Bericht Interpellation Peter Traber und Mitunterzeichnende

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Bericht Interpellation Peter Traber und Mitunterzeichnende
Gemeinde
Grosser Gemeinderat
Sitzung vom 29. April 2009 / Geschäft Nr. 7.2
Bericht
Interpellation Peter Traber und Mitunterzeichnende betreffend Lärmund Schadstoffbelastungen entlang der Bernstrasse; Antwort
1.
Ausgangslage
Anlässlich der GGR Sitzung vom 17. September 2008 haben Peter Traber und Mitunterzeichnende folgende Interpellation eingereicht:
"Im Umweltkonzept der Gemeinde Zollikofen vom 14.8.2000 hält der Gemeinderat zum Istund Sollzustand u.a. Folgendes fest:
Seite
26
29
Ist-Zustand
Entlang der Bernstrasse einzelne Überschreitungen des Alarmgrenzwertes;
Immissionsgrenzwerte auf strassenseitiger Front fast durchwegs überschritten; Gebäude in ESII *)
Entlang Bernstrasse und im Bereich
Rütti sind Stickoxidbelastungen über
dem Grenzwert
Soll-Zustand
Es finden keine Grenzwertüberschreitungen statt.
Schadstoffbelastungen liegen
unter den Grenzwerten (technische Massnahmen, schadstoffbewusstes Verhalten)
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Ozonbelastung; Grenzewerte im SomSchadstoffbelastungen liegen
mer teilweise überschritten
unter den Grenzwerten (technische Massnahmen, schadstoffbewusstes Verhalten)
29
Die Belastung mit Kohlenwasserstoffen Schadstoffbelastungen liegen
ist zu hoch
unter den Grenzwerten (technische Massnahmen, schadstoffbewusstes Verhalten)
*) ESII: Empfindlichkeitsstufe 2 gemäss SIA-Norm. Die Stufe 2 definiert die tolerierbare Lärmbelastung in Wohnzonen.
Anlässlich der Diskussion zum Gesamtverkehrskonzept im GGR vom 21.11.2007 hat die Bauverwaltung auf die Frage, ob die Grenzwerte entlang der Bernstrasse nun eingehalten würden, erwidert: 'Die Bernstrasse ist nicht unser Problem. Die Bernstrasse ist ein Problem des
Kantons.'
Gestützt auf diese Ausgangslage gelangen wir mit folgenden Fragen an den Gemeinderat:
1.
2.
3.
Welche Massnahmen zum Erreichen des Soll-Zustandes gemäss Umweltkonzept sind auf
Stufe Gemeinde, Region und Kanton eingeleitet worden?
Ab wann greifen diese Massnahmen und welche Wirkungen erzielen sie?
Wie ist der Stand bezüglich der oben erwähnten Belastungen (Alarmgrenzwert, Stickoxidbelastungen, Ozonbelastung, Belastung mit Kohlenwasserstoffen) bezogen auf die Jahre
2007 und 2008?
Autor:
Hans Reber
Speicherdatum
03.04.2009
Pfad, Datei:
g:\winword\präsidia\gdeschr\ggr\090429\interpellation b+a ggr.doc
Datum, Zeit / User
15.04.2009, 16:01 / bd
Version
1.4
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4.
5.
6.
Welche weiteren Verbesserungsmassnahmen sind ggf. auf Stufe Gemeinde, Region,
Kanton geplant?
In welcher Form setzt sich die Gemeinde auf Region, Kanton für die Interessen der Gemeinde Zollikofen in dieser Frage ein?
Wird geprüft, ob die Belastungen der Bernstrasse mit der Schaffung von Umweltzonen
auf dem Gemeindegebiet reduziert werden könnten? Als Umweltzone gelten dabei definierte Zonen, in denen wegen der Luftverschmutzung nur noch Autos fahren dürfen, die
keine oder sehr wenig Schadstoffe ausstossen.
Peter Traber und Mitunterzeichnende"
2.
Beantwortung
Luftreinhaltung ist Aufgabe von Bund und Kanton. Im Kanton Bern ist das beco Berner Wirtschaft dafür zuständig. Die Interpellation wurde deshalb der Fachstelle Luftreinhaltung des
beco zur Stellungnahme unterbreitet. Sie gab folgende Stellungnahme zu den Fragen 1 - 4
und 6 ab.
Zu Frage 1: Welche Massnahmen zum Erreichen des Soll-Zustandes gemäss Umweltkonzept
sind auf Stufe Gemeinde, Region und Kanton eingeleitet worden?
Im Kanton Bern werden die Immissionsgrenzwerte einzelner Luftschadstoffe teilweise deutlich
überschritten. Gemäss Art. 31 der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes ist der Kanton Bern
deshalb verpflichtet, zur Verminderung der Schadstoffbelastung zu erarbeiten.
Der „Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000 / 2015“ vom 20. Juni 2001 enthält die notwendigen Massnahmen, mit welchen die Ziele der Luftreinhaltung – die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte – im Kanton Bern erreicht werden sollen. Die einzelnen Massnahmen können
dem Massnahmenplan entnommen werden (www.be.ch/luft).
Zu Frage 2: Ab wann greifen diese Massnahmen und welche Wirkungen erzielen sie?
Gemäss Massnahmenplan sollen die Ziele – Einhaltung der Immissionsgrenzwerte - bis 2015
erreicht werden. Die Wirkungsanalyse (Standortbestimmung 2005) zeigt, dass die Erreichung
der Ziele eng an die gesamtschweizerische Entwicklung gekoppelt ist. Es zeigt sich, dass die
bisher beschlossenen Massnahmen nicht genügen, um die Ziele der Luftreinhaltung zu erreichen.
