Verstümmelung des weiblichen Genitale (Female Genital Mutilation
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Verstümmelung des weiblichen Genitale (Female Genital Mutilation
Fortbildung / Formation continue Vol. 18 No. 6 2007 Verstümmelung des weiblichen Genitale (Female Genital Mutilation, FGM) M. Caflisch et M. Mirabaud, Genf Übersetzung: Rudolf Schlaepfer, La Chaux-de-Fonds, Ueli Lips, Zürich Einführung Eine kürzliche Pressemeldung zeigt, dass die Problematik der Genitalverstümmelung auch bei uns existiert. Zum ersten Mal befasst sich ein Gericht mit dem Fall eines Mädchens, bei dem die Excision auf Schweizer Boden durchgeführt wurde. Im Kanton Zürich sind Eltern schwerer Körperverletzung angeklagt und riskieren bis zu 10 Jahren Gefängnis, weil sie bei ihrer 2-jährigen Tochter eine Excision vornehmen liessen. Auf Grund der Meldung eines Arztes 11 Jahre später, hat die Vormundschaftsbehörde Klage eingereicht. Es handelt sich um die erste Strafverfolgung im Zusammenhang mit einer in der Schweiz verübten sexuellen Verstümmelung. Dieser Fall bestätigt, was bisher nicht bewiesen werden konnte, dass Excisionen auch in der Schweiz durchgeführt werden, und es wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, die FGM zu ignorieren unter dem Vorwand, dass dies nur im Ursprungsland der Migranten der Fall ist. Umfang des Problems Gemäss dem UNICEF-Bericht 2007 erleiden weltweit jährlich 3 Millionen Mädchen im Alter von 4–12 Jahren eine Excision, mit anderen Worten, alle 15 Sekunden ein Mädchen. Die FGM werden im Kleinkindesalter (70%), bei Beginn der Pubertät (Initiationsritus) oder kurz vor der Heirat durchgeführt. Das Alter hängt vom ethnischen Ursprung oder von Klantraditionen ab. Die Excision ist ein kultureller Ritus mit lebenslangen Folgen, wie Schmerzen bei der Miktion, bei den Monatsblutungen oder beim Geschlechtsverkehr. Die FGM ist eine Form physischer, sexueller und psychologischer Gewalt gegenüber Frauen, vor allem afrikanischen Ursprungs. Man begegnet dem Phänomen insbesondere im subsaharischen Afrika sowie in einigen Gegenden des Nahen Ostens und in Südostasien (Yemen, Indonesien, Malaysia). In Afrika werden FGM in 28 Ländern durchgeführt (Abb. 1), am häufigsten im Horn Afrikas (Erythrea, Äthiopien, Somalia) und Ägypten. Die Situation in der Schweiz Durch die Anwesenheit ausgewanderter Frauen ist auch unser Land von diesem Problem betroffen. Eine 2002 durchgeführte Studie zeigt, dass in der Schweiz 11000 Frauen leben, die aus einem Land stammen, in welchem Excisionen stattfinden – wovon 6000–7000 excidiert sind2). Eine grosse Zahl Fachleute aus dem Gesundheits- und Sozialbereich haben folglich in der Ausübung ihres Berufes mit Frauen zu tun, die eine FGM erlitten haben. Gemäss der UNICEF-Studie von 2004, begegneten 29% der befragten Personen mindestens einmal einer excidierten Frau3), gegenüber nur 6% der Kinderärzte. Man kann sich also fragen, ob FGM nur durchgeführt werden, wenn die Mädchen den regelmässigen, obligatorischen ärztlichen Untersuchungen, d.h. nach Schuleintritt, entgehen. 