Satzung NOK-Süd_1.Änderung1

Transcription

Satzung NOK-Süd_1.Änderung1
1. Satzung
zur Änderung der Satzung
des Bearbeitungsgebietsverbandes NOK-Süd
Aufgrund § 6 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (Bundesgesetzblatt I, Seite 405) wird nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung des Bearbeitungsgebietsverbandes
NOK-Süd vom 13. November 2003 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises
Dithmarschen als Aufsichtsbehörde folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung
des Bearbeitungsgebietsverbandes NOK-Süd vom 12. September erlassen:
Artikel I
1. a) In § 2 werden in Ziffer 28. die Worte „Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel“
durch die Worte „ Deich- und Hauptsielverband Wilstermarsch“ ersetzt.
b) An § 2 werden folgende Ziffern 29. und 30. angefügt:
„29. Eiderverband Pahlen
30. Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen“
2.
§ 20 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Die Beiträge für die Wasser- und Bodenverbände nach § 2 Ziffer 1. - 26. verteilen sich anteilig nach dem Flächenmaßstab, für die übrigen Mitglieder
werden sie in der Haushaltssatzung festgesetzt.“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.
Die Satzung ist vom Landrat des Kreises Dithmarschen als Aufsichtsbehörde mit Verfügung vom 25.November 2003 gemäß § 58 Abs. 2 WVG genehmigt worden.
Hemmingstedt, 1. Dezember 2003
Gundelach
Verbandsvorsteher
-2Vorstehende Satzung wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 WVG aufsichtsbehördlich im
Kreisblatt für Dithmarschen bekannt gemacht.
Heide, 1. Dezember 2003
201.655.40/80
Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Fachdienst Kommunalaufsicht
Im Auftrag
Holger Krömer
C:\TEMP\Satzung NOK-Süd_1.Änderung1.doc

Documents pareils