Zu Frage 3: Wie ist der Stand bezüglich der oben erwähnten Belastungen (Alarmgrenzwert,
Stickoxidbelastungen, Ozonbelastung, Belastung mit Kohlenwasserstoffen) bezogen auf die
Jahre 2007 und 2008?
Stickstoffdioxidbelastung Bernstrasse Zollikofen: 2007: 24 Mikrogramm, 2008: 25 Mikrogramm.
Zum Vergleich: 1989: 42 Mikrogramm!! (Jahresgrenzwert 30 Mikrogramm).
Die Belastung hat also in den letzten 20 Jahren deutlich abgenommen. Die Messstelle befindet sich rund 8 Meter vom Strassenabstand entfernt. Daraus kann gefolgert werden, dass der
Jahresgrenzwert unmittelbar neben der Strasse noch immer überschritten ist.
Ozon:
Mit den bis heute ergriffenen Massnahmen zur Luftreinhaltung konnten der Ausstoss der Vorläuferschadstoffe Stickoxide (NOX) und flüchtige organische Verbindungen (VOC), aus denen
das Ozon bei intensiver Sonneneinstrahlung entsteht, seit anfangs der 1990er-Jahre ungefähr
halbiert werden. Diese Verminderung der Vorläuferschadstoffe führt jedoch aufgrund der
komplexen Chemie der Ozonbildung nicht automatisch zu einer vergleichbaren Reduktion der
Ozonbelastung. Obwohl die Ozonbelastung von den Witterungsbedingungen des jeweiligen
Sommers abhängig ist, belegen statistische Analysen langjähriger Messreihen, dass hohe
Ozonwerte in den letzten Jahren tendenziell weniger häufig auftreten.
Autor:
Hans Reber
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Die übermässige Belastung mit Ozon stellt ein Lufthygieneproblem von grossräumigem Ausmass dar. Um die Bevölkerung wirkungsvoll vor zu hohen Ozonbelastungen zu schützen,
müssen die für die Ozonbildung verantwortlichen Vorläufersubstanzen weiter mit dauerhaften
Massnahmen grenzüberschreitend vermindert werden. Dazu müssen die auf nationaler und
internationaler Ebene bereits vorhandenen Strategien weiter umgesetzt werden.
Kohlenwasserstoffe: Werden nicht gemessen, da kein Immissionsgrenzwert existiert.
Zu Frage 4: Welche weiteren Verbesserungsmassnahmen sind ggf. auf Stufe Gemeinde, Region, Kanton geplant?
Im Kanton Bern werden die im Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000 / 2015 festgelegten
dauerhaften Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität konsequent weiterverfolgt. Notwendig ist aber auch eine weitere Verschärfung der Abgasvorschriften. Dies liegt im Kompetenzbereich des Bundes.
Zu Frage 6: Wird geprüft, ob die Belastungen der Bernstrasse mit der Schaffung von Umweltzonen auf dem Gemeindegebiet reduziert werden könnten? Als Umweltzone gelten dabei definierte Zonen, in denen wegen der Luftverschmutzung nur noch Autos fahren dürfen, die keine oder sehr wenig Schadstoffe ausstossen?
Zur Schaffung von Umweltzonen müssen zuerst auf Bundesebene die notwendigen rechtlichen Grundlagen erarbeitet / geschaffen werden:
- Einheitliche Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Änderung der Signalisationsverordnung
Zu Frage 5: In welcher Form setzt sich die Gemeinde auf Region, Kanton für die Interessen
der Gemeinde Zollikofen in dieser Frage ein?
Die Gemeinde Zollikofen hat die Korridorstudie Nord ausgelöst und präsidiert die Projektkommission bestehend aus Vertretern der Gemeinden Münchenbuchsee, Moosseedorf, UrtenenSchönbühl, Ittigen, Kreisoberingenieure, RBS, Post, SBB und RVK 4. Die Korridorstudie und
die darin abgeleiteten Massnahmen haben das Ziel, den Durchgangsverkehr auf der Bernstrasse zu reduzieren.
Massnahmen:
1. Zubringer Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Zollikofen (ESP) mit Vollanschluss an die
N1 bei der Raststätte Grauholz. Der Zubringer ESP ist in die Gesamtverkehrsstrategie der
Region Bern eingeflossen.
2. Mit Pförtneranlagen an den Ortseingängen den Verkehr dosieren, zwecks Verflüssigung
und zur Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs.
3. ÖV-Schienennetz ausbauen; Doppelspur Zollikofen Nord des RBS, 3. Gleis SBB, mit dem
Ziel der Angebotserweiterung. Die Projekte sind in Vorbereitung.
4. ÖV-Busnetz verdichten und ausbauen:
Durchgehender 15' - 30' Takt auf allen Regionallinien.
Neue Tangentiallinie Bahnhof Zollikofen - Ittigen via Meielen. Das Gesuch für die Einführung dieser Buslinie wurde an die Regionale Verkehrskonferenz (RVK 4) eingereicht, mit
dem Ziel der Einführung auf den Zeitpunkt des Bezugs der Neubauten des Bundesamtes
für Informatik und Telekommunikation BIT in der Meielen Nord.
5. Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit den Verkehrsangeboten und – der Verkehrsinfrastruktur.
Die Kommission setzt sich für die kontinuierliche Umsetzung der Massnahmen durch Bund,
Kanton und Region ein und begleitet die Projekte.
Autor:
Hans Reber
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Zollikofen, 9. April 2009
GEMEINDERAT ZOLLIKOFEN
Stefan Funk
Roland Gatschet
Präsident
Sekretär
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Hans Reber
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