2005 sind in der «Schweizerische Ärztezeitung» Empfehlungen zu den FGM zuhanden der im Gesundheitswesen tätigen Fachleute erschienen4). Die darin enthaltenen Informationen und Angaben sollen es erlauben, den betroffenen Frauen angemessene medizinische Hilfe zu garantieren. Diese Empfehlungen waren angesichts der unbefriedigenden Betreuung in der Schweiz notwendig, insbesondere um diesen Frauen eine zusätzliche Traumatisierung zu ersparen5). Die Betreuung einer excidierten Frau wirft nicht nur medizinische und soziale, sondern auch juristische Fragen auf. Scham und Unwissen führen oft dazu, dass Fachleute dieses Thema vermeiden. Länder Afrikas, in welchen FGM durchgeführt werden (Quelle WHO: bewilligte Wiedergabe)1) Abbildung 1: 44 2006 wurde an den Universitätsspitälern der Stadt Genf eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, mit dem Auftrag, über die Fortbildung / Formation continue Vol. 18 No. 6 2007 Infektionen Lokale oder generalisierte Infektionen, septischer Schock, HIV, Tetanus, Phleymane Harnwegskomplikationen Harnverhalt, Ureter-Oedem, Dysurie Verletzungen und Blutungen Verletzungen der angrenzenden Organe, Frakturen, Blutungen, hämorrhagischer Schock, Anämie, Tod Psychische Probleme Psychisches Trauma Tabelle 1: Unmittelbare Komplikationen4) Gynäkologische und sexuelle Probleme Dyspareunie, Störungen der Sexualfunktion, Vaginalstenose, chronische Vaginitis, chronische Endometritis, Adnexitis, Dysmenorrhoe, Uterusblutungen Geburtshilfliche Komplikationen Infertilität, Sterilität, schwierige Vaginaluntersuchung, pH-Messung sub partu unmöglich, Verlängerung der zweiten Austreibungsphase, Perineumrisse, postpartale Blutungen, Infektionen von Perineumverletzungen, Erhöhung der perinatalen Mortalität Harnwegskomplikationen Rezidivierende Harnwegsinfektionen, Miktionsstörungen, Harninkontinenz, Katheterisierung unmöglich Narbenprobleme Rezidivierende Abszesse, Keloide, Dermoidcysten, Neurinome, Hämatokolpos, vesiko- oder rekto-vaginale Fisteln Psychische Probleme Depression, posttraumatische Stresssyndrome Tabelle 2: Langfristige Komplikationen Problematik der FGM nachzudenken; die Arbeitsgruppe besteht aus Frauenärzten, Psychiater-Sexologen, Kinderärzten, auf dem Gebiet der Gewalt spezialisierten Ärzten, Gerichtsmedizinern, Hebammen und Krankenschwestern sowie einem Juristen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, eine gemeinsame Haltung diesem Problemkreis gegenüber zu erarbeiten, Betreuungsrichtlinien festzulegen und allen betroffenen Fachleuten Informationen und Ausbildung zu bieten, denn in Bezug auf VWG besteht ein beachtlicher Informationsbedarf. Was versteht man unter Verstümmelung des weiblichen Genitale? Es gibt verschiedene Formen von Genitalverstümmelung (Abb. 2): ● Die Excision besteht in der weitgehenden Entfernung des äusseren Teils der Klitoris und ihrer Schutzhaube sowie der kleinen Schamlippen (Klitoridektomie) (Typ I und II). ● Die Infibulation oder pharaonische Beschneidung besteht in der vollständigen Entfernung der Klitoris, der kleinen und grossen Schamlippen. Der Introitus wird so zugenäht, dass nur eine kleine unter Umständen tödliche, Blutungen. Sehr beunruhigend ist das HIV-Übertragungsrisiko. Langfristige Folgen, gynäkologische Beschwerden oder Geburtskomplikationen werden vor allem von Gynäkologen und Hebammen beobachtet. Die Genitalverstümmelungen beeinträchtigen die psychosexuelle und psychologische Gesundheit der betroffenen Frauen und hinterlassen lebenslange Spuren, in Form von posttraumatischem Stress, Angstgefühlen oder Depression. Welche Rechtfertigungen werden angeführt? Seit dem