worte „Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel“ durch die Worte „ Deich- und Hauptsielverband Wilstermarsch“ ersetzt. b) An § 2 werden folgende Ziffern 29. und 30. angefügt: „29. Eiderverband Pahlen 30. Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen“ 2. § 20 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Beiträge für die Wasser- und Bodenverbände nach § 2 Ziffer 1. - 26. verteilen sich anteilig nach dem Flächenmaßstab, für die übrigen Mitglieder werden sie in der Haushaltssatzung festgesetzt.“ Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft. Die Satzung ist vom Landrat des Kreises Dithmarschen als Aufsichtsbehörde mit Verfügung vom 25.November 2003 gemäß § 58 Abs. 2 WVG genehmigt worden. Hemmingstedt, 1. Dezember 2003 Gundelach Verbandsvorsteher -2Vorstehende Satzung wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 WVG aufsichtsbehördlich im Kreisblatt für Dithmarschen bekannt gemacht. Heide, 1. Dezember 2003 201.655.40/80 Der Landrat des Kreises Dithmarschen Fachdienst Kommunalaufsicht Im Auftrag Holger Krömer C:\TEMP\Satzung NOK-Süd_1.Änderung1.doc