Drucksache 6/715
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Drucksache 6/715
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 6. Wahlperiode Drucksache 6/715 03.05.2012 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Finanzausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/362 - Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie (GKL-Staatsvertragsgesetz - GKL-StVG M-V) A. Problem Um künftig Klassenlotterien ausschließlich und bundesweit einheitlich zu veranstalten, errichten die 16 Vertragsländer in gemeinsamer Trägerschaft eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder. Die bisherigen beiden Anstalten des öffentlichen Rechts (NKL und SKL) sollen als solche nicht mehr fortgeführt werden und in der neuen Anstalt GKL aufgehen. Die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder soll ab 1. Juli 2012 die ordnungsrechtliche Aufgabe der Länder zur Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes durch einheitliche Veranstaltung von staatlichen Klassenlotterien und ähnlichen Spielangeboten wahrnehmen. Die Errichtung der Anstalt erfolgt im Wege eines Staatsvertrages. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-Staatsvertragsgesetz) soll der Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie, der den Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie vom 30. Juni/1. September 2008 (GVOBl. M-V S. 466) ersetzen soll, in Landesrecht transformiert werden. Der Staatsvertrag bedarf gemäß § 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes. Drucksache 6/715 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode B. Lösung Durch die Zustimmung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt die Überleitung des Staatsvertrages über die Gründung der GKL Gemeinsamen Klassenlotterie in das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern. Der Finanzausschuss hat sich im Ergebnis seiner Beratungen dafür ausgesprochen, dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen. Einstimmigkeit im Ausschuss C. Alternativen Keine. D. Kosten Keine. 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/715 Beschlussempfehlung Der Landtag möge beschließen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/362 unverändert anzunehmen. Schwerin, den 19. April 2012 Der Finanzausschuss Torsten Koplin Vorsitzender und Berichterstatter 3 Drucksache 6/715 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Bericht des Abgeordneten Torsten Koplin I. Allgemeines Der Landtag hat in seiner 12. Sitzung am 14. März 2012 den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/362 in Erster Lesung beraten und diesen zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 29. März 2012 und in seiner 11. Sitzung am 19. April 2012 beraten. II. Wesentliche Ergebnisse der Beratungen des Finanzausschusses Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 29. März 2012 unter Einbeziehung der vom Finanzministerium vorgetragenen Hintergründe zum Gesetzentwurf beraten, dann aber seine Beratungen wegen Schwierigkeiten im nordrhein-westfälischen Ratifizierungsverfahren aufgrund der in Nordrhein-Westfalen am 14. März 2012 beschlossenen Auflösung des Parlamentes zunächst unterbrochen. Die bislang fehlende Ratifizierung in Nordrhein-Westfalen hätte insoweit zu einer Lücke in der Klassenlotterie führen können, als es auf der einen Seite mit dem In-Kraft-Treten des Glücksspieländerungsstaatsvertrages dann die Norddeutsche Klassenlotterie und die Süddeutsche Klassenlotterie nicht mehr gäbe, während auf der anderen Seite die mit dem GKL-Staatsvertrag beabsichtigte Gemeinsame Klassenlotterie der Länder ihre Arbeit noch nicht aufnehmen dürfte. Der Finanzausschuss hat daher nach der inhaltlichen Beratung des Gesetzentwurfes die weitere Befassung mit dem Gesetzentwurf zurückgestellt und die angekündigte Verständigung der Ministerpräsidenten abwarten wollen, ob und inwieweit die anderen Bundesländer einen anderen Weg gehen und gegebenenfalls den Glücksspieländerungsstaatsvertrag beispielsweise beim Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens abändern wollten. Nachdem signalisiert worden war, dass Nordrhein-Westfalen versuchen wolle, bis zum 30. Juni 2012 das Ratifizierungsverfahren abzuschließen und damit seinen Teil zur Ratifizierung des GKL-Staatsvertrages beizutragen, hat der Finanzausschuss seine Beratungen zum GKL-Staatsvertragsgesetz wieder aufgenommen und in seiner 11. Sitzung am 19. April 2012 abgeschlossen. Im Ergebnis seiner Beratungen hat sich der Finanzausschuss für eine Annahme des Gesetzentwurfes ausgesprochen und einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion der NPD beschlossen, dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen. Schwerin, den 19. April 2012 Torsten Koplin Berichterstatter 4