Altertum bezweckt die FGM die Kontrolle des weiblichen Körpers durch die patriarchalische Gesellschaft. Die angeführten Erklärungen zur Rechtfertigung dieses Eingriffes sind verschiedenartig (Tab. 3). Informationskampagnen sind wichtig, um Alternativen zu bieten und zur Änderung von Initiationsriten zu führen. Rechtliche Grundlagen ● Restöffnung für den Abgang des Urins und des Menstrualblutes bleibt (Typ III). Typ IV umfasst alle anderen Formen: Anstechen, Perforation oder Incision der Klitoris und/oder der kleinen Schamlippen, Dehnung der Klitoris und/oder der Schamlippen, Verbrennung der Klitoris und des angrenzenden Gewebes, Kratzen/Schaben des Introitus, Inzision der Vagina, Einführen korrosiver oder pflanzlicher Substanzen mit dem Zweck Blutungen zu verursachen und den Introitus zur verengen. Diese Eingriffe werden oft gruppenweise oder einzeln, ohne Anästhesie oder antiseptische Massnahmen (bei reicheren Familien manchmal im Spital), mit den verschiedensten Instrumenten (Messer, Schere, Rasierklinge, Glasscherben oder Skalpell) durchgeführt, wobei das Opfer von mehreren Frauen festgehalten wird. Was sind die Folgen? Unmittelbare und langfristige Folgen der FGM hängen vom Typ und der Schwere des vorgenommenen Eingriffes ab (Tabellen 1 und 2). Unmittelbare Komplikation sind, 45 In der Schweiz sind Pflegepersonen und Ärzte, die solche Verstümmelungen durchführen, strafbar, genauso wie Eltern, die sie veranlassen. Der Arzt der bei einem Mädchen eine sexuelle Verstümmelung feststellt – im Ursprungsland oder in der Schweiz durchgeführt – hat die Möglichkeit, diese der Vormundschaftsbehörde zu melden; dies gilt ebenfalls für Vorbereitungen zur Durchführung im Ausland. Eine erste, von UNICEF Schweiz mandatierte juristische Expertise hat die FGM als schwere Körperverletzung im Sinne von Artikel 122 SSG7) bezeichnet. Eine zweite, 2006 angeforderte Rechtsmeinung stuft gewisse Formen von FGM als einfache Körperverletzung ein (Artikel 123, Ziffer 2 SSG)8). Zahlreiche afrikanische Länder haben die UNO-Konventionen betreffend die Rechte von Frauen und Kindern ratifiziert, die das Recht auf Gesundheit und körperliche Integrität, das Recht frei über seinen Körper zu verfügen, das Recht auf Nicht-Diskriminierung und auf Gleichbehandlung sowie den Schutz gegen grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung erwähnen. Leider mangelt es gewissen Ländern an einer klaren diesbezüglichen Politik. Fortbildung / Formation continue Die äusseren weiblichen Genitalorgane Abbildung 2: Vol. 18 No. 6 2007 MGF Typ I – Excision der KlitorisVorhaut +/- partielles oder totales Abtragen der Klitoris MGF Typ II – Excision der Vorhaut und der Klitoris mit partiellem oder totalem Abtragen der kleinen Schamlippen MGF Typ III – Partielle oder totale Excision der äusseren weiblichen Genitalorgane und Vernähen / Verengung des Introitus Die verschiedenen Arten von FGM Zum Verzicht auf Genitalverstümmelungen kann es nur dadurch kommen, dass in den Gesellschaften, in welchen diese FGM üblich sind, die Mentalität ändert, durch die Überzeugung dass dieser Brauch gesundheitsschädlich und in keiner Weise gerechtfertigt ist. Informationsarbeit auf breiter Ebene ist notwendig. Die Rolle des Kinderarztes nimmt das Gespräch mit den Eltern von gefährdeten Mädchen aus Ländern ein, wo FGM zu den rituellen Bräuchen gehören. Die Familien müssen nicht nur über die gesundheitlichen Folgen und die unmittelbaren und langfristigen Komplikationen der FGM informiert (Tabellen 1 und 2), sondern müssen auch darüber aufgeklärt werden, dass diese Taten in der Schweiz verboten und strafrechtlich verfolgt werden. Der Kinderarzt spielt eine wichtige Rolle bei der Vorbeugung. Eine wesentliche Rolle Um das Thema leidenschaftslos angehen zu können, muss sich der Kinderarzt über seine Angeführte Gründe Psychosexuelle Gründe das sexuelle Verlangen der Frau mindern die Keuschheit und Jungfräulichkeit vor der Heirat und die Treue während der Ehe bewahren ● die sexuelle Lust des Mannes steigern ● ● ● Identifizierung mit dem kulturellen Erbe, IdentitätsSoziologische Gründe schaffung ● Einführen der Mädchen ins Frau-Sein (Initiationssritus) ● soziale Integration und Erhalten der sozialen Kohäsion ● Erhalten der Familienehre, der Traditionen ● die äusseren Genitalorgane der Frau werden als unsauber Hygienische und ästhetische Gründe und unästhetisch betrachtet ● die Beschneidung soll die Hygiene verbessern und die Frau anziehender machen ● Steigerung der Fertilität und Begünstigung des Mythische Gründe Überlebens des Kindes («der Kontakt mit der Klitoris könnte das Kind bei der Geburt vergiften») ● Glaube, diese Handlung gehöre zur islamischen Religion Religiöse Gründe (sie ist jedoch älter als der Islam und wird von diesem nicht gefördert) Wirtschaftliche Gründe ● die excidierte Frau sei mehr Wert Die angeführten Begründungen sind vielfältig (angepasst nach den Informationsblättern der WHO)6) Tabelle 3: 46 eigene Position zum Thema FGM im Klaren sein. Man kann darauf zu sprechen kommen im Zusammenhang mit der aktuellen sozialen Situation der Familie oder den Geburtsbedingungen, mit Fragen zu kulturellen Traditionen und Gebräuchen. Der Kinderarzt muss das Thema mit den Eltern gefährdeter Mädchen so früh als möglich angehen, das heisst ab der Geburt eines Mädchens, im Idealfall wenn dieses das Alter von 4-5 Jahren erreicht. Dazu ist ein Vertrauensverhältnis unbedingt notwendig. Manchmal ist die Hilfe eines Übersetzers oder eines interkulturellen Vermittlers notwendig, um sprachliche und kulturelle Vertändnisschwierigkeiten zu überwinden. Informationsblätter zur Problematik der FGM können den Familien zur Verfügung gestellt werden und können als Diskussionsbasis dienen9), 10). Es wäre wünschenswert, dass die Kinderärzte möglichst rasch durch die Geburtshelfer, die eine excidierte Frau entbunden haben, informiert werden. In Genf hat die Abteilung für Geburtshilfe Empfehlungen zur Betreuung dieser Frauen ausgearbeitet. Diese Richtlinien sehen eine Information der Frauen vor der Geburt, betreffend Verzicht auf erneute Infibulation nach der Geburt sowie die Weitergabe der Information an den Kinderarzt mittels des Neugeborenen-Kontrollblattes vor. Die Untersuchung des äusseren Genitales ist wesentlich und muss im Verlaufe der Jahre wiederholt werden. Durch diese Untersuchung unterstreicht der Kinderarzt gegenüber den Eltern die Bedeutung, die er der körperlichen Integrität des Kindes zumisst. Wenn auch die Beschreibung der Fortbildung / Formation continue Vol. 18 No. 6 2007 Verstümmelungen nicht immer einfach ist, müssen wir fähig sein, diese zu erkennen. Die Kenntnis der geographischen Verteilung der FGM (Abb. 1) erlaubt es dem Kinderarzt, gegenüber den gefährdeten Populationen besonders aufmerksam und vorbeugend aktiv zu sein. Wir müssen uns bewusst sein, dass sich die Bräuche wandeln und dass gewisse Eltern sich der Problematik bewusst werden und ihre Kinder zu schützen wünschen. Unsere Stellungnahme kann dann als Unterstützung empfunden werden, und kann dazu beitragen, sie in ihren Anstrengungen zu bekräftigen, ihr Kind zu schützen, manchmal gegen die Meinung der eigenen Familie, was zu Loyalitätskonflikten führen kann. Der Kinderarzt muss darauf vorbereitet sein, nicht nur medizinisch, sondern auch in rechtlicher, soziokultureller und ethischer Hinsicht argumentieren zu können (Tabelle 4). Er muss die von den Eltern angeführten Argumente anhören, gegenüber den Erfahrungen der Eltern mitfühlend sein und sich für die Meinung des Umfeldes der Familie (insbesondere der Grossmütter, die oft die Wahrer der Familientraditionen sind) betreffend FGM interessieren. Im Wissen, dass FGM oft während Ferien im Heimatland durchgeführt werden, muss man sich über mögliche Ferienpläne erkundigen. Referenzen 1) Female genital mutilation/cutting. A statistical exploration. UNICEF, nov 2005. www.unicef.ch. 2) Jäger F, Schütze S, Hohlfeld P: Female genital mutilation in Switzerland: a survey among gyneacologists. Swiss Med Wkly 2002; 132: 259–264. 3) Low M, Marti C, Egger M: Mädchenbeschneidung in der Schweiz. Umfrage bei Schweizer Hebammen, Gynäkologen/-innen, Pädiatern/-innen und Sozialstellen. Schw. Komitee für UNICEF, Zürich. Bulletin des médecins suisses 2005; 86(16): 970–973. 4) Hohlfeld P, Thierfelder C, Jäger F: Mutilations génitales féminines. Bulletin des médecins suisses 2005; 86(16): 961–969. 5) Thierfleder C, Tanner M, Kessler C. Female genital mutilation in the context of migration: Experience of African woman with the Swiss health care system. European Journal of Public Health 2005; 15(1): 86–90. 6) OMS: Fiche d’information: Mutilations génitales féminines. Aide mémoire No 241 juin 2000. www. who.int. 7) Trechsel S, Schlauri R: Weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz. Rechtsgutachten. Schw. Komitee für UNICEF Zürich, fév 2005. 8) Niggli MA, Berkemeier A: La question de la punissabilité de la mutilation génitale féminine des types I-IV. Schw. Komitee für UNICEF Zürich, 2007. 9) Nous protégeons nos filles – Informations sur l’excision pour pères et mères. Brochure d’information: Terre des femmes Suisse, Berne 2006. www.terre-des-femmes.ch. 10) L’excision: «Halte à l’excision» «La cose se passe toutes les 10 secondes». Différentes brochures publiées par UNICEF. www.unicef.ch. Stellt ein Kinderarzt bei einem Mädchen Verstümmelungen fest, hat er das Recht, Klage einzureichen, damit die kompetenten Dienste entsprechende Abklärungen einleiten können. Fazit Kinderärzte können bei der Vorbeugung von FGM eine Rolle spielen. Es ist wichtig, dass sie darüber gut informiert sind, denn sie können das Problem als erste und frühzeitig mit den betroffenen Familien erörtern. Über FGM sprechen ist eine Gratwanderung bei welcher auf Sexualität, Kultur und Tabus eingegangen werden muss. Wir möchten Frau Dr. F. Jaeger, Kinderärztin in Ausbildung, für ihren grossen Einsatz danken. Ihre Doktorarbeit hat dazu beigetragen, Fachleute aus dem Gesundheitsbereich auf die Problematik der FGM aufmerksam zu machen. 47